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Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Hausfriedensbruch

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Schall, H. (1974). Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Hausfriedensbruch. Ein Beispiel für die soziologisch fundierte Auslegung strafrechtlicher Tatbestände. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43187-8
Schall, Hero. Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Hausfriedensbruch: Ein Beispiel für die soziologisch fundierte Auslegung strafrechtlicher Tatbestände. Duncker & Humblot, 1974. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43187-8
Schall, H (1974): Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Hausfriedensbruch: Ein Beispiel für die soziologisch fundierte Auslegung strafrechtlicher Tatbestände, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43187-8

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Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Hausfriedensbruch

Ein Beispiel für die soziologisch fundierte Auslegung strafrechtlicher Tatbestände

Schall, Hero

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 17

(1974)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 6
Abkürzungen 8
Einleitung 9
a) Aktualität des Hausfriedensbruchs 9
b) Gegenstand und Gang der Untersuchung 9
Erster Teil: Grundsätzliche Tatbestandsprobleme des Hausfriedensbruchs 11
I. Problemstellung 11
1. Das Hausrecht im Verhältnis des Vermieters zum Mieter 11
2. Der Hausfriedensbruch in Geschäftsräumen 12
a) Der Fall des Testkäufers 12
b) Der Fall des Warenhausdiebes 13
3. Das Hausrecht in öffentlichen Dienst- und Verkehrsräumen 13
a) Hausverbot der Bundesbahn gegenüber Reisenden und Νichtreisenden 13
b) Hausverbot einer Obdachlosenbehörde gegenüber dem Besucher eines Lagerbewohners 14
c) „Go-ins" in öffentliche Gebäude 14
II. Meinungsstand zu den Problemfällen in Literatur und Rechtsprechung 15
1. Zum Hausrecht des Mieters in Wohnräumen 15
2. Zum Hausfriedensbruch in Geschäftsräumen 18
3. Zum Hausrecht in den Räumen des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs 22
Zweiter Teil: Der Weg zur Lösung: das geschützte Rechtsgut und seine soziale Funktion 29
I. Die verschiedenen Deutungen des Rechtsguts des Hausfriedensbruchs in Literatur und Rechtsprechung 30
1. Die öffentliche Ordnung 30
2. Der Hausfriede 30
3. Der Besitz 31
4. Die Formel der h. M.: Das Hausrecht — ein der persönlichen Freiheit verwandtes, aber doch eigenartiges Rechtsgut 33
II. Die Notwendigkeit einer Differenzierung des durch § 123 geschützten Rechtsguts 35
1. Kritische Stellungnahme zur Bestimmung des Hausrechts als einheitliches Rechtsgut des § 123 durch die h. M. 35
2. Die historische Entwicklung des Hausrechts 37
3. Schlußfolgerung 41
III. Der Rechtsgutsbegriff 42
1. Die positivistische Wurzel der Rechtsgutslehre 42
a) Darstellung 42
b) Kritik 44
2. Die Rechtsgutslehre in der Interessentheorie 45
a) Darstellung 45
b) Kritik 47
aa) Die Auffassung der Rechtsgüter als Interessen des einzelnen und des Staates 47
bb) Gegen die Vergeistigung des Rechtsguts — das Rechtsgut als Klasse aller einzelnen Rechtsgüter 48
cc) Der neue, soziologische Aspekt der Interessenlehre 49
3. Der substantielle Rechtsgutsbegriff der Zustandslehre (Schutzobjektslehre) 49
a) Darstellung 49
b) Kritik 51
4. Der teleologische Rechtsgutsbegriff 53
a) Darstellung 53
b) Kritik des teleologischen Rechtsgutsbegriffs 54
aa) Der positivrechtliche Gutsbegriff 54
bb) Die Überspannung des Rechtsgutsbegriffs 55
cc) Die Vergeistigung des Rechtsguts 56
5. Der Einfluß der "Kieler Schule" auf die Rechtsgutslehre 56
6. Die Behandlung des Rechtsgutsbegriffs in der gegenwärtigen Strafrechtsliteratur 57
7. Der institutionelle Rechtsgutsbegriff 59
a) Darstellung 59
b) Kritik 62
8. Das Rechtsgut i. S. Welzels als der durch das Verbot geschützte reale Gegenstand 63
a) Darstellung 63
b) Kritik der Rechtsgutslehre Welzels 64
aa) Gegenüberstellung mit dem institutionellen Rechtsgutsbegriff 64
bb) Die Unterscheidung von Schutzobjekt und Tatobjekt 65
cc) Das Rechtsgut als Realität 66
dd) Welzels Rechtsgutsbegriff in der Lehre vom rechtfertigenden Notstand 67
IV. Das Rechtsgut und seine soziale Funktion 68
1. Die Notwendigkeit einer Sozialbezogenheit des Rechtsguts 68
a) Das gütererzeugende Werturteil des Gesetzgebers und die unbefriedigende Bestimmung der Sozialschädlichkeit nach der Güterlehre 68
b) Die Erfassung des Rechtsguts aus der Aufgabe des Strafrechts 70
aa) Die Rückführung des Rechtsguts auf die Aufgabe des Strafrechts 70
bb) Die Aufgabe des Strafrechts: Sicherung der Bedingungen menschlichen Zusammenlebens 72
cc) Der Beitrag der Rechtsgüter zur Sicherung dieser Bedingungen 72
2. Die allgemeine Sozialbezogenheit des Rechtsguts 73
a) Der Bezug des Rechts auf die soziale Umwelt 74
b) Die Rechtsgutsverletzung als Funktionsstörung 75
aa) Welzels Betonung der Einsatzfähigkeit der Rechtsgüter 75
bb) Beispiele für die Rechtsgutsverletzung als Funktionsstörung 75
3. Die soziale Funktion als der über die Frage der Einsatzfähigkeit hinausgehende Beitrag des Schutzobjekts zur Lösung gesellschaftlicher Organisationsprobleme 77
a) Die Unzulänglichkeit des Kriteriums der Einsatzfähigkeit 77
b) Die soziale Funktion als Korrektiv zum subjektiven Werturteil des Gesetzgebers 79
c) Rudolphis Gleichsetzung von Rechtsgut und sozialer Funktion 81
d) Die soziale Funktion im soziologischen Funktionalismus 82
aa) Parsons' analytische Systemtheorie 82
bb) Der objektive, systemimmanente Begriff der sozialen Funktion 84
cc) Die Auswahl der funktional äquivalenten Lösungsmöglichkeiten durch den politischen Wertungsakt 85
4. Die Frage nach der Sozialschädlichkeit 86
a) Die Konkretisierung des Sozialschadens durch das Grundgesetz 86
b) Der funktionalistische Sozialschadensbegriff 88
Dritter Teil: Soziologische Analyse der im Tatbestand des Hausfriedensbruchs genannten Räumlichkeiten 90
I. Die soziologische Analyse der Wohnung bzw. des Wohnraums 90
1. Die Wohnung als Lebensraum der Kernfamilie 90
a) Die primäre Sozialisation des Kindes durch die Familie 93
b) Die Entlastungsfunktion der Kernfamilie 95
aa) Der Intimisierungsprozeß in der Kernfamilie 95
bb) Die Familie als Austragungsort emotionaler Spannungen 96
cc) Die persönliche Selbstentfaltung in der familiären Sphäre der Wohnung 98
2. Die Wohnung als private, häusliche Sphäre des einzelnen 100
a) Die Belastung des Menschen durch den Anpassungs- und Darstellungszwang in unserer Gesellschaft 101
b) Die Bedeutung der häuslichen Privatsphäre in unserer pluralistischen Gesellschaft 103
aa) Die Entlastung des einzelnen von der beruflichen Anspannung und dem Konformitätsdruck der ihn umgebenden Gesellschaft 103
bb) Die individuelle Selbstentfaltung in der häuslichen Intimsphäre 105
cc) Die häusliche Sphäre als Voraussetzung einer konsistenten persönlichen Selbstdarstellung 106
3. Zusammenfassung 109
II. Analytische Untersuchung der Geschäftsräume 111
1. Das Verhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit 111
a) Die Trennung von Wohn- und Arbeitsraum 111
b) Der Begriff der Öffentlichkeit 112
c) Das Wechselverhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit und der Bereich des Berufslebens 114
2. Analyse der Arbeitsräume 116
a) Abgrenzung der "Geschäftsräume" 116
b) Inhalt und Struktur der Arbeitsräume 117
aa) Der Betrieb als räumlicher Mittelpunkt der meisten Arbeitsverhältnisse 117
bb) Der Arbeitsprozeß in den übrigen Arbeitsräumen 118
c) Die Funktion der Arbeit und der Arbeitsräume 119
d) Der Bezug der Arbeitsräume zur Öffentlichkeit 122
III. Analyse der zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmten abgeschlossenen Räume 123
1. Abgrenzung der Dienst- und Verkehrsräume 123
a) Diensträume 123
b) Verkehrsräume 124
2. Inhalt und Struktur der für den öffentlichen Dienst bestimmten Räumlichkeiten 124
3. Funktion und Öffentlichkeit der Diensträume 125
4. Die zum öffentlichen Verkehr bestimmten abgeschlossenen Räume 128
Vierter Teil: Das Hausrecht und seine soziale Funktion — Bestimmung des Hausrechts in den verschiedenen Räumlichkeiten und Lösung der Problemfälle 131
I. Das in der Wohnung geschützte Rechtsgut des § 123 131
1. Das Hausrecht in Wohnräumen und seine soziale Funktion 131
2. Lösung der Problemfälle 136
a) Der Begriff der Wohnung i. S. des §123 136
b) Das Hausrecht im Verhältnis des Vermieters zum Mieter 137
aa) Mietwohnungen 137
bb) Gemeinsam zu nutzende Nebenräume 139
cc) Hotelzimmer 141
c) Weitere Auswirkungen der Hausrechtsbestimmung auf das Tatbestandsmerkmal des Eindringens 142
II . Die Schutzfunktion des § 123 im Bereich der Arbeitsräume 145
1. Das Hausrecht in Arbeitsräumen und seine soziale Funktion 145
a) Gegenüberstellung von Wohn- und Arbeitsraum 145
b) Die Transparenz der Arbeitsräume 148
c) Die Bestimmung des Hausrechts in Arbeitsräumen 150
2. Lösung der Problemfälle 152
a) Die Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals Eindringen 152
b) Der Testkäufer-Fall 155
c) Der Fall des Warenhausdiebes 156
III. Die Schutzfunktion des § 123 bei den öffentlichen Dienst- und Verkehrsräumen 157
1. Die Transparenz der öffentlichen Dienst- und Verkehrsräume 157
a) Die Zugänglichkeit der Diensträume 157
b) Die Transparenz der zum öffentlichen Verkehr bestimmten Räume 159
2. Das Hausrecht in den öffentlichen Dienst- und Verkehrsräumen und seine soziale Funktion 159
3. Lösung der Problemfälle 161
a) Bahnhofsverbot gegenüber Reisenden und Νichtreisenden 161
b) Das Hausrecht in Obdachlosenunterkünften 163
c) Die Verletzung des Hausrechts durch "go-ins" 165
IV. Anhang: Das befriedete Besitztum 167
1. Abgrenzung 167
2. Die Sphäre des befriedeten Besitztums 167
3. Die Verletzung des Hausrechts im befriedeten Besitztum 169
Schluß 170
Literaturverzeichnis 171
I. Juristische Literatur 171
II. Soziologische Literatur 176