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Staat und Unterricht

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Hennecke, F. (1972). Staat und Unterricht. Die Festlegung didaktischer Inhalte durch den Staat im öffentlichen Schulwesen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42593-8
Hennecke, Frank. Staat und Unterricht: Die Festlegung didaktischer Inhalte durch den Staat im öffentlichen Schulwesen. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42593-8
Hennecke, F (1972): Staat und Unterricht: Die Festlegung didaktischer Inhalte durch den Staat im öffentlichen Schulwesen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42593-8

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Staat und Unterricht

Die Festlegung didaktischer Inhalte durch den Staat im öffentlichen Schulwesen

Hennecke, Frank

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 179

(1972)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Zur Methode 15
Zum Gegenstand 16
Erstes Kapitel: Bestandsaufnahme staatlichen Schule-haltens 19
I. Schule als „Veranstaltung des Staates" 19
II. Was heißt „Schule-halten"? 21
1. Schule-halten als Gestalten der „inneren Schulangelegenheiten 21
2. Unterricht — Erziehung — Bildung als die essentiellen „inneren Angelegenheiten" der Schule 22
3. Schule-halten als Entscheidung über die Inhalte 27
4. Entscheidung als Auswahl 29
5. Der Lehr- oder Bildungsplan als Entscheidungsgefüge 30
6. Der gesellschaftliche Bezug des Lehrplans 32
7. Der „Staat" als Träger der Entscheidung 32
III. Merkmale staatlichen Schule-haltens 33
1. Selbstdarstellung des Staates im Lehrplan 34
2. Die Staatsschule im Spannungsfeld von Individualinteresse und Allgemeininteresse 34
3. Die Schule als „Gemeinschaftskompromiß" 37
IV. Die Effizienz inhaltlicher Entscheidungen in der Staatsschule 39
1. Die Effizienz staatlicher Schulentscheidungen 39
a) Mittel 39
aa) Das Prüfungs- und Berechtigungswesen 39
bb) Koppelung von Unterrichtsinhalten 40
cc) Allgemeine Schulpflicht 40
dd) Die Schulbuchgenehmigungen 40
ee) Der Beamtenstatus der Lehrer 40
b) Das staatliche Schulmonopol und die Schule als „Zuteilungsapparatur von Lebenschancen" 41
c) Durchbrechungen der Uniformität 41
2. Staat und Erziehung 42
3. Staat und Bildung 44
Der Bildungsplan als Instrument 44
a) der Bildungspolitik 44
b) der Gesellschaftspolitik 46
c) der Berufspolitik 47
d) der Außenpolitik 48
4. Mißbrauchstatbestände 48
a) Ideologie im Lehrplan 48
b) Lehrplan als Herrschaftsmittel 48
c) Totalitäre Indoktrination 50
V. Erfassung materieller Normen über die innere Gestalt des staatlichen Schulwesens 50
1. Das Grundgesetz 51
2. Die Landesverfassungen 51
a) Baden-Württemberg 52
b) Bayern 53
c) Berlin 54
d) Bremen 54
e) Hamburg 55
f) Hessen 55
g) Niedersachsen 56
h) Nordrhein-Westfalen 57
i) Saarland 58
j) Schleswig-Holstein 59
k) Rheinland-Pfalz — Exkurs über Art. 38 Verf. Rhld.-Pf. 59
3. Die Landesschulgesetze 71
a) Baden-Württemberg 71
b) Bayern 71
c) Berlin 73
d) Bremen 74
e) Hamburg 75
f) Hessen 75
g) Niedersachsen 76
h) Nordrhein-Westfalen 76
i) Rheinland- Pfalz 77
j) Saarland 78
k) Schleswig-Holstein 79
4. Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz 79
5. Die Lehrplanrichtlinien 79
a) Lehrpläne einzelner Bundesländer 80
aa) Baden-Württemberg 80
bb) Bayern 80
dd) Hamburg 81
ee) Hessen 81
ff) Niedersachsen 81
gg) Rheinland-Pfalz 82
hh) Saarland 82
ii) Schleswig- Holstein 82
b) Der Lehrplan als pädagogische Abhandlung und seine rechtliche Verbindlichkeit 83
c) Das Zustandekommen der Lehrpläne 84
d) Der Lehrplan als politische Entscheidung des Kultusministeriums 85
VI. Die reine Tatsächlichkeit staatlichen Schule-haltens 86
Zweites Kapitel: Die Legitimation des Staates zur Regelung der „inneren Schulangelegenheiten" 88
I. Das Problem inhaltlicher Fixierung im weltanschaulich neutralen Staat 88
II. Die „Legitimationsinstanz" 89
1. Die Vernunft 89
2. Die „pluralistische Gesellschaft" und das Gebot der Neutralität des Staates 89
3. Die Verfassung als Niederschrift dieses Gebotes 90
4. Das Typenschema hoheitlichen Handelns als Ausformung der Verfassung und seine Abhängigkeit vom Verwaltungsobjekt 90
III. Die Rück-Frage: Der Beruf des Staates zum Schule-halten 91
IV. Beispiele antietatistischer Kritik 91
1. Wilhelm von Humboldt 91
2. Friedrich Justus Knecht 93
3. Ernst von Hippel und Otto Dibelius 94
4. Neuere Autoren 96
5. Kritik der Kritik am Staatsschulwesen 97
V. Ansätze zur Begründung der staatlichen Schulträgerschaft 98
1. Die Faktizität 98
2. Die Affinität von Staat und Schule 98
3. Das Bildungswesen als Gemeinschaftsaufgabe in der modernen Industriegesellschaft 99
4. Lorenz von Steins staatstheoretische Grundlegung 100
5. Georg Kerschensteiner 100
VI. Ansätze zur Begründung der inhaltlichen Fixierung 101
1. Das tradierte Staatsschulsystem als Aufgabe des Verfassungsgebers 101
2. Untrennbarkeit von Schulträgerschaft und Bestimmungsmacht 102
3. Der Staat als Garant der Einheit des Bildungswesens als einer Existenzbedingung der Gesellschaft 102
4. Der Rechtsstaat als Garant eines freiheitlich-pluralistischen Bildungswesens 103
5. Der Mangel an demokratischer Legitimation außerstaatlicher Instanzen 103
VII. Die Bedingung der Legitimation 104
Drittes Kapitel: Die Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung an Gesetzgeber und Verwaltung im Schulbereich 105
I. Ausklammerung der Judikative 105
II. Differenzierung des Schule-haltens 105
1. Verwaltung 106
2. Gesetzgebung 106
3. Normsetzende Verwaltung 106
III. Hieraus resultierende Fragen 106
1. Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 106
2. Landesgesetzgebung und Grundgesetz 106
3. Exekutivkompetenz zur Normsetzung 106
IV. Der Aussagegehalt des Schulaufsichtsbegriffes für die Kompetenzzuweisung 107
1. Zur Auslegung des Art. 7 Abs. I GG 107
a) Die Entstehungsgeschichte 108
b) Die Weimarer Reichsverfassung 108
c) Die herrschende Meinung 109
d) Die restriktive Interpretation 110
e) Variante: Beschränkung der „Schulaufsicht" auf nichtstaatliche Schulträger 112
2. Die „inneren" und „äußeren" Schulangelegenheiten als Zuweisungskriterien für die Kompetenz von Staat und Gemeinden 113
3. Die „Schulaufsicht" als Zugriffskompetenz für den Staat 114
4. Die Doppelbedeutung des Schulaufsichtsbegriffes: Schulaufsicht als Zugriff und als Schulträgerschaft 115
5. Art. 7 Abs. I GG als Grundlage der Schulträgerschaft und der Aufsicht 115
6. Art. 7 Abs. I GG als „gesetzliche Grundlage" für die Schulträgerschaft der Verwaltung 116
7. Art. 7 Abs. I GG als Kompetenzzuweisung an den gewaltengegliederten Staat schlechthin 116
8. Art. 7 Abs. I GG als Ermächtigung der Verwaltung zur Normsetzung? 118
9. Art. 7 Abs. I GG und Landesrecht 119
V. Zugriffsmacht und Zugriffsrecht des Gesetzgebers 119
VI. Der Gesetzesvorbehalt im Schulwesen 120
1. Das Zugriffsrecht des Gesetzgebers 120
2. Art. 7 Abs. I GG und die Landesschulgesetze als „gesetzliche Grundlage" der Schulverwaltung 121
3. Totalvorbehalt des Gesetzes oder Eigenständigkeit der Exekutive? 121
Viertes Kapitel: Insbesondere: Die Legitimation der inneren Normsetzung seitens der Verwaltung im Schulbereich 122
I. Die Rechtsnatur der Lehrplanrichtlinien 122
1. Die Lehrplanrichtlinien („Lehrplan") als verwaltungsinterner normativer Zugriff auf die Unterrichtstätigkeit 122
2. Spezifikation dieser inhaltlichen Bestimmungsnormen 122
3. Ortsbestimmung des Lehrplanes 123
a) In der Schulorganisation 123
b) Im Beamtenverhältnis des Lehrers 124
c) Im Anstaltsverhältnis des Schülers 125
d) Die Unzulänglichkeit dieser Zuordnungen und die Lokalisierung des Lehrplanes in einem umfassenden „Schulverhältnis 126
4. Der Lehrplan als Rechtsnorm 127
a) Der Lehrplan als Regelung eines besonderen Gewaltverhältnisses 127
b) Zur Diskussion des besonderen Gewaltverhältnisses 127
c) Die Qualifizierung verwaltungsinterner Normen als Rechtssätze 128
d) Die Exekutivkompetenz zur Rechtsetzung 130
e) Typologie verwaltungsinterner Rechtssätze 131
II. Der Gesetzesvorbehalt im Schulverhältnis 132
1. Die Bedingungen der Geltung des Gesetzes Vorbehaltes im besonderen Gewalt Verhältnis 132
2. Unfruchtbarkeit der bisherigen Staatsfunktionenlehre für die Begründung eines Gesetzesvorbehaltes im Schulverhältnis 134
3. Schule-halten als Leistung und Eingriff 136
a) Eingriffsverwaltung und Gesetzesvorbehalt 136
b) Leistungsverwaltung und Gesetzes vorbehält 137
c) Die Interdependenz von Leistung und Eingriff 137
d) Versuch der Einordnung des Schule-haltens in das Typenschema von Leistungs- und Eingriffsverwaltung 139
aa) Das staatliche Schulwesen als Leistungsverwaltung 139
bb) Die fehlende Freiwilligkeit bei Begründung des Schulverhältnisses 140
cc) Schule-halten als Eingriff 141
(1) Der Lehrplan als Eingriffsgrundlage 141
(2) Die Geltendmachung des objektiven Allgemeininteresses in der Schule als Eingriff 141
(3) Der Oktroi einer Grundordnung der „pädagogischen Begegnung" als Eingriff 142
(4) „Erziehung" und „Bildung" als Eingriff 142
(5) Verbindliche Einführung von Schulfächern als Eingriff 142
(6) Bestimmung des Leistungsniveaus als Eingriff 143
(7) Der Lehrplan als Einschränkung des Art. 12 Abs. 1 GG 143
dd) Die Allgemeinerheblichkeit schulinterner Entscheidungen 144
ee) Begriffserweiterung der „Freiheits- und Eigentums-"Klausel 144
4. Der Eingriffsbegriff in seiner Erweiterung als Grundlage der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung an den Gesetzgeber 145
5. Die Dogmatik der Eingriffsverwaltung in ihrer allgemeinsten Form als Begründung des Gesetzes Vorbehalts 147
6. Die Tragweite des Gesetzesvorbehaltes 147
III. Das Erfordernis formell-gesetzlicher Regelung 148
1. Das Fehlen der Ermächtigungsgrundlage 148
a) Die Frage nach der Ermächtigungsgrundlage 148
b) Problemlosigkeit vorhandener gesetzlicher Fixierungen von didaktischen Inhalten 148
c) Art. 80 GG und Landesrecht 149
d) Die Unzulänglichkeit der Landesgesetze als Ermächtigungsgrundlage 149
e) Das Fehlen sonstiger Ermächtigungsgrundlagen 150
f) Das Fehlen einer gewohnheitsrechtlichen Ermächtigungsnorm 150
aa) Die Konstruktion einer gewohnheitsrechtlichen Ermächtigungsnorm unter der Prämisse fehlender Rechtssatzeigenschaft der Anstaltsordnungen 151
bb) Die Konstruktion einer gewohnheitsrechtlichen Ermächtigungsnorm unter der Prämisse der Identität von Rechtsetzung und Gesetzgebung 151
cc) Die systematisch richtige Fragestellung nach einer gewohnheitsrechtlichen Ermächtigungsnorm für echte Rechtsverordnungen und die Ablehnung einer solchen Ermächtigungsnorm 152
2. Das Postulat: Die Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Fixierung der didaktischen Inhalte 153
3. Parlamentarische Willensbildung als Erfüllung der Bedingung der Legitimation staatlichen Schule-haltens 154
4. Die Schließung der „Lücke im Rechtsstaat" 155
5. Literaturmeinungen 155
a) Die Vertreter eines umfassenden Gesetzesvorbehaltes 155
b) Walter Mallmann 155
c) Die Befürworter der Verrechtlichung des Schulverhältnisses 155
d) Ernst-Werner Fuss 156
e) Hans Heckel 156
f) Theodor Maunz 157
g) Raimund Wimmer 157
h) Abwehr kritischer Stimmen 157
6. Verfassungswidrigkeit der bisherigen Praxis? 159
a) Verfassungswidrigkeit als Rechtsschutzproblem 159
b) Sorgfältiger Übergang an Stelle von Rigorismus 160
7. Das Normsubstrat des Lehrplans als solchen 161
8. Gesetz oder Rechtsverordnung? 162
Fünftes Kapitel: Vorgegebenheiten und Grenzen einer materiellen Schulgesetzgebung 164
I. Das Recht und die Sachlogik des Regelungsobjektes 164
II. Die jugendpsychologischen Eigengesetzlichkeiten 165
III. Die Eigengesetzlichkeit des Lehrplans als solchen 166
IV. Die Qualifikationsstandards 167
V. „Autonomie" im Bildungswesen 168
1. Die Eigenständigkeit der Erziehungswissenschaft 168
2. „Freiheit des Lehrers" und „Autonomie der Pädagogik" als politische Forderungen 169
3. Die Axiome des Bildungsprozesses 170
a) Georg Kerschensteiner 170
b) Eduard Spranger 171
4. Der pädagogische Eigenwert der Schule 173
VI. Bildungswesen und Sozialwissenschaft 174
VII. Die Unabdingbarkeit der politischen Dezision 176
1. Die Offenheit des Schulwesens zur Entscheidung 176
2. Die politische Verantwortlichkeit des Gesetzgebers 177
VIII. Die konstitutionellen Normen I: Der Pluralismus 177
1. Pluriformität des Schulwesens 177
2. Die Suche nach einem Minimallehrplan 179
3. Pluriformität und „Eingriff" 179
a) Pluriformität als „Gemeinschaftskompromiß" 179
b) Das Allgemeininteresse im Schulwesen 180
c) Der Erziehungsgedanke im Schulwesen 180
IX. Die konstitutionellen Normen II: Das „Recht auf Bildung" 180
1. „Autonomie" als Implikation des „Rechtes auf Bildung" 180
2. Der Inhalt des „Rechtes auf Bildung" 182
a) Freiheitsrecht 182
b) Sozialrecht 182
X. Die konstitutionellen Normen III: Das Elternrecht 183
1. Das Elternrecht als Teilnahmerecht an der Staatswillensbildung 183
2. Wahlfreiheit und Recht zur Erziehung als Inhalte des Elternrechts 183
3. Die Elternbeiratsgesetze 184
XI. Die konstitutionellen Normen IV: Der Föderalismus 185
Sechstes Kapitel: Modelle einer Schulgesetzgebung 186
I. Staatliche Schulfinanzierung und gesellschaftliche Inhaltsbestimmung 186
1. Bestimmung der Inhalte durch gesellschaftliche Kräfte 186
2. Die Problematik 187
a) Das Erfordernis der Bildung von Bestimmungsinstanzen 187
b) Die „Pädagogik" als Bestimmungsinstanz 188
aa) Untragbarkeit einer „Freiheit des Lehrers" 188
bb) Der Mangel an demokratischer Legitimation eines erziehungswissenschaftlichen Sachverständigengremiums 189
II. Das Bildungswesen als Selbstverwaltungskörperschaft 191
1. Der Entwurf einer Selbstverwaltung des Bildungswesens 191
2. Offene Fragen 192
a) Der regionale Umfang 192
b) Aufbau und Gliederung der Körperschaft 192
3. Die verfassungsrechtliche Problematik: Ständische Auflösung des Verfassungssystems 193
III. Die gesetzliche Detailnormierung 194
1. Die Möglichkeit gesetzlicher Regelung didaktischer Inhalte 194
2. Die Verrechtlichung der Schule 195
a) Einbuße an Flexibilität 195
b) Rechtliche Definition der „Freiheit des Lehrers" 195
3. Politisierung der Schule? 197
4. Die Integration des Unvereinbaren als Paradox des modernen Staates 197
IV. Das Parlament 198
Literaturverzeichnis 200