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Krainbring, J. (2015). Spenden- und Bettelbetrug?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54502-5
Krainbring, Jonas. Spenden- und Bettelbetrug?. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54502-5
Krainbring, J (2015): Spenden- und Bettelbetrug?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54502-5

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Spenden- und Bettelbetrug?

Krainbring, Jonas

Schriften zum Strafrecht, Vol. 282

(2015)

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About The Author

Jonas Krainbring, geb. 1983, ist Rechtsanwalt in Freiburg. Er hat von 2003 bis 2008 in Freiburg studiert und dort von 2008 bis 2010 sein Referendariat absolviert. Im Anschluss hieran war er bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Herrn Professor Dr. Roland Hefendehl angestellt. Hierbei lag der besondere Tätigkeitsfokus auf dem Betrugsstrafrecht, worin der Autor auch 2014 promoviert wurde. Aktuell beschäftigt er sich vor allem mit den rechtlichen Fragen im Rahmen des Betriebs von Geldspielautomaten. Zudem ist er aktives Mitglied des Musikernetzwerks Omaha Records.

Abstract

Die Untersuchung befasst sich mit der Frage nach der Strafbarkeit des sogenannten Spenden- und Bettelbetrugs. Hierbei gibt sie zunächst einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der bestehenden Ansichten. Vor allem aber bietet sie mit der objektiven Zurechnung und dort der Figur der eigenverantwortlichen Selbstschädigung einen Lösungsweg an, der die Verwendung ungeschriebener Tatbestandsmerkmale vermeidet und so versucht, eine klare Dogmatik zu fördern. Da das geschützte Rechtsgut des Betrugs allein im Vermögen gesehen wird und dem Spender auch bei einer Täuschung des Spendensammlers über den Verwendungszweck der Spende die eintretende Vermögensminderung stets bewusst ist - eine Kompensation durch Erreichung des Spendenzwecks wird abgelehnt -, wird eine Spende stets als eigenverantwortliche Selbstschädigung bewertet. Der Spendenbetrug wird somit entgegen der herrschenden Meinung nicht unter § 263 StGB subsumiert. Stattdessen wird eine Lösung über das UWG angeboten.»Charity Fraud?«

For about one hundred years there have been discussions going on about how to deal with the so called charity fraud under German criminal law. While cunsensus appears to be that this behavior should be punished as fraud there is no common reasoning why. This paper tries to analyze the different argumentations and then goes on to try and find a solution that both is easy to comprehend and can be neatly integrated into the prevalent penal dogmatics.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 11
I. Thema und Ziel der Arbeit 11
II. Darstellung 13
III. Anforderungen an eine Lösung 15
IV. Einführung in die Problematik 18
V. Gutachtenaufbau 20
B. Darstellung grundlegender Entscheidungen 22
I. BayObLG NJW 1952, 798 22
II. OLG Köln NJW 1979, 1419 22
III. OLG Düsseldorf NJW 1990, 2397 23
IV. LG Osnabrück MDR 1991, 468 23
V. BGH NJW 1995, 539 24
C. Das geschützte Rechtsgut beim Betrug 25
I. Relevanz für die weitere Untersuchung 25
II. Ermittlung des geschützten Rechtsguts 25
1. Vermögen 26
2. Dispositionsfreiheit 26
3. Recht auf Wahrheit 27
4. Treu und Glauben im Geschäftsverkehr/Sicherheit des Rechtsverkehrs 29
III. Ergebnis 30
D. Der Vermögens- und Schadensbegriff 31
I. Relevanz für die weitere Untersuchung 31
II. Der anzuwendende Vermögensbegriff 32
1. Juristischer Vermögensbegriff 32
2. Wirtschaftlicher Vermögensbegriff 33
a) Kommerzialisierung des angestrebten Zwecks 34
aa) Prestige und „warm glow“ 34
bb) Hack / Gerhold 37
b) Stellungnahme 39
c) Folgen für den Spendenbetrug 42
3. Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff 42
4. Personaler Vermögensbegriff 43
5. Normativ-ökonomischer / integrierter Vermögensbegriff 44
6. Intersubjektiver Vermögensbegriff (Hoyer) 45
7. Funktionaler Vermögensbegriff (Kindhäuser) 46
8. Zwischenergebnis 47
III. Der anzuwendende Schadensbegriff 48
1. Juristischer (subjektiver) Schadensbegriff 48
2. Personaler Schadensbegriff 49
3. Intersubjektiver Schadensbegriff (Hoyer) 51
4. Intersubjektiver Schadensbegriff (Kindhäuser) 52
5. Materialer Schadensbegriff (Cramer) 53
6. Objektiver / objektiv-individueller Schadensbegriff 54
7. Stellungnahme 56
IV. Ergebnis 74
E. Tatspezifische Sonderprobleme 75
I. Täuschung trotz ausdrücklich richtiger Angaben 75
II. Beachtlichkeit der Verwaltungskosten des Spendensammlers 79
1. Maximale Kostenhöhe 80
2. Täuschung über die Kostenhöhe 82
3. Ergebnis 83
III. Zweifel als Irrtum 83
1. Grad des Zweifels 84
2. Folgen für den Spendenbetrug (im engeren Sinne) 90
3. Folgen für den Bettelbetrug 90
IV. Kein Schaden aufgrund möglicher Vertragsbeseitigung 91
1. Kompensation durch Anfechtungsrecht 91
2. Kompensation durch Widerrufsrecht 92
3. Bestehen eines zivilrechtlichen Widerrufsrechts 93
4. Ergebnis 95
F. Behandlung des Spendenbetrugs in Rechtsprechung und Literatur 96
I. Einführung in die Darstellung 96
II. Selbstschädigung und Zweckverfehlung 97
1. Erfordernis einer unbewussten Selbstschädigung 97
a) Darstellung der Ansichten 97
b) Kritik 100
c) Ergebnis 106
2. Die Zweckverfehlungslehre 106
a) Inhalt der Zweckverfehlungslehre und Begründungsansätze 107
b) Verfassungswidrigkeit der Zweckverfehlungslehre? 109
c) Kritik an der Zweckverfehlungslehre 115
d) Ergebnis 123
III. Systematisierung der diskutierten Ansätze 124
1. Unproblematische Annahme eines Betrugs 124
2. Ansätze über die Täuschung 125
a) Darstellung der Ansätze 125
b) Kritik 131
3. Regressverbot 136
4. Einschränkung über den Kreis der geschützten Verfügungen 138
5. Ansätze über den Schadensbegriff 141
6. Ansätze über die Zurechnung des Schadens 146
IV. Zusammenfassung 151
G. Eigener Ansatz 152
I. Täuschung 153
II. Irrtum 154
III. Schaden 155
1. Betrugsrelevante Vermögensminderung (Vermögensverfügung) 155
2. Ausbleiben einer hinreichenden Kompensation 156
IV. Objektive Zurechnung des Schadens 157
1. Grundsätzliche Anwendbarkeit der Figur der objektiven Zurechnung 158
2. Abweichende Regelung durch den Gesetzgeber 159
3. § 263 StGB als von der objektiven Zurechnung abweichende Norm 162
4. Schutz (auch) der Dispositionsfreiheit 164
5. Objektive Zurechenbarkeit des Erfolgs beim Spendenbetrug 165
a) Eigenverantwortlichkeit des Opfers 166
b) Mittelbare Täterschaft des Täters-hinter-dem-Täter 176
6. Ergebnis bezüglich der objektiven Zurechnung 176
V. Keine Betrugsstrafbarkeit des sog. Spendenbetrugs 177
VI. Systematische und kriminalpolitische Kontrolle des Ergebnisses 177
1. Systematische Kontrolle 177
2. Kriminalpolitische Kontrolle 178
a) Erfassung durch die Sammlungsgesetze 178
b) Erfassung durch Untreue 180
c) Erfassung durch das UWG 181
d) Ergebnis 188
3. Ergebnis der Kontrolle 188
H. Zusammenfassung der Ergebnisse 190
Literaturverzeichnis 196
Sachverzeichnis 219