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Jürgenmeyer, M. (2015). Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54741-8
Jürgenmeyer, Michael. Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54741-8
Jürgenmeyer, M (2015): Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54741-8

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Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs

Jürgenmeyer, Michael

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 272

(2015)

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About The Author

Michael Jürgenmeyer hat von 1970 bis 1974 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg studiert. Er wurde dort im Jahre 1983 zum Dr. juris promoviert. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Beamter des höheren Dienstes in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg übt er seit 1984 seinen Beruf als Rechtsanwalt und seit 1989 auch als vereidigter Buchprüfer in Lahr/Schwarzwald aus.

Abstract

»About Defining the Financial Year«

Jürgenmeyer shows that according to German Law the owner's right to define the financial year of his business is solely governed by the Law of Accounting. There is no need of additional decision ruling assumptions i.e. prevention of profit manipulation. This principle also applies to any procedure like taxation on the fiscal year, or to the modification of the financial year by the insolvency administrator.
Das Geschäftsjahr ist ein Rechtsbegriff aus dem Recht der Handelsbücher. Es bedarf der Bestimmung durch den Kaufmann und die Gesellschaften. Indessen wird der Freiheitsrahmen zu seiner Bestimmung fast ausschließlich im Recht der Kapitalgesellschaften unter der Maxime des Schutzes von Drittinteressen diskutiert. Jürgenmeyer legt dar, dass die Bestimmung des Geschäftsjahrs eine gesellschaftsrechtliche Fragestellung nicht benötigt. Vielmehr ist es ein allein dem Recht der Handelsbücher zuzuordnendes Thema. Das Dritte Buch des HGB stellt zusammen mit den spezialgesetzlichen Regelungen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften den kompletten, aber auch ausreichenden Rechtsrahmen zur Lösung aller dazu relevanten Fragen zur Verfügung. Die sich aus dem Steuerrecht ergebenden Anforderungen hat Jürgenmeyer umfassend berücksichtigt. Ebenso sind die insolvenzrechtlichen Sonderfragen eingehend behandelt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 9
Einleitung 11
A. Ausgangslage 13
B. Gesetzliche Vorgaben 16
I. Zur Dauer des Geschäftsjahrs 16
1. Von der Höchstdauer zur Mindestdauer? 17
2. Keine steuerrechtlichen Schranken für ein kürzeres als zwölfmonatiges Wirtschaftsjahr 18
3. Praktikabilität als Kriterium? 21
4. Zwölf Monate als Regeldauer 21
II. Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs 21
1. Bei den nicht publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten 22
2. Bei den nicht publizitätspflichtigen Personengesellschaften 25
3. Bei den publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personengesellschaften 29
4. Bei den nicht prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften 30
5. Bei den prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften 34
6. Bei den Genossenschaften 35
III. Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse 37
IV. Gläubigerschutz, öffentliches Interesse 39
1. Zum Gläubigerschutz 40
2. Zum öffentlichen Interesse 42
3. Rechtliche Konsequenzen 43
V. Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten 45
VI. Schlussfolgerungen 47
C. Einzelfragen 49
I. Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? 49
1. Keine Analogie zu § 8 Abs. 1 Nr. 3 GenG 50
2. Keine Notwendigkeit für eine solche Annahme 51
3. Gesetzessystematik 52
II. Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? 53
III. Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, auch wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? 54
1. Das Kalenderjahr als vermeintliche Vorgabe 55
2. Das Geschäftsjahr als angeblich notwendig materieller Satzungsbestandteil 55
3. Keine satzungsändernde Mehrheit 57
IV. Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? 59
1. Bei der werbenden Gesellschaft 59
2. Im Insolvenzfall 60
V. Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? 64
1. Formalrechtliche Argumentation 66
2. Materiellrechtliche Argumentation 67
3. Registerrecht – Vorbehalt des Gesetzes 71
4. Gesetzliche Schranken, auch im Insolvenzfall 71
5. Unnötige Fristen extra legem; Unzuständigkeit des Registergerichts 74
6. Konzentration auf das Recht der Handelsbücher 75
VI. Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden? 76
1. Bei der GmbH 76
2. Bei den Personengesellschaften 79
3. Bei der Aktiengesellschaft und der KGaA 79
4. Bei der Genossenschaft 80
D. Thesen 81
Schluss 83
Literaturverzeichnis 84
Sachwortregister 90