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Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung

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Fohrbeck, T. (2015). Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung. Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54539-1
Fohrbeck, Till. Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung: Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54539-1
Fohrbeck, T (2015): Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung: Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54539-1

Format

Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung

Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA

Fohrbeck, Till

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1288

(2015)

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About The Author

Till Fohrbeck studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth, Münster und Tartu (Estland) als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, 2010 absolvierte er seine erste juristische Prüfung. Ab 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster. Forschungsvorhaben führten ihn an die Columbia University (New York). Er promovierte 2014 in Münster und arbeitet seither als Referendar beim OLG Hamm mit Stationen u.a. im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie in einer internationalen Anwaltssozietät.

Abstract

»Criminal Sanctions for Extremist Speech. A Comparison of German and US Approaches to Combating Neo-Nazi Hate Speech«

In a recent ruling, the German Constitutional Court upheld a controversial statute criminalizing the endorsement, glorification and justification of the National Socialist regime. Based on the decision, Fohrbeck compares free speech limitations in Germany to those in the US, taking into account the different historical, sociological and constitutional backgrounds, and attempts to balance the interests of a ›militant democracy‹ against its citizens' fundamental rights.
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist nur unter strengen Anforderungen einschränkbar. Gleichwohl findet es seine Grenzen dort, wo Strafgesetze Äußerungen sanktionieren. Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des § 130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Dogmatik des Rederechts. Diese Entscheidung nimmt Fohrbeck zum Anlass, um im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie straf- und verfassungsrechtliche Instrumente im Kampf gegen extremistische Meinungsäußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit zu untersuchen. Dabei vergleicht er die gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA und diskutiert Vorschläge zur Freiheit wahrenden und Demokratie sichernden Auflösung des in Zeiten von NSU-Prozess und zweitem NPD-Verbotsverfahren hochaktuellen Konfliktes.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14
Einleitung 17
Kapitel 1: Grundlagen und Problemstellung 19
A. Politischer Extremismus – Begrifflichkeiten, Abgrenzung und Verwendung in dieser Arbeit 20
B. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 Hs. 1 GG, und seine verfassungsrechtlichen Grenzen 24
C. Maßnahmen zur Sanktionierung extremistischen Verhaltens 30
I. Die Sanktionierung mit Mitteln des Grundgesetzes 32
1. Überblick: Die wehrhafte oder streitbare Demokratie – Bestimmung, Verortung und Wirkung 32
2. Art. 18 GG: Die Verwirkung von Grundrechten 39
3. Art. 9 II GG: Das Vereinigungsverbot 43
4. Art. 21 II GG: Das Parteiverbot 47
5. Weitere Instrumente der streitbaren Demokratie 52
6. Fazit: Geringe praktische Bedeutung der verfassungsrechtlichen Mittel streitbarer Demokratie 53
II. Die Sanktionierung mit Mitteln des Strafrechts 54
1. Überblick: Das politische Strafrecht im grundgesetzlichen Kontext 54
2. § 130 StGB: Der Volksverhetzungstatbestand 56
3. §§ 84, 85 StGB: Die Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei sowie der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot 63
4. §§ 86, 86a StGB: Das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 64
D. Stellungnahme: Zur Fakten schaffenden bevorzugten strafrechtlichen Sanktionierung extremistischer Verhaltensweisen 66
Kapitel 2: Verfassungsrechtliche Dimensionen des Wunsiedel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 69
A. Die Geschichte der Wunsiedel-Demonstrationen und ihre juristische Aufarbeitung 69
I. Von „Ehre“ und „Freiheit“ – Historie der Rudolf-Heß-Demonstrationen in Wunsiedel 69
II. Die gerichtliche Aufarbeitung der Wunsiedel-Demonstrationen 74
1. Aufarbeitung im verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg 75
a) Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz 75
b) Der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg im Hauptsacheverfahren 78
c) Stellungnahme 81
2. Aufarbeitung vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Wunsiedel-Beschluss 82
III. Fazit: Klärungsbedarf hinsichtlich aller gerichtlichen Entscheidungen in Sachen Wunsiedel 89
B. Rechtliche Problemschwerpunkte des Wunsiedel-Beschlusses 90
I. Keine Reduktion des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit für rechtsextremistische Äußerungen 90
1. Grundsätzlich: Zur Existenz verfassungsimmanenter Grundrechtsbeschränkungen 91
2. Schutzbereichsbegrenzungen für neonazistische Meinungsäußerungen? Die Stellungnahme der Bundesregierung im Fall Wunsiedel 92
3. Fazit: Kein Ausschluss bestimmter Meinungen aus dem Schutzbereich des Art. 5 I 1 Hs. 1 GG 94
II. § 130 IV StGB kein allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 II GG 98
1. Kritik am Ergebnis des Bundesverwaltungsgerichts und seiner Herleitung 98
2. Die dogmatisch konkretisierende Ablehnung der Erfüllung des Allgemeinheitserfordernisses durch das Bundesverfassungsgericht 102
3. Fazit: § 130 IV StGB als nichtallgemeines Gesetz – Überzeugendes Ergebnis mit Eintrübungen 104
III. Keine Rechtfertigung des § 130 IV StGB als Sonderrecht zum Schutz der persönlichen Ehre, Art. 5 II Var. 3 GG 105
1. Die verfassungsgerichtliche Neuordnung der Schrankenvorbehaltssystematik des Art. 5 II GG durch das Bundesverfassungsgericht 105
2. Alternative: Eingriffsrechtfertigung bei einem klassischen Verständnis der Schrankenvorbehalte des Art. 5 II GG 110
a) Der öffentliche Frieden als einziges von § 130 IV StGB geschütztes Rechtsgut 111
b) Die Menschenwürde als eigentliches von § 130 IV StGB geschütztes Rechtsgut? 112
c) Weitere Rechtsgutskonzeptionen für § 130 IV StGB 114
d) Stellungnahme: Kein Ehr- bzw. Würdeschutz durch § 130 IV StGB 116
3. Fazit: § 130 IV StGB als Norm zum Schutz des öffentlichen Friedens 119
IV. Die verfassungsimmanente Einschränkbarkeit der Meinungsfreiheit – Das Grundgesetz als wertneutrale Grundordnung oder Träger eines antinationalsozialistischen Grundkonzepts? 120
1. Verfassungsimmanente Beschränkungen als Eingriffsrechtfertigung auch für Grundrechte mit geschriebenem Schrankenvorbehalt 120
2. Der Ansatz des Oberverwaltungsgerichts Münster im Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht 122
a) Das oberverwaltungsgerichtlich erkannte antinationalsozialistische Grundkonzept des Grundgesetzes 123
b) Das seinerzeitige Beharren des Bundesverfassungsgerichts auf weitgehender Wertneutralität und seine explizite Bestätigung dieser Meinung im Wunsiedel-Beschluss 124
3. Zur grundgesetzlichen Verankerung einer verfassungsimmanenten Beschränkung rechtsextremistischer Äußerungen 125
4. Fazit: Kein verfassungsimmanente Schranken begründendes antinationalsozialistisches Grundkonzept 129
V. Die „Ausnahme-“ bzw. „Gegenentwurfslösung“ des Bundesverfassungsgerichts 131
1. Die „Ausnahme“-Argumentation des Bundesverfassungsgerichts 132
2. Inhaltliche wie methodische Kritik an der Konstruktion der Ausnahmelösung 133
a) Inhaltliche Kritik: Die Ambivalenz der Gegenentwurfsthese 133
b) Methodische Kritik: Keine Offenheit des Art. 5 II GG für Ausnahmen vom Verbot des Sonderrechts 135
c) Geschichtsgeprägtes Richterrecht – Verfassungstheoretische Legitimationsansätze für die Ausnahmelösung des Bundesverfassungsgerichts 142
d) Zur Problematik des systematischen „Bruches“ – Die Ausnahmelösung als punktuelle oder gar dauerhafte Schwächung der Meinungsfreiheit? 144
3. Fazit: Wenig überzeugende Ausnahmelösung des Bundesverfassungsgerichts bei nur unzureichender Selbstbeschränkung 149
C. Stellungnahme: Das Verbot (rechts)‌extremistischer Meinungsäußerungen nach Wunsiedel 151
Kapitel 3: Das Strafrecht als Instrument der Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie 154
A. Verbindliche verfassungsrechtliche und internationale Vorgaben für die Bestrafung speziell nach § 130 IV StGB 155
I. Das Verhältnis von Strafrecht und der Verfassungsentscheidung für eine wehrhafte Demokratie bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus 155
1. Zur verfassungsgerichtlich bestätigten Praxis des weitgehenden strafrechtlichen Ersatzes der Instrumente wehrhafter Demokratie 155
2. Die generelle Verfassungsmäßigkeit von mit den Werkzeugen wehrhafter Demokratie konfligierenden Strafgesetzen 158
a) Das Grundgesetz als Verfassungsordnung frei von verbindlichen, konkreten strafrechtlichen Vorgaben gegen antidemokratisches Verhalten 158
b) Enge Grenzen einer „Sperrwirkung“ insb. der Grundrechtsverwirkung für gleichgerichtetes Strafrecht 161
c) Die wechselseitige Ergänzung von § 130 IV StGB und den Instrumenten der wehrhaften Demokratie 164
3. Zwischenergebnis: Kein Strafverbot, kein Strafzwang für § 130 IV StGB aus verfassungsrechtlichen Normen der wehrhaften Demokratie 165
II. Strafzwang bzw. Strafverbot als Konsequenz der völker- bzw. europarechtlichen Einbettung deutschen Rechts 166
1. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR/IPbpR) 167
2. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) 169
3. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 171
a) Kein Verstoß des § 130 IV StGB gegen die Menschenrechtskonvention 171
b) Kein sich aus der Menschenrechtskonvention ergebender Pönalisierungszwang 173
4. Der europäische „Rahmenbeschluss Rassismus“ 174
5. Zwischenergebnis: (Über)‌Erfüllung der völker- und europarechtlichen Anforderungen an das nationale Recht durch § 130 IV StGB 181
III. Stellungnahme: Kein sich unmittelbar aus Grundgesetz oder internationalem Recht ergebendes Strafverbot, kein Strafzwang 182
B. Allgemeine grundgesetzliche Anforderungen an strafrechtliche Sanktionen sowie ihre Erfüllung in § 130 IV StGB und dessen Anwendung 183
I. Grundgesetzliche Anforderungen an strafrechtliche Sanktionen 183
1. Das Erfordernis der Sozialschädlichkeit 185
2. Die Geeignetheit zum Rechtsgüterschutz 187
3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 190
II. Die Erfüllung dieser Anforderungen im Fall des § 130 IV StGB 192
1. Das Erfordernis der Sozialschädlichkeit 193
2. Die Geeignetheit zum Rechtsgüterschutz 194
3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 199
a) Legitimer Zweck 199
b) Geeignetheit 205
c) Erforderlichkeit 209
d) Angemessenheit 210
4. Zwischenergebnis: Sicherung der Verhältnismäßigkeit von § 130 IV StGB durch restriktive Auslegung seines Anwendungsbereichs 211
III. Die Erfüllung des Bestimmtheitsgebotes aus Art. 103 II GG 212
IV. Die Erfüllung der erarbeiteten Anforderungen bei Anwendung des § 130 IV StGB auf die rechtsextremistischen Demonstrationen von Wunsiedel 218
1. Zusammenfassung: Anforderungen an die Anwendung des § 130 IV StGB im Fall Wunsiedel 219
2. Die Ereignisse in Wunsiedel und ihre tatsächlichen Auswirkungen auf den tatbestandlich geschützten öffentlichen Frieden 219
3. Die in der Beurteilung des Einzelfalles sich wiederholende Inkonsequenz des Bundesverfassungsgerichts 226
V. Fazit: Entwertung der erarbeiteten Anforderungen durch großzügige Anwendung im Einzelfall 227
C. Stellungnahme: Der missglückte Versuch einer angemessenen Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie 228
Kapitel 4: Rechts- und verfassungsvergleichende Betrachtung: Das Verbot von Meinungsäußerungen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika 230
A. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in den USA – Garant der Demokratie und damit schlechthin höchster Verfassungswert 232
I. Freedom of Speech – Eine Bestandsaufnahme 233
1. Die Meinungsfreiheit im 18. Jahrhundert: Verfassungsrechtliche Verankerung als Ausgangspunkt einer historischen Grundrechtsentwicklung 233
2. Die Meinungsfreiheit im 19. und 20. Jahrhundert: Rede im Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklung 235
3. Die Meinungsfreiheit im 21. Jahrhundert: Aushöhlung zu Gunsten nationaler Sicherheit? 245
II. Gemeinsamkeiten im Schutz von Meinungsäußerungen dies- wie jenseits des Atlantiks 250
1. Zum vergleichbaren Grundverständnis des Meinungsschutzes 250
2. Der Grundsatz inhaltlicher Neutralität des Staates bei der Beschränkung von Meinungen 252
3. Kein absoluter Schutz von Meinungsäußerungen 256
4. Bevorzugter Schutz politischer bzw. die Öffentlichkeit berührender Meinungen 260
5. Zwischenergebnis: Relativierung bestehender Gemeinsamkeiten im Verständnis der Meinungsfreiheit durch die Ausnahmelösung 262
III. Das Problem der Grenzziehung: Grundlegende praktische Differenzen in Reichweite und Einschränkbarkeit der Meinungsfreiheit 262
1. Meinungsfreiheit versus Menschenwürde – Zwei Verfassungen, zwei Leitgrundrechte 263
2. Streitbarkeit versus „Wehrlosigkeit“ der Verfassung – Das Konzept wehrhafter Demokratie 265
3. Hate Speech versus Hateful Conduct – Die Pönalisierung von Hassverbrechen in den USA und in Deutschland 266
a) Die Rechtslage in den USA 268
b) Die Rechtslage in Deutschland 275
c) Stellungnahme: Die Unmöglichkeit einer eindeutigen Grenzziehung 278
4. Zwischenergebnis: Herausgehobene Stellung der Meinungsfreiheit bei verbleibenden Abgrenzungsproblemen auch in den USA 283
B. Die Straffreiheit der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus und funktional äquivalenter Situationen in den USA 284
I. Zur Verfassungswidrigkeit der Strafnorm des § 130 IV StGB nach US-amerikanischem Recht 285
II. Zur Verfassungswidrigkeit eines vergleichbaren Versammlungsverbotes nach US-amerikanischem Recht 287
III. Zur unvergleichbaren Ausgangslage: Deutsche Strenge gegenüber Äußerungsdelikten Rechtsextremer als zwingende Konsequenz der Schuld an Krieg und Holocaust? 290
C. Stellungnahme: Keine unreflektierte Übernahme, sondern vorsichtige Orientierung am US-amerikanischen Verständnis in Grenzfragen der Meinungsfreiheit 299
Kapitel 5: Lösungsansätze im Konflikt um die Grenzen der Meinungsfreiheit zur Sicherung der freiheitlichen Demokratie 302
A. Die Unglaubwürdigkeit einer wertneutralen Umformulierung des § 130 IV StGB zum „allgemeinen Gesetz“ im Sinne des Art. 5 II GG 303
I. Minimallösung: Die Aufnahme auch des Kommunismus als „Gegengewicht“ 304
II. Die wertneutrale Umformulierung von der standpunkt- zur inhaltsdiskriminierenden Strafnorm 305
III. Bewertung der Vorschläge, Fazit 310
B. Die unglückliche Idee der Aufnahme eines antinationalsozialistischen Grundkonzepts in das Grundgesetz 311
I. Bekenntnis zur Abkehr von der nationalsozialistischen Zwangsherrschaft in der Präambel des Grundgesetzes 312
II. Die Normierung eines „Vorbehalts der Friedlichkeit und Waffenlosigkeit“ im Text des Grundgesetzes selbst 315
III. Die Aufnahme eines antinationalsozialistischen Grundkonzeptes unmittelbar in Art. 5 GG 316
IV. Bewertung der Vorschläge, Fazit 317
C. Die zur Wahrung der Balance zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie unabdingbare Streichung des § 130 IV StGB 323
I. Keine Streichung des gesamten § 130 StGB 324
II. Die Streichung des § 130 IV StGB 326
1. Die juristische Notwendigkeit einer Streichung des § 130 IV StGB 327
2. Die rechtspolitische Vorteilhaftigkeit einer Streichung des § 130 IV StGB 327
III. Kompensationsansätze im Falle einer Streichung des § 130 IV StGB 332
1. Keine taugliche Kompensation über einen verstärkten Einsatz der verfassungsrechtlichen Werkzeuge wehrhafter Demokratie 333
2. Nur plakatierter Freiheitsgewinn bei Kompensation mittels freiheitsbeschränkender Erweiterung des Versammlungsrechts 334
3. Die geringe Überzeugungskraft einer Rückbesinnung auf die „öffentliche Ordnung“ 337
4. Keine Lösung des Grundkonflikts durch Ausweichen in das Zivilrecht 339
D. Fazit: Streichung des § 130 IV StGB bei Kompensation mittels konsequenter Anwendung verbleibender Straftatbestände als Kompromiss zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie 340
Kapitel 6: Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick 343
Literaturverzeichnis 352
Sachwortverzeichnis 391