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Grundlegung der Soziologie des Rechts

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Ehrlich, E.Rehbinder, M. (Ed.) (1989). Grundlegung der Soziologie des Rechts. 4. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46689-4
Ehrlich, EugenRehbinder, Manfred. Grundlegung der Soziologie des Rechts. (4).Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46689-4
Ehrlich, ERehbinder, M (ed.) (1989): Grundlegung der Soziologie des Rechts, 4,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46689-4

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Grundlegung der Soziologie des Rechts

Ehrlich, Eugen

Editors: Rehbinder, Manfred

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 69

(1989)

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Abstract

Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 5
Vorrede 12
Anmerkungen des Herausgebers 13
I. Der praktische Rechtsbegriff 15
Wissenschaftliche Ausprägung der Rechtsgeschichte 16
Notwendige Beschränktheit des praktischen Wissens 16
Lückenhaftigkeit der praktischen Rechtslehre 17
Lücken der heutigen Jurisprudenz 18
Der praktische Rechtsbegriff 20
Das Recht als Regel des Handelns 21
Die Lehre vom Rechtsirrtum 22
Das außerstaatliche Recht in der heutigen Jurisprudenz 23
Das Naturrecht als außerstaatliches Recht 25
Savigny und Puchta als gedankliche Väter einer Wissenschaft vom Recht 26
Außerstaatliches Recht gegenwärtig nicht erforscht 26
Die Lehre von der Geschlossenheit des Rechtssystems 28
Die Lehre vom Recht als staatlicher Zwangsordnung 29
Recht als Ordnung menschlicher Verbände 32
Rechtswissenschaft als Soziologie 33
II. Die innere Ordnung der gesellschaftlichen Verbände 34
Die Gesellschaft 34
Urwüchsige und andere Verbände 34
Das alte Recht als Verbandsrecht 36
Das älteste Bodenrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Staatsrecht 36
Reste eines Rechts ohne Rechtssätze in späterer Zeit 37
Das Recht der archaischen Gesellschaft 39
Das Lehnrecht 39
Heutiges Recht als Verbandsordnung 41
Rechtssätze zunächst nur als Prozeßrecht 42
Rechtsnorm und Rechtssatz 43
III. Die gesellschaftlichen Verbände und die gesellschaftlichen Normen 45
Rechtsnorm als Regel gesellschaftlichen Handelns 45
Rechtsnorm als Organisation der Verbände 46
Recht stets Verbandsrecht 47
Die drei Aufgaben der wirtschaftlichen Verbände 49
Der Zusammenhang von wirtschaftlichem Aufbau und juristischen Formen der Gesellschaft 49
Die organisatorische Natur des Vertragsrechts 51
Gesellschaftliche Bedingtheit von Abschluß und Inhalt der Verträge 52
Die gesellschaftlichen Aufgaben des Vertrages 53
Die gesellschaftliche Bedingtheit des Erbrechts 54
Privatrecht als „Sozialrecht“ 56
Normen zweiter Ordnung als Schutzrecht 57
Außerrechtliche Normen als Stützen der rechtlichen Verbandsordnung 58
Vergleich der Ordnung in der sozialistischen und der heutigen Gesellschaft 61
IV. Gesellschaft und staatlicher Normenzwang 63
Gesellschaftliche Normen als Ausdruck gesellschaftlicher Macht 63
Rechtszwang und Normzwang 64
Der Ursprung des Normzwanges in den Verbänden 65
Die Macht des gesellschaftlichen Normzwanges 65
Der Normzwang der Unternehmer- und Arbeiterverbände 67
Geringe Bedeutung des Strafzwanges 68
Beschränkte Wirkung des Vollstreckungszwanges 69
Gesellschaftlicher und staatlicher Normzwang 70
Gesellschaften ohne staatliche Zwangsordnung 72
Der gesellschaftliche Normzwang in Vergangenheit und Gegenwart 73
Gleichsetzung von Recht und staatlicher Zwangsordnung als Ausdruck der Entfremdung großer Teile der Gesellschaft vom Staat 74
Recht als Instrument einer Ausbeutung der besitzlosen Mehrheit? 75
Wirkung der Normen weniger durch Zwang als durch Suggestion 77
Die Beschränkung gesellschaftlicher Normen auf die jeweiligen Verbände 78
Die Beschränkung der Rechtsnormen erster Ordnung auf den jeweiligen Verband 79
V. Die Tatsachen des Rechts 81
Die Unhaltbarkeit der Beschränkung der Rechtsquellen auf Gesetz und Gewohnheitsrecht 81
Die Übung als Quelle der inneren Ordnung im Verbande 83
Wirtschaftliche Bestimmungsgründe für den Inhalt der Übung 84
Die Herrschaft als Quelle der inneren Ordnung im Verbande 85
Die Herrschaft als Folge der Schutzlosigkeit des Beherrschten 86
Wirtschaftliche Bestimmungsgründe für den Umfang der Herrschaft 87
Der Besitz als die wirtschaftliche Verwaltung der Sache 88
Eigentum unabhängig von wirtschaftlicher Beziehung zur Sache 90
Eigentumsordnung abhängig von Besitzordnung 91
Der Grundsatz: Hand muß Hand wahren 92
Der Besitz als Grundlage der inneren Ordnung im Verbande 93
Inhalt des Eigentums abhängig von Wirtschaftsordnung 94
Die Eingliederung des Besitzes in die Wirtschaftsordnung 97
Besitz und Eigentum als Wechselbegriffe 97
Der Vertrag als Quelle der inneren Ordnung im Verbande 98
Die Wurzeln des Vertragsrechts 99
Schuld und Haftung 99
Die vertragliche Bestimmung des Haftungsumfanges 101
Der Schuldvertrag im modernen Leben 102
Die Entstehung des Erbrechts 103
Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Erbrechts 105
Nichtwirtschaftliche Einflüsse auf die Tatsachen des Rechts 106
Die geschichtliche Entwicklung der Tatsachen des Rechts 107
Die Verbände als Schöpfer ihrer inneren Ordnung 108
Die Gleichförmigkeit der inneren Ordnung der Verbände 109
VI. Die Entscheidungsnormen 111
Gerichte als gesellschaftliche und als staatliche Einrichtungen 111
Die Quelle der Entscheidungsnormen 112
Die Verallgemeinerung und Vereinheitlichung der Entscheidungsnormen 113
Eigenständige Entscheidungsnormen für streitige Verhältnisse 114
Der Einfluß der Gesellschaft auf die Entscheidungsnormen 116
Der Einfluß außerrechtlicher Normen auf die Entscheidungsnorm 117
Die Wirkung der Gebundenheit an das Gesetz 118
Das Gesetz der Stetigkeit der Entscheidungsnormen 120
Die inneren Wandlungen der Entscheidungsnormen 121
Die Fortentwicklung der Entscheidungsnormen 122
VII. Staat und Recht 124
Der ursprüngliche Staat und das Recht 124
Die ursprünglichen Gerichte 126
Verstaatlichung der Gerichte 128
Bedingungen der Entstehung des staatlichen Rechts 129
Zur Geschichte des staatlichen Rechts 130
Formen des staatlichen Rechts 133
Entstehung des staatlichen Verwaltungsrechts 134
Staatliche Gesetzgebung als Ausdruck der Einheitlichkeit der Gesellschaft 134
Gesetzgebung als äußere Ordnung der Verbände durch die Gesellschaft 136
Der Staat als Organ der Gesellschaft 137
Staatliches Recht als zweite Ordnung der Gesellschaft 138
Das Verhältnis des Staates zur Hausordnung in Rom 139
Das Verhältnis des Staates zur mittelalterlichen Herrschaft 140
Das Verhältnis des Staates zur Gemeinde 141
Rechtsnorm nicht immer vom Staat ausgehend 142
Lebensverhältnisse, die sich vom Staat fernhalten 143
Vom Staate unabhängiges Recht 144
Unhaltbarkeit der staatlichen Rechtsauffassung 145
Normenarten nach Gefühlstönen zu unterscheiden 146
Unterschiedliche Normen desselben Inhalts? 147
Müssen Rechtsnormen „anerkannt“ sein? 148
Die Eigenart der Rechtsnorm 149
Vom Staat verbotene Verhältnisse keine Rechtsverhältnisse 150
VIII. Die Bildung des Rechtssatzes 152
Die Entscheidungsnorm als Tatfrage 152
Untrennbarkeit der Rechtsfrage von der Tatfrage 153
Entscheidungsnorm notwendig trotz Rechtssatz 154
Entscheidungsnorm als Quelle des Rechtssatzes 155
Entscheidungsnorm als Werk der Jurisprudenz 155
Richterrecht als Juristenrecht 157
Das Juristenrecht der juristischen Schriftsteller und Lehrer 158
Kennzeichen der Verbindlichkeit und Schranken der freien Normbildung 159
Juristenrecht und Amtsrecht 161
Juristenrecht in den Gesetzen 162
Notwendigkeit des gesetzlichen Juristenrechts 162
Verhältnis des richterlichen zum gesetzlichen Juristenrecht 164
Abgrenzung des staatlichen Rechts vom Juristenrecht 166
Gesetzesbefehl und Gesetzesinhalt 168
IX. Der Aufbau des Rechtssatzes 169
Die Bedeutung der Rechtssätze 169
Dem Einfluß von Rechtssätzen entrückte Rechtsverhältnisse 170
Rechtssätze, die Normen aus den Tatsachen anerkennen 171
Rechtssätze, die Normen aus den Tatsachen brechen 172
Rechtssätze, die Rechtsfolgen unabhängig von den Tatsachen setzen 173
Gesellschaftliche Einflüsse auf die Rechtssätze 173
Der Jurist als Organ gesellschaftlicher Gerechtigkeit 174
Gerechtigkeit als Ausdruck für die Unbefangenheit 175
Gerechtigkeit als Macht der Gesellschaft über die Gemüter 176
Gerechtigkeit als Gegenstand der Wissenschaft 177
Individuelle Gerechtigkeit als Ergebnis genialer Synthese der Gegensätze 181
Die Benthamsche Formel als Formel nur einer bestimmten Klasse 183
Der Rechtssatz als Gesamtwerk der Gesellschaft und des Juristen 185
Die Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge des Rechtssatzes 186
X. Die Inhalte der Gerechtigkeit 188
Die schutzwürdigen Interessen der rechtlichen Urzeit 188
Der Schutz des Eigentums durch Schadensersatzanspruch 189
Der Schutz des Eigentums durch Bereicherungsanspruch 191
Die technische Frage des gerechten Eigentumsanspruchs 191
Der Rechtsschutz der vertragsgemäßen Verfügung 192
Das Vertragsrecht und die volkswirtschaftliche Wertlehre 194
Vertragsrecht als Ablehnung des unwirtschaftlichen Vertrages 196
Vertrauen auf äußere Tatbestände 197
Die technische Frage des gerechten Vertragsanspruches 198
Die Gerechtigkeitsgedanken des Verwandtenerbrechts 199
Die Gerechtigkeitsgedanken des letztwilligen Erbrechts 200
Verschiedene ins Erbrecht hineinspielende Strömungen 201
Die leitenden Gerechtigkeitsgedanken des Erbrechts 202
Die Gerechtigkeitsgedanken des Rechts am Arbeitsergebnis 203
Die Gerechtigkeit als Ausdruck der gesellschaftlichen Statik 203
Die Gerechtigkeitsgedanken des Individualismus 204
Die Gerechtigkeit des Gemeinschaftsgedankens 206
Verhältnis des Individualismus zum Gemeinschaftsgedanken 207
Ewiges Schwanken der Gerechtigkeit 210
Die Entwicklungslinie der Gerechtigkeit 211
XI. Die römische Jurisprudenz 212
Gesetz und juristische Literatur 212
Wesen und Aufgabe der Jurisprudenz 213
Mittelalterliche deutsche Rechtsaufzeichnungen 215
Die Jurisprudenz der Rechtsbücher 216
Unterschied der römischen und deutschen Rechtsentwicklung 218
Die Jurisprudenz der XII Tafeln 219
Formenstrenge des Rechts aus späterer Zeit stammend 222
Gesetze und Edikt nicht Quelle der römischen Jurisprudenz 223
Die Anschauung des Lebens als Quelle der römischen Juristen 224
Verallgemeinerungen als Quelle römischer Entscheidungsnormen 226
Das Aktionensystem als mechanische Verallgemeinerung 227
Rechtsetzung durch römische Juristen 229
Das römische Amtsrecht als dem Juristenrecht gleichartig 229
Die römischen Juristen als Praktiker, Schriftsteller und Lehrer 230
Das römische Recht als Werk der Jurisprudenz 231
Über den konservativen Charakter der römischen Jurisprudenz 232
XII. Die englische Jurisprudenz 233
Die römische formula und das germanische zweizüngige Urteil 233
Assisa und iurata 234
Das ältere englische Verfahren als Legisaktionenverfahren, nicht Formelverfahren 236
Gerichtszuständigkeit 237
Die Ausstellung der writs 237
Die Ausbreitung des trespass 238
Die Fiktionen des englischen Prozesses 239
Der Kanzler und die equity 241
Die equity und das prätorische Recht 242
Die equity als eigenes Rechtssystem der Chancery 243
Die Entwicklung des trusts 244
Das common law als richterliches Juristenrecht 247
Auch equity meist richterliches Juristenrecht 248
Die Persönlichkeit des Richters in englischem Recht 249
Englische Kautelarjurisprudenz 249
Freie Rechtsfindung durch Gesetz nicht ausgeschlossen 250
Keine Rechtschöpfung durch englische Literatur 251
Bedeutung und Wert des common law 251
Zusammenfassung 253
ΧIIΙ. Die ältere gemeinrechtliche Jurisprudenz 255
Die veränderte Rolle der Jurisprudenz 255
Die Anknüpfungsschwierigkeiten bei der Aufnahme fremden Rechts 256
Die Anknüpfungsschwierigkeiten als Ursache der Begriffsjurisprudenz 259
Die Anpassung des römischen Rechts durch Abstraktion 260
Der abstrakte Eigentumsbegriff 262
Die Schranken der abstrakten Begriffsbildung 264
Die Notwendigkeit der Konstruktion 265
Geschichte der konstruktiven Jurisprudenz 266
Anschauung als Quelle auch der konstruktiven Jurisprudenz 267
Begriffsbildung und Konstruktion in der deutschen Jurisprudenz 270
Zusammenfassung 272
XIV. Die historische Richtung der gemeinrechtlichen Jurisprudenz 273
Nur Rechtssätze als Gegenstand der historischen Rechtsschule 274
Begründer der historischen Rechtsschule keine Romantiker 274
Die Rechtshistoriker vor der Frage der Anknüpfung 275
Juristische Begriffsmathematik 277
Zwei Beispiele für Begriffsmathematik 280
Begriffsmathematik entgegen dem Anschein gesellschaftlichen Einflüssen unterworfen 282
Wesen und Aufgabe der Systematik 283
Die Geschlossenheit des Rechtssystems 285
Unterschied zwischen dem römischen und gemeinen Recht 287
Unvergänglicher Wert der „Pandektologie“ 289
XV. Das Werk der Jurisprudenz 291
Die anwaltschaftliche Jurisprudenz 291
Die geschäftliche Jurisprudenz 292
Das Nahziel: richterliche Jurisprudenz 294
Die Zusammensetzung des Rechtssatzes 295
Entscheidungsnormen als Voraussetzung der Rechtssätze 296
Die Bildung von Entscheidungsnormen durch Umwandlung der Tatfrage in die Rechtsfrage 297
Beispiele: Kontokorrentrecht und Arbeitsrecht 298
Das Vorgehen bei prozessualer Trennung von Tat- und Rechtsfragen 299
Beispiele: Verschuldenshaftung und Handelsrecht 300
Die innere Ordnung der Verbände als Material der Jurisprudenz 302
Die innere Ordnung der Verbände als Rechtsverhältnis 303
Die innere Ordnung der Verbände als Natur der Sache 304
Der Tatbestand eines Gesetzes 305
Normenfinden als praktische Kunstlehre, nicht Wissenschaft 306
Beispiel: Persönlichkeitsschutz 306
Die Persönlichkeit des Normautors als Quelle der normsetzenden Kraft der Jurisprudenz 308
XVI. Das staatliche Recht 311
Die Abhängigkeit staatlichen Rechts von der Durchsetzung durch staatliche Behörden 311
Staatliches Recht als Entscheidungsnorm oder Eingriffsnorm 312
Die schwache Wirkung der staatlichen Entscheidungsnormen 313
Beispiele für die Unwirksamkeit staatlicher Entscheidungsnormen 314
Die Unzulänglichkeit staatlicher Eingriffe 315
Widerstände gegen staatliches Recht 316
Die Grenzen der Staatsgewalt 317
Staatliches Recht vor allem verbietend, zerstörend 319
Staatliches Recht im Befehlen meist unwirksam 320
Staat als Schöpfer von Staatsvolk, staatlichem Frieden und Vermögensrechten 321
Besitz und Eigentum 322
Das staatliche Erbrecht der Seitenverwandten 327
Staatliche Renten, Privatmonopole, Beschränkungen freier Betätigung 328
Bescheidener Anteil des Staates am jeweiligen Rechtszustand 329
XVII. Die Wandlungen des Rechts in Staat und Gesellschaft 331
Rechtsänderungen außerhalb der Gesetzgebung 331
Rechtsänderungen durch Veränderungen der menschlichen Bedürfnisse 332
Rechtsänderungen durch Änderung des Kräfteverhältnisses in menschlichen Verbänden 333
Funktionslosigkeit von Rechtssätzen durch Wandel in den Rechtseinrichtungen 334
Widerspiegelung des Rechtswandels in den Urkunden 336
Beweglichkeit des gesellschaftlichen und Unbeweglichkeit des staatlichen Rechts 338
Die Projektion des Rechtssatzes auf neue Rechtserscheinungen 340
Übergang vom gesellschaftlichen zum staatlichen Recht durch Verstaatlichung des Strafrechts und Zivilprozesses 342
Rechtswandel durch Bedeutungswandel gesellschaftlicher Normen 343
Rechtswandel durch juristische Erfindungen 345
Rechtswandel durch Eingriff der Gesetzgebung und wachsende Einsicht in seine Grenzen 346
XVIII. Die Legalisierung des Juristenrechts 348
Die Bestandteile der Gesetzbücher: Rechtswissenschaft, Juristenrecht und staatliches Recht 348
Die Quellen der modernen Gesetzbücher: gemeines Recht, bodenständiges Recht und Naturrecht 350
Naturrecht als Ausdruck der wirtschaftlichen Forderungen des Bürgertums 352
Der materielle Inhalt des Naturrechts 353
Die technischen Gedanken des Naturrechts 355
Zusammenfassung über den Inhalt des Naturrechts 355
Die Bausteine der großen europäischen Gesetzbücher 356
Aufgabe der Gesetzbücher: Legalisierung des Juristenrechts 357
Wirkung der Legalisierung des Juristenrechts 359
Wirkung der Aufnahme bestimmter Lebensverhältnisse in die Gesetzbücher auf die rechtliche Anerkennung anderer Lebensverhältnisse 359
Die fortwährende Durchbrechung der Geschlossenheit des Rechtssystems 361
Trotz Aufnahme im Gesetzbuch: Juristenrecht 364
Fortbildung der Jurisprudenz über das Gesetzbuch hinaus 365
XIX. Die Theorie des Gewohnheitsrechts 368
Das ius civile als Bezeichnung für das römische Juristenrecht 368
Kein „Gewohnheitsrecht“ in Rom außer ius civile 371
Consuetudo als Bezeichnung für lokale Gewohnheiten bei Justinian 373
„Gewohnheitsrecht“ als Bezeichnung für das Ortsrecht bei gemeinrechtlichen Juristen 373
Das „Gewohnheitsrecht“ bei Savigny und Puchta 374
Die Juristen als Repräsentanten des Volkes 376
Recht als Ergebnis einer Entwicklung des Volkes 377
Gewohnheitsrecht vor allem Regel des Handelns 379
Juristenrecht nie anders als Entscheidungsnorm 380
Die Lehre vom Eintritt der Juristen an die Stelle des Gesamtvolks 381
Empirische Grundlage der Lehre vom Gewohnheitsrecht 382
Mängel der Lehre von Savigny und Puchta 384
Die rechterzeugende Kraft der Wissenschaft bei Puchta und Savigny 386
Beselers Lehre vom Volksrecht und Juristenrecht 389
Die Erforschung des Volksrechts 391
Die Unergiebigkeit der gemeinrechtlichen Lehre und der Lehre von Savigny und Puchta 393
Wert des „Gewohnheitsrechts“ für die Soziologie des Rechts 396
XX. Methoden der Soziologie des Rechts 398
1. Rechtsgeschichte und Jurisprudenz 398
Rechtssoziologie als Beobachtungswissenschaft 398
Das historische und ethnologische Material der Soziologie 400
Praktische Jurisprudenz als Beschreibung der Rechtseinrichtungen 401
Erforschung der Rechtseinrichtungen unabhängig vom Rechtssatz 402
Die gemeinrechtliche Jurisprudenz als Grundlage einer allgemeinen Rechtswissenschaft 403
Beispiel: Die gemeinrechtliche Erklärung der Lehre von der consideration 405
Keine nationale Beschränkung der Rechtswissenschaft 406
Gemeines Recht als Grundlage der partikularrechtlichen Jurisprudenz 407
Die jurisprudence der Austinschen Schule als allgemeine Rechtswissenschaft und ihre Mängel 408
2. Die Erforschung des lebenden Rechts 409
Erforschung des Rechts, das nicht in Rechtssätzen enthalten ist 410
Schwierigkeit, die Gegenwart durch die Vergangenheit zu verstehen 411
Unbekanntes Recht der Gegenwart 412
Als einziges gut erforscht: Das Handelsrecht 415
Lebendes Recht und seine Erkenntnisquelle, insbesondere Gerichtsurteile und Geschäftsurkunden 415
Der soziologische Gehalt der Urkunde 417
Erforschung des lebenden Rechts: Überlebendes altes Recht und Keime neuen Rechts 419
Erforschung der konkreten Ordnung der heutigen Gesellschaft 421
Geschichtliche Rechtswissenschaft 424
Erforschung des tatsächlichen Rechtszustandes notwendig Stückwerk 424
Weitere Methoden der Soziologie des Rechts 425
Namenverzeichnis 427
Sachverzeichnis 430