Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten
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Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten
Schriften zum Strafrecht, Vol. 272
(2015)
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Thomas Ressmann, geboren 1984, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften in München, wo er anschließend auch das Referendariat absolvierte und im Jahr 2012 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte. Neben Studium und Referendariat war er für eine überregionale Insolvenzverwalterkanzlei tätig. Während der Erstellung seiner Dissertation war er Tutor im Rahmen des Grundkurses Strafrecht. 2014 erfolgte die Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität. Thomas Ressmann arbeitet seit 2013 in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Finanzierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht.Abstract
Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser Forderung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. »Krisenbegriffe« im strafrechtlichen Sinne) führen, entstehen erhebliche Konflikte. Das Strafrecht hält (neben dem Zivilrecht) zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags an. Zudem stehen bestimmte Handlungen nach Eintritt der »Krise« unter Strafe. Der Schuldner muss demnach wissen, wie er mit einer von ihm bestrittenen Verbindlichkeit umzugehen hat, wenn er prüft, ob er sich in der »Krise« befindet. Es wird aufgezeigt, dass es sich hierbei um ein Problem des subjektiven Tatbestandes handelt. Geschäftsleitern werden Leitlinien zur Ansetzung streitiger Verbindlichkeiten gegeben.Wie bestrittene Verbindlichkeiten im Strafrecht zu behandeln sind, lässt sich nur erörtern, wenn zunächst die Auslegung der Krisenbegriffe und deren Verhältnis zu den gleichlautenden »Eröffnungsgründen« im Insolvenzrecht feststehen. In diesem Teil wird die sog. funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet.Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2014 der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
A. Problemdarstellung und Gang der Untersuchung | 25 | ||
I. Problemdarstellung | 25 | ||
II. Gang der Untersuchung | 27 | ||
1. Die Akzessorietät der Krisenbegriffe | 27 | ||
2. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten | 28 | ||
B. Das Insolvenzstrafrecht – Eine kurze Einführung | 30 | ||
I. Das Insolvenzstrafrecht im kriminologischen Kontext | 30 | ||
II. Das Insolvenzstrafrecht im engeren Sinne | 32 | ||
1. Erläuterung | 32 | ||
2. Systematik der Insolvenzdelikte im engeren Sinne | 34 | ||
a) Systematik der Insolvenzstraftaten | 34 | ||
b) Deliktsnatur | 35 | ||
c) Täterkreis | 35 | ||
3. Schutzgut | 36 | ||
a) Schutzgut der Insolvenzstraftaten | 36 | ||
b) Schutzgut der Insolvenzverschleppung | 39 | ||
III. Begriffsbestimmungen | 40 | ||
C. Die Krisenbegriffe im Allgemeinen | 41 | ||
I. Die Krise als Ausgangspunkt strafrechtlich relevanten Verhaltens | 41 | ||
1. Allgemein | 41 | ||
2. Abgrenzung zu den objektiven Strafbarkeitsbedingungen des § 283 Abs. 6 StGB | 42 | ||
3. Die strafrechtlichen Krisenbegriffe | 42 | ||
II. Die drei Gruppen der Krisenverwendung bei den Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) | 43 | ||
1. Gruppe 1: Handeln während der eingetretenen Krise | 45 | ||
2. Gruppe 2: Hervorrufen der Krise | 46 | ||
3. Gruppe 3: Völliger Verzicht auf das Merkmal der Krise | 46 | ||
D. Die Akzessorietät | 47 | ||
I. Der Begriff der Akzessorietät | 47 | ||
II. Das Strafrecht als zivilrechtsakzessorisches Rechtsgebiet? | 48 | ||
1. Die „faktische“ Betrachtungsweise | 49 | ||
2. Die generelle Akzessorietät | 50 | ||
3. Stellungnahme | 51 | ||
E. Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten | 56 | ||
I. Der zivilrechtliche Zahlungsunfähigkeitsbegriff | 56 | ||
1. Rechtslage vor der Insolvenzordnung 1999: „Dauer“, „Wesentlichkeit“ und „ernsthaftes Einfordern“ | 57 | ||
2. Rechtslage seit der Insolvenzordnung 1999 | 59 | ||
a) Bis 2005 Streit um Wegfall der Merkmale „Dauer“ und „Wesentlichkeit“ | 60 | ||
b) Seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 24.05.2005 | 61 | ||
c) Das Merkmal des „ernsthaften Einforderns“ – Modifizierung des Fälligkeitsbegriffs | 63 | ||
aa) Zeitraum- oder Zeitpunktilliquidität? | 64 | ||
bb) Feststellungsmethode | 65 | ||
cc) Zu berücksichtigende Posten | 68 | ||
dd) Zahlungseinstellung als widerlegliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO | 70 | ||
ee) Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung | 71 | ||
d) Feststellung der Zahlungsunfähigkeit | 64 | ||
e) Wegfall und Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit/Zahlungseinstellung | 71 | ||
f) Keine Zahlungsunfähigkeit bei positiver Fortführungsprognose | 72 | ||
II. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht | 72 | ||
1. Insolvenzeröffnungsverfahren und Selbstprüfung durch den Schuldner | 73 | ||
2. Anteilige Ansetzung nach Wahrscheinlichkeit | 75 | ||
3. Keine bzw. volle Berücksichtigung streitiger Verbindlichkeiten | 77 | ||
4. Stellungnahme: Anteilige Berücksichtigung am geeignetsten | 78 | ||
a) Abwägung im Einzelfall nach objektiven Kriterien | 80 | ||
b) Keine Antragspflicht, solange Bestehen nicht zu mindestens 50% wahrscheinlich | 81 | ||
c) Mindestens 50% Ansetzung bei vorläufig vollstreckbaren Zahlungstiteln | 83 | ||
5. Zwischenergebnis | 84 | ||
III. Die Ansichten zum strafrechtlichen Zahlungsunfähigkeitsbegriff | 85 | ||
1. Diskussion vor und nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 | 85 | ||
2. Ermittlungsmethoden | 86 | ||
3. Die strafgerichtliche Rechtsprechung | 87 | ||
a) Vor Inkrafttreten der InsO 1999 | 87 | ||
b) Nach Inkrafttreten der InsO 1999 | 88 | ||
aa) Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 19.04.2007 | 88 | ||
bb) Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 23.05.2007 | 89 | ||
c) Einigung der Senate? | 90 | ||
d) Bezieht sich die Rechtsprechung der Strafsenate nur auf die Insolvenzverschleppung oder auch auf die Insolvenzstraftaten? | 91 | ||
e) Verstößt die strafgerichtliche Rechtsprechung gegen den Ultima-Ratio-Grundsatz? | 92 | ||
4. Strenge Akzessorietät | 93 | ||
a) Tatsächlich „harte“ zivilrechtsakzessorische Lösung | 93 | ||
b) Grundsätzlich strenge Zivilrechtsakzessorietät mit Abweichung aus rechtsstaatlichen Gründen | 96 | ||
aa) Abweichung zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung seit dem Urteil des IX. Zivilsenats | 98 | ||
bb) Keine Anwendung der gesetzlichen Vermutungsregel des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO | 99 | ||
cc) Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit nur im Strafrecht | 100 | ||
c) Zusammenfassung der Argumente | 100 | ||
5. Grundsätzlich zwar Akzessorietät, ausnahmsweise keine Akzessorietät: Die Ansicht von Penzlin u. a. | 101 | ||
a) Kritik am zivilrechtlichen Zahlungsunfähigkeitsbegriff | 101 | ||
b) Änderung der Ansicht aufgrund des Urteils des BGH vom 24.05.2005? | 102 | ||
c) Auseinandersetzungmit dieser Ansicht im Vorhinein | 103 | ||
6. Funktionale Akzessorietät | 105 | ||
a) Insolvenzrechtlicher Ausgangspunkt | 106 | ||
b) Insolvenzrechtsorientierte Auslegung | 109 | ||
c) Zusammenfassung der Argumente | 110 | ||
7. Eigenständige Auslegung | 110 | ||
a) Vereinzelte Vertreter der Autonomie | 110 | ||
b) Zusammenfassung der Argumente | 113 | ||
8. Ausblick | 113 | ||
a) Erledigung des Streits durch die Rechtsprechung? | 113 | ||
b) Die vorgeschlagene Auslegung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung | 114 | ||
IV. Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht | 114 | ||
1. Lösungsmethode | 114 | ||
a) Akzessorietät als Vorfrage der Auslegung? | 114 | ||
b) Der Bestimmtheitsgrundsatz und der Ultima-Ratio-Grundsatz als Argument für oder gegen die Akzessorietät | 116 | ||
2. Historische Erkenntnisse | 116 | ||
a) Historie der Krisenbegriffe der Insolvenzstraftaten ab dem 1. WiKG 1976 | 117 | ||
b) Die Historie der Krisenbegriffe im Rahmen der Insolvenzverschleppung | 119 | ||
c) Erkenntnisse für die Insolvenzstraftaten | 121 | ||
d) Erkenntnisse für die Insolvenzverschleppung | 124 | ||
e) Zwischenergebnis | 124 | ||
3. Wortlautvergleich | 124 | ||
a) Insolvenzstraftaten | 124 | ||
b) Insolvenzverschleppung | 126 | ||
4. Systematischer Vergleich | 126 | ||
a) Insolvenzstraftaten | 126 | ||
b) Insolvenzverschleppung | 128 | ||
5. Teleologischer Vergleich: Funktionale und strukturelle Ähnlichkeiten zwischen den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Krisenbegriffen? | 128 | ||
a) Schutzzweck und Funktion der Eröffnungsgründe und der Antragspflicht nach der Insolvenzordnung | 128 | ||
aa) Eröffnungsgründe nach den §§ 17 ff. InsO | 128 | ||
bb) Antragspflicht nach § 15a Abs. 1–3 InsO | 130 | ||
b) Schutzzweck und Funktion der Insolvenzstraftaten und der Insolvenzverschleppung | 131 | ||
aa) Insolvenzstraftaten | 131 | ||
bb) Insolvenzverschleppung | 131 | ||
c) Übereinstimmung der Schutzzwecke und Funktionen | 131 | ||
aa) Eröffnungsgründe und Insolvenzstraftaten | 131 | ||
bb) Eröffnungsgründe und Insolvenzverschleppung | 132 | ||
d) Funktionsähnlichkeit zu den Anfechtungstatbeständen | 133 | ||
6. § 15 Abs. 4 und 5 InsO als Blankettnorm | 134 | ||
7. Das Prinzip der „Einheit der Rechtsordnung“ | 137 | ||
8. Lösung durch Eingliederung der Norm in primäres oder sekundäres Strafrecht | 141 | ||
9. Keine Akzessorietät wegen Vorverlagerung der Strafbarkeit | 142 | ||
10. Zwischenergebnis: Zivilrechtsakzessorietät der Insolvenzverschleppung und Plädoyer für die insolvenzrechtsorientierte Auslegung bei den Insolvenzstraftaten | 143 | ||
a) Kein Akzessorietätszwang für die Insolvenzstraftaten, aber für die Insolvenzverschleppung | 143 | ||
b) Plädoyer für die insolvenzrechtsorientierte Auslegung (funktionale Akzessorietät) innerhalb der Insolvenzstraftaten | 143 | ||
c) Die funktionale Akzessorietät als gemeinsamer Konsens | 150 | ||
11. Die Ausgestaltung der strafrechtlichen Zahlungsunfähigkeit | 151 | ||
a) Zahlungseinstellung als gesetzliche Vermutung auch im Strafrecht | 151 | ||
aa) Anwendung von gesetzlichen Vermutungen im Strafrecht? | 151 | ||
bb) Gesetzliche Vermutung im Tatbestand der Insolvenzverschleppung | 153 | ||
cc) Übertragung des Ergebnisses auf die Insolvenzstraftaten | 154 | ||
b) Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit? | 155 | ||
c) Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG | 155 | ||
aa) Insolvenzstraftaten | 157 | ||
(1) „Geringfügige Liquiditätslücken“ und „Zahlungsstockungen“ | 158 | ||
(a) Die Grenze von 10% als Abgrenzung zur „geringfügigen Liquiditätslücke“ | 158 | ||
(b) 10% Deckungslücke als Beweislastregel? | 161 | ||
(c) Drei-Wochen-Frist als Abgrenzung zur „Zahlungsstockung“ | 162 | ||
(2) Das Merkmal des „ernsthaften Einforderns“ | 162 | ||
(3) Innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten und Forderungen | 163 | ||
bb) Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 4, 5 InsO als Blankett | 163 | ||
d) Der Grundsatz „in dubio pro reo“ bzw. müssen alle Feststellungsmethoden angewandt werden? | 164 | ||
12. Die ultima ratio und das fehlende Strafbedürfnis des Insolvenzstrafrechts i. e. S. | 164 | ||
a) Insolvenzstraftaten | 165 | ||
b) Strafbedürftigkeit der Insolvenzverschleppung? | 166 | ||
13. Zwischenergebnis | 168 | ||
a) Zu den Insolvenzstraftaten | 168 | ||
b) Zur Insolvenzverschleppung | 169 | ||
V. Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht | 169 | ||
1. Problemaufriss | 169 | ||
2. Lösung auf objektiver oder subjektiver Ebene | 170 | ||
a) Kein Beginn der Antragsfrist vor Kenntnis des Schuldners von der Krise bei der Insolvenzverschleppung? | 170 | ||
b) Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit „ex ante“? | 171 | ||
c) Nicht beglichene streitige Verbindlichkeit als kriminalistisches Beweisanzeichen? | 174 | ||
3. Der Irrtum über die Ansetzung | 175 | ||
4. Lösung zwischen Strafwürdigkeit, Bestimmtheit und Gläubigerschutz | 177 | ||
a) Keine Berücksichtigung wegen fehlender Prüfungskompetenz der Strafgerichte? | 178 | ||
b) Voraussetzungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei der Insolvenzverschleppung: Eine Abstufung von Vorsatz, Fahrlässigkeit und Straflosigkeit | 180 | ||
aa) Erlaubtes Risiko | 180 | ||
bb) Voraussetzungen sorgfaltspflichtigen Handelns im konkreten Fall | 182 | ||
(1) Übersicht über die Vermögenslage als Grundvoraussetzung | 182 | ||
(2) Abstufung der Erkennbarkeit | 183 | ||
cc) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung? | 185 | ||
c) Übertragung des Ergebnisses auf die Insolvenzstraftaten? | 185 | ||
d) Auslösen der Krise durch eine weitere Handlung, § 283 Abs. 2 StGB | 188 | ||
e) Anderes Ergebnis bei „echter“ objektiver ex-ante-Betrachtung? | 188 | ||
5. Zwischenergebnis | 188 | ||
F. Überschuldung und bestrittene Verbindlichkeiten | 190 | ||
I. Der zivilrechtliche Überschuldungsbegriff | 190 | ||
1. Rechtslage vor der Insolvenzordnung 1999 | 191 | ||
a) Einstufige Überschuldungsmodelle | 191 | ||
b) Zweistufige Überschuldungsmodelle | 194 | ||
aa) Traditionell zweistufiges Überschuldungsmodell | 195 | ||
bb) Modifiziert zweistufiges Überschuldungsmodell | 196 | ||
c) Die Überschuldungsbilanz bei den zweistufigen Modellen | 198 | ||
aa) Liquidationswerte beim modifiziert zweistufigen Modell oder bei negativer Fortführungsprognose beim traditionell zweistufigen Modell | 199 | ||
bb) Fortführungswerte bei positiver Fortführungsprognose beim traditionell zweistufigen Modell: Ertragswert oder Substanzwert | 202 | ||
(1) Die einzelnen Bewertungsverfahren | 202 | ||
(2) Kritik an den einzelnen Verfahren | 205 | ||
d) Die Fortführungsprognose | 207 | ||
2. Rechtslage seit der Insolvenzordnung 1999 | 210 | ||
a) Vor Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in 2008: traditionell zweistufiges Überschuldungsmodell | 210 | ||
b) Nach Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in 2008: modifiziert zweistufiges Überschuldungsmodell | 211 | ||
c) Kritik am modifiziert zweistufigen Überschuldungsmodell | 212 | ||
d) Kernpunkt des Streits über die Überschuldungsmodelle | 214 | ||
e) Verhältnis zwischen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit | 216 | ||
f) Abschaffung der Überschuldung als Insolvenzeröffnungsgrund | 216 | ||
g) Exkurs: Gesellschafterdarlehen § 19 Abs. 2 Satz 2 bzw. (vor Gültigkeit des FMStG) Satz 3 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, 5 InsO nach MoMiG | 218 | ||
II. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht | 219 | ||
1. Bestrittene Verbindlichkeiten in der Überschuldungsbilanz | 219 | ||
a) Voller Ansatz bei negativer Fortführungsprognose beim traditionell zweistufigen Überschuldungsmodell | 219 | ||
b) Ansetzung nach Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme oder keine Ansetzung bei Abhängigkeit der Insolvenzreife | 220 | ||
c) Stellungnahme | 221 | ||
2. Bestrittene Verbindlichkeiten innerhalb der Fortführungsprognose | 222 | ||
3. Unterschiede bei traditionell und modifiziert zweistufigem Überschuldungsmodell | 223 | ||
III. Die Ansichten zum strafrechtlichen Überschuldungsbegriff | 224 | ||
1. Allgemeines | 224 | ||
2. Ermittlungsmethoden | 225 | ||
3. Anwendungsbereich | 227 | ||
4. Die Neuausrichtung des Überschuldungsbegriffs und die Einteilung der unterschiedlichen Ansichten | 228 | ||
5. Die strafgerichtliche Rechtsprechung | 229 | ||
6. Strenge Akzessorietät | 230 | ||
a) Tatsächlich „harte“ zivilrechtsakzessorische Lösung | 230 | ||
b) Grundsätzlich strenge Zivilrechtsakzessorietät mit Abweichung aus rechtsstaatlichen Gründen | 230 | ||
aa) Abweichungen vom personellen Anwendungsbereich | 231 | ||
bb) Modifikationen innerhalb der Fortführungsprognose | 231 | ||
(1) Umkehrung des Wahrscheinlichkeitsgrades oder Berechnung nach Liquidations- und Fortführungswerten beim traditionell zweistufigen Modell | 231 | ||
(2) Beachtlichkeit von ex-post Erkenntnissen | 232 | ||
(3) Modifikationen bei der Ausgestaltung der Prognose | 233 | ||
cc) Modifikationen innerhalb der Überschuldungsbilanz | 233 | ||
(1) Anwendung aller Bewertungsmethoden, einer bestimmten Methode oder der „im Einzelfall tätergünstigsten Lösung“ | 233 | ||
(2) Voraussetzung einer „qualifizierten Überschuldung“ | 235 | ||
(3) Behandlung von Gesellschafterdarlehen | 235 | ||
(4) Zerschlagungsgeschwindigkeit und -intensität | 236 | ||
7. Keine Anwendung des traditionell zweistufigen Modells vor FMStG | 237 | ||
8. Funktionale Akzessorietät | 238 | ||
9. Eigenständige Auslegung | 239 | ||
10. Zusammenfassung der Argumente | 240 | ||
IV. Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht | 241 | ||
1. Historische Auslegung, Wortlaut, Systematik, teleologischer Vergleich und das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung | 241 | ||
a) Streichung eigenständiger Überschuldungsbegriffe | 241 | ||
b) Persönlicher Anwendungsbereich | 242 | ||
c) Der Wille des Gesetzgebers bei Einführung des modifiziert zweistufigen Überschuldungsbegriffs nach FMStG | 242 | ||
d) Zwischenergebnis: Wiederholt keine zwingende Akzessorietät der Insolvenzstraftaten/Vorzug der funktionalen Akzessorietät | 243 | ||
2. Exkurs: Unvereinbarkeit der einstufigen Modelle mit den heutigen Grundprinzipien der Überschuldung | 243 | ||
3. Probleme des traditionell zweistufigen Überschuldungsmodells aufgrund der Fortführungsbewertung: Bestimmtheitsgrundsatz, „in dubio pro reo“ und ultima ratio | 244 | ||
a) Probleme bei der Fortführungsbewertung im Rahmen des traditionell zweistufigen Überschuldungsmodells | 244 | ||
aa) Immer Liquidations- oder immer Fortführungswerte? | 244 | ||
bb) Substanzwerte, Ertragswerte oder DCF-Methode bei der Fortführungsprognose? Anwendung aller bekannten Feststellungsmethoden oder der geeignetsten Methode? | 245 | ||
(1) „In dubio pro reo“ | 246 | ||
(2) Bestimmtheitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 GG | 247 | ||
(3) Lösung durch Anwendung einer einheitlichen Feststellungsmethode | 250 | ||
b) Fehlende Strafwürdigkeit und erlaubtes Risiko | 251 | ||
c) Fazit | 252 | ||
4. Die strafrechtliche Ausgestaltung der Überschuldung: Modifikationen beim modifiziert zweistufigen Überschuldungsmodell | 252 | ||
a) Umkehrung des Wahrscheinlichkeitsgrades bei der Fortführungsprognose und Relevanz nach FMStG | 253 | ||
aa) „In dubio pro reo“ als Rechtfertigung der Wahrscheinlichkeitsmodifikation | 253 | ||
bb) Herleitung aus dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem ultima ratio Grundsatz | 254 | ||
(1) Insolvenzverschleppung | 254 | ||
(2) Insolvenzstraftaten | 255 | ||
cc) „In dubio pro reo“ bei Zweifeln an der fehlenden Fortführungswahrscheinlichkeit? | 256 | ||
(1) Allgemeine Anwendung auf Prognosen | 256 | ||
(2) § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO als Beweislastregel? | 257 | ||
(3) Keine Vorgabe für Zweifelsfälle durch die Norm selbst | 259 | ||
b) Aufstellen der Fortführungsprognose | 260 | ||
c) Anwendung aller betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden bei der Überschuldungsbilanz und Relevanz nach FMStG | 262 | ||
d) Nur „qualifizierte“ Überschuldung | 263 | ||
e) Überholung der Erkenntnis „ex ante“ | 263 | ||
f) Bestmögliche Zerschlagungsgeschwindigkeit und Zerschlagungsintensität im Rahmen der Überschuldungsbilanz | 264 | ||
g) Nichtanwendung wegen Unbestimmtheit und wegen Rechtsunsicherheit bei der Insolvenzverschleppung | 264 | ||
h) Problem der Überschneidung des modifiziert zweistufigen Überschuldungsmodells und der drohenden Zahlungsunfähigkeit | 266 | ||
5. Ultima ratio und Subsidiarität der Überschuldung an sich | 266 | ||
6. Sonderfall Verbraucherinsolvenz | 267 | ||
7. Rückwirkung des FMStG | 268 | ||
a) Direkte Rückwirkung nur für die Insolvenzverschleppung | 268 | ||
b) Lösung der Rückwirkung bei der Insolvenzverschleppung | 268 | ||
c) Lösung der Rückwirkung bei den Insolvenzstraftaten | 270 | ||
8. Zwischenergebnis | 270 | ||
V. Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht | 271 | ||
1. Insolvenzverschleppung: Bestrittene Verbindlichkeiten und Überschuldungsbilanz | 271 | ||
a) Lösung parallel zur Zahlungsunfähigkeit | 271 | ||
b) Anderes Ergebnis wegen ex ante Modifikation? | 272 | ||
2. Insolvenzverschleppung: Bestrittene Verbindlichkeiten und Fortführungsprognose | 272 | ||
a) Nur rechnerische Überschuldung? | 272 | ||
b) Erneut: Ist die Prognose „ex ante“ zu prüfen? | 272 | ||
c) Maßstab und erlaubtes Risiko bei der Fortführungsprognose | 273 | ||
3. Insolvenzstraftattaten | 274 | ||
4. Zwischenergebnis | 274 | ||
G. Drohende Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten | 276 | ||
I. Die drohende Zahlungsunfähigkeit im Zivilrecht | 277 | ||
1. Finanzplan | 277 | ||
a) Art der Aufstellung | 277 | ||
b) Noch nicht begründete Zahlungspflichten | 278 | ||
2. „Drohende“ Zahlungsunfähigkeit und Prognose | 279 | ||
a) Prognosezeitraum | 279 | ||
b) Wahrscheinlichkeitsanforderungen | 280 | ||
3. Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit | 281 | ||
II. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht | 281 | ||
III. Die Ansichten zur drohenden Zahlungsunfähigkeit im Strafrecht | 282 | ||
1. Definition bis zur Insolvenzordnung 1999 | 282 | ||
2. Ermittlungsmethode | 283 | ||
3. Die strafgerichtliche Rechtsprechung | 283 | ||
4. Die einzelnen Ansichten | 284 | ||
a) Konflikt der Funktion der drohenden Zahlungsunfähigkeit mit § 283 Abs. 6 StGB | 284 | ||
b) Lösungsvorschläge im Schrifttum | 285 | ||
aa) Herausnahme der drohenden Zahlungsunfähigkeit aus den objektiven Strafbarkeitsbedingungen (§ 283 Abs. 6 StGB) | 286 | ||
bb) Zeitliche Beschränkung des Prognosezeitraums | 286 | ||
cc) Steigerung der Wahrscheinlichkeit nach Länge des Prognosezeitraums | 287 | ||
dd) Besondere Voraussetzungen bei der Feststellung | 288 | ||
IV. Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht | 290 | ||
1. Historische Aspekte und entgegenstehende Funktionen: Sonderstellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit | 290 | ||
2. Konflikt zwischen Schuldnerrecht und Erhöhung des Strafbarkeitsrisikos wegen § 283 Abs. 6 StGB bei den Insolvenzstraftaten? | 291 | ||
3. Restriktion zwingend? | 292 | ||
4. Zeitraumbegrenzung wegen Prognoseunsicherheiten (Art. 103 Abs. 2 GG)? | 293 | ||
5. Miteinbeziehung „noch nicht begründeter“ Zahlungsverpflichtungen? | 294 | ||
6. Prognosewahrscheinlichkeit | 295 | ||
7. Zwischenergebnis | 296 | ||
V. Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht | 296 | ||
1. Übertragbarkeit des Ergebnisses der bisherigen Feststellungen? | 296 | ||
2. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit | 297 | ||
3. Zwischenergebnis | 298 | ||
H. Wesentliche Ergebnisse der Arbeit | 299 | ||
Literaturverzeichnis | 304 | ||
Stichwortverzeichnis | 327 |