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Die allgemeine Kronzeugenregelung

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Frahm, L. (2014). Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54333-5
Frahm, Lorenz Nicolai. Die allgemeine Kronzeugenregelung: Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54333-5
Frahm, L (2014): Die allgemeine Kronzeugenregelung: Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54333-5

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Die allgemeine Kronzeugenregelung

Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB

Frahm, Lorenz Nicolai

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 252

(2014)

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About The Author

Lorenz Nicolai Frahm studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte dort im Mai 2011 sein erstes Staatsexamen. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D., an dessen Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention er von Juli 2009 bis Dezember 2011 tätig war. Die Dissertation wurde durch ein Graduiertenstipendium des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Seit Juni 2013 ist er Referendar am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.

Abstract

Mit Wirkung zum 1. September 2009 trat das 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft und mit ihm die allgemeine Kronzeugenregelung des § 46b StGB.

Der Autor unternimmt eine umfassende Bewertung der Vorschrift, sowohl unter rechtlichen als auch kriminalpolitischen Gesichtspunkten. Er erörtert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie das systematische Verhältnis der Kronzeugenregelung zu anderen Vorschriften. Die anschließende Untersuchung der Norm hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Prinzipien bestätigt in mehrfacher Hinsicht die bereits im Vorfeld von Literatur und Berufsverbänden geäußerte Kritik. In einem dritten Teil wird anhand der Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Staatsanwälten, Strafverteidigern und Strafrichtern erstmalig ein Einblick in das Meinungsbild der Praxis gewährt. Abschließend stellt der Autor ein eigenes Reformkonzept vor, durch dessen Umsetzung § 46b StGB mit rechtsstaatlichen Prinzipien harmonisiert werden könnte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwortr 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Gegenstand der Arbeit 16
B. Gang der Untersuchung 17
1. Teil: Grundlagen 19
A. Entstehungsgeschichte 19
I. Begriff des Kronzeugen 19
II. Kronzeugen in der deutschen Rechtsgeschichte 21
III. Kronzeugenregelungen im Recht der Bundesrepublik Deutschland 24
1. Bereichsspezifische Kronzeugenregelungen 24
2. Gesetz zur Änderung des StGB, der StPO, des VersG und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9.6.1989 25
3. Gesetz zur Änderung des StGB – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG) vom 29.7.2009 28
B. Europarechtliche Vorgaben 30
C. Sinn und Zweck der Regelung 31
2. Teil: Voraussetzungen und Rechtsfolgen 33
A. Voraussetzungen 33
I. Anlasstat 33
1. Täter einer Straftat 33
2. Androhung im Mindestmaß erhöhter oder lebenslanger Freiheitsstrafe 34
II. Bezugstat 36
1. Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO 36
2. Einschätzungszuständigkeit 38
3. Anwendbarkeit auf das Opfer einer Katalogtat 39
III. Freiwillige Offenbarung des Wissens 41
1. Offenbarung 41
2. Tatsachen aus dem Wissen des Täters 42
3. Freiwilligkeit 43
IV. Das (fehlende) Konnexitätserfordernis 46
V. Aufdecken oder Verhindern einer Straftat 49
1. Aufklärungshilfe (§ 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) 50
a) Aufklärungserfolg 50
aa) Allgemeines 51
bb) Benennung von Tatbeteiligten und Tatbeteiligung 52
cc) Verbesserung des Erkenntnisstandes 52
dd) Erlangung abgesicherter Erkenntnisse 53
ee) Wesentlichkeit des Beitrages 54
ff) Erfolgseintritt im Ausland 56
gg) Wechsel im Aussageverhalten 56
b) Besondere Voraussetzung bei eigener Tatbeteiligung des Kronzeugen 60
aa) Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus 60
bb) Bedeutungslosigkeit der Angaben zum eigenen Tatbeitrag 61
c) Feststellung des Aufklärungserfolges durch das Gericht 63
aa) Einschätzungszuständigkeit 63
bb) Überzeugungsbildung vom Vorliegen eines Aufklärungserfolges 64
cc) Reichweite der gerichtlichen Aufklärungspflicht 65
dd) Bescheidung von Beweisanträgen 68
2. Präventionshilfe (§ 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB) 71
a) Dienststelle 72
b) Verhinderung einer Katalogtat 73
c) Verhinderung in sonstiger Weise 75
d) Tat, von deren Begehung der Täter weiß 76
e) Rechtzeitig 77
VI. Zeitpunkt der Offenbarung (§ 46b Abs. 3 StGB) 78
1. Letztmöglicher Zeitpunkt 78
2. Erstmöglicher Zeitpunkt 79
3. Strafmildernde Berücksichtigung präkludierter Angaben 81
B. Rechtsfolgen 82
I. Strafmilderung gem. § 49 Abs. 1 StGB 83
II. Absehen von Strafe 85
III. Kriterien für die Ermessensausübung (§ 46b Abs. 2 StGB) 87
IV. Gesamtstrafe 91
V. Begründung eines minder schweren Falles 93
VI. Ablehnung eines besonders schweren Falles 95
VII. Zusammentreffen von Aufklärungs- und Präventionshilfe 96
VIII. Strafzumessung im engeren Sinn 97
1. Ermittlungshilfe als Verhalten des Täters nach der Tat 98
2. Berücksichtigung allein bei der Strafzumessung im engeren Sinn 100
IX. Strafaussetzung zur Bewährung 102
X. Strafrestaussetzung zur Bewährung 104
XI. Sonstige die Strafvollstreckung betreffende Entscheidungen 105
XII. Verweigerte Ermittlungshilfe als Straferhöhungsgrund 107
XIII. Anforderungen an die Urteilsgründe 108
XIV. Absehen von Anklageerhebung und Verfahrenseinstellung nach § 153b StPO 109
XV. Anfechtung der Entscheidung 111
XVI. Keine Befugnisnorm zur Geheimnisoffenbarung 113
C. Behandlung von Altfällen: Die Übergangsbestimmung des § 316d EGStGB 114
3. Teil: Verhältnis zu anderen Rechtsnormen 118
A. Verhältnis zu § 261 Abs. 10 StGB a.F. 118
B. Verhältnis zu §§ 129 Abs. 6 Nr. 2, 129a Abs. 7 StGB 119
C. Verhältnis zu § 31 BtMG n.F. 121
D. Verhältnis zur tätigen Reue 123
E. Verhältnis zu § 138 StGB 124
F. Verhältnis zu § 66 StGB 127
G. Verhältnis zu § 257c StPO 128
4. Teil: Handhabung der Kronzeugenregelung 134
A. Handhabung durch die Polizei 134
B. Handhabung durch die Staatsanwaltschaft 136
C. Kronzeugenaussage und Untersuchungshaft 139
D. Aussagepflicht als Zeuge in der Hauptverhandlung 140
E. Schutz gefährdeter Kronzeugen 145
I. Prozessualer Zeugenschutz 146
II. Zeugenschutz nach dem Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz 150
III. Zusammenfassung und Bewertung 154
5. Teil: Bedeutung des § 46b StGB im Jugendstrafverfahren 157
A. Strafmilderung nach § 46b Abs. 1 S. 1 StGB 157
I. Unmittelbare Anwendbarkeit 157
II. Kollision mit jugendstrafrechtlichen Prinzipien 158
III. Verbot der Schlechterstellung 160
B. Absehen von Strafe nach § 46b Abs. 1 S. 4 StGB 163
C. Verfahrensrechtliche Besonderheiten 165
6. Teil: Vereinbarkeit mit strafprozessualen rund verfassungsrechtlichen Prinzipien 167
A. Vereinbarkeit mit dem Legalitätsprinzip 167
I. Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Abs. 3 GG 167
1. Rechtsstaatlich gebotener Verfolgungszwang 167
2. Legalität und Opportunität 168
3. Eingriff durch § 46b StGB 170
4. Rechtfertigung des Eingriffs 171
a) Eignung zur Effektivierung der Strafrechtspflege und Verbesserung der Prävention 172
b) Erforderlichkeit der Beeinträchtigung 176
c) Angemessenheit von Zweck und Mittel 183
aa) Hohe Eingriffsintensität 184
bb) Kein Ermittlungsnotstand 185
cc) Fehlende Voraussetzung eines Unrechtsgefälles 188
5. Ergebnis 191
II. Allgemeiner Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG 193
1. Verhaltensspezifische Differenzierung 196
2. Beschränkung des Ermittlungshilfegegenstandes 197
3. Ausklammerung der einfachen Kriminalität 198
4. Präklusion später Wissensoffenbarungen 202
5. Ergebnis 205
B. Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip 206
I. Begriff der Strafzumessungsschuld und Bestimmung der Schuldangemessenheit 207
II. Schuldrelevanz geleisteter Ermittlungshilfe 209
III. Prinzipielle Zulässigkeit und Grenzen von Schuldunterschreitungen 216
IV. Rechtfertigung anhand präventiver Gesichtspunkte 219
1. Rechtfertigung aus Gründen der positiven Spezialprävention 219
2. Rechtfertigung aus Gründen der negativen Spezialprävention 221
3. Rechtfertigung aus Gründen der positiven Generalprävention 221
4. Rechtfertigung aus Gründen der negativen Generalprävention 227
V. Ergebnis 229
C. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Wahrheitsermittlung 230
I. Wahrheit als Voraussetzung von Gerechtigkeit 230
II. Verkürzung des Amtsaufklärungsgrundsatzes 233
III. Spezifische Missbrauchsgefahr 238
1. Zeitlicher Ausschluss nach § 46b Abs. 3 StGB 239
2. Strafschärfende Ergänzung der §§ 145d, 164 StGB 240
a) Inhalt der Neuregelung 240
b) Schutzzwecke 246
c) Präventionsfunktion 247
d) Kompensationsfunktion 250
e) Erhöhter Unrechtsgehalt infolge der Missbrauchsabsicht 252
f) Restriktive Tatbestandsauslegung bei ungeeigneten Tathandlungen 255
g) Zwischenergebnis 258
3. Verwirkungsstrafe 259
4. Erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung 261
a) Gesteigerte Darlegungs- und Würdigungspflicht 262
b) Bestätigung durch weitere Beweismittel („corroboration“) 263
IV. Ergebnis 268
D. Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens 270
E. Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz 273
I. Inhalt und Grenzen des Bestimmtheitsgebotes 273
II. Unbestimmtheit der verwendeten Rechtsbegriff 274
III. Abwägung wesentlicher Parameter der Strafe durch Ermessensentscheidung 276
IV. Ergebnis 278
F. Vereinbarkeit mit dem Nemo-tenetur-Prinzip 279
7. Teil: § 46b StGB aus Sicht der Praxis 285
A. Ausgangslage 285
B. Empirische Untersuchung 286
I. Aufbau und Ablauf der Befragung 286
II. Ergebnisse der Untersuchung 287
1. Zusammensetzung der Teilnehmer 287
2. Anwendungshäufigkeit und Anwendungsgebiete 290
3. Verteilung der Verfahren nach Tatbestandsalternative und Rechtsfolge 294
4. Praktische Bedeutung des § 46b StGB 296
a) Geringer Bekanntheitsgrad 298
b) Alternative Möglichkeiten zur Berücksichtigung kooperativen Verhaltens 299
c) Zeitliche Begrenzung auf das Ermittlungs- und Zwischenverfahren 299
d) Überwiegen der persönlichen Nachteile 301
e) Zurückhaltung der Justiz 302
f) Ausgestaltung der Anwendungsvoraussetzungen 303
g) Mögliche Gründe einer hohen praktischen Bedeutung 304
5. Notwendigkeit einer Kronzeugenregelung aus Sicht der Praxis 305
6. Bewährung der Kronzeugenregelung aus Sicht der Praxis 308
7. Anwendung der Kronzeugenregelung im Jugendstrafverfahren 312
8. § 46b StGB und die Strafzwecke 313
9. Beurteilung der Missbrauchsrisiken und -vorkehrungen 317
10. Fehlende Konnexität zwischen Anlass- und Bezugstat 323
11. Die Honorierung der Aufklärungs- und Präventionshilfe als Gegenstand von Gesprächen zwischen Beschuldigtem und Justiz 325
12. Verweis auf § 100a Abs. 2 StPO 328
13. Verfassungsrechtliche und moralische Bedenken 332
14. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf 333
C. Zusammenfassung der Ergebnisse 339
8. Teil: Abschließende Erörterung 342
A. Zusammenfassung 342
B. Reformkonzept: „Bändigung“ des entfesselten Kronzeugen 346
Anhang: Fragebogen 351
Literaturverzeichnis 361
Sachwortverzeichnis 377