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Ressmann, T. (2015). Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54497-4
Ressmann, Thomas. Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54497-4
Ressmann, T (2015): Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54497-4

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Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten

Ressmann, Thomas

Schriften zum Strafrecht, Vol. 272

(2015)

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About The Author

Thomas Ressmann, geboren 1984, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften in München, wo er anschließend auch das Referendariat absolvierte und im Jahr 2012 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte. Neben Studium und Referendariat war er für eine überregionale Insolvenzverwalterkanzlei tätig. Während der Erstellung seiner Dissertation war er Tutor im Rahmen des Grundkurses Strafrecht. 2014 erfolgte die Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität. Thomas Ressmann arbeitet seit 2013 in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Finanzierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht.

Abstract

Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser Forderung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. »Krisenbegriffe« im strafrechtlichen Sinne) führen, entstehen erhebliche Konflikte. Das Strafrecht hält (neben dem Zivilrecht) zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags an. Zudem stehen bestimmte Handlungen nach Eintritt der »Krise« unter Strafe. Der Schuldner muss demnach wissen, wie er mit einer von ihm bestrittenen Verbindlichkeit umzugehen hat, wenn er prüft, ob er sich in der »Krise« befindet. Es wird aufgezeigt, dass es sich hierbei um ein Problem des subjektiven Tatbestandes handelt. Geschäftsleitern werden Leitlinien zur Ansetzung streitiger Verbindlichkeiten gegeben.

Wie bestrittene Verbindlichkeiten im Strafrecht zu behandeln sind, lässt sich nur erörtern, wenn zunächst die Auslegung der Krisenbegriffe und deren Verhältnis zu den gleichlautenden »Eröffnungsgründen« im Insolvenzrecht feststehen. In diesem Teil wird die sog. funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet.

Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2014 der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
A. Problemdarstellung und Gang der Untersuchung 25
I. Problemdarstellung 25
II. Gang der Untersuchung 27
1. Die Akzessorietät der Krisenbegriffe 27
2. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten 28
B. Das Insolvenzstrafrecht – Eine kurze Einführung 30
I. Das Insolvenzstrafrecht im kriminologischen Kontext 30
II. Das Insolvenzstrafrecht im engeren Sinne 32
1. Erläuterung 32
2. Systematik der Insolvenzdelikte im engeren Sinne 34
a) Systematik der Insolvenzstraftaten 34
b) Deliktsnatur 35
c) Täterkreis 35
3. Schutzgut 36
a) Schutzgut der Insolvenzstraftaten 36
b) Schutzgut der Insolvenzverschleppung 39
III. Begriffsbestimmungen 40
C. Die Krisenbegriffe im Allgemeinen 41
I. Die Krise als Ausgangspunkt strafrechtlich relevanten Verhaltens 41
1. Allgemein 41
2. Abgrenzung zu den objektiven Strafbarkeitsbedingungen des § 283 Abs. 6 StGB 42
3. Die strafrechtlichen Krisenbegriffe 42
II. Die drei Gruppen der Krisenverwendung bei den Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) 43
1. Gruppe 1: Handeln während der eingetretenen Krise 45
2. Gruppe 2: Hervorrufen der Krise 46
3. Gruppe 3: Völliger Verzicht auf das Merkmal der Krise 46
D. Die Akzessorietät 47
I. Der Begriff der Akzessorietät 47
II. Das Strafrecht als zivilrechtsakzessorisches Rechtsgebiet? 48
1. Die „faktische“ Betrachtungsweise 49
2. Die generelle Akzessorietät 50
3. Stellungnahme 51
E. Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten 56
I. Der zivilrechtliche Zahlungsunfähigkeitsbegriff 56
1. Rechtslage vor der Insolvenzordnung 1999: „Dauer“, „Wesentlichkeit“ und „ernsthaftes Einfordern“ 57
2. Rechtslage seit der Insolvenzordnung 1999 59
a) Bis 2005 Streit um Wegfall der Merkmale „Dauer“ und „Wesentlichkeit“ 60
b) Seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 24.05.2005 61
c) Das Merkmal des „ernsthaften Einforderns“ – Modifizierung des Fälligkeitsbegriffs 63
aa) Zeitraum- oder Zeitpunktilliquidität? 64
bb) Feststellungsmethode 65
cc) Zu berücksichtigende Posten 68
dd) Zahlungseinstellung als widerlegliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO 70
ee) Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung 71
d) Feststellung der Zahlungsunfähigkeit 64
e) Wegfall und Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit/Zahlungseinstellung 71
f) Keine Zahlungsunfähigkeit bei positiver Fortführungsprognose 72
II. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht 72
1. Insolvenzeröffnungsverfahren und Selbstprüfung durch den Schuldner 73
2. Anteilige Ansetzung nach Wahrscheinlichkeit 75
3. Keine bzw. volle Berücksichtigung streitiger Verbindlichkeiten 77
4. Stellungnahme: Anteilige Berücksichtigung am geeignetsten 78
a) Abwägung im Einzelfall nach objektiven Kriterien 80
b) Keine Antragspflicht, solange Bestehen nicht zu mindestens 50% wahrscheinlich 81
c) Mindestens 50% Ansetzung bei vorläufig vollstreckbaren Zahlungstiteln 83
5. Zwischenergebnis 84
III. Die Ansichten zum strafrechtlichen Zahlungsunfähigkeitsbegriff 85
1. Diskussion vor und nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 85
2. Ermittlungsmethoden 86
3. Die strafgerichtliche Rechtsprechung 87
a) Vor Inkrafttreten der InsO 1999 87
b) Nach Inkrafttreten der InsO 1999 88
aa) Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 19.04.2007 88
bb) Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 23.05.2007 89
c) Einigung der Senate? 90
d) Bezieht sich die Rechtsprechung der Strafsenate nur auf die Insolvenzverschleppung oder auch auf die Insolvenzstraftaten? 91
e) Verstößt die strafgerichtliche Rechtsprechung gegen den Ultima-Ratio-Grundsatz? 92
4. Strenge Akzessorietät 93
a) Tatsächlich „harte“ zivilrechtsakzessorische Lösung 93
b) Grundsätzlich strenge Zivilrechtsakzessorietät mit Abweichung aus rechtsstaatlichen Gründen 96
aa) Abweichung zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung seit dem Urteil des IX. Zivilsenats 98
bb) Keine Anwendung der gesetzlichen Vermutungsregel des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO 99
cc) Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit nur im Strafrecht 100
c) Zusammenfassung der Argumente 100
5. Grundsätzlich zwar Akzessorietät, ausnahmsweise keine Akzessorietät: Die Ansicht von Penzlin u. a. 101
a) Kritik am zivilrechtlichen Zahlungsunfähigkeitsbegriff 101
b) Änderung der Ansicht aufgrund des Urteils des BGH vom 24.05.2005? 102
c) Auseinandersetzungmit dieser Ansicht im Vorhinein 103
6. Funktionale Akzessorietät 105
a) Insolvenzrechtlicher Ausgangspunkt 106
b) Insolvenzrechtsorientierte Auslegung 109
c) Zusammenfassung der Argumente 110
7. Eigenständige Auslegung 110
a) Vereinzelte Vertreter der Autonomie 110
b) Zusammenfassung der Argumente 113
8. Ausblick 113
a) Erledigung des Streits durch die Rechtsprechung? 113
b) Die vorgeschlagene Auslegung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung 114
IV. Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht 114
1. Lösungsmethode 114
a) Akzessorietät als Vorfrage der Auslegung? 114
b) Der Bestimmtheitsgrundsatz und der Ultima-Ratio-Grundsatz als Argument für oder gegen die Akzessorietät 116
2. Historische Erkenntnisse 116
a) Historie der Krisenbegriffe der Insolvenzstraftaten ab dem 1. WiKG 1976 117
b) Die Historie der Krisenbegriffe im Rahmen der Insolvenzverschleppung 119
c) Erkenntnisse für die Insolvenzstraftaten 121
d) Erkenntnisse für die Insolvenzverschleppung 124
e) Zwischenergebnis 124
3. Wortlautvergleich 124
a) Insolvenzstraftaten 124
b) Insolvenzverschleppung 126
4. Systematischer Vergleich 126
a) Insolvenzstraftaten 126
b) Insolvenzverschleppung 128
5. Teleologischer Vergleich: Funktionale und strukturelle Ähnlichkeiten zwischen den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Krisenbegriffen? 128
a) Schutzzweck und Funktion der Eröffnungsgründe und der Antragspflicht nach der Insolvenzordnung 128
aa) Eröffnungsgründe nach den §§ 17 ff. InsO 128
bb) Antragspflicht nach § 15a Abs. 1–3 InsO 130
b) Schutzzweck und Funktion der Insolvenzstraftaten und der Insolvenzverschleppung 131
aa) Insolvenzstraftaten 131
bb) Insolvenzverschleppung 131
c) Übereinstimmung der Schutzzwecke und Funktionen 131
aa) Eröffnungsgründe und Insolvenzstraftaten 131
bb) Eröffnungsgründe und Insolvenzverschleppung 132
d) Funktionsähnlichkeit zu den Anfechtungstatbeständen 133
6. § 15 Abs. 4 und 5 InsO als Blankettnorm 134
7. Das Prinzip der „Einheit der Rechtsordnung“ 137
8. Lösung durch Eingliederung der Norm in primäres oder sekundäres Strafrecht 141
9. Keine Akzessorietät wegen Vorverlagerung der Strafbarkeit 142
10. Zwischenergebnis: Zivilrechtsakzessorietät der Insolvenzverschleppung und Plädoyer für die insolvenzrechtsorientierte Auslegung bei den Insolvenzstraftaten 143
a) Kein Akzessorietätszwang für die Insolvenzstraftaten, aber für die Insolvenzverschleppung 143
b) Plädoyer für die insolvenzrechtsorientierte Auslegung (funktionale Akzessorietät) innerhalb der Insolvenzstraftaten 143
c) Die funktionale Akzessorietät als gemeinsamer Konsens 150
11. Die Ausgestaltung der strafrechtlichen Zahlungsunfähigkeit 151
a) Zahlungseinstellung als gesetzliche Vermutung auch im Strafrecht 151
aa) Anwendung von gesetzlichen Vermutungen im Strafrecht? 151
bb) Gesetzliche Vermutung im Tatbestand der Insolvenzverschleppung 153
cc) Übertragung des Ergebnisses auf die Insolvenzstraftaten 154
b) Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit? 155
c) Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG 155
aa) Insolvenzstraftaten 157
(1) „Geringfügige Liquiditätslücken“ und „Zahlungsstockungen“ 158
(a) Die Grenze von 10% als Abgrenzung zur „geringfügigen Liquiditätslücke“ 158
(b) 10% Deckungslücke als Beweislastregel? 161
(c) Drei-Wochen-Frist als Abgrenzung zur „Zahlungsstockung“ 162
(2) Das Merkmal des „ernsthaften Einforderns“ 162
(3) Innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten und Forderungen 163
bb) Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 4, 5 InsO als Blankett 163
d) Der Grundsatz „in dubio pro reo“ bzw. müssen alle Feststellungsmethoden angewandt werden? 164
12. Die ultima ratio und das fehlende Strafbedürfnis des Insolvenzstrafrechts i. e. S. 164
a) Insolvenzstraftaten 165
b) Strafbedürftigkeit der Insolvenzverschleppung? 166
13. Zwischenergebnis 168
a) Zu den Insolvenzstraftaten 168
b) Zur Insolvenzverschleppung 169
V. Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht 169
1. Problemaufriss 169
2. Lösung auf objektiver oder subjektiver Ebene 170
a) Kein Beginn der Antragsfrist vor Kenntnis des Schuldners von der Krise bei der Insolvenzverschleppung? 170
b) Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit „ex ante“? 171
c) Nicht beglichene streitige Verbindlichkeit als kriminalistisches Beweisanzeichen? 174
3. Der Irrtum über die Ansetzung 175
4. Lösung zwischen Strafwürdigkeit, Bestimmtheit und Gläubigerschutz 177
a) Keine Berücksichtigung wegen fehlender Prüfungskompetenz der Strafgerichte? 178
b) Voraussetzungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei der Insolvenzverschleppung: Eine Abstufung von Vorsatz, Fahrlässigkeit und Straflosigkeit 180
aa) Erlaubtes Risiko 180
bb) Voraussetzungen sorgfaltspflichtigen Handelns im konkreten Fall 182
(1) Übersicht über die Vermögenslage als Grundvoraussetzung 182
(2) Abstufung der Erkennbarkeit 183
cc) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung? 185
c) Übertragung des Ergebnisses auf die Insolvenzstraftaten? 185
d) Auslösen der Krise durch eine weitere Handlung, § 283 Abs. 2 StGB 188
e) Anderes Ergebnis bei „echter“ objektiver ex-ante-Betrachtung? 188
5. Zwischenergebnis 188
F. Überschuldung und bestrittene Verbindlichkeiten 190
I. Der zivilrechtliche Überschuldungsbegriff 190
1. Rechtslage vor der Insolvenzordnung 1999 191
a) Einstufige Überschuldungsmodelle 191
b) Zweistufige Überschuldungsmodelle 194
aa) Traditionell zweistufiges Überschuldungsmodell 195
bb) Modifiziert zweistufiges Überschuldungsmodell 196
c) Die Überschuldungsbilanz bei den zweistufigen Modellen 198
aa) Liquidationswerte beim modifiziert zweistufigen Modell oder bei negativer Fortführungsprognose beim traditionell zweistufigen Modell 199
bb) Fortführungswerte bei positiver Fortführungsprognose beim traditionell zweistufigen Modell: Ertragswert oder Substanzwert 202
(1) Die einzelnen Bewertungsverfahren 202
(2) Kritik an den einzelnen Verfahren 205
d) Die Fortführungsprognose 207
2. Rechtslage seit der Insolvenzordnung 1999 210
a) Vor Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in 2008: traditionell zweistufiges Überschuldungsmodell 210
b) Nach Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in 2008: modifiziert zweistufiges Überschuldungsmodell 211
c) Kritik am modifiziert zweistufigen Überschuldungsmodell 212
d) Kernpunkt des Streits über die Überschuldungsmodelle 214
e) Verhältnis zwischen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit 216
f) Abschaffung der Überschuldung als Insolvenzeröffnungsgrund 216
g) Exkurs: Gesellschafterdarlehen § 19 Abs. 2 Satz 2 bzw. (vor Gültigkeit des FMStG) Satz 3 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, 5 InsO nach MoMiG 218
II. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht 219
1. Bestrittene Verbindlichkeiten in der Überschuldungsbilanz 219
a) Voller Ansatz bei negativer Fortführungsprognose beim traditionell zweistufigen Überschuldungsmodell 219
b) Ansetzung nach Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme oder keine Ansetzung bei Abhängigkeit der Insolvenzreife 220
c) Stellungnahme 221
2. Bestrittene Verbindlichkeiten innerhalb der Fortführungsprognose 222
3. Unterschiede bei traditionell und modifiziert zweistufigem Überschuldungsmodell 223
III. Die Ansichten zum strafrechtlichen Überschuldungsbegriff 224
1. Allgemeines 224
2. Ermittlungsmethoden 225
3. Anwendungsbereich 227
4. Die Neuausrichtung des Überschuldungsbegriffs und die Einteilung der unterschiedlichen Ansichten 228
5. Die strafgerichtliche Rechtsprechung 229
6. Strenge Akzessorietät 230
a) Tatsächlich „harte“ zivilrechtsakzessorische Lösung 230
b) Grundsätzlich strenge Zivilrechtsakzessorietät mit Abweichung aus rechtsstaatlichen Gründen 230
aa) Abweichungen vom personellen Anwendungsbereich 231
bb) Modifikationen innerhalb der Fortführungsprognose 231
(1) Umkehrung des Wahrscheinlichkeitsgrades oder Berechnung nach Liquidations- und Fortführungswerten beim traditionell zweistufigen Modell 231
(2) Beachtlichkeit von ex-post Erkenntnissen 232
(3) Modifikationen bei der Ausgestaltung der Prognose 233
cc) Modifikationen innerhalb der Überschuldungsbilanz 233
(1) Anwendung aller Bewertungsmethoden, einer bestimmten Methode oder der „im Einzelfall tätergünstigsten Lösung“ 233
(2) Voraussetzung einer „qualifizierten Überschuldung“ 235
(3) Behandlung von Gesellschafterdarlehen 235
(4) Zerschlagungsgeschwindigkeit und -intensität 236
7. Keine Anwendung des traditionell zweistufigen Modells vor FMStG 237
8. Funktionale Akzessorietät 238
9. Eigenständige Auslegung 239
10. Zusammenfassung der Argumente 240
IV. Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht 241
1. Historische Auslegung, Wortlaut, Systematik, teleologischer Vergleich und das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung 241
a) Streichung eigenständiger Überschuldungsbegriffe 241
b) Persönlicher Anwendungsbereich 242
c) Der Wille des Gesetzgebers bei Einführung des modifiziert zweistufigen Überschuldungsbegriffs nach FMStG 242
d) Zwischenergebnis: Wiederholt keine zwingende Akzessorietät der Insolvenzstraftaten/Vorzug der funktionalen Akzessorietät 243
2. Exkurs: Unvereinbarkeit der einstufigen Modelle mit den heutigen Grundprinzipien der Überschuldung 243
3. Probleme des traditionell zweistufigen Überschuldungsmodells aufgrund der Fortführungsbewertung: Bestimmtheitsgrundsatz, „in dubio pro reo“ und ultima ratio 244
a) Probleme bei der Fortführungsbewertung im Rahmen des traditionell zweistufigen Überschuldungsmodells 244
aa) Immer Liquidations- oder immer Fortführungswerte? 244
bb) Substanzwerte, Ertragswerte oder DCF-Methode bei der Fortführungsprognose? Anwendung aller bekannten Feststellungsmethoden oder der geeignetsten Methode? 245
(1) „In dubio pro reo“ 246
(2) Bestimmtheitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 GG 247
(3) Lösung durch Anwendung einer einheitlichen Feststellungsmethode 250
b) Fehlende Strafwürdigkeit und erlaubtes Risiko 251
c) Fazit 252
4. Die strafrechtliche Ausgestaltung der Überschuldung: Modifikationen beim modifiziert zweistufigen Überschuldungsmodell 252
a) Umkehrung des Wahrscheinlichkeitsgrades bei der Fortführungsprognose und Relevanz nach FMStG 253
aa) „In dubio pro reo“ als Rechtfertigung der Wahrscheinlichkeitsmodifikation 253
bb) Herleitung aus dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem ultima ratio Grundsatz 254
(1) Insolvenzverschleppung 254
(2) Insolvenzstraftaten 255
cc) „In dubio pro reo“ bei Zweifeln an der fehlenden Fortführungswahrscheinlichkeit? 256
(1) Allgemeine Anwendung auf Prognosen 256
(2) § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO als Beweislastregel? 257
(3) Keine Vorgabe für Zweifelsfälle durch die Norm selbst 259
b) Aufstellen der Fortführungsprognose 260
c) Anwendung aller betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden bei der Überschuldungsbilanz und Relevanz nach FMStG 262
d) Nur „qualifizierte“ Überschuldung 263
e) Überholung der Erkenntnis „ex ante“ 263
f) Bestmögliche Zerschlagungsgeschwindigkeit und Zerschlagungsintensität im Rahmen der Überschuldungsbilanz 264
g) Nichtanwendung wegen Unbestimmtheit und wegen Rechtsunsicherheit bei der Insolvenzverschleppung 264
h) Problem der Überschneidung des modifiziert zweistufigen Überschuldungsmodells und der drohenden Zahlungsunfähigkeit 266
5. Ultima ratio und Subsidiarität der Überschuldung an sich 266
6. Sonderfall Verbraucherinsolvenz 267
7. Rückwirkung des FMStG 268
a) Direkte Rückwirkung nur für die Insolvenzverschleppung 268
b) Lösung der Rückwirkung bei der Insolvenzverschleppung 268
c) Lösung der Rückwirkung bei den Insolvenzstraftaten 270
8. Zwischenergebnis 270
V. Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht 271
1. Insolvenzverschleppung: Bestrittene Verbindlichkeiten und Überschuldungsbilanz 271
a) Lösung parallel zur Zahlungsunfähigkeit 271
b) Anderes Ergebnis wegen ex ante Modifikation? 272
2. Insolvenzverschleppung: Bestrittene Verbindlichkeiten und Fortführungsprognose 272
a) Nur rechnerische Überschuldung? 272
b) Erneut: Ist die Prognose „ex ante“ zu prüfen? 272
c) Maßstab und erlaubtes Risiko bei der Fortführungsprognose 273
3. Insolvenzstraftattaten 274
4. Zwischenergebnis 274
G. Drohende Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten 276
I. Die drohende Zahlungsunfähigkeit im Zivilrecht 277
1. Finanzplan 277
a) Art der Aufstellung 277
b) Noch nicht begründete Zahlungspflichten 278
2. „Drohende“ Zahlungsunfähigkeit und Prognose 279
a) Prognosezeitraum 279
b) Wahrscheinlichkeitsanforderungen 280
3. Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit 281
II. Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht 281
III. Die Ansichten zur drohenden Zahlungsunfähigkeit im Strafrecht 282
1. Definition bis zur Insolvenzordnung 1999 282
2. Ermittlungsmethode 283
3. Die strafgerichtliche Rechtsprechung 283
4. Die einzelnen Ansichten 284
a) Konflikt der Funktion der drohenden Zahlungsunfähigkeit mit § 283 Abs. 6 StGB 284
b) Lösungsvorschläge im Schrifttum 285
aa) Herausnahme der drohenden Zahlungsunfähigkeit aus den objektiven Strafbarkeitsbedingungen (§ 283 Abs. 6 StGB) 286
bb) Zeitliche Beschränkung des Prognosezeitraums 286
cc) Steigerung der Wahrscheinlichkeit nach Länge des Prognosezeitraums 287
dd) Besondere Voraussetzungen bei der Feststellung 288
IV. Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht 290
1. Historische Aspekte und entgegenstehende Funktionen: Sonderstellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit 290
2. Konflikt zwischen Schuldnerrecht und Erhöhung des Strafbarkeitsrisikos wegen § 283 Abs. 6 StGB bei den Insolvenzstraftaten? 291
3. Restriktion zwingend? 292
4. Zeitraumbegrenzung wegen Prognoseunsicherheiten (Art. 103 Abs. 2 GG)? 293
5. Miteinbeziehung „noch nicht begründeter“ Zahlungsverpflichtungen? 294
6. Prognosewahrscheinlichkeit 295
7. Zwischenergebnis 296
V. Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht 296
1. Übertragbarkeit des Ergebnisses der bisherigen Feststellungen? 296
2. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit 297
3. Zwischenergebnis 298
H. Wesentliche Ergebnisse der Arbeit 299
Literaturverzeichnis 304
Stichwortverzeichnis 327