Kant zu Geschichte, Kultur und Recht
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Kant zu Geschichte, Kultur und Recht
Hrsg. von Wolfgang Bock
Editors: Bock, Wolfgang
Philosophische Schriften, Vol. 90
(2015)
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Wolfgang Bock, Studium der Rechtswissenschaft und der Politikwissenschaft an den Universitäten Genf, Gießen und Frankfurt am Main, seit 1979 Richter am LG Frankfurt am Main in Zivil- und Strafsachen; von 1981 bis 1983 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerwG und von 1985 bis1988 Richter am VG Wiesbaden. Von 1989 bis 2000 war Wolfgang Bock Wissenschaftlicher Referent an der FEST Heidelberg (Interdisziplinäres Forschungsinstitut der Evangelischen Kirchen). 1993 Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt am Main, in den Jahren 1996 bis 2006 folgten verschiedene Forschungsprojekte. Von 2001bis 2007 Abordnung an das Internationale Institut für Pädagogische Forschung in Frankfurt am Main. Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf im Jahr 2004. Von 2004 bis 2011 Privatdozent an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und an der Justus Liebig-Universität Gießen. Seit 2008 Lehraufträge am Centrum für Nah- und Mittelost-Studien der Universität Marburg und seit 2012 a.o. Professor an der Juristischen Fakultät der Justus Liebig-Universität Gießen. Seit 2012 Studienreferent für Staats- und Völkerrecht an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin.Werner Flach ist ein deutscher Philosoph. Er ist Vertreter einer an Kant, den Neukantianismus und insbesondere an seinen Lehrer Hans Wagner anknüpfenden Transzendentalphilosophie. Flach promovierte 1955 an der Universität Würzburg und habilitierte sich dort 1961. Seit 1968 hatte er dort eine Professur für Philosophie inne und wurde 1995 emeritiert.Abstract
Kants philosophische Begründung der Geschichts-, Kultur- und Rechtsphilosophie ist seit eh und je hoch umstritten. Werner Flach zeigt, dass ihre primäre Einordnung in die praktisch-ethische Systematik Kants eine verkürzende Einengung darstellt. Sie berücksichtigt nicht hinreichend die für Kants Gesamtsystematik zentrale Thematik der Teleologie und damit die grundlegenden Argumente der Kritik der Urteilskraft. Erst diese aber eröffnen den Blick auf das innovative Modell Kants. Es ermöglicht Erfahrungsgewinnung ohne die traditionell vorgenommene Trennung der beiden Bereiche von empirischer und kultureller Welt des Menschen. Zentraler Begriff in diesem Modell ist der Begriff der Freiheit. Ihm kommt die fundierende Rolle sowohl beim Verstehen von Geschichte als auch bei der Wahrnehmung von Kultur und im Aufbau wie im Vollzug des Rechts zu. Diese neue Perspektive macht einerseits verständlich, dass die fragliche Thematik bislang so umstritten war; andererseits zeigt sie zukunftsweisende Wege.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | V | ||
Inhaltsverzeichnis | XI | ||
Transzendentalphilosophie und Kritik. Zur Bestimmung des Verhältnisses der Titelbegriffe der Kantischen Philosophie | 1 | ||
Die kantische Hypothek | 15 | ||
Die theoretische Weltbetrachtung und die Disziplinierung der Vernunft | 27 | ||
Kants Lehre von der Gesetzmäßigkeit der Empirie. Zur Argumentation der Kantischen Schematismuslehre | 35 | ||
Das Problem der transzendentalen Deduktion: seine Exposition in der Kritik der reinen Vernunft und seine Wiederaufnahme im Neukantianismus der Südwestdeutschen Schule | 47 | ||
I. | 48 | ||
II. | 52 | ||
Das Kategorienkonzept der kritischen Philosophie Kants und seine Revision in der Erkenntnislehre des Marburger Neukantianismus | 59 | ||
I. Das kritische Kategorienkonzept Kants | 60 | ||
II. Das neokritische Kategorienkonzept des Marburger Neukantianismus | 73 | ||
III. Die vergleichende Würdigung des kritischen und des neokritischen Kategorienkonzeptes | 87 | ||
Wissenschaftstheorie als Transzendentalphilosophie | 93 | ||
Kritizistische oder dialektische Methode? Analyse und Bewertung | 105 | ||
Kants sogenannte Reziprozitäts- oder Analytizitätsthese, seine Lehre vom Faktum der Vernunft und sein Geschichtsbegriff | 119 | ||
Carl Leonhard Reinholds Aufnahme der Kantischen Faktumlehre in der Grundlegung der praktischen Philosophie und sein Freiheitsbegriff | 131 | ||
Fichtes voluntativ-egologischer Begriff von Kultur und Geschichte als Revision der empiriologischen Ausrichtung der Kantischen Grundlegung des Geschichtsbegriffes | 137 | ||
Kants Empiriologie | 143 | ||
I. Naturteleologie als Wissenschaftstheorie | 143 | ||
II. Der Gang der Wissenschaftstheorie | 145 | ||
III. Die neukantianische Abkehr von Kant | 147 | ||
IV. Die analytische Wissenschaftstheorie und die Fundierung der Einzelwissenschaften | 149 | ||
V. Kants Lehre von der Erkenntnisqualifikation | 152 | ||
VI. Kants Lehre von der empirischen Methodik | 153 | ||
Zu Kants geschichtsphilosophischem „Chiliasmus“ | 159 | ||
Abstract | 167 | ||
Zu Kants Kultur- und Geschichtsphilosophie | 169 | ||
Kants Geschichtsphilosophie | 181 | ||
Kants Geschichtsphilosophie im Widerstreit | 193 | ||
Zu Kants Lehre vom sensus communis aestheticus | 209 | ||
Zu Kants Lehre von der symbolischen Darstellung | 217 | ||
Schillers Aufnahme des Kantischen Kulturbegriffes in den Briefen über die ästhetische Erziehung | 231 | ||
Zur geltungstheoretischen Grundlegung der Gartenkunst | 237 | ||
Erreichung und Errichtung. Über die empiriologische Orientierung der Kantischen Geschichtsphilosophie | 243 | ||
Kants Begriff der Kultur und das Selbstverständnis des Neukantianismus als Kulturphilosophie | 251 | ||
Kant zur Gründung von Recht und Rechtswissenschaft | 267 | ||
Angeborenes Recht und erworbene Rechte, Vollbürger und Halbbürger | 281 | ||
Schriftenverzeichnis Werner Flach | 289 | ||
I. Monographien | 289 | ||
II. Herausgeberschaft | 289 | ||
III. Aufsätze | 290 | ||
IV. Rezensionen | 295 | ||
Personenregister | 299 |