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Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre

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Winkelmann, H. (1973). Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42868-7
Winkelmann, Horst. Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre. Duncker & Humblot, 1973. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42868-7
Winkelmann, H (1973): Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42868-7

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Die Lehre vom Verwaltungshandeln in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre

Winkelmann, Horst

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 211

(1973)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 13
Erstes Kapitel: Die Verwaltungsorgane 16
§ 1 Die unzureichende allgemeine Bestimmung der Verwaltungsorgane in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre 16
I. Die Definition der Verwaltungsorgane mit Hilfe eines materiellen Verwaltungsbegriffs 16
1. Die Beschreibung der Verwaltung als Tätigkeit von Staatsorganen, die vollziehende und verfügende Tätigkeit ausüben 16
2. Die Unmöglichkeit, mit Hilfe der vorgenommenen Beschreibung der Verwaltungstätigkeit Verwaltungsorgane von anderen Staatsorganen abzugrenzen 24
II. Die sowjetische Definition der Verwaltungsorgane als Tautologie 25
§ 2 Die Definition der Verwaltungsorgane mit Hilfe eines formellen Verwaltungsbegriffs 28
I. Die Bestimmung der Rechtsfunktionen des sowjetischen Staates 28
1. Die Unbrauchbarkeit der materiellen Staatsfunktionen im Sinne der sowjetischen Staatslehre zur Bestimmung des formellen Verwaltungsbegriffs 28
2. Die formellen Staatsfunktionen des sowjetischen Staates 30
II. Die Definition der Verwaltung mit Hilfe der formellen Staatsfunktionen als Restbegriff 30
III. Die Definition der Verwaltungsorgane als Staatsorgane, die hauptsächlich Verwaltungsaufgäben wahrnehmen 32
§ 3 Das Handeln der Organe 33
I. Darstellung der sowjetischen Lehre, nach der das Organ und nicht der Staat handelt 33
II. Die Gründe für diese Lehre 33
1. Die Nichtanerkennung des Staates als juristische Person 34
2. Die Rechtssubjektivität der Verwaltungsorgane 35
Zweites Kapitel: Der Akt der sowjetischen staatlichen Verwaltung als Teil der rechtstheoretisch möglichen Rechtshandlungen der Verwaltungsorgane 38
§ 1 Rechtstheoretisch mögliche Verwaltungshandlungen 38
I. Verwaltungs-Tathandlungen und Verwaltungs-Rechtshandlungen 38
II. Das Verhältnis der Tat- und Rechtshandlungen zueinander 39
III. Die einseitigen verwaltungsrechtlichen Hechtshandlungen im einzelnen 40
§ 2 Das System der Verwaltungshandlungen in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre 41
I. Ein System aller Verwaltungshandlungen als Ausnahme 41
II. Die Beschränkung auf die Darstellung der einseitigen verwaltungsrechtlichen Rechtshandlungen als Regel 46
§ 3 Die Nichtbeachtung der verwaltungsrechtlichen Verträge als zweiseitige verwaltungsrechtliche Rechtshandlungen 47
I. Der Begriff des verwaltungsrechtlichen Vertrages 47
II. Das Problem der rechtlichen Einordnung des Wirtschaftsvertrages 51
1. Der allgemeine Typus des Wirtschaftsvertrages 51
2. Besondere Typen des Wirtschaftsvertrages 54
Drittes Kapitel: Der Akt der sowjetischen staatlichen Verwaltung als hoheitliche Anordnung 56
§ 1 Die Definition des Aktes der sowjetischen staatlichen Verwaltung 56
I. Die Unzulänglichkeit der herrschenden Definition 56
II. Kozlov's Versuch einer genaueren Definition 57
§ 2 Der Begriff der „hoheitlichen Anordnung" (russ.: Predpisanie gosudarstvenno- vlastnogo charaktera) und das Problem der Abgrenzung von Verwaltungs- und Zivilrecht 58
I. Kurzer Überblick über die Entwicklung des Problems in der sowjetischen Zivilrechtslehre 58
1. Problemstellung 58
2. Der Gegenstand als Unterscheidungsmerkmal 59
3. Die Methode als Unterscheidungsmerkmal 62
II. Die Behandlung des Problems in der sowjetischen Verwaltungsrechtsliteratur 63
1. Die „obrigkeitliche" Anordnung als Unterscheidungsmerkmal in der herrschenden sowjetischen Verwaltungsrechtslehre 63
2. Versuche, das schlicht-hoheitliche Verwaltungshandeln bei der Abgrenzung zu berücksichtigen 67
3. Die Subjektstheorie Kozlov's 72
Viertes Kapitel: Die Einteilung der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung 75
§ 1 Allgemeine Anmerkung zu den sowjetischen Einteilungsversuchen 75
§ 2 Die Unterscheidung der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung nach ihrer Rechtsnatur 76
I. Die Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung mit generellen Regelungen 76
1. Rechtstheoretische Untersuchung zur Einordnung der Normativakte der sowjetischen staatlichen Verwaltung 76
2. Die nähere Untersuchung des Begriffs Normativakt 80
a) Der Begriff des Rechts 81
b) Der Begriff der Rechtsnorm 82
3. Die Einteilung der Normativakte nach dem durch sie geregelten Verhältnis 83
4. Die durch den Normativakt geregelten Verhältnisse im einzelnen 85
a) Regelung des Verhältnisses zwischen Verwaltungsorganen 85
b) Regelung des Verhältnisses zwischen Verwaltungsorganen und gesellschaftlichen Organisationen 94
c) Regelung des Verhältnisses zwischen Verwaltungsorganen und Bürger 96
II. Die Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung mit Einzelfallregelungen 96
1. Die Definition der Individualakte 96
2. Die Einteilung der Individualakte 97
3. Die Nichtberücksichtigung der Individualakte, die ein Rechtsverhältnis feststellen 98
III. Versuch einer systemimmanenten Definition des Aktes der sowjetischen staatlichen Verwaltung 100
§ 3 Die Einteilung der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung nach den erlassenen Organen 100
I. Allgemeine Bemerkungen zu dem Einteilungsmerkmal 100
II. Die Verordnungen und Verfügungen des Ministerrates der UdSSR 101
III. Die Anordnungen und Instruktionen der Minister der UdSSR 103
IV. Die Beschlüsse und Verfügungen des Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets 104
V. Die Anordnungen und Verfügunigen der Leiter der staatlichen Unternehmen und der sogenannten sozial-kulturellen Einrichtungen 106
1. Die Anordnungen und Verfügungen der Leiter der staatlichen Unternehmen 106
2. Das Zusammenwirken von Unternehmensverwaltung und Unternehmensgewerkschaftskomitee 110
3. Die Anordnungen und Verfügungen der Leiter der sozial-kulturellen Einrichtungen 112
VI. Die gemeinsamen Verordnungen 113
1. Die gemeinsamen Verordnungen des Ministerrats der UdSSR und des ZK der KPdSU 114
2. Die gemeinsamen Verordnungen des Ministerrats der UdSSR und des Zentralrats der Gewerkschaften der UdSSR 115
VII. Die sogenannten verbindlichen Verordnungen 116
Fünftes Kapitel: Die in das System der Akte der sowjetischen staatlichen Verwaltung von der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre nicht mit einbezogenen Verwaltungsakte 119
§ 1 Der sozialistische Plan und der Planakt der Verwaltungsakte 119
I. Zur Frage der Rechtsnatur der sozialistischen Pläne 119
1. Bedeutung und Organisation der Planung 119
2. Das Problem der Rechtsnatur der sozialistischen Pläne 120
3. Die Untersuchung des Problems in der sowjetischen Verwaltungsrechtslehre 121
II. Die Planakte 124
§ 2 Die Akte der Staatsanwaltschaft 125
I. Die Organe der Staatsanwaltschaft als Verwaltungsorgane 125
II. Die Verwaltungsakte der Staatsanwaltschaft 128
§ 3 Die einen Einzelfall regelnden Dekrete des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR 131
§ 4 Die Akte der örtlichen Sowjets mit Einzelfallregelungen 134
§ 5 Die Beteiligung der gesellschaftlichen Organisationen am Verwaltungshandeln des Staates 136
I. Untersuchungen darüber, ob gesellschaftliche Organisationen Organe der mittelbaren Staatsverwaltung sind 136
1. Die Stellung der gesellschaftlichen Organisationen nach sowjetischer Auffassung 136
2. Rechtstheoretische Voraussetzungen des Begriffs „Körperschaft des öffentlichen Rechts" und die Prüfung ihrer Erfüllung durch die gesellschaftlichen Organisationen 137
a) Entstehung und Auflösung durch staatlichen Hoheitsakt 138
b) Mitgliedschaftlich organisierter Verband des öffentlichen Rechts 138
c) Die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln 139
d) Staatliche Aufsicht 142
II. Die Akte der gesellschaftlichen Organisationen im „übertragenen Wirkungskreis" als Verwaltungsakte 145
Sechstes Kapitel: Ungelöste Probleme 146
§ 1 Der fehlerhafte Akt der sowjetischen staatlichen Verwaltung 146
I. Die Fehlerquellen 146
1. Der Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsakte 146
2. Arten der Fehler 148
II. Die Folgen der Fehlerhaftigkeit 149
1. Die Unterscheidung von nichtigen 149
2. Die Beseitigung des anfechtbaren Verwaltungsakts 150
3. Die Gleichbehandlung von Normativ- und Individualakten hinsichtlich der Folgen der Fehlerhaftigkeit 152
4. Die Lehre vom fehlerhaften Verwaltungsakt und die Außenund Innenverhältnisse der Verwaltung 153
§ 2 Das Problem der Rechtskraft der Verwaltungsakte 157
1. Das Problem der formellen Rechtskraft 157
2. Das Problem der materiellen Rechtskraft 157
Zusammenfassung 159
Literaturverzeichnis 160