Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht
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Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht
Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 238
(2000)
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Abstract
Das Grundbuch gewährleistet, daß die in ihm verzeichneten Rechte mit der Zeit nicht ungewiß werden. § 902 knüpft daher an die Eintragung des Berechtigten die Folge, daß seine Ansprüche nicht verjähren. Ist der Eigentümer jedoch nicht eingetragen, verjährt sein Herausgabeanspruch nach 30 Jahren. Hiernach kann er zudem den Berichtigungsanspruch entgegen § 898 nicht mehr geltend machen, was sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt. Nach 30 Jahren wird das Eigentumsrecht also dauerhaft von den Rechtsverwirklichungsansprüchen getrennt, es kommt zu einem "dominium sine re": Der Besitzer ist gegen Herausgabeansprüche auch der Rechtsnachfolger des Eigentümers geschützt, darf die Nutzungen behalten und ist schadensersatzberechtigt. Ihm fehlt allein die formale Stellung als Eigentümer.Der Gesetzgeber suchte, eine solche rechtlich wie wirtschaftlich sinnlose Erscheinung mittels der Tabularersitzung gemäß § 900 zu verhindern, was jedoch nicht umfassend gelang. Zudem versagt das in § 927 vorgesehene Aufgebotsverfahren gerade in seinem Hauptanwendungsfall, in welchem dem Käufer das Grundstück zwar übergeben, aber nicht übereignet wurde. Denn auch nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs besteht sein Besitzrecht fort, so daß weder er Eigentum noch der Eigentümer Besitz erlangen kann. Dennoch soll der Eigentümer sein "Eigentumsrecht" anmelden und so den Eigentumserwerb des Besitzers hindern können. Um die vom Gesetz nicht geregelten Fälle eines "dominium sine re" zu lösen, wird von einem Aneignungsrecht des Besitzers ausgegangen, das dieser mit der Entstehung einer solchen Erscheinung erhält. Von da an ist er umfassend, auch gegenüber dem Eigentümer, geschützt. Er kann analog § 927 dessen Ausschluß betreiben, ohne Rücksicht darauf, ob jener noch eingetragen ist oder sein "Recht" anmeldet.Eine Verwirkung von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch ist abzulehnen. Sie hat das sinnlose "dominium sine re" erst zur Folge, das der Gesetzgeber mit guten Gründen vermeiden wollte. Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sind auf andere, gesetzeskonforme Art zu lösen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 19 | ||
1. Teil: Die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über Grundeigentum und Zeitablauf | 23 | ||
§ 1: Einführung | 23 | ||
I. Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte | 23 | ||
II. Methodische Vorüberlegungen | 28 | ||
§ 2: Die Entwürfe Johows und Gebhards zum Sachenrecht und zum Allgemeinen Teil | 29 | ||
I. Johows Teilentwurf eines Sachenrechts | 29 | ||
1. Die Voraussetzungen | 29 | ||
a) Das Grundbuchsystem | 29 | ||
b) Die Ablehnung des Prinzips der formalen Rechtskraft | 30 | ||
c) Der Berichtigungsanspruch | 32 | ||
2. Die Verjährbarkeit der dinglichen Ansprüche | 33 | ||
3. Die Ablehnung der Ersitzung | 36 | ||
a) Die Ersitzung durch den Bucheigentümer | 38 | ||
b) Die Ersitzung gegen das Grundbuch | 39 | ||
c) Die Ersitzung gegen den nicht eingetragenen Eigentümer | 41 | ||
d) Die Ersitzung nicht eingetragener Grundstücke | 41 | ||
4. Das Aufgebotsverfahren | 42 | ||
II. Gebhards Teilentwurf eines Allgemeinen Teils | 44 | ||
1. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche | 44 | ||
2. Die unvordenkliche Verjährung | 45 | ||
§ 3: Die 1. BGB-Kommission | 46 | ||
I. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche | 46 | ||
II. Die Ablehnung der Ersitzung | 51 | ||
III. Das Aufgebotsverfahren | 53 | ||
§ 4: Die Kritik am 1. Entwurf | 57 | ||
I. Die Entstehung eines dominium sine re | 57 | ||
II. Die Ersitzung von Grundeigentum | 59 | ||
III. Das Aufgebotsverfahren | 62 | ||
§ 5: Die 2. BGB-Kommission | 65 | ||
I. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche | 65 | ||
1. Die Verjährung dinglicher Ansprüche im allgemeinen | 65 | ||
2. Die Sicherung eingetragener Rechte | 68 | ||
3. Der Berichtigungsanspruch und sein Verhältnis zum Herausgabeanspruch | 69 | ||
Exkurs: Die Redaktionskommission der 2. Kommission | 73 | ||
1. Die Zusammensetzung | 74 | ||
2. Die Aufgaben | 75 | ||
II. Die Tabularersitzung | 80 | ||
III. Das Aufgebotsverfahren | 81 | ||
§ 6: Zusammenfassung | 84 | ||
2. Teil: Dogmatischer Teil | 90 | ||
1. Abschnitt: Das dominium sine re aufgrund Verjährung | 90 | ||
§ 7: Die Verjährung des Herausgabe- und Berichtigungsanspruchs | 91 | ||
I. Die Verjährung des Herausgabeanspruchs | 91 | ||
1. Die vermeintliche Unverjährbarkeit des Herausgabeanspruchs | 91 | ||
2. Die Reichweite des § 902 Abs. 1 S. 1 BGB | 92 | ||
II. Die Verjährbarkeit des Berichtigungsanspruchs | 95 | ||
§ 8: Die Tabularersitzung | 103 | ||
I. Zwecke und Bedeutung der Tabularersitzung | 103 | ||
II. Die Voraussetzungen im einzelnen | 107 | ||
1. Die Eintragung, insbesondere die Doppelbuchung | 107 | ||
2. Der Eigenbesitz | 112 | ||
3. Der Zeitablauf | 113 | ||
4. Die Rechtsnachfolge | 116 | ||
5. Die Beweislast | 117 | ||
6. Die ersitzbaren Rechte | 118 | ||
7. Die Ersitzungsfähigkeit | 118 | ||
III. Die Wirkung der Tabularersitzung | 119 | ||
IV. Die Verfassungsmäßigkeit der Tabularersitzung | 121 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers | 121 | ||
2. Eingriff | 122 | ||
3. Enteignung | 122 | ||
4. Inhalts-und Schrankenbestimmung | 124 | ||
5. Der Fiskus als Erwerber | 126 | ||
§ 9: Das Aufgebotsverfahren | 129 | ||
I. Zwecke und Bedeutung des Aufgebotsverfahrens | 129 | ||
II. Die Voraussetzungen im einzelnen | 132 | ||
1. Der Eigenbesitz | 132 | ||
2. Die verschiedenen Aufgebotsfälle | 135 | ||
a) Das Aufgebot gemäß § 927 Abs. 1 S. 1 BGB | 135 | ||
b) Das Aufgebot gemäß § 927 Abs. 1 S. 3 BGB | 138 | ||
III. Das Ausschlußurteil und seine Wirkung | 141 | ||
IV. Das Aneignungsrecht an Grundstücken | 143 | ||
V. Die Eintragung | 152 | ||
VI. Die aufgebotsfähigen Rechte | 154 | ||
VII. Kritik | 156 | ||
§ 10: Das dominium sine re: Probleme und vermeintliche Restwirksamkeit | 158 | ||
I. Einführung | 158 | ||
Exkurs: Die Verjährung von dinglichem und obligatorischem Herausgabeanspruch | 159 | ||
II. Die Restwirksamkeit des dominium sine re nach Verjährung der Vindikation | 161 | ||
1. Die Rechtsstellung des Besitzers | 161 | ||
a) Herausgabeansprüche | 161 | ||
b) Nutzungsherausgabe | 172 | ||
c) Schadensersatzansprüche | 174 | ||
2. Die Rechtsstellung des Eigentümers | 185 | ||
a) Die Wiedererlangung des Besitzes | 185 | ||
b) Der Grundbuchberichtigungsanspruch | 187 | ||
c) Der Erlös aus einer Veräußerung des Grundstücks | 187 | ||
d) Sonstige Eigentümerbefugnisse | 189 | ||
III. Die Restwirksamkeit des dominium sine re nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs bei gleichzeitiger exceptio rei venditae et traditae | 190 | ||
IV. Zusammenfassung | 191 | ||
§ 11: Die Auflösung des dominium sine re an Grundstück | 193 | ||
I. Vorüberlegung: Das dominium sine re an beweglichen Sachen | 193 | ||
II. Das dominium sine re an Grundstück | 197 | ||
III. Das Aneignungsrecht des Eigenbesitzers | 200 | ||
2. Abschnitt: Das dominium sine re aufgrund Verwirkung | 210 | ||
§ 12: Die Verwirkbarkeit von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch | 210 | ||
I. Die Fälle | 210 | ||
II. Die Anwendbarkeit des § 242 BGB im Sachenrecht | 218 | ||
III. Die Unverjährbarkeit des Berichtigungsanspruchs | 220 | ||
IV. Venire contra factum proprium und Verwirkung als Willenserklärung | 221 | ||
V. Eine ergebnisorientierte Betrachtung | 222 | ||
3. Abschnitt: Ergebnisse | 237 | ||
Literaturverzeichnis | 240 | ||
Sachregister | 259 |