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Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK

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Müller, L. (2015). Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK. Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und spezifische Probleme in den östlichen Europaratsstaaten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54564-3
Müller, Lydia Friederike. Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK: Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und spezifische Probleme in den östlichen Europaratsstaaten. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54564-3
Müller, L (2015): Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK: Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und spezifische Probleme in den östlichen Europaratsstaaten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54564-3

Format

Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK

Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und spezifische Probleme in den östlichen Europaratsstaaten

Müller, Lydia Friederike

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 211

(2015)

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About The Author

Lydia Friederike Müller studierte Rechtswissenschaften in Passau, Krasnojarsk (Russland) und Berlin mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht. Nach dem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Minerva Forschungsgruppe »Richterliche Unabhängigkeit« unter der Leitung von Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, LL.M., am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und verbrachte einen Forschungsaufenthalt für ihre Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von 2012 bis 2014 absolvierte sie das Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main mit Stationen im Auswärtigen Amt und am Bundesverfassungsgericht.

Abstract

Obwohl eine unabhängige Justiz eine wesentliche Voraussetzung für alle Rechtsstaaten ist, gibt es kaum eine grundlegende Aufarbeitung der genauen völkerrechtlichen Vorgaben. Lydia Friederike Müller widmet sich daher in einem ersten Schritt der generellen Frage, welche institutionellen Rahmenbedingungen und konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz zu gewährleisten und zeigt auch neuere Rechtsprechungsentwicklungen aufgrund von Beschwerden aus den östlichen Europaratsstaaten auf. Gerade die postsowjetischen Mitgliedstaaten des Europarats sehen sich ähnlichen Herausforderungen bei der Etablierung einer unabhängigen Justiz gegenüber. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen analysiert die Autorin in einem zweiten Schritt Schlüsselprobleme richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien und unterbreitet konkrete Reformvorschläge.»Judicial Independence and Impartiality Pursuant to Article 6 ECHR«

$aJudicial Independence and Impartiality pursuant to Article 6 ECHR$z thoroughly analyzes the case-law of the European Court of Human Rights concerning the fundamental preconditions for the judiciary in all States abiding by the rule of law. Drawing from this, it uses a human rights lens to focus on the specific challenges that Russia, Ukraine, Moldova and Georgia face with regard to the establishment of an independent judiciary and makes recommendations for future reforms.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
A. Einleitung 13
I. Fragestellung 14
II. Auswahl der Staaten und methodische Herangehensweise 18
1. Auswahl der Staaten 18
2. Methodik 18
III. Gang der Untersuchung 19
B. Die Anforderungen des Europarats an die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte 21
I. Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 Abs. 1 EMRK 21
1. Entstehungsgeschichte und Funktion von Art. 6 Abs. 1 EMRK in Bezug auf die Anforderung „independent and impartial tribunal established by law“ 21
a) Entstehungsgeschichte 21
b) Funktion 25
2. Auf Gesetz beruhendes Gericht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK 28
a) Gericht 28
b) Auf Gesetz beruhend 34
3. Unabhängigkeit der Gerichte 39
a) Art und Weise der Ernennung von Richtern 40
aa) Beteiligung durch die Exekutive 40
bb) Beteiligung durch die Legislative 44
cc) Beteiligung durch Richterräte 47
dd) Beteiligung durch die Parteien: der Sonderfall der Schiedsgerichtsbarkeit 48
ee) Würdigung 48
b) Amtszeit 50
c) Existenz von Garantien gegen Einflussnahmen von außen 52
aa) Weisungsfreiheit 52
(1) Weisungen seitens der Exekutive 52
(2) Weisungen seitens der Legislative 55
(3) Faktische Weisungsabhängigkeit durch Ausübung einer Doppelfunktion 56
bb) Geheime Beratungen 58
cc) Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen 58
dd) Unabsetzbarkeit 61
(1) Endgültige Absetzung vor Ende der Amtszeit 62
(2) Austausch von Richtern während eines laufenden Verfahrens 63
(3) Proberichterzeit 65
ee) Vergütung 66
ff) Ausbildung 67
d) Äußeres Erscheinungsbild 67
aa) Herleitung und Einordnung des Merkmals 67
(1) Erklärungsansatz I: Beweislasterleichterung 70
(2) Erklärungsansatz II: Flexibilität 70
(3) Erklärungsansatz III: „Subjektive Unabhängigkeit“ 71
bb) Prüfungsmaßstab 72
cc) Würdigung des Merkmals 73
e) Unabhängigkeit innerhalb der Judikative 74
f) Verhältnis zur Staatsanwaltschaft 78
aa) Institutionelle Trennung 78
bb) Wechsel von der Staatsanwaltschaft in das Richteramt 79
cc) Sonderkonstellationen 79
g) Immunität 80
h) Disziplinarverfahren 81
aa) Die Unabhängigkeit disziplinarisch geahndeter Richter 81
bb) Nationale Disziplinarinstanzen im Rahmen von Art. 6, Art. 8 und Art. 10 EMRK 82
i) Evaluationen 85
j) Militärgerichte 87
aa) Militärgerichte, die über Militärangehörige urteilen 88
(1) Allgemeines 88
(2) Besonderheit: die „Britischen Fälle“ 90
bb) Militärgerichte, die über Zivilisten urteilen 91
(1) Allgemeines 91
(2) Besonderheit: die „Türkischen Fälle“ 93
k) Bewertung der Unabhängigkeitsrechtsprechung 95
4. Unparteilichkeit der Gerichte 98
a) Objektive Unparteilichkeit 102
aa) Besondere Beziehungen oder Gegensätzlichkeiten zwischen Richter und Prozesspartei 102
bb) Beeinflussung des Verfahrens durch Dritte 105
cc) Vorbefasstheit des Richters mit derselben Partei in einem anderen Verfahren 107
dd) Vorbefasstheit des Richters mit derselben Rechtssache in anderer Funktion 108
(1) Funktionale Unparteilichkeit 108
(2) Strukturelle Unparteilichkeit 113
ee) Öffentliche Äußerungen über eine der Prozessparteien 114
b) Subjektive Unparteilichkeit 116
c) Bewertung der Unparteilichkeitsrechtsprechung 118
II. Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als Anforderungen von Seiten der Organe des Europarats und der Venedig-Kommission 120
1. Ministerkomitee 121
a) Überblick über Struktur und Instrumente 121
b) Empfehlung CM/Rec(2010)12 123
2. Parlamentarische Versammlung 137
a) Überblick über Struktur und Instrumente 137
b) Entschließung 1685 (2009) 138
3. Venedig-Kommission 142
a) Überblick über Funktion und Arbeitsweise 142
b) Richterliche Unabhängigkeit nach der Venedig-Kommission 145
4. Abgleich und abschließende Bewertung: Soft Law-Vorgaben des Europarats im Spiegel der Rechtsprechung 152
C. Unabhängigkeit der Gerichte in den östlichen Europaratsstaaten 156
I. Einführung zu den östlichen Europaratsstaaten und ihrer Mitgliedschaft im Europarat 156
1. Richterliche Unabhängigkeit als Teil der Beitrittsvoraussetzungen 156
2. Die abweichende Praxis der Aufnahme: „integration is better than isolation“ 159
3. Die konkreten Beitrittsverhandlungen 160
a) Russland 160
b) Ukraine 165
c) Moldawien 168
d) Georgien 170
II. Strukturelle Probleme der östlichen Europaratsstaaten im Hinblick auf die Anforderung richterlicher Unabhängigkeit 173
1. Justizverwaltung in den östlichen Europaratsstaaten 178
a) Richterräte („Judicial Councils“) als Reformmodell? 179
aa) Funktionen von Richterräten und ihrer Entsprechung in Russland 186
(1) Machtkonzentration in Richterräten – Georgien, Moldawien und Ukraine 186
(a) Richterliche Karriere: Auswahl, Ernennung und Beförderung von Richtern 186
(b) Disziplinarverfahren, Immunität und Ethik 190
(c) Budget 194
(d) Bewertung 195
(2) Einfluss von Seiten der Exekutive und der Gerichtspräsidenten auf die Justizverwaltung de jure und de facto – Russland 200
(a) Richterliche Karriere: Auswahl, Ernennung und Beförderung von Richtern 202
(b) Disziplinarverfahren und Immunität 203
(c) Bewertung 205
bb) Zusammensetzung der Richterräte und ihrer Entsprechung in Russland 206
(1) Zwischen Richtermehrheit und Richterminderheit 207
(2) Auswahlprozess zum Richterrat 210
(3) Gerichtspräsidenten, Richter höherer Instanzen und Staatsanwaltschaftsvertreter 212
(4) Vorsitz 215
(5) Förderung der Integrität durch Hauptamtlichkeit 216
cc) Transparenz 218
b) Die Rolle von Gerichtspräsidenten 222
aa) Formelle und informelle Machtkonzentration in den Händen von Gerichtspräsidenten 224
bb) Auswahl und Ernennung von Gerichtspräsidenten 234
c) Zusammenfassende Problemanalyse und Reformvorschläge 237
2. Independence vs. Accountability am Beispiel von Evaluationen und Disziplinarverfahren 240
a) Evaluationen 244
aa) Institutionell 246
bb) Kriterien 249
b) Disziplinarverfahren 255
aa) Institutionell 256
bb) Gründe 261
(1) Mangelnde Präzision 261
(2) Anknüpfung am Urteil 267
cc) Verfahrensstandards 271
(1) Eindeutige Zuständigkeit und Unparteilichkeit der Rechtsmittelinstanz 272
(2) Öffentlichkeit und Transparenz des Verfahrens 274
dd) Sanktionen 275
(1) Mangelnde Breite der Sanktionsmöglichkeiten 275
(2) Entlassung aus dem Dienst als ultima ratio 277
c) Zusammenfassende Problemanalyse und Reformvorschläge 282
D. Ergebnisse und Ausblick 286
I. Ergebnisse 286
II. Ausblick 295
Rechtsprechungsverzeichnis 297
Literaturverzeichnis 307
Stichwortverzeichnis 327