Spezifische Fehlverhaltensfolgen und hypothetische Kausalverläufe
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Spezifische Fehlverhaltensfolgen und hypothetische Kausalverläufe
Zur Bedeutung der von Rechts wegen zu vermeidenden Kausalverläufe für Verhaltens- und Erfolgsunrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 267
(2014)
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Dr. Isabel Schales, Jahrgang 1982. Studium der Rechtswissenschaften sowie Promotion zum Dr. jur. an der Philipps-Universität Marburg. Daneben langjährige Tätigkeit als studentische Hilfskraft am dortigen Institut für Kriminalwissenschaften. Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Marburg.Abstract
Isabel Schales widmet sich der nach wie vor praktisch relevanten Frage, ob und inwieweit hypothetische Kausalverläufe für die Strafbarkeit des sich in rechtlich missbilligter Weise Verhaltenden von Bedeutung sind. Sachlich handelt es sich dabei um Fälle, in denen zwar feststeht, dass das normbrüchige Verhalten des Betreffenden für einen strafrechtlichen Erfolg ursächlich war, bei denen dieser Erfolg jedoch aufgrund eines alternativen hypothetischen Verlaufs auch ohne den jeweiligen Verhaltensnormverstoß eingetreten wäre. Für die Strafrechtsanwendung bereiten derartige Konstellationen seit Langem erhebliche Probleme und auch innerhalb der Literatur herrscht sowohl in Bezug auf das Ergebnis als auch die dogmatische Einordnung der Problematik bislang Uneinigkeit. Die Autorin spannt den Bogen von den verfassungsrechtlichen Grundlagen legitimen Strafens über die strafrechtsdogmatische Einordnung der sich ergebenden Fragen in eine angemessene Lehre von der Straftat bis hin zu den (möglichen) strafzumessungsrechtlichen Konsequenzen und kommt dabei zu klaren und differenzierten Ergebnissen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Danksagung | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einführung und Problemstellung | 11 | ||
B. Allgemeine Kriterien tatbestandsmäßigen Verhaltens und sonstige Sanktionsvoraussetzungen | 14 | ||
I. Verstoß gegen eine rechtlich legitimierte Verhaltensnorm | 14 | ||
1. Verhaltens- und Sanktionsnormen | 14 | ||
2. Der Rechtsgüterschutzaspekt als Voraussetzung der Legitimierbarkeit einer Verhaltensnorm | 16 | ||
3. Die Sonderverantwortlichkeit des Betreffenden für den schadensträchtigen Verlauf als weiterer Legitimationsgrund | 17 | ||
4. Die maßgebliche Perspektive bei der Legitimation von Verhaltensnormen | 18 | ||
II. Sonstige Sanktionsvoraussetzungen | 19 | ||
1. Allgemeines | 19 | ||
2. Tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolgen | 20 | ||
a) Sachliche Voraussetzungen | 20 | ||
b) Sachliche Legitimation der Berücksichtigung tatbestandsmäßiger Fehlverhaltensfolgen bei der Strafbarkeit | 20 | ||
c) Nachrangigkeit der tatbestandsmäßigen Fehlverhaltensfolgen gegenüber dem Verhaltensnormverstoß | 21 | ||
III. Kausalität und Erfolgszurechnung | 21 | ||
1. Kausalität | 22 | ||
a) Die Äquivalenztheorie (conditio sine qua non-Formel) | 22 | ||
b) Keine Erklärung der tatsächlichen Wirkzusammenhänge durch die Äquivalenztheorie | 23 | ||
c) Die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung | 23 | ||
d) So genannte „Quasikausalität“ beim Unterlassungsdelikt | 24 | ||
e) Erfordernis haftungseinschränkender Kriterien | 25 | ||
2. „Objektive“ Zurechnung des Erfolgs | 26 | ||
a) Subjektive Theorien | 26 | ||
b) Vorläufer der Lehre von der „objektiven“ Zurechnung | 27 | ||
aa) Die Adäquanztheorie | 27 | ||
bb) Die Relevanztheorie | 27 | ||
cc) Das Kriterium der Sozialadäquanz | 28 | ||
c) Die Lehre von der „objektiven“ Zurechnung | 28 | ||
d) Kritische Würdigung der Lehre von der „objektiven“ Zurechnung | 29 | ||
aa) Weitgehende Anerkennung der sachlichen Voraussetzungen innerhalb der Literatur und der Rechtsprechung | 29 | ||
bb) Unzureichende Trennung von Fragen der tatbestandlichen Verhaltensmissbilligung von der Frage der „Zurechenbarkeit“ eines „Erfolgs“ | 30 | ||
IV. Zusammenfassung | 31 | ||
C. Auswirkungen hypothetischer Kausalverläufe auf die Strafbarkeit des Betreffenden? | 32 | ||
I. Auswirkungen hypothetischer Kausalverläufe auf die Kausalität | 32 | ||
1. Allgemeines | 32 | ||
2. Können hypothetische Kausalverläufe die Kausalität ausschließen? | 32 | ||
a) Maßgeblich für die Kausalität ist allein das tatsächliche Geschehen | 32 | ||
b) Probleme bei der Anwendung der conditio sine qua non-Formel | 34 | ||
aa) Ablenkung vom tatsächlichen Geschehen auf irrelevante hypothetische Verläufe | 34 | ||
bb) „Erfolgseintritt ohne Ursache“? | 35 | ||
c) Modifikationen der conditio sine qua non-Formel | 35 | ||
aa) Die konkrete Erfolgsbetrachtung | 35 | ||
bb) Verbot des Hinzudenkens hypothetischer Kausalverläufe | 36 | ||
cc) Verzicht auf die Modifikationen? | 37 | ||
dd) Kritische Würdigung | 38 | ||
d) Die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung | 39 | ||
3. Weitere Fälle, in denen hypothetische Kausalverläufe die Rechtsprechung im Rahmen der Kausalität vor Probleme gestellt haben | 39 | ||
a) Der Eissporthallenfall | 39 | ||
b) Der Psychiatriefall | 41 | ||
II. Psychisch vermittelte Kausalität | 43 | ||
1. Allgemeines | 43 | ||
2. Der Referendarfall | 44 | ||
3. Besonderheiten bei der Kausalitätsfeststellung in Fällen psychisch vermittelter Kausalität? | 44 | ||
a) Das „Problem“: keine zuverlässigen Prognosen bezüglich menschlicher Entscheidungen | 44 | ||
b) Geltung der allgemeinen Grundsätze zur Kausalitätsfeststellung auch bei psychisch vermittelter Kausalität | 46 | ||
III. Hypothetische Kausalverläufe – kein Kausalitäts-, sondern ein Verantwortlichkeitsproblem | 50 | ||
1. Allgemeines | 50 | ||
2. Legitimierbarkeit eines Schädigungsverbots gegenüber dem Betreffenden | 51 | ||
a) Geeignetheit des Schädigungsverbots zum Schutz des betroffenen Rechtsguts | 51 | ||
b) Angemessenheit des Schädigungsverbots in Bezug auf die konkret miteinander kollidierenden Rechtsgüter und Interessen | 53 | ||
3. Spezifische Fehlverhaltensfolgen | 55 | ||
4. Fehlerhafte Gremienentscheidungen | 57 | ||
a) Kollegialentscheidung für den Vertrieb eines gesundheitlich bedenklichen Arzneimittels | 57 | ||
aa) Probleme bei Anwendung der conditio sine qua non-Formel | 57 | ||
bb) Legitimierbarkeit einer Verhaltensnorm | 59 | ||
cc) Spezifische Fehlverhaltensfolgen | 60 | ||
b) Der „Ledersprayfall“ | 61 | ||
aa) Sachverhalt und Entscheidung des BGH | 61 | ||
bb) Anforderungen an die Kausalität beim Unterlassungsdelikt – so genannte „Quasikausalität“ | 62 | ||
cc) Legitimierbarkeit einer Verhaltensnorm | 63 | ||
dd) Spezifische Fehlverhaltensfolgen | 66 | ||
ee) Lösungsvorschläge aus der Literatur | 68 | ||
5. Die so genannte „hypothetische Einwilligung“ in ärztliche Heileingriffe | 70 | ||
IV. Die Behandlung hypothetischer Kausalverläufe innerhalb der Literatur | 73 | ||
1. Ansätze, die hypothetische Kausalverläufe als Kausalitätsproblem betrachten | 73 | ||
2. Ansätze zur Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe auf anderer Ebene | 75 | ||
a) Allgemeines | 75 | ||
b) Der „Lastwagen-Radfahrer-Fall“ | 76 | ||
aa) Legitimierbarkeit einer Verhaltensnorm | 77 | ||
(1) Allgemeine Voraussetzungen | 77 | ||
(2) Verlust der Schutzwürdigkeit eines Rechtsguts durch dessen unmittelbar bevorstehende Vernichtung? | 78 | ||
(a) Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze zum Schadensersatzrecht auf das Strafrecht? | 79 | ||
(b) Kritische Würdigung | 80 | ||
bb) Spezifische Fehlverhaltensfolgen | 81 | ||
cc) Legitimierbarkeit einer Verhaltensnorm im Hinblick auf eine minimale Lebenszeitverlängerung des Opfers? | 83 | ||
c) Die so genannte „Vermeidbarkeitstheorie“ | 84 | ||
d) Die Risikoerhöhungslehren | 86 | ||
e) Das „Vermeidbarkeitsprinzip“ | 88 | ||
aa) Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts für den Betreffenden als alleiniges Zurechnungserfordernis | 88 | ||
bb) Kritische Würdigung | 90 | ||
f) Die „Lehre vom Rechtsgutschancensaldo“ | 92 | ||
aa) Das „Intensivierungsprinzip“ | 92 | ||
bb) Das „Übernahmeprinzip“ | 94 | ||
cc) Kritische Würdigung | 95 | ||
dd) Der „Scharfrichterfall“ | 96 | ||
(1) Legitimierbarkeit eines Tötungsverbots | 97 | ||
(2) Unterscheidung zwischen personen- und situationsgebundenen Rechtfertigungsgründen? | 99 | ||
(3) Spezifische Fehlverhaltensfolgen | 99 | ||
ee) Der „Feldflaschenfall“ | 100 | ||
(1) Doppelte Neutralisierung der Verantwortlichkeit für den Erfolgseintritt | 100 | ||
(2) Das „Übertragungsprinzip“ | 100 | ||
g) Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe bei der Strafzumessung? | 103 | ||
aa) Allgemeines | 103 | ||
bb) Kriterien für die Strafzumessung | 103 | ||
(1) Anwendungsvoraussetzungen für den Schuldspruch | 104 | ||
(2) Anwendungsvoraussetzungen für die Sanktionsart und -höhe | 104 | ||
(a) Keine gesetzgeberische Vorbewertung der Deliktsschwere durch den Strafrahmen | 104 | ||
(b) Kriterien der Rechtsfolgebestimmung innerhalb der gesetzlich eröffneten Möglichkeiten | 106 | ||
(aa) Tatbestandsspezifisches personales Fehlverhalten | 106 | ||
(bb) Spezifische Fehlverhaltensfolgen und gleichwertige Gegebenheiten | 107 | ||
(cc) Lösung der Bewertungsprobleme bei der Gewichtung des tatbestandsmäßigen Fehlverhaltens und der spezifischen Fehlverhaltensfolgen | 108 | ||
(dd) Strafzumessungsgesichtspunkte des § 46 Abs. 2 StGB | 108 | ||
(ee) Wirkungen der Rechtsfolge auf die konkrete Person des Normbrüchigen | 108 | ||
cc) Bedeutung der Strafzumessungskriterien für die strafmildernde Berücksichtigung hypothetischer Verläufe | 109 | ||
D. Zusammenfassung | 114 | ||
Literaturverzeichnis | 117 | ||
Sachregister | 123 |