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Schmitt, C. (2015). Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf. 8. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54692-3
Schmitt, Carl. Die Diktatur: Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf. (8).Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54692-3
Schmitt, C (2015): Die Diktatur: Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf, 8,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54692-3

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Die Diktatur

Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf

Schmitt, Carl

(2015)

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About The Author

Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.

Abstract

»Zu erwähnen, daß nicht nur Bücher, sondern auch Redensarten ihr Schicksal haben, wäre eine Banalität, wenn man damit nur die im Laufe der Zeit sich abspielenden Veränderungen meinte, um durch eine nachträgliche Prognose oder ein geschichtsphilosophisches Horoskop zu zeigen, ›wie es kam, daß es kam‹. Das ist aber nicht das Interesse dieser Arbeit, die sich vielmehr um systematische Zusammenhänge bemüht und deren Aufgabe gerade darum so schwierig ist, weil ein zentraler Begriff der Staats- und Verfassungslehre untersucht werden soll, der, wenn er überhaupt beachtet wurde, höchstens beiläufig an den Grenzen verschiedener Gebiete […] undeutlich erschien, im übrigen aber ein politisches Schlagwort blieb, so konfus, daß seine ungeheure Beliebtheit ebenso erklärlich ist wie die Abneigung der Rechtsgelehrten, sich darauf einzulassen.«

Aus den Vorbemerkungen zur 1. Auflage (1921) von Carl Schmitt

In dieser Auflage sind die Korrekturen berücksichtigt, die Carl Schmitt in sein Handexemplar eingetragen hat. Sie sind dem Haupttext als Anhang beigefügt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung zur 8. Auflage V
Vorbemerkung des Verlages zur 6. Auflage VI
Vorwort zur 4. Auflage (1978) VIII
Vorwort zur 3. Auflage (1964) VIII
Vorwort zur 2. Auflage (1928) IX
Vorbemerkung zur 1. Auflage (1921) XIII
Inhalt XXI
I. Die kommissarische Diktatur und die Staatslehre 1
a) Die staatstechnische und die rechtsstaatliche Theorie 1
b) Die Definition der kommissarischen Diktatur bei Bodin 25
II. Die Praxis der fürstlichen Kommissare bis zum 18. Jahrhundert 42
Exkurs über Wallenstein als Diktator 77
III. Der Übergang zur souveränen Diktatur in der Staatslehre des 18. Jahrhunderts 95
IV. Der Begriff der souveränen Diktatur 127
V. Die Praxis der Volkskommissare während der Französischen Revolution 150
VI. Die Diktatur in der bestehenden rechtsstaatlichen Ordnung (Der Belagerungszustand) 168
Namen- und Sachregister 203
Korrekturen von Carl Schmitt, notiert in seinem Handexemplar 210
A N H A N G: Die Diktatur des Reichspräsidenten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung 215
Inhaltsübersicht 216
I 217
Die heute übliche Auslegung des Art. 48 Abs. 2 217
Die praktische Durchführung des Ausnahmezustandes 218
Unzulänglichkeit der üblichen Auslegunggegenüber der Praxis des Ausnahmezustandes 220
Regierungserklärungen zu Art. 48 Abs. 2 223
Notwendigkeit einer gründlichen Untersuchung des Art. 48 Abs. 2 224
Der Wortlaut des Art. 48 Abs. 2 226
Bedeutung des Wortes: Außer Kraft setzen 228
Entstehungsgeschichte des Art. 48 Abs. 2 231
II 235
Die Regelung des Art. 48 Abs. 2 als ein Provisorium 235
Unterscheidung vom Staatsnotrecht 236
Unterscheidung von der Stellung des souveränen Fürsten 238
Unterscheidung von der souveränen Diktatur einer Nationalversammlung 239
Die typische rechtsstaatliche Regelung des Ausnahmezustandes 241
Die Eigenart der Regelung des Art. 48 Abs. 2 242
Folgen einer Hinauszögerung der in Abs. 5 vorgesehenen, näheren Regelung 243
III 244
Allgemeine Grenzen der Befugnis aus Art. 48 Abs. 2 244
a) Die Verfassung als Voraussetzung der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ 245
b) Das in Art. 48 enthaltene unantastbare organisatorische Minimum 247
c) Beschränkung auf Maßnahmen und Begriff der Maßnahme 249
Prinzipieller Unterschied von normalen Rechtserscheinungen und solchen des Ausnahmezustands 254
Grenzen der Staatsrechtslehre gegenüber Art. 48 Abs. 2 255
IV 257
Das Ausführungsgesetz zu Art. 48 RV. 257
Das allgemeine Schema der rechtsstaatlichen Regelung des Ausnahmezustandes 258
Geltendes Verfassungsrecht des Art. 48 und „nähere Regelung“ 260