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Klappert, S. (2014). Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54378-6
Klappert, Sebastian. Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54378-6
Klappert, S (2014): Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54378-6

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Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983

Klappert, Sebastian

Kanonistische Studien und Texte, Vol. 63

(2014)

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About The Author

Sebastian Klappert, Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Kirchen- und Staatskirchenrecht in Bonn und Köln. 2008 Erstes Staatsexamen. Studium am Institut d'Études Politiques (Sciences Po) in Paris und Tätigkeit an der französischen Botschaft beim Heiligen Stuhl. Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen im Auswärtigen Amt, im Bundesministerium der Justiz und am Lehrstuhl für Völkerrecht von Prof. Talmon an der Universität Oxford. 2011 Zweites Staatsexamen. Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2013 Promotion bei Prof. Stefan Muckel am Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte in Köln. Derzeit Referent im Bundesministerium des Innern.

Abstract

Papst und Bischöfe sind die beiden Grundpfeiler des Verfassungsrechts der Kirche, wobei auch rund 30 Jahre nach Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuches grundlegende Fragen unbeantwortet sind. Dazu zählt das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, dem der Autor nach streng kirchenrechtlicher Methode der Gesetzesauslegung im Hinblick auf den einzelnen Diözesanbischof und das Bischofskollegium nachgeht. So hat der Fall um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst die zentrale Frage im Verhältnis von Papst zum regierenden Bischof aufgeworfen: Wann darf der Papst in die Gewalt des Bischofs eingreifen? Aber auch im Verhältnis von Papst und Bischofskollegium bleiben Unklarheiten, namentlich die zentrale Frage, wer Träger der höchsten Gewalt in der Kirche ist - Papst oder Bischöfe? Abschließend werden ausgewählte verfassungsrechtliche Aspekte untersucht: Was gilt bei Amtsunfähigkeit oder Häresie des Papstes? Darf der Papst ein Mehrheitsvotum der Bischöfe auf einem Konzil zurückweisen? Wer ist Träger der Unfehlbarkeit in der Kirche?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung – Problemstellung, Ziel und Methode 15
I. Die Rechtsstellung des Papstes 18
1. Der Ursprung der päpstlichen Vollmacht 18
2. Der Umfang der päpstlichen Gewalt 24
a) Potestas suprema 24
b) Potestas plena 25
c) Potestas immediata 26
d) Potestas universalis 28
e) Potestas ordinaria 29
II. Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs 30
1. Der Ursprung der bischöflichen Vollmacht 30
2. Der Umfang der diözesanbischöflichen Gewalt 32
a) Potestas ordinaria 32
b) Potestas immediata 32
c) Potestas propria 33
d) Omnis potestas 36
III. Das Verhältnis des Papstes zum Diözesanbischof 39
1. Hinführung: Das zentrale Problem der Verhältnisbestimmung von päpstlicher und diözesanbischöflicher Gewalt 39
2. Die Auslegung des Gesetzes 39
a) Methodisches Vorgehen und Vorrang der Wortlautauslegung 39
b) Der Wortlaut aus päpstlicher Perspektive 41
aa) Die päpstlichen Machtattribute 41
bb) Die immer freie Gewaltausübung 42
cc) Der Vorrang ordentlicher Gewalt 43
c) Der Wortlaut aus diözesanbischöflicher Perspektive 47
aa) Die Grundsatz-Ausnahme-Struktur von can. 381 § 1 47
bb) Ius divinum und Bischofsamt 50
d) Fazit der Wortlautauslegung 51
3. Die historische Auslegung des CIC nach can. 17 HS 2 51
a) Anwendbarkeit 51
b) Das Problem des Nebeneinanders zweier Ekklesiologien 53
c) Fazit der historischen Auslegung 57
4. Das Subsidiaritätsprinzip 58
a) Ausgangspunkt 58
b) Herleitung 59
aa) Die mehrdeutige Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums 59
bb) Naturrechtslehre 60
c) Anwendbarkeit 68
aa) Kirchengeschichtliche Argumente 68
bb) Ekklesiologische Argumente 72
cc) Kanonistische Argumente 76
d) Zwischenfazit 77
e) Inhalt des Subsidiaritätsprinzips - Rechtsvermutung des Diözesanbischofs 77
f) Der Grundsatz der päpstlichen Kompetenz-Kompetenz 84
g) Der Konfliktfall 86
h) Das Remonstrationsrecht des Diözesanbischofs 88
i) Die Rechtsdurchsetzung 90
j) Das Problem des überrechtlichen Kriteriums 92
k) Die theologische Letztbegründung des Kirchenrechts 93
5. Zusammenfassung 96
IV. Die Rechtsstellung des Bischofskollegiums 98
1. Die systematische Stellung des Bischofskollegiums im CIC 98
2. Das Bischofskollegium als juristische Person 99
3. Der hierarchische Aufbau des Bischofskollegiums - der Kollegialitätsbegriff 102
4. Die Fortdauer der apostolischen Gemeinschaft 107
5. Die konstitutiven Elemente der Mitgliedschaft im Bischofskollegium 110
a) Die sakramentale Weihe 111
b) Die hierarchische Gemeinschaft 114
6. Umfang der Kollegialgewalt des Bischofskollegiums 124
a) Höchste Gewalt 124
b) Volle Gewalt 125
c) Universale Gewalt 126
7. Die Handlungsformen des Bischofskollegiums: Der kollegiale Akt 126
a) Das Ökumenische Konzil (can. 337 § 1) 130
aa) Vorrechte des Papstes 131
(1) Einberufungsrecht 132
(2) Geschäftsordnung und Propositionsrecht 134
(3) Präsidialrecht 135
(4) Approbations-‍, Bestätigungs- und Promulgationsrecht 136
bb) Teilnahmerecht 141
(1) Ordentliches Teilnahmerecht 141
(2) Außerordentliches Teilnahmerecht 148
b) Die außerkonziliare vereinte Amtshandlung (can. 337 § 2) 151
aa) Besonderheiten der ordentlichen Ausübung 152
(1) Initiativrecht 152
(2) Teilnehmer 153
bb) Die außerkonziliare vereinte Amtshandlung als kollegialer Akt 153
(1) Can. 337 § 2 Alt. 1 155
(2) Can. 337 § 2 Alt. 2 157
cc) Die Vorteile der außerkonziliaren vereinten Amtshandlung 160
dd) Außerkonziliare Amtshandlung als kirchliches Notstandsrecht? 162
V. Das Verhältnis des Papstes zum Bischofskollegium 163
1. Die Frage nach der höchsten Leitungsgewalt im kanonistischen Schrifttum 163
a) Der Papst als einziger Träger der Höchstgewalt 164
b) Das Bischofskollegium als alleiniger Träger der Höchstgewalt mit dem Papst als Delegiertem 172
c) Papst und Bischofskollegium als zwei adäquat verschiedene Träger der Höchstgewalt 176
d) Papst und Bischofskollegium als zwei inadäquat verschiedene Träger der Höchstgewalt 177
e) Das Bischofskollegium mit dem Papst als Haupt als einziger Träger der Höchstgewalt 183
2. Die Frage nach der höchsten Leitungsgewalt im CIC 191
a) Systematisch-kontextuelle Auslegung 192
b) Philologische Auslegung 194
c) Zusammenführung der Argumente und Ergebnis 204
aa) Die Zurückweisung der Lehre vom Bischofskollegium mit dem Papst als Subjekt der Höchstgewalt 204
bb) Der Papst ist alleiniges Subjekt der Höchstgewalt 210
cc) Die Besonderheit der inadäquat verschiedenen päpstlichen Höchstgewalt 215
3. Auswirkungen in der Verfassungswirklichkeit 219
a) Der häretische Papst 220
aa) Häresie im CIC 220
bb) Der papa haereticus im kanonistischen Schrifttum 224
cc) Der papa haereticus als kirchlicher Ausnahmezustand 228
dd) Die außerkonziliare vereinte Amtshandlung der Bischöfe als Feststellungserklärung 229
b) Die dauerhafte Amtsunfähigkeit des Papstes 234
c) Die Verweigerung des kollegialen Aktes durch den Papst 243
d) Die Unfehlbarkeit im Lehramt 248
aa) Das außerordentliche Lehramt des Papstes 251
bb) Das außerordentliche Lehramt des Bischofskollegiums 254
cc) Das ordentliche und allgemeine Lehramt 257
dd) Das Subjekt der Unfehlbarkeit 265
ee) Ergebnis 268
4. Zusammenfassung und Fazit 269
Literaturverzeichnis 272
Sachverzeichnis 309