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Technisches Sicherheitsrecht

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Plischka, H. (1969). Technisches Sicherheitsrecht. Die Probleme des technischen Sicherheitsrechts, dargestellt am Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen (§ 24 GewO). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42106-0
Plischka, Hans Peter. Technisches Sicherheitsrecht: Die Probleme des technischen Sicherheitsrechts, dargestellt am Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen (§ 24 GewO). Duncker & Humblot, 1969. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42106-0
Plischka, H (1969): Technisches Sicherheitsrecht: Die Probleme des technischen Sicherheitsrechts, dargestellt am Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen (§ 24 GewO), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42106-0

Format

Technisches Sicherheitsrecht

Die Probleme des technischen Sicherheitsrechts, dargestellt am Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen (§ 24 GewO)

Plischka, Hans Peter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 109

(1969)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht V
Inhaltsverzeichnis VII
Abkürzungen XIX
Einleitung: Gegenstand und Methode der Arbeit 1
A. Der Gegenstand der Arbeit 1
I. Technik und Recht 1
a) Die Bedeutung der Technik für die Entwicklung des öffentlichen Rechts 1
1. Die Verwaltung als Daseins Vorsorge 1
2. Die gewandelten Methoden der politischen Willensbildung 1
3. Die Veränderungen der Kriegsführung und der internationalen Zusammenarbeit 2
4. Die technisch bedingte Rationalisierung der Verwaltung 2
b) Das technische Sicherheitsrecht 2
1. Die Sicherheitsprobleme der technischen Zivilisation 2
2. Das technische Sicherheitsrecht als Weiterentwicklung des herkömmlichen Polizeirechts 3
3. Das technische Sicherheitsrecht als Schranke für die technische Produktion der Wirtschaft 3
II. Das Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen 4
B. Die Methode der Arbeit 5
I. Die Anknüpfung an das herkömmliche allgemeine Polizeirecht 5
a) Die polizeirechtlichen Probleme 5
b) Die verfassungsrechtlichen Probleme 5
II. Die Besonderheiten des technischen Sicherheitsrechts 6
a) Die Weiterentwicklung alter Rechtsfragen und die Herausbildung neuer Rechtsinstitute im technischen Sicherheitsrecht 6
b) Die Einheit des technischen Sicherheitsrechts auf dem Boden des Polizeirechts und die Gleichheit der sachlichen Problematik 6
c) Die charakteristischen Eigenheiten des technischen Regelungsobjektes 6
1. Der technische Fortschritt 11
2. Das technische Sicherheitsrisiko 11
3. Die Rolle der Wirtschaft und der Wissenschaft 11
d) Die besonderen Rechtsinstitute des technischen Sicherheitsrechts 11
III. Die Eingrenzung der Arbeit 12
a) Die Beschränkung auf das materielle technische Sicherheitsrecht 12
b) Die Neukodifikation des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen seit 1953 12
1. Teil: Das technische Sicherheitsrecht 13
1. Kapitel: Das System des Sicherheitsrechts 13
§ 1: Die technischen Sicherheitsvorschriften als Rechtsnormen 13
§ 2: Die Auslegung technischer Vorschriften 16
A. Die Auslegung technisch-wissenschaftlicher Fachbegriffe 17
I. Die Bindung der Auslegung an die Begriffe der Fachwissenschaften 18
II. Die Selbständigkeit der juristischen Methode 19
a) Die Rechtsbegriffe als Zweckschöpfungen zur Ordnung des sozialen Zusammenlebens 19
b) Besondere Gesichtspunkte für die Auslegung des technischen Sicherheitsrechts 21
B. Möglichkeiten für die Berücksichtigung des technischen Fortschritts im Rahmen überholter technischer Begriffsbildungen 21
I. Die Notwendigkeit einer fortdauernden Anpassung des technischen Sicherheitsrechts an den Fortschritt der Technik 22
II. Die Fortbildung des technischen Sicherheitsrechts im Rahmen der Auslegung 23
a) Die Einbeziehung neuer gefährlicher Anlagen 23
b) Die Berücksichtigung neuer technischer Sicherheitsmaßnahmen 24
§ 3: Das Sicherheitsrecht der überwachungsbedürftigen Anlagen als Polizeiverordnungsrecht des Bundes 26
A. § 24 als rechtsverbindliche Ermächtigungsnorm 26
B. Die Geltung der Grundsätze des allgemeinen Polizeirechts auf Bundesebene 27
C. Die Geltung dieser Grundsätze für die Spezialermächtigung des § 24 GewO 27
I. Die Besonderheiten der Spezialermächtigung für das Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen 27
II. Die subsidiäre Geltung der Grundsätze des allgemeinen Polizeirechts 29
D. Ergebnis: § 24 GewO als Ermächtigung zu technischen Polizeiverordnungen des Bundes 30
§ 4: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Rechtsquellen des technischen Sicherheitsrechts 32
A. Die sachliche Problematik eines technischen Sicherheitsrechts 32
I. Die Berücksichtigung des technischen Fortschritts 32
II. Die Beteiligung der interessierten und sachverständigen Kreise 32
III. Die Notwendigkeit detaillierter Einzelregelungen 33
B. Das System der Rechtsquellen des technischen Sicherheitsrechts 34
I. Die staatlich gesetzten Sicherheitsvorschriften 34
a) Das ermächtigende Gesetz § 24 GewO 34
b) Grundverordnungen und Technische Verordnungen 34
c) Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften 37
II. Die privaten technischen Regelwerke 38
a) Die VDE-Vorschriften 39
b) Die DIN-Normen 40
c) Die VDI-Regeln 41
d) Sonstige private technische Regelwerke 41
C. Die Rechtsnatur und die rechtliche Bedeutung der privaten technischen Regelwerke im System des technischen Sicherheitsrechts. Ihre unterschiedliche Bedeutung für das öffentliche Recht, das Bürgerliche Recht und das Strafrecht 41
I. Die mangelnde Rechtsnormqualität privater technischer Regelwerke 42
a) Ihre Rechtsverbindlichkeit als Rechtsverordnungen 42
b) Ihre Rechtsverbindlichkeit als autonome Satzungen 43
c) Ihre Rechtsverbindlichkeit als Gewohnheitsrecht 44
d) Ihre Rechtsverbindlichkeit als Bestandteil der staatlichen Rechtsverordnungen kraft Verweisung auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik" 44
1. Die Voraussetzungen der Verweisung im allgemeinen 44
aa) Bestimmtheit der Bezugnahme 45
bb) Bekanntmachung der in Bezug genommenen Vorschriften 45
2. Unbestimmtheit und mangelnde Bekanntmachung der Verweisung auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik" 46
II. Die Bedeutung der privaten technischen Regelwerke als Erfahrungssätze der Technik und die Voraussetzungen ihrer Anerkennung 47
a) Die allgemeine methodische Bedeutung der Blankettbegriffe als Mittel zur Bezugnahme auf außerrechtliche gesellschaftliche Standards 49
b) Die Auslegung des Blankettbegriffs der „allgemein anerkannten Regeln der Technik" 50
1. Die Bezugnahme auf allgemeine Erfahrungssätze der Technik als sachverständige gutachtliche Erkenntnismittel 51
2. Die Voraussetzungen und Grenzen der Anerkennung 51
aa) Das Erfordernis der „allgemeinen Anerkennung" 52
aaa) Geltung in der Praxis der ausübenden Techniker 52
bbb) Geltung als objektiv kontrollierbare, in Versuchen erprobte Erfahrungssätze 53
bb) Die Begrenzung durch den Zweck der „Gefahrenabwehr" 59
aaa) Die Aufstellung privater technischer Regelwerke zu abweichenden Zwecken 60
bbb) Die Gefahr eines unzulänglichen Sicherheitsschutzes bei Überlassung an die interessierten Kreise 61
2. Kapitel: Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des technischen Sicherheitsrechts 63
§ 5: Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung des technischen Sicherheitsrechts 63
A. Die Kompetenz des Bundes zur Regelung des materiellen technischen Sicherheitsrechts unabhängig von der einschränkenden Regelung des § 24 II GewO 64
B. Die einzelnen Kompetenztitel 65
I. Die Zuständigkeit für das Recht des Gewerbes (Art. 74 Ziff. 11 GG) 66
II. Die Zuständigkeit für das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Ziff. 11 GG) 69
a) Die Auslegung des Begriffs „Recht der Wirtschaft" 70
1. Engere Auffassung 70
2. Weitere Auffassung 70
b) Die Abgrenzung zur Kompetenz der Länder für die Regelung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 71
1. Die sogenannte polizeiliche Annexkompetenz 71
2. Die Voraussetzungen einer Annexkompetenz für das Recht der Wirtschaft 71
3. Der Inhalt des polizeilichen Sicherheitsrechts im engeren Sinne 74
III. Die Zuständigkeit zur Regelung des Arbeitsschutzes (Art. 74 Ziff. 12 GG) 75
IV. Die Zuständigkeit zu Normungsaufgaben (Art. 73 Ziff. 4 GG) 76
V. Die Zuständigkeit für besondere Sachbereiche 76
C. Die Kompetenz des Bundes zur Regelung des formellen technischen Sicherheitsrechts 77
I. Die Zuständigkeit zur Regelung des Überwachungsverhältnisses (§ 24 I Ziff. 1, 2, 4 GewO) 77
II. Die Zuständigkeit zur Regelung der Organisation der Überwachung 77
a) Die Bestimmung der Behörden (§ 24 d GewO) 77
b) Die Bestimmung der technischen Überwachungsorganisationen (§ 24 c GewO) 77
D. Das Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung 78
§ 6: Die Ermächtigung der Bundesregierung zur Regelung des technischen Sicherheitsrechts durch Rechtsverordnungen 80
A. Die Ermächtigung zu technischen Sicherheitsvorschriften (§ 24 I Ziff. 3 GewO) 80
I. Die Bestimmtheit der Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß 81
a) Die Auslegung des Art. 80 I 2 GG, gesehen als Konkretisierung der Verfassungsgrundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung 81
b) Die Vereinbarkeit des § 24 I Ziff. 3 GewO mit Art. 80 I 2 GG 82
1. Die Begrenzung auf die „Gefahrenabwehr" 82
aa) Bestimmtheit kraft feststehender Auslegungspraxis in Rechtsprechung und Wissenschaft 82
bb) Notwendigkeit der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Exekutive wegen des Wandels und der Vielfalt der Verhältnisse 83
2. Die Begrenzung durch einen gesetzlich festgelegten Anlagenkatalog in § 24 III GewO 84
3. Die Begrenzung durch den nach § 24 I 3 GewO möglichen Regelungsinhalt 85
4. Die Zulässigkeit einer bloßen Rahmenermächtigung 85
II. Der Adressat der Ermächtigung 86
B. Die Ermächtigung zur Regelung des Überwachungsverhältnisses (§ 24 I 1, 2 und 4 GewO) 86
§ 7: Die Vereinbarkeit des technischen Sicherheitsrechts mit Art 12 und 14 GG 88
A. Die Vereinbarkeit mit der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) 88
I. Der polizeirechtliche Grundsatz der Entschädigungslosigkeit des Störers 88
II. Die Begründung und die näheren Voraussetzungen dieses Grundsatzes 89
a) Die Begründung dieses Grundsatzes an Hand der neueren Theorien zur Abgrenzung von Enteignung und entschädigungsloser Inhaltsbestimmung des Eigentums 89
1. Kein Eingriff in schutzwürdige Belange (Bundesverwaltungsgericht) 90
2. Zurückweisung in die für alle gleichermaßen geltenden Schranken (Bundesgerichtshof) 90
3. Keine positive nutzbringende Inanspruchnahme privaten Eigentums (Bundesverfassungsgericht) 90
b) Die Entschädigungslosigkeit der Entziehung und Vernichtung polizeiwidrigen Eigentums 92
c) Die Geltung des Grundsatzes für die gefahrenabwehrende Staatstätigkeit im allgemeinen 92
1. Die Nachprüfung des polizeilichen Charakters eigentumsbeschränkender Vorschriften 92
2. Das technische Sicherheitsrecht als entschädigungslose Schrankenbestimmung für potentiell gefährliches Eigentum 93
B. Die Vereinbarkeit des präventiven Erlaubnisvorbehalts mit Art. 14 GG 93
C. Die Vereinbarkeit des technischen Sicherheitsrechts mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) 94
3. Kapitel: Die Voraussetzungen der gesetzlichen Ermächtigung des § 24 GewO 96
§ 8: Die Begrenzung des technischen Sicherheitsrechts auf die Gefahrenabwehr 96
1. Abschnitt: Die Gefahrenabwehr im technischen Sicherheitsrecht im allgemeinen 96
A. Die Zulässigkeit verbessernder, über den bisherigen Sicherheitsstandard hinausgehender technischer Anforderungen 98
I. Die Gefahrenabwehr als Abwehr von „Schaden" 98
a) Schadensabwehr als Erhaltung „dessen, was schon da ist" 98
b) Die Bestimmung der Ausgangsbasis zur Abgrenzung der gefahrenabwehrenden im Gegensatz zu wohlfahrtsfördernden Eingriffen 99
II. Die Unzulässigkeit des „Schutzes gegen sich selbst" 102
B. Die Grenzen eines auf die Gefahrenabwehr beschränkten technischen Sicherheitsrechts 103
I. Die sich aus dem Begriff des „Schadens" ergebenden Grenzen gegenüber fortdauernden Immissionsgefahren 104
II. Die sich aus der notwendigen „Wahrscheinlichkeit" des Schadens ergebenden Grenzen gegenüber unvorhergesehenen Unfallgefahren gefährlicher Anlagen 105
a) Die Bestimmung des Wahrscheinlichkeitsgrades 107
1. Die Bestimmung im Wege der Abwägung 107
2. Die im einzelnen abzuwägenden Interessen 110
aa) Die Zulässigkeit eines gewissen technischen Risikos wegen der Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Belastungsfähigkeit der Wirtschaft 110
bb) Belege dafür aus sonstigen Rechtsvorschriften und aus der Literatur 111
aaa) Der Vergleich polizeilicher und zivilrechtlicher Gesetzeslösungen des Problems der technischen Sicherheit, insbesondere der Vergleich zur Gefährdungshaftung 111
bbb) Die Anerkennung des technischen Risikos in der Literatur 115
3. Einzelne Anhaltspunkte für das Ergebnis der Abwägung 117
aa) Keine einseitige Risikoverteilung 117
bb) Berücksichtigung der bisher üblichen Maßstäbe 117
cc) Die Aufgabe der wissenschaftlichen Unfallforschung 118
b) Die objektive Nachweisbarkeit des drohenden Schadens 119
1. Erfahrungen der Praxis und theoretische Berechnungen 119
2. Beweislast bei noch unerforschten Gefahren 120
c) Die abstrakte Gefahr bei technischen Verordnungen 121
2. Abschnitt: Die Voraussetzungen der Gefahrenabwehr nach § 24 GewO im besonderen 122
A. Der geschützte Personenkreis 122
I. Der Schutz der Beschäftigten 122
II. Der Schutz Dritter 123
III. Kumulativer oder alternativer Schutz der Beschäftigten und Dritten 124
B. Die geschützten Rechtsgüter 125
§ 9: Der persönliche Geltungsbereich der technischen Vorschriften, insbesondere die polizeiliche Haftung der Hersteller 126
A. Die Polizeipflicht des Herstellers überwachungsbedürftiger Anlagen 126
I. Das Fehlen einer besonderen Ermächtigung in § 24 GewO 127
II. Der Rückgriff auf die Grundsätze des allgemeinen Polizeirechts 129
a) Die Polizeipflicht kraft Zustandshaftung 130
b) Die Polizeipflicht kraft Handlungshaftung 130
1. Theorie von der conditio sine qua non 130
2. Adäquanztheorie 130
3. Theorie der unmittelbaren Überschreitung der Gefahrengrenze 131
4. Theorie der rechtswidrigen Erfolgsverursachung 132
III. Die Praxis der Durchführungsverordnungen zu § 24 GewO 133
B. Die Polizeipflicht des Betreibers überwachungsbedürftiger Anlagen 134
C. Die Polizeipflicht des Eigentümers überwachungsbedürftiger Anlagen 135
D. Die Polizeipflicht der beschäftigten Arbeitnehmer an überwachungsbedürftigen Anlagen 136
I. Die Festsetzung von Verhaltensregeln für die Beschäftigten an überwachungsbedürftigen Anlagen durch die technischen Verordnungen 136
II. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieser Verhaltensregeln 137
a) Die Verantwortlichkeit des Betreibers 137
b) Die Verantwortlichkeit der Beschäftigten selbst 137
§ 10: Das Regelungsobjekt des technischen Sicherheitsrechts: die einzelnen überwachungsbedürftigen Anlagen 139
A. Die historische Entwicklung des Katalogs der überwachungsbedürftigen Anlagen in § 24 III GewO 139
B. Die Auslegung der technischen Anlagenbegriffe 140
I. Die juristische, nicht technische Methode der Begriffsbildung 140
II. Das Verhältnis von Generalklausel (§ 24 I) und Enumeration (§ 24 III) 141
a) Das Erfordernis abstrakter Gefährlichkeit 141
b) Die Unzulässigkeit der analogen Einbeziehung weiterer technischer Anlagen 142
C. Die Zweckmäßigkeit der Enumeration durch Gesetz 143
I. Die Notwendigkeit von Spezialregelungen für das technische Sicherheitsrecht 143
II. Die Unzweckmäßigkeit einer gesetzlichen Festlegung des Anlagenkatalogs 143
§ 11: Der sachliche Geltungsbereich des technischen Sicherheitsrechts 145
A. Die Auslegung des § 24 II GewO nach dem Wortlaut 145
B. Die Auslegung des § 24 II GewO aus der Entstehungsgeschichte 146
C. Die Abhängigkeit der Begriffsbildung in § 24 II GewO von den Begriffen des Kompetenzkataloges des Grundgesetzes in Art. 74 Ziff. 11 und 12 147
I. Der Begriff des „wirtschaftlichen Unternehmens" 149
II. Die Begrenzung nach dem Arbeitsschutzzweck 150
III. Die durch § 24 II nicht erfaßten überwachungsbedürftigen Anlagen 150
D. Die allgemeinen Bereichsausnahmen im technischen Sicherheitsrecht 151
2. Teil: Das Überwachungsverhältnis 153
§ 12: Das Überwachungsverhältnis im allgemeinen 153
A. Die Parteien des Überwachungsverhältnisses: die überwachenden Stellen 153
I. Die staatlichen Überwachungsbehörden 153
II. Die technischen Überwachungsorganisationen, insbesondere die Technischen Überwachungsvereine 154
B. Die durch die Überwachung betroffenen Personen. Die sachbezogene Anknüpfung der Adressierung 155
I. Die dingliche Adressierung der Rechtssätze 155
II. Die dingliche Adressierung der Errichtungs- und Betriebserlaubnisse 156
III. Die persönliche Adressierung der Einzelverfügungen 156
IV. Das besondere unmittelbare (dingliche) Überwachungsverhältnis der Aufsichtsbehörden zu den gefährlichen Anlagen 156
C. Der Inhalt des Überwachungsverhältnisses 157
I. Die einzelnen Überwachungsmaßnahmen 157
II. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage. Kein umfassendes allgemeines Überwachungsverhältnis 158
III. Die Begrenzung auf die Gefahrenabwehr 159
§ 13: Das Erlaubnisverfahren 160
A. Die erlaubnispilichtigen Anlagen und die Anknüpfungspunkte für die Erlaubniserteilung 160
I. Die Beschränkung der Erlaubnispflicht auf abstrakt gefährliche Anlagen 160
II. Die Erlaubnispflicht für die „Errichtung" und den „Betrieb" der überwachungsbedürftigen Anlagen 162
a) Errichtung und Betrieb als zeitlich aufeinander folgende Anknüpfungspunkte 162
b) Errichtung und Betrieb als sachlich sich entsprechende Erlaubnisgegenstände 162
III. Die Erlaubnispflicht des Herstellers 164
IV. Die „Wiedererrichtung" und die erneute Inbetriebnahme 164
V. Die Erlaubnispflicht bei „wesentlichen" Änderungen 165
B. Die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung 166
C. Der Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung 167
I. Die Auslegung der Erlaubnis Vorschriften 167
II. Abweichende Ansichten 168
D. Die Zulässigkeit von Auflagen 169
I. Die Auslegung des § 24 I 2 GewO 169
II. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigung für Auflagen im allgemeinen 169
a) Auflagen bei freien Erlaubnissen 170
b) Auflagen bei gebundenen Erlaubnissen 170
III. Der Vergleich zur Zulässigkeit selbständiger polizeilicher Verfügungen 172
IV. Schranken für die Zulässigkeit von Auflagen 172
E. Die Möglichkeit von Dispensen 173
F. Die Geltungskraft der Erlaubnis 173
I. Die Rechtsnatur der sogenannten dinglichen Erlaubnis 175
a) Die Annahme einer Übertragung der aus der Erlaubnis gewonnenen Rechte 175
b) Die Annahme einer an die Sache geknüpften Berechtigung 176
c) Die Erlaubniserteilung an persona certa und incerta 176
d) Die adressatlose Erlaubniserteilung 176
e) Die Untersuchung der Hechtsnatur an Hand der Abgrenzungskriterien von Verwaltungsakt und Norm 177
1. Die Abgrenzungskriterien 177
2. Die dingliche Erlaubnis als konkret-genereller Hoheitsakt 178
aa) Die Regelung eines Einzelfalles 178
bb) Die Betroffenheit einer Vielheit von Personen 178
3. Die Einordnung konkret-genereller Akte als Verwaltungsakte 179
aa) Einzelfallregelung 179
bb) Personenmehrheit als Einheit 179
cc) Allgemeine Erwägungen 179
II. Die Geltung der Erlaubnis für alle dinglich Betroffenen 180
a) Die Bestimmung nach zivilrechtlichen Grundsätzen 180
b) Die Bestimmung nach den Grundsätzen über die polizeiliche Verantwortlichkeit 180
III. Die dingliche Adressierung der mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen 181
§ 14: Besondere Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden 182
A. Die Aufsicht über die Einhaltung der technischen Vorschriften (§ 24 d, § 24 a II GewO) 182
I. Die Bedeutung des § 139 b GewO für die Gewerbeaufsichtsämter 183
a) § 139 b I 2 als Generalermächtigung der Gewerbeaufsicht zu Verfügungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes 184
1. Die Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht auf Grund einer Vielzahl von Spezialgesetzen 184
2. Die Verfügungsbefugnis der Gewerbeaufsicht auf Grund spezieller Eingriffsermächtigungen 185
3. Die Auslegung des § 139 b nach seinem Wortlaut 185
4. Die historische Entwicklung des § 139 b 186
5. Der Zweck des § 139 b 187
b) § 139 b I 2 als Verfügungsbefugnis zur Durchsetzung der einzelnen Arbeitsschutz Vorschriften 189
c) § 139 b I 2 als Ermächtigung zum Gebrauch von polizeilichen Zwangsmitteln 189
II. Die Zwangsbefugnisse der Gewerbeaufsichtsämter 190
a) Die Einstellungsanordnung nach § 24 a I und II 190
1. Das Verhältnis zu anderen Zwangsbefugnissen 191
2. Die Bindung eines besonders schwerwiegenden Eingriffs an besondere Voraussetzungen 191
b) Der Umfang der Zwangsbefugnisse im übrigen 192
III. § 139 b als bundesgesetzliche polizeiliche Ermächtigung 193
B. Die Befugnis zu selbständigen, konkrete Gefahren abwehrenden Sicherheitsmaßnahmen 193
I. Die Rechtsgrundlage in den Durchführungsverordnungen 194
II. Die gesetzliche Ermächtigung in § 24 I 3 194
III. Die Grenzen der Verfügungsbefugnis 195
C. Die Befugnis zu nachträglichen selbständigen Anordnungen zur Gefahrenabwehr 195
I. Die Rechtsgrundlage 196
a) Die Abgrenzung zu § 25 III GewO 196
b) Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit nachträglicher Anordnungen 199
II. Der Bestandsschutz für in Betrieb genommene Anlagen 200
a) Die Berufung auf die grundrechtliche Eigentumsgarantie 200
b) Die Abgrenzung zur gewerberechtlichen Bestandsgarantie des § 51 GewO 201
1. Die Anwendbarkeit des § 51 auf nichterlaubnispflichtige Anlagen 201
2. Der Begriff der Untersagung in § 51 202
3. Die Gleichstellung eigentumsbeschränkender Anordnungen mit der Untersagung des §51 203
aa) Unmöglich ausführbare Anordnungen 203
bb) Wirtschaftlich nicht mehr vertretbare Anforderungen 204
cc) Vorläufige Betriebseinstellungen 206
c) Die Abgrenzung zur gewerberechtlichen Bestandsgarantie des § 25 I 1 GewO 206
1. Die bisherige Auslegung des § 25 I 1: Unzulässigkeit nachträglicher Auflagen 206
2. Derogation des § 25 I 1 durch § 25 III und § 24 I 3 mit Durchführungsverordnungen 208
D. Die Befugnis zu nachträglichen abhängigen Anordnungen zur Durchsetzung geänderter technischer Verordnungen 209
§ 15: Die Typengenehmigung 211
A. Die Regelung der technischen Verordnungen 211
I. Die einheitliche Ausgestaltung des ZulassungsVerfahrens 211
II. Die verschiedenen Rechts Wirkungen der Typengenehmigung 212
a) Ersatz der Betriebserlaubnis 212
b) Wegfall der Abnahmeprüfung 212
c) Verwendungsverbot ohne Typengenehmigung 212
d) Die Typengenehmigung für einzelne Bauteile einer Anlage 212
III. Die sachliche Problematik 213
B. Die Rechtsnatur der Typengenehmigung 214
I. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts 215
a) Rechtswirkungen der Typengenehmigung nur im Verhältnis zu den zukünftigen Betreibern 215
b) Die Typengenehmigung als Verwaltungsakt 216
II. Die Typengenehmigung als Bescheinigung der Ungefährlichkeit für den Hersteller 217
a) Der Inhalt und die Rechts Wirkungen der Typengenehmigung 217
1. Kritik der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts 218
aa) Mangelnde Bestimmtheit und mangelnde Bekanntmachung gegenüber den Betreibern 218
bb) Mangelnde Berücksichtigung der Stellung des Herstellers 219
2. Bestimmung des Inhalts der Typengenehmigung an Hand der allgemeinen Kriterien für die Feststellung der Rechtsnatur eines Hoheitsaktes 220
aa) Zweck und Funktion des Hoheitsaktes 220
bb) Verfahrensmäßige Ausgestaltung 223
cc) Das Verhältnis von Typengenehmigung und Einzelerlaubnis 224
b) Die Typengenehmigung als Verwaltungsakt 225
C. Die einzelnen Arten der Typengenehmigung 227
I. Der Wegfall der Abnahmeprüfung 227
II. Verwendungsverbot ohne Typengenehmigung 227
D. Die nähere Ausgestaltung des Typengenehmigungsverfahrens 228
I. Die gesetzliche Grundlage 228
II. Die Einzelheiten des Verfahrens 229
a) Die Voraussetzungen der Zulassung und der Rechtsanspruch auf die Zulassung 229
b) Die Widerruflichkeit der Zulassung 230
III. Die Zuständigkeit der Länder zur Erteilung von Typengenehmigungen 231
a) Die Wirksamkeit von Verwaltungsakten der Länder im gesamten Bundesgebiet 231
b) Die bundesweite Wirksamkeit der Typengenehmigung für überwachungsbedürftige Anlagen 233
c) Die Beteiligung von Sachverständigengremien auf Bundesebene 234
Zusammenfassung 235
Literaturverzeichnis 237
Sachverzeichnis 251