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Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden

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Gazeas, N. (2014). Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54399-1
Gazeas, Nikolaos. Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54399-1
Gazeas, N (2014): Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54399-1

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Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden

Gazeas, Nikolaos

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 61

(2014)

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About The Author

Nikolaos Gazeas studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, Bonn, Heidelberg und Thessaloniki. Nach dem ersten Staatsexamen folgte ein Master-Studium (LL.M.) an der University of Auckland in Neuseeland. Seit 2009 arbeitet Nikolaos Gazeas als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht von Professor Dr. Claus Kreß LL.M. (Cambridge) an der Universität zu Köln. Im Jahr 2012 war er als Visiting Scholar an der University of California, Berkeley. Im selben Jahr trat er den Referendardienst in Köln an. Zugleich blieb Nikolaos Gazeas wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln, wo er auch heute noch arbeitet. Die Promotion erfolgte 2013. Seine Dissertation wurde mit dem CBH-Promotionspreis 2014 ausgezeichnet.

Abstract

Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten mit Polizei und Staatsanwaltschaft ist seit jeher ein besonders brisantes Thema - die Ereignisse um den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) und die aktuellen Enthüllungen in der »NSA-Affäre« haben dies zuletzt besonders deutlich gezeigt.

Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, wann Nachrichtendienste ihre Erkenntnisse über (möglicherweise) begangene Straftaten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben dürfen oder gar weitergeben müssen. Weil Nachrichtendienste weit im Vorfeld tätig werden dürfen und über besonders weitgehende Befugnisse verfügen, ist diese Frage rechtsstaatlich vor dem Hintergrund des Trennungsgebots besonders delikat. Besondere Aktualität hat dieses Thema durch das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz vom 24. April 2013 erhalten. Anhand des verfassungsrechtlichen Maßstabes im Urteil zum Antiterrordateigesetz untersucht Nikolaos Gazeas grundlegend alle relevanten Übermittlungsvorschriften der Nachrichtendienste. Daneben beleuchtet er die Frage, wann Strafverfolgungsbehörden bei Nachrichtendiensten Auskunft verlangen dürfen.

Ausgehend von den identifizierten verfassungsrechtlichen Defiziten und übrigen Schwächen im geltenden Recht entwickelt der Autor konkrete Reformvorschläge in der gerade erst begonnenen Reformdiskussion. Die Arbeit enthält daneben einen ausführlichen Überblick über das aktuelle Recht der Nachrichtendienste und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Übermittlung personenbezogener Daten.

Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis 2014 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 11
Inhaltsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 33
Einleitung 41
1. Kapitel: Das Recht der Nachrichtendienste im Überblick 52
A. Einleitung 52
B. Die nachrichtendienstliche Trias in Deutschland 52
I. Begriffsbestimmung „Nachrichtendienst“ 53
II. Nachrichtendienst versus Geheimdienst 54
C. Das Trennungsgebot 57
I. Inhalt und Reichweite des Trennungsgebots 58
1. Befugnisrechtliche Trennung 58
2. Organisatorische Trennung 59
3. Funktionelle Trennung 60
4. Informationelle Trennung 61
II. Verfassungsrang des Trennungsgebots? 64
III. Bedeutung des Trennungsgebots für die Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden 65
D. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder 66
I. Bundesamt für Verfassungsschutz 68
1. Rechtsgrundlagen 68
2. Aufbau und Organisation 71
3. Aufgaben 72
a) Formale Aufgabe: Sammlung und Auswertung von Informationen 73
b) Materielle Aufgaben 76
aa) Extremismusbeobachtung und repressive Spionageabwehr 76
bb) Präventive Spionageabwehr – Mitwirkung an Sicherheitsüberprüfungen 80
cc) Insbesondere: Beobachtung der Organisierten Kriminalität 81
c) Beobachtungsauftrag in praxi 84
4. Eingriffsschwelle: Tatsächliche Anhaltspunkte 84
5. Befugnisse 86
a) Die Generalklausel in § 8 Abs. 1 BVerfSchG 86
aa) Konkurrenzverhältnis zu § 8a und § 9 BVerfSchG 87
bb) Tatbestandsvoraussetzungen 87
cc) Insbesondere: Unaufgefordert zugegangene Informationen 88
dd) Insbesondere: Befragung 88
ee) Insbesondere: Zulässigkeit der Preisgabe personenbezogener Daten Dritter 90
b) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 BVerfSchG) 92
aa) Allgemeines 92
bb) Begriff und Umfang der nachrichtendienstlichen Mittel 93
cc) Stellungnahme zur gesetzlichen Ausgestaltung 95
dd) Rechtsrahmen und Tatbestandsvoraussetzungen 97
ee) Die einzelnen nachrichtendienstlichen Mittel 98
(1) Der Einsatz von V-Leuten und anderen geheimen Mitarbeitern 100
(a) Die einzelnen Arten geheimer Mitarbeiter 100
(aa) Vertrauensmann (V-Mann) 100
(bb) Counterman 103
(cc) Informant und Gewährsperson 103
(dd) Under Cover Agent 105
(b) Rechtsrahmen des Einsatzes von V-Leuten 107
(c) Insbesondere: Zulässigkeit der Begehung von Straftaten durch V-Leute? 111
(d) Fazit 113
(2) Besonderheiten beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in Wohnungen – heimliche Ton- und Bildaufzeichnungen nach § 9 Abs. 2 und 3 BVerfSchG 114
(3) Besonderheiten beim Einsatz eines IMSI-Catchers nach § 9 Abs. 4 BVerfSchG 115
(4) Überwachungsmaßnahmen nach dem G 10 116
c) Besondere Auskunftsverlangen nach §§ 8a–8c BVerfSchG i. d. F. von 2012 116
III. Zusammenarbeit von Bund und Ländern 126
II. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder 117
1. Rechtsrahmen 118
a) Auswirkungen des BVerfSchG auf die Verfassungsschutzbehörden der Länder 118
b) Gesetzgebungsbefugnis der Länder 119
c) Verfassungsschutzgesetze der Länder 120
2. Aufbau und Organisation 120
3. Zuständgkeit 121
4. Aufgaben 122
5. Insbesondere: Beobachtung der Organisierten Kriminalität 123
6. Befugnisse 125
E. Militärischer Abschirmdienst (MAD) 128
I. Rechtsrahmen 129
II. Aufbau und Organisation 129
III. Aufgaben 131
1. Abschirmauftrag 132
2. Beurteilung der Sicherheitslage 134
3. Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen 134
4. Insbesondere: Beobachtung der Organisierten Kriminalität 134
IV. Befugnisse 135
V. Exkurs: Auslandstätigkeit des MAD 136
VI. Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden und dem BND 138
F. Bundesnachrichtendienst (BND) 139
I. Rechtsrahmen 140
II. Aufbau und Organisation 142
III. Aufgaben 145
1. Auslandsaufklärung 147
2. Gegenspionage 148
3. Spionageabwehr innerhalb des BND 150
4. Sonderaufträge des Bundeskanzlers und der Bundesregierung im Ausland 151
5. Exkurs: Der Liechtenstein-Fall – Zuständigkeit des BND für die Beschaffung von Kontodaten im Ausland? 155
6. Insbesondere: Beobachtung der Organisierten Kriminalität 157
IV. Befugnisse 158
1. Exkurs: Geltung des BNDG im Ausland – Grundrechtsbindung des BNDG im Ausland 159
2. Die konkreten Befugnisse 162
3. Insbesondere: Das Instrument der Befragung 164
V. Exkurs: Befugnisse fremder Nachrichtendienste bei Tätigkeit im Bundesgebiet bzw. im Geltungsbereich der deutschen Nachrichtendienstgesetze 165
G. Überwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste nach dem G 10 166
I. Schutzumfang des Art. 10 GG 167
1. Briefgeheimnis 168
2. Postgeheimnis 169
3. Fernmeldegeheimnis 169
II. Historischer Hintergrund zum G 10 170
III. Die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach dem G 10 173
1. Individualmaßnahmen nach § 3 G 10 173
a) Voraussetzungen 174
aa) Abwehr von drohenden Gefahren 174
bb) Tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Katalogtat 174
cc) Straftatenkatalog 175
dd) Subsidiaritäsklausel 177
ee) Beschränkung der Maßnahme auf den Verdächtigen und mit ihm verkehrende Personen 177
b) Sicherung der Rechte der Betroffenen 177
2. Strategische Beschränkungsmaßnahmen nach § 5 G 10 178
a) Voraussetzungen 179
b) Sicherung der Rechte etwaig Betroffener 181
3. Strategische Beschränkungsmaßnahmen bei Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland nach § 8 G 10 182
IV. Rechtsschutz und parlamentarische Kontrolle 182
H. Besondere Formen der Zusammenarbeit 184
I. Gemeinsame Dateien 184
1. Projektbezogene gemeinsame Dateien 184
2. Antiterrordatei 186
3. Rechtsextremismus-Datei 187
II. Gemeinsame Zentren der Zusammenarbeit (insb. GTAZ, GAR und GETZ) 188
I. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 190
J. Abgrenzung der Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zu der der Nachrichtendienste 191
K. Ausblick 193
2. Kapitel: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse 197
A. Einleitung 197
B. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt 199
I. Die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung vor dem Volkszählungsurteil 200
II. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 206
1. Das Volkszählungsurteil als Ausgangspunkt des informationellen Selbstbestimmungsrechts 207
a) Herleitung und wesentlicher Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts 207
b) Insbesondere: Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 209
c) Folgerungen aus dem Volkszählungsurteil 212
2. Die Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht nach dem Volkszählungsurteil 212
a) Beschluss über öffentliche Bekanntmachung einer Entmündigung (BVerfGE 78, 77 ff.) 213
b) Tagebuchentscheidung (BVerfGE 80, 367 ff.) 214
c) G 10-Urteil (BVerfGE 100, 313 ff.) 214
d) Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung (BVerfGE 109, 279 ff.) 216
e) AWG-Beschluss (BVerfGE 110, 33 ff.) 217
f) Urteil zur Handy-Überwachung (BVerfGE 107, 299 ff.) 218
g) Beschluss zur Beschlagnahme von Datenträgern (BVerfGE 113, 29 ff.) 218
h) Urteil zur GPS-Observation (BVerfGE 112, 304 ff.) 219
i) Urteil zur präventiven Telekommunikationsüberwachung (BVerfGE 113, 348 ff.) 220
j) Beschluss zur präventiven Rasterfahndung (BVerfGE 115, 320 ff.) 220
k) Beschluss zur Videoüberwachung vom 22. Februar 2007 (BVerfGK 10, 330 ff.) 221
l) Urteil zur Online-Durchsuchung (BVerfGE 120, 274 ff.) 221
m) Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfGE 125, 260 ff.) 224
n) Beschluss zu Beweisverwertung (BVerfGE 130, 1 ff.) 226
o) Bestandsdaten-Beschluss (BVerfGE 130, 151 ff.) 228
p) Urteil zum Antiterrordateigesetz vom 24. April 2013 230
III. Verhältnis des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu anderen Spezialgrundrechten, insb. zu Art. 10, 13 und 5 GG 235
C. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Strafverfolgungsbehörden 237
I. Übermittlung als Grundrechtseingriff 238
1. Übermittlung als Zweckänderung 238
2. Grundrechtseingriff bei öffentlich zugänglichen Informationen 239
3. Zwischenergebnis 244
II. Intensität des Grundrechtseingriffs 244
1. Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zum Antiterrordateigesetz: Besonders schwerer Eingriff 245
2. Eigene Bewertung und Stellungnahme 246
a) Kriterien zur Bestimmung der Intensität des Grundrechtseingriffs in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 246
b) Anlass zur Differenzierung zwischen der Erhebung von Daten aus öffentlichen Quellen und unter Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel 249
c) Stellungnahme 250
aa) Informationen sind unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben worden 250
(1) Erhebung der Daten im Vorfeld und Heimlichkeit der Maßnahme 251
(2) Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln 251
(3) Verwendungsmöglichkeit durch Strafverfolgungsbehörden und die dem Betroffenen dadurch drohenden Nachteile 252
(4) Unterschied zwischen den Erkenntnisperspektiven der beteiligten Behörden 253
bb) Informationen sind ausschließlich aus offen zugänglichen Quellen erhoben worden 255
(1) Erhebung der Daten im Vorfeld und eventuelle Heimlichkeit der Maßnahme 255
(2) Verwendungsmöglichkeit durch Strafverfolgungsbehörden und die dem Betroffenen dadurch drohenden Nachteile 256
(3) Unterschied zwischen den Erkenntnisperspektiven der beteiligten Behörden 257
(4) Ergebnis 257
d) Ergebnis 258
III. Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs – Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Übermittlung, insb. an Übermittlungsvorschriften 258
1. Allgemeine Voraussetzungen an eine Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs 260
2. Das Prinzip der Zweckbindung 260
3. Exkurs: Informationelle Gewaltenteilung – amtshilfefester Schutz gegen Zweckentfremdung 262
4. Zweckänderung 263
a) Ausrichtung auf die Aufgaben und Befugnisse des konkreten Empfängers 265
b) Vereinbarkeit des neuen Zwecks mit dem ursprünglichen Erhebungszweck 265
c) Hinreichende Normenklarheit 267
d) Verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, insb. Kennzeichnungs- und Protokollierungspflicht 267
5. Das Bestimmtheitsgebot – das Gebot der Normenklarheit 269
6. Die Verhältnismäßigkeit der Übermittlung – Anforderungen des Übermaßverbots 275
a) Allgemeine Voraussetzungen 275
b) Maßstab im Urteil zum Antiterrordateigesetz 276
c) „Herausragende öffentliche Interessen“ als Abwägungsmaßstab 277
aa) Rang und Bedeutung des staatlichen Strafverfolgungsinteresses in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 278
bb) Konkrete Kriterien für die Gewichtung des Strafverfolgungsinteresses 280
(1) Schwere der Straftat 281
(2) Stärke des Tatverdachts 282
cc) Zwischenergebnis 283
d) Die Individualinteressen des Betroffenen 284
e) Abwägung der widerstreitenden Interessen 284
7. Kurze Bewertung 285
3. Kapitel: Übermittlung auf Initiative der Nachrichtendienste (Spontanübermittlung) 286
A. Einleitung 286
B. Überblick über die Spontanübermittlungsvorschriften der Nachrichtendienste 286
I. Übermittlung durch das BfV 287
II. Übermittlung durch den BND 288
III. Übermittlung durch den MAD 289
IV. Übermittlung durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder 289
V. Übermittlungsvorschriften im G 10 290
VI. Untergesetzliche Regelungen zur Informationsübermittlung 290
VII. Formaler Hinweis zur Verwendung der Bezeichnung „BfV“ im Hinblick auf den BND und den MAD 290
C. Übermittlungspflicht der Nachrichtendienste des Bundes 291
I. Rechtslage vor Inkrafttreten von § 20 BVerfSchG 292
II. Sinn und Zweck der Vorschrift 296
III. Zur Genese des § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 BVerfSchG 296
IV. Übermittlungsgegenstand: „ihm bekanntgewordene Informationen einschließlich personenbezogener Daten“ 298
1. Informationen 298
2. Personenbezogene Daten 300
3. Insbesondere: Tatsachen und Bewertung derselben durch den Nachrichtendienst 304
V. Übermittlungshandlung – Tatbestandsvoraussetzungen: tatsächliche Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit der Übermittlung zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten 305
1. Begriff der „Übermittlung“ 305
2. Der Verdachtsgrad der „tatsächlicher Anhaltspunkte“ 306
3. Erforderlichkeit der Übermittlung 312
4. Der Übermittlungszweck: „zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten“ 317
5. Die Katalogtaten: Staatsschutzdelikte 318
a) Echte Staatsschutzdelikte (§§ 74a, 120 GVG) 318
aa) Staatsschutzdelikte des § 74a GVG 318
bb) Staatsschutzdelikte des § 120 GVG 319
(1) § 120 Abs. 1 GVG 319
(2) § 120 Abs. 2 GVG 320
(a) § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVG 322
(b) § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GVG 322
(c) § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG 324
(d) § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GVG 324
(e) Relevanz der Evokationsrechtsklausel in § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–4 325
(f) Zwischenergebnis 326
(3) Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit dieses Straftatenkatalogs 327
b) Sonstige Straftaten (unter Bezugnahme auf die in Art. 73 Nr. 10 lit. b oder c GG genannten Schutzgüter) 330
aa) Umfang der „sonstigen Straftaten“ 330
bb) Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung „sonstiger Straftaten“ 336
c) Sonstige Straftaten ohne Staatsschutzbezug 337
d) Ergebnis und Stellungnahme 337
VI. Empfänger der Informationen 339
1. Staatsanwaltschaften 339
2. Polizeien 340
3. Zollfahndungsdienst und Steuerfahndung als Empfänger? 342
4. Exkurs: Strafgerichte als Übermittlungsempfänger? 343
a) Übermittlungspflicht an Strafgerichte? 344
aa) Meinungsstand im Schrifttum und Stellungnahme hierzu 345
bb) § 20 Abs. 1 Satz 1 und § 19 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG als Rechtsgrundlagen? 346
cc) Andere Rechtsgrundlage im BVerfSchG? 347
dd) Rechtsgrundlage in der StPO bzw. im EGGVG? 348
ee) Amtshilfe 348
ff) Eigener Ansatz 348
(1) Modell 1: Pflicht der Staatsanwaltschaft, Erkenntnisse an Gericht weiterzuleiten 349
(2) Modell 2: Analoge Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG 351
(3) Stellungnahme und Ergebnis 352
b) Ergebnis 352
VII. Rechtsfolge: Übermittlungspflicht „von sich aus“ 353
VIII. Zeitpunkt der Übermittlung 355
IX. Relevanz der Regelung zur Übermittlungspflicht bei den Nachrichtendiensten des Bundes 356
X. Bewertung der Übermittlungspflicht de lege lata und Überlegungen de lege ferenda 357
D. Grenzen der Übermittlungspflicht der Nachrichtendienste des Bundes – § 23 BVerfSchG 357
I. Überwiegende schützwürdige Interessen des Betroffenen (§ 23 Nr. 1 BVerfSchG) 359
II. Überwiegende Sicherheitsinteressen (§ 23 Nr. 2 BVerfSchG) 361
1. Relevanz bei § 20 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG 361
2. Unbestimmtheit mit der Folge eines erheblichen Entscheidungsspielraums 362
3. Versuch einer Konkretisierung 364
4. Die Abwägungskriterien in § 96 StPO und ihre Anwendung im nachrichtendienstlichen Kontext 365
a) Parallelisierung der materiellen Voraussetzungen 366
b) Höchstrichterliche Rechtsprechung zu den nachrichtendienstlichen Geheimhaltungsinteressen im Rahmen des § 96 Satz 1 StPO 368
c) Anwendung der bestehenden Grundsätze zu § 96 Satz 1 StPO auf § 23 Nr. 2 BVerfSchG 370
aa) Wesentliche Erschwerung der Arbeit des Nachrichtendienstes 371
bb) Gefährdung von Leib, Leben oder Freheit einer Person 375
d) Zwischenergebnis 377
III. Entgegenstehende Gesetzeslage (§ 23 Nr. 3 BVerfSchG) 377
IV. § 138 StGB als Grenze des Übermittlungsverbots 378
V. Eigene Bewertung 379
1. Tatbestandliche Weite und Unbestimmtheit 379
2. Zuständigkeit für die Entscheidung über das Vorliegen eines Übermittlungsverbots 380
3. Ergebnis 383
4. Differenzierung zwischen gerichtsverwertbaren und nicht gerichtsverwertbaren Informationen 384
a) Problemaufriss 384
b) Begriffsbestimmung „gerichtsverwertbar“ – „nicht gerichtsverwertbar“ 385
c) Rechtsgrundlage für diese Praxis? 386
d) Rechtsfolge – insb. Verbindlichkeit einer Vertraulichkeitszusage für die Staatsanwaltschaft? 386
e) Übermittlungspflicht auch für „nicht gerichtsverwertbare“ Daten? 387
f) Sicherstellung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten bei Verwahrung von nicht gerichtsverwertbaren Informationen durch die Staatsanwaltschaft 389
5. Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Übermittlung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG durch die Staatsanwaltschaft 391
E. Übermittlungsbefugnis der Nachrichtendienste des Bundes nach dem BVerfSchG, dem BNDG und dem MADG 393
I. Rechtsgrundlagen der Übermittlungsbefugnis im BVerfSchG, im BNDG sowie im MADG 393
II. Anwendbarkeit des § 19 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG gegenüber § 20 Abs. 1 BVerfSchG 394
III. Tatbestandsvoraussetzungen im Allgemeinen 399
IV. „Sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit“ als tauglicher Übermittlungszweck? 400
1. Ansichten im Schrifttum 400
2. Eigene Ansicht 403
3. Ergebnis 409
V. Verfassungsmäßigkeit von § 19 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG 409
1. Rechtsprechung, Schrifttum und Regierungskommission 410
2. Anwendung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 411
3. Ergebnis 419
VI. Ergebnis 420
VII. Geltung des zu § 19 Abs. 1 BVerfSchG Gesagten für den BND 420
VIII. Geltung des zu § 19 Abs. 1 BVerfSchG Gesagten für den MAD 421
IX. BDSG als Ermächtigungsgrundlage für Übermittlungen? 421
X. Exkurs: Befugnis zur Strafanzeige durch Nachrichtendienst bei Nicht-Staatsschutzdelikten? 421
F. Die Übermittlungsvorschriften des G 10 424
I. Übermittlung von Erkenntnissen aus Maßnahmen der Individualkontrolle (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 G 10) 425
1. Tatverdacht: „bestimmte Tatsachen“ 426
2. Straftatenkatalog 427
3. Erforderlichkeit der Daten für die Aufgabenerfüllung des Empfängers 429
4. Strenge Zweckbindung und sonstige verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, insb. Protokollierungs- und Kennzeichnungspflicht 430
5. Verwertungsverbote 432
II. Übermittlung von Erkenntnissen aus Maßnahmen der strategischen Kontrolle (§ 7 Abs. 4 Satz 2 G 10) 433
1. Tatverdacht: „bestimmte Tatsachen“ 433
2. Straftatenkatalog 433
3. Erforderlichkeit der Daten für die Aufgabenerfüllung des Empfängers 434
4. Strenge Zweckbindung und sonstige verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, insb. Protokollierungs- und Kennzeichnungspflicht 435
5. Verwertungsverbote 435
III. Übermittlung von Erkenntnissen aus einer Überwachungsmaßnahme wegen Gefahr für Leib und Leben einer Person im Ausland (§ 8 Abs. 6 Satz 2 G 10) 435
IV. Übermittlungspflicht von Erkenntnissen aus G 10-Maßnahmen? 437
V. Stellungnahme 439
1. BND als verlängerter Arm der Strafverfolgungsbehörden? 439
2. Zum Tatverdacht „bestimmte Tatsachen“ 440
3. Fehlende Übermittlungspflicht 440
4. Vereinbarkeit mit dem Gebot der Normenklarheit 441
5. Verstoß einzelner Katalogtaten gegen das Übermaßverbot 442
6. Verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen 444
7. Ergebnis 444
G. Ergänzende Bestimmungen zu den Übermittlungsvorschriften des Bundes 445
I. Minderjährigenschutz – § 24 BVerfSchG 445
1. Allgemeines 445
2. Stellungnahme 447
II. Pflichten des Empfängers – § 25 BVerfSchG 448
III. Nachberichtspflicht – § 26 BVerfSchG 449
H. Übermittlungspflicht und Übermittlungsbefugnis der Verfassungsschutzbehörden der Länder 451
I. Rechtsrahmen der Übermittlungsvorschriften, insb. § 21 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG 451
II. Die einzelnen Verfassungsschutzgesetze der Länder 453
1. Baden-Württemberg 454
4. Kapitel: Übermittlung auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden – §§ 161 Abs. 1, 163 Abs. 1 Satz 2 StPO und die Verwendungsbeschränkung nach § 161 Abs. 2 StPO 493
A. Einleitung 493
B. Auskunftsverlangen nach §§ 161 Abs. 1, 163 Abs. 1 Satz 2 StPO 494
I. Allgemeines 494
II. § 161 Abs. 1 Satz 1 StPO als verfassungsrechtlich ausreichende Ermächtigungsgrundlage für eine Auskunft? – Erfordernis einer gesonderten Übermittlungsbefugnis im Nachrichtendienstrecht 497
1. Ansichten im Schrifttum 497
2. Stellungnahme 499
3. Auswirkungen des Bestandsdaten-Beschlusses (BVerfGE 130, 151 ff.) – Doppeltürmodell 501
4. Ergebnis 504
III. Deutsche Nachrichtendienste als Adressaten eines Auskunftsverlangens 505
IV. Voraussetzung für ein Auskunftsverlangen 506
V. Umfang der Auskunftspflicht 506
VI. Grenzen der Auskunftspflicht 509
1. Bereichsspezifische Geheimhaltungsvorschriften 509
a) Übermittlungsgrenzen bei Wohnraumüberwachung 512
b) Übermittlungsgrenzen bei Anwendung eines „IMSI-Catchers“ 512
c) Sperrung personenbezogener Daten – § 13 Abs. 2 BVerfSchG 513
d) Übermittlungsgrenzen bei Minderjährigen – § 24 i. V. m. § 11 BVerfSchG 513
e) § 23 BVerfSchG 514
f) G 10 515
g) Geheimhaltungsvorschriften im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) 516
h) Sperrerklärung nach § 96 StPO 518
i) Auskunftspflicht auch bei Nicht-Staatsschutzdelikten? 518
2. Zuständigkeit für die Entscheidung über die Berechtigung von Auskunftsverlangen 519
3. Vertrauliche Auskunftserteilung im Rahmen des § 161 Abs. 1 StPO? 520
C. Verwendungsregelung für Erkenntnisse aus nicht-strafprozessualen Maßnahmen (§ 161 Abs. 2 StPO) 521
I. Normzweck und wesentlicher Inhalt der Norm 522
II. Kodifizierung des Grundsatzes des hypothetischen Ersatzeingriffs 524
III. Verwendung rechtswidrig erlangter Daten? 528
1. Allgemein 528
2. Auswirkungen im nachrichtendienstrechtlichen Kontext 531
IV. Verwendungsverbot zu Beweiszwecken und Verwendungsmöglichkeit als Spurenansatz 532
V. Beweisverwendungsverbot für andere Maßnahmen 534
VI. Relevanz des § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO im nachrichtendienstlichen Kontext 534
1. Telekommunikationsüberwachung 536
2. Akustische Wohnraumüberwachung 537
3. Abhören außerhalb von Wohnungen 539
4. Erhebung von Verkehrsdaten 540
5. Einsatz sonstiger besonderer für Observationszwecke bestimmter Mittel 541
6. Einsatz eines „IMSI-Catchers“ 541
7. Einsatz verdeckter Ermittler 542
8. Observation 543
9. Exkurs: Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG 543
10. Zusammenfassung und Ergebnis 544
VII. Problematik des non liquet 544
VIII. Problematik bei Übernahme von Daten ausländischer Nachrichtendienste 547
IX. Geltung des § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO auch für spontan übermittelte Informationen 549
D. Exkurs: Übermittlung auf Verlangen des Gerichts 550
E. Exkurs: Amtshilfe – Verhältnis der Übermittlungsvorschriften in den Nachrichtendienstgesetzen sowie des § 161 Abs. 1 StPO zum Amtshilferecht 552
I. Allgemein 552
II. Exkurs: Der Liechtenstein-Fall – Amtshilfe des BND bei Beschaffung von Steuerdaten im Ausland? 555
5. Kapitel: Überlegungen de lege ferenda 560
A. Einleitung 560
B. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 563
C. Überlegungen zu einer Neugestaltung der Übermittlungspflicht 564
I. Allgemeine Erwägungen 564
II. Differenzierung zwischen dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und offen zugänglichen Quellen 565
III. Auswirkungen des Übermaßverbots auf den Deliktskatalog bei Staatsschutzdelikten 566
1. Allgemein 566
2. Vorschlag für einen Katalog übermittlungspflichtiger Staatsschutzdelikte 567
3. Zwischenergebnis 571
a) Katalog besonders schwerer Staatsschutzdelikte – unbedingte Übermittlungspflicht 571
b) Katalog schwerer Staatsschutzdelikte – Übermittlungspflicht nur hinsichtlich Erkenntnissen aus offen zugänglichen Quellen 572
IV. Erstreckung der Übermittlungspflicht auf Straftaten ohne Staatsschutzbezug 573
1. Allgemein 573
2. Auswirkungen des Übermaßverbots auf den Deliktskatalog bei Straftaten ohne Staatsschutzbezug 574
3. Vorschlag für einen Katalog übermittlungspflichtiger Straftaten 575
V. Schwere der Tat auch im Einzelfall als Übermittlungsvoraussetzung? 580
VI. Verdachtsgrad 581
VII. Berücksichtigung der Eingriffstiefe der Erhebungsmaßnahme bei der Übermittlung? 584
VIII. Protokollierungs- und Kennzeichnungspflicht 585
IX. Neugestaltung der Zuständigkeit für die Übermittlungsentscheidung 586
X. Die sonstigen Tatbestandsmerkmale der Übermittlungspflicht 586
1. Übermittlungsgegenstand 586
2. Übermittlungsempfänger 587
3. Übermittlungszweck 588
4. Zur Übermittlung „von sich aus“ 588
5. Zur „Erforderlichkeit“ der Übermittlung 588
6. (Keine) Zweckbindungsklausel 590
XI. Konkreter Gesetzesvorschlag 590
XII. Auswirkungen auf § 21 BVerfSchG 591
D. Überlegungen zu einer Neugestaltung der Übermittlungsbefugnis 591
E. Überlegungen zu einer Reform der Übermittlungsverbote (§ 23 BVerfSchG) 594
I. Umfang der Übermittlungsverbote – materiell-rechtliche Voraussetzungen 595
II. Zuständigkeit für die Entscheidung 598
1. Mögliche Modelle 598
a) Modell 1: Gesetzliche Anordnung, das Verfahren der Übermittlung in einer Dienstvorschrift zu regeln 599
b) Modell 2: Entscheidung durch einen Bediensteten mit Befähigung zum Richteramt 599
c) Modell 3: Entscheidung durch die Behördenleitung 600
d) Modell 4: Schaffung eines „§ 23 BVerfSchG-Beauftragten“ 601
e) Modell 5: Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde 602
f) Modell 6: Entscheidung durch ein parlamentarisches Kontrollgremium 605
g) Modell 7: Entscheidung durch einen Richter 606
h) Modell 8: Vorschlag der BLKR: Entscheidung durch Behördenleitung, unverzügliche Unterrichtung der obersten Dienstbehörde und Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums 607
2. Bewertung der verschiedenen Modelle 607
3. Ergebnis 609
III. Begründungspflicht eines Übermittlungsverbots 610
IV. Benachrichtigungspflicht bei Übermittlungsverbot? 610
V. Konkreter Gesetzesvorschlag 611
F. Überlegungen zu Modifikationen in den übrigen Begleitvorschriften (§§ 24–26 BVerfSchG) 612
I. Ausschluss der Geltung des BDSG – § 27 BVerfSchG 612
II. Pflichten des Empfängers – § 25 BVerfSchG 612
III. Nachberichtspflicht – § 26 BVerfSchG 613
IV. Minderjährigenschutz – notwenige Änderungen in § 24 BVerfSchG 613
G. Überlegungen zu einer Reform der Übermittlungsvorschriften im G 10 614
I. Einführung einer Übermittlungspflicht, Anpassung des Deliktskatalogs an Übermittlungspflicht nach dem BVerfSchG und Verzicht auf eine darüber hinausgehende Übermittlungsbefugnis 614
II. Einführung von Übermittlungsverboten 615
III. Klarstellung der Eigenschaft als bereichsspezifische Verwendungsbeschränkung 615
IV. Nachberichtspflicht auch bei Übermittlungen nach dem G 10 616
H. Übertragung der Reformvorschläge auf den BND und den MAD 616
I. Konkreter Änderungsbedarf im BNDG 617
II. Konkreter Änderungsbedarf im MADG 617
I. Überlegungen zur Auskunftspflicht nach § 161 Abs. 1 StPO 618
J. Überlegungen zum Landesrecht und Übertragung der Reformvorschläge auf die Landesverfassungsschutzgesetze 619
I. Allgemein 619
II. Musterentwurf für einheitliche Übermittlungsvorschriften in den Verfassungsschutzgesetzen der Länder 620
1. Zur Übermittlungspflicht 620
2. Zur Übermittlungsbefugnis 621
3. Zu den Übermittlungsverboten 621
K. Schluss 623
Zusammenfassung 624
Anhang 630
Auszüge aus den wichtigsten in dieser Arbeit zitierten Nachrichtendienstgesetzen des Bundes 630
1. BVerfSchG 630
2. BNDG 638
3. MADG 640
4. G 10 645
Auszug aus den Verfassungsschutzgesetzen der einzelnen Länder 654
1. Baden-Württemberg 654
2. Bayern 657
3. Berlin 659
4. Brandenburg 660
5. Bremen 662
6. Hamburg 664
7. Hessen 666
8. Mecklenburg-Vorpommern 667
9. Niedersachen 670
10. Nordrhein-Westfalen 672
11. Rheinland-Pfalz 675
12. Saarland 677
13. Sachsen 679
14. Sachsen-Anhalt 682
15. Schleswig-Holstein 684
16. Thüringen 686
Literaturverzeichnis 688
Sachverzeichnis 714