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Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht

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Robra, E. (2014). Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54312-0
Robra, Elisabeth Christine. Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54312-0
Robra, E (2014): Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54312-0

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Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht

Robra, Elisabeth Christine

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 169

(2014)

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About The Author

Elisabeth Christine Robra wurde am 13. März 1982 in Hannover geboren. Nach dem Abitur und einem Frankreichaufenthalt absolvierte sie zunächst das Bachelor-Programm »Europäische Studien« an der Universität Osnabrück. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ab dem Herbst 2010 bis zum Frühjahr 2013 war Robra als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Herrn Prof. Dr. Peter Gröschler an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Nach dem Promotionsstudium, welches einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bologna einschloss, wurde die Verfasserin im November 2013 promoviert.

Abstract

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit war ein prätorischer Rechtsbehelf, der dazu dienen sollte, unbilligen Übervorteilungen der bereits mit Eintritt der Pubertät geschäftsfähigen Jugend entgegenzuwirken. Bis zu einem Alter von 25 Jahren sollte es den jungen Menschen möglich sein, die Rückabwicklung eines für sie nachteiligen Rechtsgeschäfts zu erreichen. Bei der Entscheidung über die Restitution und über ihre konkrete Umsetzung kam dem Prätor ein weiter Abwägungsspielraum zu. Elisabeth Robra analysiert in ihrer Arbeit überwiegend Digestenfragmente, die Fälle der Wiedereinsetzung Minderjähriger schildern, welche neben dem Minderjährigen und seinem Geschäftspartner auch noch andere Personen betrafen. Sie untersucht, ob, unter welchen Voraussetzungen und warum Dritte von der Wiedereinsetzung des Minderjährigen profitierten oder durch sie benachteiligt wurden. Die Quellen zeigen, dass vor allem die Frage nach der Begünstigung Dritter durch die Minderjährigenrestitution von den Juristen teilweise sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Der Rechtsbehelf der Minderjährigenrestitution bot keine hinreichende Orientierung für die Juristen und warf sie - zulasten der Rechtsklarheit - auf ihre eigenen dogmatischen und teleologischen Überlegungen zurück.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Teil 1: Einführung und Grundlagen 13
§ 1 Einführung in das Thema der Arbeit und Darstellung ihrer Zielsetzung 13
§ 2 Grundlagen: Die Voraussetzungen der Minderjährigenrestitution und die Frage nach ihrer prozessualen Durchführung 16
A. Die Voraussetzungen der Minderjährigenrestitution 16
I. Zwingende Voraussetzungen 17
1. Restitutionsgrund: Minderjährigkeit 17
2. Zur Restitution berechtigendes Verhalten 19
3. Benachteiligung 20
4. Subjektive Voraussetzungen der Restitution 21
5. Keine Ausschlussgründe 25
6. Antrag eines Berechtigten 27
7. Einhaltung der Frist 28
II. Einige Abwägungskriterien bei der Entscheidung für oder gegen die Gewährung der i. i. r. 28
III. Minderjährigenrestitution in Kollisionsfällen 30
B. Die rechtstechnische Umsetzung der Restitution 32
I. Prätorische und judiziale Restitution 32
II. Restituere als flexibel gebrauchter Begriff 34
III. Der Aussagewert der Quellen zur Umsetzung der Minderjährigenrestitution in einem klassischen Zweipersonenverhältnis 34
Teil 2: Einzelne Fallkonstellationen der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution 42
§ 3 Die positive Drittwirkung der Minderjährigenrestitution (Begünstigung Dritter zu Lasten des Restitutionsgegners des Minderjährigen) 42
A. Die Beiträge Ankums und Klausbergers als Referenzpunkte der vorliegenden Untersuchung 43
B. Der Bürge des minderjährigen Hauptschuldners und die i. i. r. 44
C. Das Problem der Restitution minderjähriger Hauskinder und die Begünstigung des Hausvaters durch die Minderjährigenrestitution: Die Schlüsselquelle Ulp. D. 4,4,3,4 48
I. Der Text 50
II. Die Übersetzung 51
III. Welche Fälle und Fallgruppen behandelt Ulpian und wie lautet seine Entscheidung? 53
1. Erste und dritte Fallgruppe: Die Grundentscheidung hinsichtlich vertraglicher Verbindlichkeiten des Haussohnes, die dieser auf Geheiß des Vaters oder selbständig eingegangen ist 53
2. Zweiter Fall (die Ausnahme) 55
3. Vierter Fall: Ein Bürge des Minderjährigen profitiert zuweilen von der i. i. r. 56
4. Fünfte Fallgruppe: Der Minderjährige hat aus anderen Gründen als einer persönlichen Verpflichtung ein Interesse an der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 57
IV. Wie sind die Entscheidungen zu den genannten Fällen und Fallgruppen inhaltlich gegliedert und wie wurden die Entscheidungen tatsächlich (oder mutmaßlich) begründet? 57
1. Die allgemeine Wertentscheidung 58
a) Ulp. D. 4,4,3,7 und 8: Wiedereinsetzung minderjähriger Haussöhne, die keine persönliche Verbindlichkeit eingegangen sind (fünfte Fallgruppe) 58
b) Ulp. D. 4,4,3,5: Ein Beispiel der Wiedereinsetzung einer Haustochter jenseits vertraglicher Verpflichtungen (fünfte Fallgruppe) 60
2. Die Grundentscheidung des Ulpian in D. 4,4,3,4 (erste und dritte Fallgruppe): Die Schwierigkeit der Interpretation 63
3. Die Grundentscheidung des Ulpian in D. 4,4,3,4: Interpretation im Kontext sachverwandter Quellen 65
a) Ulp. D. 4,4,13 pr.: Das Verhältnis von Bürgenhaftung und adjektizischer Haftung des Hausvaters hinsichtlich der Minderjährigenrestitution (vierter Fall) 65
aa) Die Beendigung der adjektizischen Haftung des Vaters durch die Gewährung der Minderjährigenrestitution als Prämisse Ulpians 66
bb) Begrenzung der Restitution von Haussöhnen zum Zwecke der Beschränkung der Befreiung des Hausvaters: Die extreme Lösung und Ulpians Kompromissvorschlag 70
b) Gai. D. 4,4,27 pr.: Die Wiedereinsetzung des Sohnes gegen dessen Willen auf Antrag des Vaters? Bestätigung der oder Widerspruch zu der Grundentscheidung Ulpians in D. 4,4,3,4? 74
c) Paul. D. 4,4,24 pr.: Die Wiedereinsetzung des Minderjährigen im Interesse des Geschäftsherrn bei nachteiliger Fremdgeschäftsführung des Minderjährigen 78
d) Die Grundentscheidung Ulpians in D. 4,4,3,4 und die Verneinung der Wiedereinsetzung des minderjährigen Haussohnes als beauftragtem Vermögensverwalter nach Paul. D. 4,4,23 81
4. Die Ausnahme 84
a) Erster Erklärungsversuch: Das grammatische Subjekt der Ausnahme ist der Vater, nicht der Sohn 84
b) Zweiter Erklärungsversuch: Nimmt der Haussohn auf Geheiß des Vater sein Darlehen auf, bedarf er keiner Wiedereinsetzung, weil nicht er, sondern der Vater verpflichtet wird. 89
c) Dritter (hier vertretener) Erklärungsversuch: Die Ausnahme lässt sich unter Berücksichtigung der Nichtanwendung des Senatusconsultum Macedonianum für die Fälle des auf Geheiß des Vaters aufgenommenen Darlehens schlüssig erklären. 92
5. Möglichkeit und Grenzen der vertraglichen Verpflichtungsfähigkeit von Hauskindern, nach Ulp. D. 4,4,3,4 unter Berücksichtigung des Senatusconsultum Macedonianum 101
a) Kritik der Interpretation von Ulp. D. 4,4,3,4 durch Longo 101
b) Die Anwendung des Senatusconsultum Macedonianum auf Haustöchter: Begründung und Konsequenzen für die Wiedereinsetzung minderjähriger Haustöchter nach Ulp. D. 4,4,3,4. 103
D. Aussagekraft der Quellen zur positiven Drittwirkung hinsichtlich des jeweils angewandten Restitutionsverfahrens 108
E. Zusammenfassung der Ergebnisse zur positiven Drittwirkung der Minderjährigenrestitution 109
§ 4 Die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution (Benachteiligung Dritter zu Gunsten des Minderjährigen) 111
A. Der Beitrag Hartkamps zur negativen Drittwirkung der i. i. r. 111
B. Die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution in Veräußerungsfällen 114
I. Reduzierung und Modifizierung der Thesen Hartkamps spezifisch für die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution gegen den entgeltlichen Erwerber (Zweit- oder Pfandkäufer). 114
II. Rückforderung der Sache von einem Zweit- oder Folgekäufer: Ulp. D. 4,4,13,1; Paul. D. 4,4,14; Gai. D. 4,4,15 und Jul. D. 21,2,39 pr. 116
III. Ulp. D. 4,4,13,1 und Jul. D. 21,2,39 pr. als Erkenntnisquellen zum Thema der möglichen Restitutionsverfahren 122
IV. Pfandverkauf und Drittwirkung 131
C. Die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution in Fällen der Rückgängigmachung einer von dem Minderjährigen vorgenommenen Schuldbefreiung 136
I. Die materiellen Voraussetzungen der Drittbenachteiligung im Falle der Rückgängigmachung von acceptilatio und Novation 138
II. Die rechtstechnische Umsetzung der Drittbenachteiligung im Sinne eines Wiederauflebens der Verpflichtung der Sicherungsgeber im Fall der Rückgängigmachung einer acceptilatio sowie des Altschuldners im Fall der Rückgängigmachung einer Novation 142
III. Zur Reihenfolge der Kriterien Hartkamps für die Fälle der Drittwirkung bei der Aufhebung von Schuldbefreiungen durch die i. i. r. des Minderjährigen 142
D. Die negative Drittwirkung gegen den Hausvater oder Herrn, wenn dessen Haussohn oder Sklave Vertragspartner des Minderjährigen ist 143
E. Zusammenfassung der Ergebnisse zur negativen Drittwirkung der Minderjährigenrestitution 144
§ 5 Sonstige Fälle der Drittwirkung im weitesten Sinne durch die Möglichkeit, Gewährung oder Verweigerung der Minderjährigenrestitution 145
A. Paul. D. 4,4,23: Drittbenachteiligung durch die Wiedereinsetzung des Minderjährigen im Mandatsverhältnis 145
B. Das Verhältnis der Wiedereinsetzung des Minderjährigen und die Haftung der Pfleger in Paul. D. 4,4,32 und Ulp. D. 26,7,25 in Verbindung mit Pap. D. 27,3,20,1 148
I. Die Benachteiligung der Pfleger durch die Verweigerung der Wiedereinsetzung des Minderjährigen gegen seine Schuldner in Paul. D. 4,4,32 148
II. Die Durchsetzung der Rückgriffsmöglichkeit der Pfleger gegen den Restitutionsgegner des Minderjährigen in Ulp. D. 26,7,25 und Pap. D. 27,3,20,1 151
C. Gai. D. 4,4,27,1: Die Wiedereinsetzung des Minderjährigen sui iuris, der nicht mehr über die Darlehenssumme verfügt 156
I. Ausgangsfall im Zweipersonenverhältnis: Der Minderjährige verschwendet die Darlehensvaluta 156
II. Fallvariante 1: Der Minderjährige gibt die Darlehensvaluta seinerseits als Darlehen weiter 157
III. Fallvariante 2: Der Minderjährige kauft mit der Darlehensvaluta ein überteuertes Grundstück 159
D. Zusammenfassung der Ergebnisse zu den atypischen oder komplexen Fällen der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution 161
Teil 3: Die aktuelle Gestaltung des zivilrechtlichen Minderjährigenschutzes in Deutschland und Italien 163
§ 6 Der Minderjährigenschutz in Deutschland 164
A. Minderjährigenschutz durch die Verhinderung der vollwirksamen Entstehung als unerwünscht erachteter Verbindlichkeiten des Minderjährigen 164
B. Die nach römischem Recht analysierten Fälle der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im Licht des heutigen deutschen Rechts 165
§ 7 Der Minderjährigenschutz in Italien 169
A. Minderjährigenschutz durch Annullierbarkeit (annullabilità) 169
B. Die nach römischem Recht analysierten Fälle der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im Licht des heutigen italienischen Rechts 172
§ 8 Zwischenergebnis zu dem Thema des aktuellen Minderjährigenschutzes in Deutschland und Italien 176
Teil 4: Schlussbetrachtungen 178
Anhang: Die für diese Untersuchung wichtigsten Vorschriften des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile italiano) 180
Quellenverzeichnis 192
Schrifttumsverzeichnis 195
Stichwortverzeichnis 203