Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre
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Winkelmann, H. (1973). Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42868-7
Winkelmann, Horst. Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre. Duncker & Humblot, 1973. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42868-7
Winkelmann, H (1973): Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42868-7
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Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 211
(1973)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
Einleitung | 13 | ||
Erstes Kapitel: Die Verwaltungsorgane | 16 | ||
§ 1 Die unzureichende allgemeine Bestimmung der Verwaltungsorgane in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre | 16 | ||
I. Die Definition der Verwaltungsorgane mit Hilfe eines materiellen Verwaltungsbegriffs | 16 | ||
1. Die Beschreibung der Verwaltung als Tätigkeit von Staatsorganen, die vollziehende und verfügende Tätigkeit ausüben | 16 | ||
2. Die Unmöglichkeit, mit Hilfe der vorgenommenen Beschreibung der Verwaltungstätigkeit Verwaltungsorgane von anderen Staatsorganen abzugrenzen | 24 | ||
II. Die sowjetische Definition der Verwaltungsorgane als Tautologie | 25 | ||
§ 2 Die Definition der Verwaltungsorgane mit Hilfe eines formellen Verwaltungsbegriffs | 28 | ||
I. Die Bestimmung der Rechtsfunktionen des sowjetischen Staates | 28 | ||
1. Die Unbrauchbarkeit der materiellen Staatsfunktionen im Sinne der sowjetischen Staatslehre zur Bestimmung des formellen Verwaltungsbegriffs | 28 | ||
2. Die formellen Staatsfunktionen des sowjetischen Staates | 30 | ||
II. Die Definition der Verwaltung mit Hilfe der formellen Staatsfunktionen als Restbegriff | 30 | ||
III. Die Definition der Verwaltungsorgane als Staatsorgane, die hauptsächlich Verwaltungsaufgäben wahrnehmen | 32 | ||
§ 3 Das Handeln der Organe | 33 | ||
I. Darstellung der sowjetischen Lehre, nach der das Organ und nicht der Staat handelt | 33 | ||
II. Die Gründe für diese Lehre | 33 | ||
1. Die Nichtanerkennung des Staates als juristische Person | 34 | ||
2. Die Rechtssubjektivität der Verwaltungsorgane | 35 | ||
Zweites Kapitel: Der Akt der sowjetischen staatlichen Verwaltung als Teil der rechtstheoretisch möglichen Rechtshandlungen der Verwaltungsorgane | 38 | ||
§ 1 Rechtstheoretisch mögliche Verwaltungshandlungen | 38 | ||
I. Verwaltungs-Tathandlungen und Verwaltungs-Rechtshandlungen | 38 | ||
II. Das Verhältnis der Tat- und Rechtshandlungen zueinander | 39 | ||
III. Die einseitigen verwaltungsrechtlichen Hechtshandlungen im einzelnen | 40 | ||
§ 2 Das System der Verwaltungshandlungen in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre | 41 | ||
I. Ein System aller Verwaltungshandlungen als Ausnahme | 41 | ||
II. Die Beschränkung auf die Darstellung der einseitigen verwaltungsrechtlichen Rechtshandlungen als Regel | 46 | ||
§ 3 Die Nichtbeachtung der verwaltungsrechtlichen Verträge als zweiseitige verwaltungsrechtliche Rechtshandlungen | 47 | ||
I. Der Begriff des verwaltungsrechtlichen Vertrages | 47 | ||
II. Das Problem der rechtlichen Einordnung des Wirtschaftsvertrages | 51 | ||
1. Der allgemeine Typus des Wirtschaftsvertrages | 51 | ||
2. Besondere Typen des Wirtschaftsvertrages | 54 | ||
Drittes Kapitel: Der Akt der sowjetischen staatlichen Verwaltung als hoheitliche Anordnung | 56 | ||
§ 1 Die Definition des Aktes der sowjetischen staatlichen Verwaltung | 56 | ||
I. Die Unzulänglichkeit der herrschenden Definition | 56 | ||
II. Kozlov's Versuch einer genaueren Definition | 57 | ||
§ 2 Der Begriff der „hoheitlichen Anordnung" (russ.: Predpisanie gosudarstvenno- vlastnogo charaktera) und das Problem der Abgrenzung von Verwaltungs- und Zivilrecht | 58 | ||
I. Kurzer Überblick über die Entwicklung des Problems in der sowjetischen Zivilrechtslehre | 58 | ||
1. Problemstellung | 58 | ||
2. Der Gegenstand als Unterscheidungsmerkmal | 59 | ||
3. Die Methode als Unterscheidungsmerkmal | 62 | ||
II. Die Behandlung des Problems in der sowjetischen Verwaltungsrechtsliteratur | 63 | ||
1. Die „obrigkeitliche" Anordnung als Unterscheidungsmerkmal in der herrschenden sowjetischen Verwaltungsrechtslehre | 63 | ||
2. Versuche, das schlicht-hoheitliche Verwaltungshandeln bei der Abgrenzung zu berücksichtigen | 67 | ||
3. Die Subjektstheorie Kozlov's | 72 | ||
Viertes Kapitel: Die Einteilung der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung | 75 | ||
§ 1 Allgemeine Anmerkung zu den sowjetischen Einteilungsversuchen | 75 | ||
§ 2 Die Unterscheidung der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung nach ihrer Rechtsnatur | 76 | ||
I. Die Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung mit generellen Regelungen | 76 | ||
1. Rechtstheoretische Untersuchung zur Einordnung der Normativakte der sowjetischen staatlichen Verwaltung | 76 | ||
2. Die nähere Untersuchung des Begriffs Normativakt | 80 | ||
a) Der Begriff des Rechts | 81 | ||
b) Der Begriff der Rechtsnorm | 82 | ||
3. Die Einteilung der Normativakte nach dem durch sie geregelten Verhältnis | 83 | ||
4. Die durch den Normativakt geregelten Verhältnisse im einzelnen | 85 | ||
a) Regelung des Verhältnisses zwischen Verwaltungsorganen | 85 | ||
b) Regelung des Verhältnisses zwischen Verwaltungsorganen und gesellschaftlichen Organisationen | 94 | ||
c) Regelung des Verhältnisses zwischen Verwaltungsorganen und Bürger | 96 | ||
II. Die Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung mit Einzelfallregelungen | 96 | ||
1. Die Definition der Individualakte | 96 | ||
2. Die Einteilung der Individualakte | 97 | ||
3. Die Nichtberücksichtigung der Individualakte, die ein Rechtsverhältnis feststellen | 98 | ||
III. Versuch einer systemimmanenten Definition des Aktes der sowjetischen staatlichen Verwaltung | 100 | ||
§ 3 Die Einteilung der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung nach den erlassenen Organen | 100 | ||
I. Allgemeine Bemerkungen zu dem Einteilungsmerkmal | 100 | ||
II. Die Verordnungen und Verfügungen des Ministerrates der UdSSR | 101 | ||
III. Die Anordnungen und Instruktionen der Minister der UdSSR | 103 | ||
IV. Die Beschlüsse und Verfügungen des Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets | 104 | ||
V. Die Anordnungen und Verfügunigen der Leiter der staatlichen Unternehmen und der sogenannten sozial-kulturellen Einrichtungen | 106 | ||
1. Die Anordnungen und Verfügungen der Leiter der staatlichen Unternehmen | 106 | ||
2. Das Zusammenwirken von Unternehmensverwaltung und Unternehmensgewerkschaftskomitee | 110 | ||
3. Die Anordnungen und Verfügungen der Leiter der sozial-kulturellen Einrichtungen | 112 | ||
VI. Die gemeinsamen Verordnungen | 113 | ||
1. Die gemeinsamen Verordnungen des Ministerrats der UdSSR und des ZK der KPdSU | 114 | ||
2. Die gemeinsamen Verordnungen des Ministerrats der UdSSR und des Zentralrats der Gewerkschaften der UdSSR | 115 | ||
VII. Die sogenannten verbindlichen Verordnungen | 116 | ||
Fünftes Kapitel: Die in das System der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung von der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre nicht mit einbezogenen Verwaltungsakte | 119 | ||
§ 1 Der sozialistische Plan und der Planakt der Verwaltungsakte | 119 | ||
I. Zur Frage der Rechtsnatur der sozialistischen Pläne | 119 | ||
1. Bedeutung und Organisation der Planung | 119 | ||
2. Das Problem der Rechtsnatur der sozialistischen Pläne | 120 | ||
3. Die Untersuchung des Problems in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre | 121 | ||
II. Die Planakte | 124 | ||
§ 2 Die Akte der Staatsanwaltschaft | 125 | ||
I. Die Organe der Staatsanwaltschaft als Verwaltungsorgane | 125 | ||
II. Die Verwaltungsakte der Staatsanwaltschaft | 128 | ||
§ 3 Die einen Einzelfall regelnden Dekrete des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR | 131 | ||
§ 4 Die Akte der örtlichen Sowjets mit Einzelfallregelungen | 134 | ||
§ 5 Die Beteiligung der gesellschaftlichen Organisationen am Verwaltungshandeln des Staates | 136 | ||
I. Untersuchungen darüber, ob gesellschaftliche Organisationen Organe der mittelbaren Staatsverwaltung sind | 136 | ||
1. Die Stellung der gesellschaftlichen Organisationen nach sowjetischer Auffassung | 136 | ||
2. Rechtstheoretische Voraussetzungen des Begriffs „Körperschaft des öffentlichen Rechts" und die Prüfung ihrer Erfüllung durch die gesellschaftlichen Organisationen | 137 | ||
a) Entstehung und Auflösung durch staatlichen Hoheitsakt | 138 | ||
b) Mitgliedschaftlich organisierter Verband des öffentlichen Rechts | 138 | ||
c) Die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln | 139 | ||
d) Staatliche Aufsicht | 142 | ||
II. Die Akte der gesellschaftlichen Organisationen im „übertragenen Wirkungskreis" als Verwaltungsakte | 145 | ||
Sechstes Kapitel: Ungelöste Probleme | 146 | ||
§ 1 Der fehlerhafte Akt der sowjetischen staatlichen Verwaltung | 146 | ||
I. Die Fehlerquellen | 146 | ||
1. Der Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsakte | 146 | ||
2. Arten der Fehler | 148 | ||
II. Die Folgen der Fehlerhaftigkeit | 149 | ||
1. Die Unterscheidung von nichtigen |
149 | ||
2. Die Beseitigung des anfechtbaren Verwaltungsakts | 150 | ||
3. Die Gleichbehandlung von Normativ- und Individualakten hinsichtlich der Folgen der Fehlerhaftigkeit | 152 | ||
4. Die Lehre vom fehlerhaften Verwaltungsakt und die Außenund Innenverhältnisse der Verwaltung | 153 | ||
§ 2 Das Problem der Rechtskraft der Verwaltungsakte | 157 | ||
1. Das Problem der formellen Rechtskraft | 157 | ||
2. Das Problem der materiellen Rechtskraft | 157 | ||
Zusammenfassung | 159 | ||
Literaturverzeichnis | 160 |