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Kügel, J. (1985). Der Planfeststellungsbeschluß und seine Anfechtbarkeit. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 74, 75 VwVfG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45826-4
Kügel, J. Wilfried. Der Planfeststellungsbeschluß und seine Anfechtbarkeit: Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 74, 75 VwVfG. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45826-4
Kügel, J (1985): Der Planfeststellungsbeschluß und seine Anfechtbarkeit: Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 74, 75 VwVfG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45826-4

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Der Planfeststellungsbeschluß und seine Anfechtbarkeit

Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 74, 75 VwVfG

Kügel, J. Wilfried

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 10

(1985)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 20
Einleitung 25
Α. Problemaufriß und Gegenstand der Untersuchung 25
B. Gang der Darstellung 27
Erstes Kapitel: Die Bedeutung des PlfB im Ablauf des PlfV 28
A. Die Aufgabe des PlfV 28
B. Ablauf und Funktion des Anhörungsverfahrens 29
I. Ablauf des Anhörungsverfahrens 29
II. Funktion des Anhörungsverfahrens 30
1. Der Informationscharakter des Anhörungsverfahrens 30
2. Vorverlagerung des Rechtsschutzes durch Wahrung des rechtlichen Gehörs 31
3. Ausgleichung der von der Planung berührten Interessen 34
4. Entlastung der Verwaltungsgerichte 34
C. Wirkungen des PlfB 35
I. Die Genehmigungswirkung 36
II. Die Gestaltungswirkung 38
1. Die Gestaltung der Rechtsbeziehungen im Verhältnis zum Träger des Vorhabens 38
2. Die Gestaltung der Rechtsbeziehungen im Verhältnis zu den Planbetroffenen 39
3. Die Bindungswirkung 40
a) Die Bindung für den Träger des Vorhabens und die Planbetroffenen 40
b) Die Bindung für die Plfbeh 41
c) Die Bindung für die Enteignungsbehörde 41
d) Die Bindung für die sonstigen Behörden und die Gerichte 44
III. Die Konzentrationswirkung 45
1. Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre im Überblick 45
a) Der Meinungsstand in der Rechtsprechung 45
b) Der Meinungsstand in der Lehre 48
2. Stellungnahme und eigene Meinung 51
a) Die Konzentration hinsichtlich des zu beachtenden Verfahrensrechts 53
(1) Zuständigkeitskonzentration 53
(2) Ersetzung des Verfahrensrechts der durch das Planvorhaben berührten Einzelgesetze durch die Planfeststellungsvorschriften 53
(a) Grundsätzliche Ersetzung aller Einzelentscheidungen 53
(b) Ersetzung beim Zusammentreffen mehrerer PlfV 54
(11) Das Kollisionsmodell der §§ 75 Abs. 1, 78 VwVfG 54
(22) Sonderfälle 56
(c) Alleinige Anwendung des Verfahrensrechts des Fachplanungsgesetzes und des VwVfG 58
(3) Die Durchbrechung der formellen Konzentrationswirkung in Sonderfällen 59
(a) Die Entscheidung über die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 14 WHG 59
(b) Die Entscheidung nach §§9b Abs. 5 Nr. 3 AtG, 9 Abs. 1 S. 3 LuftVG, 29 Abs. 1 S. 3 PBefG 63
(c) Das Entfallen des Erfordernisses des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BBauG 64
b) Die Konzentration hinsichtlich des zur Anwendung zu bringenden materiellen Rechts 65
(1) Ablehnung der Theorie von der uneingeschränkten materiellen Konzentration der Planfeststellung 66
(2) Entscheidung für eine modifizierte Theorie der eingeschränkten materiellen Konzentration der Planfeststellung 67
c) Der Umfang der Konzentrationswirkung beim Zusammentreffen von Bundes- und Landeskompetenzen 73
IV. Die Sicherungs- und Duldungswirkung 79
1. Voraussetzungen für den Eintritt der Sicherungs- und Duldungswirkung 80
2. Umfang der ausgeschlossenen Ansprüche 80
D. Die Rechtsnatur des PlfB 82
I. Rechtliche Qualifizierung des PlfB gegenüber dem Träger des Vorhabens 84
II. Rechtsnatur des PlfB im Verhältnis zu den Planbetroffenen 84
Zweites Kapitel: Das beim Erlaß des PlfB zu beachtende Recht 86
A. Das anwendbare Verfahrensrecht 86
I. Grundsätze zur Anwendbarkeit der maßgeblichen Verfahrensvorschriften im Fachplanungsrecht 86
II. Die Zuständigkeit der Plfbeh 87
III. Die Anwendbarkeit des § 69 VwVfG im PlfV (§ 74 Abs. 1 S. 2 VwVfG) 89
1. Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 69 VwVfG 89
2. Das Gebot der schriftlichen Begründung des PlfB nach § 69 Abs. 2 S. 1 VwVfG 89
a) Der Umfang der Begründung 89
b) Die Verweisung auf § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwVfG 92
c) Die Heilung von Begründungsmängeln 92
3. Die Benachrichtigungspflicht nach § 69 Abs. 3 VwVfG 92
IV. Die Befugnis der Plfbeh zur Durchführung eigener Ermittlungen und Anhörungen 93
V. Die Bekanntgabe des PlfB 95
1. Die Bekanntgabe des PlfB durch Zustellung und Auslegung nach § 74 Abs. 4 VwVfG 95
a) Zustellung nach § 74 Abs. 4 S. 1 VwVfG 95
(1) Adressaten der Zustellung 95
(2) Gegenstand der Zustellung 96
(3) Fehler bei der Zustellung 96
(a) Unterbleiben der Zustellung 96
(b) Verfahrensfehlerhafte Zustellung 97
b) Auslegung nach § 74 Abs. 4 S. 2 und 3 VwVfG 98
(1) Auslegung in den Gemeinden 98
(2) Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung 99
(3) Die Fiktion der Zustellung gegenüber den übrigen Betroffenen 100
(4) Fehler bei der Auslegung und ortsüblichen Bekanntmachung 100
2. Die Bekanntgabe des PlfB durch die öffentliche Bekanntmachung im Massenverfahren nach § 74 Abs. 5 VwVfG 101
a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ersetzung der Einzelzustellung durch die öffentliche Bekanntmachung 101
b) Die Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung 104
(1) Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung 104
(2) Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung 105
(a) Verfügender Teil des PlfB 105
(b) Rechtsbehelfsbelehrung 108
(c) Hinweise 108
(3) Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung 109
(4) Ergänzung der öffentlichen Bekanntmachung durch die Auslegung nach § 74 Abs. 4 S. 2 VwVfG 110
c) Die Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung 111
d) Die Möglichkeit der schriftlichen Anforderung des PlfB 111
e) Fehler bei der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung 112
B. Die anwendbaren materiell-rechtlichen Vorschriften und Grundsätze 115
I. Das jeweilige Fachplanungsgesetz 115
1. Materielle Ermächtigung zum Erlaß des PlfB 115
2. Planungsziele und Planungsleitsätze 116
3. Weitere Determinanten für die Planungsentscheidung 118
II. Die VwVfGe des Bundes und der Länder 118
III. Das den ersetzten Einzelentscheidungen zugrunde liegende materielle Recht 119
IV. Die planerische Gesrtaltungsfreiheit als zentrales Element der materiellen Rechtsanwendung 119
1. Rechtliche Qualifizierung der planerischen Gestaltungsfreiheit 120
a) Wesensbestimmung der Planung 120
(1) Finalität der Planung 120
(2) Autonomie der Planungsentscheidung 121
(3) Prognosecharakter der Planungsentscheidung 122
(4) Abwägung und Ausgleichung vielfach miteinander kollidierender Interessen 122
(5) Interdependenz der planungsrelevanten Belange 123
b) Die planerische Gestaltungsfreiheit als eigenständige Ermessenskategorie 124
2. Gerichtliche Kontrolldichte und Schranken der planerischen Gestaltungsfreiheit 126
a) Erforderlichkeit des Vorhabens 127
b) Bindung an vorangegangene (Planungs-)Entscheidungen 130
(1) Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG 130
(2) Die Bestimmung der Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen nach § 16 Abs. 1 FStrG und der Bundeswasserstraßen nach § 13 Abs. 1 WaStrG 133
(3) Bindungen aus der abschnittsweisen Verwirklichung des Vorhabens 135
c) Planungsziele und Planungsleitsätze 136
(1) Zielsetzimg und Planungsleitsätze des Fachplanungsrechts 136
(2) Externe Planungsleitsätze 137
(3) Kollision von Planungszielen und Planungsleitsätzen 140
d) Das Abwägungsgebot 141
(1) Durchführung einer Abwägung überhaupt (sog. Abwägungsausfall) 142
(2) Einbeziehung aller abwägungserheblichen Gesichtspunkte (sog. Abwägungsdefizit) 143
(a) Das Verfahren der Ermittlung des Abwägungsmaterials 143
(b) Der Umfang der Ermittlungspflicht 146
(c) Abwägungserhebliche private und öffentliche Belange 148
(3) Erkennen der Bedeutung der betroffenen Belange und Ausgleich dieser Belange entsprechend ihrer objektiven Gewichtigkeit (sog. Abwägungsfehleinschätzung und -disproportionalität) 149
(a) Der Inhalt dieses Abwägungskriteriums 149
(b) Bedeutsame Abwägungsgesichtspunkte 149
(4) Kriterien für die Kontrolle der Abwägung 152
Drittes Kapitel: Der Inhalt des PlfB 154
A. Grundlagen der Entscheidung über das Planvorhaben 154
B. Umfang der Entscheidungspflicht der Plfbeh 155
C. Entscheidungen über Einwendungen 156
I. Entscheidung über im Anhörungsverfahren nicht erledigte Einwendungen 156
II. Entscheidung über verspätete Einwendungen 158
D. Die Anordnung von Schutzauflagen (§ 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG) 159
I. Die Erforderlichkeit von Schutzauflagen 160
1. Erforderlichkeit zum Wohl der Allgemeinheit 160
2. Erforderlichkeit zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer 162
a) Begriff der Rechte anderer 163
b) Unzumutbarkeit der Einwirkungen 165
(1) Die Art der von dem Vorhaben betroffenen Umgebung 166
(2) Die Geräuschvorbelastung 168
(3) Die plangegebene Vorbelastung 168
(4) Die konkrete Lage des Grundstücks 169
c) Ursächlichkeit des Vorhabens für die nachteiligen Wirkungen 170
II. Die Rechtsnatur von Schutzauflagen 172
III. Der Gegenstand von Schutzauflagen 174
IV. Der Träger des Vorhabens als Adressat der Anordnung von Schutzauflagen 175
E. Die Aufnahme eines Geldentschädigungsanspruchs in den PlfB (§ 74 Abs. 2 S.3 VwVfG) 177
I. Rechtliche Einordnung des Anspruchs im Gefüge der Planungsentscheidung 177
II. Voraussetzungen des Anspruchs 178
1. Untunlichkeit von Schutz Vorkehrungen 178
2. Unvereinbarkeit von Schutzauflagen mit dem Vorhaben 179
III. Rechtliche Einordnung des Entschädigungsanspruchs im System der Entschädigungsleistungen 179
1. Rechtsdogmatische Qualifizierung durch Rechtsprechung und Lehre 180
a) Die Rechtsprechung 180
b) Die Lehre 181
2. Stellungnahme 182
a) Billigkeitsentschädigung im Vorfeld der Enteignung 182
b) Abgrenzung zur Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs 183
(1) Voraussetzungen der Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs 183
(2) Der Entschädigungsanspruch wegen enteignenden Eingriffs als Unterfall des Geldentschädigungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 S. 3 VwVfG 184
IV. Das Verfahren bei der Festsetzung einer angemessenen Geldentschädigung 189
1. Entscheidung über den Grund des Entschädigungsanspruchs im PlfB 189
2. Entscheidung über die Höhe des Entschädigungsanspruchs 190
a) Bei Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs im Vorfeld der Enteignung 190
b) Bei Vorliegen eines enteignenden Eingriffs 191
F. Die Zulässigkeit der Anordnung weiterer Nebenbestimmungen im PlfB 192
G. Erlaß des PlfB unter dem Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung (§ 74 Abs. 3 VwVfG) 194
I. Der Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung 194
1. Zulässigkeit eines Vorbehalts 194
a) Zulässigkeit eines Vorbehalts hinsichtlich einzelner Teile des Vorhabens 195
(1) Die Anordnung von Schutzauflagen unter Vorbehalt 195
(2) Der Vorbehalt für sonstige Entscheidungsbestandteile des Plans 197
b) Zulässigkeit des Vorbehalts hinsichtlich des gesamten Vorhabens 197
2. Abgrenzung des Vorbehalts von der abschnittsweisen Planfeststellung 198
II. Die Anordnung der rechtzeitigen Vorlage weiterer Unterlagen durch den Träger des Vorhabens 198
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Erlaß des PlfB 200
A. Die Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens (§ 74 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 70 VwVfG) 200
B. Der gerichtliche Rechtsschutz gegen die dem PlfB vorgeschalteten Entscheidungen in mehrstufigen Verwaltungsverfahren 201
I. Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Erlaß der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG 201
1. Rechtsschutz für Privatpersonen 203
2. Rechtsschutz für Gemeinden 205
II. Der gerichtliche Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Planung und Linienführungsbestimmung nach § 16 Abs. 1 FStrG bzw. § 13 Abs. 1 WaStrG 206
1. Rechtsschutz für Privatpersonen 208
2. Rechtsschutz für Gemeinden 209
C. Der gerichtliche Rechtsschutz gegen den PlfB 210
I. Für den Träger des Vorhabens 210
1. Klagebefugnis 210
2. Klageart 211
3. Die Begründetheit einer Klage 211
II. Für die Gemeinden 212
1. Als Adressat des Auslegungsersuchens nach § 74 Abs. 4 S. 2 VwVfG 212
2. Als Träger des kommunalen Selbstverwaltungsrechts 212
a) Klagebefugnis 213
b) Die Begründetheit einer Klage gegen den PlfB 214
(1) Unterlassen der Anhörung im Anhörungsverfahren 214
(2) Berufung auf materiell-rechtliche Verstöße 215
3. Als Inhaber von Grundstücksrechten 215
III. Für die Behörden i. S. des. § 73 Abs. 2 VwVfG 219
IV. Für die privaten Betroffenen 220
1. Klagebefugnis 220
a) Natürliche und juristische Personen des Privatrechts 220
b) Verbände 222
2. Die Begründetheit einer Anfechtungsklage 225
a) Die Rüge von Verfahrensverstößen 225
(1) Verfahrensfehler im Anhörungsverfahren 225
(2) Verfahrensfehler bei der Bekanntgabe des PlfB 231
b) Die Rüge der Verletzung materiellen Rechts 232
(1) Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre 232
(a) Der Meinungsstand in der Rechtsprechung 232
(b) Der Meinungsstand in der Lehre 234
(2) Stellungnahme und eigene Meinung 235
V. Für die sonstigen Einwendungsberechtigten 239
D. Der vorläufige Rechtsschutz gegen den PlfB nach § 80 VwGO 240
I. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des PlfB nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO 241
II. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach §80 Abs. 5 VwGO 241
1. Klärung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage 242
2. Abwägung der beiderseitigen Interessen 245
a) Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des PlfB 246
b) Das Interesse des Antragstellers 247
c) Kriterien für das Abwägungsergebnis 247
E. Der gerichtliche Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Anordnung von Schutzauflagen 248
I. Für den Träger des Vorhabens 248
1. Feststellung des Plans unter Auflagen 248
2. Beseitigung von Schutzauflagen 249
II. Für sonstige Betroffene 252
1. Kreis der Rechtshelfsberechtigten 252
a) Träger von Gemeinwohlbelangen 252
b) Private Planbetroffene 253
c) Sonstige Einwendungsberechtigte 253
2. Klageart 253
a) Geltendmachung des Anspruchs auf Anordnung erforderlicher Schutzauflagen 254
b) Geltendmachung der Anordnung bestimmter Schutzmaßnahmen 257
F. Der gerichtliche Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Anordnung einer Geldentschädigung 257
I. Für den Träger des Vorhabens 258
II. Für die sonstigen Planbetroffenen 258
III. Rechtsweg 260
G. Der gerichtliche Rechtsschutz bei Erlaß des PlfB unter Vorbehalt (§ 74 Abs. 3 VwVfG) 261
I. Für den Träger des Vorhabens 261
II. Für Drittbetroffene 261
H. Der gerichtliche Rechtsschutz bei abschnittsweiser Planfeststellung 262
Literaturverzeichnis 265