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Paradissis, A. (2015). Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen. Zugleich ein Beitrag zu Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54754-8
Paradissis, Alexander. Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen: Zugleich ein Beitrag zu Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54754-8
Paradissis, A (2015): Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen: Zugleich ein Beitrag zu Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54754-8

Format

Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen

Zugleich ein Beitrag zu Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz

Paradissis, Alexander

Schriften zum Strafrecht, Vol. 281

(2015)

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About The Author

Alexander Paradissis studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaften. Nach seinem 1. Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Professuren von Prof. Dr. Brigitte Kelker und Prof. Dr. Bernd Hecker tätig. Im Jahr 2014 begann er das Referendariat am Landgericht Düsseldorf. Seitdem war er u.a. als Lehrbeauftragter der Universität Düsseldorf sowie in einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Sozietät tätig und wurde im April 2015 von der Juristischen Fakultät der Universität Trier zum Dr. iur. promoviert.

Abstract

Die Arbeit befasst sich mit der Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen. Es handelt sich hierbei um Sachverhalte, in denen zwei oder mehrere Beteiligte gemeinsam ein Opfer misshandeln und einer der Beteiligten im Anschluss ohne Rücksprache mit dem bzw. den Vortatbeteiligten dazu übergeht, dem Opfer noch weitere, teils schwerere Misshandlungen zuzufügen oder es gar zu töten. Es stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Vortatbeteiligte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Rechtsprechung nimmt in den Weiterungsfällen häufig eine Unterlassungsstrafbarkeit des Vortatbeteiligten an, indem sie an die vorhergehenden Misshandlungen zur Begründung einer Garantenstellung aus Ingerenz anknüpft. Bei genauerem Hinsehen kommen aber erhebliche Zweifel an der Rechtsprechungspraxis auf, da in mehreren Bereichen dogmatische Friktionen drohen. Dies liegt zum einen daran, dass die hier zu behandelnde Fallkonstellation parallel zu den klassischen Regressverbotsfällen verläuft, so dass ein Zurechnungsausschluss zur Vorhandlung in Betracht kommt. Zum anderen droht eine Kollision mit den Beteiligungsvorschriften, da der Vortatbeteiligte hinsichtlich der Weiterungstat letztlich über den Umweg eines Unterlassungsdelikts bestraft wird, obwohl die Situation eines straflosen Mittäterexzesses vorliegt. Daher widmet sich die Arbeit der Aufgabe, die Weiterungsfälle einer dogmatisch tragfähigen aber auch praxistauglichen Lösung zuzuführen. Zu diesem Zweck werden Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz einer eingehenden Untersuchung unterzogen. In diesem Zusammenhang wird ausführlich auf die Frage eingegangen, ob sich die Lehre von der objektiven Zurechnung dazu eignet, für die Eingrenzung der Garantenstellung aus Ingerenz herangezogen zu werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 17
Kapitel 1: Eingrenzung der Problematik 21
A. Der klassische Regressverbotsfall 21
B. Regressverbot und Hinzutreten der vorsätzlichen Nichtabwendung des Erfolges 23
C. Die vorsätzliche Nichtabwendung fahrlässig verursachter Erfolge und die Problematik mehrerer Beteiligter (sog. Weiterungsfälle) 25
I. Die Rechtsprechung des BGH in Weiterungsfällen 26
1. BGH, Beschluss vom 22.12.1981 – 1 StR 729/81 = StV 1982, 218 26
2. BGH, Urteil vom 12.09.1984 – 3 StR 245/84 = NStZ 1985, 24 27
3. BGH, Urteil vom 23.10.1985 – 3 StR 300/85 = StV 1986, 59 28
4. BGH, Urteil vom 25.09.1991 – 3 StR 95/91 = NStZ 1992, 31 29
5. BGH, Urteil vom 23.09.1997 – 1 StR 430/97 = NStZ 1998, 83 31
6. BGH, Beschluss vom 23.05.2000 – 4 StR 157/00 = NStZ 2000, 583 32
7. BGH, Urteil vom 12.02.2009 – 4 StR 488/08 = NStZ 2009, 321 34
8. Weitere Entscheidungen des BGH 35
a) BGH, Beschluss vom 14.02.2012 – 3 StR 446/11 = NStZ 2012, 379 35
b) BGH, Urteil vom 13.12.2012 – 4 StR 271/12 = BeckRS 2013, 01253 35
9. Zusammenfassende Beurteilung der Rechtsprechung des BGH 35
II. Strafbarkeitsmöglichkeiten in den Weiterungsfällen 36
1. Mittäterschaft hinsichtlich der Weiterungstat 37
2. Teilnahme an der Weiterungstat 38
a) Anstiftung zur Weiterungstat 38
b) Beihilfe zur Weiterungstat 39
3. Strafbarkeit aus erfolgsqualifizierten Delikten 40
4. Strafbarkeit aus einem unechten Unterlassungsdelikt 42
a) Garantenstellung zur Abwendung der Weiterungstat 43
b) Täterschaft oder Teilnahme beim Unterlassungsdelikt 44
III. Kritik der Literatur an der Rechtsprechungspraxis 44
1. Die Stellungnahme von Kurt Seelmann 44
2. Die Stellungnahme von Ulfrid Neumann 45
3. Die Stellungnahme von Günther Jakobs 47
4. Die Stellungnahme von Walter Stree 48
5. Die Stellungnahme von Harro Otto 50
IV. Kritische Auseinandersetzung mit den Literaturauffassungen 51
1. Kritik an der Stellungnahme von Kurt Seelmann 51
2. Kritik an der Stellungnahme von Ulfrid Neumann 52
3. Kritik an der Stellungnahme von Günther Jakobs 52
4. Kritik an der Stellungnahme von Walter Stree 53
5. Kritik an der Stellungnahme von Harro Otto 54
V. Zwischenfazit zur Rechtsprechung des BGH in den Weiterungsfällen und der Kritik aus der Literatur 55
Kapitel 2: Legitimation der Garantenstellung aus Ingerenz 58
A. Entwicklung der Ingerenz in der Literatur 60
I. Vom römischen Recht bis Stübel 60
II. Kausallehren des 20. Jahrhunderts 61
III. Interferenztheorien 63
IV. Rechtskausalitätstheorien 64
V. Von den formellen und den materiellen Rechtspflichttheorien zu der Garantenlehre Naglers 65
VI. Abschließende Stellungnahme zum dogmengeschichtlichen Überblick 69
B. Materielle Ansätze zur Begründung von Garantenstellungen 69
I. Garantenstellung auf Grund Vertrauens 70
II. Garantenstellung auf Grund Gefahrschaffung 73
III. Garantenstellungen auf Grund Verhaltenserwartungen 75
IV. Garantenstellung auf Grund Herrschaft 79
V. Garantenstellung aus Organisationszuständigkeit und institutioneller Zuständigkeit 82
VI. Abschließende Stellungnahme zur Begründung der Ingerenz unter Heranziehung der klassischen materiellen Garantenlehren 84
C. Strafgrund der Ingerenz unter Berücksichtigung des § 13 StGB 84
I. Anforderungen durch § 13 StGB im Lichte des Art. 103 Abs. 2 GG 85
II. Die Entstehung des § 13 StGB 86
III. § 13 StGB und der Bestimmtheitsgrundsatz 89
IV. Auslegungsfähigkeit des § 13 StGB 91
V. Die Auswirkungen des Bestimmtheitsgebots auf die Auslegung des § 13 StGB durch Rechtsprechung und Lehre 93
VI. Die Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen im Kontext der Entsprechensklausel sowie der fakultativen Strafmilderungsmöglichkeit in § 13 Abs. 2 StGB 98
1. Die Entsprechensklausel gem. § 13 Abs. 1 StGB 98
2. Die fakultative Strafmilderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB 102
VII. Überprüfung der Legitimität der Ingerenzgarantenstellung im Lichte des § 13 StGB 104
1. Gewohnheitsrechtlich anerkannte Garantenstellung aus Ingerenz 105
2. Ableitung von Erfolgsabwendungspflichten aus anerkannten rechtlichen Verbotsnormen 108
3. Rechtliche Erfolgsabwendungspflicht als Folge von Freiheitsentfaltung 111
a) Grundsätzliche Voraussetzungen einer rechtlichen Pflicht i. S. d. § 13 StGB 111
b) Erfolgsabwendungspflicht als Folge von Freiheitsentfaltung 116
D. Abschließende Stellungnahme zur Legitimität der Ingerenz in der Gegenwart 119
Kapitel 3: Zuordnung der Garantenstellung aus Ingerenz im Sinne der Funktionenlehre 121
A. Ingerenz als Beschützergarantenstellung 123
I. Garantenpflichten auf Grund enger familiärer Verbundenheit 123
II. Garantenstellungen aus engen Gemeinschaftsverhältnissen bzw. Gefahrengemeinschaften 124
III. Garantenstellung aus freiwilliger Übernahme 125
IV. Garantenstellung aus Organschaft und Amtsträgereigenschaft 127
B. Ingerenz als Überwachergarantenstellung 127
I. Garantenstellung aus der Herrschaft über Sachen 127
II. Garantenstellung aus der Verantwortung für Personen 129
III. Garantenstellung aus Übernahme einer Überwachungsfunktion 130
C. Abschließende Stellungnahme zur Zuordnung der Ingerenz 130
Kapitel 4: Eingrenzung der Garantenstellung aus Ingerenz 135
A. Kausalität als notwendige Bedingung 135
B. Einschränkung anhand des normativen Zusammenhangs zwischen Vorhandlung und Erfolg 138
I. Die pflichtwidrige Schaffung einer nahen Gefahr des Erfolgseintritts 138
1. Gerechtfertigtes Vorverhalten 138
2. Pflichtgemäße Vorhandlungen 140
3. Zweifelhafte Ingerenzkonstellationen trotz pflichtwidriger Vorhandlung 141
II. Kritik am Merkmal der Formel von der pflichtwidrigen Schaffung einer nahen Gefahr 142
III. Einschränkung der Ingerenz durch Kriterien der objektiven Zurechnung 143
1. Entstehung der Lehre von der objektiven Zurechnung 145
2. Streit um die Lehre von der objektiven Zurechnung 147
3. Objektive Zurechnung beim unechten Unterlassungsdelikt als anerkanntes Tatbestandsmerkmal 150
4. Der Zweck der Lehre von der objektiven Zurechnung 151
a) Das Wesen strafrechtlicher Normen 152
b) Der Zweck strafrechtlicher Verhaltens- und Sanktionsnormen 155
c) Objektive Zurechnung als notwendige Voraussetzung zur Zweckerreichung der Verhaltens- und Sanktionsnormen 158
5. Übertragbarkeit der Lehre von der objektiven Zurechnung auf die Ingerenz 162
6. Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung bei der Ingerenz 166
Kapitel 5: Lösung der Weiterungsfälle unter Zugrundelegung der Lehre von der objektiven Zurechnung 168
A. Zurechnungsausschluss bei über einen fremden Willen vermittelten Kausalverläufen 168
I. Autonomie als Grund für einen Zurechnungsausschluss 169
1. Die Ansicht von Jürgen Welp 169
2. Die Ansicht von Katja Diel 170
3. Die Ansicht von Jörg Eisele 171
4. Die Ansicht von Joachim Renzikowski 172
II. Differenzierende Ansichten 173
1. Die Ansicht von Harro Otto 173
2. Die Ansicht von Walter Stree und Nikolaus Bosch 174
3. Die Ansicht von Claus Roxin 175
4. Die Ansicht von Hans-Joachim Rudolphi 175
III. Kritik an den vorgestellten Ansichten 176
B. Legitimität und Konkretisierung der Voraussetzungen der Lehre von der objektiven Zurechnung im Hinblick auf die Lösung der Weiterungsfälle 183
I. Schaffung einer rechtlich relevanten Gefahr durch die Vorhandlung 184
1. Schaffung einer Gefahr 184
2. Rechtliche Relevanz der Gefahrschaffung 185
II. Gefahrrealisierung, Schutzzweckzusammenhang und Vorhersehbarkeit 188
1. Das Verhältnis von Gefahrrealisierung, Vorhersehbarkeit und Schutzzweckzusammenhang 188
2. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm 189
a) Der Schutzzweck der Norm als Aspekt der Gefahrrealisierung 189
b) Kritik am Schutzzweck der Norm 193
3. Das Merkmal der Vorhersehbarkeit 195
a) Das Merkmal der Vorhersehbarkeit im Verhältnis zur Gefahrrealisierung 195
b) Kritik am Merkmal der Vorhersehbarkeit und dessen Konkretisierung in den Weiterungsfällen 197
III. Übertragung der Ergebnisse auf ausgewählte Delikte als Vorhandlung 201
1. Körperverletzung gem. § 223 StGB als Vortat 202
2. Gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB als Vortat bei mehreren Beteiligten 207
3. Beleidigung gem. § 185 StGB als Vortat 209
4. Ergänzende Hinweise bei Anstiftung und Beihilfe zur Ersthandlung als Vortat 210
C. Zusammengefasste Voraussetzungen für die Entstehung einer Garantenstellung aus Ingerenz in Weiterungsfällen 211
D. Die Bestimmung der Beteiligungsform in den Weiterungsfällen 212
E. Abschließende Stellungnahme zu der Strafbarkeit aus erfolgsqualifizierten Delikten in den Weiterungsfällen 217
F. Lösung der Entscheidungen BGH 4 StR 488/08 und BGH 3 StR 95/91 anhand der hier gefundenen Ergebnisse 217
I. BGH 4 StR 488/08 = NStZ 2009, 321 217
II. BGH 3 StR 95/91 = NStZ 1992, 31 218
Zusammenfassung der Ergebnisse 220
Literaturverzeichnis 227
Sachwortverzeichnis 241