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Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht

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Thanos, I. (2015). Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54523-0
Thanos, Ioannis. Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54523-0
Thanos, I (2015): Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54523-0

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Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht

Thanos, Ioannis

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 172

(2015)

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About The Author

Ioannis Thanos (geboren 1979) studierte Rechtswissenschaft an der Universität Athen. 2004 absolvierte er den Aufbaustudiengang »Master of European Studies« an der Universität Tübingen. Seit 2010 ist er für internationale Wirtschaftskanzleien als Associate im Bereich des deutschen und EU-Wettbewerbsrechts tätig. 2014 wurde er durch die juristische Fakultät der Universität Hamburg promoviert.

Abstract

Ioannis Thanos untersucht das Verhältnis zwischen dem EU-Kartellverfahrensrecht und den in der EU-Grundrechtecharta und der EMRK niedergelegten Grundrechten. Während der freie Wettbewerb grundrechtliche Freiheit voraussetzt, ermächtigt der Schutz des freien Wettbewerbs die Kommission zu Grundrechtseingriffen.

Ausgehend von der Feststellung, dass die im EU-Kartellverfahren verhängten Bußgelder als strafrechtliche Sanktionen zu betrachten sind, wird unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR die Reichweite einer Reihe von Grundrechtsverbürgungen, wie beispielsweise dem Aussageverweigerungsrecht bei Gefahr der Selbstbezichtigung, dem Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre und dem »Ne bis in idem«-Grundsatz, im EU-Kartellverfahren untersucht. Der Autor schlägt eine im Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta und die EMRK geboten erscheinende Erweiterung der Tragweite dieser Grundrechtsverbürgungen im EU-Kartellverfahren vor.
»The Scope of Fundamental Rights in Public Enforcement of EU Competition Law«

The thesis examines the relationship between public enforcement of EU competition law and the fundamental rights enshrined in the EU Charter of Fundamental Rights and the European Convention on Human Rights. After establishing that penalties imposed by the Commission for cartel infringements should be considered criminal in nature, the thesis analyzes how the scope of fundamental rights applicable to competition law enforcement should be expanded to account for an effective legal protection of the addressees of EU competition law enforcement.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis r 18
Einleitung 21
A. Das Verhältnis zwischen den Grundrechten und dem EU-Kartellverfahrensrecht 21
B. Die VO 1/2003, die Grundrechte und das erforderliche Umdenken bezüglich ihrer Reichweite im EU-Kartellverfahren 27
C. Die für das EU-Kartellverfahren relevanten grundrechtlichen Verbürgungen 29
D. Gang der Untersuchung 32
§ 1 Überblick über das EU-Kartellverfahren und die Ermittlungsbefugnisse der Kommission 33
A. Vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zum System der Legalausnahme 33
B. Die Struktur des EU-Kartellverfahrens 35
I. Die Ermittlungsphase 35
1. Die Nachprüfungen in Unternehmensräumlichkeiten oder in Privatwohnungen 37
2. Die Auskunftsersuchen 42
II. Das Hauptverfahren 44
1. Mitteilung der Beschwerdepunkte 44
2. Einsicht des Betroffenen in die Kommissionsakte 45
3. Anhörung des Betroffenen 47
4. Ergänzung der Beschwerdepunkte 48
III. Mögliche Verfahrensabschlüsse 49
1. Erlass einer (Bußgeld-)Entscheidung 49
2. Angebot von Verpflichtungszusagen durch die betroffenen Unternehmen 51
3. Einstellung des Verfahrens 53
§ 2 Grundrechte und Grundrechtsquellen in der EU 55
A. Ausarbeitung von Grundrechten als allgemeine Rechtsgrundsätze in der EuGH-Rechtsprechung 55
B. Die Erarbeitung der Europäischen Grundrechtecharta 58
C. Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Vertrag von Lissabon 61
I. Verrechtlichung der Europäischen Grundrechtecharta 61
II. Beitritt der EU zur EMRK nunmehr Pflicht 62
D. Allgemeine Rechtsgrundsätze, Grundrechte, Menschenrechte und Verteidigungsrechte 63
I. Allgemeine Rechtsgrundsätze 64
II. Grundrechte 65
III. Menschenrechte 68
IV. Verteidigungsrechte 69
§ 3 Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht 74
A. Die Reichweite der Grundrechte und der Charakter der Bußgelder im EU-Kartellverfahren 74
I. Reichweite der Grundrechte im Spannungsfeld zwischen effektiver Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und adäquatem Grundrechtsschutz 74
II. Verankerung des Grundrechtsschutzes im Kartellverfahren in der VO 1/2003 76
III. Der Charakter der Bußgelder im EU-Kartellverfahren 77
1. Rückschlüsse auf den Charakter der Sanktionen im EU-Kartellverfahren aus dem positiven Recht 78
2. Rückschlüsse auf den Charakter der Sanktionen im EU-Kartellverfahren aus der Rechtsprechung der Unionsgerichte 80
3. Rückschlüsse auf den Charakter der Sanktionen im EU-Kartellbußgeldverfahren aus der EGMR-Rechtsprechung 83
4. Argumente aus der schleichenden Kriminalisierung des Kartellrechts in nationalen Rechtsordnungen 90
5. Argumente aus der von der Kommission verwendeten strafrechtlichen Terminologie 92
6. Zwischenergebnis 92
IV. Argumente gegen die Anerkennung des strafrechtlichen Charakters der Sanktionen im EU-Kartellverfahren 93
1. Die Bezeichnung der Sanktionen als nicht-strafrechtlich in Art. 23 Abs. 5 VO 1/2003 93
2. Argument aus dem Charakter der Kommission als Verwaltungsorgan im weiten Sinne 95
3. Argument aus der Gefährdung der Effektivität des EU-Kartellverfahrens durch die Anerkennung des strafrechtlichen Charakters der Bußgelder 95
4. Argument aus der geringeren Reichweite der Garantien strafrechtlichen Ursprungs im EU-Kartellverfahren 97
5. Argument aus den fehlenden Freiheitsstrafen 98
V. Ergebnis: Volle Anwendbarkeit der Garantien von Art. 6 EMRK aufgrund des strafrechtlichen Charakters der Geldbußen im EU-Kartellverfahren 98
B. Die Rolle und die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahren angesichts des strafrechtlichen Charakters der Bußgelder 102
I. Gebot eines hohen Grundrechtsschutzes durch das Rechtsstaatsprinzip 102
II. Wachsende Relevanz des Grundrechtsschutzes im EU-Kartellverfahren aufgrund der Institutionalisierung des Grundrechtsschutzes 104
III. Konsequenzen für den Grundrechtsschutz im EU-Kartellverfahren aus der Rezeption der EMRK-Rechtsprechung in der Rechtsprechung der Unionsgerichte 105
§ 4 Die Reichweite des Nemo-tenetur-Grundsatzes im EU-Kartellverfahrensrecht 110
A. Allgemein zum Nemo-tenetur-Grundsatz 110
I. Die Rolle des Nemo-tenetur-Grundsatzes im EU-Kartellverfahrensrecht 110
II. Entwicklung des Nemo-tenetur-Grundsatzes und positiv-rechtliche Verankerung 111
1. Herleitung des Grundsatzes und historische Entwicklung 111
2. Keine ausdrückliche Verankerung des Nemo-tenetur in der GRCH und im primären EU-Recht 113
3. Der Nemo-tenetur-Grundsatz in der EMRK – Herleitung aus Art. 6 EMRK 115
III. Das Nemo-tenetur-Prinzip in der Entscheidungspraxis und Rechtsprechung der EU-Organe 117
1. Die Entscheidungspraxis der Kommission und das Orkem-Urteil des EuGH 117
2. Bestätigung der Orkem-Rechtsprechung in weiteren Urteilen 119
3. Aktueller Umfang des Nemo-tenetur im EU-Kartellverfahrensrecht 121
a) Anerkennung eines Geständnisverweigerungsrechts bei Gefahr der Selbstbezichtigung 121
b) Pflicht zur Vorlage von bereits existierenden, belastenden Dokumenten 122
c) Ergebnis 125
4. Kodifizierung der Orkem-Rechtsprechung in der VO 1/2003 126
IV. Die EGMR-Rechtsprechung zum Nemo-tenetur-Grundsatz 126
1. Das Urteil „Funke“ 127
2. Bestätigung der Funke-Rechtsprechung in weiteren Urteilen 127
3. Der EGMR erkennt kein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht an 128
4. Schlussfolgerung 129
V. Würdigung der EuGH-Rechtsprechung 130
VI. Plädoyer für eine weite Auslegung des Nemo-tenetur im EU-Kartellverfahren 134
1. Vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht wegen des strafrechtlichen Charakters der Sanktionen im EU-Kartellbußgeldverfahren geboten 134
2. Anpassung des Nemo-tenetur im EU-Kartellverfahren an das EMRK-Schutzniveau 135
3. Uneingeschränkte Geltung des Nemo-tenetur-Grundsatzes auch für Unternehmen 136
4. Geringe Praktikabilität der in der EuGH-Rechtsprechung vorgenommenen Abgrenzung 137
5. Nachträglicher Schutz des rechtlichen Gehörs rechtfertigt nicht die Einschränkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes 139
6. Keine Gefährdung der Effizienz der Ermittlungen der Kommission durch eine weite Auslegung des Nemo-tenetur-Grundsatzes 140
a) Die unangekündigten Nachprüfungen in Unternehmens- und anderen Räumlichkeiten 141
b) Die Kronzeugenmitteilung 142
7. Zumutbarkeitsgrundsatz 145
8. Zwischenergebnis: Keine Pflicht zur Vorlage von inkriminierenden Dokumenten im Rahmen eines Auskunftsersuchens der Kommission 145
VII. Die Kronzeugenregelung und der Nemo-tenetur-Grundsatz 146
1. Rechtsprechung der Unionsgerichte 147
2. Vereinbarkeit der Kronzeugenmitteilung mit dem Nemo-tenetur-Grundsatz 148
3. Ergebnis 149
VIII. Das Settlement-Verfahren und der Nemo-tenetur-Grundsatz 151
1. Zielsetzung und Aufbau des Settlement-Verfahrens 151
2. Die Reichweite der Grundrechte im Settlement-Verfahren 152
a) Die Verteidigungsrechte im Settlement-Verfahren 152
b) Der Nemo-tenetur-Grundsatz im Settlement-Verfahren 154
3. Ergebnis 156
B. Fazit 156
§ 5 Das Recht auf Achtung der Privatsphäre im EU-Kartellverfahrensrecht 157
A. Die erweiterten Nachprüfungsbefugnisse der Kommission gemäß VO 1/2003 157
I. Nachprüfungen in Unternehmensräumlichkeiten gemäß Art. 20 VO 1/2003 157
1. Verfahren der Nachprüfung gemäß Art. 20 VO 1/2003 159
a) Nachprüfung auf Grundlage eines einfachen Auftrags 159
b) Nachprüfung auf Grundlage einer Entscheidung 160
2. Die Befugnisse der Kommissionsbediensteten bei einer Nachprüfung im Einzelnen 163
a) Das Betretungsrecht 163
b) Das Recht, Geschäftsunterlagen zu prüfen 164
c) Das Recht, Kopien von Unterlagen anzufertigen 165
d) Das Recht, Räumlichkeiten kurzfristig zu versiegeln 165
e) Das Recht auf Befragung der Unternehmensmitarbeiter 165
3. Ablauf einer Nachprüfung in einem Unternehmen 169
4. Amtshilfe der nationalen Wettbewerbsbehörde 171
II. Nachprüfungen in anderen Räumlichkeiten gemäß Art. 21 VO 1/2003 174
B. Die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission und das Recht auf Achtung der Privatsphäre 177
I. Art. 8 EMRK und die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission 177
II. Art. 7 GRCH und die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission 178
1. Der Regelungsgehalt von Art. 7 GRCH 178
2. Das Verhältnis zwischen Art. 7 GRCH und den Nachprüfungsbefugnissen der Kommission 181
III. Die Rechtsprechung des EGMR bezüglich der Unverletzlichkeit von Geschäftsräumen 182
1. Das Urteil „Chappell“ 182
2. Das Urteil „Niemietz“ 183
3. Das Urteil „Société Colas Est“ 185
4. Das Urteil „Roemen und Schmit“ 186
5. Das Urteil „Buck“ 187
6. Zusammenfassung der Rechtsprechung des EGMR 188
IV. Die Rechtsprechung der Unionsgerichte in Bezug auf die Reichweite von Art. 7 GRCH/Art. 8 EMRK im EU-Kartellverfahrensrecht 189
1. Das EuGH-Urteil „National Panasonic“ 189
2. Das EuGH-Urteil „Hoechst“ 190
3. Das EuG-Urteil „Limburgse Vinyl Maatschappij“ 191
4. Das EuGH-Urteil „Roquette Frères“ 191
5. Das EuGH-Urteil „Varec“ 194
6. Zusammenfassung der Rechtsprechung des EuGH 194
V. Schutz der Unverletzlichkeit von Geschäftsräumen in nationalen Rechtsordnungen 195
VI. Argumente für die Geltung des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre in Bezug auf Geschäftsräume im Rahmen des EU-Kartellverfahrens 196
VII. Konsequenzen einer Einbeziehung der Geschäftsräume in den Schutzbereich von Art. 7 GRCH für die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission 198
1. Änderungsbedarf bezüglich der Genehmigung einer Entscheidung über die Durchsuchung von Unternehmensräumlichkeiten 198
a) Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der aktuellen Kommissionspraxis mit den EMRK-Vorgaben 198
b) Lösungsansatz: Genehmigung des Durchsuchungsbeschlusses durch das EuG 204
2. Änderungsbedarf bezüglich der richterlichen Genehmigung von Entscheidungen über Durchsuchungen in privaten Räumlichkeiten 206
C. Fazit 207
§ 6 Das Anwaltsprivileg im EU-Kartellverfahrensrecht 210
A. Schutzzweck der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant 210
I. Allgemeiner Schutzzweck des Anwaltsprivilegs 210
II. Das Anwaltsprivileg im EU-Kartellverfahren 211
1. Bestandsaufnahme des Anwaltsprivilegs im EU-Sekundärrecht 211
2. Bedeutung des Anwaltsprivilegs im EU-Kartellverfahren 212
B. Das Anwaltsprivileg als Grundrecht 213
I. Anhaltspunkte in der EU-Grundrechtecharta 213
II. Anhaltspunkte in der EuGH-Rechtsprechung 215
III. Anhaltspunkte in der EMRK und in der EGMR-Rechtsprechung 216
IV. Anhaltspunkte in nationalen Rechtsordnungen 217
V. Weitere Argumente für die grundrechtliche Natur des Anwaltsprivilegs 219
VI. Ergebnis 220
C. Einschränkungsmöglichkeit des Anwaltsprivilegs aus Gründen der Verfahrenseffizienz? 220
D. Die Entwicklung des Schutzes der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant in der Rechtsprechung des EGMR und der Unionsgerichte 222
I. Die EGMR-Rechtsprechung zum Anwaltsprivileg 222
II. Die Rechtsprechung der Unionsgerichte zum Anwaltsprivileg 225
1. Das EuGH-Urteil vom 18.5.1982, AM & S/Kommission, Rs. 155/79 226
2. Beschluss des EuG vom 4.4.1990, Hilti/Kommission, Rs. T-30/89 228
3. Beschluss des Präsidenten des EuG vom 30.10.2003, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, Rs. T-125/03 R und T-253/03 R 229
4. Urteil des EuG vom 17.9.2007, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, verb. Rs. T-125/03 und T-253/03 231
5. Urteil des EuGH v. 14.09.2010 in der Rechtssache C-550/07 P, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission 235
III. Aktuelle Reichweite des europarechtlichen Anwaltsprivilegs 237
1. Kommunikation zum Zwecke der Verteidigung und in Bezug auf das laufende Verfahren 237
2. Ausdehnung der Reichweite auf nicht verfahrensbezogene Kommunikation? 239
3. Geltung des EU-Anwaltsprivilegs auch in nationalen Verfahren zur Anwendung von Art. 101 AEUV 240
IV. Würdigung der Rechtsprechung der Unionsgerichte zum Anwaltsprivileg 242
1. Ungerechtfertigte Beschränkung auf „unabhängige“ Rechtsanwälte 242
2. Das Erfordernis der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte 244
3. Abkehr von der Akzo-Nobel-Rechtsprechung erscheint geboten 245
E. Plädoyer für ein die Syndikusanwälte umfassendes Anwaltsprivileg 246
I. Argumente für eine Erweiterung des Anwaltsprivilegs auf Unternehmensanwälte 246
1. Argument der fehlenden Unabhängigkeit der Unternehmensanwälte nicht überzeugend 247
2. Das eingeschränkte Anwaltsprivileg erschwert die kartellrechtliche Selbsteinschätzung des Verhaltens eines Unternehmens 248
3. Argumente für die Ausdehnung der persönlichen Reichweite des Anwaltsprivilegs aus der Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden 249
4. Kein Missbrauchsrisiko aus einer eventuellen Ausweitung der persönlichen Reichweite des EU-Anwaltsprivilegs 252
5. Argument aus dem Schutz der Dokumente des juristischen Dienstes der Kommission 254
6. Argumente aus der internationalen Handhabung des Anwaltsprivilegs 254
II. Lösungsansatz 255
F. Fazit 257
§ 7 Das Akteneinsichtsrecht im EU-Kartellverfahrensrecht 258
A. Das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen und Dritter 258
I. Allgemein zum Zweck des Akteneinsichtsrechts 258
II. Das Grundrecht auf Akteneinsicht 259
III. Die Entwicklung des kartellrechtlichen Akteneinsichtsrechts in der Rechtsprechung 260
IV. Bestandsaufnahme des (kartellrechtlichen) Akteneinsichtsrechts im positiven Recht 262
1. Europäische Grundrechtecharta 262
2. EMRK 263
3. EU-Sekundärrecht 264
a) Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003 264
b) Mitteilung der Kommission über die Akteneinsicht 264
c) Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen („best practices“) 265
V. Inhalt des Akteneinsichtsrechts im EU-Kartellverfahren 265
1. Akteneinsichtsrecht des Betroffenen 266
a) Verfahren der Akteneinsicht 266
b) Zeitliche Aspekte der Akteneinsicht 267
2. Akteneinsichtsrecht des Beschwerdeführers 268
a) Mögliche Rechtsgrundlagen für das Akteneinsichtsrecht des Beschwerdeführers 269
b) Begründung des eingeschränkten Akteneinsichtsrechts des Beschwerdeführers 270
VI. Die Problematik des Akteneinsichtsrechts sonstiger Dritter 270
1. Herkömmlicher Ansatz: grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht für sonstige Dritte 271
2. Akteneinsichtsrecht Dritter im EU-Kartellverfahren über die Transparenzverordnung (VO 1049/2001)? 272
a) Struktur und Zweck der VO 1049/2001 273
b) Die in der VO 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu den Dokumenten 274
c) Die Auslegung der Ausnahmetatbestände durch die Unionsgerichte 275
d) Heranziehung der Transparenzverordnung im Bereich des EU-Wettbewerbsrechts? 275
3. Argumente gegen die Anwendung der VO 1049/2001 in Kartellsachen 277
a) Unterschiedliche Zielsetzungen des Akteneinsichtsrechts und des Rechts auf Zugang zu Dokumenten 277
b) Argument aus dem Lex-posteriori-Grundsatz 278
c) Argument aus dem Lex-specialis-Grundsatz 278
d) Argument aus der Effizienz des Kronzeugenprogramms 280
4. Argumente für die Anwendung der VO 1049/2001 im Kartellverfahren 281
5. Zwischenergebnis 283
VII. Folgen der Verletzung des Akteneinsichtsrechts 284
VIII. Grenzen des Akteneinsichtsrechts 286
1. Die Interna der Kommission 287
2. Geschäftsgeheimnisse 288
a) Grundrechtlicher Schutz der Geschäftsgeheimnisse 288
b) Sekundärrechtliche Regelung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse 289
c) Abwägung zwischen dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse und der Effektivität der Ermittlungstätigkeit der Kommission 292
d) Entscheidung über das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses 293
e) Das Verfahren des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse nach Art. 16 VO 773/2004 295
3. Sonstige vertrauliche Informationen 296
B. Einsicht in die Kronzeugenakte? 297
I. Problemstellung 297
II. Die rechtliche Lage 298
III. Handhabung der Vertraulichkeit von Kronzeugenanträgen durch die Kommission 300
IV. Das Pfleiderer-Urteil des EuGH 302
1. Der Sachverhalt, der zum Vorlageverfahren geführt hat 302
2. Schlussanträge des GA Mázak 303
3. Das Urteil des EuGH 303
V. Auswirkungen des Pfleiderer-Urteils 304
VI. Das Donau-Chemie-Urteil des EuGH 306
VII. Ausblick – Lösungsansatz 308
C. Fazit 309
§ 8 Der Grundsatz „Ne bis in idem“ im EU-Kartellverfahrensrecht 311
A. Der Ne bis in idem-Grundsatz als Ausfluss der Rechtssicherheit 311
B. Die Quellen des Ne bis in idem-Grundsatzes in der EU-Rechtsordnung 312
I. Art. 50 GRCH 312
II. Art. 54 SDÜ 314
1. Der materiellrechtliche Gehalt der Vorschrift 314
2. Die Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den EuGH 315
III. Die EuGH-Rechtsprechung 318
C. Das Ne bis in idem in der EMRK − Art. 4 des 7. ZP-EMRK 319
I. Inhalt des Art. 4 Abs. 1 7. ZP-EMRK und Geltung in den EMRK-Signatarstaaten 319
II. Anwendbarkeit des Art. 4 Abs. 1 7. ZP-EMRK auch auf strafrechtsähnliche Sanktionen 320
III. Auslegung des Art. 4 Abs. 1 7. ZP-EMRK in der EGMR-Rechtsprechung 321
D. Die Rechtsprechung der Unionsgerichte zum Ne bis in idem-Grundsatz 323
E. Würdigung der restriktiven Auslegung des Ne bis in idem-Grundsatzes durch den EuGH 326
F. Gefahr einer Doppelverfolgung oder/und Sanktionierung im EU-Kartellrecht 326
I. Doppelte Ahndung eines Wettbewerbsverstoßes durch die Kommission 327
1. Erlass einer zweiten Entscheidung nach Aufhebung der ersten wegen Verfahrensmängel 328
2. Erlass einer zweiten Entscheidung nach Aufhebung der ersten wegen mangelnder Beweisführung 329
II. Doppelte Ahndung eines Verstoßes durch die Kommission und eine nationale Wettbewerbsbehörde 330
III. Mehrfache Ahndung eines Verstoßes durch mehrere nationale Wettbewerbsbehörden 332
IV. Doppelte Ahndung eines Verstoßes durch die Kommission und die Wettbewerbsbehörde eines Drittstaates 333
G. Plädoyer für eine weite Auslegung des Ne bis in idem im EU-Kartellverfahrensrecht 335
I. Weite Auslegung im Fall der Verfolgung/Sanktionierung durch die Kommission und eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde 336
II. Anrechnungspflicht für in Drittstaaten verhängte Geldbußen 340
H. Fazit 343
§ 9 Der Grundsatz der Unschuldsvermutung im EU-Kartellverfahrensrecht 344
A. Die Unschuldsvermutung als rein strafrechtliches Prinzip 344
I. Inhalt des Prinzips der Unschuldsvermutung 344
II. Auswirkungen des Prinzips der Unschuldsvermutung 344
III. Anwendbarkeit der Unschuldsvermutung im EU-Wettbewerbsrecht 345
B. Die Geltung der Unschuldsvermutung im EU-Kartellverfahrensrecht 346
I. Die Geltung der Unschuldsvermutung im EU-Recht im Allgemeinen 346
II. Rechtsgrundlage der Unschuldsvermutung im EU-Recht 347
1. Anerkennung der Unschuldsvermutung in der Rechtsprechung der Unionsgerichte 347
2. Positivierung in Art. 48 Abs. 1 GRCH 348
III. Die Rechtsprechung der Unionsgerichte zur Anwendung der Unschuldsvermutung im Kartellverfahren 349
IV. Die Rechtsprechung des EGMR zur Anwendung von Art. 6 Abs. 2 EMRK auf Ordnungswidrigkeitenverfahren 351
C. Die Folgen der Geltung der Unschuldsvermutung im europäischen Kartellverfahrensrecht 351
I. Die kartellverfahrensrechtliche Beweislast und die Unschuldsvermutung 352
II. Die Beweislastregelung des Art. 2 VO 1/2003 und die Unschuldsvermutung 353
1. Inhalt der Beweislastregelung 353
2. Rechtstheoretische Grundlagen der Vorschrift 354
3. Zielsetzung der Vorschrift 355
4. Anwendungsbereich 355
5. Geltung von Art. 2 Satz 2 VO 1/2003 auch in Bußgeldverfahren? 356
6. Vorrang der Unschuldsvermutung gegenüber Art. 2 Satz 2 VO 1/2003 in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren 358
III. Die Auswirkungen des Prinzips der Unschuldsvermutung auf die Entscheidungsbefugnis der Kommission 360
IV. Die Kronzeugenregelung und das Prinzip der Unschuldsvermutung 361
1. Die Kronzeugenregelung als Instrument der Kartellrechtsdurchsetzung 361
2. Beurteilung der Kronzeugenregelung anhand strafrechtlicher Grundsätze 362
3. Eingriff in die Unschuldsvermutung durch die Kronzeugenregelung 363
4. Lösungsansatz: Die Kronzeugenmitteilung muss dem Gesetzesvorbehalt unterstellt werden 364
D. Fazit 365
Thesen-Nachwort 367
Literaturverzeichnis 371
Sachverzeichnis 385