Die KEF und die Rundfunkfreiheit
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Die KEF und die Rundfunkfreiheit
Eine Untersuchung insbesondere der verfassungsprozessualen Stellung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.((9x kursiv))
Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 50
(2014)
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About The Author
Geboren 1977 in Kaiserslautern. Von 1998 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. 2003 Erstes Staatsexamen und 2005 Zweites Staatsexamen jeweils im Saarland; im Referendariat Stationen unter anderem im Justitiariat des $aSaarländischen Rundfunks$z sowie beim Landtag des Saarlandes. Von 2002 bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Sachverständigen Professor Dr. Wolfgang Knies in der $aKommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)$z. 2009 Eintritt in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz. Promotion bei Professor Dr. Wolfgang Knies an der Universität des Saarlandes.Abstract
Der Gebührenvorschlag der KEF hat verfassungsgemäß in dem dreistufigen Verfahren der Festsetzung der Rundfunkgebühr bzw. des -beitrags hohe Verbindlichkeit für den Rundfunkgesetzgeber. Der Autor behandelt die Frage, ob nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch der KEF verfassungsprozessualer Rechtsschutz gegen verfassungswidriges Abweichen von dem Gebührenvorschlag sowie gegen mit dem Grundgesetz unvereinbare Regelungen zu dem Festsetzungsverfahren zukommt. An eine vertiefte Darstellung und Analyse der historischen Entwicklung der Rundfunkfinanzierung schließt sich eine eingehende dogmatische Diskussion zu dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit und zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren der Festsetzung der Rundfunkgebühr bzw. des -beitrags sowie zu der Grundrechtsträgerschaft überindividueller Gebilde des öffentlichen Rechts an. Hierauf aufbauend bejaht der Autor als Ergebnis der abschließenden konkreten Prüfung die Themenfrage.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
Einleitung | 27 | ||
§ 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung | 27 | ||
1. Teil: Die historische Entwicklung und die gegenwärtige Gestalt des Systems der Rundfunkfinanzierung | 31 | ||
1. Abschnitt: Die Entwicklung des Systems der Rundfunkfinanzierung bis 1945 | 32 | ||
§ 2 Die Entstehung des Rundfunks in der Weimarer Republik | 32 | ||
A. Die Organisation der Rundfunkveranstaltung und ihrer Überwachung | 33 | ||
I. Die rechtlichen Grundlagen für die regelnde Gestaltung | 33 | ||
II. Die Rundfunkordnungen von 1923/1924, 1926 und 1932 | 35 | ||
B. Die wirtschaftlichen Grundlagen des Rundfunks | 41 | ||
I. Die Rechtsgrundlagen für die Regelung der Empfangsseite und der Gebührenfragen | 41 | ||
II. Die Entwicklung der Höhe der Rundfunkgebühr | 46 | ||
III. Die Kriterien und das Verfahren der Festsetzungder Höhe der Rundfunkgebühr | 48 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 54 | ||
§ 3 Der Rundfunk in der nationalsozialistischen Diktatur | 56 | ||
A. Die Neuordnung der Kompetenzen für die Gestaltung der Rundfunkordnung | 57 | ||
B. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen des Rundfunks | 59 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 62 | ||
2. Abschnitt: Die Entwicklung des Systems der Rundfunkgebührenfinanzierung seit 1945 | 62 | ||
§ 4 Die tatsächliche und rechtliche Entwicklung der Rundfunkveranstaltung | 62 | ||
A. Die Weichenstellungen durch die westlichen Besatzungsmächte | 65 | ||
B. Die Abgrenzung der grundsätzlichen Regelungskompetenzen von Bund und Ländern sowie die allgemeine Gestaltung der Rundfunkordnung | 70 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 81 | ||
§ 5 Die wirtschaftlichen Grundlagen des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks | 82 | ||
A. Die umstrittenen Rechtsgrundlagen für die Regelung der Empfangsseite und der Gebührenfragen | 83 | ||
I. Der Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern und seine Auswirkungen | 83 | ||
II. Die Entscheidung des Kompetenzstreits zwischen Bund und Ländern | 88 | ||
B. Die rechtliche Regelung der Empfangsseite und der Gebührenfragen nach der Entscheidung über die Kompetenzen | 93 | ||
I. Das einheitliche Rundfunkgebührenrecht der Länder | 93 | ||
II. Die Entwicklung der Höhe der Rundfunkgebühr | 99 | ||
III. Die (verbleibenden) Rollen des Bundes und der Bundespostverwaltung | 102 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 108 | ||
§ 6 Die Kriterien und das Verfahren der Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr vor der Errichtung der KEF | 108 | ||
A. Die Rechtslage und die Praxis bis zu der ersten Gebührenerhöhung 1970 | 109 | ||
B. Die Rechtslage und die Praxis bei der ersten Gebührenerhöhung 1970 | 117 | ||
C. Die Rechtslage und die Praxis bei der zweiten Gebührenerhöhung 1974 | 121 | ||
D. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 126 | ||
3. Abschnitt: Die Rolle der KEF im System der Rundfunkfinanzierung | 126 | ||
§ 7 Die einfachgesetzlichen Grundlagen und die Ergebnisse der Arbeit der KEF von 1975 bis 1994 | 126 | ||
A. Die Errichtung der KEF 1975 | 126 | ||
B. Die Arbeit und die Ergebnisse der KEF bis 1987 | 130 | ||
C. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der KEF von 1987 bis 1994 | 137 | ||
I. Die ersten staatsvertraglich normierten Kriterien zur Finanzbedarfsermittlung | 138 | ||
II. Die Regelungen über die KEF in neuerlichen Beschlüssen der Ministerpräsidenten | 139 | ||
1. Der Beschluß der Ministerpräsidenten von 1988 | 139 | ||
2. Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten von 1990 und 1992 | 142 | ||
D. Die Arbeit der KEF von 1987 bis 1994 und deren Ergebnisse | 143 | ||
E. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 150 | ||
§ 8 Die einfachgesetzlichen Grundlagen und die Ergebnisse der Arbeit der KEF seit 1994 | 150 | ||
A. Die Grundlagen und die Ergebnisse der Arbeit der „Interims-KEF“ von 1994 bis 1996 | 151 | ||
I. Die Einrichtung der „Interims-KEF“ als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 | 151 | ||
II. Die Arbeit und die Ergebnisse der „Interims-KEF“ | 154 | ||
B. Die Grundlagen und die Ergebnisse der Arbeit der KEF seit 1997 | 156 | ||
I. Die staatsvertragliche Regelung von Organisation, Aufgabe und Verfahrensstellung der KEF zum 1. Januar 1997 | 156 | ||
1. Die geänderten Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags | 157 | ||
2. Die Schaffung eines neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags | 158 | ||
a) Die Zusammensetzung der KEF und die Rechtsstellung ihrer Mitglieder | 158 | ||
b) Die Organisation und Finanzierung der KEF | 159 | ||
c) Die einfachgesetzlich normierte Stellung der KEF im Verfahren der Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr | 163 | ||
aa) Die erste Stufe – die Ebene der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 163 | ||
bb) Die zweite Stufe – die Einschaltung der KEF | 164 | ||
cc) Die dritte Stufe – die Gebührenentscheidung der Länder | 167 | ||
d) Das Verhältnis der Aufgaben der KEF zu denen von Landesrechnungshöfen und Rechtsaufsichtsbehörden über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 168 | ||
II. Die Arbeit und die Ergebnisse der KEF seit 1997 | 170 | ||
1. Einzelheiten der methodischen Vorgehensweise der KEF | 170 | ||
a) Das Indexgestützte Integrierte Prüf- und Berechnungsverfahren | 171 | ||
b) Der Streit um die liquiditätsorientierte Methode der Finanzbedarfsermittlung | 173 | ||
c) Die Programmautonomie der Rundfunkanstalten und die Prüfbefugnisse der KEF | 174 | ||
d) Die Behandlung von Überschüssen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 176 | ||
2. Die Vorlage ihrer Berichte elf bis 13 durch die KEF | 177 | ||
3. Das Abweichen der Länder von dem Gebührenvorschlag der KEF in deren 14. Bericht, die Reaktion der KEF in ihrem 15. Bericht und der Einfluß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 insbesondere auf den 16. Bericht | 179 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung | 186 | ||
2. Teil: Der verfassungsrechtliche Hintergrund des gegenwärtigen Systems der Finanzierung des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks sowie der Rolle der KEF in dem Verfahren der Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr | 187 | ||
1. Abschnitt: Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit und die aus ihm abzuleitenden allgemeinen verfassungsrechtlichen Vorgaben namentlich für die Rundfunkfinanzierung | 187 | ||
§ 9 Die Interpretation des Grundrechts durch das Bundesverfassungsgericht | 187 | ||
A. Die Maßgeblichkeit der bundesverfassungsgerichtlichen Interpretation | 187 | ||
B. Die Grundlinien der Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht | 190 | ||
I. Die Rundfunkfreiheit als im Grundsatz dienende Freiheit | 190 | ||
1. Die Grundrechtsarten und -dimensionen im allgemeinen | 190 | ||
2. Die Schutzzwecke der Grundrechte nach individualrechtlich-liberaler und demokratiestaatlich-funktionaler Interpretation | 199 | ||
3. Die im Grundsatz demokratiestaatlich-funktionale Interpretation der Rundfunkfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht | 206 | ||
II. Die objektiv-rechtlichen Gebote der Staatsfreiheit des Rundfunks und der Schaffung einer positiven Rundfunkordnung | 219 | ||
1. Der objektiv-rechtliche Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks | 219 | ||
2. Das objektiv-rechtliche Gebot der Schaffung einer positiven Rundfunkordnung | 223 | ||
a) Der Inhalt und die Reichweite des Ausgestaltungsgebots | 223 | ||
b) Die früher maßgeblichen (frequenz-)technischen und finanziellen Begründungsansätze | 228 | ||
c) Die heute im Vordergrund stehenden Begründungsansätze | 229 | ||
aa) Die herausragende Stellung des Rundfunks unter den Massenmedien | 230 | ||
bb) Die Gefahr inhaltlicher Vielfaltsdefizite durch unvermeidliches Marktversagen | 234 | ||
cc) Die zusätzlichen Vielfaltsgefährdungen insbesondere durch Konzentrationstendenzen auf dem Rundfunkmarkt | 236 | ||
III. Die subjektiv-rechtlichen Grundrechtsgehalte | 238 | ||
1. Die Programmautonomie als Gewährleistungskern der Rundfunkfreiheit | 239 | ||
2. Die (Re-)Subjektivierung objektiv-rechtlicher Gehalte der Rundfunkfreiheit | 240 | ||
3. Die vorgelagerte konstitutive Wirkung der positiven Rundfunkordnung | 241 | ||
IV. Die grundrechtsdogmatischen Konsequenzen aus dem Erfordernis einer positiven Rundfunkordnung | 244 | ||
1. Die grundsätzliche Differenzierung zwischen einer Ausgestaltung und namentlich einem Eingriff | 245 | ||
2. Die Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit einer Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit | 246 | ||
a) Die allgemeinen rechtsstaatlichen und kompetenzrechtlichen Anforderungen | 247 | ||
b) Die aus dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks folgenden Anforderungen | 247 | ||
c) Das Kriterium der Geeignetheit der Ausgestaltung zur Erreichung des Normziels | 247 | ||
d) Die weiteren Kriterien der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der Ausgestaltung | 249 | ||
e) Die Bindung (auch) an andere grundrechtliche Verbürgungen | 253 | ||
3. Das Problem des Umschlagens einer verfassungswidrigen Ausgestaltung gerade in einen Eingriff | 254 | ||
4. Die Anforderungen der Verfassung an einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit | 256 | ||
§ 10 Die verfassungsrechtlichen Vorgaben insbesondere für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einer dualen Rundfunkordnung | 260 | ||
A. Die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der gegenwärtigen dualen Rundfunkordnung | 260 | ||
I. Das Verhältnis der beiden Seiten der dualen Rundfunkordnung zueinander | 260 | ||
II. Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung | 262 | ||
1. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 262 | ||
2. Die (dynamische) Sicherung der Erfüllung des Funktionsauftrags | 264 | ||
3. Die abstrakte Festlegung und die konkrete Erfüllung des Funktionsauftrags | 266 | ||
B. Die staatliche Finanzgewährleistungspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der korrespondierende Finanzgewährleistungsanspruch der Rundfunkanstalten | 268 | ||
I. Die Garantie entwicklungsoffener und bedarfsgerechter Finanzierung | 268 | ||
1. Die Herleitung der Finanzgewährleistungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk | 268 | ||
2. Die subjektiv-rechtliche Seite der Finanzgewährleistungsgarantie | 270 | ||
3. Die aus dem Finanzgewährleistungsanspruch Berechtigten und Verpflichteten | 272 | ||
II. Die Reichweite der Finanzgewährleistungsgarantie | 274 | ||
1. Die Festlegung des Finanzbedarfs durch den Staat und die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 274 | ||
2. Die unmittelbar aus der Verfassung folgenden Grenzen der Finanzgewährleistungsgarantie | 275 | ||
a) Das Kriterium der Erforderlichkeit | 275 | ||
b) Die verfassungsrechtliche Verankerung des Erforderlichkeitskriteriums | 277 | ||
III. Die Art und Weise der Erfüllung der Finanzgewährleistungspflicht | 281 | ||
1. Die grundsätzliche Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers | 281 | ||
2. Die Finanzierung aus der Rundfunkgebühr | 283 | ||
a) Der Vorrang der Rundfunkgebührenfinanzierung | 283 | ||
b) Die Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht insgesamt mit der Verfassung | 284 | ||
3. Die Verfassungsmäßigkeit auch anderer Finanzierungsquellen | 286 | ||
2. Abschnitt: Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren der Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr, ihre Anwendung auf das bestehende Procedere und Rechtsschutzmöglichkeiten namentlich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 289 | ||
§ 11 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Gebührenfestsetzungsverfahren | 289 | ||
A. Die verfassungsrechtlichen Zielvorgaben für die Gebührenfestsetzung | 289 | ||
I. Die bedarfsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 289 | ||
II. Der wirksame Ausschluß verfassungswidriger Einflußmöglichkeiten des Staats | 290 | ||
1. Die Gefahr insbesondere mittelbarer Einflußnahmen über den Hebel der Finanzen | 290 | ||
2. Die Trennung von allgemeiner Rundfunkgesetzgebung und Gebührenfestsetzung | 291 | ||
B. Die Verfassungsmäßigkeit einer grundsätzlich in einer Hand liegenden Gebührenfestsetzung | 292 | ||
I. Eine Gebührenfestsetzung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst | 292 | ||
II. Ein rein staatliches Verfahren der Gebührenfestsetzung | 294 | ||
C. Die Verfahrenslösung des Bundesverfassungsgerichts | 296 | ||
I. Das verfassungsrechtliche Gebot prozeduraler Sicherung der Rundfunkfreiheit | 296 | ||
II. Die Verfahrenskonzeption des Bundesverfassungsgerichts | 299 | ||
1. Das dreistufige Verfahren der Bedarfsfeststellung und Gebührenfestsetzung | 299 | ||
a) Die erste Stufe – die Ebene der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 299 | ||
b) Die zweite Stufe – die Einschaltung eines sachverständigen Gremiums wie der KEF | 300 | ||
aa) Die verfassungsrechtliche Ableitung der Einschaltung des sachverständigen Gremiums | 300 | ||
bb) Das (Aufgaben-)Verhältnis vor allem zwischen erster und zweiter Stufe des Verfahrens | 301 | ||
cc) Die Anforderungen an die Zusammensetzung des sachverständigen Gremiums | 308 | ||
(1) Die Mitgliedschaft Sachverständiger aus den Landesrechnungshöfen | 308 | ||
(2) Die Mitgliedschaft dem Staat zuzuordnender Sachverständiger im übrigen | 310 | ||
(3) Die Mitgliedschaft namentlich den Rundfunkanstalten verbundener Sachverständiger | 312 | ||
(4) Der Spielraum bei der Zusammensetzung des sachverständigen Gremiums im übrigen | 313 | ||
dd) Die Unabhängigkeit des sachverständigen Gremiums und seiner Mitglieder | 314 | ||
(1) Die Vorgaben der Verfassung an die Organisation des Gremiums | 314 | ||
(2) Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsstellung der Mitglieder | 315 | ||
(3) Die Frage der demokratischen Legitimation des sachverständigen Gremiums | 317 | ||
(4) Die möglichen Prüfbefugnisse von Rechtsaufsicht und Rechnungshöfengegen über dem sachverständigen Gremium | 318 | ||
ee) Die Finanzierung des sachverständigen Gremiums | 319 | ||
(1) Die grundlegenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Finanzierung | 319 | ||
(2) Die von Verfassungs wegen möglichen Finanzierungsquellen | 319 | ||
(3) Die Beschränkung der Finanzierung auf den Bedarf | 320 | ||
(4) Die Ermittlung des Finanzbedarfs des sachverständigen Gremiums | 321 | ||
c) Die dritte Stufe – die Gebührenentscheidung der Länder | 322 | ||
aa) Die hohe Verbindlichkeit sachverständiger Voten der zweiten Verfahrensstufe | 322 | ||
bb) Die möglichen Varianten der abschließenden Gebührenentscheidung | 323 | ||
(1) Die abschließende Gebührenentscheidung durch die Landesparlamente selbst | 323 | ||
(2) Die Delegation der Gebührenentscheidung insgesamt auf die Exekutive | 324 | ||
(3) Die Ermöglichung von Mehrheitsentscheidungen der Länder | 325 | ||
2. Die Unzulänglichkeit des vor 1994 praktizierten Verfahrens der Gebührenfestsetzung | 326 | ||
a) Die Verbindlichkeit des Gebührenvotums der damaligen KEF | 326 | ||
b) Die Beachtung namentlich des medienpolitischen Trennungsgebots | 327 | ||
c) Die materiellrechtlichen Bindungen bei der Gebührenfestsetzung | 327 | ||
d) Die Organisation und Zusammensetzung der damaligen KEF | 328 | ||
e) Das von der damaligen KEF praktizierte Verfahren der Bedarfsermittlung | 329 | ||
f) Die Gebührenfestsetzung vor Etablierung der KEF | 330 | ||
III. Der Gestaltungsspielraum des Rundfunkgesetzgebers für das Gebührenfestsetzungsverfahren | 330 | ||
1. Die Anforderungen an die Ausgestaltung eines jeglichen Festsetzungsverfahrens | 330 | ||
2. Der Spielraum bei Umsetzung der bundesverfassungsgerichtlichen Konzeption | 331 | ||
3. Die Verfassungsmäßigkeit gerade auch einer Vollindexierung der Rundfunkgebühr | 332 | ||
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem zu einer Vollindexierung | 332 | ||
b) Die Einwände gegen eine Vollindexierung | 333 | ||
§ 12 Die Prüfung der Vereinbarkeit des geregelten und praktizierten Gebührenfestsetzungsverfahrens mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben | 336 | ||
A. Die Normierung eines dreistufigen und kooperativen Verfahrens entsprechend der Konzeption des Bundesverfassungsgerichts | 336 | ||
B. Die Aufgaben der KEF und ihr Verhältnis zu den Rundfunkanstalten | 339 | ||
I. Die (Gebühren-)Berichtspflicht der KEF | 339 | ||
II. Die der KEF vorgegebenen Prüfkriterien | 340 | ||
III. Die (umstrittene) jüngst erfolgte Novellierung der Prüfkriterien | 341 | ||
IV. Das normierte und in der Praxis zu beobachtende Verhältnis der KEF zu den Rundfunkanstalten im einzelnen | 345 | ||
1. Die Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten | 346 | ||
2. Die Methode der Teilindexierung bei der Bedarfsermittlung | 349 | ||
3. Die Gesamtbedarfsermittlung für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten | 350 | ||
4. Die Vorgaben für die Vorlage von Unterlagen durch die Rundfunkanstalten | 351 | ||
C. Die Unabhängigkeit der KEF und ihrer Mitglieder sowie Fragen ihrer Finanzierung | 352 | ||
I. Die Behandlung von Einzelfragen der Unabhängigkeit der KEF | 352 | ||
1. Die Regelung der Unabhängigkeit der KEF durch Staatsvertrag und Statut | 352 | ||
2. Die Organisation und Ausstattung der KEF im Lichte von Unabhängigkeitsvorgaben | 353 | ||
3. Das Problem von Satzungsautonomie und Selbstverwaltungsbefugnis der KEF | 356 | ||
4. Die Prüfbefugnisse von Rechtsaufsicht und Landesrechnungshöfen gegenüber der KEF | 358 | ||
II. Die Unabhängigkeit der Mitglieder der KEF und deren Zusammensetzung | 359 | ||
1. Die Rechtsstellung der Mitglieder der KEF | 359 | ||
2. Die Zusammensetzung der KEF | 362 | ||
III. Die Finanzierung der KEF als Problem ihrer Unabhängigkeit | 364 | ||
D. Die Pflicht der KEF zum Erstellen von Sonderberichten und sonstigen Stellungnahmen | 366 | ||
§ 13 Die Vereinbarkeit eines Abweichens der Länder von Voten der KEF mit der Verfassung | 368 | ||
A. Die nicht bedarfsbezogenen Abweichungsgründe | 368 | ||
I. Die grundsätzlichen Anforderungen an ein nicht bedarfsbezogenes Abweichen | 370 | ||
II. Die von Verfassungs wegen möglichen Abweichungsgründe im einzelnen | 371 | ||
1. Die Grundlagen der grundrechtsdogmatischen Fundierung von Abweichungsgründen | 372 | ||
2. Die Konkretisierung der Abweichungsgründe auf grundrechtsdogmatischer Basis | 373 | ||
a) Die Angemessenheit der Belastung der Gebührenzahler | 373 | ||
b) Die Sicherung des Informationszugangs der (gebührenbelasteten) Rundfunkteilnehmer | 377 | ||
c) Die Möglichkeit sonstiger Abweichungsgründe | 379 | ||
III. Das Verfassungsgebot des Vorrangs kompensierender Maßnahmen | 381 | ||
IV. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Bedarf als Ultima ratio | 385 | ||
V. Die bei Vorliegen eines Abweichungsgrunds einzuhaltenden prozeduralen Sicherungen | 385 | ||
B. Die bedarfsbezogenen Abweichungsgründe | 388 | ||
C. Die verfassungsrechtliche Würdigung der Regelungen zu Abweichungskonstellationen | 392 | ||
D. Das konkrete Abweichen von dem Gebührenvorschlag der KEF aus dem 14. Bericht | 392 | ||
§ 14 Der (verfassungs-)prozessuale Schutz vor allem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit dem Gebührenfestsetzungsverfahren | 395 | ||
A. Der den Rundfunkanstalten eröffnete (verfassungsgerichtliche) Rechtsschutz | 395 | ||
B. Der (verfassungsgerichtliche) Rechtsschutz anderer unter Ausschluß der KEF | 405 | ||
3. Teil: Die Stellung der KEF in dem Gebührenfestsetzungsverfahren in insbesondere verfassungsprozessualer Sicht | 408 | ||
§ 15 Die Grundlagen für verfassungsprozessualen Schutz der KEF | 408 | ||
A. Die auszuscheidenden Rechtsschutzvarianten sowie die Frage einer Verfassungsbeschwerde in Prozeßstandschaft | 408 | ||
B. Die Notwendigkeit einer eigenen Grundrechtsträgerschaft der KEF und der hierfür maßgebliche Prüfungsmaßstab des Art. 19 Abs. 3 GG | 412 | ||
§ 16 Die KEF als inländische juristische Person im Sinne des Art. 19 Abs. 3 Hs. 1 GG? | 416 | ||
A. Die Rechtsnatur der KEF gemäß den Kategorien des einfachen Rechts | 416 | ||
I. Die Grundlagen der einfachrechtlichen Charakterisierung sozialer Gebilde | 416 | ||
II. Die rechtliche Einordnung der KEF anhand einfachgesetzlicher Maßstäbe | 426 | ||
B. Die Auslegung des Art. 19 Abs. 3 Hs. 1 GG und seine Anwendung auf die KEF | 430 | ||
I. Sind öffentlich-rechtliche Gebilde wie die KEF von Art. 19 Abs. 3 Hs. 1 GG erfaßt? | 430 | ||
II. Fallen teilrechtsfähige Gebilde wie die KEF unter Art. 19 Abs. 3 Hs. 1 GG? | 433 | ||
§ 17 Die Auslegung und Anwendung der Wesensklausel des Art. 19 Abs. 3 Hs. 2 GG im allgemeinen | 444 | ||
A. Der methodische Ansatz zur Interpretation der Wesensklausel | 444 | ||
B. Das Ausscheiden an menschliche Eigenschaften anknüpfenden Grundrechtsschutz | 445 | ||
C. Die Wesensklausel und die allgemeine Rolle der Grundrechte in der Verfassung | 447 | ||
I. Die Dichotomie von grundrechtsgebundenem Staat und grundrechtsberechtigter Gesellschaft | 448 | ||
II. Die anthropozentrische Ausrichtung der Grundrechte | 454 | ||
D. Die Anwendung der Wesensklausel auf überindividuelle Gebilde | 455 | ||
I. Das Erfordernis eines personalen Substrats als Ausgangspunkt der Prüfung | 455 | ||
II. Die Grundsätze und Ergebnisse der Anwendung der Wesensklausel | 457 | ||
1. Die Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des Privatrechts im allgemeinen | 457 | ||
2. Die Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts im allgemeinen | 458 | ||
3. Der Argumentationstopos namentlich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben | 463 | ||
4. Die fragliche Maßgeblichkeit der Rechtsform überindividueller Gebilde, ihre grundrechtliche Janusköpfigkeit und das Abstellen auf grundrechtstypische Gefährdungslagen | 467 | ||
5. Die Verteidigung des bundesverfassungsgerichtlichen Grundsatz-Ausnahme-Schemas | 473 | ||
III. Die Ausnahmefälle grundrechtsfähiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 479 | ||
1. Die Scheinausnahmen vor allem bei Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG | 479 | ||
2. Die wirklichen Ausnahmen bei Zugehörigkeit zu grundrechtlich geschützten Lebensbereichen | 483 | ||
a) Die maßgeblichen Voraussetzungen für die Lebensbereichszuordnung | 483 | ||
b) Die für die Lebensbereichszuordnung ergänzend angeführten Argumentationstopoi | 486 | ||
c) Die allgemeinen Maßgaben für die Erfüllung des Kriteriums der Nichtstaatlichkeit | 488 | ||
3. Die wirklichen anzuerkennenden Ausnahmekonstellationen in concreto | 490 | ||
a) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 491 | ||
b) Die öffentlich-rechtlich verfaßten Universitäten und Fakultäten | 496 | ||
c) Die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierten Religionsgesellschaften | 498 | ||
4. Die Möglichkeit grundrechtlicher Janusköpfigkeit in den Ausnahmefällen und die allgemeine Frage eines Abstellens auf Rechtsverhältnisse statt Funktionen von Gebilden | 501 | ||
§ 18 Die Prüfung der Grundrechtsfähigkeit der KEF in Anwendung der Wesensklausel des Art. 19 Abs. 3 Hs. 2 GG namentlich mit Blick auf die Rundfunkfreiheit | 507 | ||
A. Das Kriterium der Nichtstaatlichkeit | 509 | ||
I. Die als nicht einschlägig auszuscheidenden Begründungsansätze | 509 | ||
II. Die Anwendung des einschlägigen Begründungsansatzes | 510 | ||
III. Die Abgrenzung zu vermeintlich gleichzusetzenden Konstellationen | 512 | ||
IV. Die (alleine) untauglichen Begründungen | 515 | ||
V. Die Anwendung prinzipiell abweichender Ansätze | 516 | ||
B. Die vor allem wegen Besonderheiten der Rundfunkfreiheit gebotenen Klarstellungen | 517 | ||
C. Das Kriterium der Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs der Rundfunkfreiheit | 519 | ||
I. Die abstrakte Frage der Geltung der Rundfunkfreiheit einzig für Rundfunkveranstalter | 520 | ||
II. Die Klärung der Frage der Geltung der Rundfunkfreiheit konkret für die KEF | 525 | ||
D. Die Frage eines Berufens der KEF auf andere Grundrechte als die Rundfunkfreiheit | 535 | ||
E. Die Stellung der KEF als Träger der Rundfunkfreiheit im einzelnen | 536 | ||
Zusammenfassung in Thesen | 540 | ||
Erster Teil | 540 | ||
Zweiter Teil | 542 | ||
Dritter Teil | 548 | ||
Literaturverzeichnis | 552 | ||
Sachwortverzeichnis | 647 |