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Winands, G. (2014). Der Schulversuch. Historische Entwicklung und geltendes Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54298-7
Winands, Günter. Der Schulversuch: Historische Entwicklung und geltendes Recht. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54298-7
Winands, G (2014): Der Schulversuch: Historische Entwicklung und geltendes Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54298-7

Format

Der Schulversuch

Historische Entwicklung und geltendes Recht

Winands, Günter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1270

(2014)

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About The Author

Günter Winands, geb. 1956, studierte 1976–1982 Rechtswissenschaft und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn. Parallel zum Referendariat arbeitete er 1982–1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bonner Institut für öffentliches Recht bei Prof. Josef Isensee. Nach der Zweiten juristische Staatsprüfung 1986 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wechselte 1990 ins Bundeskanzleramt und war dort 1991–1998 Leiter des Kabinett- und Parlamentreferats sowie Ständiger Protokollführer des Bundeskabinetts. 1999–2005 war er beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) tätig, zuletzt in der Position eines Ministerialdirigenten. 2005 erfolgte die Ernennung zum beamteten Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Regierungswechsel 2010 in den einstweiligen Ruhestand versetzt, begann er neben einer freiberuflichen Beratungstätigkeit eine Promotion, die 2013 an der Universität Bonn mit dem Dr. jur. abgeschlossen wurde. 2011 zum BKM zurückgekehrt, ist er seit 2013 als Ministerialdirektor dort Amtschef und Abteilungsleiter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.

Abstract

Der Schulversuch gehört seit Aufkommen der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts zum Handwerkskasten deutscher Schulreformer. Aber auch staatliche Schulpolitik nutzt immer schon Schulversuche dazu, Reformideen vor ihrer generellen Einführung in das Schulsystem zu erproben und dazu von geltendem Schulrecht abzuweichen. Nach einer Darstellung der wechselvollen historischen Entwicklung des Schulversuchs, immer auch unter dem Blickwinkel der jeweiligen rechtlichen Aspekte, werden die aktuelle Rechtslage und hierbei die Ermächtigungsgrundlagen in den Schulgesetzen der Länder - vor allem am Beispiel Nordrhein-Westfalens - aufgezeigt. Ein weites Feld von mit Schulversuchen verbundener Rechtsfragen wird vertieft erörtert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungen 18
Einleitung: Historie, Pädagogik und Recht 23
I. Schulversuche im Diskurs: zwischen „Keimzellen“ der Schulreform und hübschen „Erziehungsoasen“ 23
II. Gegenstand und Rahmen der Untersuchung 26
1. Schulversuch im juristischen und weiter gefassten pädagogischen Verständnis 26
2. Im Zentrum der Untersuchung: Preußen und Nordrhein-Westfalen sowie länderübergreifende Reformbestreben und Vereinbarungen 29
Erster Teil: Der Schulversuch im deutschen, zumal im preußischen Schulwesen bis 1945 31
Erstes Kapitel: Verstaatlichung und Modernisierung des Schulwesens im 19. Jahrhundert 31
I. Das deutsche Schulwesen im Mittelalter und der frühen Neuzeit 31
II. Erste Schulversuche als Impulsgeber für eine Modernisierung und Verstaatlichung des Schulwesens 35
III. Die Humboldt’sche Bildungsreform – ein administrativ gesteuerter Modernisierungsversuch 39
1. Neuhumanistisches Bildungsideal einer allgemeinen Menschenbildung 39
2. Herausbildung des preußischen Gymnasiums im Schraubstock ministerieller Vorgaben und schulaufsichtlicher Kontrolle 40
a) Wiederbelebung der alten Sprachen und der antiken Kultur 40
b) Normierung des Abiturs und Einführung einer Gymnasiallehrerprüfung 41
c) Schaffung effektiver schulaufsichtlicher Strukturen speziell im Gymnasialbereich 43
d) Einführung und Umsetzung eines verpflichtenden Lehrplans 45
3. Realschulen und Mittelschulen – Entwicklungsprozess im Schatten elementarer und neuhumanistisch-gymnasialer Bildung 48
a) „Reale“ Bildung als Antwort auf wirtschaftlichen und technischen Wandel 48
b) Etablierung von Real- und Bürgerschule, Oberrealschule und Realgymnasium 49
c) Zulassung von Versuchen und Modifikationen im preußischen Realschulwesen 50
d) Preußische Mittelschule als unvollkommene Schule des Mittelstandes 52
4. Beschwerlicher Aufbruch der preußischen Elementarschulen in die pädagogische Moderne 53
a) Anstrengungen und Widrigkeiten zur Verbesserung der Elementarbildung im Zuge der Humboldt’schen Bildungsreform 53
b) Einführung einer Volksschullehrerbildung als wichtiger Modernisierungsschub 55
c) Restauration und Eindämmung von Reformversuchen durch die Stiehl’schen Regulativen von 1854 57
5. Zusammenfassende Bewertung der Humboldt’schen Bildungsreform 59
IV. Nichtumsetzung des Auftrags der Preußischen Verfassung zur Schaffung eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes 60
V. Verstaatlichung des Schulwesens und Reformen „von oben“ in der Kaiserzeit 64
1. Preußisches Schulwesen in fester und allgemein akzeptierter Hand der staatlichen Exekutive 64
2. Jahrelange Reformdiskussionen über die Inhalte der gymnasialen Bildung und hierauf beruhende exekutive Reformen 69
3. Die Schule als „besonderes Gewaltverhältnis“ 70
4. Zulassung von Reformschulen und Versuchsschulen durch ministerielle Ausnahmegenehmigungen 75
5. Aufwertung der Volksschulbildung ab 1872 bei gleichzeitigem Fortbestand des Stadt-Land-Gefälles 78
Zweites Kapitel: Reformpädagogische Schulversuche im wilhelminischen Deutschland 84
I. Anfänge der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts 84
1. Vielfalt der reformpädagogischen Ansätze 84
2. Verflechtung mit anderen neuen gesellschaftlichen Bewegungen und der aufkeimenden Kulturkritik 85
3. Identitätsstiftende Pädagogik „vom Kinde aus“ (Ellen Key, Berthold Otto) 87
II. Hauptströmungen der reformpädagogischen Bewegung 88
1. Landerziehungsheimbewegung 88
2. Arbeitsschulbewegung 93
3. Kunsterziehungsbewegung 94
4. Einheitsschulbewegung 96
III. Plädoyer für Schulversuche durch den „Bund für Schulreform“ 100
IV. Einzelne reformpädagogische Schulversuche in der Kaiserzeit 103
1. Hamburger Versuchsschulen 103
2. Leipziger Versuchsklassen 105
3. Mannheimer Schulsystem 106
4. Sonstige Versuche (Münchener Versuchsschulen, Berliner „Linkskultur“-Versuch, Waldschulen, Gartenarbeitsschulen, Schülerausschuss, Gymnasialkurse für Mädchen) 108
Drittes Kapitel: Die Hochkonjunktur des Schulversuchs und der Reformpädagogik in der Weimarer Zeit 112
I. Rechtliche Rahmenbedingungen: Reichsverfassung, schulgesetzliche Defizite und Aufsichtsmacht der Landesschulbehörden 112
1. Schulrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung 112
2. Unerledigter Verfassungsauftrag für ein grundsatzsetzendes Reichsschulgesetz 113
3. Fehlende allgemeine Schulgesetze in den Ländern 115
4. Weiterbestehende Dominanz der Landesschulbehörden 117
II. Allseitiger Ruf reforminteressierter Pädagogen nach mehr Schulversuchen und die Folgen 119
1. Versuchseuphorie auf der Reichsschulkonferenz 1920 119
2. Förderung von Schulversuchen durch die Reichsregierung 122
3. Ablehnung von Schulversuchen durch den „Bund Entschiedener Schulreformer“ und seitens der KPD 124
4. Deutliche Zunahme von reformpädagogischen Schulversuchen in der Weimarer Zeit 126
5. „Die Wiederentdeckung der Grenze“ (reform)pädagogischer Erziehung 128
III. Zur Genehmigung von und Aufsicht über Versuchsschulen durch die Schulverwaltungen der Länder 131
1. Allgemeiner Schulversuchserlass des preußischen Kultusministeriums vom 04.07.1923 131
2. Richtlinien und Grundsätze der Berliner Schulaufsicht zur Errichtung von Versuchsschulen (Lebensgemeinschaftsschulen) 134
3. Versuchsschule ohne offiziellen Versuchsschulstatus: Die Neuköllner Karl-Marx-Schule des Schulreformers Fritz Karsen 140
4. Versuchsförderung auf höchster Ministerialebene: Abiturberechtigung der „Schulfarm Insel Scharfenberg“ 142
5. Einhaltung von Leistungsanforderungen: Auseinandersetzungen Hamburger Versuchsschulen mit der Schulaufsicht 144
6. Schulbezirksgrenzen für Versuchsschulen: Kontroversen in Leipzig, Magdeburg und Chemnitz 146
7. Ablehnung privilegierter Versuchsbedingungen durch den Leipziger Lehrerverein und dessen Eintreten für eine gesetzliche Garantie von Schulversuchen 149
IV. Reformpädagogische Richtungen und deren Bedeutung für das Schulwesen und die Versuchspraxis der Weimarer Zeit 149
1. Beachtlicher Einflussgewinn der Einheitsschulbewegung 150
2. Umsetzung von Gedankengut der „Arbeitsschule“ 151
3. Aufkommen neuer reformpädagogischer Ansätze in der Weimarer Republik 155
a) Waldorfschule 155
b) Jena-Plan-Schule 158
c) Montessori-Schule 160
4. Inkurs: Die Konzeption einer selbstverwalteten Schule des Berliner Pädagogen Ferdinand Jakob Schmidt 161
V. Vereinbarungen der Länder über die Durchführung von Schulversuchen und deren Umsetzung 162
1. Zusammenarbeit der Länder im Schulwesen 162
2. Gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse an Versuchsschulen 164
3. Freiere Gestaltung des Unterrichts in der Oberstufe der höheren Schulen 166
4. Vereinbarungen über zwei Schulversuche: Aufbauschule und Deutsche Oberschule 168
Viertes Kapitel: Bildungspolitische Zäsur im Nationalsozialismus: Schließung und Gleichschaltung der Versuchsschulen und Ablehnung von Schulversuchen 174
I. Nationalsozialistisches Schulwesen in seinen Grundzügen 174
1. Einzug völkisch-autoritären Denkens in die Schule 174
2. Vereinfachung des mittleren und höheren Schulwesens ab 1938 176
3. Zentralisierung und Gleichschaltung der Schuladministration 178
II. Reformpädagogik: Wegbereiter des Nationalsozialismus? 179
III. Nationalsozialistische Absage an die Reformpädagogik und Schließung von Versuchsschulen 183
1. Anpassung und Signale der Kooperationsbereitschaft führender Reformpädagogen nach der Machtergreifung 183
2. Verschmähte Andienung des Jena-Plans durch Peter Petersen 185
3. Ende der Reformpädagogik im öffentlichen Schulwesen 187
4. Unvereinbarkeit von Reformpädagogik und Nationalsozialismus aus Sicht der NS-Pädagogen 196
5. Landerziehungsheime, Waldorfschulen und einzelne ländliche Versuchsschulen in der NS-Zeit 198
a) Landerziehungsheime 198
b) Waldorfschulen 206
c) Ländliche Versuchsschulen 208
Zweiter Teil: Der Schulversuch im deutschen Schulwesen von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart 212
Erstes Kapitel: Vorbemerkungen zum Wiederaufbau des Schulwesens und der seitherigen allgemeinen schulgesetzlichen Entwicklung 212
I. Schulpolitische Ausgangssituation der Nachkriegszeit in West- und Ostdeutschland 212
II. Grundgesetz und Schule: Länderzuständigkeit und weitgehender Verzicht auf bundeseinheitliche Strukturvorgaben 218
III. Phasen der schulgesetzlichen Entwicklung in der Bundesrepublik 220
Zweites Kapitel: Erste gesetzliche Regelungen zum Schulversuch in den Stadtstaaten und in Hessen 227
I. Umfassende schulgesetzliche Versuchsermöglichung in West-Berlin, Bremen und Hamburg 1948/1949 227
1. Zum Einfluss reformpädagogischer Kräfte der 1920er Jahre in den neuen Schulverwaltungen und auf die Schulgesetzgebung 227
2. Wortlaut und Inhalt der schulgesetzlichen Versuchsvorschriften 228
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Versuchsklauseln 230
4. Geringe Inanspruchnahme der Ermächtigungen zu Schulversuchen bis Mitte der 1950er Jahre in Bremen und Hamburg 231
5. Reformanstöße „von oben“ und geringes Reforminteresse in den Schulen 234
6. Wiederbelebung vereinzelter Versuchsschulen der Weimarer Zeit in West-Berlin 234
II. „Schulen besonderer pädagogischer Prägung“ in der Landesverfassung Hessens und Schulgesetzentwurf von 1948 237
Drittes Kapitel: Schulversuche und Versuchsschulen in der SBZ und der DDR 240
I. Frühes „Aus“ für reformpädagogische Versuchsschulen 240
II. Abkehr von der Reformpädagogik als Ausfluss des Totalitätsanspruches sozialistischer Bildungspolitik 242
III. Zum Charakter des Schulversuchs im damaligen sozialistischen Bildungsrecht 248
IV. Zentralstaatlich gelenkte Schulversuche seit Mitte der 1950er Jahre bis zum Ende der DDR 250
Viertes Kapitel: Forderungen nach mehr Schulversuchen in der Bundesrepublik Deutschland der 1950er Jahre und die Restriktionen des „Düsseldorfer Abkommens“ 255
I. Versuchsschul-Memorandum von Herbert Chiout 255
II. Tübinger Resolution zu Modellschulen von 1951 256
III. Empfehlung des „Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen“ zur Errichtung von Versuchsschulen (1954) 259
IV. „Düsseldorfer Abkommen“: Restriktive Versuchsklausel und Reaktion des Deutschen Ausschusses (1955) 261
V. Versuchsschulpraxis im höheren Schulwesen nach Verabschiedung des „Düsseldorfer Abkommens“ 263
VI. Niedersächsischer Schulversuch zum „Differenzierten Mittelbau“ in der Volksschule 267
VII. Versuchsschulvorschrift im „Modell eines Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens“ (1958) 271
VIII. Förderung von Versuchs- und Modellschulen nach dem Hessischen Schulverwaltungsgesetz (1961) 272
IX. „Rahmenplan“ des Deutschen Ausschusses (1959) und dessen Erprobung in Versuchs- und Modellschulen 274
Fünftes Kapitel: Der Durchbruch für Schulversuche durch das „Hamburger Abkommen“ und das seitdem praktizierte KMK-Verfahren 278
I. Im Vorfeld: Öffnung für Schulversuche und neue bildungspolitische Wege durch die „Berliner Erklärung“ der Kultusministerkonferenz (1964) 278
II. Schulversuchsklausel im „Hamburger Abkommen“ vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 283
III. KMK-Vereinbarung „Durchführung von Schulversuchen und gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse“ 289
1. KMK-Beschluss vom 16.02.1990 289
2. KMK-Beschluss in der Fassung vom 22.10.1999 290
3. KMK-Beschluss in der geltenden Fassung vom 21.06.2012 292
4. Liste der angezeigten Schulversuche gemäß der KMK-Vereinbarung 295
Sechstes Kapitel: Schrittweise Normalisierung des Schulversuches als bildungspolitisches Instrument 298
I. Bestandserhebung der Schulversuche im Schuljahr 1965/1966 (DIPF) 298
II. Empfehlungen des „Deutschen Bildungsrates“ für ein Experimentalprogramm mit Ganztagsschulen und Gesamtschulen sowie dessen Umsetzung 301
1. Neue Idee eines Experimentalprogramms – über Schulversuche zur Schulreform 302
2. Schulversuche mit Ganztagsschulen (ab 1968) 304
3. Schulversuche mit Gesamtschulen (ab 1969) 308
III. Modellversuche auf Initiative der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (1971–2009) 316
1. Rechtsgrundlage, Zusammensetzung und Aufgaben der BLK 316
2. Modellversuche als Hauptbetätigungsfeld der BLK 319
3. Umfang und Schwerpunkte der Modellversuche bis 1997 321
4. Neuausrichtung auf Versuchsprogramme ab 1998 323
5. Ende der Modellversuche durch die Föderalismusreform I 325
6. Zur Wirksamkeit der Modellversuche 327
Siebtes Kapitel: Überblick zu den Schulversuchen der letzten fünfzig Jahre und aktuelle Situation 332
I. Schulversuche in den westdeutschen Ländern bis 1990 332
II. Schulversuche in den Ländern seit der Wiedervereinigung 336
III. Exemplarisch: Schulversuche in Nordrhein-Westfalen 337
Achtes Kapitel: Versuchsvorschriften im „Entwurf für ein Landesschulgesetz“ der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages (1981) 345
Neuntes Kapitel: Schulgesetzliche Entwicklung des Schulversuchs in Nordrhein-Westfalen. Exemplarische Darstellung 348
I. Erste gesetzliche Schulversuchsregelung 1958 im Schulverwaltungsgesetz 348
1. Inhalt der Regelung des § 4 Abs. 5 SchVG 348
2. Entstehungsgeschichte der Vorschrift 349
3. Annex-Regelungen sowie Veränderungen der Grundnorm bis Ende der 1960er Jahre 351
II. Grundlegende Neuregelung 1975 mit Schaffung einer eigenen Schulversuchsvorschrift 353
1. Inhalt der Neuregelung des § 4b SchVG 353
2. Besondere Ermächtigung für Schulversuche mit Gesamtschulen und Kollegschulen 354
III. Normative Regelungen zu Schulversuchen zwischen 1975 und 2004 356
1. Kleinere Ergänzungen und Änderungen 356
2. Aufhebung der speziellen Versuchsermächtigungen für Gesamtschulen und Kollegschulen 357
3. Besondere Ermächtigung für den Schulversuch „Selbstständige Schule“ durch das Schulentwicklungsgesetz (2001) und die VOSS (2002) 359
IV. Ermächtigung zu Schulversuchen gemäß § 25 SchulG (seit 2005 / 2006) und ergänzende Bestimmungen 360
1. Inhalt der Grundnorm § 25 SchulG 360
2. Ergänzende allgemeine Vorschriften für Schulversuche im Schulgesetz 362
3. Bestandsschutz für den Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ durch Schulgesetzänderung 2011 363
4. Schulgesetzliche Regelung eines Schulversuchs zum Zusammenschluss von Grundschulen und weiterführenden Schulen (2011) 367
Dritter Teil: Die Ausgestaltung des Schulversuchs im geltenden Recht 369
Erstes Kapitel: Zur aktuellen schulgesetzlichen Normierung des Schulversuchs in den Ländern 369
I. Die Vorschriften in den Landesschulgesetzen im Überblick 369
II. Verfassungsrechtliche Anforderungen nach dem „Vorrang des Gesetzes“ 371
1. Konnexität des Schulversuchs mit der Verrechtlichung des Schulwesens 372
2. Entbehrlichkeit von Schulversuchen durch mehr Schulautonomie 372
3. Infragestellung des Gesetzesvorrangs durch exzessive Versuchspraxis 374
III. Verfassungsrechtliche Anforderungen nach dem „Vorbehalt des Gesetzes“ 375
1. Zur notwendigen Regelungsdichte von Schulversuchsklauseln aufgrund der Wesentlichkeitstheorie 377
2. Freiwilligkeit der Teilnahme als Prämisse generalklauselartiger Versuchsermächtigungen 378
a) Keine (Schul-)pflicht zur Teilnahme an Versuchen 378
b) Ausschluss grundrechtswesentlicher Versuchsauswirkungen durch Freiwilligkeit 382
c) Die schulgesetzlichen Regelungen zur Freiwilligkeit 384
3. Analogie zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG: Bestimmbarkeit von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Versuchsermächtigung 388
4. Grenzen einer allgemeinen Schulversuchsklausel und Erfordernis einer besonderen Ermächtigung des Gesetzgebers 398
a) Flächendeckende Schulversuche 399
b) Obergrenze teilnehmender Schulen 399
c) Strukturversuche und Grenzen inhaltlicher Art 403
d) Zeitliche Grenze von Schulversuchen 407
5. Inkurs: Dauerhafte Umwandlung von Versuchsschulen in (Reform-)Schulen besonderer Art 411
IV. Entbehrlichkeit eines Versuchsschulstatus für Schulmodelle der reformpädagogischen Bewegungen der 1920er Jahre 416
1. Waldorfschulen und Landerziehungsheime als genehmigte Ersatzschulen 417
2. Umsetzung von Jena-Plan und Montessori-Pädagogik vorwiegend im öffentlichen Schulwesen 421
Zweites Kapitel: Die Genehmigung von Schulversuchen aufgrund schulgesetzlicher Ermächtigungen insbesondere am Beispiel § 25 SchulG NRW 424
I. Tatbestandsvoraussetzungen einer Versuchsgenehmigung 424
1. Notwendigkeit einer schulrechtlichen Ausnahme 424
2. Vorhaben zur „Weiterentwicklung des Schulwesens“ 425
3. Erprobungsbedürftigkeit der Reformmaßnahme 429
4. Freiwilligkeit der Teilnahme 433
5. Zusatzanforderungen für Versuchsschulen 436
a) §§ 25 Abs. 2, 78 Abs. 7 Satz 2 SchulG NRW 436
b) Errichtungserfordernisse gemäß §§ 78–81 SchulG NRW 437
aa) Beachtung Rücksichtnahmegebot 438
bb) Auflösung oder Umwandlung bestehender Schulen zugunsten von Versuchsschulen 440
cc) Keine Bestandsgefährdung der Schule eines anderen Schulträgers 443
dd) Rücksichtnahmegebot gegenüber Ersatzschulen 444
ee) Mindestgrößen von Versuchsschulen 445
ff) Ausreichende Verwaltungs- und Finanzkraft des Schulträgers 449
6. Antragsbefugnis und Beteiligungserfordernisse 450
a) Divergierende schulgesetzliche Regelungen zur Antragstellung 450
b) Antragsrecht des Schulträgers in Nordrhein-Westfalen 453
c) Beteiligung der Schule, der Nachbarkommunen und sonstiger Einzubeziehender 455
7. Möglichkeit von Schulversuchen in Ersatzschulen 459
II. Rechtsfolgenseite der Schulversuchsgenehmigung 462
1. Genehmigungsermessen für schulrechtliche Abweichungen 462
2. Begrenzung von Dauer und Umfang der Abweichungen 466
3. Festlegung von Inhalt, Ziel, Durchführung und Dauer im Genehmigungsbescheid 466
4. Erreichen regulärer und bundesweit anerkannter Bildungsabschlüsse 467
5. Experimentierklausel: Erprobung neuer Modelle erweiterter Selbstverwaltung und schulischer Eigenverantwortung 469
a) Regelungsinhalt der Experimentierklausel (§ 25 Abs. 3 SchulG NRW) 469
b) Runderlass „Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben“ 470
Drittes Kapitel: Rechtsfragen der Durchführung von Schulversuchen 475
I. Teilnahmemöglichkeit von Schülern 475
II. Beteiligung der Lehrkräfte 481
III. Gewährung besonderer Versuchsressourcen 485
IV. Einflussnahme Dritter auf Schulversuche 489
Viertes Kapitel: Beendigung von Schulversuchen 492
I. Nach Auslaufen des Versuchs: Handlungsoptionen und Übertragbarkeit 492
II. Vorzeitiger Abbruch des Versuchs 494
Schlussbemerkungen 503
Anhang 510
I. Synopse der aktuellen Schulversuchsvorschriften in den deutschen Ländern 510
II. „Entwurf für ein Landesschulgesetz “der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages (1981) 522
III. Verfahrensregelung der Kultusministerkonferenz zu Schulversuchen 523
Literaturverzeichnis 525
Personen- und Sachregister 570