Menu Expand

Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen

Cite BOOK

Style

Roth, W. (2015). Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54554-4
Roth, Wolfgang. Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54554-4
Roth, W (2015): Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54554-4

Format

Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen

Roth, Wolfgang

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1290

(2015)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Prof. Dr. Wolfgang Roth, LL.M. (Michigan), studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und an der London School of Economics and Political Science (LSE), England. 1988 erstes, 1995 zweites juristisches Staatsexamen. 1988 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke an der Universität Mannheim. 1991 Master of Laws, University of Michigan, Ann Arbor, USA. 1994 Promotion, 2000 Habilitation an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim für die Fächer Öffentliches Recht und Rechtstheorie. 2004 Ernennung zum apl. Professor an der Universität Mannheim. Seit 2001 Rechtsanwalt, seit 2009 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs.

Abstract

Die Arbeit setzt sich kritisch mit der neueren Judikatur des Bundes- und der Landesverfassungsgerichte auseinander, die in Abkehr von ihrer früheren Rechtsprechung einfachgesetzliche 5%-Sperrklauseln bei Kommunalwahlen aufgrund einer strikten verfassungsgerichtlichen Prüfung und praktisch nicht erfüllbaren strengen Rechtfertigungsanforderungen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Erfolgswertgleichheit des Stimmrechts und der Chancengleichheit der politischen Parteien als verfassungswidrig verworfen haben. Untersucht und bejaht wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, in Reaktion auf diese Entwicklung derartige Sperrklauseln unmittelbar in den Landesverfassungen zu statuieren. Die Einführung mäßiger Sperrklauseln im Wege der Verfassungsänderung verletzt weder das in den landesverfassungsrechtlichen »Ewigkeitsklauseln« gewährleistete Demokratieprinzip noch sonstige fundamentale Verfassungsgrundsätze und steht auch in Einklang mit dem bundesverfassungsrechtlichen Homogenitätsgebot.»The Constitutionality of Enacting a Three-Percent Electoral Threshold for Local Elections by Way of Constitutional Amendment, with Particular Regard to North Rhine-Westphalia«

The study critically examines the more recent decisions of the Federal Constitutional Court and the States' Constitutional Courts subjecting the statutory threshold clauses for local elections to strict scrutiny and declaring them unconstitutional because they do not meet the very strict justification requirements. The study then explores the admissibility of enacting such electoral threshold clauses by way of constitutional amendment.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Problemstellung und Gang der Untersuchung 11
I. Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Sperrklauseln bei den verschiedenen Wahlen 11
1. 5%-Sperrklausel bei Bundestags- und Landtagswahlen 11
2. Sperrklausel bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 12
3. 5%-Sperrklausel bei Wahlen auf kommunaler Ebene 14
II. Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zur Verfassungswidrigkeit von 5%-Sperrklauseln bei Wahlen auf kommunaler Ebene 15
1. Entwicklung der Sperrklausel im Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen 15
2. Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 06.07.1999 17
III. Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Wege der Verfassungsänderung 21
IV. Fragestellung und Gang der Untersuchung 22
B. Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu wahlrechtlichen Sperrklauseln 23
I. Bundes- und landesverfassungsrechtliche Wahlrechtsgrundsätze 23
II. Eingriffsqualität von Sperrklauseln 24
1. Sperrklauseln als Eingriff in die Erfolgswertgleichheit der Stimme 24
a) Verfassungsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit 24
b) Strenge und formale Betrachtung der Wahlrechtsgleichheit 25
c) Sperrklauseln als Eingriff in die Erfolgswertgleichheit 27
2. Sperrklauseln als Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien 27
a) Verfassungsrechtliche Verankerung der Chancengleichheit der Parteien 27
b) Sperrklauseln als Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien 28
III. Rechtfertigungsbedürftigkeit von Sperrklauseln 30
1. Rechtfertigungsbedürftigkeit von Eingriffen in die Wahlrechtsgleichheit und in die Chancengleichheit 30
a) Geeignetheit 30
b) Erforderlichkeit 31
c) Verhältnismäßigkeit 32
2. Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers 33
3. Verfassungsgerichtlicher Kontrollmaßstab 35
IV. Verfassungsrechtlich legitime Zielsetzungen von Sperrklauseln 37
1. Keine Bekämpfung partikulärer oder extremistischer Interessenverfolgung 38
a) Keine Bekämpfung von Splitterparteien 38
b) Keine Bekämpfung extremistischer Parteien 39
2. Sicherung der Funktionsfähigkeit 39
a) Gefährdung der Funktionsfähigkeit durch Zersplitterung der Volksvertretungen 39
b) Erforderlichkeit einer konkreten Gefährdung der Funktionsfähigkeit 41
3. Wahrung der Integrationsfunktion 42
a) Integrationsfunktion der Volksvertretung und Integrationskraft der Parteien 42
b) Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 und vom 26.02.2014 45
c) Integrationsgedanke kein bloßer Annex zur Funktionsfähigkeit 48
4. Legitimation der Beteiligung an der Macht 57
a) Die Problematik des „Züngleins an der Waage“ 57
b) Sperrklauseln als Instrument der Sicherung der Legitimität von Mehrheitsentscheidungen 60
c) Faktische Schwächung der Macht der Wähler durch Elimination der Sperrklausel 63
d) Sperrklausel von bis zu 5% als angemessene Sicherung der Integrationsfähigkeit 65
V. Verfassungsmäßigkeit einfachgesetzlicher Sperrklauseln bei Kommunalwahlen 66
1. Zu strenge Anforderungen an den Nachweis von Funktionsstörungen 66
a) Schutz der Kommunalvertretungen gegen Funktionsbeeinträchtigungen, nicht erst gegen Funktionsunfähigkeit 66
b) Integrationskraft der großen Fraktionen 69
c) Keine verfassungsrechtlich vorzugswürdigen Alternativen 71
d) Kein Verweis auf die Wiedereinführung von Sperrklauseln bei konkreten Funktionsbeeinträchtigungen 72
e) Unerfüllbare Prognoseanforderungen 75
f) Notwendigkeit genereller Sperrklauseln 76
2. Integrationsfunktion und Legitimationsbedürfnis 76
a) Legitimation der Teilhabe an der Macht der Kommunalvertretungen 77
b) Kommunalvertretung als Vertretung der Gesamtheit der Einwohner 80
3. Resümee 81
C. Verfassungsmäßigkeit verfassungsrechtlicher Sperrklauseln 82
I. Keine Maßstäblichkeit einfachen Landesverfassungsrechts für Verfassungsänderungen 83
II. Kein Verstoß gegen die landesverfassungsrechtliche „Ewigkeitsgarantie“ 85
1. „Ewigkeitsgarantie“ der Grundsätze des demokratischen Staates 85
2. Beschränkung der „Ewigkeitsgarantie“ auf den Kern des Demokratieprinzips 86
3. Kein Verstoß einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Kern des Demokratieprinzips 89
a) 5%-Sperrklauseln als „gemeindeutscher Satz“ 89
b) Relativierungen innerhalb der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 90
c) Keine Bindung an eine vorverfassungsrechtliche demokratische Verhältniswahlidee 94
4. Ergebnis 99
III. Kein Verstoß gegen höherrangiges Landesverfassungsrecht 100
1. Höherrangiges Landesverfassungsrecht 100
2. Gleichheitssatz als höherrangiges Landesverfassungsrecht 101
3. Kein Verstoß einer 3%-Sperrklausel für Kommunalwahlen gegen fundamentale Gleichheitsanforderungen 102
IV. Kein Verstoß gegen die bundesverfassungsrechtliche Demokratieverpflichtung 104
1. Art. 28 Abs. 1 GG als Maßstab für Änderungen der Landesverfassung 104
2. Kein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 GG 104
V. Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG 110
VI. Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention 111
VII. Vereinbarkeit mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte 112
D. Begründung der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Wege einer Verfassungsänderung 114
I. Bestehen eines Begründungserfordernisses 114
1. Kein ausdrückliches Begründungserfordernis nach der Verfassung Nordrhein-Westfalen 114
2. Begründungserfordernis kraft Geschäftsordnung 115
3. Begründungserfordernis kraft materiellen Verfassungsrechts 115
a) Grundsätzlich kein Bestehen einer Begründungspflicht von Verfassungs wegen 116
b) Ausnahmsweise Begründungspflichten des Gesetzgebers 116
c) Begründungspflicht des verfassungsändernden Gesetzgebers 118
4. Folgerung: Formelle und materielle Begründungspflicht 120
5. Kein gesondertes Begründungserfordernis für die einfachgesetzliche Umsetzung 121
II. Begründungsmöglichkeiten 122
1. Nachweis konkreter Funktionsstörungen 122
a) Auswirkungen des Wegfalls der Sperrklausel bei zurückliegenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 122
b) Auswirkungen des Wegfalls der Sperrklausel in kreisfreien Städten und Landkreisen 123
2. Abstrakte Gefährdung der Funktionsfähigkeit 126
3. Integrationsvorgang und demokratische Legitimität der Partizipation an der Macht der Kommunalvertretungen 127
Literaturverzeichnis 129
Sachverzeichnis 133