Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts
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Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Aussageverlust materiellen Rechts bei Betrug und Untreue in England und Deutschland
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 253
(2014)
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Benjamin Vogel, Jahrgang 1981, Ass. jur., Licencié en droit, Maître en droit (Paris X), LL.M. (Cambridge). Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.Abstract
Die Arbeit untersucht einen Aussage- und Funktionsverlust materiellen Strafrechts infolge verfolgungseffizienzorientierter Flexibilisierungstendenzen und identifiziert die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Beruht Strafbarkeit mangels klarer normativer Vorgaben zunehmend auf undifferenzierten Werturteilen der Rechtsanwender, so geraten die Gründe der Sozialschädlichkeit einer Tat aus dem Blick. Materielles Recht bietet den Normadressaten dann keine verhaltensleitende Orientierung mehr, der Gesetzgeber verliert an Einfluss auf Kriminalpolitik, Strafjustiz büßt an Transparenz ein. Infolge einer moralisierenden Strafbarkeitsbegründung läuft der Bürger zudem vermehrt Gefahr, auf der Grundlage von Vorurteilen und Unterstellungen bestraft zu werden. Plädiert wird daher für eine Rückbesinnung auf den Rechtsgüterschutz als Maßstab eines inhaltlich ausdifferenzierten Rechts.Rechts.Die Arbeit wurde mit dem Rüdiger-Bub-Preis der Universität Potsdam ausgezeichnet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
Untersuchungsverlauf | 19 | ||
Teil 1: Zum Charakter eines auf strafbarkeitsbegründende Konsequenzen verzichtenden Kernstrafrechts: die Delikte des reformierten englischen Rechts zu Betrug und Untreue | 22 | ||
§ 1 Zur Orientierungslosigkeit eines moralisierenden Strafrechts: die Delikte des bis zum Jahre 2007 geltenden Rechts der täuschungsbedingten Vermögenserlangung | 24 | ||
I. Überblick | 25 | ||
II. Gemeinsame Tatbestandsmerkmale der alten Delikte | 25 | ||
1. Täuschung: keine Thematisierung von Verantwortlichkeit | 25 | ||
a) Mangels Schädigungserfordernis keine Konkretisierung möglicher Erklärungsinhalte | 26 | ||
b) Irrtumserregung | 30 | ||
c) Ohne Bezugsgegenstand keine Differenzierung nach Verantwortungsbereichen | 31 | ||
2. Zumindest mittelbare Kausalität zwischen Täuschung und Erlangen | 32 | ||
3. Unehrlichkeit: Moralisierung anstatt Benennung geschützter Interessen | 33 | ||
III. Differenzierung der Tatbestände nach der Art des erlangten Vermögensvorteils: der tatbestandliche Erfolg als gegenständliche Begrenzung anstatt als Begründung des strafbewehrten Täuschungsverbots | 35 | ||
1. Obtaining property by deception | 35 | ||
2. Obtaining a money transfer by deception | 36 | ||
3. Obtaining pecuniary advantage by deception | 37 | ||
4. Obtaining services by deception | 38 | ||
5. Evasion of liability by deception | 39 | ||
6. Procuring execution of a valuable security by deception | 40 | ||
7. Tatbestandlicher Erfolg als neutrale Tatsache anstatt als Erfolgsunrecht | 42 | ||
§ 2 Zur Bestimmung strafbaren Verhaltens im Wege einer rationalen Kriterien nicht zugänglichen Bewertung: der richterrechtliche Straftatbestand conspiracy to defraud | 43 | ||
I. Zur Rolle richterlich geschaffener Straftatbestände | 43 | ||
II. Überblick über den Tatbestand der conspiracy to defraud | 45 | ||
III. Die Merkmale der Verabredung | 46 | ||
1. Vereinbarter Beitrag der Beteiligten | 46 | ||
2. Wirtschaftlicher Schaden oder Beeinflussung öffentlich-rechtlichen Handelns | 47 | ||
a) Schädigung wirtschaftlicher Interessen | 47 | ||
b) Bei Täuschung auch Schädigung nichtwirtschaftlicher Interessen | 48 | ||
3. Unehrlichkeit | 48 | ||
IV. Moralisierende Identifizierung tatbestandlichen Verhaltens als Mittel der Lückenfüllung und der Vereinfachung der Strafbarkeitsbegründung | 50 | ||
§ 3 Zur Relativierung tatbestandlichen Unrechts im Interesse flexibler Strafverfolgung: die Rechtsprechung zu theft | 52 | ||
I. Vermögen | 52 | ||
II. Einem anderen gehörig | 53 | ||
1. Fremdheit | 53 | ||
2. Treuhänderisch oder anderweitig anvertraut | 54 | ||
3. Rechtsgrundlose Zuwendung | 55 | ||
III. Aneignung als normativ neutrales Tatbestandsmerkmal | 55 | ||
1. Gebrauch eines Rechts des Eigentümers beziehungsweise des Rechtsinhabers | 55 | ||
2. Einverständnis des Opfers grundsätzlich irrelevant | 57 | ||
IV. Unehrlichkeit: Strafbarkeitsbegründung über die Absichten des Täters | 57 | ||
V. Infragestellung der Bedeutung des materiellen Rechts | 58 | ||
§ 4 Straftatbestände als äußere Grenzen einer ermessensgeleiteten Strafverfolgung: die Kerntatbestände des Fraud Act 2006 | 60 | ||
I. Inhalt der Reform | 61 | ||
II. Fraud by false representation | 62 | ||
1. Überblick | 63 | ||
2. False representation | 65 | ||
a) Ausdrückliche oder konkludente Erklärung | 65 | ||
b) Gegenstand der Erklärung | 66 | ||
c) Unrichtigkeit | 68 | ||
d) Abgabe gegenüber einem System oder einer Anlage | 69 | ||
3. Knows that it is, or might be, untrue or misleading | 70 | ||
4. Intends, by making the representation, to make a gain, or to cause loss | 71 | ||
a) Wirtschaftlicher Gewinn oder Verlust | 71 | ||
b) Keine Identität von Gewinn und Verlust | 73 | ||
c) Kausalität von Erklärungsinhalt und erwartetem Erfolg | 74 | ||
5. Dishonesty | 75 | ||
III. Fraud by failing to disclose information | 75 | ||
1. Überblick | 76 | ||
2. Under a legal duty to disclose | 76 | ||
3. Failing to disclose | 78 | ||
IV. Fraud by abuse of position | 79 | ||
1. Überblick | 79 | ||
2. Position in which he is expected to safeguard, or not to act against, the financial interests of another person | 80 | ||
a) Zivilrechtliche Treuepflichten | 80 | ||
b) Anwendbarkeit auch jenseits besonderer Treuepflichten | 82 | ||
3. Abuses | 83 | ||
4. Begrenzung des Missbrauchsbegriffs | 84 | ||
Teil 2: Bedeutung und Bedeutungsverlust von Rechtsgut und Schadensbegriff im Lichte einer Gegenüberstellung der Kerndelikte des englischen und deutschen Rechts | 86 | ||
§ 5 Deliktsstrukturelle Unterschiede der Strafbarkeit betrügerischen und veruntreuenden Verhaltens im englischen und deutschen Recht | 87 | ||
I. Kennzeichnende Merkmale der englischen Delikte | 87 | ||
1. Fehlen eines Schadensmerkmals | 87 | ||
2. Überragende Rolle des subjektiven Tatbestands | 88 | ||
II. Section 2 FA aus der Perspektive der §§ 263, 263a StGB | 88 | ||
1. Der objektive Tatbestand: Abgabe einer unrichtigen Erklärung | 88 | ||
2. Der subjektive Tatbestand: Unehrlichkeit als zentrales Tatbestandsmerkmal | 92 | ||
3. Vermögensschädigung durch Einwirken auf technische Anlagen | 94 | ||
III. Section 4 FA aus der Perspektive des § 266 StGB | 94 | ||
1. Die tatbestandlichen Charakteristika: Missbrauch und Nachteilszufügung | 95 | ||
a) Vermögensbetreuungspflicht und Vertrauensverhältnis | 95 | ||
b) Kein Schädigungserfordernis | 97 | ||
c) Pflichtverletzung und Missbrauch | 97 | ||
d) Unehrlichkeit | 98 | ||
2. Die Vielgestaltigkeit des Treuebruchs als Grenze der Leistungsfähigkeit eines auf moralisierendes Verhaltensunrecht abstellenden Strafrechts | 99 | ||
a) Vermögensschädigung als Missbrauch | 99 | ||
b) Moralisierende Verhaltensbeschreibung und Rechtsgutsbezug | 99 | ||
c) Probleme des moralisierenden Rechts bei vielgestaltigem Verhaltensunrecht | 100 | ||
IV. Section 3 FA aus der Perspektive der §§ 263, 13 StGB | 101 | ||
1. Verantwortungsdenken als Fremdkörper im moralisierenden Strafrecht | 101 | ||
2. Konkretisierung tatbestandlicher Verhaltenspflichten durch Folgenverantwortung | 102 | ||
3. Verantwortung anstatt Moralisierung zur Bewältigung komplexer Delinquenz | 103 | ||
4. Unterlassensstrafbarkeit bei aus Institutionen heraus bewirkten Schädigungen | 104 | ||
a) Nichteinschreiten gegen das Handeln anderer | 104 | ||
b) Konkrete Verantwortung anstatt abstrakt gefährliche Pflichtverletzung | 105 | ||
V. Tatbestandliche Weite und kriminalpolitische Effektivität als Widerspruch | 106 | ||
§ 6 Das Verhältnis von tatbestandlicher Verhaltensbeschreibung und Schadensbegriff und die Infragestellung des letzteren, untersucht am Beispiel der Vermögensschädigung durch Täuschung | 109 | ||
I. Folgen einer hauptsächlich auf normative Tatbestandsmerkmale abstellenden Formulierung von Straftatbeständen | 110 | ||
1. Undifferenziertheit normativ formulierter Straftatbestände | 111 | ||
2. Verlust der strukturierenden Funktion des Rechtsgutsbegriffs | 114 | ||
3. Orientierung im sozialen Raum durch deskriptive Tatbestandsmerkmale | 117 | ||
4. Rechtsgüter(schutz) und Wertepluralität | 121 | ||
II. Subjektivierungstendenzen beim Täuschungsbegriff | 122 | ||
1. Kritik an der Rechtsprechung als Ausdruck eines auf Normgeltungsschutz abstellenden Strafrechtsverständnisses | 124 | ||
2. Mangelnde Identifizierung konkreter Sozialschädlichkeit infolge von Subjektivierung | 127 | ||
III. Tatbestandliche Unbestimmtheit infolge einer Relativierung des Schadensmerkmals | 129 | ||
1. Notwendigkeit und Grenzen einer Individualisierung des Schadensbegriffs | 130 | ||
2. Ansätze einer Aushöhlung des objektiven Schadensbegriffs durch die Rechtsprechung | 133 | ||
3. Unterminierung des Rechtsgüterschutzes infolge verhaltensabhängiger Schadensbegriffe | 139 | ||
4. Der Schadensbegriff als Konkretisierung gesetzgeberischer Kommunikation | 144 | ||
§ 7 Infragestellung der Rechtsgutsbezogenheit der Vermögensdelikte bei den Figuren der schadensbegründenden Vermögensgefährdung und der vermögenswerten Exspektanz infolge einer Normativierung des Schadensbegriffs | 149 | ||
I. Die Rechtsgutsfeindlichkeit des Vorsatzes als Grundlage einer subjektiven Begrenzung der Tatbestandsmäßigkeit vermögenswertrelevanter Gefahren | 149 | ||
1. Schadensbegründende Vermögensgefährdung als vermögensspezifische Schadensform | 149 | ||
2. Irrelevanz eines „Endschadens“ für strafrechtliche Verantwortung bei Risikogeschäften | 151 | ||
3. Notwendigkeit der Begrenzung schadensbegründender Vermögensgefährdungen | 153 | ||
4. Fehlende Rücksichtnahme gegenüber dem betreuten Vermögen als Begrenzungsmerkmal bei § 266 StGB | 155 | ||
II. Das Rechtsgut als Voraussetzung einer transparenten Strafverfolgungspraxis | 157 | ||
1. Neutralisierung des Nachteilsbegriffs bei schwarzen Kassen im Fall Siemens | 157 | ||
2. Transparenzverlust durch Infragestellung des tatbestandlich geschützten Rechtsguts | 160 | ||
3. Fehlende Sensibilität hinsichtlich der transparenzwahrenden Funktion des Rechtsguts | 163 | ||
III. Rechtsgutsentleerung bei § 263 StGB | 166 | ||
1. Infragestellung des Schadensbegriffs | 166 | ||
2. Gesinnungsstrafrecht als besonderes Problem der schadensbegründenden Gefährdung | 168 | ||
3. Vermögensschutzfremde Instrumentalisierung des § 263 StGB | 170 | ||
IV. Zur Notwendigkeit der Begrenzung außertatbestandlicher Strafzumessungsumstände | 172 | ||
1. Vermögensschädigung als Kern des strafrechtlichen Vorwurfs bei Vermögensdelikten | 172 | ||
2. Grenzen einer strafschärfenden Berücksichtigung außertatbestandlicher Auswirkungen | 173 | ||
3. Gewichtung innertatbestandlichen Unrechts und außertatbestandlicher Auswirkungen | 176 | ||
Teil 3: Zur Rolle des Rechtsguts in einem auf Begrenzung angewiesenen Strafrecht: Bewahrung des Strafgesetzes als Medium zur Kommunikation einer gesellschaftlichen Mindestordnung | 179 | ||
§ 8 Begrenzungsansätze im deutschen Schrifttum | 183 | ||
I. Zur Bedeutung eines strafbarkeitsbegründenden Rechtsgutsbegriffs | 183 | ||
1. Kritische Rechtsgutsbegriffe | 184 | ||
2. Systematische Rechtsgutsbegriffe | 186 | ||
3. Orientierung an Verantwortungsbereichen | 187 | ||
4. Rechtsgüter als Gegenstand strafrechtlicher Verantwortung | 189 | ||
II. Grundrechtsdogmatische Begrenzungsansätze | 195 | ||
1. Gesellschaftsschutz durch einen Appell an die individuelle Einsichtsfähigkeit | 195 | ||
2. Gesellschaftsschutz durch Repression von Normverletzungen | 197 | ||
3. Notwendigkeit einer über das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinausgehenden Analyse | 199 | ||
§ 9 Kriminalisierung unter Berücksichtigung der Grenzen legitimen Strafens | 204 | ||
I. Grenzen eines auf normativer Ansprechbarkeit der Bürger aufbauenden Strafrechts | 205 | ||
1. Rechtswidrigkeit als ungenügende Voraussetzung eines strafrechtlichen Vorwurfs | 205 | ||
2. Verfassungsgemäße gesellschaftliche Werte als Gegenstand des Vorwurfs | 208 | ||
II. Glaubwürdigkeit strafrechtlicher Unwerturteile als Grenze selektiven Strafens | 211 | ||
1. Bestätigung der Normgeltung als illegitimer Strafzweck | 213 | ||
2. Strafrecht als Medium der Kommunikation gesellschaftlicher Mindeststandards | 215 | ||
III. Kohärenz der Strafverfolgungspraxis | 217 | ||
1. Strafverfolgung im Spannungsfeld von Schwere und Häufigkeit von Verhalten | 218 | ||
2. Gewaltenteilung als Voraussetzung einer kohärenten Strafverfolgungspraxis | 219 | ||
IV. Strafe als Auflösung vergeltungsgeleiteter Konflikte | 221 | ||
§ 10 Der Rechtsgutsbegriff als Voraussetzung kohärenter Kriminalisierung | 225 | ||
I. Zur Notwendigkeit einer Begrenzung des materiellen Rechts | 225 | ||
II. Hierarchisierung strafwürdigen Unrechts | 226 | ||
1. Wertigkeit des Rechtsguts und Zurechenbarkeit seiner Beeinträchtigung | 226 | ||
a) Hierarchisierung am Maßstab normativer Glaubwürdigkeit | 227 | ||
b) Kein grundsätzlicher Vorrang des Schutzes von Individualrechtsgütern | 228 | ||
c) Beeinträchtigung von Kollektivrechtsgütern | 229 | ||
d) Strafwürdigkeit infolge der Zurechenbarkeit einer Beeinträchtigung | 231 | ||
2. Rechtsgüter nicht unmittelbar beeinträchtigendes Verhalten | 232 | ||
a) Die Fähigkeit zu vernunftgeleitetem Handeln als Kernprämisse des Strafrechts | 233 | ||
b) Vorfeldkriminalisierung zur Normetablierung | 234 | ||
c) Vorfeldkriminalisierung als Bestrafung sozialschädlicher Absichten | 236 | ||
d) Abwägung zwischen Missbrauchsgefahr und Bedeutung des Rechtsguts | 238 | ||
§ 11 Differenziertheit des Strafrechts als Voraussetzung der generalpräventiven Kommunikation einer gesellschaftlichen Werteordnung | 240 | ||
I. Kommunikation normativer Handlungsgründe durch Rechtsgüter | 240 | ||
1. Rechtsgüterschutz als Einbindung in die gesellschaftliche Werteordnung | 242 | ||
a) Differenzierender Rechtsgüterschutz anstatt generalisierende Moralisierung | 243 | ||
b) Verfolgungsflexibilität und Remoralisierung | 244 | ||
2. Rechtsgüter als Voraussetzung strafrechtlicher Verhaltenssteuerung | 245 | ||
a) Begründungsbedürftigkeit demokratisch legitimierter Verhaltenserwartungen | 247 | ||
b) Individuelle Verantwortung als Grundlage strafrechtlicher Überzeugungskraft | 248 | ||
3. Verfolgungsflexibilität gewährleistendes anstatt normativ kommunizierendes Recht | 250 | ||
a) Defizite normativer Kommunikation bei normativ formulierten Tatbeständen | 251 | ||
b) Beweisvereinfachung und behördliche Konkretisierung der Strafwürdigkeit | 252 | ||
4. Erfolgsunrecht als Voraussetzung eines aussagekräftigen Strafrechts | 253 | ||
II. Notwendige Differenziertheit des Vorwurfs jenseits generalpräventiver Gründe | 256 | ||
§ 12 Zusammenfassung | 259 | ||
I. Beweisfunktionalität und Aussageverlust | 259 | ||
II. Tatbestandliche Schadensbegriffe als Grundlage der Ahndung komplexer Vermögenskriminalität | 261 | ||
III. Vermögenswert und Schadensbegriff | 262 | ||
IV. Bewahrung der Struktur der §§ 263 und 266 StGB | 263 | ||
V. Entgrenzung des Schadensbegriffs durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 265 | ||
VI. Notwendigkeit der Ausdifferenzierung des verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstabs | 266 | ||
VII. Wiederbesinnung auf die Bedeutung des Rechtsgutsbegriffs | 267 | ||
VIII. Strafrecht als kriminalpolitische Orientierung und Medium gesellschaftlicher Kommunikation | 267 | ||
IX. Ehrlichkeit des strafrechtlichen Vorwurfs | 268 | ||
X. Verantwortlichkeit als Voraussetzung strafgesetzlicher Bestimmtheit | 269 | ||
XI. Bestrafung von Absichten als Charakteristikum eines moralisierenden Rechts | 270 | ||
Literaturverzeichnis | 271 | ||
Stichwortverzeichnis | 283 |