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Binder, S. (2016). Grenzen der Vorstandshaftung. Eine Untersuchung der vorhandenen Beschränkungen der Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft und der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Schaffung von Haftungserleichterungen de lege lata und de lege ferenda. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54813-2
Binder, Sabrina. Grenzen der Vorstandshaftung: Eine Untersuchung der vorhandenen Beschränkungen der Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft und der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Schaffung von Haftungserleichterungen de lege lata und de lege ferenda. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54813-2
Binder, S (2016): Grenzen der Vorstandshaftung: Eine Untersuchung der vorhandenen Beschränkungen der Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft und der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Schaffung von Haftungserleichterungen de lege lata und de lege ferenda, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54813-2

Format

Grenzen der Vorstandshaftung

Eine Untersuchung der vorhandenen Beschränkungen der Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft und der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Schaffung von Haftungserleichterungen de lege lata und de lege ferenda

Binder, Sabrina

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 280

(2016)

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About The Author

Sabrina Binder studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Im Sommer 2012 legte sie die Erste Juristische Prüfung mit dem Schwerpunkt »Unternehmensorganisation und -finanzierung« ab. Anschließend war sie bis April 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Jan Schürnbrand) in Tübingen tätig. In dieser Zeit entstand ihre Dissertation »Grenzen der Vorstandshaftung«, mit der sie 2015 promoviert wurde. Seit Mai 2015 absolviert sie das Referendariat am Landgericht Bochum.

Abstract

Die Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft ist nicht erst seit einigen Unternehmensskandalen und auch nach dem Juristentag 2014 eines der großen Themen der gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Im Vordergrund steht hierbei vielfach die Frage der Lösung des vermeintlichen Problems einer »existenzvernichtenden« Haftung der Vorstandsmitglieder. Die Prämisse dieser Fragestellung, nämlich die absolute Unbegrenztheit der Vorstandshaftung und eine daraus folgende Gefahr einer wirtschaftlichen »Vernichtung«, wird kaum hinterfragt. Sabrina Binder analysiert umfassend die Grenzen, die sowohl das Aktien- als auch das allgemeine Zivilrecht der Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder setzen, und diskutiert vor dem Hintergrund der gefundenen Ergebnisse die Notwendigkeit der Schaffung vielfach geforderter Haftungsbeschränkungen aus der Sicht des Zivil- und Verfassungsrechts, der Rechtsvergleichung und -geschichte sowie der Rechtspolitik de lege lata und de lege ferenda.»Limitations on Directors' Liability to the Corporation«

Directors' liability for violations of their duties to the corporation and the effects of liability on directors' conduct have been a main subject of discussion in German corporate law since the 1990s. This investigation analyzes how and why this liability is and can be limited. The goal is a complete analysis and discussion of such limiting rules from the viewpoints of civil, constitutional and comparative law as well as from the viewpoint of legal history and policy.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 30
1. Teil: Einführung 35
2. Teil: Grundriss der Haftung des Vorstands gegenüber der Gesellschaft im deutschen Aktienrecht 40
A. Die Funktion der Vorstandsinnenhaftung 40
I. Notwendigkeit einer differenzierenden Betrachtungsweise 41
1. Der „Zuschnitt“ der einzelnen Gesellschaft 41
2. Treu- und Sorgfaltspflichtverletzungen 42
a) Verletzungen der Treupflicht 42
b) Verletzungen der Sorgfaltspflicht 42
II. Schadensersatz als Anspruchsziel des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG 43
III. Die Rolle der D&O-Versicherung 45
IV. Fazit 46
B. Die Anspruchsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG 47
C. Die Pflichtverletzung des Vorstandsmitglieds als Haftungsvoraussetzung 49
I. Die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG 49
II. Die Treupflicht der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft 51
1. Inhalt der Treupflicht 52
2. Gesetzliche Konkretisierungen der Treupflicht 53
3. Die Treupflicht im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 55
4. Exkurs: Die Unterscheidung einer duty of care und einer duty of loyalty im US-amerikanischen Recht 56
a) Die Systematisierung der Treupflicht der directors im US-amerikanischen Recht 57
b) Inhalte der Pflichten der directors gegenüber der corporation 57
aa) Duty of care 57
bb) Duty of loyalty 58
cc) Vorliegen eines Eigeninteresses als Abgrenzungskriterium 59
dd) Grund und Bedeutung der Unterscheidung der duties of care und of loyalty im US-amerikanischen Recht 61
(1) Verletzungen der duties of care und of loyalty, insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten 61
(a) Überwachung und Sanktionierung von Pflichtverletzungen: Versagen alternativer Sanktionsmechanismen und geringere Verfolgungsschwierigkeiten bei Verstößen gegen die duty of loyalty 61
(b) Verhaltenssteuernde Wirkung von Haftungsnormen 64
(2) Bedeutung der Unterscheidung 66
(3) Begründung der Differenzierung innerhalb der business judgment rule 66
(a) Interessen der directors und shareholders bei den duties of care und of loyalty 66
(b) Haftungsgefahren als Ursache übermäßiger Risikoaversion der directors 67
(c) Gefahren für das Vermögen der shareholders als der „wirtschaftlichen Eigentümer“ der corporation 68
(d) Fehlende Expertise der Gerichte bezüglich unternehmerischen Handelns 69
(e) Das Problem des „hindsight bias“ 69
(f) Fazit 71
5. Abgrenzung der Sorgfalts- und Treupflicht im deutschen Recht 72
III. Die Legalitätspflicht des Vorstands in der Aktiengesellschaft 73
1. Begründung der Legalitätspflicht 75
a) Schadenspotenzial von Rechtsverstößen 75
b) Haftungsentlastung nur durch gesetzmäßigen Hauptversammlungsbeschluss 75
c) § 396 AktG 77
d) § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 78
2. Anwendbarkeit der Business Judgment Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 78
3. Grenzen der Legalitätspflicht 79
a) Differenzierung nach der Art der verletzten Rechtsnorm 80
b) „Nützliche“ Rechtsverstöße („nützliche“ Pflichtverletzungen; „efficient breach of law“) 82
c) Ausländische Rechtsnormen 84
d) Unklare oder unsichere Rechtslage 85
e) Vertragliche Pflichten der Gesellschaft 88
f) Zwischenfazit 90
IV. Organisations- und Überwachungspflichten 91
1. Arbeitsteilung innerhalb des Vorstands 91
2. Organisation und Überwachung nachgeordneter Ebenen des Unternehmens 93
3. Zwischenfazit 95
V. Fazit 96
3. Teil: Grenzen der Vorstandshaftung de lege lata 97
A. Die Business Judgment Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 97
I. Problemaufriss: Vorstandshaftung für unternehmerisches Handeln 97
II. Grundlagen: Die „ARAG/Garmenbeck“-Entscheidung des BGH 98
III. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 99
1. Unternehmerische Entscheidung 100
a) Bewusste Entscheidung 100
b) „Unternehmerische“ Entscheidung 100
aa) Gesetzesbegründung: „unternehmerische“ vs. „gebundene“ Vorstandsentscheidungen 101
bb) Der „Zukunftsbezug“ unternehmerischer Entscheidungen 101
(1) Unklarer Begriff der „Zukunftsbezogenheit“ bzw. des Erfordernisses einer Prognose 102
(2) Folgen für die Begriffsdefinition der „unternehmerischen“ Entscheidung 103
cc) „Unternehmerische“ als „ungebundene“ Entscheidungen 103
dd) Die „business decision“ bzw. das „business judgment“ in der US-amerikanischen business judgment rule 103
c) Vorschlag einer Definition der unternehmerischen Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 104
2. Handeln zum Wohle der Gesellschaft 106
3. Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse 107
a) Allgemeines 107
b) Auswirkungen eines Interessenkonflikts eines Vorstandsmitglieds bei Kollektiventscheidungen 107
aa) Problemstellung und Meinungsstand 108
bb) Die Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds als Anknüpfungspunkt der Haftung 109
cc) Schutz der Gesellschaft durch die Beweislastverteilung des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG 110
dd) „Kollektivierung“ der Befangenheit in Widerspruch zum Regelungszweck des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 111
ee) Schlussfolgerungen und Ergebnis 112
4. Angemessene Informationsgrundlage 113
a) Anforderungen an die Angemessenheit der Informationsgrundlage 114
aa) Gesetzesbegründung und Schrifttum 114
bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 115
b) „Sicherer Hafen“ auch für die Beurteilung der Angemessenheit der Informationsgrundlage – „vernünftige“ Annahme oder objektive Angemessenheit? 118
aa) Wortlaut 118
bb) Gesetzesbegründung 120
cc) Die „ARAG/Garmenbeck“-Entscheidung des BGH als Vorbild der gesetzlichen Regelung 120
dd) Die business judgment Rule US-amerikanischer Prägung als Vorbild der gesetzlichen Regelung 121
ee) Zwischenfazit: § 93 Abs. 1 S. 2 AktG vs. „ARAG/Garmenbeck“? 121
ff) Sinn und Zweck der Business Judgment Rule 122
gg) Zwischenergebnis 125
c) Die Schaffung einer angemessenen Informationsgrundlage als unternehmerische Entscheidung? 125
5. „Vernünftige“ Annahme des Handelns auf Grundlage angemessener Information und zum Wohle der Gesellschaft 128
a) Meinungsstand 128
b) Der unscharfe Begriff des „unternehmerischen Ermessens“ 130
aa) Keine eigenständige Dogmatik eines unternehmerischen Ermessens 130
bb) Keine Übertragbarkeit der verwaltungsrechtlichen Grundsätze 131
(1) Ermessen und Beurteilungsspielraum im Verwaltungsrecht 131
(2) Gesetzesbindung der Verwaltung vs. unternehmerische Freiheit des Vorstands 132
(3) Zwischenfazit 137
cc) Ermessen im Zivilrecht 137
dd) Fazit 138
c) Auslegung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 138
aa) Wortlaut 139
(1) Kein etablierter Rechtsbegriff 139
(2) Allgemeiner Sprachgebrauch 139
bb) Systematik 140
(1) Stellung innerhalb des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 140
(2) § 46c Abs. 2 Satz 2 KWG 143
(3) „Vernünftig“ als Tatbestandsmerkmal im Aktiengesetz 144
(4) Grobe Fahrlässigkeit als „unangemessene Haftungskategorie“ für die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft 147
(5) Unbedenklichkeit der Vermengung von Pflichten- und Sorgfaltsmaßstab 150
(6) Zwischenfazit 152
cc) Entstehungsgeschichte 152
(1) Die „ARAG/Garmenbeck“-Entscheidung des BGH 152
(2) Die business judgment rule US-amerikanischer Prägung als Vorbild des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 153
(a) Exkurs: Die business judgment rule im US-amerikanischen Recht 154
(aa) Grundlegende Inhalte 154
(bb) Der „derivative suit“ als Regelfall der Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen im US-amerikanischen Recht 156
(b) Die „vernünftigerweise“ entsprechenden Anforderungen der US-amerikanischen business judgment rule 158
(3) Der Referentenentwurf des UMAG im Vergleich zur Gesetzesfassung 160
(4) Bericht der Regierungskommission Corporate Governance und Beschluss des 63. Deutschen Juristentages 163
dd) Normzweck 164
d) Fazit 167
6. Dogmatische Einordnung der Business Judgment Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 168
IV. „Legal Judgment Rule“ 168
B. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen durch Satzung und Vertrag 171
I. Das Verzichts- und Vergleichsverbot des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 171
1. Das Regelungsanliegen des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 172
2. Prozesshandlungen und prozessbezogenes Verhalten der Gesellschaft 173
a) Prozessvergleich 173
b) Verzichts- und Anerkenntnisurteil, Klagerücknahme und Versäumnisurteil 176
aa) Verzicht in der mündlichen Verhandlung nach § 306 ZPO 176
bb) Anerkenntnis, § 307 ZPO 177
cc) Klagerücknahme 177
dd) Versäumnisurteil 178
3. Nichtgeltendmachung von Ersatzansprüchen 180
4. Stillhalteabkommen (pactum de non petendo) 182
5. Abtretung von Ersatzansprüchen 183
a) Unentgeltliche Abtretung zum Zweck der Enthaftung durch Dritte 183
b) Abtretung zum Nominalwert 184
c) Abtretung zum tatsächlichen Wert des Ersatzanspruchs 184
d) Zwischenfazit 188
6. Sonstige Verfügungen 188
II. Statutarische Abweichungen von der gesetzlichen Regelung der Vorstandsinnenhaftung 189
III. Unzulässigkeit zugunsten des Vorstandsmitglieds abweichender vertraglicher Vereinbarungen 193
1. Grundsatz der Satzungsstrenge, § 23 Abs. 5 AktG 193
2. Fehlende Publizität vertraglicher Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstandsmitgliedern 194
3. Haftungsfreistellung durch den Aufsichtsrat und § 93 Abs. 4 S. 2 AktG 195
4. Haftungsfreistellung durch die Hauptversammlung 196
a) Nichteintritt der Ersatzpflicht für Handlungen aufgrund eines gesetzmäßigen Hauptversammlungsbeschlusses, § 93 Abs. 4 S. 1 AktG 196
aa) Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen durch den Vorstand 196
bb) Der Haftungsausschluss als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens 197
(1) Gesetzmäßiger Hauptversammlungsbeschluss als Willensbildung der Gesellschaft 198
(2) Das Verhältnis von § 93 Abs. 4 S. 1 AktG und § 83 Abs. 2 AktG 199
(3) Zwischenfazit 199
cc) Verknüpfung mit der Ausführungspflicht des § 83 AktG 200
b) Fehlende Übertragbarkeit auf vorherige vertragliche Haftungsbeschränkungen 200
5. Die eigenverantwortliche Stellung der Vorstandsmitglieder 201
6. Unterschiedliche Vermögensbindung in Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung 202
a) Verfügungen über Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen Geschäftsleiter 202
aa) Gesellschaft mit beschränkter Haftung 202
bb) Aktiengesellschaft 203
b) Kapitalbindung 205
aa) Gesellschaft mit beschränkter Haftung 205
bb) Aktiengesellschaft 205
c) Auswertung 205
7. Freistellungsbefugnis bis zur Grenze des § 93 Abs. 5 S. 2 AktG? 206
8. Das aktienrechtliche Verzichts- und Vergleichsverbot, § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 207
a) Einordnung haftungsbegrenzender Vereinbarungen als Verzicht oder Vergleich 207
aa) Erlass, § 397 Abs. 1 BGB 207
bb) Vergleich, § 779 Abs. 1 BGB 208
cc) Gewollte Regelungsgehalte und rechtliche Einordnung die Vorstandshaftung begrenzender Vereinbarungen 209
b) Subsumtion unter § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 209
aa) Wortlaut 209
bb) Systematik 210
cc) Sinn und Zweck 210
c) Zwischenfazit: Unvereinbarkeit haftungsbeschränkender Vereinbarungen vor Anspruchsentstehung mit § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 211
IV. Fazit 212
C. D&O-Versicherung 212
I. Ausgangslage 212
II. Begrenzte Deckungssummen 215
III. Deckungsausschlüsse 217
1. Vorsätzliche Schadensverursachung und wissentliche Pflichtverletzung 217
2. Versicherbarkeit von Vermögenseinbußen aufgrund der Zahlung von Geldbußen durch Vorstandsmitglieder und die Gesellschaft 218
a) Allgemeine Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung 219
b) Versicherbarkeit eigener Geldbußen der Vorstandsmitglieder 220
c) Versicherbarkeit des Regresses der Gesellschaft 221
aa) Auslegung der Ausschlussklausel „wegen oder infolge von“ 221
bb) Ausschluss von Ansprüchen „wegen unlauteren Wettbewerbs oder Wettbewerbsbeschränkungen“ 222
d) Zwischenfazit 223
e) Vereinbarkeit der Versicherung des Bußgeldregresses mit geltendem Recht 223
3. Spekulationsgeschäfte 225
IV. Inanspruchnahme der D&O-Versicherung 226
V. Fazit 229
D. Vorteilsausgleichung 231
I. Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung 231
II. Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorteilsausgleichung auf Ansprüche aus § 93 AktG 233
1. Meinungsstand 233
2. Aus dem Gesellschaftsvermögen abgeschöpfte Vorteile 234
a) Gewinn- bzw. Vorteilsabschöpfung als Folge von Rechtsverstößen der Gesellschaft 235
b) Kein Schaden der Gesellschaft durch Maßnahmen zur Gewinn- oder Vorteilsabschöpfung 235
aa) Unterschiedliche Kausalverläufe in den Anwendungsfällen der Vorteilsausgleichung gegenüber einer Vermögensminderung durch Maßnahmen zur Vorteilsentziehung 236
bb) Die Nachteilszufügung als in der widerrechtlichen Vorteilserlangung angelegte „Belastung“ 237
cc) Sinn und Zweck der rechtlichen Mechanismen zur Vorteilsentziehung 238
dd) Zwischenfazit 239
ee) Keine Berufung der Vorstandsmitglieder auf bereits abgeschöpfte Vermögensvorteile als schadensmindernd 239
c) Kein widersprüchliches Verhalten der Gesellschaft durch Gewinneinbehalt und Schadensersatzbegehren 240
d) Entgangene Gewinne als Schaden der Gesellschaft 240
3. Im Gesellschaftsvermögen (noch) verbliebene Vorteile 240
a) Gesetzesbegründung des VorstAG 241
b) Vereinbarkeit mit § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 242
c) Keine entgegenstehende Wertung aus § 93 Abs. 3 AktG 243
d) Versuch eines Rückgriffs auf anerkannte Fallgruppen 244
e) Die Präventionswirkung der Haftung 246
aa) Zulässigkeit von D&O-Versicherungen 247
bb) Herabsetzung der Präventionswirkung 248
(1) Vergleich von „nützlicher Rechtsverletzung“ und Vorteilsausgleichung in Bezug auf die Verhaltenssteuerung der Vorstandsmitglieder 248
(2) Schutz der Dispositionsfreiheit der Gesellschaft 251
(3) Zwischenfazit 252
f) Auswirkungen der Vorteilsausgleichung auf Gesellschaft und Aktionäre 253
g) Gläubigerschutz 254
h) Zwischenfazit 256
III. Erweiterter Ausgleich in entsprechender Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Die „Hypothekenbank“-Entscheidung des BGH 256
1. Vorgehensweise und Begründung des BGH 257
2. Kritische Diskussion der Begründung des BGH 258
a) Die „erweiterte“ Vorteilsausgleichung im allgemeinen Zivilrecht 258
b) Zirkelschlüssigkeit der Begründung anhand des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots 260
c) Fehlende Vergleichbarkeit von Vorstand und unberechtigtem Geschäftsführer ohne Auftrag 260
d) Fehlanreize durch die erweiterte Anrechnung von Vorteilen 260
e) Kein treuwidriges und widersprüchliches Verhalten der Gesellschaft 261
f) „Windfall profit“ für Gesellschaft oder Vorstandsmitglieder? 263
aa) Gesellschaft 263
bb) Vorstandsmitglieder 264
cc) Zwischenfazit 264
g) Gesamtsaldierung? 265
h) Einheitliche Pflichtverletzung? 266
i) Zwischenfazit 266
IV. Fazit 267
E. Begrenzung des geltend zu machenden Schadensersatzanspruchs der Gesellschaft 269
I. Ausgangspunkt: Begrenzung der geltend zu machenden Schadensersatz-‍, insbesondere Regressansprüche der Gesellschaft gegen ihre Vorstandsmitglieder 269
II. Dreher – Beschränkung des Regresses wegen Kartellbußgeldern 271
1. Grundlagen des Kartellbußgeldrechts 271
a) Ordnungswidrigkeitentatbestände des Europarechts 271
b) Die Ordnungswidrigkeitentatbestände des deutschen Rechts in § 81 GWB 272
c) Vorstandsmitglieder als Adressaten von Bußgeldverfügungen 273
d) Rechtsunsicherheit bei kartellrechtlich bedeutsamem Handeln der Gesellschaft 274
2. Der Regress der Gesellschaft bei Vorstandsmitgliedern wegen Kartellbußgeldzahlungen 275
a) Exkurs: Kausalität und Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden bei Einigung zwischen Gesellschaft und Behörde 275
b) Kein Regressausschluss für gegen die Gesellschaft verhängte Kartellbußgelder 277
aa) Vereinbarkeit mit Sinn und Zweck des Kartellbußgeldrechts 277
(1) Die verhaltenssteuernde Wirkung der Haftung für Kartellbußgelder in der Aktiengesellschaft 278
(a) Optimaler Adressat der verhaltenssteuernden Wirkung? 278
(b) Verbleibende Risiken der Gesellschaft trotz Regress 280
(2) Die Erreichung spezialpräventiver Zwecke nach der Rechtsprechung des BGH 280
bb) Keine Rückschlüsse aus der Zulässigkeit von Freistellungszusagen 282
cc) Wertungswiderspruch zur Haftung für andere Pflichtverletzungen 282
dd) Zwischenfazit 283
c) Der Bußgeldrahmen des § 81 Abs. 4 S. 1 GWB als Regressgrenze? 283
aa) Kein Widerspruch zu § 81 Abs. 4 S. 1 und 2 GWB 283
bb) Willkürlichkeit der Regressbegrenzung auf den Bußgeldrahmen des § 81 Abs. 4 S. 1 GWB 285
cc) Kein Rechtsmissbrauch durch Inanspruchnahme über den Rahmen des § 81 Abs. 4 S. 1 GWB hinaus 285
d) Zwischenfazit 286
3. Fortentwicklung des Ansatzes Dreher: Begrenzung des Regresses wegen der Zahlung von Kartellbußgeldern aufgrund der Fürsorgepflicht der Gesellschaft gegenüber den Organmitgliedern 286
III. Koch – Beschränkung der geltend zu machenden Regressforderung aufgrund der Fürsorgepflicht der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern 288
1. Die Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasster Tätigkeit als Ausgangspunkt einer Konkretisierung der Fürsorgepflicht der Gesellschaft 288
a) Einzelfallcharakter der Haftungsbegrenzung 290
b) Höhe der Minderung 290
c) Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Ansatzes auf die gesamte Vorstandshaftung 291
2. Das „Referenzmodell“: Die Arbeitnehmerhaftung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs 292
a) Der Begriff des Arbeitnehmers 293
b) Grundgedanke 295
c) Anwendungsvoraussetzungen der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs 295
d) Inhaltliche Ausgestaltung der privilegierten Haftung des Arbeitnehmers 297
e) Dogmatische Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung 298
aa) Ansätze zur Modifikation der Haftungsvoraussetzungen für Arbeitnehmer 298
bb) Ansätze zur Begrenzung der Haftungsfolgen 299
(1) Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 299
(a) Fehlende inhaltliche Bestimmtheit der Fürsorgepflicht 300
(b) Die Fürsorgepflicht als Schadenszurechnungsgrund 300
(c) „Synallagma“ von Fürsorge- und Treuepflicht 302
(d) Fürsorgepflicht bei finanzieller Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers? 302
(e) Fazit 303
(2) Betriebsrisiko 303
(a) Entsprechende Anwendung des § 254 BGB 304
(b) Kritik 305
(3) Verfassungsrechtliche Erwägungen 307
(a) BAG, Beschluss v. 27.09.1994 – GS 1/89 (A), BAGE 78, 56; BAG Beschluss v. 12.06.1992 – GS 1/89, NZA 1993, 547 307
(b) BGH, Beschluss v. 21.09.1993 – GmS – OBG 1/93, NZA 1994, 270 308
(c) Probleme einer verfassungsrechtlichen Begründung der Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers 309
(aa) Sicherung des Existenzminimums durch Pfändungsschutzvorschriften 309
(bb) Möglichkeit einer Restschuldbefreiung 310
(cc) Zwischenergebnis 311
(d) Folgenbetrachtung: Auswirkungen auf andere Schuldverhältnisse 311
(e) Zwischenfazit 312
cc) Fazit: Fehlende dogmatische Grundlage der privilegierten Haftung des Arbeitnehmers 312
3. Unanwendbarkeit der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auf Vorstandsmitglieder 313
a) Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion durch den Vorstand 314
b) Fehlende Weisungsbindung 314
c) Risikobeherrschung durch die Gesellschaft 317
d) Schadensprävention und tatsächliche Schadensfolgen bei Schädigung durch Vorstandsmitglieder 319
e) Verhältnis von Vergütung und möglicher Schadenshöhe 321
f) „Augenhöhe“ zwischen Gesellschaft und Vorstandsmitglied bei der Aushandlung des Anstellungsvertrags 322
g) Verteilung unternehmerischer Chancen und Risiken 324
h) Das Verzichts- und Vergleichsverbot des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 325
i) Schutz von Gesellschaftsgläubigern und Aktionären 326
j) Fehlen einer Regelungslücke 327
k) Ergebnis: Unanwendbarkeit der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs 329
4. Rechtliche Ausgestaltung einer denkbaren Begrenzung der Vorstandshaftung auf Grundlage der Fürsorgepflicht der Gesellschaft 329
a) Beschränkung der Geltendmachung eines unverändert fortbestehenden Ersatzanspruchs 330
b) Einrede 330
c) Begrenzung des Schadensersatzanspruchs 331
5. Fehlende Tragfähigkeit der Fürsorgepflicht der Gesellschaft als dogmatische Grundlage einer Begrenzung der geltend zu machenden Ersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder 331
a) Fehlende inhaltliche Bestimmtheit der Fürsorgepflicht der Gesellschaft gegenüber ihren Vorstandsmitgliedern 331
aa) Aufgabe der Fürsorgepflicht als dogmatische Grundlage der Arbeitnehmerhaftung 332
bb) Anwendungsfälle der Fürsorgepflicht der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern 332
cc) Keine einheitliche Dogmatik der Treu- und Fürsorgepflichten in der Aktiengesellschaft 333
b) Bedenken gegenüber der Fürsorgepflicht als Schadenszurechnungsgrund 334
c) Keine Begrenzung bei Treupflichtverletzungen 334
d) Keine Erweiterung des rechtlichen Könnens des Verpflichteten durch Treu- und Fürsorgepflichten 335
aa) Unzulässigkeit des durch die Fürsorgepflicht gebotenen Verhaltens nach § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 335
bb) Kein Gebot rechtlich ansonsten unzulässigen Verhaltens aufgrund des Treuegedankens 337
e) Einwände auch gegenüber einer Begrenzung des Schadensersatzanspruchs der Gesellschaft 338
aa) Beschränkung von Vermögensrechten der Aktionäre aufgrund der Treupflicht 338
bb) Einschränkung der Rechte der Hauptversammlung 339
(1) Klageerzwingung und Aktionärsklage 339
(2) Keine Beeinträchtigung des Normzwecks des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 339
(3) Keine Treupflicht zwischen Aktionären und Vorstandsmitgliedern 340
(4) Keine Erstreckung der Treupflicht zwischen Aktionären und Gesellschaft 340
cc) Auswirkungen einer späteren Verbesserung der wirtschaftlichen Lage eines Vorstandsmitglieds? 340
dd) Umfassende Vermögensbindung in der Aktiengesellschaft 341
f) Fazit 342
IV. Alternative Ansatzpunkte zur Dogmatik einer Begrenzung des durch die Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern geltend zu machenden Schadensersatzes 343
1. Rechtsfortbildende Anlehnung an die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung 343
2. Keine Übertragbarkeit der gewandelten Begründung der Arbeitnehmerhaftung aus dem Betriebsrisiko analog § 254 BGB 344
3. Schutzbereich des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG 345
4. Rechtsfortbildung praeter legem 346
V. Notwendigkeit einer weiteren Begrenzung der Vorstandshaftung de lege lata? 347
1. Keine Unbilligkeit der unbegrenzten Vorstandshaftung unabhängig von der Höhe des Schadens im Vergleich zur Haftung in anderen Rechtsverhältnissen 347
a) Vergleich von Vorstandsmitgliedern mit unbeschränkt haftenden Unternehmern 348
aa) Fehlen eines Prinzipal-Agent-Konflikts 349
bb) Unternehmerische Risikotragung als „Erfolgshaftung“ 349
cc) Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft als Möglichkeit zur Risikobegrenzung für unternehmerische Tätigkeit 350
(1) Verringerung der unternehmerischen Freiheiten 351
(2) Gefahr des Totalverlusts der Einlage 351
(3) Keine Auswirkungen auf die Verschuldenshaftung der Geschäftsleiter 352
dd) Zwischenfazit 354
b) Unbillige Benachteiligung gegenüber anderen, dauerhaft in fremdem Interesse tätigen Personen? 355
aa) Arbeitnehmer und leitende Angestellte 355
bb) Dienstleister – insbesondere auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – und Werkunternehmer 355
cc) GmbH-Geschäftsführer 357
c) Vergleich mit Deliktsschuldnern 357
d) Zwischenfazit 358
2. Die Vorstandshaftung aus dem Blickwinkel des Verfassungsrechts 359
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Problem wirtschaftlicher Überforderung durch Haftung 360
aa) Die „Bürgschaftsentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts 360
(1) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 360
(2) Fehlende Vergleichbarkeit der Bürgen- und Vorstandshaftung 361
(3) Ausgestaltung der Vorstandshaftung durch den Gesetzgeber 362
bb) „Existenzvernichtende“ Haftung im Deliktsrecht 363
cc) Zwischenfazit 363
b) Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an zwingendes Privatrecht und die Vorstandshaftung 364
aa) Zwingendes Privatrecht und Grundrechte 364
bb) Verfassungskonformer Interessenausgleich zwischen Gesellschaft und Vorstandsmitgliedern durch die gesetzliche Regelung der Vorstandsinnenhaftung 364
(1) Verfassungsrechtliche Kritik an der Regelung der Vorstandshaftung 365
(2) Keine Begründung einer Schadenstragung durch Gesellschaft und Aktionäre 365
(3) Kein abweichendes Ergebnis für die kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft 366
(4) Keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Vorstandshaftung durch zwingende gesetzliche Regelungen 366
(5) Kein Einwand aus den Bedingungen der Versicherbarkeit 367
(6) Verfassungswidrigkeit aus nicht auf die Vorstandshaftung beschränkten Gründen? 367
c) Zwischenfazit 368
3. Zwischenfazit 368
F. Fazit 368
4. Teil: Grenzen der Vorstandshaftung de lege ferenda 370
A. Verzicht und Vergleich 370
I. Die Sperrfrist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 370
1. Die Sperrfrist als Hindernis interessengerechter Anspruchserledigung 371
a) D&O-Versicherung 371
b) Vorstandsmitglieder 372
c) Gesellschaft 372
aa) Kooperation in Ordnungswidrigkeitenverfahren 372
bb) Einvernehmliches Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds 374
cc) Verbleib im Vorstand 374
dd) Nicht beitreibbare Schäden 375
ee) Vermögensverschlechterung des Vorstandsmitglieds außerhalb des § 93 Abs. 4 S. 4 AktG 375
2. Schutzwürdigkeit der Interessen an zügiger Anspruchserledigung? 376
a) Gesetzeszweck 376
b) Sekundäre Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats 377
c) Die Haftungsfreistellung durch Zustimmung der Hauptversammlung nach § 93 Abs. 4 S. 1 AktG und ihre Grenzen 378
aa) Keine Rückschlüsse auf die Befugnisse der Hauptversammlung bei Verzicht und Vergleich 378
bb) Die Zustimmung der Hauptversammlung als Enthaftungsinstrument des Vorstands 378
(1) Praktische Schwierigkeiten 379
(2) Rechtliche Grenzen: Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über ordnungswidriges Verhalten 379
d) Unsicherheit der Verwirklichung des Gesetzeszwecks 380
aa) Sachverhaltsaufklärung 381
bb) Kein Wechsel der Hauptversammlungsmehrheit 382
e) Zwischenfazit 382
3. Schutz der Minderheitsaktionäre 383
a) Regelungsvorschläge zum Schutz der Minderheitenrechte 383
b) Fehlende Schutzbedürftigkeit 384
c) Missbrauchsgefahr 385
d) Zwischenfazit 385
4. Lösungen de lege lata? 385
5. Fazit und Stellungnahme 387
II. Folgen für Enthaftungsvereinbarungen 388
III. Die Sperrminorität 389
B. Darlegungs- und Beweislast 390
I. Rechtslage de lege lata und Kritik der Literatur 390
II. Der Grundgedanke der Beweislastverteilung des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG 392
1. Amtierende Vorstandsmitglieder 393
a) Tatsächliche Beweislage 393
b) Gerichtliche Handhabung der Beweislast 395
2. Abweichende Beweislastverteilung für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder? 396
a) Problemstellung 396
b) Reformüberlegungen 398
aa) Beweislast der Gesellschaft für das Vorliegen einer Pflichtverletzung 398
bb) Alternativen 400
(1) Satzungsdispositivität der Beweislastverteilung 400
(2) Verkürzung der Verjährungsfrist 400
(3) „Ausbau des Einsichtsrechts“ 400
cc) Eigener Reformvorschlag 402
c) Zwischenfazit 403
C. Verjährung 403
I. Regelverjährung und § 93 Abs. 6 AktG im Vergleich 403
1. Beginn und Ende der Verjährungsfristen 403
2. Vergleich der Verjährungsdauer 404
3. Begründung der längeren Verjährungsfristen des § 93 Abs. 6 AktG 405
II. Kritik 406
III. Reformüberlegungen 408
1. Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist 408
2. Anknüpfung an das Ausscheiden aus dem Vorstand 409
3. Streichung der Sonderregelung für börsennotierte Gesellschaften 410
4. Stellungnahme 411
D. Der Sorgfaltsmaßstab des § 93 Abs. 1 S. 1 AktG de lege ferenda 414
I. Gesetzliche Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabs auf mittlere oder grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz 414
1. Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im allgemeinen Zivilrecht 415
2. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten 416
3. Arbeitnehmerhaftung 418
4. Fazit 419
II. Satzungsdispositivität des Sorgfaltsmaßstabs 419
1. Begründung des Reformvorschlags 420
2. Gesetzlicher Rahmen der satzungsautonomen Gestaltung 421
a) Grenzen der Satzungsautonomie 422
b) Information der Hauptversammlung 423
c) Befristung 424
d) Mehrheitserfordernisse 425
e) Publizität 426
f) Zwischenfazit 426
3. Vereinbarkeit mit Sinn und Zweck sowie Fortbestand der Satzungsstrenge des § 23 Abs. 5 AktG 427
a) Sinn und Zweck der Satzungsstrenge 427
aa) Vergleich mit der GmbH 428
bb) Information durch die Firma 430
(1) Möglichkeit 430
(2) Erforderlichkeit 431
cc) Festlegung der Zwecke der Vorstandshaftung durch die Hauptversammlung 432
b) Keine Erosion der Satzungsstrenge 434
aa) § 93 Abs. 4 S. 1 AktG 434
bb) § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 435
cc) § 93 Abs. 5 AktG 435
dd) Aktionärsklage 435
ee) § 147 Abs. 1 AktG 435
ff) Zulässigkeit der D&O-Versicherung und § 93 Abs. 2 S. 3 AktG 436
gg) Zwischenfazit 436
c) Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung 436
d) Zwischenfazit 437
4. Vereinbarkeit mit dem Verzichts- und Vergleichsverbot des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 438
5. Erfordernis einer differenzierenden Gesetzgebung 440
6. Satzungsregelungen als Lösung des Problems „existenzgefährdender“ Haftung 440
a) Erfordernis einer Satzungsregelung 441
b) Mangelnde Rechtssicherheit: Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeitsgraden 441
c) Gefahr unangemessener Risikovorsorge 442
aa) Das Fehlen alternativer Risikovorsorge 442
bb) Der Wegfall einer satzungsmäßigen Haftungserleichterung als Rücktrittsgrund? 443
(1) Rahmenbedingungen 443
(2) Voraussetzungen der Amtsniederlegung durch ein Vorstandsmitglied 444
(3) Vorliegen eines wichtigen Grundes 445
cc) Folgen für die Vorstandsmitglieder 447
7. Nochmals: grobe Fahrlässigkeit als unangemessener Haftungsmaßstab für Vorstandsmitglieder 448
8. Vollständige Haftungsfreistellung 450
a) Präventionswirkung 450
b) Schadenskompensation und „Selbstversicherung“ 451
aa) Unterschiede zwischen „Selbstversicherung“ durch Haftungsausschluss, D&O-Versicherung und Haftungshöchstbeträgen 452
bb) Keine erheblichen Auswirkungen haftungsbeschränkender Satzungsregeln auf die Vorstandsvergütung 453
cc) Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt 453
dd) Zwischenfazit 453
9. Gefahr der Benachteiligung der Aktionäre 454
a) Vergleich mit § 93 Abs. 4 S. 1 AktG 454
b) Vergleich mit der Inanspruchnahme eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss 455
aa) Die Information der Hauptversammlung bei der Inanspruchnahme eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss 455
bb) Die Information der Hauptversammlung im Vorfeld einer haftungsbeschränkenden Satzungsänderung 457
cc) Zwischenfazit 458
c) Die Anreizstruktur für die Aktionäre 459
d) Lösungsversuche 460
aa) Einschaltung des Vorstands oder des Aufsichtsrats 460
bb) Ad hoc-Minderheitenveto 460
e) Zwischenfazit 462
10. Fazit 463
E. Haftungshöchstgrenzen 464
I. Gesetzliche Festlegung von Haftungshöchstgrenzen für Vorstandsmitglieder 464
1. Haftungshöchstsummen de lege lata 465
a) Gesetzliche Haftungshöchstbeträge 465
b) Gesetzliche Zulassung betragsmäßiger Haftungsbeschränkungen 466
aa) Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 466
bb) Entwurf eines KapInHaG: Vorstandsaußenhaftung am Kapitalmarkt 467
c) Folgerungen für die Haftung der Mitglieder des Vorstands 468
aa) Gefährdungshaftung und KapInHaG 468
bb) Die Begrenzung der Haftung des Abschlussprüfers 468
cc) Privilegierung der Vorstandsmitglieder durch eine gesetzliche Haftungsgrenze? 470
2. Präventions- und Kompensationsfunktion der Haftung 472
3. Keine überschießende Regelung 475
4. Rechtsvergleichung 476
5. Grundriss der Ausgestaltung einer gesetzlichen Haftungshöchstsumme 477
a) Sachlicher Umfang der Haftungsbegrenzung 478
aa) Verschuldensgrade 478
bb) Anspruchsbegründende Sachverhalte 478
cc) Zusammenfassung 479
b) Haftungshöchstsumme und D&O-Versicherung 480
aa) Bemessung der gesetzlichen Haftungsgrenze 481
bb) Problem: Ausfall der D&O-Versicherung 481
cc) Der Pflichtselbstbehalt und dessen Versicherung 482
c) Gläubigerschutz und Schutz der Aktionärsminderheit (Aktionärsklage) 484
6. Fazit 484
II. Zulassung satzungsmäßiger Haftungshöchstgrenzen 485
F. Zulassung vertraglicher Haftungsbeschränkungen 487
G. Billigkeitsklausel 487
I. Die Reformdiskussion zur Einführung einer Billigkeitsklausel in den 1950er/60er-Jahren 487
1. Hintergründe der Reformdiskussion 487
2. Die haftungsbegrenzende Funktion der Adäquanz und ihre Grenzen 488
a) Die Adäquanztheorie als Begrenzung deliktischer Haftung 489
aa) Grundlegende Inhalte der Adäquanztheorie 489
bb) Die Adäquanz als Abgrenzungsmerkmal in Rechtsprechung und Literatur 490
b) Der Schutzzweck der Norm und das allgemeine Lebensrisiko als Grenzen der Schadensersatzpflicht 493
aa) Der Ansatz am Schutzzweck der haftungsbegründenden Norm 493
bb) Das allgemeine Lebensrisiko 497
c) Das allgemeine Lebensrisiko in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 497
3. Der 43. Deutsche Juristentag 499
a) Das Gutachten Langes 499
b) Beschlussfassung des 43. Deutschen Juristentages 500
4. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz 1967 501
II. Einführung einer Billigkeitsklausel ins geltende Recht 501
1. Möglichkeit der Restschuldbefreiung 502
2. Probleme in der Insolvenz 502
3. „Existenzvernichtende“ Haftung im allgemeinen Zivilrecht 503
4. Versicherung statt Billigkeitsklausel 504
a) Berücksichtigung einer Haftpflichtversicherung im Rahmen der Billigkeitsabwägung 505
b) Alternative: Ausgestaltung der Privathaftpflicht- als Pflichtversicherung? 505
5. Fazit 506
III. Vorstandshaftung und Billigkeitsklausel 507
1. Die Bewältigung der Vorstandshaftung mit den Abgrenzungsmechanismen des allgemeinen Schadensersatzrechts 507
a) Grenzen der Adäquanztheorie 507
b) Vorstandshaftung, Schutzzweck und allgemeines Lebensrisiko 508
2. Risikovorsorge 509
3. Fazit 511
H. D&O-Versicherung 511
I. Verbot der Versicherung durch die Gesellschaft 512
1. Kompensationsfunktion 512
a) Wirtschaftliche Schadenstragung durch die Gesellschaft 512
b) Unvereinbarkeit mit § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 514
2. Präventionsfunktion 516
a) Abschwächung der Präventionsfunktion durch eine D&O-Versicherung 516
b) Vergleich von Fremd- und Eigenversicherung 517
3. Fazit 519
II. Verbot der Versicherung des Selbstbehalts durch das Vorstandsmitglied 519
III. Ausgestaltung als Pflichtversicherung 522
IV. Streichung des § 93 Abs. 2 S. 3 AktG 524
V. Fazit 525
J. Juristische Person als Vorstandsmitglied 526
5. Teil: Die Durchsetzung der Vorstandshaftung 528
A. Anspruchsverfolgung durch den Aufsichtsrat 528
I. Ausgangspunkt: Die „ARAG/Garmenbeck“-Entscheidung des BGH 529
II. Resonanz der Entscheidung in der Literatur 531
1. Meinungsstand 531
2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ansichten 533
III. Stellungnahme 536
1. Unternehmerische Entscheidung des Aufsichtsrats über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands 536
a) „ARAG/Garmenbeck“ und überwiegende Auffassung im Schrifttum 536
b) Die Bedeutung des UMAG: Maßgeblichkeit der gesetzlichen Rechtslage anstelle der „ARAG/Garmenbeck“-Grundsätze des BGH 537
aa) Anwendbarkeit des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf Mitglieder des Aufsichtsrats 537
bb) Die Entscheidung über die Anspruchsverfolgung als unternehmerische Entscheidung 539
cc) Kein Einwand aus § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AktG 541
2. Fazit und Folgenbetrachtung 543
B. Aktionärsklage 546
I. Ausgangslage 546
II. Reformüberlegungen 547
1. Die Klagezulassungsvoraussetzungen 547
a) Das Quorum des § 148 Abs. 1 S. 1 AktG 547
b) „Stufenlösung“ unter teilweiser Aufgabe des Klagezulassungsverfahrens 550
c) Abschaffung des Klagezulassungsverfahrens 552
d) Zuständigkeit für das Klagezulassungsverfahren 553
e) Klagebefugnis außerhalb der Gesellschaft stehender Institutionen oder Personen 554
f) Das Vorbesitzerfordernis des § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG 556
g) Erfordernis der Aufforderung der Gesellschaft zur Klageerhebung, § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 1 AktG 558
h) Verdacht der Unredlichkeit oder groben Verletzung des Gesetzes oder der Satzung, § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG 559
aa) Unklare Bedeutung der „Unredlichkeit“ oder „groben Verletzung des Gesetzes oder der Satzung“ 560
bb) Die Business Judgment Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG als Gegengewicht zu § 148 AktG 563
cc) Stellungnahme und eigener Reformvorschlag 565
i) Keine entgegenstehenden überwiegenden Gründe des Gesellschaftswohls, § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AktG 569
2. Das Selbsteintrittsrecht der Gesellschaft, § 148 Abs. 3 AktG 571
3. Kostentragung 574
a) Die Kostenregelung des § 148 Abs. 6 AktG 574
b) Reformvorschläge des Schrifttums 575
aa) Teilschuld mehrerer Antragsteller oder Kläger 575
bb) Streitwertverringerung 576
cc) Kein Kostenersatz durch die Gesellschaft bei Scheitern an § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG 578
dd) Unwiderlegliche Vermutungswirkung des Sonderprüfungsberichts 578
ee) Kostentransparenz 579
ff) Unmittelbare Kostenhaftung der Gesellschaft statt Erstattungsanspruch 580
4. Erfolgsbeteiligung der Aktionärskläger („Fangprämie“) 580
a) Ausgestaltung des finanziellen Anreizes 580
b) Auswirkungen einer Erfolgsbeteiligung der Aktionärskläger 582
aa) Verbesserte Prüfung der Beitreibbarkeit? 582
bb) Kein drohender problematischer Bedeutungszuwachs der Aktionärsklage nach dem Vorbild des derivative suit in den USA 582
cc) Sondervorteil der klagenden Aktionäre 583
dd) Ausgestaltung der Kostenhaftung für die „Prämie“ 584
ee) Fehlendes praktisches Bedürfnis vs. Gefahr problematischer Verhaltenssteuerungswirkung 584
5. Zusammenfassung des Reformvorschlags zur Aktionärsklage 585
6. Teil: Abschließendes Fazit und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen 587
A. Abschließendes Fazit 587
B. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 588
I. Grenzen der Vorstandshaftung de lege lata 588
1. Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 588
2. Verzicht und Vergleich 589
3. D&O-Versicherung 589
4. Vorteilsausgleichung 590
5. Begrenzung des geltend zu machenden Schadensersatzanspruchs der Gesellschaft 591
II. Reform der Vorstandsinnenhaftung 592
1. Verzicht und Vergleich 592
2. Darlegungs- und Beweislast 593
3. Verjährung 594
4. Der Sorgfaltsmaßstab des § 93 Abs. 1 AktG de lege ferenda 594
5. Haftungshöchstgrenzen 596
6. Zulassung vertraglicher Haftungsbeschränkungen 598
7. Billigkeitsklausel 598
8. D&O-Versicherung 598
9. Juristische Personen als Vorstandsmitglieder 599
III. Die Durchsetzung der Vorstandshaftung 599
1. Anspruchsverfolgung durch den Aufsichtsrat 599
2. Aktionärsklage 600
Literaturverzeichnis 604
Stichwortverzeichnis 651