Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt
BOOK
Cite BOOK
Style
Sachau, M. (1967). Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt. Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42143-5
Sachau, Manfred. Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt: Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42143-5
Sachau, M (1967): Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt: Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42143-5
Format
Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt
Ein Beitrag zur Auslegung des Artikels 32 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 61
(1967)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
1. Fragestellung und Zielsetzung der Untersuchung | 15 | ||
2. Zum Inhalt und Aufbau der Arbeit | 17 | ||
Erstes Kapitel: Der Begriff der Wehrhoheit und der scheinbare Verzicht auf ihn im bundesstaatlichen Kompetenzsystem des Grundgesetzes | 19 | ||
§ 1. Der Begriff der Wehrhoheit | 19 | ||
I. Die Funktion der Unterscheidung von „Hoheiten" oder „materiellen Gewalten" im heutigen Staatsrecht | 19 | ||
1. Die Einheit der Staatsgewalt | 19 | ||
2. Die Unterscheidung einzelner Hoheiten und Gewalten als Grundlage für Kompetenzregelungen | 20 | ||
3. Das Verhältnis der materiellen Gewaltenunterscheidung zur formellen Gewaltenteilung | 21 | ||
II. Die Wehrhoheit | 22 | ||
1. Wehrhoheit und Völkerrecht | 22 | ||
2. Wehrhoheit als ein nach außen gewendetes Hoheitsrecht | 25 | ||
3. Wehrhoheit als Zuständigkeit zur aktuellen Gewaltanwendung | 29 | ||
§ 2. Die Wehrhoheit der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz | 32 | ||
I. Das Fehlen wehrrechtlicher Regelungen im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 | 32 | ||
1. Das Fehlen wehrrechtlicher Regelungen | 32 | ||
2. Die Erforderlichkeit wehrrechtlicher Regelungen | 33 | ||
II. Die Inanspruchnahme der Wehrhoheit durch die erste Wehrrechtsnovelle vom 26. 3.1954 | 35 | ||
1. Die Entwürfe zu den Wehrrechtsnovellen | 35 | ||
2. Die erste Wehrrechtsnovelle | 37 | ||
III. Das Fehlen einer bundesstaatlichen Zuständigkeitsgeneralentscheidung hinsichtlich der Wehrhoheit in den Bestimmungen der zweiten Wehrrechtsnovelle vom 19.3.1956 | 38 | ||
1. Die Entstehungsgeschichte der zweiten Wehrrechtsnovelle | 38 | ||
2. Inhalt der zweiten Wehrrechtsnovelle | 40 | ||
IV. Die Versuche einer Begründung der Wehrhoheit des Bundes aus dem Inbegriff der wehrrechtlichen Regelungen im Grundgesetz | 46 | ||
V. Kritik der herkömmlichen Ableitung der Wehrhoheit des Bundes — Hinweis zum weiteren Gang der Untersuchung | 48 | ||
Zweites Kapitel: Der Begriff der Auswärtigen Gewalt und seine Verwendung im bundesstaatlichen Kompetenzsystem des Grundgesetzes | 52 | ||
§ 3. Der Begriff der Auswärtigen Gewalt | 52 | ||
1. Auswärtige Gewalt als ein nach außen gewendetes Hoheitsrecht | 52 | ||
2. Gestaltung der Rechts- und Verkehrsbeziehungen zu anderen Völkerrechtssubjekten als Gegenstand der Auswärtigen Gewalt | 54 | ||
3. Der akzessorische interne Hoheitsbereich der Auswärtigen Gewalt | 55 | ||
4. „Auswärtige Verwaltung" als unzutreffende Bezeichnung für die Auswärtige Gewalt | 57 | ||
5. Beschränkung der Auswärtigen Gewalt auf die unmittelbare Gestaltung der auswärtigen Beziehungen | 60 | ||
6. Auswärtige Gewalt und Völkerrecht | 61 | ||
§ 4. Die Auswärtige Gewalt der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz | 62 | ||
I. Überblick über die die auswärtige Gewalt berührenden Bestimmungen des Grundgesetzes | 62 | ||
1. Die Inanspruchnahme der Auswärtigen Gewalt für die Bundesrepublik und ihre Überweisung als Gesamtzuständigkeit an den Bund | 62 | ||
2. Der akzessorische Organisations- und Willensbildungsbereich der Auswärtigen Gewalt | 62 | ||
3. Inhaltliche Ausrichtung und Beschränkung der Auswärtigen Gewalt | 63 | ||
II. Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten des Art. 32 Abs. 1 GG als der zentralen Regelung der Auswärtigen Gewalt im Grundgesetz | 65 | ||
1. Vorgeschichte der Beratungen zum Grundgesetz | 65 | ||
2. Die Beratungen des Verfassungskonventes | 66 | ||
3. Die Beratungen des Parlamentarischen Rates | 67 | ||
4. Das verzögerte und eingeschränkte Inkrafttreten des Art. 32 Abs. 1 GG | 70 | ||
III. Die Auslegung des Art. 32 Abs. 1 des Grundgesetzes | 72 | ||
1. Die Überweisung der Auswärtigen Gewalt durch Art. 32 Abs. 1 GG als umfassender Zuständigkeit an den Bund | 72 | ||
2. Art. 32 Abs. 1 GG als primäre Zuständigkeitsklausel gegenüber Art. 30 GG | 74 | ||
3. Vertragsschlußrechte der Länder nach Art. 32 Abs. 1 GG als Ausnahmeregelung | 74 | ||
4. Geltung des Art. 32 Abs. 1 GG für den internen akzessorischen Bereich der Auswärtigen Gewalt | 76 | ||
5. Föderale Zuständigkeitsverteilung im internen akzessorischen Bereich der Auswärtigen Gewalt (inter governmental division of powers) | 77 | ||
6. Aufteilung auswärtiger Befugnisse zwischen obersten Bundesorganen — intra governmental division of powers | 79 | ||
Drittes Kapitel: Das Verhältnis der Begriffe Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt zueinander | 81 | ||
§ 5. Logisch-terminologische Zuordnung der Begriffe Wehrhoheit und Auswärtige Gewalt zueinander | 81 | ||
I. Gewaltanwendung als Gestaltungsmittel im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten | 81 | ||
II. Auswärtige Gewalt als die eine umfassende auswärtige Gesamtzuständigkeit, die die militärische Auswärtige Gewalt (Wehrhoheit) und die diplomatische Auswärtige Gewalt in sich begreift | 85 | ||
§ 6. Rechtshistorische Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander | 87 | ||
1. Die Einheit von militärischer Auswärtiger Gewalt und diplomatischer Auswärtiger Gewalt als überkommener Bestandteil der älteren Staatsrechtstheorien | 88 | ||
2. Die Beständigkeit des umfassenden Begriffs der Auswärtigen Gewalt im 19. Jahrhundert | 90 | ||
3. Die äußerliche Trennung zwischen militärischer und diplomatischer Auswärtiger Gewalt im Text der Weimarer Verfassung | 92 | ||
4. Der ausstehende Rückgriff auf den Gesamtbegriff der Auswärtigen Gewalt durch die heutige Staatsrechtslehre | 95 | ||
§ 7. Völkerrechtliche Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander | 96 | ||
I. Die totale Verrechtlichung der internationalen Beziehungen | 97 | ||
1. Begriffliche Gleichstellung von militärischer Auswärtiger Gewalt und diplomatischer Auswärtiger Gewalt als Folge der im neueren Völkerrecht verwirklichten Rechtsbindung aller zwischenstaatlichen Gewaltanwendung | 97 | ||
2. Beschränkungen zwischenstaatlicher Gewaltanwendung nach der Völkerbundssatzung | 99 | ||
3. Illegalisierung des Krieges nach dem Kellogg-Pakt | 101 | ||
4. Illegalisierung der Gewalt nach der UN-Satzung | 102 | ||
5. Sachliche Nachordnung der militärischen Auswärtigen Gewalt gegenüber der diplomatischen Auswärtigen Gewalt | 105 | ||
II. Die gleichartige völkerrechtliche Sonderstellung der Diplomaten und Soldaten als den Organen der staatlichen Auswärtigen Gewalt | 107 | ||
1. Soldaten als staatliche Organe kriegerischer Gewaltanwendung | 108 | ||
2. Gesteigerte Staatenhaftung für Soldaten im Kriege | 111 | ||
3. Privilegierter Status der Soldaten im Ausland | 112 | ||
III. Übergangsbereiche zwischen diplomatischer Auswärtiger Gewalt und militärischer Auswärtiger Gewalt | 113 | ||
1. Kriegsbeginn | 114 | ||
2. Kriegsbeendigung | 115 | ||
3. Kriegsverträge | 116 | ||
4. Drohung und Angriff | 119 | ||
§ 8. Faktische Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander | 123 | ||
I. Die Thesen von Carl von Clausewitz zum Verhältnis des Krieges zur Politik | 123 | ||
1. Politik als Urheber und Lenker kriegerischer Entwicklungen — Krieg als Fortsetzung des politischen Verkehrs mit Einmischung anderer Mittel | 124 | ||
2. Politik als das mäßigende Element im Kriege | 126 | ||
3. Politik als der bestimmende Faktor für den Charakter eines Krieges | 127 | ||
4. Einschränkung des autonomen militärischen Bereichs durch den Grundsatz der Einheit der Außenpolitik | 127 | ||
5. Notwendige Vertrautheit der politischen Führung mit Wesen und Wirkungsweise der kriegerischen Mittel | 128 | ||
6. Die Regierung als Träger auch der mit militärischen Mitteln fortgesetzten Außenpolitik | 129 | ||
7. Zusammenfassung | 130 | ||
II. Gültigkeit der Clausewitz-Thesen heute | 131 | ||
1. Fortgeltung trotz der Illegalisierung zwischenstaatlicher Gewaltanwendung | 131 | ||
2. Gesteigerte Bedeutung mit Rücksicht auf die modernen Kampfmittel | 132 | ||
3. Gesteigerte Bedeutung für ideologisch begründete Konflikte | 135 | ||
4. Gesteigerte Notwendigkeit des Vertrautseins der politischen Führung mit Wesen und Wirkungsweise der Gewaltmittel | 135 | ||
5. Gesteigerte Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit des militärischen Gewaltinstruments für die politische Führung | 136 | ||
6. Zeitgeschichtliche Anschauungsbeispiele zu den Clausewitz-Thesen | 139 | ||
III. Schlußfolgerungen zu dem Verhältnis von diplomatischer und militärischer Auswärtiger Gewalt zueinander | 144 | ||
§ 9. Bundesstaatliche Aspekte zum Verhältnis von Wehrhoheit und diplomatischer Auswärtiger Gewalt zueinander | 145 | ||
I. Grundsätzliches | 145 | ||
1. „Bundesstaat" als rechtswissenschaftlicher Systematisierungsbegriff | 145 | ||
2. Militärische Auswärtige Gewalt und diplomatische Auswärtige Gewalt im Bundesstaat | 148 | ||
3. Einheit von militärischer Auswärtiger Gewalt und diplomatischer Auswärtiger Gewalt als Ergebnis einer rechtsvergleichenden Überschau | 149 | ||
II. Die die Wehrhoheit und die diplomatische Auswärtige Gewalt betreffenden Normen in den geltenden Bundesstaatsverfassungen | 151 | ||
1. Verfassungen mit ausschließlicher und umfassender Zuweisung der Auswärtigen Gewalt an die Zentralstaaten | 151 | ||
2. Verfassungen mit beschränkter Zuweisung der Auswärtigen Gewalt bzw. ihrer akzessorischen Bereiche an die Gliedstaaten (Schweiz, UdSSR, USA) | 152 | ||
III. Die die Wehrhoheit und die diplomatische Auswärtige Gewalt betreffenden Normen in den historischen deutschen Bundesstaatsverfassungen | 160 | ||
1. Reichsverfassung vom 16.4.1871 | 160 | ||
2. Weimarer Verfassung vom 11. 8.1919 | 165 | ||
Viertes Kapitel: Wehrhoheit als Teil der Auswärtigen Gewalt im bundesstaatlichen Kompetenzsystem des Grundgesetzes | 168 | ||
§ 10. Auslegung des Artikel 32 Absatz 1 des Grundgesetzes | 168 | ||
I. Wortauslegung | 169 | ||
1. Das Wort „Pflege" | 169 | ||
2. Pflege der „Beziehungen zu auswärtigen Staaten" | 170 | ||
3. Wertung des Auslegungsergebnisses | 173 | ||
II. Systematische Auslegung | 174 | ||
1. Art. 30 und Art. 32 Abs. 1 GG | 174 | ||
2. Innere und auswärtige Angelegenheiten — Die Zweispurigkeit des grundgesetzlichen Systems der Zuständigkeitsgeneralklauseln zur Vermeidung von Kompetenzlücken | 176 | ||
3. Materiellrechtliche Beschränkungen der Auswärtigen Gewalt | 179 | ||
III. Objektiv-teleologische Auslegung | 180 | ||
1. Verhältnis der objektiv-teleologischen Auslegung zur systematischen Auslegung | 180 | ||
2. Die Natur der Sache | 181 | ||
3. Die Völkerrechtsfreundlicheit des Grundgesetzes | 183 | ||
4. Die Friedensfreundlichkeit des Grundgesetzes | 185 | ||
IV. Historische Auslegung | 187 | ||
1. Aufgabe und Methode der historischen Auslegung | 187 | ||
2. Der Wille des Gesetzgebers des Grundgesetzes vom 23. 5.1949 | 188 | ||
3. Der Wille des Gesetzgebers der Wehrrechtsnovellen zum Grundgesetz | 192 | ||
4. Der Bedeutungswandel des Art. 32 Abs. 1 des Grundgesetzes | 196 | ||
§ 11. Wertung des Auslegungsergebnisses und Einbeziehung in die herkömmliche Interpretation des Art. 32 Abs. 1 GG | 199 | ||
1. Verhältnis der vorgeschlagenen Auslegung des Art. 32 Abs. 1 GG zu seiner herkömmlichen Auslegung | 199 | ||
2. Kritische Darstellung der Untersuchungen der heutigen Staatsrechtslehre zum Verhältnis von Wehrhoheit und Auswärtiger Gewalt zueinander (Arndt, Kraus, Loewenstein, Krüger) | 201 | ||
3. Kritische Stellungnahme zu anderen Versuchen der Begründung der Bundesgeneralkompetenz für Verteidigung | 205 | ||
4. Schlußbetrachtung | 207 | ||
Zusammenfassung | 210 | ||
Anhang: Textliche Nachweise zu den Bestimmungen über die Wehrhoheit und die diplomatische Auswärtige Gewalt in Bundesstaatsverfassungen mit Anmerkungen | 211 | ||
I. Die geltenden Verfassungen mit ausschließlicher und umfassender Zuweisung der Auswärtigen Gewalt an die Zentralstaaten | 211 | ||
II. Die geltenden Verfassungen mit beschränkter Zuweisung der Auswärtigen Gewalt bzw. ihrer akzessorischen Bereiche an die Gliedstaaten (Schweiz, UdSSR, USA) | 223 | ||
III. Die historischen deutschen Bundesstaatsverfassungen (RV 1871, WV 1919) | 228 | ||
Literaturverzeichnis | 233 |