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Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen?

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Becker, C. (2015). Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen?. Eine Untersuchung über die Anreizwirkung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54456-1
Becker, Christopher. Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen?: Eine Untersuchung über die Anreizwirkung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54456-1
Becker, C (2015): Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen?: Eine Untersuchung über die Anreizwirkung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54456-1

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Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen?

Eine Untersuchung über die Anreizwirkung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens

Becker, Christopher

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 264

(2015)

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About The Author

Der Autor hat an den Hochschulen Mainz und Nürtingen/Geislingen Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung studiert. Nach dem Abschluss zum Diplom Wirtschaftsjurist und zum Master of Laws war er als Sanierungsberater bei einer überregionalen und einer mittelständischen Insolvenzverwalterkanzlei sowie bei einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Zudem ist er seit 2010 ständiger Lehrbeauftragter an den Hochschulen Mainz und Nürtingen/Geislingen. Seit Herbst 2014 ist er bei einem Kreditinstitut in der Funktion Sonderengagements im Bereich Risikomanagement tätig.

Abstract

Mit der Einführung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, den Anreiz zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung für sanierungsfähige und insbesondere mittelständische Unternehmen zu erhöhen, da in der Vergangenheit selten und häufig verspätet von der Option »gerichtliches Eigensanierungsverfahren« Gebrauch gemacht wurde. Vor diesem Hintergrund geht die Arbeit der Frage nach, ob die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Sanierungsvorbereitungs- und anschließenden (eröffneten) Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens dazu geeignet ist, dass der Schuldner nunmehr frühzeitig(er) Insolvenzantrag stellt als vor dem ESUG. Bei aufgedeckten Defiziten werden Anpassungen im Sinne eines Reformvorschlags de lege ferenda begründet, sofern keine Handlungsempfehlungen zur praktischen Verfahrensgestaltung innerhalb des gegebenen gerichtlichen Sanierungsrahmens Abhilfe leisten können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 1
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 12
Teil 1: Einführung 15
A. Gegenstand der Untersuchung 15
I. Ausgangslage 15
II. Ziel der Untersuchung 17
III. Methodik 19
B. Gang der Untersuchung 20
C. Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen 21
Teil 2: Die Stellung des Unternehmens zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Sanierungsrahmen 23
A. Die Krise als Ausgangssituation 23
I. Betriebswirtschaftlicher Krisenbegriff 23
1. Strategiekrise 24
2. Erfolgskrise 24
3. Liquiditätskrise 24
4. Rechtsfolgen 25
II. Insolvenzrechtlicher Krisenbegriff 26
1. Zahlungsunfähigkeit 26
2. Überschuldung 27
a) Historische Entwicklung des Überschuldungsbegriffs 28
b) Konzeption des Überschuldungsbegriffs 30
aa) Ermittlung der rechnerischen Überschuldung 30
(1) Ansatz und Bewertung des Vermögens 31
(2) Ansatz und Bewertung der Schulden 33
bb) Anforderungen an eine positive Fortbestehensprognose 34
(1) Positive Unternehmensfortführung 35
(a) Prognosezeitraum 35
(b) Objektive Überlebensfähigkeit 36
(c) Subjektiver Fortführungswille 38
(2) Prognosesicherheit 38
3. Drohende Zahlungsunfähigkeit 38
4. Rechtsfolgen 40
III. Ergebnis und kritische Würdigung 41
B. Verfahrensalternativen zur Überwindung der Krise 43
I. Überblick über die außergerichtliche Sanierung 44
1. Rechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit 44
2. Rechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Sanierungswürdigkeit 48
II. Überblick über den gerichtlichen Sanierungsrahmen 49
1. Grundsystematik des Insolvenzplanverfahrens 49
a) Sinn und Zweck des Insolvenzplans 49
b) Rechtsnatur des Insolvenzplans 49
c) Verfahrensablauf bis zur Planvorlage 50
aa) Aufstellung des Plans 50
(1) Planvorlageberechtigung 50
(2) Planarten 51
(a) Schuldner- und Verwalterpläne 51
(b) Planziele 51
(aa) Liquidationsplan 51
(bb) Sanierungsplan 52
(cc) Mischformen 53
(dd) Sonstige Pläne 54
bb) Planinhalt 54
(1) Darstellender Teil 54
(a) Allgemeines 54
(b) Information über die Planart und über das Ziel des Plans 56
(c) Darstellung der Lage und der Entwicklung des schuldnerischen Unternehmens 56
(d) Erläuterung des Plankonzepts 56
(e) Grundzüge der Gruppenbildung 56
(2) Gestaltender Teil 57
(a) Gruppenbildung 57
(b) Rechtsstellung der Planbetroffenen 58
(c) Regelungen zum debt to equity swap 59
(aa) Grundstruktur 59
(bb) Insolvenzrechtliche Besonderheit: Ausschluss der Differenzhaftung 60
(cc) Zur Frage der Forderungsbewertung 60
(d) Sonstige Planregelungen 62
(3) Plananlagen 63
(a) Planungsrechnungen nach § 229 InsO 63
(b) Plananlagen i.S.d. § 230 InsO 63
(c) Vergleichsrechnung 64
d) Der verfahrensrechtliche Insolvenzplanablauf 64
aa) Das Planvorprüfungsverfahren 65
bb) Das Planannahmeverfahren 67
(1) Die Annahme des Plans durch die Beteiligten 67
(2) Das Obstruktionsverbot 68
cc) Das Planbestätigungsverfahren 69
dd) Wirkungen des bestätigten Insolvenzplans und Aufhebung des Verfahrens 70
ee) Überwachung der Planerfüllung 72
2. Grundstruktur der Eigenverwaltung 72
a) Sinn und Zweck der Eigenverwaltung 73
b) Auswirkungen auf das eröffnete Verfahren 73
aa) Überblick über die Rechtsstellung des Geschäftsführers 74
bb) Überblick über die Rechtsstellung des Sachwalters 75
cc) Die Rolle des Insolvenzgerichts 78
dd) Einflussmöglichkeiten der Gläubiger 78
c) Aufhebung der Eigenverwaltung 80
III. Vor- und Nachteile der beiden Verfahren 80
Teil 3: Darstellung und Beurteilung der neu geschaffenen Anreizmechanismen durch das ESUG 83
A. Die Eigenverwaltung als Anreizinstrument 85
I. Kritikpunkte vor Einführung des ESUG 86
1. Der restriktive Umgang der Insolvenzgerichte mit dem Eigenverwaltungsantrag 87
2. Der Kontrollverlust des Schuldners im Eröffnungsverfahren 88
II. Änderungen durch das ESUG 90
1. Die neuen Voraussetzungen für die Anordnung der Eigenverwaltung 91
2. Die Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren 91
a) Das Regeleigenverwaltungseröffnungsverfahren nach § 270a InsO 92
aa) Rechtsstellung des vorläufigen Sachwalters 92
bb) Rechtsstellung des Schuldners 93
cc) Der vorläufige Gläubigerausschuss 93
dd) Sonstige Sicherungsmaßnahmen 94
b) Das Sanierungsvorbereitungsverfahren nach § 270b InsO 95
aa) Anordnungsvoraussetzungen 95
(1) Allgemeine Voraussetzungen 95
(2) Besondere Voraussetzungen 96
(a) Die Beurteilung des insolvenzrechtlichen Krisenstadiums 96
(b) Die Beurteilung der nicht offensichtlich aussichtslosen Sanierung 96
(aa) Das Verfahrensziel als Beurteilungskriterium 96
(bb) Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit der Sanierungsfähigkeit 98
(c) Anforderungen an den Bescheinigungsaussteller 99
(aa) Allgemeine Anforderungen 99
(bb) Tatbestandsvoraussetzungen: „In Insolvenzsachen erfahren“ 101
(cc) Zur Frage nach der Unabhängigkeit 103
(dd) Juristische Person als Bescheinigungsaussteller? 104
bb) Ablauf des Verfahrens 104
(1) Sicherungsmaßnahmen 105
(2) Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten 106
(3) Zur Thematik Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung 106
(4) Zur öffentlichen Bekanntmachung 108
(5) Vorzeitige Aufhebung des Verfahrens 109
(6) Übergang zum eröffneten Verfahren 111
III. Bewertung der Neuregelungen 111
1. Rechtssicherheit durch die Modifizierung der Eigenverwaltungsvoraussetzungen? 111
a) Konsequenzen des § 270 InsO n.F. für die gerichtliche Praxis 112
b) Der neu geregelte Gläubigereinfluss im Eigenverwaltungsverfahren 113
c) Lösungsvorschlag zur Vertrauensförderung: Aufnahme eines Sanierungsexperten in die Geschäftsführung 114
d) Ergebnis 116
2. Die Rechtsstellung des Schuldners im Sanierungsvorbereitungsverfahren – ein Anreizmechanismus zur frühzeitigen Antragstellung? 117
a) Der „starke“ vorläufige Eigenverwalter 117
b) Problemfelder der besonderen Anordnungsvoraussetzungen 118
aa) Die Selbstprüfungspflicht als Hinderungsgrund für eine frühzeitige Antragstellung? 119
(1) Auswirkung von eingeschränktem Rationalverhalten auf die Selbstprüfungspflicht 119
(2) Reformvorschlag de lege ferenda 121
(a) Gesetzlich fixierte Krisenprüfungspflicht 121
(b) Gesetzliche Regelung zur Eindämmung von eingeschränktem Rationalverhalten im Rahmen der Überschuldungsprüfung 123
bb) Die Sanierungsbescheinigung als Unsicherheitsfaktor 125
(1) Problemaufriss und Empfehlungen aus Literatur und Praxis 125
(2) Reformvorschlag de lege ferenda: Einführung eines Vordrucks für die Sanierungsbescheinigung 127
(a) Allgemeine Anforderungen an den Vordruck 128
(b) Notwendige Anlagen des Vordrucks 129
(c) Konkreter Gestaltungsvorschlag 131
cc) Die Person des Bescheinigungsausstellers als Unsicherheitsfaktor 132
(1) Problemaufriss 133
(2) Reformvorschlag de lege ferenda: Implementierung eines Anerkennungsverfahrens 133
(a) Anerkennungsverfahren im Verbraucherinsolvenzverfahren 134
(b) Übertragung auf das Sanierungsvorbereitungsverfahren 134
(aa) Sachliche Anforderungskriterien 135
(bb) Verfahrensablauf 136
(cc) Sonstiges 136
c) Ergebnis 136
B. Das gesetzlich geregelte Vorschlagsrecht für das Amt des (vorläufigen) Sachwalters als Anreizmechanismus 137
I. Kritik vor Inkrafttreten des ESUG 139
II. Die Regelungen zur Auswahl des Verwalters nach dem ESUG 142
1. Allgemeine Neuerungen 142
a) Konkretisierung des Unabhängigkeitserfordernisses 142
aa) Vorschlagsrecht durch den Schuldner oder einen Gläubiger 142
bb) Allgemeine Beratung des Schuldners vor Antragstellung 143
(1) Begriffsbestimmung 143
(2) Mandatskollisionssachverhalte durch die allgemeine Beratung? 144
b) Die besondere Gläubigerbeteiligung nach § 56a InsO 145
2. Das besondere Vorschlagsrecht im Sanierungsvorbereitungsverfahren 146
III. Zur Anreizwirkung des besonderen Vorschlagsrechts 148
1. Allgemeines 148
2. Mangelnde Transparenz des Verwaltermarktes als Risikofaktor 149
a) Problemaufriss 149
b) Qualitätssiegel als geeignete Anlaufstelle? 151
c) Rechtsvergleichende Betrachtung 153
aa) Ausgestaltung der österreichischen Internetverwalterliste 153
bb) Vorteile gegenüber dem nationalen Recht 154
cc) Reformvorschlag de lege ferenda: Einführung einer Internetverwalterliste 154
(1) Strukturierung der Internetverwalterliste 155
(2) Sachlich gebotene Eingrenzung 155
(3) Überprüfung der Eintragungen 156
(4) Führung der Liste 157
3. Der mitgebrachte Sachwalter – risikolose Schuldnerautonomie? 157
a) Die Wirkung des mitgebrachten Sachwalters auf die Gläubiger 158
b) Handlungsempfehlung zur Verfahrensgestaltung 159
4. Ergebnis 160
C. Zum Abbau von Rechtsmittelblockaden im Planverfahren 161
I. Allgemeine Kritik vor Einführung des ESUG 161
II. Der Minderheitenschutz im Planverfahren 162
1. Zweck der Regelung 162
2. Kritik am Minderheitenschutz vor Einführung des ESUG 163
3. Regelung nach Einführung des ESUG 166
4. Auswirkung auf die Rechtspraxis 167
5. Ergebnis 170
III. Die sofortige Beschwerde gegen die Planbestätigung 171
1. Kritikpunkte vor Einführung des ESUG 171
2. Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung nach Einführung des ESUG 173
a) Die geänderten Zulässigkeitsvoraussetzungen gegen die Planbestätigung 173
b) Das insolvenzrechtliche Freigabeverfahren 174
aa) Person des Antragstellers in der Eigenverwaltung 174
bb) Instanzenzug 175
cc) Gerichtliche Prüfung 175
(1) 1. Prüfungsschritt: Interessenabwägung 175
(2) 2. Prüfungsschritt: Ausnahme bei besonders schwerem Rechtsverstoß 176
dd) Schadensersatzregelung bei zurückgewiesener Beschwerde 177
3. Auswirkung der Neuregelung auf die Rechtspraxis 178
a) Die besonderen Zulässigkeitsschranken planopponierenden Beschwerden 178
b) Möglichkeiten und Grenzen des insolvenzrechtlichen Freigabeverfahrens 179
4. Ergebnis 180
D. Auswirkung des ESUG auf die Verfahrenskosten 181
I. Allgemeine Kritik vor Einführung des ESUG 181
II. Die Verfahrenskosten nach Einführung des ESUG 181
1. Vergleichende Betrachtung der Verwaltervergütung 182
2. Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige 184
a) Allgemeines 184
b) Sachverständigenbeauftragungen im Eröffnungsverfahren vor Einführung des ESUG 186
aa) Prüfung der allgemeinen materiellen Eröffnungsvoraussetzungen 186
bb) Prüfung der Fortführungsaussichten 187
cc) Entscheidung über die Nachteilsprognose i.S.d. § 270 InsO a.F. 187
dd) Fazit 188
c) Zur Sachverständigenbeauftragung im Kontext des Sanierungsvorbereitungsverfahrens 188
aa) Prüfung des Eröffnungsgrundes, der Fortführungsaussichten und der Sanierungsbescheinigung? 189
bb) Prüfung der materiellen Anordnungsvoraussetzungen der Eigenverwaltung 191
cc) Prüfung der materiellen Anordnungsvoraussetzungen des Eigenverwaltungseröffnungsverfahrens 193
d) Fazit 194
3. Zusammenfassung 195
III. Auswirkung auf die Anreizwirkung 195
1. Allgemeines 195
2. Der Umgang der Insolvenzgerichte mit der Sachverständigenbeauftragung – ein unkalkulierbares Risiko in der Rechtspraxis? 196
3. Reformvorschlag de lege ferenda: ausdrückliche Regelung zur Sachverständigenbeauftragung 200
4. Ergebnis 201
Teil 4: Thesenartige Zusammenfassung 202
I. Ergebnisse zu den Untersuchungsgrundlagen 202
II. Ergebnisse zur Eigenverwaltung 203
III. Ergebnisse zur Auswahl des (vorläufigen) Sachwalters 206
IV. Ergebnisse zu den Rechtsmitteln im Planbestätigungsverfahren 207
V. Ergebnisse zu den Verfahrenskosten 209
VI. Ausblick 210
Literaturverzeichnis 211
Stichwortverzeichnis 237