Der Begriff der strafrechtswidrigen Handlung

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Der Begriff der strafrechtswidrigen Handlung
Zugleich ein kritischer Versuch zur Systematik des Schuldstrafrechts
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 1
(1968)
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Die »Strafrechtlichen Abhandlungen - Neue Folge« wurden 1957 von Eberhard Schmidhäuser in Zusammenarbeit mit den deutschen Strafrechtslehrern in der Nachfolge der von Hans Bennecke begründeten »Strafrechtlichen Abhandlungen« (1896 bis 1942) eröffnet. Ihr Ziel ist es, wie das ihrer Vorgängerin, hervorragenden Arbeiten des strafrechtswissenschaftlichen Nachwuchses eine angemessene Veröffentlichung zu sichern. Aufgenommen werden ausgezeichnete Dissertationen und Habilitationen zum Strafrecht und Strafprozessrecht sowie zur Straftheorie. 1986 wurde Friedrich-Christian Schroeder (Regensburg) zum Herausgeber bestellt, 2007 trat Andreas Hoyer (Kiel) als weiterer Herausgeber an die Stelle des verstorbenen Eberhard Schmidhäuser. Die Aufnahme in die Reihe erfolgt auf Vorschlag eines Strafrechtslehrers.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort des Herausgebers | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 13 | ||
I. Einige Bemerkungen über den Stand der deutschen Strafrechtswissenschaft im allgemeinen und den Stand des Handlungsproblems im besonderen | 13 | ||
II. Über die zur Bestimmung des Handlungsbegriffs eingeschlagene Methode | 17 | ||
III. Die rechtsphilosophische Grundlage: Recht als „Norm" | 23 | ||
Erster Teil: Der Handlungsbegriff der Sollenstheorie | 27 | ||
§ 1. Norm und Freiheit. Die Entwicklung des Handlungsbegriffs aus dem Wesen des sittlichen Sollens | 27 | ||
§ 2. Blick auf die juristischen Handlungslehren | 31 | ||
I. Die kausale Handlungslehre | 32 | ||
II. Die finale Handlungslehre | 32 | ||
III. Die soziale Handlungslehre | 35 | ||
IV. Kritik der finalen Handlungslehre | 36 | ||
§ 3. Moderne Tendenzen zum Handlungsbegriff der Sollenstheorie | 40 | ||
I. Die Auffassung Hardwigs | 40 | ||
II. Die Auffassung E. A. Wolffs | 48 | ||
§ 4. Das Recht als (sittliches) Sollen und der Begriff der „objektiv rechtswidrigen Handlung" | 50 | ||
I. Darlegung der Problematik: Der Unfreie als „untauglicher Normadressat" | 50 | ||
II. Ein moderner Lösungsversuch: Die Auffassung Armin Kaufmanns | 52 | ||
III. Der Begriff der objektiven Rechtswidrigkeit als Ausdruck der Zwangstheorie | 56 | ||
Zweiter Teil: Der Handlungsbegriff der Zwangstheorie | 61 | ||
§ 5. Eingrenzung des Handlungsproblems auf den Begriff des „Verhaltens" | 61 | ||
I. Die Funktion des Strafrechts nach der Zwangstheorie | 61 | ||
II. Die Bestimmung des Handlungsbegriffs als Bewirkung | 62 | ||
1. Die verschiedenen Möglichkeiten der Fassung des Handlungsbegriffs als Wirksamkeitsbeziehung zwischen einem Menschen und einem „Erfolge" | 62 | ||
2. Die Unhaltbarkeit des erfolgsbezogenen Handlungsbegriffs bei näherer Betrachtung: Unmöglichkeit des absoluten Rechtsgüterschutzes | 64 | ||
3. Erläuterung anhand der Entwicklungsgeschichte des Adäquanzgedankens im Straf- und Zivilrecht | 66 | ||
§ 6. Der Begriff des menschlichen Verhaltens | 69 | ||
I. Aufzählung einiger juristischer und nichtjuristischer Verhaltensbegriffe | 70 | ||
II. Versuch zur methodischen Bestimmung des Verhaltensbegriffs | 72 | ||
1. Verhalten als „menschliche Seinsäußerung" | 72 | ||
2. Die Bedeutung des Attributs „menschlich" | 73 | ||
III. Der Handlungscharakter der Unterlassung | 83 | ||
Dritter Teil: Das Verhältsnis der Begriffe „objektive Rechtswidrigkeit" und „Schuld" unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit der zugrundeliegenden Prinzipien | 88 | ||
§ 7. Der Handlungsbegriff der Sollens- und der Zwangstheorie als Ausdrucksform verschiedener Straftheorien | 88 | ||
I. Der Handlungsbegriff der Sollenstheorie als Erscheinungsform der absoluten Straftheorie | 88 | ||
II. Der Handlungsbegriff der Zwangstheorie als Erscheinungsform der relativen Straftheorie | 89 | ||
§ 8. Das sogenannte Schuldstrafrecht als Versuch der systematischen Vereinigung des Begriffs der rechtswidrigen Handlung im Sinne der Sollenstheorie mit dem Begriff der rechtswidrigen Handlung im Sinne der Zwangstheorie | 90 | ||
I. Bemerkungen über die systematische Tragweite der bisherigen Erörterungen | 91 | ||
II. Der Begriff der objektiven Rechtswidrigkeit in der modernen Verbrechenslehre | 92 | ||
III. Der Begriff der subjektiven Rechtswidrigkeit in der Dogmatik des modernen Schuldstrafrechts | 93 | ||
§ 9. Die Problematik einer systematischen Vereinigung auf der Ebene der Straftheorien | 96 | ||
I. Das Schuldstrafrecht als Vereinigungstheorie auch im Bereich der Straftheorien | 96 | ||
II. Die Bedeutung des "Schuldprinzips" | 98 | ||
III. Die grundsätzliche Unvereinbarkeit der absoluten mit der relativen Straftheorie, dargestellt am Beispiel des Überzeugungstäters | 99 | ||
§ 10. Recht als Sollen und Recht als Zwang | 103 | ||
I. Sollen und Zwang als unvereinbare Prinzipien | 103 | ||
II. Erläuterung anhand der Auffassungen Launs und Binders | 106 | ||
Zusammenfassung und Ausblick | 109 | ||
I. Zusammenfassung | 109 | ||
II. Einige Aspekte zu den einander ausschließenden rechtsphilosophischen Prinzipien selbst | 114 | ||
Literaturverzeichnis | 118 |