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Finkenauer, T. (2000). Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht. Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50138-0
Finkenauer, Thomas. Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht: Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50138-0
Finkenauer, T (2000): Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht: Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50138-0

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Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht

Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB

Finkenauer, Thomas

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 238

(2000)

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Abstract

Das Grundbuch gewährleistet, daß die in ihm verzeichneten Rechte mit der Zeit nicht ungewiß werden. § 902 knüpft daher an die Eintragung des Berechtigten die Folge, daß seine Ansprüche nicht verjähren. Ist der Eigentümer jedoch nicht eingetragen, verjährt sein Herausgabeanspruch nach 30 Jahren. Hiernach kann er zudem den Berichtigungsanspruch entgegen § 898 nicht mehr geltend machen, was sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt. Nach 30 Jahren wird das Eigentumsrecht also dauerhaft von den Rechtsverwirklichungsansprüchen getrennt, es kommt zu einem "dominium sine re": Der Besitzer ist gegen Herausgabeansprüche auch der Rechtsnachfolger des Eigentümers geschützt, darf die Nutzungen behalten und ist schadensersatzberechtigt. Ihm fehlt allein die formale Stellung als Eigentümer.

Der Gesetzgeber suchte, eine solche rechtlich wie wirtschaftlich sinnlose Erscheinung mittels der Tabularersitzung gemäß § 900 zu verhindern, was jedoch nicht umfassend gelang. Zudem versagt das in § 927 vorgesehene Aufgebotsverfahren gerade in seinem Hauptanwendungsfall, in welchem dem Käufer das Grundstück zwar übergeben, aber nicht übereignet wurde. Denn auch nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs besteht sein Besitzrecht fort, so daß weder er Eigentum noch der Eigentümer Besitz erlangen kann. Dennoch soll der Eigentümer sein "Eigentumsrecht" anmelden und so den Eigentumserwerb des Besitzers hindern können. Um die vom Gesetz nicht geregelten Fälle eines "dominium sine re" zu lösen, wird von einem Aneignungsrecht des Besitzers ausgegangen, das dieser mit der Entstehung einer solchen Erscheinung erhält. Von da an ist er umfassend, auch gegenüber dem Eigentümer, geschützt. Er kann analog § 927 dessen Ausschluß betreiben, ohne Rücksicht darauf, ob jener noch eingetragen ist oder sein "Recht" anmeldet.

Eine Verwirkung von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch ist abzulehnen. Sie hat das sinnlose "dominium sine re" erst zur Folge, das der Gesetzgeber mit guten Gründen vermeiden wollte. Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sind auf andere, gesetzeskonforme Art zu lösen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
1. Teil: Die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über Grundeigentum und Zeitablauf 23
§ 1: Einführung 23
I. Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte 23
II. Methodische Vorüberlegungen 28
§ 2: Die Entwürfe Johows und Gebhards zum Sachenrecht und zum Allgemeinen Teil 29
I. Johows Teilentwurf eines Sachenrechts 29
1. Die Voraussetzungen 29
a) Das Grundbuchsystem 29
b) Die Ablehnung des Prinzips der formalen Rechtskraft 30
c) Der Berichtigungsanspruch 32
2. Die Verjährbarkeit der dinglichen Ansprüche 33
3. Die Ablehnung der Ersitzung 36
a) Die Ersitzung durch den Bucheigentümer 38
b) Die Ersitzung gegen das Grundbuch 39
c) Die Ersitzung gegen den nicht eingetragenen Eigentümer 41
d) Die Ersitzung nicht eingetragener Grundstücke 41
4. Das Aufgebotsverfahren 42
II. Gebhards Teilentwurf eines Allgemeinen Teils 44
1. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche 44
2. Die unvordenkliche Verjährung 45
§ 3: Die 1. BGB-Kommission 46
I. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche 46
II. Die Ablehnung der Ersitzung 51
III. Das Aufgebotsverfahren 53
§ 4: Die Kritik am 1. Entwurf 57
I. Die Entstehung eines dominium sine re 57
II. Die Ersitzung von Grundeigentum 59
III. Das Aufgebotsverfahren 62
§ 5: Die 2. BGB-Kommission 65
I. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche 65
1. Die Verjährung dinglicher Ansprüche im allgemeinen 65
2. Die Sicherung eingetragener Rechte 68
3. Der Berichtigungsanspruch und sein Verhältnis zum Herausgabeanspruch 69
Exkurs: Die Redaktionskommission der 2. Kommission 73
1. Die Zusammensetzung 74
2. Die Aufgaben 75
II. Die Tabularersitzung 80
III. Das Aufgebotsverfahren 81
§ 6: Zusammenfassung 84
2. Teil: Dogmatischer Teil 90
1. Abschnitt: Das dominium sine re aufgrund Verjährung 90
§ 7: Die Verjährung des Herausgabe- und Berichtigungsanspruchs 91
I. Die Verjährung des Herausgabeanspruchs 91
1. Die vermeintliche Unverjährbarkeit des Herausgabeanspruchs 91
2. Die Reichweite des § 902 Abs. 1 S. 1 BGB 92
II. Die Verjährbarkeit des Berichtigungsanspruchs 95
§ 8: Die Tabularersitzung 103
I. Zwecke und Bedeutung der Tabularersitzung 103
II. Die Voraussetzungen im einzelnen 107
1. Die Eintragung, insbesondere die Doppelbuchung 107
2. Der Eigenbesitz 112
3. Der Zeitablauf 113
4. Die Rechtsnachfolge 116
5. Die Beweislast 117
6. Die ersitzbaren Rechte 118
7. Die Ersitzungsfähigkeit 118
III. Die Wirkung der Tabularersitzung 119
IV. Die Verfassungsmäßigkeit der Tabularersitzung 121
1. Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers 121
2. Eingriff 122
3. Enteignung 122
4. Inhalts-und Schrankenbestimmung 124
5. Der Fiskus als Erwerber 126
§ 9: Das Aufgebotsverfahren 129
I. Zwecke und Bedeutung des Aufgebotsverfahrens 129
II. Die Voraussetzungen im einzelnen 132
1. Der Eigenbesitz 132
2. Die verschiedenen Aufgebotsfälle 135
a) Das Aufgebot gemäß § 927 Abs. 1 S. 1 BGB 135
b) Das Aufgebot gemäß § 927 Abs. 1 S. 3 BGB 138
III. Das Ausschlußurteil und seine Wirkung 141
IV. Das Aneignungsrecht an Grundstücken 143
V. Die Eintragung 152
VI. Die aufgebotsfähigen Rechte 154
VII. Kritik 156
§ 10: Das dominium sine re: Probleme und vermeintliche Restwirksamkeit 158
I. Einführung 158
Exkurs: Die Verjährung von dinglichem und obligatorischem Herausgabeanspruch 159
II. Die Restwirksamkeit des dominium sine re nach Verjährung der Vindikation 161
1. Die Rechtsstellung des Besitzers 161
a) Herausgabeansprüche 161
b) Nutzungsherausgabe 172
c) Schadensersatzansprüche 174
2. Die Rechtsstellung des Eigentümers 185
a) Die Wiedererlangung des Besitzes 185
b) Der Grundbuchberichtigungsanspruch 187
c) Der Erlös aus einer Veräußerung des Grundstücks 187
d) Sonstige Eigentümerbefugnisse 189
III. Die Restwirksamkeit des dominium sine re nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs bei gleichzeitiger exceptio rei venditae et traditae 190
IV. Zusammenfassung 191
§ 11: Die Auflösung des dominium sine re an Grundstück 193
I. Vorüberlegung: Das dominium sine re an beweglichen Sachen 193
II. Das dominium sine re an Grundstück 197
III. Das Aneignungsrecht des Eigenbesitzers 200
2. Abschnitt: Das dominium sine re aufgrund Verwirkung 210
§ 12: Die Verwirkbarkeit von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch 210
I. Die Fälle 210
II. Die Anwendbarkeit des § 242 BGB im Sachenrecht 218
III. Die Unverjährbarkeit des Berichtigungsanspruchs 220
IV. Venire contra factum proprium und Verwirkung als Willenserklärung 221
V. Eine ergebnisorientierte Betrachtung 222
3. Abschnitt: Ergebnisse 237
Literaturverzeichnis 240
Sachregister 259