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Persönliche Haftung und Mitverschulden von Kindern im französischen Deliktsrecht

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Hennings, T. (1992). Persönliche Haftung und Mitverschulden von Kindern im französischen Deliktsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47597-1
Hennings, Thomas. Persönliche Haftung und Mitverschulden von Kindern im französischen Deliktsrecht. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47597-1
Hennings, T (1992): Persönliche Haftung und Mitverschulden von Kindern im französischen Deliktsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47597-1

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Persönliche Haftung und Mitverschulden von Kindern im französischen Deliktsrecht

Hennings, Thomas

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 59

(1992)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis XI
Einleitung 1
Erster Teil: Überblick über das deutsche Recht 6
Erstes Kapitel: Das Kind als Schädiger 6
Erster Abschnitt: Die deliktsrechtliche Haftung (§§ 823 ff. i.V.m. 828, 829 BGB) 6
A. Die Deliktsfähigkeit gemäß § 828 BGB und die Besonderheiten bei der Prüfung des Verschuldens 6
I. Der Ausschluß der voluntativen Reife (Steuerungsfähigkeit) aus dem Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB 7
II. Die Konkretisierung und Anwendung der Einsichtsfähigkeit 8
III. Der alterstypische Sorgfaltsmaßstab beim Verschulden 8
IV. Der Vorlagebeschluß des OLG Celle vom 26.5.1989 über die Verfassungswidrigkeit des § 828 Abs. 2 BGB 9
B. Die Billigkeitshaftung gemäß § 829 BGB 11
I. Der Anwendungsbereich 11
II. Die Erforderlichkeit der Schadloshaltung 12
1. Die zu berücksichtigenden Umstände 12
2. Die Berücksichtigung bestehenden Versicherungsschutzes 13
3. Die Berücksichtigung möglicher zukünftiger Änderungen der Vermögensverhältnisse 16
Zweiter Abschnitt: Die Gefährdungshaftung 17
Dritter Abschnitt: Die Haftung der Aufsichtspflichtigen als vorgelagerter Schutzwall 17
Zweites Kapitel: Das Mitverschulden geschädigter Kinder 21
Erster Abschnitt: Das eigene Mitverschulden des Kindes 21
Zweiter Abschnitt: Anrechnung des Mitverschuldens der Eltern? 23
Zweiter Teil: Das französische Recht 25
Erstes Kapitel: Das Kind als Schädiger 25
Erster Abschnitt: Die Verschuldenshaftung gemäß Artt. 1382, 1383 C.c 28
A. Überblick über die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Artt. 1382, 1383 C.c 29
I. Die Tatbestandsmerkmale 29
1. Der Schaden 29
2. Die faute 29
3. Kausalität zwischen faute und Schadenseintritt 32
II. Die praktische Bedeutung der Artt. 1382, 1383 C.c 33
B. Die Zurechnungsfähigkeit als Voraussetzung der Haftung vor den Grundsatzurteilen des Kassationshofs vom 9.5.1984 34
I. Rechtsprechung und Lehre bis 1930 34
1. Die Bewertung der Schädigungen durch einsichtsunfähige Personen als „cas fortuit“ bzw. „force majeure“ 35
2. Willensfreiheit, Einsichtsfähigkeit und Vernunft als subjektive Grundlagen der faute 36
3. Die théorie du risque und ihre Auswirkungen auf die Kinderhaftung 39
4. Die Reaktionen in der französischen Rechtslehre auf die Schaffung der §§ 828, 829 BGB 42
II. Die Entwicklung der Lehre von der faute objective 45
1. Die Ablehnung der klassischen faute-Definition 45
2. Das neue faute-Konzept 47
a) Der Verhaltensfehler („erreur de conduite“) als Ausgangsbasis 47
b) Der Verhaltensmaßstab in Bezug auf die Verletzung der allgemeinen Rechtspflicht zu sorgfältigem Verhalten 48
c) Die Ablehnung aller subjektiven Verschuldenselemente einschließlich der Einsichtsfähigkeit 48
aa) Die Gleichstellung der einsichtsunfähigen mit den zwar einsichtsfähigen, aber überdurchschnittlich ungeschickten oder nervösen Personen 49
bb) Die Differenzierung zwischen den zu berücksichtigenden äußeren Tatumständen („circonstances externes“) und den unbeachtlichen persönlichen Umständen auf seiten des Schädigers 50
cc) Die extrem objektive Abgrenzung von Handlungsspielräumen 50
d) Die Definition der faute nach der Lehre von der faute objective 52
3. Weitere, vom allgemeinen faute-Konzept unabhängige Argumente für die Haftung noch einsichtsunfähiger Kinder 53
a) Die Auslegung des Art. 1310 C.c 53
b) Die Tradition des ancien droit 54
c) Die Rechtsprechung zum Mitverschulden noch einsichtsunfähiger Kinder 54
d) Die Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Einsichtsfähigkeit im Einzelfall 55
e) Die Billigkeit 56
4. Auswirkungen der Lehre von der faute objective 58
III. Die Schaffung des Art. 489-2 C.c. über die Haftung Geistesgestörter am 3.1.1968 und seine Auswirkungen auf die Haftung der noch einsichtsunfähigen Kinder 59
1. Die Diskussion in der Lehre 61
a) Die weite Auffassung: Der Gesetzgeber habe die faute objective bestätigt 62
aa) Die Argumentation mit den Gesetzgebungsmaterialien 62
bb) Die Auffassung, die Tragweite des Art. 489-2 C.c. könne nicht ohne Wertungswidersprüche auf Geisteskranke beschränkt bleiben 63
b) Die für eine restriktive Handhabung des Art. 489-2 C.c. plädierende Ansicht 64
aa) Das Abstellen auf die gesetzessystematische Stellung des Art. 489-2 C.c. 64
bb) Die Hervorhebung der Unterschiede zwischen Geisteskranken und noch einsichtsunfähigen Kindern 65
aaa) Die angeblich geringere Gefährlichkeit der noch einsichtsunfähigen Kinder 65
bbb) Die Möglichkeit einer jahrzehntelangen, demotivierenden Schadensersatzverpflichtung schon ab dem frühen Kindesalter 65
ccc) Die Existenz der strengen Elternhaftung 66
2. Die Entwicklung der Rechtsprechung 67
a) Das ausweichende Urteil des Kassationshofs vom 29.4.1976 67
b) Das Urteil des Tribunal de grande instance Avesnes-sur-Helpe vom 8.7.1976 68
c) Die Anwendung des Art. 489-2 C.c. auf minderjährige Geisteskranke (Urteil des Kassationshofs vom 20.7.1976) 69
d) Das Urteil der Cour d’appel de Bordeaux vom 6.12.1977 70
e) Die Grundsatzentscheidung des Kassationshofs vom 7.12.1977 71
f) Die Bestätigung durch das Urteil des Kassationshofs vom 6.7.1978 72
3. Zusammenfassung 74
IV. Die konkrete Handhabung der Zurechnungsfähigkeit als Haftungsvoraussetzung 75
1. Die Kriterien der Deliktsfähigkeit von Kindern 75
a) Das discernement 75
b) Die Willens- oder Steuerungsfähigkeit als Kriterium neben dem discernement? 80
2. Systematisierung der Rechtsprechung nach Altersgruppen 81
3. Die Darlegungs- und Beweislast der Prozeßparteien 86
4. Der alterstypische Sorgfaltsmaßstab als ergänzendes Schutzinstrument zugunsten der bereits einsichtsfähigen Kinder? 87
V. Die Haftung der Eltern und anderer Aufsichtspflichtiger als vorgelagerter Schutzwall 91
C. Die Grundsatzurteile des Kassationshofs vom 9.5.1984 und vom 12.12.1984 100
I. Darstellung der Urteile zur faute 101
1. Der arrêt Djouab 101
2. Der arrêt Derguini 103
3. Der arrêt Lemaire 106
4. Das Urteil der zweiten Zivilkammer des Kassationshofs vom 12.12.1984 107
II. Die Auslegung der Urteile in der Lehre 108
III. Die wirkliche Tragweite der Urteile vom 9.5.1984 109
1. Rückschlüsse aus der bisherigen Entwicklung der Rechtslage zur Darlegungs- und Beweislast 109
2. Rückschlüsse aus dem urteilsvorbereitenden Bericht des Kassationsrichters Fédou 111
3. Rückschlüsse aus den conclusions des Premier avocat général Cabannes 112
4. Ergebnis 114
IV. Das neue Problem des Verschuldensmaßstabs gegenüber infantes 114
V. Die rechtspolitische Bewertung der Urteile vom 9.5.1984 117
1. Ablehnende Stimmen 117
2. Die überraschenden Bedenken bei den bisher kompromißlosen Befürwortern der persönlichen Haftung noch einsichtsunfähiger Kinder 119
3. Kaum Forderungen nach einer Billigkeitslösung wie in § 829 BGB 119
4. Die Forderungen nach einer Pflichtversicherung als ergänzendes oder autonomes Instrument der Schadensregulierung 120
5. Die Elternhaftung als vorgelagerter Schutzwall 122
6. Die neue Rechtslage im internationalen Vergleich 127
Zweiter Abschnitt: Die Haftung als gardien einer Sache gemäß Art. 1384 Abs. 1, 2. Alt. C.c 130
A. Überblick über die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich des Art. 1384 Abs. 1, 2. Alt. C.c. 131
I. Die Schadensverursachung durch eine Sache 131
II. Die Bestimmung des gardien einer Sache 131
III. Die Entlastungsgründe 133
IV. Die mangelnde Ausschöpfung der gardien-Haftung durch die von Kindern Geschädigten 133
B. Die gardien-Haftung der infantes 135
I. Das discernement als Voraussetzung der gardien-Haftung bis 1964 137
1. Der arrêt Escoffier vom 28.4.1947 137
2. Die Bestätigung des arrêt Escoffier im Hinblick auf infantes 138
II. Der arrêt Trichard vom 18.12.1964 139
III. Die Schaffung des Art. 489-2 C.c 142
IV. Das Urteil des Kassationshofs vom 7.12.1977 143
V. Der arrêt Gabillet vom 9.5.1984 145
1. Darstellung und Auslegung des Urteils 145
2. Die Elternhaftung als vorgelagerter Schutzwall? 147
3. Ausblick 147
C. Die gardien-Haftung der bereits einsichtsfähigen Kinder 149
I. Das Rekurrieren auf die direkte gardien-Haftung des Vaters 149
II. Die gardien-Haftung der Kinder 152
III. Zusammenfassung 155
Zweites Kapitel: Das Mitverschulden geschädigter Kinder 157
Erster Abschnitt: Das Mitverschulden im Rahmen von Ansprüchen gemäß Artt. 1382, 1383 C.c 158
A. Das discernement des Geschädigten als Voraussetzung anrechenbaren Mitverschuldens 159
I. Zunächst: Kein Mitverschulden ohne discernement 159
II. Keine Änderung durch Art. 489-2 C.c 159
III. Keine Änderung durch den arrêt Desmares 160
IV. Die Abschaffung des discernement als Voraussetzung des Mitverschuldens durch die arrêts Derguini und Lemaire vom 9.5.1984 161
B. Auch beim Mitverschulden keine Berücksichtigung des alterstypischen Sorgfaltsmaßstabs 162
Zweiter Abschnitt: Das Mitverschulden im Rahmen von Ansprüchen aus der gardien-Haftung nach Art. 1384 Abs. 1, 2. Alt. C.c 164
A. Bis 1963 nur Anrechnung der faute bei gleichzeitiger Überdehnung dieses Begriffs im Hinblick auf Kinder 165
B. Die Lehre vom anspruchsmindernden „fait non fautif“ des Geschädigten ab 1963 167
I. Die Suche nach dem Kriterium des fait non fautif 168
1. Das anormale Verhalten des Geschädigten 168
2. Das aktive und autonome Verhalten des Geschädigten 170
3. Die Differenzierung nach dem Verhalten des gardien 171
4. Die bloße Kausalbeziehung zum Schaden 172
II. Die Ablehnung dieser Rechtsprechung durch die übrigen Gerichte, insbesondere durch die erste Zvilkammer des Kassationshofs 173
III. Die Aufnahme in der Lehre 174
C. Der arrêt Desmares vom 21.7.1982 176
I. Darstellung des Urteils 176
II. Die Folgen des Urteils 178
1. Wirksamer Schutz der Opfer von Unfällen im Straßenverkehr 178
2. Die unbillige Verschlechterung der Situation der nicht haftpflichtversicherten gardiens 178
3. Inkohärenzen im Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen 180
a) Das Verhältnis der gardien-Haftung zur Haftung für faute gemäß Artt. 1382, 1383 C.c 180
b) Das Verhältnis der gardien-Haftung zur objektiven Vertragshaftung 182
4. Die mehrheitliche Weigerung der unterinstanzlichen Gerichte, dem arrêt Desmares zu folgen 183
D. Das Gesetz über die Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr vom 5.7.1985 183
I. Der Anwendungsbereich 184
II. Die neue Regelung der Entlastungsgründe 185
III. Folgerungen für das Schicksal des arrêt Desmares 186
E. Die Aufgabe des arrêt Desmares am 6.4.1987 186
F. Gesamtwürdigung 188
Dritter Abschnitt: Anrechnung des Mitverschuldens der Eltern? 190
A. Keine Anrechnung im Rahmen von Ansprüchen gemäß Artt. 1382, 1383 C.c. 191
B. Anrechnung im Rahmen von Ansprüchen gemäß Art. 1384 Abs. 1, 2. Alt. C.c.? 191
C. Anrechnung im Rahmen von Ansprüchen nach Art. 1384 Abs. 4 C.c.? 192
D. Zusammenfassung und kurzer Vergleich mit dem deutschen Recht 193
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 195
Literatur 198