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Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?

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Hilje, M. (2015). Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54579-7
Hilje, Moritz. Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54579-7
Hilje, M (2015): Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54579-7

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Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Hilje, Moritz

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 325

(2015)

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About The Author

Moritz Hilje, Jahrgang 1984, studierte von 2005 bis 2011 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaft mit arbeits- und sozialrechtlichem Schwerpunkt. Daneben absolvierte er ein Begleitstudium im Europäischen Recht. Das Studium schloss er im Jahr 2011 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Im Anschluss daran wurde er Doktorand bei Professor Dr. Christof Kerwer am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Würzburg. Im Sommersemester 2014 nahm die Juristische Fakultät seine Arbeit als Dissertation an. Im Jahr 2013 trat Moritz Hilje im Bezirk des OLG Hamm in den juristischen Vorbereitungsdienst ein.

Abstract

Unter Berufung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht erlegen die Kirchen ihren Mitarbeitern ein Streikverbot auf. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob dieser Streikausschluss rechtmäßig ist. Um eine sachgerechte Antwort zu entwickeln, wurden zunächst die miteinander konfligierenden Rechtsgüter - kirchliches Selbstbestimmungsrecht und Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ergibt - in ihrer jeweiligen Reichweite untersucht. Wichtig war auch ein Blick auf europa- und völkerrechtliche Regelungen. Anschließend wurde die Methode festgelegt, anhand derer ein Ausgleich der aufeinandertreffenden Rechtspositionen erfolgen kann. Im Anschluss konnte ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden, der sowohl den grundgesetzlichen als auch den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Der kirchliche Streikausschluss ist hiernach haltbar, wenn den Beschäftigten und Koalitionen ausreichende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen eingeräumt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 17
I. Problemstellung 17
1. Einordnung und Darstellung des Problems 18
2. Relevanz und Aktualität des Problems 19
3. Ziel der Monographie und Gang der Untersuchung 21
II. Die Praxis der Kirchen bei der Regelung von Arbeitsbedingungen 24
1. Die Möglichkeiten zur Regelung von Arbeitsbedingungen 24
a) Regelung im Rahmen des Ersten Weges 24
b) Regelung im Rahmen des Zweiten Weges 24
c) Regelung im Rahmen des Dritten Weges 25
2. Gebrauch der dargestellten Möglichkeiten durch die Kirchen 25
§ 2 Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III 1 WRV 28
I. Systematik und Rechtsnatur des Selbstbestimmungsrechts 28
1. Verhältnis des Selbstbestimmungsrechts zu den Gewährleistungen der Glaubensfreiheit 29
a) Herleitung eines Rechts auf Selbstbestimmung aus der Glaubensfreiheit 29
aa) Kollektive Glaubensfreiheit 30
bb) Recht auf Selbstbestimmung 31
b) Reichweite dieses Rechts auf Selbstbestimmung 31
aa) Der Meinungsstand 31
bb) Stellungnahme und Ergebnis 34
(1) Die Einheit der Verfassung als Ausgangspunkt 34
(2) Keine sich vollständig überdeckenden Regelungsgegenstände von Art. 4 I, II GG und Art. 140 GG i.V.m. 137 III 1 WRV 34
(3) Zum Argument der Schutzpflichtendimension 36
cc) Ermächtigungsgrundlage für das kirchliche Dienstrecht und den Streikausschluss 38
2. Rechtsnatur des Selbstbestimmungsrechts 39
a) Das Selbstbestimmungsrecht als Kollisionsnorm? 40
b) Das Selbstbestimmungsrecht als Freiheitsrecht 41
aa) Argumente für einen freiheitsrechtlichen Charakter des Selbstbestimmungsrechts 41
bb) Das Selbstbestimmungsrecht als echtes Grundrecht? 43
cc) Bedenken gegen eine Einordnung als Grundrecht 44
dd) Ergebnis zur Rechtsnatur des Selbstbestimmungsrechts 45
II. Persönlicher Schutzbereich 46
1. Originäre Träger des Selbstbestimmungsrechts 46
2. Kirchliche Einrichtungen als Träger des Selbstbestimmungsrechts? 47
a) Der Meinungsstand 48
b) Stellungnahme 50
aa) Der Gesetzeswortlaut 50
bb) Die Gesetzessystematik 51
cc) Die Gesetzeshistorie 52
dd) Der Sinn und Zweck der Norm 53
c) Originäre oder abgeleitete Trägerschaft des Selbstbestimmungsrechts 54
d) Voraussetzungen für eine Erstreckbarkeit 55
aa) Die Rechtsprechung 56
bb) Die Meinungen in der Rechtslehre 58
cc) Stellungnahme 59
(1) Das Selbstverständnis der Kirchen als Ausgangspunkt für eine Zuordnung 59
(2) Erforderlichkeit von Einflussmöglichkeiten auf die Einrichtung 59
(3) Ausmaß der erforderlichen Einflussmöglichkeit 60
(4) Ergebnis 61
III. Sachlicher Schutzbereich: Selbstständige Regelung eigener Angelegenheiten 62
1. Bestimmung des Begriffs der eigenen Angelegenheiten 62
a) Ansätze in der Weimarer Republik 62
b) Darstellung der Rechtsprechung des BVerfG 64
aa) Bestimmung kraft Natur der Sache 64
bb) Bestimmung anhand des Selbstverständnisses 64
c) Der Meinungsstand in der heutigen Rechtslehre 64
d) Stellungnahme 65
aa) Für eine Bestimmung anhand des Selbstverständnisses sprechende Gründe 65
bb) Entgegenstehen des Gesetzeswortlauts und der Historie? 67
cc) Grenzen bei der Berücksichtigung des Selbstverständnisses 67
dd) Ergebnis 68
2. Beschäftigung von Personal als eigene Angelegenheit 69
3. Geltung kirchlichen Rechts bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern 70
a) Vorrang des staatlichen Rechts 71
b) Vorrang des Kirchenrechts 72
c) Stellungnahme und Ergebnis 72
d) Modifikationen des staatlichen Arbeitsrechts 74
aa) Der Grundsatz der Dienstgemeinschaft als zentrales Merkmal des kirchlichen Dienstes 75
bb) Folgerungen aus dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft 77
IV. Schranken des Selbstbestimmungsrechts 80
1. Begriff des für alle geltenden Gesetzes 80
a) Für alle geltende Gesetze in der Weimarer Republik 80
b) Rechtsprechung des BVerfG 81
aa) Bereichslehre und Jedermann-Formel 81
bb) Schranke als Abwägungsprogramm 82
c) Die Meinungen aus der Literatur 83
d) Stellungnahme 83
aa) Gegen die Ansätze aus der Weimarer Republik sprechende Gründe 83
bb) Kritik an Bereichslehre und Jedermannformel 84
cc) Schrankenregelung als Abwägungsprogramm 85
dd) Ausgestaltung der Abwägung 85
2. Arbeitskampfrecht als Schranke des Selbstbestimmungsrechts? 89
a) Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage? 89
b) Keine Grundrechtsbindung der Kirchen? 90
V. Zwischenergebnis 93
§ 3 Europäischer Kirchenstatus 95
I. Unionsrechtlicher Status der Religionsgesellschaften 95
1. Ansätze vor dem Vertrag von Lissabon 96
2. Rechtslage nach dem Vertrag von Lissabon 99
II. Rechtslage nach der EMRK 102
1. Art. 9 EMRK 102
2. Die neueren Urteile des EGMR mit Bezug zum Selbstbestimmungsrecht 104
III. Auswirkungen auf das deutsche Staatskirchenrecht und Zwischenergebnis 108
§ 4 Das Streikrecht aus nationaler Sicht 110
I. Herleitung aus Art. 9 III 1 GG 110
1. Streik als Vorenthaltung der Arbeitsleistung 110
2. Art. 9 III 1 GG als Rechtfertigungsgrund 112
a) Notwendigkeit der Anerkennung des Streiks 112
b) Schutzbereich: Von der Koalitionsfreiheit zum Arbeitskampf 115
c) Von der Kernbereichslehre zum Schutz aller koalitionsspezifischen Verhaltensweisen 118
II. Genaue Reichweite des Streikrechts 119
1. Systemimmanente Grenzen des Streikrechts? 119
a) Funktionszusammenhang zwischen Tarifautonomie und Arbeitskampf 120
b) Neuere Tendenzen in der Rechtsprechung des BAG 125
aa) Einwände in tariffunktionaler Hinsicht 127
bb) Neues Verständnis von der Reichweite des Arbeitskampfrechts 130
(1) Kritik der Rechtslehre an dem neuen Verständnis des BAG 132
(2) Stellungnahme 132
(a) Gegenüberstellung der methodischen Ansatzpunkte 133
(b) Das Arbeitskampfrecht als natürliche oder normgeprägte Freiheit? 134
(c) Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Rahmens 136
(d) Umfang der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis 138
(e) Ergebnis 140
2. Eigenständiges Grundrecht auf Streik? 141
III. Grenzen des Arbeitskampfrechts 144
1. Kein ausdrücklicher Schrankenvorbehalt 144
2. Kollidierendes Verfassungsrecht als Schranke 144
IV. Zwischenergebnis 146
§ 5 Das Streikrecht im europäischen Verständnis und in völkerrechtlichen Verträgen 147
I. Unionsrechtliche Vorgaben 147
1. Bereichsausnahme des Art. 153 VAEUV 148
2. Art. 6 III EUV 149
3. Art. 28 GRC 152
a) Die Ansichten in der Literatur zu dem Verweis auf mitgliedstaatliches Recht 153
b) Stellungnahme 154
4. Die Rechtsprechung des EuGH 157
a) Inhalt der Rechtsprechung 157
b) Auswirkungen der Rechtsprechung auf ein Streikrecht kirchlicher Mitarbeiter 159
II. Völkerrechtliche Vorgaben 162
1. Art. 6 Nr. 4 ESC 162
a) Bedenken gegen die ESC-Konformität des deutschen Arbeitskampfrechts 163
b) Stellungnahme 163
c) Verbindlichkeit der Empfehlungen des Ministerkomitees 165
2. Übereinkommen im Rahmen der IAO 166
3. Art. 11 EMRK 167
a) Der Wortlaut des Art. 11 EMRK 167
b) Die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 11 I EMRK 168
c) Denkbare Folgen der Entscheidungen 170
aa) Praktische Auswirkungen auf das deutsche Streikrecht 170
bb) Folgerungen für den kirchlichen Streikausschluss 172
d) Einschränkbarkeit des Streikrechts nach Art. 11 II EMRK 173
e) Pflicht zur Anpassung des deutschen Arbeitskampfrechts? 175
aa) Bindungswirkung der Entscheidungen 175
bb) Übertragbarkeit der Entscheidungen auf die deutsche Rechtslage 176
cc) Bedeutung der Entscheidungen für den nach deutschem Recht erforderlichen Tarifbezug 178
(1) Grenzen völkerrechtsfreundlicher Auslegung 178
(2) Anwendung dieser Grundsätze auf den Tarifbezug 181
f) Ergebnis 185
III. Zwischenergebnis 186
§ 6 Konfliktlösungsvorschläge für den sog. Dritten Weg 187
I. Die bestehenden Lösungsansätze 187
1. Lösung zu Gunsten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts 187
a) Absoluter Vorrang des Selbstbestimmungsrechts 187
b) Abwägung zu Gunsten des Streikausschlusses 190
2. Lösung zu Gunsten des Streikrechts 191
a) Absoluter Vorrang des Streikrechts 191
b) Abwägung zu Gunsten des Streikrechts 195
3. Lösung zu Gunsten eines eingeschränkten Streikrechts 197
a) Keine Erforderlichkeit eines Streikrechts bei Gleichwertigkeit von Drittem Weg und Tarifvertragssystem 198
aa) Gleichwertigkeit 199
bb) Entscheidung des BAG 199
cc) Keine Gleichwertigkeit 200
b) Differenzierung nach Kern- und Randbereich im Rahmen der Angemessenheitsprüfung 201
II. Eigener Ansatz 203
1. Konfliktlösungsmechanismus 203
a) Unterschiedlicher Rang der kollidierenden Rechte? 203
aa) Vorrang des Streikrechts? 203
bb) Vorrang des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts? 206
b) Gleichrangigkeit 207
2. Dogmatische Ausgangslage der Kollision 208
a) Grundrechtskollision 208
b) Bedenken gegen eine Lösung anhand dieses Ansatzes 209
3. Prüfansatz 210
a) Verfassungsunmittelbare Begrenzung der Koalitionsfreiheit 210
b) Grenze ist das für alle geltende Gesetz 212
c) Konkretisierung der Schrankenbestimmung 215
4. Abwägung der betroffenen Güter 220
a) Abwägungsansatz 220
b) Grundsätzliche Möglichkeit zum Dritten Weg 223
c) Anforderungen an den Dritten Weg 224
aa) Gleichartigkeit von Drittem Weg und Tarifvertragssystem erforderlich? 224
bb) Gleichgewicht aufgrund der Kommissionsbesetzung im Dritten Weg 226
cc) Mechanismus zur Konfliktlösung 229
(1) Verbindliche Schlichtung 230
(a) Schlichtungsverfahren unter Vorsitz einer neutralen Person 230
(b) Schlichtungsverfahren mit zwei Vorsitzenden 233
(c) Kritik an einem verbindlichen Schlichtungsverfahren und Gegenkritik 234
(2) Letztentscheidungsrecht des Bischofs 237
dd) Funktionsfähigkeit 240
ee) Verbindlichkeit der Beschlüsse 241
ff) Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften 244
(1) Schwierigkeiten bei der Beteiligung von Gewerkschaften 244
(2) Mitwirkungsmöglichkeiten der Gewerkschaften an der Regelungsfindung 245
(3) Sonstige Betätigungsmöglichkeiten der Gewerkschaften im kirchlichen Bereich 249
gg) Zwischenergebnis zu den Anforderungen an den Dritten Weg 250
d) Wertungsmäßige Korrektur? 251
e) Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Vorgaben 253
aa) Möglichkeit zum Systemwechsel? 253
bb) Streik im Dritten Weg? 257
cc) Kollektive Maßnahmen im Dritten Weg? 259
(1) Prüfansatz für die Beurteilung der Zulässigkeit derartiger Maßnahmen 260
(2) Aktive Mittagspausen 261
(3) Demonstrationen und Protestmaßnahmen 262
f) Völkerrechtskonformität eines Streikausschlusses 266
aa) Erfordernis eines Ausgleichs 266
bb) Berücksichtigungspflicht der Entscheidungen zum Beamtenstreik? 269
cc) Prüfdichte und Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten 271
dd) Konventionskonformität des Streikausschlusses 274
(1) Abwägungsmethode 274
(2) Güterabwägung 276
(a) Eingriff in den Kernbereich kirchlicher Selbstbestimmung durch ein Streikrecht 276
(b) Unangemessene Benachteiligung durch Streikausschluss und Dritten Weg? 277
(c) Kompensation für den Wegfall von Tarifautonomie und Streikrecht 278
(d) Beteiligung der Gewerkschaften 279
(e) Kein geteiltes Streikrecht und kein Streik im Dritten Weg 282
ee) Folgen eines unterstellten, vom EGMR festgestellten Konventionsverstoßes 285
ff) Ergebnis 288
5. Ergebnis zum Streikausschluss im Dritten Weg 289
§ 7 Konfliktlösungsvorschläge für den sog. Zweiten Weg 290
I. Begriff und Ausgestaltung des Zweiten Weges 290
1. Der Zweite Weg der Nordelbischen Kirche 291
2. Der Zweite Weg der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 294
3. Die Regelungen des ARGG-EKD zum Zweiten Weg 295
II. Rechtliche Beurteilung 296
1. Übernahme des Tarifvertragssystems? 296
a) Abweichungen des Zweiten Wegs vom staatlichen Tarifvertragssystem 296
b) Gründe, die für eine Einordnung der Regelungswerke als Tarifverträge sprechen 298
2. Vereinbarung des Streikausschlusses 300
a) Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Friedenspflicht 300
b) Grenzen derartiger Vereinbarungen 302
c) Folgen der Friedenspflicht 303
3. Zulässigkeit des absoluten Streikausschlusses 305
a) Grundlage des Streikausschlusses und Prüfungsansatz 305
b) Güterabwägung 307
aa) Möglichkeit zur Mitwirkung 307
bb) Arbeitskampfsurrogat 309
c) Vergleich mit dem Dritten Weg 313
d) Streikausschluss aufgrund der Parität? 314
aa) Herleitung und Inhalt des Paritätsgrundsatzes 314
bb) Paritätsstörung durch Streiks? 316
(1) Ist die fehlende Aussperrungsmöglichkeit paritätsrelevant? 316
(2) Führt ein Streikrecht zur Imparität? 317
(a) Aussitzen als Mittel zur Bewahrung der Parität? 319
(b) Einsatz von Arbeitnehmern nach dem AÜG 321
(3) Folgen der Imparität 324
e) Ergebnis zum Zweiten Weg 325
§ 8 Zusammenfassung der Ergebnisse 327
I. Das Selbstbestimmungsrecht 327
II. Das Streikrecht 329
III. Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen 330
1. Bei Anwendung des Dritten Weges 330
2. Bei Anwendung des Zweiten Weges 333
Literaturverzeichnis 335
Sachwortverzeichnis 358