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Odious Debts

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Schneider, F. (2015). Odious Debts. Status quo und Regelungsmodell unter besonderer Berücksichtigung internationaler Menschenrechte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54552-0
Schneider, Friedrich Benjamin. Odious Debts: Status quo und Regelungsmodell unter besonderer Berücksichtigung internationaler Menschenrechte. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54552-0
Schneider, F (2015): Odious Debts: Status quo und Regelungsmodell unter besonderer Berücksichtigung internationaler Menschenrechte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54552-0

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Odious Debts

Status quo und Regelungsmodell unter besonderer Berücksichtigung internationaler Menschenrechte

Schneider, Friedrich Benjamin

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 212

(2015)

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About The Author

Friedrich Benjamin Schneider studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft und französisches Recht und arbeitete dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Werner Meng. Im Anschluss an den juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin mit Station beim Internationalen Gerichtshof, Den Haag, absolvierte er ein LL.M.-Studium in Human Rights Law an der University of Nottingham, Großbritannien. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin, und gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes arbeitete er bis 2014 an seiner Promotion zum Thema »Odious Debts«.

Abstract

Staatsschulden, die entgegen den Interessen der Bevölkerung verwendet werden, werfen eine Vielzahl bisher ungelöster moralischer und rechtlicher Fragen auf. Gleichzeitig zeigen Ereignisse der Zeitgeschichte wie der Arabische Frühling, dass der Umgang mit den Schulden despotischer Regime unmittelbare Relevanz besitzt. Die vorliegende Arbeit bietet daher eine umfassende Untersuchung der Problematik der sog. Odious Debts aus völkerrechtlicher, insbesondere menschenrechtlicher, sowie privatrechtlicher Sicht. Ausgehend von der bis in das 17. Jahrhundert zurückreichenden Staatenpraxis, modernen Menschenrechtsverträgen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen wird zunächst die Wirksamkeit odiöser Schulden untersucht. Sodann werden bestehende Lösungsmodelle analysiert. Angesichts der vielfältigen Probleme, die bei dem Umgang mit odiösen Schulden fortbestehen, wird ein menschenrechtsbasiertes Regelungsmodell erarbeitet, welches in Form eines Entwurfes für eine internationale Konvention die Arbeit abschließt.»Odious Debts. Legal Status and Draft Convention with Special Consideration of International Human Rights«

Public debts used against the interests of the population give rise to a number of moral and legal questions. Precedents date back to the 17th century, but have gained new relevance after the events in Iraq and, recently, the Arab Spring. This study analyses whether so called odious debts are legally valid by examining sources of international law, human rights and private law. Furthermore, a human rights based convention for the prevention of odious agreements is drafted. With detailed English summary.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung und Gang der Untersuchung 19
Kapitel 1: Grundlegendes: Die Figur der Odious Debts 23
A. Inhalt der Debatte und Gegenstand der Untersuchung 23
I. Odious Debts 24
1. Die Klassifizierung von Sack 26
2. Aus dem Werk Sacks abzuleitende Klassifizierungen und Bedeutung für die Untersuchung 30
3. Odious Debts heute 31
a) Odious Debts auf der wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Agenda 31
b) Wachsende rechtliche Relevanz der Problematik 34
II. Reichweite des Begriffs Staatsschulden 36
1. Schulden 37
2. Beteiligte auf Schuldnerseite 39
3. Beteiligte auf Gläubigerseite 40
a) Nichtöffentliche Gläubiger 41
b) Öffentliche Gläubiger 43
aa) Maßgebliche Interessen öffentlicher Gläubiger 43
bb) Abweichung von Form und Substanz in zwischenstaatlichen Kreditverträgen 46
c) Bedeutung der Unterscheidung für die vorliegende Untersuchung 47
B. Verwandte Problemstellungen 49
I. Illegitime Schulden 49
II. Schuldenerlass 50
III. Staateninsolvenz 52
IV. Verantwortliche Kreditvergabe und Gläubigermitverantwortung 54
V. Weitere Gebiete 57
VI. Zusammenfassung 59
C. Argumente für und gegen die Geltung der Odious-Debts-Doktrin 59
I. Ethische, philosophische und politische Überlegungen 60
1. Fairness und Gerechtigkeitsempfinden 60
2. Legitimation staatlichen Handelns 61
3. Auswirkungen für die Bevölkerung der Schuldnerstaaten 62
4. Fragwürdigkeit einer globalen Anerkennung der Rechtsfigur 63
a) Unterbindung wirtschaftlich motivierter Kreditvergabe 64
b) Unterbindung sonstiger Kreditvergabe 65
c) Sinnhaftigkeit einer Odious-Debts-Doktrin bei fehlender Abschreckungswirkung vor dem Regimewechsel 66
5. Stabilisierung despotischer Regime durch Gläubiger odiöser Schulden und stärkere Bindung an skrupellose Gläubiger 67
II. Rechtliche Prinzipien 68
1. Pacta sunt servanda und Durchbrechungen des Grundsatzes 69
2. Menschenrechte 70
III. Ökonomische Argumente 70
1. Fungibilität 71
2. Auswirkungen auf den Kreditverkehr 73
3. Ökonomische Haftungstheorie 75
IV. Ergebnis 76
Kapitel 2: Der rechtliche Status quo der Odious-Debts-Doktrin 77
A. Maßgebliche Rechtsquellen 77
I. Völkerrechtliche Verträge 79
II. Völkergewohnheitsrecht 79
III. Allgemeine Rechtsgrundsätze und nationales Recht 82
B. Wirksame Eingehung von Verträgen durch Despoten und bei Korruption? 83
I. Völkerrechtliche Wirksamkeit des Handelns undemokratischer Regime 83
II. Die Auswirkung von Korruption auf die Wirksamkeit von Verträgen 90
C. Fortbestand von Schulden im Fall von Staatensukzession und Regierungswechsel? 94
I. Staatennachfolge und Regierungswechsel – Grundbegriffe 95
II. Das Schicksal von Schulden im Fall der Staatensukzession 97
1. Staatsschulden gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten 97
a) Aus der Wiener Konvention über Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge abzuleitendes Gewohnheitsrecht 98
aa) Anwendbarkeit 98
bb) Regeln 99
cc) Nachfolge im Verhältnis zu internationalen Organisationen 102
dd) Zwischenergebnis 103
b) Aus der Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden abzuleitendes Gewohnheitsrecht 103
aa) Anwendungsbereich 103
bb) Regeln im Anwendungsbereich der Konvention 104
cc) Sonderfall: Verbindlichkeiten gegenüber Internationalen Organisationen 107
c) Sonstige Verpflichtungen 108
2. Staatsschulden gegenüber Privaten 109
3. Sonderfall: Nachfolge in Verpflichtungen aus Staatenverantwortlichkeit 111
4. Zwischenergebnis 113
III. Das Schicksal von Schulden im Fall von Regierungs- und Regimewechseln 114
IV. Kündigung odiöser Verträge durch die Nachfolgeregierung aufgrund der clausula rebus sic stantibus 117
V. Zwischenergebnis und Bedeutung für die Untersuchung 120
D. Fehlen der Leistungspflicht wegen Geltung der Odious-Debts-Doktrin? 121
I. Fehlende Wirksamkeit, Übertragbarkeit oder Durchsetzbarkeit von Odious Debts wegen Verstoßes gegen Menschenrechte? 122
1. Nichtigkeit von Verbindlichkeiten wegen Verstoßes gegen zwingende Normen des Völkerrechts 122
a) Anwendbarkeit der Regel 123
b) Widerspruch zu einer zwingenden Norm des Völkerrechts 125
c) Verfahren bei Nichtigkeit wegen einer ius-cogens-Verletzung 129
d) Zwischenergebnis 129
2. Zahlungsverweigerung wegen Beteiligung des Gläubigers an Menschenrechtsverletzungen durch den Schuldnerstaat 130
a) Extraterritorialität und Zurechenbarkeit des Handelns des Schuldnerstaates gegenüber dem Gläubigerstaat 131
b) Menschenrechtsverpflichtung international agierender Unternehmen 134
aa) Menschenrechtsbindung von Unternehmen 134
bb) Verantwortlichkeit von Staaten für die Verletzung von Menschenrechten durch in ihnen ansässige Unternehmen 138
c) Mangelnde Ratifikation internationaler Menschenrechtsverträge durch den Schuldnerstaat 139
d) Rechtsfolge einer Rechtsverletzung durch den Gläubiger 140
aa) Inhaberschaft des Reparationsanspruches und venire contra factum proprium 140
bb) Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung der Völker als Durchbrechung der dargestellten Prinzipien? 142
cc) Besonderheiten bei Beteiligung privater Unternehmen 146
e) Zwischenergebnis 146
3. Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte durch die Eingehung oder Rückforderung von Schulden 147
4. Zwischenergebnis 150
II. Anerkennung der Odious-Debts-Doktrin im Völkergewohnheitsrecht 151
1. Anerkennung im Rahmen der Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Staatsvermögen, ‑archive und ‑schulden 151
2. Aus der bisherigen Staatenpraxis nabzuleitendes Völkergewohnheitsrecht 155
a) Bisherige Anwendungsfälle 155
aa) Als war debts zu klassifizierende Schulden 155
(1) Friedensverträge des 17., 18. und 19. Jahrhunderts 155
(2) Zurückweisung von Schulden aus dem amerikanischen Bürgerkrieg (1861–1865) 156
(3) Der Burenkrieg (1899–1902) 157
(4) Friedensverträge zur Beendigung des Ersten Weltkrieges 158
(5) Intervention der Mittelmächte in Russland und russischer Bürgerkrieg 161
(6) Deutsch-Ostafrika (Reichsgericht 1924) 162
(7) Umgang mit Schulden im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg 162
(8) Zwischenergebnis 163
bb) Andere Arten von Odious Debts 165
(1) Nichtübernahme habsburgischer Schulden durch Mexiko (1867) 165
(2) Zurückweisung von Schulden aus der Zeit der „Reconstruction“ durch die Südstaaten nach 1877 166
(3) Zurückweisung kubanischer Schulden durch die USA (1898) 167
(4) Jarvis-Fall (1903) 171
(5) Kosten der „Germanisierung“ Polens und Lösung im Vertrag von Versailles (1919) 173
(6) Deutsche Schutzgebietsanleihen 1908–1911 und Lösung auf Grundlage des Vertrages von Versailles 174
(7) Tinoco-Schiedsspruch (1923) über die Zurückweisung der Schulden Costa Ricas von 1919 175
(8) Zahlungsverweigerung des Deutschen Reiches nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland (1938) 179
(9) Schulden aus der Zeit der niederländischen Intervention in Indonesien 1945–1949 181
(10) Chinas Zahlungsverweigerung für Huguang-Railway-Bonds (1949) 183
(11) Unabhängigkeit Algeriens und durch Frankreich eingegangene Schulden (1962) 184
(12) Ende des südafrikanischen Apartheidsregimes und Umgang mit den Apartheids-Schulden (1994) 184
(13) Verhalten Argentiniens hinsichtlich der auf die Militärdiktatur zurückgehenden Schulden (ab 1980er Jahre) 186
(14) Entscheidungen des Iran – United States Claims Tribunal (1996/1948 und 1985/1979) 188
(15) Aus dem Verkauf von deutschen Kriegsschiffen an Indonesien resultierende Schulden (1992) 192
(16) Umgang mit irakischen Schulden nach 2003 192
(17) Nigerias Schuldenerlass 2005 196
(18) Annullierung von Schiffskrediten durch Norwegen (2006) 197
(19) Belgische Senatsinitiative zur Überprüfung odiöser Schulden (2007) 198
(20) Zahlungsausfall Ecuadors (2008) 199
(21) Arabischer Frühling 204
(a) Resolution 2011/2113(INII) des Europäischen Parlamentes vom 10. Mai 2012 204
(b) Ägypten 205
(c) Tunesien 205
(d) Weitere Staaten und Zusammenfassung 206
(22) Griechenland und europäische Schuldenkrise 206
(23) Naheliegende Anwendungsfälle der Odious-Debts-Doktrin, die nicht als solche behandelt wurden 207
b) Zwischenergebnis 208
III. Allgemeine Rechtsgrundsätze und Wirksamkeit von Odious Debts im Privatrecht 211
1. Missbrauch der Vertretungsmacht und Gesellschaftsrecht 212
a) Allgemeine Regeln des Vertretungsrechts 212
aa) Grundsätze der §§ 164 ff. BGB 212
bb) Übertragbarkeit der Regeln auf Staatsschulden 213
b) Gesellschaftsrechtliche Regeln 215
aa) Grundregeln der Aktiengesellschaft 215
bb) Übertragbarkeit der gesellschaftsrechtlichen Regeln auf Staatsschulden 219
c) Zwischenergebnis 222
2. Durchgriffshaftung/Piercing the corporate veil 223
3. Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit, clean hands und verwandte Rechtsfiguren 223
4. Zwischenergebnis 224
E. Fazit 225
Kapitel 3: Annäherung an ein Lösungsmodell 227
A. Bisherige Lösungsmodelle und Definitionen 227
I. Auf einzelne Transaktionen abstellende Modelle und Definitionen 228
1. Die Definition nach Sack und ihre Fortentwicklung 228
a) Die Sack’sche Definition 228
b) Abwandlung nach King 230
aa) Grundsätze 230
bb) Bewertung 232
c) Die Einrichtung von ad-hoc-Gerichten und Debt Audits 233
2. Definitionsvorschlag von Bedjaoui 235
3. Modelle, die auf eine Änderung des die Schuld begründenden Vertrages abstellen 237
a) Ergänzung der Anleihebedingungen nach Gentile 237
b) Feibelmans Vertragsklauselmodell 238
aa) Lösungsvorschlag 238
bb) Bewertung 239
4. Privatrechtliche Unwirksamkeit odiöser Schulden 242
5. Fallgruppenbildung nach Paulus 244
a) Das Modell 244
b) Bewertung des Modells 246
6. Lösung im Rahmen des Paris Clubs nach Bonilla 247
7. Zwischenergebnis 248
II. Das maßgebliche Abstellen auf verantwortliche und transparente Kreditvergabe 248
1. Partial-Liability Framework nach Ben-Shahar und Gulati 249
2. Publish what you lend und Anti-Korruptionsmaßnahmen 250
3. Die New Approach Odious Debts Doctrine nach Wong 251
4. Zwischenergebnis 253
III. Modelle, die im Schwerpunkt auf das Schuldnerregime abstellen 254
1. Das Kreditsanktionsmodell nach Jayachandran, Kremer und Shafter 254
a) Das Modell 254
b) Bewertung des Modells 257
2. Alternativvorschlag von King 260
3. Auf dem Kreditsanktionsmodell aufbauende Lösungsvorschläge 262
a) Odious Regimes nach Bolton und Skeel 263
b) Center for Global Development – Preventing Odious Obligations 265
c) Das „Democracy Panel“ nach Pogge 267
d) Weitere Ansätze 269
4. Odious Expenditures nach Lewis 270
5. Zwischenergebnis 272
IV. Zusammenfassung der Analyse der Lösungsmodelle 273
B. Wiederkehrende Probleme und Rahmenpunkte für ein eigenes Lösungsmodell 274
I. Anwendungsbereich einer Odious-Debts-Doktrin 274
1. Arten von Schulden im Anwendungsbereich der Doktrin (Anwendungsbereich ratione materiae) 274
a) Weiter Schuldenbegriff 274
b) Anwendung auf deliktische Schulden? 275
2. Anwendungsbereich eines Lösungsmodells ratione temporis 277
3. Anknüpfung an einen Staaten- bzw. Regimewechsel? 280
4. Anknüpfung an überschuldete Staaten? 281
II. Zustimmung, Nutzen und Kenntnis: Problematische Aspekte der klassischen Kriterien 281
1. Zustimmung und demokratische Legitimation als Kriterium? 281
2. Benefit – was nützt der Bevölkerung? 284
3. Gläubigerkenntnis 287
III. Odiöse Schulden, odiöse Regime und Kreditvergabe an despotische Staaten 290
IV. Institutionelle Fragen 293
V. Restrukturierung, Umschuldung und „Kreditwäsche“ 297
VI. Globale Umsetzbarkeit und Legitimität der Odious-Debts-Doktrin 299
VII. Rechtsfolge der Odious-Debts-Doktrin 300
1. Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Einrede? 301
2. Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung odiöser Verträge? 302
3. Einbeziehung bereits erfüllter Verträge? 307
VIII. Zwischenergebnis: Rahmenpunkte für ein eigenes Lösungsmodell 308
Kapitel 4: Die International Convention on the Prevention of Odious Agreements als menschenrechtsbasiertes Modell zur Verhinderung odiöser Schulden 311
A. Grundzüge des Modells 311
B. Kriterien für die Klassifizierung als Odious-Debts-verdächtig 313
I. Verletzung von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts als Entscheidungskriterium 313
1. Universelle Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht als geeigneter Anknüpfungspunkt für eine Odious-Debts-Doktrin 314
a) Universalität und Bedeutung internationaler Menschenrechte 314
b) Objektivität internationaler Menschenrechte 318
c) Internationale Menschenrechte als differenzierte Maßstäbe 319
d) Einbeziehung humanitären Völkerrechts 321
e) Zwischenergebnis 322
2. Geeignete Konventionen 322
a) Internationale Kernkonventionen zum Schutz von Menschenrechten 323
b) Kernübereinkommen des humanitären Völkerrechts 326
c) Kernkonventionen auch als Maßstab für menschenrechtskritische bis offenkundig menschenrechtsfeindliche Regime? 327
d) Ergänzende Einbeziehung von Völkergewohnheitsrecht 330
3. Schwerwiegende und systematische Verletzungen von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht als Maßstab für die Klassifizierung als Odious-Debts-verdächtig 331
a) Qualitatives Element 333
b) Quantitatives Element 334
c) Subjektives/intentionales Element 335
4. Beurteilungskriterien für das Vorliegen schwerwiegender und systematischer Verletzungen der Kernkonventionen 335
a) Im Rahmen der Konventionen erstellte Berichte 336
b) Berichte und Verfahren anderer zwischenstaatlicher Gremien 339
c) Berichte von Nichtregierungsorganisationen 342
d) Zwischenergebnis 342
5. Zusammenfassung: Schwerwiegende und systematische Verletzungen von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts als Entscheidungsgrundlage 343
II. Korruption im öffentlichen Sektor als Entscheidungskriterium 343
1. Die Definition von Korruption für das Lösungsmodell 344
2. Die Relevanz von Korruption 345
3. Schwerwiegende und systemische Korruption im öffentlichen Sektor als Klassifizierungskriterium 347
4. Beurteilungskriterien für das Vorliegen schwerwiegender und systemischer Korruption 348
5. Zusammenfassung: Schwerwiegende und systemische Korruption des öffentlichen Sektors als Entscheidungsgrundlage 349
III. Ausreichender Anwendungsbereich des Lösungsmodells? 350
C. Wirksame Vertragsschlüsse mit als Odious-Debts-verdächtig klassifizierten Regimes 351
I. Grundlegendes 351
II. Die Definition von nützlichen Verträgen 352
1. Grundzüge 352
2. Aspekte für die Beurteilung des Nutzens im Einzelfall 354
a) Inhalt und Zweck des einzelnen Vertrages 354
b) Natur des Schuldnerstaates 355
c) Bisheriges Verhalten des Schuldnerstaates 355
d) Maß der Überprüfbarkeit der Mittelverwendung 356
e) Begleitumstände 356
f) Gläubigerkenntnis 357
III. Umsetzung und Überprüfung: Odious-Debts-spezifische verantwortliche Kontrahierung 357
1. Aufnahme der Zweckbestimmung in den Vertrag und Kündigungsklausel 358
2. Überprüfung der Mittelverwendung und Vertragsgestaltung 358
a) Bestehende Überprüfungspraxis als Ansatzpunkt 359
aa) Überwachung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 359
bb) Äquatorprinzipien 362
b) Ausgestaltung einer verantwortlichen Kontrahierung mit Odious-Debts-verdächtigen Staaten 364
aa) Vertragsgestaltung 365
bb) Überprüfung der Mittelverwendung 366
3. Gerichtliche Überprüfung nützlicher Verträge 368
4. Beispiel 370
D. Institutionelle und prozedurale Ausgestaltung 371
I. Das Committee on the Prevention of Odious Obligations (CPOA) als mit der Klassifizierung als Odious-Debts-verdächtig betraute Institution 371
1. Grundsätzliches: Das CPOA und seine beiden Unterausschüsse 371
2. Besetzung und Auswahl der Mitglieder 372
a) Mitglieder des Sub-Committee on Human Rights and Humanitarian Law (CPOA-HR) 372
b) Mitglieder des Sub-Committee on Corruption (CPOA-CO) 375
3. Beschlussfassung innerhalb des CPOA 375
4. Sekretariat und Budget 376
II. Prozedurales 376
1. Verfahren 376
2. Registrierung von Verträgen beim CPOA 377
III. Vetoklausel im Interesse der Konventionsstaaten? 379
E. Umsetzung des Modells und Implementierung in das nationale Recht 380
I. ICPOA – Abschluss und Beteiligung 380
II. Pflichten in der Konvention und Umsetzung ins nationale Recht 382
III. Verletzung von Völkerrecht durch die Anwendung des Lösungsmodells? 383
F. Zusammenfassung des Lösungsmodells 386
Kapitel 5: Zusammenfassung und Konventionsentwurf 390
A. Ergebnisse der Untersuchung 390
I. Grundlegendes zur Figur der odiösen Schulden 390
II. Der rechtliche Status der Odious-Debts-Doktrin 391
III. Annäherung an ein Lösungsmodell 397
IV. Die International Convention on the Prevention of Odious Agreements 400
B. Konventionsentwurf: „International Convention on the Prevention of Odious Agreements“ 405
English Summary 409
Chapter 1: Introductory Considerations on the Doctrine of Odious Debts and Scope of this Dissertation 409
Chapter 2: The Legal Status of the Doctrine of Odious Debts 410
Chapter 3: Approach to a Regulation Mechanism 415
Chapter 4: The International Convention on the Prevention of Odious Agreements 418
Literaturverzeichnis 423
Stichwortverzeichnis 440