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Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts

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Vogel, B. (2014). Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Aussageverlust materiellen Rechts bei Betrug und Untreue in England und Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54299-4
Vogel, Benjamin. Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts: Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Aussageverlust materiellen Rechts bei Betrug und Untreue in England und Deutschland. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54299-4
Vogel, B (2014): Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts: Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Aussageverlust materiellen Rechts bei Betrug und Untreue in England und Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54299-4

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Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Aussageverlust materiellen Rechts bei Betrug und Untreue in England und Deutschland

Vogel, Benjamin

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 253

(2014)

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About The Author

Benjamin Vogel, Jahrgang 1981, Ass. jur., Licencié en droit, Maître en droit (Paris X), LL.M. (Cambridge). Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

Abstract

Die Arbeit untersucht einen Aussage- und Funktionsverlust materiellen Strafrechts infolge verfolgungseffizienzorientierter Flexibilisierungstendenzen und identifiziert die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Beruht Strafbarkeit mangels klarer normativer Vorgaben zunehmend auf undifferenzierten Werturteilen der Rechtsanwender, so geraten die Gründe der Sozialschädlichkeit einer Tat aus dem Blick. Materielles Recht bietet den Normadressaten dann keine verhaltensleitende Orientierung mehr, der Gesetzgeber verliert an Einfluss auf Kriminalpolitik, Strafjustiz büßt an Transparenz ein. Infolge einer moralisierenden Strafbarkeitsbegründung läuft der Bürger zudem vermehrt Gefahr, auf der Grundlage von Vorurteilen und Unterstellungen bestraft zu werden. Plädiert wird daher für eine Rückbesinnung auf den Rechtsgüterschutz als Maßstab eines inhaltlich ausdifferenzierten Rechts.Rechts.

Die Arbeit wurde mit dem Rüdiger-Bub-Preis der Universität Potsdam ausgezeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Untersuchungsverlauf 19
Teil 1: Zum Charakter eines auf strafbarkeitsbegründende Konsequenzen verzichtenden Kernstrafrechts: die Delikte des reformierten englischen Rechts zu Betrug und Untreue 22
§ 1 Zur Orientierungslosigkeit eines moralisierenden Strafrechts: die Delikte des bis zum Jahre 2007 geltenden Rechts der täuschungsbedingten Vermögenserlangung 24
I. Überblick 25
II. Gemeinsame Tatbestandsmerkmale der alten Delikte 25
1. Täuschung: keine Thematisierung von Verantwortlichkeit 25
a) Mangels Schädigungserfordernis keine Konkretisierung möglicher Erklärungsinhalte 26
b) Irrtumserregung 30
c) Ohne Bezugsgegenstand keine Differenzierung nach Verantwortungsbereichen 31
2. Zumindest mittelbare Kausalität zwischen Täuschung und Erlangen 32
3. Unehrlichkeit: Moralisierung anstatt Benennung geschützter Interessen 33
III. Differenzierung der Tatbestände nach der Art des erlangten Vermögensvorteils: der tatbestandliche Erfolg als gegenständliche Begrenzung anstatt als Begründung des strafbewehrten Täuschungsverbots 35
1. Obtaining property by deception 35
2. Obtaining a money transfer by deception 36
3. Obtaining pecuniary advantage by deception 37
4. Obtaining services by deception 38
5. Evasion of liability by deception 39
6. Procuring execution of a valuable security by deception 40
7. Tatbestandlicher Erfolg als neutrale Tatsache anstatt als Erfolgsunrecht 42
§ 2 Zur Bestimmung strafbaren Verhaltens im Wege einer rationalen Kriterien nicht zugänglichen Bewertung: der richterrechtliche Straftatbestand conspiracy to defraud 43
I. Zur Rolle richterlich geschaffener Straftatbestände 43
II. Überblick über den Tatbestand der conspiracy to defraud 45
III. Die Merkmale der Verabredung 46
1. Vereinbarter Beitrag der Beteiligten 46
2. Wirtschaftlicher Schaden oder Beeinflussung öffentlich-rechtlichen Handelns 47
a) Schädigung wirtschaftlicher Interessen 47
b) Bei Täuschung auch Schädigung nichtwirtschaftlicher Interessen 48
3. Unehrlichkeit 48
IV. Moralisierende Identifizierung tatbestandlichen Verhaltens als Mittel der Lückenfüllung und der Vereinfachung der Strafbarkeitsbegründung 50
§ 3 Zur Relativierung tatbestandlichen Unrechts im Interesse flexibler Strafverfolgung: die Rechtsprechung zu theft 52
I. Vermögen 52
II. Einem anderen gehörig 53
1. Fremdheit 53
2. Treuhänderisch oder anderweitig anvertraut 54
3. Rechtsgrundlose Zuwendung 55
III. Aneignung als normativ neutrales Tatbestandsmerkmal 55
1. Gebrauch eines Rechts des Eigentümers beziehungsweise des Rechtsinhabers 55
2. Einverständnis des Opfers grundsätzlich irrelevant 57
IV. Unehrlichkeit: Strafbarkeitsbegründung über die Absichten des Täters 57
V. Infragestellung der Bedeutung des materiellen Rechts 58
§ 4 Straftatbestände als äußere Grenzen einer ermessensgeleiteten Strafverfolgung: die Kerntatbestände des Fraud Act 2006 60
I. Inhalt der Reform 61
II. Fraud by false representation 62
1. Überblick 63
2. False representation 65
a) Ausdrückliche oder konkludente Erklärung 65
b) Gegenstand der Erklärung 66
c) Unrichtigkeit 68
d) Abgabe gegenüber einem System oder einer Anlage 69
3. Knows that it is, or might be, untrue or misleading 70
4. Intends, by making the representation, to make a gain, or to cause loss 71
a) Wirtschaftlicher Gewinn oder Verlust 71
b) Keine Identität von Gewinn und Verlust 73
c) Kausalität von Erklärungsinhalt und erwartetem Erfolg 74
5. Dishonesty 75
III. Fraud by failing to disclose information 75
1. Überblick 76
2. Under a legal duty to disclose 76
3. Failing to disclose 78
IV. Fraud by abuse of position 79
1. Überblick 79
2. Position in which he is expected to safeguard, or not to act against, the financial interests of another person 80
a) Zivilrechtliche Treuepflichten 80
b) Anwendbarkeit auch jenseits besonderer Treuepflichten 82
3. Abuses 83
4. Begrenzung des Missbrauchsbegriffs 84
Teil 2: Bedeutung und Bedeutungsverlust von Rechtsgut und Schadensbegriff im Lichte einer Gegenüberstellung der Kerndelikte des englischen und deutschen Rechts 86
§ 5 Deliktsstrukturelle Unterschiede der Strafbarkeit betrügerischen und veruntreuenden Verhaltens im englischen und deutschen Recht 87
I. Kennzeichnende Merkmale der englischen Delikte 87
1. Fehlen eines Schadensmerkmals 87
2. Überragende Rolle des subjektiven Tatbestands 88
II. Section 2 FA aus der Perspektive der §§ 263, 263a StGB 88
1. Der objektive Tatbestand: Abgabe einer unrichtigen Erklärung 88
2. Der subjektive Tatbestand: Unehrlichkeit als zentrales Tatbestandsmerkmal 92
3. Vermögensschädigung durch Einwirken auf technische Anlagen 94
III. Section 4 FA aus der Perspektive des § 266 StGB 94
1. Die tatbestandlichen Charakteristika: Missbrauch und Nachteilszufügung 95
a) Vermögensbetreuungspflicht und Vertrauensverhältnis 95
b) Kein Schädigungserfordernis 97
c) Pflichtverletzung und Missbrauch 97
d) Unehrlichkeit 98
2. Die Vielgestaltigkeit des Treuebruchs als Grenze der Leistungsfähigkeit eines auf moralisierendes Verhaltensunrecht abstellenden Strafrechts 99
a) Vermögensschädigung als Missbrauch 99
b) Moralisierende Verhaltensbeschreibung und Rechtsgutsbezug 99
c) Probleme des moralisierenden Rechts bei vielgestaltigem Verhaltensunrecht 100
IV. Section 3 FA aus der Perspektive der §§ 263, 13 StGB 101
1. Verantwortungsdenken als Fremdkörper im moralisierenden Strafrecht 101
2. Konkretisierung tatbestandlicher Verhaltenspflichten durch Folgenverantwortung 102
3. Verantwortung anstatt Moralisierung zur Bewältigung komplexer Delinquenz 103
4. Unterlassensstrafbarkeit bei aus Institutionen heraus bewirkten Schädigungen 104
a) Nichteinschreiten gegen das Handeln anderer 104
b) Konkrete Verantwortung anstatt abstrakt gefährliche Pflichtverletzung 105
V. Tatbestandliche Weite und kriminalpolitische Effektivität als Widerspruch 106
§ 6 Das Verhältnis von tatbestandlicher Verhaltensbeschreibung und Schadensbegriff und die Infragestellung des letzteren, untersucht am Beispiel der Vermögensschädigung durch Täuschung 109
I. Folgen einer hauptsächlich auf normative Tatbestandsmerkmale abstellenden Formulierung von Straftatbeständen 110
1. Undifferenziertheit normativ formulierter Straftatbestände 111
2. Verlust der strukturierenden Funktion des Rechtsgutsbegriffs 114
3. Orientierung im sozialen Raum durch deskriptive Tatbestandsmerkmale 117
4. Rechtsgüter(schutz) und Wertepluralität 121
II. Subjektivierungstendenzen beim Täuschungsbegriff 122
1. Kritik an der Rechtsprechung als Ausdruck eines auf Normgeltungsschutz abstellenden Strafrechtsverständnisses 124
2. Mangelnde Identifizierung konkreter Sozialschädlichkeit infolge von Subjektivierung 127
III. Tatbestandliche Unbestimmtheit infolge einer Relativierung des Schadensmerkmals 129
1. Notwendigkeit und Grenzen einer Individualisierung des Schadensbegriffs 130
2. Ansätze einer Aushöhlung des objektiven Schadensbegriffs durch die Rechtsprechung 133
3. Unterminierung des Rechtsgüterschutzes infolge verhaltensabhängiger Schadensbegriffe 139
4. Der Schadensbegriff als Konkretisierung gesetzgeberischer Kommunikation 144
§ 7 Infragestellung der Rechtsgutsbezogenheit der Vermögensdelikte bei den Figuren der schadensbegründenden Vermögensgefährdung und der vermögenswerten Exspektanz infolge einer Normativierung des Schadensbegriffs 149
I. Die Rechtsgutsfeindlichkeit des Vorsatzes als Grundlage einer subjektiven Begrenzung der Tatbestandsmäßigkeit vermögenswertrelevanter Gefahren 149
1. Schadensbegründende Vermögensgefährdung als vermögensspezifische Schadensform 149
2. Irrelevanz eines „Endschadens“ für strafrechtliche Verantwortung bei Risikogeschäften 151
3. Notwendigkeit der Begrenzung schadensbegründender Vermögensgefährdungen 153
4. Fehlende Rücksichtnahme gegenüber dem betreuten Vermögen als Begrenzungsmerkmal bei § 266 StGB 155
II. Das Rechtsgut als Voraussetzung einer transparenten Strafverfolgungspraxis 157
1. Neutralisierung des Nachteilsbegriffs bei schwarzen Kassen im Fall Siemens 157
2. Transparenzverlust durch Infragestellung des tatbestandlich geschützten Rechtsguts 160
3. Fehlende Sensibilität hinsichtlich der transparenzwahrenden Funktion des Rechtsguts 163
III. Rechtsgutsentleerung bei § 263 StGB 166
1. Infragestellung des Schadensbegriffs 166
2. Gesinnungsstrafrecht als besonderes Problem der schadensbegründenden Gefährdung 168
3. Vermögensschutzfremde Instrumentalisierung des § 263 StGB 170
IV. Zur Notwendigkeit der Begrenzung außertatbestandlicher Strafzumessungsumstände 172
1. Vermögensschädigung als Kern des strafrechtlichen Vorwurfs bei Vermögensdelikten 172
2. Grenzen einer strafschärfenden Berücksichtigung außertatbestandlicher Auswirkungen 173
3. Gewichtung innertatbestandlichen Unrechts und außertatbestandlicher Auswirkungen 176
Teil 3: Zur Rolle des Rechtsguts in einem auf Begrenzung angewiesenen Strafrecht: Bewahrung des Strafgesetzes als Medium zur Kommunikation einer gesellschaftlichen Mindestordnung 179
§ 8 Begrenzungsansätze im deutschen Schrifttum 183
I. Zur Bedeutung eines strafbarkeitsbegründenden Rechtsgutsbegriffs 183
1. Kritische Rechtsgutsbegriffe 184
2. Systematische Rechtsgutsbegriffe 186
3. Orientierung an Verantwortungsbereichen 187
4. Rechtsgüter als Gegenstand strafrechtlicher Verantwortung 189
II. Grundrechtsdogmatische Begrenzungsansätze 195
1. Gesellschaftsschutz durch einen Appell an die individuelle Einsichtsfähigkeit 195
2. Gesellschaftsschutz durch Repression von Normverletzungen 197
3. Notwendigkeit einer über das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinausgehenden Analyse 199
§ 9 Kriminalisierung unter Berücksichtigung der Grenzen legitimen Strafens 204
I. Grenzen eines auf normativer Ansprechbarkeit der Bürger aufbauenden Strafrechts 205
1. Rechtswidrigkeit als ungenügende Voraussetzung eines strafrechtlichen Vorwurfs 205
2. Verfassungsgemäße gesellschaftliche Werte als Gegenstand des Vorwurfs 208
II. Glaubwürdigkeit strafrechtlicher Unwerturteile als Grenze selektiven Strafens 211
1. Bestätigung der Normgeltung als illegitimer Strafzweck 213
2. Strafrecht als Medium der Kommunikation gesellschaftlicher Mindeststandards 215
III. Kohärenz der Strafverfolgungspraxis 217
1. Strafverfolgung im Spannungsfeld von Schwere und Häufigkeit von Verhalten 218
2. Gewaltenteilung als Voraussetzung einer kohärenten Strafverfolgungspraxis 219
IV. Strafe als Auflösung vergeltungsgeleiteter Konflikte 221
§ 10 Der Rechtsgutsbegriff als Voraussetzung kohärenter Kriminalisierung 225
I. Zur Notwendigkeit einer Begrenzung des materiellen Rechts 225
II. Hierarchisierung strafwürdigen Unrechts 226
1. Wertigkeit des Rechtsguts und Zurechenbarkeit seiner Beeinträchtigung 226
a) Hierarchisierung am Maßstab normativer Glaubwürdigkeit 227
b) Kein grundsätzlicher Vorrang des Schutzes von Individualrechtsgütern 228
c) Beeinträchtigung von Kollektivrechtsgütern 229
d) Strafwürdigkeit infolge der Zurechenbarkeit einer Beeinträchtigung 231
2. Rechtsgüter nicht unmittelbar beeinträchtigendes Verhalten 232
a) Die Fähigkeit zu vernunftgeleitetem Handeln als Kernprämisse des Strafrechts 233
b) Vorfeldkriminalisierung zur Normetablierung 234
c) Vorfeldkriminalisierung als Bestrafung sozialschädlicher Absichten 236
d) Abwägung zwischen Missbrauchsgefahr und Bedeutung des Rechtsguts 238
§ 11 Differenziertheit des Strafrechts als Voraussetzung der generalpräventiven Kommunikation einer gesellschaftlichen Werteordnung 240
I. Kommunikation normativer Handlungsgründe durch Rechtsgüter 240
1. Rechtsgüterschutz als Einbindung in die gesellschaftliche Werteordnung 242
a) Differenzierender Rechtsgüterschutz anstatt generalisierende Moralisierung 243
b) Verfolgungsflexibilität und Remoralisierung 244
2. Rechtsgüter als Voraussetzung strafrechtlicher Verhaltenssteuerung 245
a) Begründungsbedürftigkeit demokratisch legitimierter Verhaltenserwartungen 247
b) Individuelle Verantwortung als Grundlage strafrechtlicher Überzeugungskraft 248
3. Verfolgungsflexibilität gewährleistendes anstatt normativ kommunizierendes Recht 250
a) Defizite normativer Kommunikation bei normativ formulierten Tatbeständen 251
b) Beweisvereinfachung und behördliche Konkretisierung der Strafwürdigkeit 252
4. Erfolgsunrecht als Voraussetzung eines aussagekräftigen Strafrechts 253
II. Notwendige Differenziertheit des Vorwurfs jenseits generalpräventiver Gründe 256
§ 12 Zusammenfassung 259
I. Beweisfunktionalität und Aussageverlust 259
II. Tatbestandliche Schadensbegriffe als Grundlage der Ahndung komplexer Vermögenskriminalität 261
III. Vermögenswert und Schadensbegriff 262
IV. Bewahrung der Struktur der §§ 263 und 266 StGB 263
V. Entgrenzung des Schadensbegriffs durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 265
VI. Notwendigkeit der Ausdifferenzierung des verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstabs 266
VII. Wiederbesinnung auf die Bedeutung des Rechtsgutsbegriffs 267
VIII. Strafrecht als kriminalpolitische Orientierung und Medium gesellschaftlicher Kommunikation 267
IX. Ehrlichkeit des strafrechtlichen Vorwurfs 268
X. Verantwortlichkeit als Voraussetzung strafgesetzlicher Bestimmtheit 269
XI. Bestrafung von Absichten als Charakteristikum eines moralisierenden Rechts 270
Literaturverzeichnis 271
Stichwortverzeichnis 283