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Tholen, H. (2014). Das Artenschutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im deutschen Recht. Umsetzung der europäischen Vorgaben in Gesetzgebung, Auslegung und Vollzug. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54285-7
Tholen, Hanna. Das Artenschutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im deutschen Recht: Umsetzung der europäischen Vorgaben in Gesetzgebung, Auslegung und Vollzug. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54285-7
Tholen, H (2014): Das Artenschutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im deutschen Recht: Umsetzung der europäischen Vorgaben in Gesetzgebung, Auslegung und Vollzug, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54285-7

Format

Das Artenschutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im deutschen Recht

Umsetzung der europäischen Vorgaben in Gesetzgebung, Auslegung und Vollzug

Tholen, Hanna

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 181

(2014)

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About The Author

Hanna Tholen, geboren 1987, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Von 2007 bis 2010 arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre von Prof. Dr. Dietlein. Nach Ablegung des 1. Juristischen Staatsexamens im April 2010 promovierte sie unter dessen Betreuung und war daneben zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Informationsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, später im Bereich des Öffentlichen Wirtschafts- und Umweltrechts in einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig. Seit Oktober 2012 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Mönchengladbach.

Abstract

Thema der Arbeit ist die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich des Artenschutzrechts. Dazu analysiert Hanna Tholen die Regelungen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und vergleicht sie mit der deutschen Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz sowie in anderen umweltrelevanten Gesetzen. Zunächst arbeitet sie die relevanten Kriterien einer ordnungsgemäßen Umsetzung heraus, um sodann mit deren Hilfe die Umsetzung der einzelnen europarechtlich vorgegebenen artenschutzrechtlichen Verbote und Möglichkeiten von Ausnahmevorschriften zu analysieren. Gegenstand dieser Untersuchung ist das deutsche Naturschutzrecht selbst sowie dessen Zusammenspiel mit artenschutzrelevanten Fachgesetzen.

Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Umsetzung im Vergleich zur früheren Rechtslage verbessert hat. Nichtsdestoweniger weist auch die aktuelle Gesetzeslage in verschiedener Hinsicht noch Defizite auf und bereitet Anwendungsprobleme.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 5
A. Einführung 11
B. Rechtsquellen des Artenschutzrechts 15
I. Völkerrecht 15
II. Gemeinschaftsrecht 17
1. Artenschutz im Primärrecht 17
2. Artenschutzbezogenes Sekundärrecht 19
a) Vogelschutzrichtlinie 19
b) FFH-Richtlinie 20
c) Anwendung der internationalen Übereinkommen 20
d) Weitere artenschutzrechtlich bedeutsame Rechtsquellen im europäischen Sekundärrecht 22
III. Nationales Recht 23
1. Verfassungsrecht: Art. 20a GG 23
2. Bundesnaturschutzgesetz 26
3. Landesnaturschutzgesetze 26
4. Bundesartenschutzverordnung 27
5. Artenschutzregelungen in Fachgesetzen 28
C. Formelle Aspekte der europäischen Artenschutzregelungen und ihrer Umsetzung in Deutschland 29
I. Entwicklungen im Rahmen der Föderalismusreform 2006 29
II. Das kompetenzrechtliche Spannungsfeld von Naturschutzrecht und anderen artenschutzbeinhaltenden Rechtsmaterien 34
1. Abgrenzung zum Jagdrecht 34
2. Abgrenzung zum Forstrecht 37
3. Abgrenzung zum Fischereirecht 38
4. Überschneidungen mit sonstigen Kompetenzen 39
III. Einfachrechtliches Verhältnis der artenschutzbezogenen Normen des BNatSchG zu anderen Rechtsvorschriften 40
D. Umsetzung der materiellen Richtlinienvorgaben zum Artenschutz in Deutschland 44
I. Entwicklung der Umsetzung der Artenschutzvorgaben der FFH-Richtlinie in Deutschland 44
II. Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien in mitgliedstaatliches Recht 46
1. Allgemeine Anforderungen 46
2. Umsetzungsmaßstäbe der FFH-Richtlinie 47
III. Auslegungsfaktoren der FFH-Richtlinie 48
1. Ziele der Richtlinie 50
2. Aufbau und Systematik der Richtlinie 53
IV. Umsetzung der Artenschutzbestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz von 2010 54
1. Anwendungsbereich 55
2. Einführung eines Schutzsystems für bestimmte Tierarten gemäß Art. 12 FFH-RL 59
a) Fang- und Tötungsverbot 60
aa) Die europäischen Vorgaben 60
bb) Die Regelung des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG 64
(1) Frühere Umsetzungsregelungen und deren Defizite 64
(2) Umsetzungsproblematiken der jetzigen Regelung 66
(a) Verbotene Handlungen 66
(b) Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen 67
(c) Tatbestandsbegrenzungen 68
(aa) Die Tatbestandsweite in der Bewertung eines Verstoßes des einzelnen Bürgers 69
(bb) Reichweite des durch die Behörde im Zulassungsverfahren zu berücksichtigenden Verbots 77
b) Störungsverbot 94
aa) Europäische Vorgaben 94
bb) Europarechtskonformität der Regelung des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 96
(1) Frühere Regelung des Störungsverbots 96
(2) Begrenzung auf bestimmte Zeiten 97
(3) Begriff der Störung 97
(4) Erheblichkeitsschwelle 98
(a) Anknüpfung an den Erhaltungszustand der Population 99
(b) Kumulationseffekte bei der Beurteilung der Erheblichkeit 102
(c) Tatbestandsausschließende Wirkung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen 103
(5) Behördliche Beurteilungsspielräume 104
(6) Anwendbarkeit neben anderen Zugriffsverboten 104
c) Zerstörung oder Entnahme von Eiern 105
d) Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten 105
aa) Europäische Vorgaben 106
bb) Umsetzung in § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG 109
(1) Frühere Formulierung des Verbots 109
(2) Auslegung der Begrifflichkeit vor dem Hintergrund der europäischen Vorgaben 110
cc) Nichterfüllung des Tatbestandes wegen Durchführung von CEF-Maßnahmen? 114
e) Verbot von Besitz, Transport, Handel und Tausch der geschützten Tierarten 116
f) System zur fortlaufenden Überwachung unbeabsichtigten Fangs und Tötens gemäß Art. 12 Abs. 4 FFH-RL 120
aa) Regelungsvorgaben 120
bb) Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten 121
cc) Umsetzung der Regelung in Deutschland: § 38 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG 122
g) Durchsetzung der Verbote 123
aa) Verstöße eines einzelnen Bürgers gegen die Artenschutzregelungen 124
bb) Artenschutz im behördlichen Zulassungsverfahren 127
(1) Inhaltliche Reichweite der artenschutzrechtlichen Verbote 127
(2) Maßstäbe zur fachlichen Bewertung eines Verstoßes durch die Behörde 131
(3) Beurteilungsspielräume der Behörde 136
3. Einführung eines Schutzsystems für bestimmte Pflanzenarten gemäß Art. 13 FFH-RL 140
a) Europäische Vorgaben 140
b) Besonders geschützte Pflanzenarten im deutschen Recht 141
4. Maßnahmen zum Schutz der in Anhang V FFH-RL aufgelisteten Arten 142
a) Mitgliedstaatliche Pflichten aufgrund von Art. 14 FFH-RL 143
aa) Art der zu ergreifenden Maßnahmen 143
bb) Inhaltliche Anforderungen 144
b) Umsetzung in Deutschland 144
5. Entnahme, Fang und Tötung bestimmter Tierarten 146
a) Die Vorgaben des Art. 15 FFH-RL 146
b) Umsetzung in der Bundesartenschutzverordnung 146
6. Ausnahmeregelungen zu den Verboten 147
a) Formelle Vorgaben des Art. 16 Abs. 2 und 3 FFH-RL 148
b) Materielle Voraussetzungen des Art. 16 FFH-RL 149
aa) Zweck der Ausnahme 149
(1) Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Erhaltung der natürlichen Lebensräume 150
(2) Verhütung ernster Schäden an Privateigentum 150
(3) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 151
(4) Forschung und Unterricht, Bestandsauffüllung und Wiederansiedlung 151
(5) Entnahme oder Haltung einer bestimmten Anzahl von Exemplaren 152
bb) Nichtvorhandensein einer anderweitigen zufriedenstellenden Lösung 152
cc) Bewahrung des günstigen Erhaltungszustands 153
c) Die Umsetzung der Ausnahmeregelung im deutschen Recht 155
aa) Gesetzliche Ausnahmen (§ 45 Abs. 1–5 BNatSchG) 156
bb) Zulassung von Ausnahmen durch Behörden (§ 45 Abs. 6–8 BNatSchG) 159
(1) § 45 Abs. 7 BNatSchG als weitgehend wörtliche Übernahme des Art. 16 FFH-RL 159
(a) Legitime Ausnahmezwecke 159
(b) Keine zumutbaren Alternativen 162
(c) Bewahrung des Erhaltungszustands der Populationen einer Art 163
(d) Weiter gehende Anforderungen nach Art. 16 FFH-RL 165
(2) § 45 Abs. 6 und Abs. 8 BNatSchG: Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Verbringung aus dem Ausland 166
(3) Behördliche Anwendung und Ermessensausübung 167
cc) Ausnahmetatbestände gemäß der BArtSchV 167
dd) Ausnahmen aufgrund landesrechtlicher Verordnungen 168
ee) Die Möglichkeit der Befreiung in den Kategorien des Europarechts 169
d) Europarechtskonformität national vorgesehener Tatbestandsausnahmen der Verbote 172
aa) Land-‍, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung 172
bb) Nach § 15 oder § 18 BNatSchG zulässige Eingriffe/Vorhaben 177
(1) Artenschutz und Eingriffsregelung 178
(a) Die Eingriffsprüfung unter dem Blickwinkel des Artenschutzes 178
(b) Vereinbarkeit der Ausnahmeklausel mit den Vorgaben des Art. 16 FFH-RL 180
(2) Artenschutz und Bauleitplanung 185
cc) Umweltprüfungen 188
7. Umsetzung der Artenschutzbestimmungen der FFH-Richtlinie in Fachgesetzen 190
a) Jagdrecht 191
aa) Fang und Tötung 191
bb) Störungsverbot 193
cc) Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten 195
dd) Besitz- und Vermarktungsverbote 195
ee) Maßnahmen gemäß Art. 14 FFH-RL 198
ff) Verbotene Fang- und Tötungsmethoden 199
b) Forstrecht 201
c) Fischereirecht 202
d) Pflanzenschutzgesetz 203
e) Tierseuchengesetz 205
E. Zusammenfassung in Thesen 207
Literaturverzeichnis 211
Sachverzeichnis 225