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Schutz vorvertraglicher Investitionen

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Krawitz, T. (2015). Schutz vorvertraglicher Investitionen. Zur Haftung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54532-2
Krawitz, Thomas. Schutz vorvertraglicher Investitionen: Zur Haftung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54532-2
Krawitz, T (2015): Schutz vorvertraglicher Investitionen: Zur Haftung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54532-2

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Schutz vorvertraglicher Investitionen

Zur Haftung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen

Krawitz, Thomas

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 446

(2015)

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About The Author

Thomas Krawitz studierte Rechtswissenschaften und Neuere und Neueste Geschichte in Freiburg, Cambridge (UK) und München. Nach dem ersten Staatsexamen 2005 absolvierte er sein Referendariat am OLG München (Wahlstation bei den Vereinten Nationen in New York). Im Anschluss erwarb er 2008 einen Master of Law (LL.M.) an der Columbia University in New York City. Von 2005 bis 2007 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris und von 2008 bis 2012 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit an der LMU München tätig, wo er 2014 promoviert wurde. Seit 2012 arbeitet er als Rechtsanwalt in München und London.

Abstract

Die Arbeit untersucht die Problematik der Frustrierung vorvertraglicher Investitionen beim Scheitern von Vertragsverhandlungen. Sie zeigt, dass die Frage der Haftung beim Abbruch von Verhandlungen bislang nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die Rechtsprechung behandelt diese Problematik meist im Rahmen des Instituts der culpa in contrahendo. Allerdings gelingt es nur in seltenen Fällen, die für eine Haftung aus c.i.c. erforderliche Pflichtverletzung überzeugend zu begründen; der oft bemühte Tatbestand des »Verhandlungsabbruchs ohne triftigen Grund« kann das Begründungsdefizit nicht beseitigen und begegnet grundsätzlichen dogmatischen Bedenken.

Zentrales Anliegen der Arbeit ist daher die Entwicklung eines kohärenten Haftungskonzepts. Neben einer Haftung aus c.i.c. für pflichtwidriges Verhandlungsverhalten sollte eine verschuldensunabhängige Ausgleichshaftung anerkannt werden, die eine gerechte Risikoverteilung gewährleistet und auf Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage gestützt werden könnte.
»Protection of Precontractual Investment«

The study analyses the problem of frustration of a precontractual investment in the event of a break-off of negotiations. The difficulty is that a fault-based liability under the concept of culpa in contrahendo requires a breach of duty which is usually absent in such situations. The author proposes a coherent liability concept which - apart from fault-based liability - provides for a liability irrespective of fault to ensure a fair allocation of risks.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 15
I. Problemaufriss 15
II. Gang der Untersuchung 16
B. Haftung beim Scheitern von Verhandlungen im Rahmen der c.i.c. 19
I. Vorüberlegungen zum Wesen der c.i.c. und zur Funktion vorvertraglicher Pflichten 19
1. Die verschuldensabhängige Haftung aus culpa in contrahendo auf der Grundlage des „hybriden“ vorvertraglichen Schuldverhältnisses 19
2. Vorvertragliches Pflichtenprogramm 21
a) „Haftungsgetriebene“ Entwicklung der Pflichten 21
b) Zur Terminologie und dogmatischen Einordnung der vorvertraglichen Pflichten 23
aa) Zu den Schutzpflichten 29
bb) Zu den Verhandlungspflichten 31
II. Analyse der Rechtsprechung 32
1. Herausbildung eines zweigliedrigen Haftungstatbestands 32
a) Schuldhafte Vertrauenserweckung 33
b) Verhandlungsabbruch ohne triftigen Grund 35
2. Widersprüchliche Verwendung des Kriteriums des Verhandlungsabbruchs ohne triftigen Grund 36
a) Abbruch ohne triftigen Grund als Chiffre in der Auseinandersetzung um die Reichweite der Haftung 37
aa) Anfängliche Phase der Herausbildung eines eigenen Haftungstatbestands 38
bb) Anlehnung an verschuldensunabhängige Haftung aus § 122 BGB 39
cc) Haftungsbegrenzende Tendenz 41
(1) Ablehnende Haltung gegenüber verschuldensunabhängiger Haftung – jedenfalls für formbedürftige Verträge 41
(2) „Druckerei“-Entscheidung 43
(3) Kritik 45
(4) Verhandlungsabbruch ohne triftigen Grund als Chiffre für verschuldensunabhängige Haftung 46
dd) (Potentiell) Haftungsausweitende Tendenz 48
ee) Unklare Positionierung anderer Senate 51
b) Folgerungen 55
aa) Verschuldensunabhängige Haftung beim Verhandlungsabbruch ohne triftigen Grund? 56
bb) Faktische Aufgabe des Tatbestands bei vordergründiger Aufrechterhaltung desselben 57
3. Keine Veränderungen durch Schuldrechtsreform 58
4. Fazit 59
C. Kritik am bestehenden Haftungsregime 61
I. Haftung aufgrund einer Aufklärungspflichtverletzung 61
1. Vorvertragliche Informationspflichten 62
a) Terminologie und Systematik 62
b) Wahrheitspflicht 63
c) Aufklärungspflichten 66
aa) Rechtsökonomische Überlegungen zur Statuierung von Aufklärungspflichten 67
bb) Begründungsmodelle 69
cc) Fazit 72
2. Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen vertragsbezogenen und verhandlungsbezogenen Informationspflichten 73
a) Anderer Bezugspunkt 73
b) Andere Schutzrichtung 74
c) Abschlussbereitschaft als ungewöhnliches Objekt von Informationspflichten 74
aa) Schwierigkeit der exakten Beschreibung der Abschlussbereitschaft 74
bb) Unübertragbarkeit der zu den vertragsbezogenen Informationspflichten entwickelten Begründungen und Dogmatik 75
d) Fazit 77
II. Haftung aufgrund des Verhandlungsabbruchs ohne triftigen Grund 78
1. Technische Schwierigkeiten 78
a) Belastbare Definition eines triftigen Grunds kaum möglich 78
b) Verhandlungsabbruch kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Pflichtverletzung 81
c) „Wahrer“ Abbruchsgrund schwierig zu bestimmen 82
d) Abbruchsentscheidung kaum justitiabel aufgrund ihres prospektiven Charakters 83
aa) Prospektive, unternehmerische Entscheidung 83
bb) Business Judgement Rule 84
cc) Beispiel für Zweifelhaftigkeit der Beurteilung einer unternehmerischen Entscheidung 86
2. Dogmatische Widersprüche 88
a) Pflichtgemäßes Alternativverhalten nicht begründbar 88
b) Widerspruch zu verhandlungsbezogener Aufklärungspflicht 89
c) Unvereinbarkeit mit negativer Vertragsfreiheit 90
d) Umgang mit besserem Angebot eines Dritten ungelöst 91
e) Ersatz des Vertrauensschadens inkonsequent 92
3. Keine „Hilfestellung“ durch Verbot selbstwidersprüchlichen Verhaltens 94
D. Entwicklung eines kohärenten Haftungskonzepts 97
I. Pflichtenbasierte, verschuldensabhängige Haftung 97
1. Die verhandlungsbezogenen Informationspflichten 98
a) Integratives und distributives Verhandeln 98
b) Kein Widerspruch zu negativer Abschlussfreiheit und Formvorschriften 99
2. Die Ausprägungen der verhandlungsbezogenen Informationspflicht 100
a) Pflicht, bei der Gegenseite keine unzutreffenden Vorstellungen über die Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Vertragsschlusses zu erwecken oder aufrechtzuerhalten 101
aa) Angaben zur inneren Abschlussbereitschaft 101
bb) Angaben zu Wirksamkeitshindernissen 102
(1) Abschlusshindernisse, die von den Parteien selbst beseitigt werden können 103
(2) Abschlusshindernisse, die nicht von den Parteien selbst beseitigt werden können 104
b) Kein opportunistisches Verhalten in der Form des sog. „hold up“ 104
aa) Definition opportunistischen Verhaltens 105
bb) Begründung der Pflichtwidrigkeit 108
cc) Schwierigkeiten bei der Begründung eines Haftungsanspruchs 109
dd) Beispiel: Druckerei-Fall 110
3. Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Begründung eines Ersatzanspruchs im Rahmen einer verschuldensabhängigen Haftung 111
a) Feststellung und Beweisbarkeit eines Auseinanderklaffens zwischen innerer und geäußerter Einstellung 111
b) Keine „Rückwirkung“ 112
II. Verschuldensunabhängige Ausgleichshaftung 113
1. Rechtsökonomische Vorüberlegungen zu einer verschuldensunabhängigen Haftung 114
2. Möglichkeit privatautonomen Selbstschutzes kein schlagendes Argument gegen eine verschuldensunabhängige Haftung 117
3. Notwendigkeit der Konstruktion einer verschuldensunabhängigen Haftung außerhalb des Instituts der c.i.c. 120
4. Möglichkeit der Konstruktion einer verschuldensunabhängigen Haftung außerhalb des Instituts der c.i.c. 121
5. Begründungsansätze 124
a) Gesetzliche Haftung 125
aa) Deliktsrechtliche Ansätze 125
bb) Ansätze, die das Vertrauen in den Vertragsschluss betonen 125
cc) Ansätze, die den Verkehrsschutz in den Mittelpunkt stellen 129
b) Rechtsgeschäftliche bzw. quasivertragliche Lösungen 131
aa) Selbstbindung 131
(1) Konzepte einer Selbstbindung 131
(2) Stellungnahme 136
bb) Vorwirkung des (später gescheiterten) Vertrags 140
c) Überwindung der Antinomie zwischen gesetzlicher und (quasi-)vertraglicher Haftung 142
d) Haftungsgrund und Zurechnungsprinzip 145
aa) Zum Haftungsgrund 147
bb) Zum Zurechnungsprinzip 149
(1) Das Risikoprinzip und seine Anwendungsfelder 150
(2) Die Vielschichtigkeit des Risikobegriffs 153
(3) Das Risikoprinzip in Bezug auf vorvertragliche Investitionen 155
6. Anknüpfungspunkte für eine Ausgleichshaftung im Gesetz 157
a) Analogie zu § 122 BGB 158
b) Anlehnung an §§ 1298 ff. BGB 161
c) Anlehnung an §§ 722, 735 BGB und § 313 BGB 166
aa) Anknüpfung an §§ 722, 735 BGB 166
bb) Anknüpfung an § 313 BGB 167
(1) Position des BGH 168
(2) Anwendbarkeit des Instituts der Störung der Geschäftsgrundlage im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 169
(3) Übertragbarkeit der Argumentation auf die Situation des Verhandlungsabbruchs 171
(4) § 313 BGB als Generalnorm zur Gewährleistung einer gerechten Risikoverteilung 171
7. Voraussetzungen und Leitlinien einer verschuldensunabhängigen Ausgleichshaftung 172
a) Konsentierte Investition als zentrales Merkmal 172
b) Bezugnahme auf Verhandlungssituation 174
c) Drei Szenarien des Scheiterns von Verhandlungen 175
aa) Investierende Partei bricht Verhandlungen ab 175
bb) Nicht investierende Partei weicht von Verhandlungszusage ab 176
cc) Verhandlungen scheitern an noch offenen oder neuen offenen Punkten 176
d) Risikoverteilung und Umfang des Schadensausgleichs – insbesondere unter Berücksichtigung des Typus der Investition 177
aa) Ersatzfähigkeit von verhandlungsspezifischen Investitionen bei exklusiven Verhandlungen 178
bb) Ersatzfähigkeit von verhandlungsspezifischen Investitionen bei Scheitern der Verhandlungen an noch offenen oder neuen offenen Punkten 180
e) Sonderfall des besseren Angebots eines Dritten 181
f) Indirekte (Selbst-)Einschränkung der negativen Abschlussfreiheit 184
aa) Kein Widerspruch zur Garantie der negativen Abschlussfreiheit 184
bb) Keine andere Bewertung bei formbedürftigen Transaktionen geboten 186
8. Anwendung auf Beispielsfälle 191
a) Investierende Partei rückt selbst von Verhandlungszusagen ab 191
b) Nicht investierende Partei rückt von Verhandlungszusagen ab 192
aa) Konsentierte Investitionen 192
(1) „Bergmannkappen“-Fall 192
(2) „Traditionsgaststätte“-Fall 193
(3) „Druckerei“-Fall 195
bb) Nicht konsentierte Investitionen 197
(1) Schweigen auf Ankündigung von Investitionsvornahme ist kein Einverständnis 197
(2) „Zeitschriften“-Fall 198
c) Verhandlungen scheitern an noch offenen Punkten oder dem Auftreten neuer Erkenntnisse 200
aa) Verhandlungsbezogene Investitionen 200
bb) Vertragsbezogene Investitionen 204
E. Zusammenfassung 207
I. Übersicht 207
II. Zur Behandlung der Problematik im Rahmen der c.i.c. 208
1. Zum Wesen der c.i.c. und zum vorvertraglichen Pflichtenprogramm 208
2. Zur Analyse der Rechtsprechung 209
III. Zur Kritik am bestehenden Haftungsregime 211
1. Zur Haftung aufgrund einer Aufklärungspflichtverletzung 211
2. Zur Haftung aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen ohne triftigen Grund 211
IV. Zur Entwicklung eines kohärenten Haftungskonzepts 212
1. Zur pflichtenbasierten, verschuldensabhängigen Haftung 213
2. Zur verschuldensunabhängigen Ausgleichshaftung 214
Literaturverzeichnis 222
Sachverzeichnis 232