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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V aus der Perspektive des Verfassungsrechts: Aufgaben, Funktionen und Legitimation

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Kluth, W. (2015). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V aus der Perspektive des Verfassungsrechts: Aufgaben, Funktionen und Legitimation. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54751-7
Kluth, Winfried. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V aus der Perspektive des Verfassungsrechts: Aufgaben, Funktionen und Legitimation. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54751-7
Kluth, W (2015): Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V aus der Perspektive des Verfassungsrechts: Aufgaben, Funktionen und Legitimation, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54751-7

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V aus der Perspektive des Verfassungsrechts: Aufgaben, Funktionen und Legitimation

Kluth, Winfried

Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 38

(2015)

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About The Author

Winfried Kluth, seit 1999 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Von 2000 bis 2014 Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt. Seit 2002 Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht. Seit 2012 geschäftsführender Direktor der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Einrichtung Genossenschafts- und Kooperationsforschung (IWE GK) der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung und der Deutschen Gesellschaft für Medizin und Recht.

Abstract

Die demokratische Legitimation der sozialen Selbstverwaltung ist seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher und gerichtlicher Kontroversen. Besonders umstritten ist innerhalb des Gesamtsystems der sozialen Selbstverwaltung der Gemeinsame Bundesausschuss. Diese auch als »kleiner Gesetzgeber« bezeichnete Organisation, die von den vier großen Organisationen der sozialen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen getragen wird, ist vor allem deshalb in den Fokus verfassungsrechtlicher Kritik geraten, weil der Gesetzgeber ihr in den letzten Jahren zunehmend bedeutsame Steuerungsaufgaben im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen zugewiesen hat. Die Untersuchung zeigt auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für den Gemeinsamen Bundesausschuss eine ausreichende demokratische Legitimation geschaffen hat, bei der die eröffneten Entscheidungsspielräume vor allem für die sachgerechte Wissensgenerierung im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen genutzt werden sollen.The Federal Joint Committee (G-BA) is the highest decision-making body of the joint self-government of physicians, dentists, hospitals and health insurance funds in Germany. It issues directives for the benefit catalogue of the statutory health insurance funds (GKV) for more than 70 million insured persons and thus specifies which services in medical care are reimbursed by the GKV. The democratic legitimation of the G-BA is criticized in the scientific legal discussion. The authors answers the respective questions and gives and describes an integrative concept of democratic legitimation oft he G-BA.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Einführung in die Thematik 11
A. Anlass der Untersuchung 11
I. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Gegenstand rechtswissenschaftlicher Untersuchungen und Kontroversen 11
1. Der Gemeinsame Bundesausschuss und seine rechtliche‌(n) Grundlage‌(n) 11
2. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts 13
3. Reaktionen der wissenschaftlichen Literatur 20
4. Bislang keine explizite Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts 25
5. Allgemeine Aussagen zur funktionalen Selbstverwaltung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 26
6. Zwischenergebnis 27
II. Das anlassgebende Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 28
B. Die Fragestellungen der Untersuchung 28
C. Übersicht zum Gang der Untersuchung im Einzelnen 29
D. Zusammenfassende Thesen 30
Zweiter Teil: Der Gemeinsame Bundesausschuss auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts 34
A. Zur organisationsrechtlichen Verortung des Gemeinsamen Bundesausschusses 34
I. Was der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ist 34
1. Keine Organstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses 34
2. Keine Anstalt des öffentlichen Rechts 35
3. Keine Stiftung des öffentlichen Rechts 36
4. Zwischenergebnis 36
II. Positive Verortungen 37
1. Rechtsfähigkeit und Selbstverwaltungsrecht 37
2. Einordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts 37
III. Zwischenergebnis zur organisationsrechtlichen Verortung 38
B. Die spezifischen Funktionen des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Blickwinkel des Verfassungsrechts 39
I. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Selbstverwaltungsorganisation 39
1. Gesetzliche Verankerung des Selbstverwaltungsrechts 39
2. Historische Entwicklung und Ratio des Selbstverwaltungsrechts 39
3. Weiterentwicklung zum Gemeinsamen Bundesausschuss 44
4. Aktuelle Organisations- und Legitimationsstruktur 45
II. Rechtsetzungsorgan 48
III. „Regulierungsbehörde“ 54
1. Regulierung als Verwaltungs- und Normsetzungsaufgabe 54
2. Der Richtlinienerlass durch den Gemeinsamen Bundesausschusses als Regulierungstätigkeit 56
3. Wechselwirkung zwischen Selbstverwaltungsrecht und Regulierungsaufgabe 57
4. Bedeutung für die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses 57
IV. Die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses als qualifizierte Wissensgenerierung 57
V. Zwischenergebnis 60
C. Die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 61
I. Die allgemeine dogmatische Struktur demokratischer Legitimation nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur unmittelbaren Staatsverwaltung 61
1. Sachliche Reichweite des Legitimationserfordernisses 61
2. Legitimationsniveau und Legitimationsinstrumente 62
3. Kein vollständiger Verzicht auf personelle demokratische Legitimation 64
II. Modifizierte Anforderungen an die demokratische Legitimation in der funktionalen Selbstverwaltung 65
1. Die Betonung des Prinzipiencharakters des Art. 20 Abs. 2 GG 66
2. Selbstverwaltung und Demokratie 67
3. Verschiedene Ausprägungen der funktionalen Selbstverwaltung 68
4. Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Ausgestaltung der funktionalen Selbstverwaltung 72
a) Merkmal „überschaubarer Aufgabenbereich“ 72
b) Merkmal „historisch bewährt“ 74
c) Keine zwingende Aufgabe der unmittelbaren Staatsverwaltung 74
III. Die Rechtsprechung zur demokratischen Legitimation in anderen Bereichen der Verwaltungsorganisation mit besonderen Modalitäten der Bestellung des Leitungspersonals 74
1. Die Entscheidung zur Filmförderabgabe vom 28.01.2014 75
2. Die Entscheidung zum Deutschen Weinfonds vom 06.05.2014 80
3. Einordnung der Rechtsprechung 82
IV. Personelle demokratische Legitimation aus dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 2 GG 82
V. Die Bedeutung der Grundentscheidung für selbständige Verwaltungsträger in Art. 87 Abs. 2, 3 GG 84
VI. Die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses 85
1. Personelle demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses 85
2. Die weiteren Legitimationsmechanismen 88
VII. Zusammenfassende Einordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses in das „System“ demokratischer Legitimation 89
D. Die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zwischen Rechtsanwendung und Rechtsetzung 90
I. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen im Überblick 90
II. Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses 91
1. Allgemeine Aufgabenzuweisung 91
2. Ermächtigung‌(en) zum Erlass von Richtlinien 92
3. Herausnahme von besonders gewichtigen Einzelfallentscheidungen durch § 2 Abs. 1a SGB V 94
4. Ermächtigung zur Ausgestaltung der Verfahren und der Methode 95
5. Die Konkretisierung des Verfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss 96
a) Erlass der Geschäfts- und der Verfahrensordnung 96
b) Entscheidung für die Methode der evidenzbasierten Medizin 98
c) Zusammenarbeit mit dem IQWiG 99
6. Zwischenergebnis 100
III. Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen 100
1. Die Grundrechtsrelevanz der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Bezug auf die verschiedenen Normadressaten 100
a) Grundrechte der Versicherten 100
b) Grundrechte der Leistungserbringer 101
aa) Grundrechtlicher Status der verschiedenen Leistungserbringer 101
bb) Betroffene Grundrechte und Eingriffsintensität 102
2. Daraus abzuleitende Anforderungen an die gesetzliche Ermächtigung und die rechtfertigenden Belange 103
3. Sicherung der Grundrechtsbindung des Gemeinsamen Bundesausschusses durch fachgerichtliche Kontrolle 103
IV. Ergebnis 104
Dritter Teil: Zusammenfassung 105
Literaturverzeichnis 107