Sozialbindung des Eigentums
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Leisner, W. (1972). Sozialbindung des Eigentums. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42792-5
Leisner, Walter. Sozialbindung des Eigentums. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42792-5
Leisner, W (1972): Sozialbindung des Eigentums, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42792-5
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Sozialbindung des Eigentums
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 196
(1972)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einleitung | 9 | ||
Α. „Sozialgebundenheit des Eigentums" und Enteignung in der Weimarer Zeit | 16 | ||
I. Der Begriff der Sozialbindung — Allgemeines | 16 | ||
II. Die Erweiterung des Eigentumsbegriffes | 17 | ||
1. Der „klassische" Enteignungsbegriff | 17 | ||
2. Die Erweiterung der Eigentumsgarantie auf alle Vermögenswerten Gegenstände und ihre Bedeutung für den Begriff der Sozialbindung | 19 | ||
III. Die Ausweitung des Begriffs des enteignenden Eingriffs: Enteignung auch durch Gesetz | 21 | ||
1. Die „ursprüngliche" Einzelakttheorie: Enteignung nur durch Verwaltungsakt | 21 | ||
2. Die „modifizierte" Einzelakttheorie | 22 | ||
IV. Die Erweiterung des Enteignungsbegriffs hinsichtlich der Wirkung der Enteignung: Enteignung ohne Eigentumsübertragung | 24 | ||
1. Die „neue Lehre" | 24 | ||
2. Bedeutung der Neuerung für die Sozialbindung | 25 | ||
V. Ansätze zur Abgrenzung von Sozialbindung und Enteignung aus der Weimarer Zeit | 27 | ||
1. Die nach der Erweiterung des Eigentumsbegriffs noch möglichen Kriterien | 27 | ||
2. Abgrenzung nach der Tiefe des Eingriffs | 27 | ||
3. Abgrenzung nach der Zahl der betroffenen Rechtsträger | 29 | ||
4. Die „Schutzwürdigkeitstheorie" als Beispiel für den Synkretismus in der Eigentumsdogmatik von Weimar | 31 | ||
B. Sozialbindung und Enteignung in der nationalsozialistischen Zeit | 34 | ||
I. Kontinuität zur Weimarer Zeit | 34 | ||
1. Politik und Gesetzgebung | 34 | ||
2. Herkömmliche Abgrenzungskriterien | 35 | ||
II. Von der Weimarer Enteignungslehre zur NS-Sozialpflichtigkeit | 36 | ||
1. Von der „Enteignung als Nutzungsänderung" zu den „immanenten Gemeinschaftsbindungen" | 36 | ||
2. Der Eigentümer als „Treuhänder des Volkes" und die Enteignung | 39 | ||
3. Die Höhe der Enteignungsentschädigung und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums | 41 | ||
C. Die Sozialbindung des Eigentums — Abgrenzungsversuche zur Enteignung — | 43 | ||
I. Eigentum als „Rechtsposition in der Entwicklung" — Generelle Unmöglichkeit der Abgrenzung zur Enteignung | 46 | ||
1. Eigentum als variable, relativierte Rechtsposition — oder als festes grundsätzlich unbeschränktes Schutzgut? | 46 | ||
2. Unmöglichkeit einer eindeutigen Abgrenzung Sozialbindung — Enteignung? | 48 | ||
3. Die „Entwicklungsgebundenheit der Sozialbindung" | 50 | ||
4. Die grundsätzliche „Festigkeit des Eigentumsbegriffs" gegenüber aller Evolution | 58 | ||
II. Sozialbindung und „allgemeine Sozial vorbehalte der Verfassung" | 62 | ||
1. Sozialstaatlichkeit und Sozialbindung | 63 | ||
2. Sozialisierung und Sozialbindung | 65 | ||
3. Der „allgemeine Gemeinschaftsvorbehalt" und die Sozialbindung | 71 | ||
4. Beschränkung des Eigentums durch die „Freiheit anderer"? | 74 | ||
III. „öffentliches Interesse", „Belange der Allgemeinheit" als Bestimmungskriterien für die Sozialbindung? | 86 | ||
1. öffentliches Interesse als Kriterium für die Sozialbindung | 86 | ||
2. Die „Abwägungslehren", insbes. die Abgrenzungsformel des BVerwG | 91 | ||
3. Sozialbindung nach fiskalischen Gesichtspunkten? Die Bedeutung der „Leistungsfähigkeit" des Staates | 97 | ||
Exkurs: Die Höhe der Enteignungsentschädigung und die Sozialbindung — Ausweitung der Sozialbindung durch Beschränkung der Enteignungsentschädigung? | 101 | ||
1. Mögliche Auswirkungen der Höhe der Enteignungsentschädigung auf die Abgrenzung Sozialbindung / Enteignung | 101 | ||
2. Unzulässigkeit der Berücksichtigung der Höhe der Entschädigung bei der Bestimmung der Grenzen der Sozialbindung | 105 | ||
3. Die Höhe der Enteignungsentschädigung — Grundsätze des geltenden Rechts | 109 | ||
4. Geringere Entschädigung bei „unverdientem Eigentum" | 121 | ||
IV. Bestimmung der Sozialbindung nach der Zahl der Betroffenen — Die Sonderopfertheorie des BGH | 132 | ||
1. Die Theorie des BGH | 132 | ||
2. Kritik der Sonderopfertheorie: Das unlösbare Problem der Gruppenenteignung und die unzulässige Einschränkung der Typisierungsgewalt des Gesetzgebers | 136 | ||
3. Kritik der Sonderopfertheorie: „Je größer der Eingriff, desto billiger" | 141 | ||
4. Kritik der Sonderopfertheorie: Kein Sonderopfer ohne Bestimmung der Schwere des Eingriffs | 143 | ||
D. Die Unterscheidung von Sozialbindung und Enteignung — Fortsetzung: Abgrenzung nach der Tiefe des Eingriffs — Die bisherigen Bestimmungsversuche der Eingriffsgrenzen | 147 | ||
I. Die Bestimmung der Sozialbindung nach der Eingriffstiefe als methodische Folge aus der Grundrechtsqualität des Eigentumsrechts | 147 | ||
1. Das grundrechtliche Kernbereichdenken; Konsequenzen für das Eigentum | 147 | ||
2. Die zentralen Schutzbereiche des Eigentums | 148 | ||
3. Die „Schweretheorie" als Folgerung aus diesem methodischen Ansatz | 151 | ||
II. „Formale" Bestimmungsversuche der möglichen Tiefe sozialbindender Eingriffe | 153 | ||
1. Sachgerechtigkeit | 153 | ||
2. Die allgemeinen verwaltungsrechtlichen (polizeirechtlichen) Grundsätze als Grenze der Sozialbindung | 157 | ||
3. Enteignung als „Ausnahme" | 162 | ||
III. Die „inhärenten" Schranken des Eigentums — Bestimmung der als Sozialbindung zulässigen Eingriffstiefe nach den „dem Eigentum innewohnenden Beschränkungen" | 163 | ||
1. Die Lehre von den „inhärenten Schranken" | 163 | ||
2. Kritik | 164 | ||
3. Die „prekären Rechtspositionen" als Gegenstand zulässiger Sozialbindung | 168 | ||
IV. Bestimmung der „Enteignungsschwelle" aus der Zweckänderung beim betroffenen Recht | 171 | ||
1. Die Zweckentfremdungslehre — die Privatnützigkeitstheorie | 171 | ||
2. Kritik der Privatnützigkeitslehre | 174 | ||
3. Grundsätzliche Bedenken gegen die Zweckentfremdungstheorien | 178 | ||
4. Sozialbindung als „Eigentumsbeschränkung im Interesse des Eigentümers" | 180 | ||
5. Das „gemeinschaftsschädliche Eigentum" | 183 | ||
E. Ansätze zu einer möglichen Abgrenzung der Sozialbindung nach geltendem Recht | 185 | ||
I. „Methodische" Ansätze zu einer Untersuchung der Sozialbindung | 188 | ||
1. Nicht der Inhalt, sondern die Grenzen der Sozialbindung sind zu bestimmen | 189 | ||
2. Eine Abgrenzung der Sozialbindung durch „eine Formel" ist unmöglich | 191 | ||
3. Die Bestimmung der Sozialbindung muß „induktiv" von einer Systematisierung der Eigentumsjudikatur ausgehen | 192 | ||
4. Die Grenzen der Sozialbindung liegen kraft Verfassung fest, sie sind aus Verfassungsrecht zu bestimmen | 194 | ||
5. Die Sozialbindung setzt dem Eigentum Grenzen, sie löst das Eigentum nicht in Einzelbefugnisse auf | 196 | ||
II. Totalentzug von Rechten und alles was ihm gleichkommt, ist nie Sozialbindung | 199 | ||
1. Der Totalentzug von Rechten als Enteignung | 199 | ||
2. Bindungen, welche dem Entzug gleichkommen | 201 | ||
3. Die Eingriffsdauer als Kriterium für den Totalentzug — Die zeitlichen Schranken der Sozialbindung | 205 | ||
4. Existenzvernichtung als Schranke sozialbindender Eingriffe | 206 | ||
III. Die Sozialbindung muß die Grenzen achten, welche sich aus der bisherigen Entwicklung des Eigentums ergeben | 209 | ||
1. Die Tradition und Sozialbindung nach bisherigem Recht | 209 | ||
2. Die Bedeutung des Herkommens für die Sozialbindung | 211 | ||
IV. Die Sozialbindung ist rechtsstaatlich fortzuentwickeln; dabei ist Bestandsschutz zu gewähren und Vertrauen zu wahren | 214 | ||
1. Eigentum und Rechtsstaat | 214 | ||
2. Der Bestandsschutz von Eigentumsrechten in der Judikatur | 217 | ||
V. Dem Eigentümer als „Organ der Wirtschaftsverfassung" muß ein gewisser eigentumspolitischer Spielraum erhalten bleiben | 219 | ||
1. Das Privateigentum und das Problem der Wirtschafts Verfassung | 219 | ||
2. Der Eigentümer als „Organ der Wirtschafts Verfassung" | 222 | ||
VI. Sozialbindung des Eigentums ist kein Instrument der Gesellschaftspolitik; Sozialpolitik ist Sache des Steuerstaates, Sozialbindung das Redit nachbarlichen Zusammenlebens | 226 | ||
1. Sozialbindung und Besteuerung | 226 | ||
2. Unzulässigkeit sozialpolitischer Sozialbindung — Sozialgestaltung durch den Steuerstaat | 228 | ||
VII. Eingriffe im Rahmen der Sozialbindung müssen auch rein quantitative Grenzen finden | 234 | ||
1. Die Notwendigkeit quantitativer Abgrenzungskriterien | 234 | ||
2. Die Größenordnung zulässiger Wertminderungen im Rahmen der Sozialbindung | 236 | ||
Ausblick: Sozialgebundenes Eigentum als Grundlage solidarischen Zusammenlebens | 239 |