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Intelligente Videoüberwachung

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Held, C. (2014). Intelligente Videoüberwachung. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den polizeilichen Einsatz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54348-9
Held, Cornelius. Intelligente Videoüberwachung: Verfassungsrechtliche Vorgaben für den polizeilichen Einsatz. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54348-9
Held, C (2014): Intelligente Videoüberwachung: Verfassungsrechtliche Vorgaben für den polizeilichen Einsatz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54348-9

Format

Intelligente Videoüberwachung

Verfassungsrechtliche Vorgaben für den polizeilichen Einsatz

Held, Cornelius

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1282

(2014)

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About The Author

Geboren in Erlangen, wuchs Cornelius Held in Nürnberg auf. Nach dem Abitur und Zivildienst studierte er in Würzburg und dem französischen Poitiers Jura und Europäisches Recht. Währenddessen durfte er erste wissenschaftliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Horst Dreier sammeln. Nach dem ersten Staatsexamen 2010 wurde er Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Ralf P. Schenke. In die Zeit des Referendariats 2012–2014 fielen die Promotion Ende 2013 und die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (MuCDR). Die Zulassung als Rechtsanwalt erlangte Cornelius Held im Sommer 2014 und arbeitet seitdem als solcher in Nürnberg mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt.

Abstract

Hinter dem noch jungen Sicherheitsinstrument »intelligente Videoüberwachung« verbergen sich Techniken zur Verhaltens-, Gesichts- und Bewegungserkennung. Die Arbeit zeigt, weshalb es sich bei diesen Anwendungen um ein kategoriales Aliud gegenüber der herkömmlichen Videoüberwachung handelt. Da diese innovativen Techniken aus grundrechtlicher Warte neue Gefährdungspotenziale mit sich bringen, wird erörtert, welchen Einsatzkonzepten aus der menschlichen Würde Grenzen erwachsen. Darüber hinaus werden Einsatzstrategien beleuchtet, die Friktionen mit den Gleichheitssätzen des Art. 3 GG aufwerfen. Eine Bewertung anhand des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bildet den Schwerpunkt der Publikation. Erläutert wird, wie der Untersuchungsgegenstand auf dem Boden der Karlsruher Grundrechtsdeutung ein gegenüber herkömmlicher Technik sogar milderes Mittel sein kann. Diese Ergebnisse finden in der EMRK einen Vergleichsmaßstab. Die Zulässigkeit der neuen Technik $ade lege lata$z wird geprüft, verneint, und das für einen Gesetzesvorschlag zu fordernde Legitimationsniveau erarbeitet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abbildungsverzeichnis 14
Abkürzungen 14
A. Einführung 15
I. Eine technische Innovation mit überschießendem Potenzial 15
II. Begriffliche und technische Grundlagen 19
1. Schlüsselbegriffe 20
a) Videoüberwachung 20
b) Intelligente Videoüberwachung – smart CCTV 21
c) Video-Tracking 21
d) Mustererkennung 22
e) Automatisierung 24
2. Blick über den Stand der aktuellen technischen Entwicklung 24
a) Beispiele heutiger Praxis 24
b) Kleine Typologie der Systemarchitekturen 26
c) Technische Funktionsweise der Videoanalyse 27
III. Stand der Rechtswissenschaft 29
IV. Erkenntnisinteresse und Gang der Untersuchung 31
V. Rechtsmethodische Prämissen 34
B. Einfache Videoüberwachung im Spiegel von Rechtswissenschaft und -praxis 37
I. Gesetzgeberische Reaktionen 37
1. Der Weg zu Legalität und Bestimmtheit 37
2. Inhaltliche Analyse: Diversität nur im Detail 39
II. Skizze der Dogmatik 41
1. Gesetzgebungskompetenz 42
2. Würde des Menschen 43
3. Recht auf informationelle Selbstbestimmung 44
4. Recht am eigenen Bild 45
5. Versammlungsrecht 46
6. Weitere Grundrechte 46
III. Fazit: Dominanz der Verfassungsrechtsprechung 47
C. Smart CCTV als wesentlicher Entwicklungssprung 48
I. Algorithmische Analyse als automatisierte Datenverarbeitung personenbezogener Daten 50
1. Datenverarbeitung 51
a) Verarbeitung im engeren Sinne (§ 3 Abs. 4 BDSG) 51
b) Verarbeitung im weiteren Sinne (§ 3 Abs. 2 S. 1 BDSG) 52
2. Automatisierung 52
3. Personenbezogene Daten als Verarbeitungsobjekt 53
4. Zwischenergebnis 54
II. Von der Überwachungshilfe zur überwachenden Maschine 54
III. Normativität automatisierter Verhaltensanalyse? 55
1. Architektur, Funktion und Wirkung des Systems 56
a) Aufgabe des Analyse-Moduls 56
b) Alarm-Modul ein Reaktionsmechanismus 56
c) Die Reaktion des Operators 57
d) Bedeutung der subjektiven Seite 57
2. System und Sozialnorm 58
IV. Von der Symbol- zur Realpolitik 61
V. Fazit: nötige Neubewertung neuer Technik 62
D. Intelligente Überwachung und Menschenwürde 63
I. Stand der Würdediskussion 64
1. Unantastbarkeit der Menschenwürde 65
2. Positiv-abstrakte Erläuterungen 66
3. Positiv-konkrete Inhaltszuschreibungen 67
4. Negative Bestimmungen 68
5. Kritik der dargestellten Ansätze 69
6. Unterscheidung von Hierarchisierung und Operationalisierung 70
II. Bewertung anhand Art. 1 Abs. 1 GG 71
1. Biometrische Erfassung und Identifizierung 71
2. Verhaltensanalyse 73
3. Tracking 75
4. Einsatzintensitäten und -modalitäten 76
III. Fazit: intelligente Videoüberwachung nicht per se entwürdigend 76
E. Zentraler Maßstab: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 78
I. Normativer Gehalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 78
1. Subjektiv-rechtlicher Schutzbereich 78
a) Schutzgegenstand und Gewährleistungsgehalt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 78
b) Den Schutzbereich begrenzende Vorschläge aus der Literatur 80
c) Daneben Schutz vor Einschüchterung? 82
aa) Genereller Schutz durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht? 82
(1) Bejahende Interpreten des Volkszählungsurteils 82
(2) Analyse und Kritik 83
(3) Alternative Konzeption 85
bb) Exkurs: Einschüchterungsschutz durch spezielle Grundrechte am Beispiel Versammlungsfreiheit 87
cc) Zwischenergebnis 89
d) Relevanz intelligenter Videoüberwachung 90
2. Objektiv-rechtliche Dimension 90
a) Ausstrahlungswirkung, Schutzpflichten sowie Organisation und Verfahren 91
b) Grundrechtlicher Schutz des Gemeinwesens 91
aa) Zu interpretierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 91
bb) Literarische Rezeption 93
cc) Misslingende Systematisierung in objektiv-rechtliche Fallgruppen 94
dd) Demokratisch-funktionales Grundrechtsverständnis als Erbe Smends 96
c) Bedeutung für die Fragestellung 98
II. Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung 99
1. Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts 100
a) Informationseingriff als Unterfall modernen Eingriffsverständnisses 100
b) Eingriff nur oberhalb einer Erheblichkeitsschwelle? 102
c) Jeder Umgang mit den Daten als eigener Eingriff 103
d) Folgerungen für die Fragestellung 104
2. Eingriffe durch herkömmliche Videoüberwachung 105
a) Übersichtsbeobachtung 105
b) Nahbeobachtung 106
c) Aufzeichnung und weiterer Umgang 108
d) Provokation psychischer Reaktionen 108
e) Resümee und Relevanz 109
3. Zusätzliche Eingriffe durch intelligente Videoüberwachung 109
a) Automatisierte Analyse 110
b) Detektion, Klassifizierung und Identifizierung 110
c) Automatisierte Alarmierung 111
d) Verstärkte psychische Reaktionen 112
e) Zwischenergebnis 113
4. Einwilligung in den Eingriff: kein gangbarer Weg 114
5. Trotz Eingriffsaddition kein „additiver“ Eingriff 114
6. Zusammenfassung 115
III. Rechtfertigung von Eingriffen in das Grundrecht 116
1. Anforderungen an Eingriffsgrundlagen 116
a) Normenklarheit und Normenbestimmtheit 117
b) Organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen 118
aa) Spezielle Vorgaben für Organisation und Verfahren 118
bb) Folgerungen für intelligente Überwachungstechnik 119
cc) Weitere Möglichkeiten 120
2. Verhältnismäßigkeit als entscheidende Schranken-Schranke 121
a) Die wesentlichen legitimen Zwecke 123
aa) Herkömmliche Videoüberwachung 123
bb) Intelligente Videoüberwachung 124
b) Prüfung evidenter Ungeeignetheit 124
c) Abstrakte Erforderlichkeitsprüfung 126
d) Angemessenheit 128
aa) Verhältnis von gefährdetem Rechtsgut und Tiefe des Grundrechtseingriffs 128
bb) Gewicht der grundrechtlichen Beeinträchtigung 129
(1) Veranlassung als subjektive Rückkopplung der Maßnahme 129
(2) Streubreite als objektive Präzision einer Maßnahme 131
(3) Heimlichkeit als Autonomieverlust 133
(4) Das riskante Potenzial Automatisierung 136
(5) Qualität durch Quantität statt Quantität als Qualität 137
(6) Eine Systematik der Persönlichkeitsrelevanz 140
(7) Grundrechtlich geschützte Privatheit 144
(8) Verhältnis von Privatheit und Persönlichkeitsrelevanz 145
(9) Möglichkeiten der Verwendung und Verknüpfung 146
(10) Identifizierung 147
(11) Speicherung 148
(12) Ein Fazit oder das grundrechtsschonende Potenzial der neuen Technik 149
cc) Rechtsgutgefährdung 150
dd) Abwägung exemplifizierter Konstellationen 151
(1) Reine intelligente Videoüberwachung: grundrechtsschonende Architektur 152
(2) Reine intelligente Überwachung mit Identifizierung 152
(3) Kombination mit herkömmlicher Technik als tieferer Eingriff 153
(4) Fazit: nur hybride Architekturen als schwierige Gemengelage 153
ee) Vorschlag eines „Drei-Stufen-Modells“ 154
(1) Darstellung 154
(2) Kritik 155
IV. Zusammenfassung: von der Ideengeschichte zum differenzierten Ergebnis 155
F. Gleichheitsgrundrechte und algorithmische Differenzierung 157
I. Systemimmanente Differenzierungen 157
II. Intelligente Videoüberwachung und die Dogmatik des Art. 3 GG 159
1. Strukturelle Verortung der Ungleichbehandlung und Anwendung von Art. 3 GG 161
2. Inhaltlicher Maßstab des Art. 3 GG 162
III. Ungleichbehandlung von Männern? 164
1. Aggressive Körpersprache als Ziele der Verhaltensanalyse 164
2. Biometrische Detektion von Männern 167
a) Striktes Anknüpfungsverbot 167
b) Geschlecht als verbotene Begründung 168
c) Gleichstellungsgebot 169
IV. Benachteiligte Menschen mit Behinderung? 169
1. Mittelbare Diskriminierung nach der Verfassungsrechtsprechung 170
2. Mittelbare Diskriminierung jenseits von Statistik? 171
3. Ungleichbehandlung von besonderem Gewicht? 172
4. Dogmatische Folgerungen 173
V. Detektion von dunkelhäutigen Zielpersonen 173
VI. Fazit: zwischen Relevanz und Relativität 175
G. Zulässigkeit und Legitimation des neuen Instruments 176
I. Zulässigkeit de lege lata 176
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen an Rechtsgrundlagen 177
a) Vorbehalt des Gesetzes als Ausgangspunkt 177
aa) Allgemeiner Gesetzesvorbehalt 178
bb) Grundrechtliche Gesetzesvorbehalte 179
cc) Parlamentsvorbehalt 179
dd) Verhältnis von allgemeinem Vorbehalt des Gesetzes und grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten 180
b) Bestimmtheitsgebot als verwandter Maßstab 182
c) Automatisierte Auswertung als das Wesentliche 183
2. Auslegung der Rechtsgrundlagen 184
a) Zur Auswertung der Bilder schweigender Wortlaut 185
b) Folgerung aus der Systematik 185
c) Genese: zwischen technischer Entwicklungsoffenheit und instrumenteller Begrenzung 186
d) Teleologie: Maßnahmezweck und Normzweck 187
e) Zwischenergebnis: automatisierte Auswertung nicht normgedeckt 188
II. Demokratische Legitimation der Algorithmen 188
1. Algorithmenkonfiguration als Legitimationsobjekt 188
2. Dogmatik der demokratischen Legitimation 190
a) Drei klassische Modelle 190
b) Niveau- statt Modellentscheidung 192
c) Demokratische Legitimation von Referenzmaßnahmen 194
aa) Verwaltungsvorschriften als formale Referenz 194
bb) Rasterfahndung als materiale Orientierungshilfe 195
(1) Präventive Rasterfahndung nach den Polizeigesetzen der Länder 195
(2) Repressive Rasterfahndung gemäß der Strafprozessordnung 197
(3) Vergleichende Auswertung 198
3. Folgerungen für das Legitimationsniveau 199
III. Zulässigkeit de lege ferenda 201
1. Vorschlag zu Art. 32 PAG 202
a) Gesetzestext 202
b) Erläuterungen 203
aa) Abs. 1 203
bb) Abs. 2 203
cc) Abs. 3 204
dd) Abs. 4 204
2. Vorschlag zu Art. 36 PAG 204
a) Gesetzestext 204
b) Erläuterungen 205
H. Konsistenz der Ergebnisse vor der EMRK 207
I. Relevanz der EMRK und deren Art. 8 207
II. Die Entscheidung Köpke gegen Deutschland 209
III. Die Entscheidung Peck gegen Vereinigtes Königreich 211
IV. Die Entscheidungen zum Art. 10-Gesetz 212
V. Fazit: EMRK veranlasst keine anderen Auslegungsergebnisse 214
I. Einführung 216
I. Wesentliche Ergebnisse dieser Arbeit in Thesen 216
II. Einfache Videoüberwachung im Spiegel von Rechtswissenschaft und -praxis 216
III. Smart CCTV als wesentlicher Entwicklungssprung 216
IV. Intelligente Überwachung und Menschenwürde 217
V. Zentraler Maßstab: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 217
VI. Gleichheitsgrundrechte und algorithmische Differenzierung 218
VII. Zulässigkeit und Legitimation des neuen Instruments 219
VIII. Konsistenz der Ergebnisse vor der EMRK 219
Literaturverzeichnis 220
Sach- und Personenverzeichnis 246