Die Diktatur
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Die Diktatur
Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf
(2015)
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Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.Abstract
»Zu erwähnen, daß nicht nur Bücher, sondern auch Redensarten ihr Schicksal haben, wäre eine Banalität, wenn man damit nur die im Laufe der Zeit sich abspielenden Veränderungen meinte, um durch eine nachträgliche Prognose oder ein geschichtsphilosophisches Horoskop zu zeigen, ›wie es kam, daß es kam‹. Das ist aber nicht das Interesse dieser Arbeit, die sich vielmehr um systematische Zusammenhänge bemüht und deren Aufgabe gerade darum so schwierig ist, weil ein zentraler Begriff der Staats- und Verfassungslehre untersucht werden soll, der, wenn er überhaupt beachtet wurde, höchstens beiläufig an den Grenzen verschiedener Gebiete […] undeutlich erschien, im übrigen aber ein politisches Schlagwort blieb, so konfus, daß seine ungeheure Beliebtheit ebenso erklärlich ist wie die Abneigung der Rechtsgelehrten, sich darauf einzulassen.«Aus den Vorbemerkungen zur 1. Auflage (1921) von Carl SchmittIn dieser Auflage sind die Korrekturen berücksichtigt, die Carl Schmitt in sein Handexemplar eingetragen hat. Sie sind dem Haupttext als Anhang beigefügt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorbemerkung zur 8. Auflage | V | ||
Vorbemerkung des Verlages zur 6. Auflage | VI | ||
Vorwort zur 4. Auflage (1978) | VIII | ||
Vorwort zur 3. Auflage (1964) | VIII | ||
Vorwort zur 2. Auflage (1928) | IX | ||
Vorbemerkung zur 1. Auflage (1921) | XIII | ||
Inhalt | XXI | ||
I. Die kommissarische Diktatur und die Staatslehre | 1 | ||
a) Die staatstechnische und die rechtsstaatliche Theorie | 1 | ||
b) Die Definition der kommissarischen Diktatur bei Bodin | 25 | ||
II. Die Praxis der fürstlichen Kommissare bis zum 18. Jahrhundert | 42 | ||
Exkurs über Wallenstein als Diktator | 77 | ||
III. Der Übergang zur souveränen Diktatur in der Staatslehre des 18. Jahrhunderts | 95 | ||
IV. Der Begriff der souveränen Diktatur | 127 | ||
V. Die Praxis der Volkskommissare während der Französischen Revolution | 150 | ||
VI. Die Diktatur in der bestehenden rechtsstaatlichen Ordnung (Der Belagerungszustand) | 168 | ||
Namen- und Sachregister | 203 | ||
Korrekturen von Carl Schmitt, notiert in seinem Handexemplar | 210 | ||
A N H A N G: Die Diktatur des Reichspräsidenten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung | 215 | ||
Inhaltsübersicht | 216 | ||
I | 217 | ||
Die heute übliche Auslegung des Art. 48 Abs. 2 | 217 | ||
Die praktische Durchführung des Ausnahmezustandes | 218 | ||
Unzulänglichkeit der üblichen Auslegunggegenüber der Praxis des Ausnahmezustandes | 220 | ||
Regierungserklärungen zu Art. 48 Abs. 2 | 223 | ||
Notwendigkeit einer gründlichen Untersuchung des Art. 48 Abs. 2 | 224 | ||
Der Wortlaut des Art. 48 Abs. 2 | 226 | ||
Bedeutung des Wortes: Außer Kraft setzen | 228 | ||
Entstehungsgeschichte des Art. 48 Abs. 2 | 231 | ||
II | 235 | ||
Die Regelung des Art. 48 Abs. 2 als ein Provisorium | 235 | ||
Unterscheidung vom Staatsnotrecht | 236 | ||
Unterscheidung von der Stellung des souveränen Fürsten | 238 | ||
Unterscheidung von der souveränen Diktatur einer Nationalversammlung | 239 | ||
Die typische rechtsstaatliche Regelung des Ausnahmezustandes | 241 | ||
Die Eigenart der Regelung des Art. 48 Abs. 2 | 242 | ||
Folgen einer Hinauszögerung der in Abs. 5 vorgesehenen, näheren Regelung | 243 | ||
III | 244 | ||
Allgemeine Grenzen der Befugnis aus Art. 48 Abs. 2 | 244 | ||
a) Die Verfassung als Voraussetzung der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ | 245 | ||
b) Das in Art. 48 enthaltene unantastbare organisatorische Minimum | 247 | ||
c) Beschränkung auf Maßnahmen und Begriff der Maßnahme | 249 | ||
Prinzipieller Unterschied von normalen Rechtserscheinungen und solchen des Ausnahmezustands | 254 | ||
Grenzen der Staatsrechtslehre gegenüber Art. 48 Abs. 2 | 255 | ||
IV | 257 | ||
Das Ausführungsgesetz zu Art. 48 RV. | 257 | ||
Das allgemeine Schema der rechtsstaatlichen Regelung des Ausnahmezustandes | 258 | ||
Geltendes Verfassungsrecht des Art. 48 und „nähere Regelung“ | 260 |