Das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt im Einkommensteuerrecht
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Das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt im Einkommensteuerrecht
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 97
(2015)
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Konrad Grünwald wurde 1984 in Filderstadt geboren. Nach der Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg, die er als Diplom-Finanzwirt (FH) im Jahr 2006 abschloss, studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Nach dem Ersten Staatsexamen in 2011 war er bis April 2015 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Seiler, Universität Tübingen. Das Zweite Staatsexamen legte er im Jahr 2015 ab. Konrad Grünwald ist seit Mai 2015 im Bereich Steuerrecht bei einer renommierten Großkanzlei in Stuttgart tätig.Abstract
Der Steuertatbestand setzt sich aus den Tatbestandsmerkmalen Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz zusammen. Ein gerechtes Steuersystem lässt sich nur erreichen, wenn bereits Steuersubjekt und Steuerobjekt sowie die »Zurechnung« als Verbindungselement jeweils einzeln, aber auch in ihrer Gesamtheit innerhalb des vom Grundgesetz vorgegebenen Rahmens vom Gesetzgeber ausgewählt und näher ausgestaltet werden. Daher zeigt die vorliegende Arbeit zunächst die verfassungs- und europarechtlichen Maßstäbe der Ertragsbesteuerung und deren Folgen für das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt auf. Anschließend wird die legislative Grundentscheidung zum Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt herausgearbeitet und aufgezeigt, dass dem derzeitigen Einkommensteuerrecht mit der Ausrichtung des Steuertatbestandes am Individuum und am Markteinkommensgedanken eine erkennbare Grundstruktur zugrundeliegt. Diese Erkenntnisse werden dann zur Lösung verschiedener aktueller einkommen- und körperschaftsteuerlicher Streitfragen, wie beispielsweise die Buchwertfortführung bei Übertragungen zwischen personenidentischen Schwester-Personengesellschaften oder der Untergang des Verlustvortrags nach § 8c KStG, genutzt.An equitable tax system requires the taxable entity and tax object as well as the »attribution« as the connecting element to be selected and designed in detail by the legislative authority within the limits prescribed by the German Constitution. First, the constitutional and European legal standards of income taxation are presented, second the legislative principle decision regarding the connection between taxable entity and tax object will be elaborated on and used to solve various current income tax and corporate income tax issues.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
Einleitung: Problemaufriss und Gang der Untersuchung | 23 | ||
Erstes Kapitel: Verfassungs- und europarechtliche Maßstäbe der Ertragsbesteuerung | 26 | ||
A. Verfassungsrechtliche Maßstäbe der Ertragsbesteuerung | 26 | ||
I. Die Rechtfertigung der Ertragsbesteuerung | 26 | ||
1. Erfordernis der Rechtfertigung von Steuern | 26 | ||
2. Die Steuerstaatlichkeit als Voraussetzung für die Erhebung von Steuern dem Grunde nach | 27 | ||
3. Rechtfertigung des Einkommensteuer | 28 | ||
II. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit | 29 | ||
1. Inhalt des Leistungsfähigkeitsprinzips | 29 | ||
2. Sachliche Konkretisierungen | 30 | ||
3. Persönliche Konkretisierung: Das Subjekt steuerlicher Leistungsfähigkeit | 32 | ||
a) Das Markthandeln als maßgebliches Kriterium für die Zuordnung steuerlicher Leistungsfähigkeit | 32 | ||
b) Die natürliche Person als Subjekt steuerlicher Leistungsfähigkeit | 32 | ||
c) Die steuerliche Leistungsfähigkeit von Personenmehrheiten und juristischen Personen | 33 | ||
aa) Die wirtschaftliche Betrachtung des Markthandelns von Personenzusammenschlüssen | 33 | ||
bb) Der Einfluss des Art. 19 Abs. 3 GG auf das Markthandeln von Personenzusammenschlüssen | 33 | ||
d) Die Individualbesteuerung – ein Prinzip mit Verfassungsrang? | 36 | ||
III. Das Gebot der Folgerichtigkeit im Steuerrecht | 37 | ||
1. Die legislative Grundentscheidung als Basis einer Folgerichtigkeitsprüfung | 38 | ||
2. Rechtfertigungsmöglichkeit und Ausnahme vom Folgerichtigkeitsgebot beim Systemwechsel | 39 | ||
IV. Finanzverfassungsrechtliche Vorgaben | 39 | ||
1. Bestandschutz des Steuersystems und der Einzelsteuern | 40 | ||
2. Verfassungsrechtliche Bindung des Gesetzgebers bei der konkreten Ausgestaltung der Einzelsteuergesetze | 42 | ||
V. Zivilrechtliche Einwirkungen über das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung | 44 | ||
B. Europarechtliche Maßstäbe der Ertragsbesteuerung | 47 | ||
I. Ausdrückliche primärrechtliche und sekundärrechtliche Vorgaben | 47 | ||
II. Mittelbare, aus den Grundfreiheiten abgeleitete Vorgaben | 48 | ||
III. Zusammenfassung: Der Einfluss des Unionsrechts auf das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt | 50 | ||
Zweites Kapitel: Steuersubjekt und Steuerobjekt | 51 | ||
A. Das Steuersubjekt | 51 | ||
I. Begriffsbestimmung und Abgrenzung | 51 | ||
II. Das Steuersubjekt im geltenden Einkommensteuerrecht | 53 | ||
1. Die Grundentscheidung des § 1 EStG: Steuersubjektivität natürlicher Personen | 53 | ||
2. Erscheinungsformen einkommensteuerrechtlicher Steuersubjektivität | 54 | ||
a) Die unbeschränkte Steuerpflicht | 54 | ||
b) Die beschränkte Steuerpflicht | 54 | ||
c) Sondertatbestände | 55 | ||
aa) Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG | 55 | ||
bb) Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG | 56 | ||
cc) Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 AStG | 57 | ||
(1) Inhalt und Ziel der Regelung | 57 | ||
(2) Unionsrechtskonformität des § 2 Abs. 1 AStG | 58 | ||
3. Der Inlandsbezug als völkerrechtliche Voraussetzung nationaler Besteuerung | 60 | ||
B. Das Steuerobjekt | 62 | ||
I. Begriffsbestimmung | 62 | ||
II. Das Steuerobjekt im geltenden Einkommensteuerrecht | 62 | ||
C. Inlandsbezug des Steuersubjekts und Umfang der Steuerpflicht – eine erste Verbindung von Steuersubjekt und Steuerobjekt | 65 | ||
I. Die Besteuerung nur inländischer Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger | 65 | ||
II. Die Besteuerung des Welteinkommens unbeschränkt Steuerpflichtiger | 66 | ||
D. Zusammenfassung | 68 | ||
Drittes Kapitel: Das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt im Einkommensteuerrecht | 69 | ||
A. Die Zurechnung als Bindeglied zwischen Steuersubjekt und Steuerobjekt | 69 | ||
B. Der Grundtatbestand der Zurechnung | 69 | ||
C. Objektbezogene Modifikationen der Regelstruktur bei latenten Einkünften | 71 | ||
I. Zurechnung latenter Einkünfte | 71 | ||
1. Entstehung und Begriff | 71 | ||
2. Probleme der Zurechnung latenter Einkünfte | 73 | ||
II. Zurechnung stiller Reserven bei Auseinanderfallen von Marktteilnahme und Realisation | 74 | ||
1. Zurechnung von im Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven | 74 | ||
a) Grundprinzip | 74 | ||
aa) Der Grundfall der Realisierung stiller Reserven durch Veräußerung und die Anbindung an das Steuersubjekt | 74 | ||
bb) Der Sonderfall der Realisierung stiller Reserven durch Entnahme und die Anbindung an die betriebliche Sphäre des Steuersubjekts | 75 | ||
(1) Die Anbindung an die einzelnen Erwerbsgrundlagen | 75 | ||
(2) Erweiterung der Anbindung durch § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG | 77 | ||
cc) Die Anbindung der stillen Reserven an das nationale Besteuerungsrecht | 79 | ||
dd) Zusammenfassung – Die dreiseitige Anbindung stiller Reserven als Grundentscheidung | 80 | ||
b) Modifikationen des Grundprinzips | 81 | ||
aa) Die interpersonelle Verlagerung stiller Reserven durch § 6 Abs. 3 EStG | 81 | ||
(1) Der Ausnahmecharakter des § 6 Abs. 3 EStG | 81 | ||
(2) Rechtfertigung der nicht folgerichtigen Umsetzung des Grundprinzips | 84 | ||
bb) Die Übertragung stiller Reserven auf andere Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 6b EStG | 85 | ||
(1) Steuersystematische Einordnung: § 6b EStG als Ausnahmeregelung | 85 | ||
(2) Rechtfertigung der nicht folgerichtigen Umsetzung des Grundprinzips | 86 | ||
2. Zurechnung von im Privatvermögen entstandenen stillen Reserven | 88 | ||
a) Grundprinzip: Die nur einseitige Anbindung der stillen Reserven | 88 | ||
b) Modifikation des Grundprinzips durch Fortführung der Anschaffungskosten durch den Rechtsnachfolger bei unentgeltlichen Übertragungen | 90 | ||
III. Die Zurechnung konkretisierter latenter Einkünfte bei Auseinanderfallen von Marktteilnahme und Realisation | 92 | ||
1. Grundsatz der Zurechnung konkretisierter latenter Einkünfte | 92 | ||
a) Die Anbindung der konkretisierten latenten Einkünfte an das Steuersubjekt | 92 | ||
b) Die Anbindung an die Erwerbsgrundlage bzw. die betriebliche oder private Sphäre sowie an das nationale Besteuerungsrecht | 94 | ||
aa) Die dreiseitige Anbindung konkretisierter latenter Einkünfte der Gewinneinkunftsarten | 94 | ||
bb) Die nur einseitige Anbindung konkretisierter latenter Einkünfte der Überschusseinkunftsarten | 95 | ||
(1) Keine Anbindung der latenten Einkünfte an die Erwerbsgrundlage | 95 | ||
(2) Keine Anbindung an das nationale Besteuerungsrecht | 96 | ||
2. Modifikationen der Grundentscheidung | 97 | ||
a) Die interpersonelle Verlagerung konkretisierter latenter Einkünfte der Gewinnereinkunftsarten durch § 6 Abs. 3 EStG | 97 | ||
b) Der doppelte Regelungscharakter des § 24 Nr. 2 EStG bei der Zurechnung nachträglicher Einkünfte | 98 | ||
aa) Der Zufluss von Einkünften nach Aufgabe der Erwerbsgrundlage als Bestätigung der Grundentscheidung | 98 | ||
bb) Der Zufluss nachträglicher Einkünfte beim Rechtsnachfolger als Modifikation der Grundentscheidung | 98 | ||
(1) § 24 Nr. 2 Hs. 2 EStG als besteuerungslückenfüllende Vorschrift | 98 | ||
(2) Der Übergang latenter Einkünfte auf den Rechtsnachfolger | 99 | ||
(3) Rechtfertigung der Ausnahmeregelung | 101 | ||
IV. Die Zurechnung aufschiebend bedingter latenter Einkünfte bei Auseinanderfallen von Marktteilnahme und Realisation | 102 | ||
1. Grundsatz der Zurechnung aufschiebend bedingter latenter Einkünfte | 102 | ||
2. Modifikationen der Grundentscheidung | 103 | ||
3. Die Besteuerung der Hinterbliebenenbezüge als nur scheinbare Modifikation der Grundentscheidung | 104 | ||
V. Gemeinsamkeiten der objektbezogenen Modifikationen | 105 | ||
D. Subjektbezogene Modifikationen der Regelstruktur | 106 | ||
I. Die Gemeinschaft zweier Steuersubjekte im Rahmen der Ehegattenveranlagung | 106 | ||
1. Technische Ausgestaltung undmaterielle Wirkung der Zusammenveranlagung | 106 | ||
2. Art. 6 Abs. 1 GG als externe Vergleichsgröße einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung | 107 | ||
II. Die gemeinsame Marktteilnahme mehrerer Personen über die Mitunternehmerschaft | 108 | ||
1. Die steuersystematische Stellung der Mitunternehmerschaft im Einkommensteuerrecht | 108 | ||
2. Materielle Folgen der Gewinnermittlung beim gemeinsamen Gewerbebetrieb aller Mitunternehmer | 111 | ||
3. Die Anbindung stiller Reserven bei gemeinschaftlichem Markthandeln | 114 | ||
a) Grundprinzip: Die dreiseitige Anbindung stiller Reserven | 114 | ||
aa) Die Anbindung der stillen Reserven an das Steuersubjekt | 114 | ||
(1) Die Anbindung stiller Reserven des Gesamthandsbereichs | 114 | ||
(2) Die Anbindung stiller Reserven des Sonderbereichs | 116 | ||
bb) Die Anbindung an das nationale Besteuerungsrecht | 116 | ||
cc) Die sachliche Anbindung der stillen Reserven im Sonderbereich | 116 | ||
(1) Die Anbindung an den Sonderbereich des Mitunternehmers | 116 | ||
(2) Die Erweiterung der sachlichen Anbindung auf die betriebliche Sphäre durch § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG | 117 | ||
dd) Die sachliche Anbindung der stillen Reserven im Gesamthandsbereich | 118 | ||
(1) Die anteilige Anbindung an die Erwerbsgrundlage des Steuersubjekts | 118 | ||
(2) Die nur punktuelle und nicht generelle Erweiterung der sachlichen Anbindung durch § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG | 118 | ||
ee) Zusammenfassung | 120 | ||
b) Modifikationen des Grundprinzips | 120 | ||
aa) Die interpersonelle Verlagerung stiller Reserven durch § 6 Abs. 3 EStG | 120 | ||
bb) Die interpersonelle Verlagerung stiller Reserven durch § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG | 121 | ||
4. Sonderproblem: Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen verschiedener Mitunternehmerschaften | 123 | ||
a) Einfachgesetzliche Rechtslage | 123 | ||
b) Die Buchwertfortführung als Gebot der Folgerichtigkeit | 126 | ||
aa) Der Anteil am gemeinsamen Gewerbebetrieb als Teil der gesamten betrieblichen Sphäre des Mitunternehmers | 126 | ||
bb) Keine Rechtfertigung der fehlenden folgerichtigen Umsetzung | 128 | ||
cc) Ergebnis: Die Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG | 130 | ||
III. Die Zurechnung von Drittverhalten durch § 6 Abs. 5 Sätze 4 und 6 EStG als weitere subjektbezogene Modifikation | 130 | ||
IV. Der Einfluss der Gesamtrechtsnachfolge auf die Steuersubjektivität | 133 | ||
1. Die Gesamtrechtsnachfolge in einkommensteuerliche Positionen | 133 | ||
a) Die zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB | 133 | ||
b) Die begrenzte Wirkung des § 45 Abs. 1 Satz 1 AO auf die Rechtsnachfolge in steuerliche Positionen | 135 | ||
2. Das Sonderproblem der Rechtsnachfolge in Verluste | 138 | ||
a) Der Verlustvortrag nach § 10d EStG | 138 | ||
b) Der Übergang des verbleibenden Verlustvortragsauf den Gesamtrechtsnachfolgerals möglichesubjektbezogene Modifikation | 138 | ||
c) Die Behandlung des steuerlichen Verlustvortrags beim Tod eines Steuersubjekts im geltenden Einkommensteuerrecht | 139 | ||
aa) Rechtsprechungsentwicklung zur Vererblichkeit des Verlustvortrags und die Bedeutung der Streitfrage nach der Entscheidung des Großen Senats | 139 | ||
bb) De lege lata kein Übergang des Verlustvortrags auf den Gesamtrechtsnachfolger | 140 | ||
(1) Der Verlustvortrag als Vermögenswert im Sinne des § 1922 BGB? | 140 | ||
(2) Keine Möglichkeit eines Umkehrschlusses aus steuerrechtlichen Spezialregelungen zum Verlustuntergang | 141 | ||
(3) Keine analoge Anwendung des § 15a Abs. 2 EStG | 142 | ||
(4) Kein Übergang des Verlustvortrags aufgrund der interpersonellen Verlagerung latenter Einkünfte | 142 | ||
(5) Zusammenfassendes Ergebnis | 143 | ||
d) Der Übergang des Verlustvortrags als notwendige subjektbezogene Modifikation de lege ferenda? | 144 | ||
aa) Die Vererblichkeit des Verlustvortrags als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips | 144 | ||
bb) Der Übergang des Verlustvortrags als Gebot der Folgerichtigkeit | 146 | ||
(1) Der Bezug der latenten Einkünfte zur Erwerbsgrundlage als Unterscheidungskriterium | 147 | ||
(2) Keine weitere Systemdurchbrechung durch das Folgerichtigkeitsprinzip | 148 | ||
e) Zusammenfassung | 149 | ||
Viertes Kapitel: Körperschaftsteuer (Anhang) | 150 | ||
A. Steuersubjekt und Steuerobjekt im Körperschaftsteuerrecht | 150 | ||
I. Das Steuersubjekt | 150 | ||
1. § 1 KStG als Grundregel | 150 | ||
2. Besonderheiten | 151 | ||
a) Die Betriebe gewerblicher Art | 151 | ||
b) Die körperschaftsteuerliche Organschaft | 152 | ||
II. Das Steuerobjekt | 154 | ||
B. Die Verbindung von Körperschaftsteuer- und Einkommensteuersystem als legislative Grundentscheidung | 154 | ||
I. Die Ausrichtung der Besteuerung an der natürlichen Person im früheren Vollanrechnungsverfahren | 155 | ||
II. Die typisierte gleichheitsgerechte Besteuerung der natürlichen Person im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren | 155 | ||
1. Gründe für die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens | 155 | ||
2. Das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren – weiterhin bestehende Ausrichtung der Besteuerung an der natürlichen Person oder Systemwechsel? | 156 | ||
a) Die Besteuerung der Körperschaft und ihrer Anteilseigner im derzeitigen Teileinkünfteverfahren | 156 | ||
b) Die Gesamtsteuerbelastung im Teileinkünfteverfahren als Indiz für eine Ausrichtung der Besteuerung an der natürlichen Person | 158 | ||
c) Die Abmilderung der Doppelbelastung als typisierte leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung der jeweiligen Anteilseigner | 159 | ||
aa) Die gesetzgeberische Zielvorstellung | 159 | ||
bb) Das Teileinkünfteverfahren als noch zulässige Typisierung | 160 | ||
cc) Ergebnis: Die stellvertretende Marktteilnahme des Körperschaftsteuersubjekts | 161 | ||
d) Bestätigung der Grundentscheidung für die Ausrichtung der Besteuerung an der natürlichen Person im geltenden Recht | 162 | ||
aa) Vermeidung steuerlicher Doppelbelastung durch § 8b Abs. 1 KStG | 162 | ||
bb) Die Besteuerung der Anteilseigner einer REIT-AG | 163 | ||
III. Folgewirkungen der Grundentscheidung | 164 | ||
1. Die Zurechnung des fremden Steuerobjekts zum Körperschaftsteuersubjekt | 164 | ||
2. Die Anbindung der stillen Reserven | 164 | ||
3. Erforderliche Folgeanpassungen aufgrund der technisch getrennten Steuersysteme | 165 | ||
C. Einzelprobleme | 166 | ||
I. Die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung des § 3c Abs. 2 EStG und des § 8b Abs. 5 KStG | 166 | ||
1. Die Abzugsbeschränkungen und das objektive Nettoprinzip | 167 | ||
2. Keine Rechtfertigung der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips | 169 | ||
a) Keine Rechtfertigung durch die Steuersubjektivität der Körperschaft | 169 | ||
b) Keine Rechtfertigung aus Folgerichtigkeitsgesichtspunkten | 169 | ||
c) Ergebnis | 171 | ||
II. Die Mindestbeteiligungsquote des § 8b Abs. 4 KStG | 171 | ||
III. Der Untergang nicht genutzter Verluste nach § 8c KStG | 174 | ||
1. Regelungsinhalt | 174 | ||
2. Der körperschaftsteuerliche Verlustabzug im Spannungsfeld zwischen Steuersubjektivität der Körperschaft und Ausrichtung der Besteuerung an der natürlichen Person | 175 | ||
3. Auswirkungen einer Anteilsübertragung auf den Verlustabzug | 177 | ||
4. § 8c KStG als grob typisierende Missbrauchsvermeidungsvorschrift | 179 | ||
a) Der Anteilseignerwechsel als grundsätzlich geeignetes Anknüpfungskriterium für den Verlustuntergang | 179 | ||
b) Die Berücksichtigung der Konzernklausel, der stillen-Reserven-Klausel und der Sanierungsklausel im Rahmen der Typisierung | 181 | ||
c) Ergebnis | 183 | ||
IV. Der Ausschluss von der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG | 183 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussbetrachtung | 186 | ||
A. Zusammenfassung der Ergebnisse | 186 | ||
I. Aus der Grundstruktur des Einkommensteuergesetzes abgeleitete Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des Besteuerungssystems | 186 | ||
II. Die Zurechnung latenter Einkünfte bei Auseinanderfallen von Marktteilnahme und Realisation und die interpersonelle Verlagerung latenter Einkünfte als objektbezogene Modifikation | 187 | ||
1. Die dreiseitige Anbindung latenter Einkünfte der Gewinneinkunftsarten | 188 | ||
2. Die nur einseitige Anbindung latenter Einkünfte der Überschusseinkunftsarten | 188 | ||
3. Die gemeinsamen Voraussetzungen für die interpersonelle Verlagerung latenter Einkünfte | 190 | ||
III. Die Mitunternehmerschaft als Vehikel zur gemeinsamen Marktteilnahme | 190 | ||
IV. Das Körperschaftsteuersubjekt und die Ausrichtung der Besteuerung an der natürlichen Person | 192 | ||
B. Schlussbetrachtung | 193 | ||
Literaturverzeichnis | 194 | ||
Sachverzeichnis | 223 |