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Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt

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Sachau, M. (1967). Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt. Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42143-5
Sachau, Manfred. Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt: Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42143-5
Sachau, M (1967): Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt: Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42143-5

Format

Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt

Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Sachau, Manfred

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 61

(1967)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
1. Fragestellung und Zielsetzung der Untersuchung 15
2. Zum Inhalt und Aufbau der Arbeit 17
Erstes Kapitel: Der Begriff der Wehrhoheit und der scheinbare Verzicht auf ihn im bundesstaatlichen Kompetenzsystem des Grundgesetzes 19
§ 1. Der Begriff der Wehrhoheit 19
I. Die Funktion der Unterscheidung von „Hoheiten" oder „materiellen Gewalten" im heutigen Staatsrecht 19
1. Die Einheit der Staatsgewalt 19
2. Die Unterscheidung einzelner Hoheiten und Gewalten als Grundlage für Kompetenzregelungen 20
3. Das Verhältnis der materiellen Gewaltenunterscheidung zur formellen Gewaltenteilung 21
II. Die Wehrhoheit 22
1. Wehrhoheit und Völkerrecht 22
2. Wehrhoheit als ein nach außen gewendetes Hoheitsrecht 25
3. Wehrhoheit als Zuständigkeit zur aktuellen Gewaltanwendung 29
§ 2. Die Wehrhoheit der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz 32
I. Das Fehlen wehrrechtlicher Regelungen im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 32
1. Das Fehlen wehrrechtlicher Regelungen 32
2. Die Erforderlichkeit wehrrechtlicher Regelungen 33
II. Die Inanspruchnahme der Wehrhoheit durch die erste Wehrrechtsnovelle vom 26. 3.1954 35
1. Die Entwürfe zu den Wehrrechtsnovellen 35
2. Die erste Wehrrechtsnovelle 37
III. Das Fehlen einer bundesstaatlichen Zuständigkeitsgeneralentscheidung hinsichtlich der Wehrhoheit in den Bestimmungen der zweiten Wehrrechtsnovelle vom 19.3.1956 38
1. Die Entstehungsgeschichte der zweiten Wehrrechtsnovelle 38
2. Inhalt der zweiten Wehrrechtsnovelle 40
IV. Die Versuche einer Begründung der Wehrhoheit des Bundes aus dem Inbegriff der wehrrechtlichen Regelungen im Grundgesetz 46
V. Kritik der herkömmlichen Ableitung der Wehrhoheit des Bundes — Hinweis zum weiteren Gang der Untersuchung 48
Zweites Kapitel: Der Begriff der Auswärtigen Gewalt und seine Verwendung im bundesstaatlichen Kompetenzsystem des Grundgesetzes 52
§ 3. Der Begriff der Auswärtigen Gewalt 52
1. Auswärtige Gewalt als ein nach außen gewendetes Hoheitsrecht 52
2. Gestaltung der Rechts- und Verkehrsbeziehungen zu anderen Völkerrechtssubjekten als Gegenstand der Auswärtigen Gewalt 54
3. Der akzessorische interne Hoheitsbereich der Auswärtigen Gewalt 55
4. „Auswärtige Verwaltung" als unzutreffende Bezeichnung für die Auswärtige Gewalt 57
5. Beschränkung der Auswärtigen Gewalt auf die unmittelbare Gestaltung der auswärtigen Beziehungen 60
6. Auswärtige Gewalt und Völkerrecht 61
§ 4. Die Auswärtige Gewalt der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz 62
I. Überblick über die die auswärtige Gewalt berührenden Bestimmungen des Grundgesetzes 62
1. Die Inanspruchnahme der Auswärtigen Gewalt für die Bundesrepublik und ihre Überweisung als Gesamtzuständigkeit an den Bund 62
2. Der akzessorische Organisations- und Willensbildungsbereich der Auswärtigen Gewalt 62
3. Inhaltliche Ausrichtung und Beschränkung der Auswärtigen Gewalt 63
II. Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten des Art. 32 Abs. 1 GG als der zentralen Regelung der Auswärtigen Gewalt im Grundgesetz 65
1. Vorgeschichte der Beratungen zum Grundgesetz 65
2. Die Beratungen des Verfassungskonventes 66
3. Die Beratungen des Parlamentarischen Rates 67
4. Das verzögerte und eingeschränkte Inkrafttreten des Art. 32 Abs. 1 GG 70
III. Die Auslegung des Art. 32 Abs. 1 des Grundgesetzes 72
1. Die Überweisung der Auswärtigen Gewalt durch Art. 32 Abs. 1 GG als umfassender Zuständigkeit an den Bund 72
2. Art. 32 Abs. 1 GG als primäre Zuständigkeitsklausel gegenüber Art. 30 GG 74
3. Vertragsschlußrechte der Länder nach Art. 32 Abs. 1 GG als Ausnahmeregelung 74
4. Geltung des Art. 32 Abs. 1 GG für den internen akzessorischen Bereich der Auswärtigen Gewalt 76
5. Föderale Zuständigkeitsverteilung im internen akzessorischen Bereich der Auswärtigen Gewalt (inter governmental division of powers) 77
6. Aufteilung auswärtiger Befugnisse zwischen obersten Bundesorganen — intra governmental division of powers 79
Drittes Kapitel: Das Verhältnis der Begriffe Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt zueinander 81
§ 5. Logisch-terminologische Zuordnung der Begriffe Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt zueinander 81
I. Gewaltanwendung als Gestaltungsmittel im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten 81
II. Auswärtige Gewalt als die eine umfassende auswärtige Gesamtzuständigkeit, die die militärische Auswärtige Gewalt (Wehrhoheit) und die diplomatische Auswärtige Gewalt in sich begreift 85
§ 6. Rechtshistorische Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander 87
1. Die Einheit von militärischer Auswärtiger Gewalt und diplomatischer Auswärtiger Gewalt als überkommener Bestandteil der älteren Staatsrechtstheorien 88
2. Die Beständigkeit des umfassenden Begriffs der Auswärtigen Gewalt im 19. Jahrhundert 90
3. Die äußerliche Trennung zwischen militärischer und diplomatischer Auswärtiger Gewalt im Text der Weimarer Verfassung 92
4. Der ausstehende Rückgriff auf den Gesamtbegriff der Auswärtigen Gewalt durch die heutige Staatsrechtslehre 95
§ 7. Völkerrechtliche Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander 96
I. Die totale Verrechtlichung der internationalen Beziehungen 97
1. Begriffliche Gleichstellung von militärischer Auswärtiger Gewalt und diplomatischer Auswärtiger Gewalt als Folge der im neueren Völkerrecht verwirklichten Rechtsbindung aller zwischenstaatlichen Gewaltanwendung 97
2. Beschränkungen zwischenstaatlicher Gewaltanwendung nach der Völkerbundssatzung 99
3. Illegalisierung des Krieges nach dem Kellogg-Pakt 101
4. Illegalisierung der Gewalt nach der UN-Satzung 102
5. Sachliche Nachordnung der militärischen Auswärtigen Gewalt gegenüber der diplomatischen Auswärtigen Gewalt 105
II. Die gleichartige völkerrechtliche Sonderstellung der Diplomaten und Soldaten als den Organen der staatlichen Auswärtigen Gewalt 107
1. Soldaten als staatliche Organe kriegerischer Gewaltanwendung 108
2. Gesteigerte Staatenhaftung für Soldaten im Kriege 111
3. Privilegierter Status der Soldaten im Ausland 112
III. Übergangsbereiche zwischen diplomatischer Auswärtiger Gewalt und militärischer Auswärtiger Gewalt 113
1. Kriegsbeginn 114
2. Kriegsbeendigung 115
3. Kriegsverträge 116
4. Drohung und Angriff 119
§ 8. Faktische Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander 123
I. Die Thesen von Carl von Clausewitz zum Verhältnis des Krieges zur Politik 123
1. Politik als Urheber und Lenker kriegerischer Entwicklungen — Krieg als Fortsetzung des politischen Verkehrs mit Einmischung anderer Mittel 124
2. Politik als das mäßigende Element im Kriege 126
3. Politik als der bestimmende Faktor für den Charakter eines Krieges 127
4. Einschränkung des autonomen militärischen Bereichs durch den Grundsatz der Einheit der Außenpolitik 127
5. Notwendige Vertrautheit der politischen Führung mit Wesen und Wirkungsweise der kriegerischen Mittel 128
6. Die Regierung als Träger auch der mit militärischen Mitteln fortgesetzten Außenpolitik 129
7. Zusammenfassung 130
II. Gültigkeit der Clausewitz-Thesen heute 131
1. Fortgeltung trotz der Illegalisierung zwischenstaatlicher Gewaltanwendung 131
2. Gesteigerte Bedeutung mit Rücksicht auf die modernen Kampfmittel 132
3. Gesteigerte Bedeutung für ideologisch begründete Konflikte 135
4. Gesteigerte Notwendigkeit des Vertrautseins der politischen Führung mit Wesen und Wirkungsweise der Gewaltmittel 135
5. Gesteigerte Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit des militärischen Gewaltinstruments für die politische Führung 136
6. Zeitgeschichtliche Anschauungsbeispiele zu den Clausewitz-Thesen 139
III. Schlußfolgerungen zu dem Verhältnis von diplomatischer und militärischer Auswärtiger Gewalt zueinander 144
§ 9. Bundesstaatliche Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander 145
I. Grundsätzliches 145
1. „Bundesstaat" als rechtswissenschaftlicher Systematisierungsbegriff 145
2. Militärische Auswärtige Gewalt und diplomatische Auswärtige Gewalt im Bundesstaat 148
3. Einheit von militärischer Auswärtiger Gewalt und diplomatischer Auswärtiger Gewalt als Ergebnis einer rechtsvergleichenden Überschau 149
II. Die die Wehrhoheit und die diplomatische Auswärtige Gewalt betreffenden Normen in den geltenden Bundesstaatsverfassungen 151
1. Verfassungen mit ausschließlicher und umfassender Zuweisung der Auswärtigen Gewalt an die Zentralstaaten 151
2. Verfassungen mit beschränkter Zuweisung der Auswärtigen Gewalt bzw. ihrer akzessorischen Bereiche an die Gliedstaaten (Schweiz, UdSSR, USA) 152
III. Die die Wehrhoheit und die diplomatische Auswärtige Gewalt betreffenden Normen in den historischen deutschen Bundesstaatsverfassungen 160
1. Reichsverfassung vom 16.4.1871 160
2. Weimarer Verfassung vom 11. 8.1919 165
Viertes Kapitel: Wehrhoheit als Teil der Auswärtigen Gewalt im bundesstaatlichen Kompetenzsystem des Grundgesetzes 168
§ 10. Auslegung des Artikel 32 Absatz 1 des Grundgesetzes 168
I. Wortauslegung 169
1. Das Wort „Pflege" 169
2. Pflege der „Beziehungen zu auswärtigen Staaten" 170
3. Wertung des Auslegungsergebnisses 173
II. Systematische Auslegung 174
1. Art. 30 und Art. 32 Abs. 1 GG 174
2. Innere und auswärtige Angelegenheiten — Die Zweispurigkeit des grundgesetzlichen Systems der Zuständigkeitsgeneralklauseln zur Vermeidung von Kompetenzlücken 176
3. Materiellrechtliche Beschränkungen der Auswärtigen Gewalt 179
III. Objektiv-teleologische Auslegung 180
1. Verhältnis der objektiv-teleologischen Auslegung zur systematischen Auslegung 180
2. Die Natur der Sache 181
3. Die Völkerrechtsfreundlicheit des Grundgesetzes 183
4. Die Friedensfreundlichkeit des Grundgesetzes 185
IV. Historische Auslegung 187
1. Aufgabe und Methode der historischen Auslegung 187
2. Der Wille des Gesetzgebers des Grundgesetzes vom 23. 5.1949 188
3. Der Wille des Gesetzgebers der Wehrrechtsnovellen zum Grundgesetz 192
4. Der Bedeutungswandel des Art. 32 Abs. 1 des Grundgesetzes 196
§ 11. Wertung des Auslegungsergebnisses und Einbeziehung in die herkömmliche Interpretation des Art. 32 Abs. 1 GG 199
1. Verhältnis der vorgeschlagenen Auslegung des Art. 32 Abs. 1 GG zu seiner herkömmlichen Auslegung 199
2. Kritische Darstellung der Untersuchungen der heutigen Staatsrechtslehre zum Verhältnis von Wehrhoheit und Auswärtiger Gewalt zueinander (Arndt, Kraus, Loewenstein, Krüger) 201
3. Kritische Stellungnahme zu anderen Versuchen der Begründung der Bundesgeneralkompetenz für Verteidigung 205
4. Schlußbetrachtung 207
Zusammenfassung 210
Anhang: Textliche Nachweise zu den Bestimmungen über die Wehrhoheit und die diplomatische Auswärtige Gewalt in Bundesstaatsverfassungen mit Anmerkungen 211
I. Die geltenden Verfassungen mit ausschließlicher und umfassender Zuweisung der Auswärtigen Gewalt an die Zentralstaaten 211
II. Die geltenden Verfassungen mit beschränkter Zuweisung der Auswärtigen Gewalt bzw. ihrer akzessorischen Bereiche an die Gliedstaaten (Schweiz, UdSSR, USA) 223
III. Die historischen deutschen Bundesstaatsverfassungen (RV 1871, WV 1919) 228
Literaturverzeichnis 233