Der Schulversuch
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Der Schulversuch
Historische Entwicklung und geltendes Recht
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1270
(2014)
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Günter Winands, geb. 1956, studierte 1976–1982 Rechtswissenschaft und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn. Parallel zum Referendariat arbeitete er 1982–1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bonner Institut für öffentliches Recht bei Prof. Josef Isensee. Nach der Zweiten juristische Staatsprüfung 1986 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wechselte 1990 ins Bundeskanzleramt und war dort 1991–1998 Leiter des Kabinett- und Parlamentreferats sowie Ständiger Protokollführer des Bundeskabinetts. 1999–2005 war er beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) tätig, zuletzt in der Position eines Ministerialdirigenten. 2005 erfolgte die Ernennung zum beamteten Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Regierungswechsel 2010 in den einstweiligen Ruhestand versetzt, begann er neben einer freiberuflichen Beratungstätigkeit eine Promotion, die 2013 an der Universität Bonn mit dem Dr. jur. abgeschlossen wurde. 2011 zum BKM zurückgekehrt, ist er seit 2013 als Ministerialdirektor dort Amtschef und Abteilungsleiter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.Abstract
Der Schulversuch gehört seit Aufkommen der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts zum Handwerkskasten deutscher Schulreformer. Aber auch staatliche Schulpolitik nutzt immer schon Schulversuche dazu, Reformideen vor ihrer generellen Einführung in das Schulsystem zu erproben und dazu von geltendem Schulrecht abzuweichen. Nach einer Darstellung der wechselvollen historischen Entwicklung des Schulversuchs, immer auch unter dem Blickwinkel der jeweiligen rechtlichen Aspekte, werden die aktuelle Rechtslage und hierbei die Ermächtigungsgrundlagen in den Schulgesetzen der Länder - vor allem am Beispiel Nordrhein-Westfalens - aufgezeigt. Ein weites Feld von mit Schulversuchen verbundener Rechtsfragen wird vertieft erörtert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungen | 18 | ||
Einleitung: Historie, Pädagogik und Recht | 23 | ||
I. Schulversuche im Diskurs: zwischen „Keimzellen“ der Schulreform und hübschen „Erziehungsoasen“ | 23 | ||
II. Gegenstand und Rahmen der Untersuchung | 26 | ||
1. Schulversuch im juristischen und weiter gefassten pädagogischen Verständnis | 26 | ||
2. Im Zentrum der Untersuchung: Preußen und Nordrhein-Westfalen sowie länderübergreifende Reformbestreben und Vereinbarungen | 29 | ||
Erster Teil: Der Schulversuch im deutschen, zumal im preußischen Schulwesen bis 1945 | 31 | ||
Erstes Kapitel: Verstaatlichung und Modernisierung des Schulwesens im 19. Jahrhundert | 31 | ||
I. Das deutsche Schulwesen im Mittelalter und der frühen Neuzeit | 31 | ||
II. Erste Schulversuche als Impulsgeber für eine Modernisierung und Verstaatlichung des Schulwesens | 35 | ||
III. Die Humboldt’sche Bildungsreform – ein administrativ gesteuerter Modernisierungsversuch | 39 | ||
1. Neuhumanistisches Bildungsideal einer allgemeinen Menschenbildung | 39 | ||
2. Herausbildung des preußischen Gymnasiums im Schraubstock ministerieller Vorgaben und schulaufsichtlicher Kontrolle | 40 | ||
a) Wiederbelebung der alten Sprachen und der antiken Kultur | 40 | ||
b) Normierung des Abiturs und Einführung einer Gymnasiallehrerprüfung | 41 | ||
c) Schaffung effektiver schulaufsichtlicher Strukturen speziell im Gymnasialbereich | 43 | ||
d) Einführung und Umsetzung eines verpflichtenden Lehrplans | 45 | ||
3. Realschulen und Mittelschulen – Entwicklungsprozess im Schatten elementarer und neuhumanistisch-gymnasialer Bildung | 48 | ||
a) „Reale“ Bildung als Antwort auf wirtschaftlichen und technischen Wandel | 48 | ||
b) Etablierung von Real- und Bürgerschule, Oberrealschule und Realgymnasium | 49 | ||
c) Zulassung von Versuchen und Modifikationen im preußischen Realschulwesen | 50 | ||
d) Preußische Mittelschule als unvollkommene Schule des Mittelstandes | 52 | ||
4. Beschwerlicher Aufbruch der preußischen Elementarschulen in die pädagogische Moderne | 53 | ||
a) Anstrengungen und Widrigkeiten zur Verbesserung der Elementarbildung im Zuge der Humboldt’schen Bildungsreform | 53 | ||
b) Einführung einer Volksschullehrerbildung als wichtiger Modernisierungsschub | 55 | ||
c) Restauration und Eindämmung von Reformversuchen durch die Stiehl’schen Regulativen von 1854 | 57 | ||
5. Zusammenfassende Bewertung der Humboldt’schen Bildungsreform | 59 | ||
IV. Nichtumsetzung des Auftrags der Preußischen Verfassung zur Schaffung eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes | 60 | ||
V. Verstaatlichung des Schulwesens und Reformen „von oben“ in der Kaiserzeit | 64 | ||
1. Preußisches Schulwesen in fester und allgemein akzeptierter Hand der staatlichen Exekutive | 64 | ||
2. Jahrelange Reformdiskussionen über die Inhalte der gymnasialen Bildung und hierauf beruhende exekutive Reformen | 69 | ||
3. Die Schule als „besonderes Gewaltverhältnis“ | 70 | ||
4. Zulassung von Reformschulen und Versuchsschulen durch ministerielle Ausnahmegenehmigungen | 75 | ||
5. Aufwertung der Volksschulbildung ab 1872 bei gleichzeitigem Fortbestand des Stadt-Land-Gefälles | 78 | ||
Zweites Kapitel: Reformpädagogische Schulversuche im wilhelminischen Deutschland | 84 | ||
I. Anfänge der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts | 84 | ||
1. Vielfalt der reformpädagogischen Ansätze | 84 | ||
2. Verflechtung mit anderen neuen gesellschaftlichen Bewegungen und der aufkeimenden Kulturkritik | 85 | ||
3. Identitätsstiftende Pädagogik „vom Kinde aus“ (Ellen Key, Berthold Otto) | 87 | ||
II. Hauptströmungen der reformpädagogischen Bewegung | 88 | ||
1. Landerziehungsheimbewegung | 88 | ||
2. Arbeitsschulbewegung | 93 | ||
3. Kunsterziehungsbewegung | 94 | ||
4. Einheitsschulbewegung | 96 | ||
III. Plädoyer für Schulversuche durch den „Bund für Schulreform“ | 100 | ||
IV. Einzelne reformpädagogische Schulversuche in der Kaiserzeit | 103 | ||
1. Hamburger Versuchsschulen | 103 | ||
2. Leipziger Versuchsklassen | 105 | ||
3. Mannheimer Schulsystem | 106 | ||
4. Sonstige Versuche (Münchener Versuchsschulen, Berliner „Linkskultur“-Versuch, Waldschulen, Gartenarbeitsschulen, Schülerausschuss, Gymnasialkurse für Mädchen) | 108 | ||
Drittes Kapitel: Die Hochkonjunktur des Schulversuchs und der Reformpädagogik in der Weimarer Zeit | 112 | ||
I. Rechtliche Rahmenbedingungen: Reichsverfassung, schulgesetzliche Defizite und Aufsichtsmacht der Landesschulbehörden | 112 | ||
1. Schulrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung | 112 | ||
2. Unerledigter Verfassungsauftrag für ein grundsatzsetzendes Reichsschulgesetz | 113 | ||
3. Fehlende allgemeine Schulgesetze in den Ländern | 115 | ||
4. Weiterbestehende Dominanz der Landesschulbehörden | 117 | ||
II. Allseitiger Ruf reforminteressierter Pädagogen nach mehr Schulversuchen und die Folgen | 119 | ||
1. Versuchseuphorie auf der Reichsschulkonferenz 1920 | 119 | ||
2. Förderung von Schulversuchen durch die Reichsregierung | 122 | ||
3. Ablehnung von Schulversuchen durch den „Bund Entschiedener Schulreformer“ und seitens der KPD | 124 | ||
4. Deutliche Zunahme von reformpädagogischen Schulversuchen in der Weimarer Zeit | 126 | ||
5. „Die Wiederentdeckung der Grenze“ (reform)pädagogischer Erziehung | 128 | ||
III. Zur Genehmigung von und Aufsicht über Versuchsschulen durch die Schulverwaltungen der Länder | 131 | ||
1. Allgemeiner Schulversuchserlass des preußischen Kultusministeriums vom 04.07.1923 | 131 | ||
2. Richtlinien und Grundsätze der Berliner Schulaufsicht zur Errichtung von Versuchsschulen (Lebensgemeinschaftsschulen) | 134 | ||
3. Versuchsschule ohne offiziellen Versuchsschulstatus: Die Neuköllner Karl-Marx-Schule des Schulreformers Fritz Karsen | 140 | ||
4. Versuchsförderung auf höchster Ministerialebene: Abiturberechtigung der „Schulfarm Insel Scharfenberg“ | 142 | ||
5. Einhaltung von Leistungsanforderungen: Auseinandersetzungen Hamburger Versuchsschulen mit der Schulaufsicht | 144 | ||
6. Schulbezirksgrenzen für Versuchsschulen: Kontroversen in Leipzig, Magdeburg und Chemnitz | 146 | ||
7. Ablehnung privilegierter Versuchsbedingungen durch den Leipziger Lehrerverein und dessen Eintreten für eine gesetzliche Garantie von Schulversuchen | 149 | ||
IV. Reformpädagogische Richtungen und deren Bedeutung für das Schulwesen und die Versuchspraxis der Weimarer Zeit | 149 | ||
1. Beachtlicher Einflussgewinn der Einheitsschulbewegung | 150 | ||
2. Umsetzung von Gedankengut der „Arbeitsschule“ | 151 | ||
3. Aufkommen neuer reformpädagogischer Ansätze in der Weimarer Republik | 155 | ||
a) Waldorfschule | 155 | ||
b) Jena-Plan-Schule | 158 | ||
c) Montessori-Schule | 160 | ||
4. Inkurs: Die Konzeption einer selbstverwalteten Schule des Berliner Pädagogen Ferdinand Jakob Schmidt | 161 | ||
V. Vereinbarungen der Länder über die Durchführung von Schulversuchen und deren Umsetzung | 162 | ||
1. Zusammenarbeit der Länder im Schulwesen | 162 | ||
2. Gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse an Versuchsschulen | 164 | ||
3. Freiere Gestaltung des Unterrichts in der Oberstufe der höheren Schulen | 166 | ||
4. Vereinbarungen über zwei Schulversuche: Aufbauschule und Deutsche Oberschule | 168 | ||
Viertes Kapitel: Bildungspolitische Zäsur im Nationalsozialismus: Schließung und Gleichschaltung der Versuchsschulen und Ablehnung von Schulversuchen | 174 | ||
I. Nationalsozialistisches Schulwesen in seinen Grundzügen | 174 | ||
1. Einzug völkisch-autoritären Denkens in die Schule | 174 | ||
2. Vereinfachung des mittleren und höheren Schulwesens ab 1938 | 176 | ||
3. Zentralisierung und Gleichschaltung der Schuladministration | 178 | ||
II. Reformpädagogik: Wegbereiter des Nationalsozialismus? | 179 | ||
III. Nationalsozialistische Absage an die Reformpädagogik und Schließung von Versuchsschulen | 183 | ||
1. Anpassung und Signale der Kooperationsbereitschaft führender Reformpädagogen nach der Machtergreifung | 183 | ||
2. Verschmähte Andienung des Jena-Plans durch Peter Petersen | 185 | ||
3. Ende der Reformpädagogik im öffentlichen Schulwesen | 187 | ||
4. Unvereinbarkeit von Reformpädagogik und Nationalsozialismus aus Sicht der NS-Pädagogen | 196 | ||
5. Landerziehungsheime, Waldorfschulen und einzelne ländliche Versuchsschulen in der NS-Zeit | 198 | ||
a) Landerziehungsheime | 198 | ||
b) Waldorfschulen | 206 | ||
c) Ländliche Versuchsschulen | 208 | ||
Zweiter Teil: Der Schulversuch im deutschen Schulwesen von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart | 212 | ||
Erstes Kapitel: Vorbemerkungen zum Wiederaufbau des Schulwesens und der seitherigen allgemeinen schulgesetzlichen Entwicklung | 212 | ||
I. Schulpolitische Ausgangssituation der Nachkriegszeit in West- und Ostdeutschland | 212 | ||
II. Grundgesetz und Schule: Länderzuständigkeit und weitgehender Verzicht auf bundeseinheitliche Strukturvorgaben | 218 | ||
III. Phasen der schulgesetzlichen Entwicklung in der Bundesrepublik | 220 | ||
Zweites Kapitel: Erste gesetzliche Regelungen zum Schulversuch in den Stadtstaaten und in Hessen | 227 | ||
I. Umfassende schulgesetzliche Versuchsermöglichung in West-Berlin, Bremen und Hamburg 1948/1949 | 227 | ||
1. Zum Einfluss reformpädagogischer Kräfte der 1920er Jahre in den neuen Schulverwaltungen und auf die Schulgesetzgebung | 227 | ||
2. Wortlaut und Inhalt der schulgesetzlichen Versuchsvorschriften | 228 | ||
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Versuchsklauseln | 230 | ||
4. Geringe Inanspruchnahme der Ermächtigungen zu Schulversuchen bis Mitte der 1950er Jahre in Bremen und Hamburg | 231 | ||
5. Reformanstöße „von oben“ und geringes Reforminteresse in den Schulen | 234 | ||
6. Wiederbelebung vereinzelter Versuchsschulen der Weimarer Zeit in West-Berlin | 234 | ||
II. „Schulen besonderer pädagogischer Prägung“ in der Landesverfassung Hessens und Schulgesetzentwurf von 1948 | 237 | ||
Drittes Kapitel: Schulversuche und Versuchsschulen in der SBZ und der DDR | 240 | ||
I. Frühes „Aus“ für reformpädagogische Versuchsschulen | 240 | ||
II. Abkehr von der Reformpädagogik als Ausfluss des Totalitätsanspruches sozialistischer Bildungspolitik | 242 | ||
III. Zum Charakter des Schulversuchs im damaligen sozialistischen Bildungsrecht | 248 | ||
IV. Zentralstaatlich gelenkte Schulversuche seit Mitte der 1950er Jahre bis zum Ende der DDR | 250 | ||
Viertes Kapitel: Forderungen nach mehr Schulversuchen in der Bundesrepublik Deutschland der 1950er Jahre und die Restriktionen des „Düsseldorfer Abkommens“ | 255 | ||
I. Versuchsschul-Memorandum von Herbert Chiout | 255 | ||
II. Tübinger Resolution zu Modellschulen von 1951 | 256 | ||
III. Empfehlung des „Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen“ zur Errichtung von Versuchsschulen (1954) | 259 | ||
IV. „Düsseldorfer Abkommen“: Restriktive Versuchsklausel und Reaktion des Deutschen Ausschusses (1955) | 261 | ||
V. Versuchsschulpraxis im höheren Schulwesen nach Verabschiedung des „Düsseldorfer Abkommens“ | 263 | ||
VI. Niedersächsischer Schulversuch zum „Differenzierten Mittelbau“ in der Volksschule | 267 | ||
VII. Versuchsschulvorschrift im „Modell eines Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens“ (1958) | 271 | ||
VIII. Förderung von Versuchs- und Modellschulen nach dem Hessischen Schulverwaltungsgesetz (1961) | 272 | ||
IX. „Rahmenplan“ des Deutschen Ausschusses (1959) und dessen Erprobung in Versuchs- und Modellschulen | 274 | ||
Fünftes Kapitel: Der Durchbruch für Schulversuche durch das „Hamburger Abkommen“ und das seitdem praktizierte KMK-Verfahren | 278 | ||
I. Im Vorfeld: Öffnung für Schulversuche und neue bildungspolitische Wege durch die „Berliner Erklärung“ der Kultusministerkonferenz (1964) | 278 | ||
II. Schulversuchsklausel im „Hamburger Abkommen“ vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 | 283 | ||
III. KMK-Vereinbarung „Durchführung von Schulversuchen und gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse“ | 289 | ||
1. KMK-Beschluss vom 16.02.1990 | 289 | ||
2. KMK-Beschluss in der Fassung vom 22.10.1999 | 290 | ||
3. KMK-Beschluss in der geltenden Fassung vom 21.06.2012 | 292 | ||
4. Liste der angezeigten Schulversuche gemäß der KMK-Vereinbarung | 295 | ||
Sechstes Kapitel: Schrittweise Normalisierung des Schulversuches als bildungspolitisches Instrument | 298 | ||
I. Bestandserhebung der Schulversuche im Schuljahr 1965/1966 (DIPF) | 298 | ||
II. Empfehlungen des „Deutschen Bildungsrates“ für ein Experimentalprogramm mit Ganztagsschulen und Gesamtschulen sowie dessen Umsetzung | 301 | ||
1. Neue Idee eines Experimentalprogramms – über Schulversuche zur Schulreform | 302 | ||
2. Schulversuche mit Ganztagsschulen (ab 1968) | 304 | ||
3. Schulversuche mit Gesamtschulen (ab 1969) | 308 | ||
III. Modellversuche auf Initiative der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (1971–2009) | 316 | ||
1. Rechtsgrundlage, Zusammensetzung und Aufgaben der BLK | 316 | ||
2. Modellversuche als Hauptbetätigungsfeld der BLK | 319 | ||
3. Umfang und Schwerpunkte der Modellversuche bis 1997 | 321 | ||
4. Neuausrichtung auf Versuchsprogramme ab 1998 | 323 | ||
5. Ende der Modellversuche durch die Föderalismusreform I | 325 | ||
6. Zur Wirksamkeit der Modellversuche | 327 | ||
Siebtes Kapitel: Überblick zu den Schulversuchen der letzten fünfzig Jahre und aktuelle Situation | 332 | ||
I. Schulversuche in den westdeutschen Ländern bis 1990 | 332 | ||
II. Schulversuche in den Ländern seit der Wiedervereinigung | 336 | ||
III. Exemplarisch: Schulversuche in Nordrhein-Westfalen | 337 | ||
Achtes Kapitel: Versuchsvorschriften im „Entwurf für ein Landesschulgesetz“ der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages (1981) | 345 | ||
Neuntes Kapitel: Schulgesetzliche Entwicklung des Schulversuchs in Nordrhein-Westfalen. Exemplarische Darstellung | 348 | ||
I. Erste gesetzliche Schulversuchsregelung 1958 im Schulverwaltungsgesetz | 348 | ||
1. Inhalt der Regelung des § 4 Abs. 5 SchVG | 348 | ||
2. Entstehungsgeschichte der Vorschrift | 349 | ||
3. Annex-Regelungen sowie Veränderungen der Grundnorm bis Ende der 1960er Jahre | 351 | ||
II. Grundlegende Neuregelung 1975 mit Schaffung einer eigenen Schulversuchsvorschrift | 353 | ||
1. Inhalt der Neuregelung des § 4b SchVG | 353 | ||
2. Besondere Ermächtigung für Schulversuche mit Gesamtschulen und Kollegschulen | 354 | ||
III. Normative Regelungen zu Schulversuchen zwischen 1975 und 2004 | 356 | ||
1. Kleinere Ergänzungen und Änderungen | 356 | ||
2. Aufhebung der speziellen Versuchsermächtigungen für Gesamtschulen und Kollegschulen | 357 | ||
3. Besondere Ermächtigung für den Schulversuch „Selbstständige Schule“ durch das Schulentwicklungsgesetz (2001) und die VOSS (2002) | 359 | ||
IV. Ermächtigung zu Schulversuchen gemäß § 25 SchulG (seit 2005 / 2006) und ergänzende Bestimmungen | 360 | ||
1. Inhalt der Grundnorm § 25 SchulG | 360 | ||
2. Ergänzende allgemeine Vorschriften für Schulversuche im Schulgesetz | 362 | ||
3. Bestandsschutz für den Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ durch Schulgesetzänderung 2011 | 363 | ||
4. Schulgesetzliche Regelung eines Schulversuchs zum Zusammenschluss von Grundschulen und weiterführenden Schulen (2011) | 367 | ||
Dritter Teil: Die Ausgestaltung des Schulversuchs im geltenden Recht | 369 | ||
Erstes Kapitel: Zur aktuellen schulgesetzlichen Normierung des Schulversuchs in den Ländern | 369 | ||
I. Die Vorschriften in den Landesschulgesetzen im Überblick | 369 | ||
II. Verfassungsrechtliche Anforderungen nach dem „Vorrang des Gesetzes“ | 371 | ||
1. Konnexität des Schulversuchs mit der Verrechtlichung des Schulwesens | 372 | ||
2. Entbehrlichkeit von Schulversuchen durch mehr Schulautonomie | 372 | ||
3. Infragestellung des Gesetzesvorrangs durch exzessive Versuchspraxis | 374 | ||
III. Verfassungsrechtliche Anforderungen nach dem „Vorbehalt des Gesetzes“ | 375 | ||
1. Zur notwendigen Regelungsdichte von Schulversuchsklauseln aufgrund der Wesentlichkeitstheorie | 377 | ||
2. Freiwilligkeit der Teilnahme als Prämisse generalklauselartiger Versuchsermächtigungen | 378 | ||
a) Keine (Schul-)pflicht zur Teilnahme an Versuchen | 378 | ||
b) Ausschluss grundrechtswesentlicher Versuchsauswirkungen durch Freiwilligkeit | 382 | ||
c) Die schulgesetzlichen Regelungen zur Freiwilligkeit | 384 | ||
3. Analogie zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG: Bestimmbarkeit von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Versuchsermächtigung | 388 | ||
4. Grenzen einer allgemeinen Schulversuchsklausel und Erfordernis einer besonderen Ermächtigung des Gesetzgebers | 398 | ||
a) Flächendeckende Schulversuche | 399 | ||
b) Obergrenze teilnehmender Schulen | 399 | ||
c) Strukturversuche und Grenzen inhaltlicher Art | 403 | ||
d) Zeitliche Grenze von Schulversuchen | 407 | ||
5. Inkurs: Dauerhafte Umwandlung von Versuchsschulen in (Reform-)Schulen besonderer Art | 411 | ||
IV. Entbehrlichkeit eines Versuchsschulstatus für Schulmodelle der reformpädagogischen Bewegungen der 1920er Jahre | 416 | ||
1. Waldorfschulen und Landerziehungsheime als genehmigte Ersatzschulen | 417 | ||
2. Umsetzung von Jena-Plan und Montessori-Pädagogik vorwiegend im öffentlichen Schulwesen | 421 | ||
Zweites Kapitel: Die Genehmigung von Schulversuchen aufgrund schulgesetzlicher Ermächtigungen insbesondere am Beispiel § 25 SchulG NRW | 424 | ||
I. Tatbestandsvoraussetzungen einer Versuchsgenehmigung | 424 | ||
1. Notwendigkeit einer schulrechtlichen Ausnahme | 424 | ||
2. Vorhaben zur „Weiterentwicklung des Schulwesens“ | 425 | ||
3. Erprobungsbedürftigkeit der Reformmaßnahme | 429 | ||
4. Freiwilligkeit der Teilnahme | 433 | ||
5. Zusatzanforderungen für Versuchsschulen | 436 | ||
a) §§ 25 Abs. 2, 78 Abs. 7 Satz 2 SchulG NRW | 436 | ||
b) Errichtungserfordernisse gemäß §§ 78–81 SchulG NRW | 437 | ||
aa) Beachtung Rücksichtnahmegebot | 438 | ||
bb) Auflösung oder Umwandlung bestehender Schulen zugunsten von Versuchsschulen | 440 | ||
cc) Keine Bestandsgefährdung der Schule eines anderen Schulträgers | 443 | ||
dd) Rücksichtnahmegebot gegenüber Ersatzschulen | 444 | ||
ee) Mindestgrößen von Versuchsschulen | 445 | ||
ff) Ausreichende Verwaltungs- und Finanzkraft des Schulträgers | 449 | ||
6. Antragsbefugnis und Beteiligungserfordernisse | 450 | ||
a) Divergierende schulgesetzliche Regelungen zur Antragstellung | 450 | ||
b) Antragsrecht des Schulträgers in Nordrhein-Westfalen | 453 | ||
c) Beteiligung der Schule, der Nachbarkommunen und sonstiger Einzubeziehender | 455 | ||
7. Möglichkeit von Schulversuchen in Ersatzschulen | 459 | ||
II. Rechtsfolgenseite der Schulversuchsgenehmigung | 462 | ||
1. Genehmigungsermessen für schulrechtliche Abweichungen | 462 | ||
2. Begrenzung von Dauer und Umfang der Abweichungen | 466 | ||
3. Festlegung von Inhalt, Ziel, Durchführung und Dauer im Genehmigungsbescheid | 466 | ||
4. Erreichen regulärer und bundesweit anerkannter Bildungsabschlüsse | 467 | ||
5. Experimentierklausel: Erprobung neuer Modelle erweiterter Selbstverwaltung und schulischer Eigenverantwortung | 469 | ||
a) Regelungsinhalt der Experimentierklausel (§ 25 Abs. 3 SchulG NRW) | 469 | ||
b) Runderlass „Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben“ | 470 | ||
Drittes Kapitel: Rechtsfragen der Durchführung von Schulversuchen | 475 | ||
I. Teilnahmemöglichkeit von Schülern | 475 | ||
II. Beteiligung der Lehrkräfte | 481 | ||
III. Gewährung besonderer Versuchsressourcen | 485 | ||
IV. Einflussnahme Dritter auf Schulversuche | 489 | ||
Viertes Kapitel: Beendigung von Schulversuchen | 492 | ||
I. Nach Auslaufen des Versuchs: Handlungsoptionen und Übertragbarkeit | 492 | ||
II. Vorzeitiger Abbruch des Versuchs | 494 | ||
Schlussbemerkungen | 503 | ||
Anhang | 510 | ||
I. Synopse der aktuellen Schulversuchsvorschriften in den deutschen Ländern | 510 | ||
II. „Entwurf für ein Landesschulgesetz “der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages (1981) | 522 | ||
III. Verfahrensregelung der Kultusministerkonferenz zu Schulversuchen | 523 | ||
Literaturverzeichnis | 525 | ||
Personen- und Sachregister | 570 |