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Auslegung des verfassungsrechtlichen Verkehrsteuerbegriffs am Beispiel des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG)

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Wiengarten, P. (2014). Auslegung des verfassungsrechtlichen Verkehrsteuerbegriffs am Beispiel des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54396-0
Wiengarten, Philipp-Alexander. Auslegung des verfassungsrechtlichen Verkehrsteuerbegriffs am Beispiel des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG). Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54396-0
Wiengarten, P (2014): Auslegung des verfassungsrechtlichen Verkehrsteuerbegriffs am Beispiel des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54396-0

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Auslegung des verfassungsrechtlichen Verkehrsteuerbegriffs am Beispiel des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG)

Wiengarten, Philipp-Alexander

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 116

(2014)

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About The Author

Philipp Wiengarten, geboren 1985, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster (Westf.). Während seines Studiums absolvierte er mehrere Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Raum. Er besuchte das International College St. Clare's in Oxford, England für ein Semester und war daran anschließend ein halbes Jahr in einer international tätigen US-amerikanischen Wirtschaftskanzlei mit Einsatzorten in den Vereinigten Staaten von Amerika, Atlanta, GA und Ft. Lauderdale, FL tätig. 2010 legte er das 1. Juristische Staatsexamen ab. Daran anschließend promovierte Wiengarten im Steuerrecht an der Universität zu Köln – Institut für Steuerrecht bei Frau Prof. Dr. Johanna Hey. 2014 legte er das 2. Juristische Staatsexamen ab. Derzeit ist Wiengarten in einer international tätigen Wirtschaftssozietät mit Schwerpunkt im unternehmens-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Bereich als Rechtsanwalt tätig.

Abstract

Der Schwerpunkt der Dissertation liegt darin zu klären, was unter dem Begriff der Verkehrsteuer im Sinne des Art. 106 GG zu verstehen ist, und daran anschließend zu untersuchen, ob das Luftverkehrsteuergesetz als Verkehrsteuer im verfassungsrechtlichen Sinne ausgestaltet ist. Zunächst wird herausgearbeitet, dass die in Art. 106 GG genannten Steuerarten als historisch gewachsene Steuertypen zu qualifizieren sind. Dieser Erkenntnis ist immanent, dass sie sich nicht im Sinne einer subsumtionsfähigen Definition »definieren« sondern nur anhand ihrer historischen Steuervorbilder beschreiben lassen. Diese zentrale Erkenntnis zu Grunde legend, wird der verfassungsrechtliche Verkehrsteuerbegriff im Sinne des Art. 106 GG unter Berücksichtigung der steuerlichen Funktion der in Art. 106 GG genannten Steuerarten als historisch gewachsene Steuertypen im Einklang mit der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und der damit korrespondierenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt - und ein eindeutiges Auslegungsergebnis gefunden. Daran anschließend wird die verfassungsrechtliche Verkehrsteuereigenschaft des Luftverkehrsteuergesetzes unter Zugrundelegung des gefundenen Auslegungsergebnisses des Verkehrsteuerbegriffs im Sinne des Art. 106 GG untersucht und gezeigt, dass das Luftverkehrsteuergesetz keine Verkehrsteuer im verfassungsrechtlichen Sinne des Art. 106 GG ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 11
Erstes Kapitel: Einführung in die Thematik 13
I. Problemstellung und Relevanz des Themas 13
1. Bedeutung des Verkehrsteuerbegriffs des Art. 106 GG in der Finanzverfassung 13
2. Die steuerliche Einordnung des verfassungsrechtlichen Verkehrsteuerbegriffs des Art. 106 GG als Steuertypus? 15
3. Keine aussagekräftige verfassungsrechtliche „Definition“ des Verkehrsteuerbegriffs des Art. 106 GG 17
4. Neufassung des Art. 106 GG durch das 54. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19.03.2009 18
5. Die Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) 19
6. Finanzpolitische Aspekte 20
II. Zielsetzung und Gegenstand der Arbeit 21
Zweites Kapitel: Finanzverfassungsrechtliche Grundlagen 23
I. Die in Art. 106 GG genannten Einzelsteuern und Steuerarten – Begriffsbestimmung durch das traditionelle deutsche Steuerrecht 23
II. Die steuerliche Funktion der neben den Einzelsteuern in Art. 106 GG genannten Steuerarten 26
1. Problemstellung 26
2. Meinungsstand 27
a) Die Kern- und Wesenslehren 27
b) Die Typenlehre 28
aa) Exkurs: Klassenbegriff und Typusbegriff 28
bb) Das Wesen des Steuertypus 31
c) Die Steuerquellenlehre 32
3. Diskussion und Stellungnahme 32
4. Fazit 38
III. Reichweite der Bindung des Steuergesetzgebers an die in Art. 106 GG genannten Steuern und Steuerarten – Steuererfindungsrecht? 38
1. Problemstellung 38
2. Gegenstand der Diskussion über ein „echtes“ Steuererfindungsrecht von Bund und Ländern 40
3. Art. 105 Abs. 2 GG – „übrige Steuern“ als formaler Anknüpfungspunkt des Streits über ein „echtes“ Steuererfindungsrecht von Bund und Ländern 41
4. Meinungsstand 43
a) Kein „echtes“ Steuererfindungsrecht von Bund und Ländern – Gegenständliche Beschränkung des Steuererfindungsrechts des Steuergesetzgebers auf die explizit in Art. 106 GG genannten Einzelsteuern und Steuerarten 43
b) „Echtes“ Steuererfindungsrecht von Bund und Ländern – Keine gegenständliche Beschränkung des Steuererfindungsrechts des Steuergesetzgebers auf die explizit in Art. 106 GG genannten Einzelsteuern und Steuerarten 44
c) Lediglich „echtes“ Steuererfindungsrecht zugunsten der Länder − Jedoch gegenständliche Beschränkung des Steuererfindungsrechts des Bundes auf die explizit in Art. 106 GG genannten Einzelsteuern und Steuerarten 46
5. Diskussion und Stellungnahme 46
a) Wortlaut Argumente 47
b) Historische Argumente 48
aa) Art. 105 Abs. 2 GG a. F. (1949) 48
bb) Art. 105 Abs. 2 GG n. F. (1969) 49
c) Systematische Argumente 54
aa) Die abschließende Ertragsverteilungsfunktion des Art. 106 GG 55
bb) Keine verfassungsrechtlich schlüssige Klärung der Ertragshoheit an neu eingeführten Steuern, die sich nicht in den Steuerkatalog des Art. 106 GG einordnen lassen, bei Annahme eines „echten“ unbegrenzten Steuererfindungsrechts von Bund und Ländern 56
d) Teleologische Argumente 61
aa) Der Funktionszusammenhang der Art. 105 ff. GG in der Finanzverfassung 62
bb) Die materiell-rechtliche Schutzfunktion der Kompetenznormen der Art. 105 ff. GG 64
6. Fazit 65
IV. Ergebnis des zweiten Kapitels 66
Drittes Kapitel: Verfassungsrechtliche Auslegung des Begriffs der „Verkehrsteuern“ des Art. 106 GG 67
I. Problemstellung 67
1. Die verfassungsrechtliche Definition des Verkehrsteuerbegriffs des Art. 106 GG in Rechtsprechung und Literatur 67
2. Die „verfassungsrechtliche Definition“ des Verkehrsteuerbegriffs des BVerfG im Kontext seiner Entscheidungen zur sog. „Ökosteuer“ [BVerfGE 110, 274], „Zweitwohnungsteuer“ [BVerfGE 65, 325] und „Spielgerätesteuer“ [BVerfGE 123, 1] 69
II. Gegenstand der Auslegung 70
III. Festlegung des methodischen Prüfungsmaßstabs 71
1. Die Steuervorbilder des Steuertypus der Verkehrsteuern 71
2. Methodisches Vorgehen und Auslegungsmaßstab 71
a) Grundlagen 71
b) Notwendigkeit eines wertenden Gesamtvergleichs 72
c) Festlegung des methodischen Auslegungsmaßstabs 73
IV. Die historischen Steuervorbilder des Steuertypus der Verkehrsteuern 74
1. Ursprung der Verkehrsteuern 74
2. Geschichtliche Entwicklungder historischen vorkonstitutionellen Verkehrsteuern 75
3. Die vorkonstitutionellen Verkehrsteuern −historische Steuervorbilder des Typus der Verkehrsteuern 79
V. Rechtsvergleichung: Die gemeinsamen steuerlichen Merkmale der vorkonstitutionellen Verkehrsteuern 81
1. Vorbemerkung 81
2. Besteuerungsgegenstand 82
a) Die Kapitalverkehrsteuern 82
aa) Einführung: Das Kapitalverkehrsteuergesetz v. 16.10.1934 82
bb) Gesellschaftsteuer v. 16.10.1934 (RGBl. I, S. 1058) 83
cc) Wertpapiersteuer v. 16.10.1934 (RGBl. I, S. 1058) 85
dd) Börsenumsatzsteuer v. 16.10.1934 (RGBl. I, S. 1058) 86
b) Wechselsteuer v. 02.09.1935 (RGBl. I, S. 1127) 86
c) Versicherungsteuer v. 09.07.1937 (RGBl. I, S. 793) 87
d) Grunderwerbsteuer v. 29.03.1940 (RGBl. I, S. 585) 88
e) Rennwett- und Lotteriesteuer v. 10.04.1933 (RGBl. I, S. 191) 89
aa) Rennwettsteuer 89
bb) Lotteriesteuer 90
f) Kraftfahrzeugsteuer v. 23.03.1935 (RGBl. I, S. 407) 91
g) Urkundensteuer v. 05.05.1936 (RGBl. I, S. 407) 91
h) Beförderungsteuer v. 02.07.1936 (RGBl. I, S. 531) 93
i) Fazit 93
3. Besteuerungsmaßstab 94
4. Wirtschaftliche Belastungswirkung 96
a) Exkurs: Die wirtschaftliche Belastungswirkung einer Steuer 96
b) Die wirtschaftliche Belastungswirkung der vorkonstitutionellen Verkehrsteuern 97
5. Steuerschuldnerschaft 104
6. Besteuerungszeitraum 104
7. Beteiligter Personenkreis 105
8. Steuersatz 106
9. Fazit 106
VI. Ergebnis des dritten Kapitels 107
VII. Resümee: Reflexion und Interpretation des gefundenen Auslegungsergebnisses 107
Viertes Kapitel: Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) − Eine Verkehrsteuer im Sinne des Art. 106 GG? 110
I. Problemstellung 110
II. Überblick: Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 111
1. Einführung 111
2. Gesetzgebungszweck des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) 111
3. Grundzüge des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) 112
III. Das Luftverkehrsteuergesetz − Eine Verkehrsteuer im Sinne des Art. 106 GG? 113
1. Der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung 113
2. Diskussion und Stellungnahme 115
a) Kritik: Die vorbehaltlose Zuordnung der Luftverkehrsteuer zum Typus der Verkehrsteuern – Eine verfassungsrechtliche Würdigung des Luftverkehrsteuergesetzes unter Verkennung der steuerlichen Funktion des Verkehrsteuerbegriffs des Art. 106 GG als historisch gewachsener Steuertypus 115
aa) Die „Subsumtion“ unter die „Definition“ der Verkehrsteuern durch das BVerfG 115
bb) Keine Berücksichtigung der steuerlichen Funktion des Verkehrsteuerbegriffs des Art. 106 GG als historisch gewachsener Steuertypus 116
b) Die Auslegung des Steuertypus der Verkehrsteuern in Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG – Notwendigkeit einer modifizierten Auslegung? 117
c) Rechtsvergleichung: Ist die Luftverkehrsteuer dem Steuertypus der Verkehrsteuern hinreichend gleichartig um sie ihm zuzuordnen? 122
aa) Grundlagen: Notwendigkeit eines wertenden Gesamtvergleichs 122
bb) Besteuerungsgegenstand 122
(1) Der Steuergrundtatbestand – § 1 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 122
(2) Die Steuerbefreiungen als erster Anhaltspunkt auf den Besteuerungsgegenstand – § 5 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 123
(3) Der Steuerentstehungstatbestand – § 4 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 125
(4) Die gesonderte Besteuerung von Hin- und Rückflügen – § 2 Nr. 3 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 126
(5) Die gesonderte Besteuerung von sog. „Stopover-Flugbewegungen“ – § 2 Nr. 5 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 126
(6) Die Steueraufsicht – § 14 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 126
(7) Der Steuerersatztatbestand – § 1 Abs. 2 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) 127
(8)tZwischenergebnis 129
cc) Steuerbemessungsgrundlage 129
dd) Einmalige Geldleistung 130
ee) Beteiligter Personenkreis 130
ff) Wertende Gesamtbetrachtung 131
d) Ergebnis 133
IV. Exkurs: Sonstige Gesetzgebungskompetenzgrundlagen des Bundes – Ist das Luftverkehrsteuergesetz verfassungswidrig? 133
1. Sonstige Gesetzgebungskompetenzgrundlagen des Bundes 133
a) Art. 105 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG 133
aa) Der Anwendungsbereich von Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG: Die Aufwandsteuern als eigenständiger Steuertypus 134
bb) Die Wesensmerkmale des Typus der Verbrauchsteuern 134
cc) Wertender Gesamtvergleich: Ist das Luftverkehrsteuergesetz dem Typus der Verbrauchsteuern des Art. 106 GG hinreichend gleichartig um sie ihm zuzuordnen? 135
dd) Zwischenergebnis 137
b) Art. 105 Abs. 2 GG i. V. m. Steuererfindungsrecht 137
c) Ergebnis 137
2. Ist das Luftverkehrsteuergesetz überhaupt einem in Art. 106 GG genannten Steuertypus zuzuordnen? 137
V. Ergebnis des vierten Kapitels 141
Resümee und Ausblick 142
Literaturverzeichnis 145
Sachverzeichnis 152