20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen
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20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen
Editors: Uhle, Arnd
Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 55
(2016)
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Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.Abstract
Ermöglicht durch die friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung von 1990, erlebte Sachsen vor zwei Jahrzehnten einen Aufschwung des Staatskirchenvertragsrechts. In dessen Rahmen kam es zum Abschluss von Verträgen mit den beiden christlichen Kirchen (1994 und 1996) und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden (1994).Wie jedes andere rechtliche Regelungswerk, stehen diese Verträge auch zwei Jahrzehnte nach ihrem Inkrafttreten immer wieder vor neuen Herausforderungen und Fragestellungen. Diese betreffen verschiedene Themenfelder, von der Präsenz der Religion in der staatlichen Schule bis zu den staatlichen Leistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das 20-jährige Bestehen der Staatskirchenverträge ist Anlass, die bestehenden vertraglichen Regelungen im Hinblick auf ihre Entstehung und Charakteristika zu untersuchen und hierbei auch ihre Zukunftstauglichkeit neu zu bedenken. Hierzu fand am 20. Mai 2015 unter dem Titel »20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen« ein Symposium im Sächsischen Landtag statt. Die in seinem Rahmen gehaltenen Vorträge werden mit dem vorliegenden Sammelband der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Geleitwort des Präsidenten des Sächsischen Landtages | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Teil A: Das Instrument der Staatskirchenverträge | 13 | ||
Stefan Mückl: Die Kirchenverträge des Freistaates Sachsen als Instrumente einer freiheitsgerechten Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften | 15 | ||
I. Einleitung | 15 | ||
II. Regelungsgegenstände der Staatskirchenverträge | 16 | ||
III. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit | 19 | ||
IV. Ratio des Staatskirchenvertrags im Verfassungsstaat | 23 | ||
V. Pflicht zum Vertragsschluss? | 26 | ||
VI. Ausblick | 28 | ||
Teil B: Die Entstehung der Kirchenverträge des Freistaates Sachsen | 29 | ||
Rolf Raum: Die Verhandlungen zu den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen | 31 | ||
I. Ausgangslage | 31 | ||
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben | 32 | ||
2. Politische und kirchliche Verschränkungen | 32 | ||
II. Staatsleistungen | 33 | ||
1. Berechnungsansatz | 34 | ||
2. Bewertung der reduzierten Zahl von Kirchenmitgliedern | 35 | ||
3. Ansatz der Staatsleistungen in den Kirchenverträgen | 35 | ||
4. Sonderproblem: Geistliches Haus | 36 | ||
III. Religionsunterricht | 36 | ||
IV. Bistumserrichtungsverträge | 37 | ||
V. Katholischer Kirchenvertrag | 38 | ||
VI. Vertrag mit dem Landesverband jüdischer Gemeinden | 40 | ||
Teil C: Der Inhalt der Kirchenverträge des Freistaates Sachsen | 41 | ||
Christian Waldhoff: Die Grundzüge des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften in den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen | 43 | ||
I. Einleitung | 43 | ||
II. Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates unter dem Grundgesetz | 45 | ||
III. Die sächsischen Staatskirchenverträge und die Grunddeterminanten des Rechtsverhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften | 52 | ||
1. Vertragliche Konkretisierung des Grundverhältnisses | 52 | ||
2. Religionsfreiheit und Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften | 54 | ||
3. Organisationsrecht | 55 | ||
IV. Fazit | 57 | ||
Jörg Ennuschat: Die in den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen geregelte kirchliche Mitwirkung im Bildungswesen | 61 | ||
I. Einleitung | 62 | ||
II. Verfassungsrechtlicher Rahmen | 62 | ||
III. Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, Art. 5 SächsEvKV, Art. 3 SächsKathKV, Schlußprotokoll zu Art. 4 Abs. 2 SächsJüdKV | 63 | ||
1. Aussagen zum Religionsunterricht in Art. 5 SächsEvKV, Art. 3 SächsKathKV | 63 | ||
a) Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (Abs. 1) | 65 | ||
b) Zustimmungsrecht der Kirchen zu Richtlinien, Lehrplänen und Lehrbüchern für den Religionsunterricht (Abs. 2) | 66 | ||
c) Beteiligung der Kirchen an der staatlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (Abs. 2) | 66 | ||
d) Beteiligung der Kirchen an der Aufsicht über den Religionsunterricht (Abs. 2) | 67 | ||
e) Kirchliche Bevollmächtigung staatlicher Religionslehrer (Abs. 3) | 67 | ||
f) Gestellung kirchlicher Religionslehrer für den Religionsunterricht (Abs. 4) | 68 | ||
2. Erwähnung eines jüdischen Religionsunterrichts im Schlußprotokoll zu Art. 4 Abs. 2 SächsJüdKV | 69 | ||
3. Bewährung in der Praxis | 69 | ||
IV. Schulen in kirchlicher Trägerschaft | 71 | ||
1. Kirchenvertragliche Regelungen, Art. 6 SächsEvKV, Art. 4 SächsKathKV | 71 | ||
2. Bewährung in der Praxis | 72 | ||
V. Theologie an staatlichen Hochschulen | 73 | ||
1. Kirchenvertragliche Regelungen | 73 | ||
a) Staatliche Bestandsgarantien, Art. 3 Abs. 1 SächsEvKV, Art. 5 Abs. 1 SächsKathKV | 76 | ||
b) Kirchliche Bedenken gegenüber der Berufung eines Hochschullehrers | 76 | ||
c) Nachträgliche kirchliche Bedenken gegenüber Lehre und/oder Lebenswandel eines Hochschullehrers | 78 | ||
d) Kirchliche Einwendungen gegenüber Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen | 79 | ||
2. Bewährung in der Praxis | 80 | ||
VI. Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft | 80 | ||
VII. Kirchliche Bildungsstätten zur Aus-, Fort- undWeiterbildung der Mitarbeiter in Diakonie und Caritas | 82 | ||
VIII. Kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung | 83 | ||
IX. Perspektiven und Fazit | 84 | ||
Josef Isensee: Anstaltsseelsorge und Diakonie in den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen | 87 | ||
I. Trennung – Eigenständigkeit – Vertrag | 87 | ||
II. Anstaltsseelsorge und Diakonie | 90 | ||
1. Themen des Landesrechts | 90 | ||
2. Ausschließliche und konkurrierende Aufgaben | 91 | ||
III. Gefängnisseelsorge als Beispiel der Anstaltsseelsorge | 92 | ||
1. Gegenstand der Kirchenverträge | 92 | ||
2. Grundrechtliche Ausgangslage der Gefängnisseelsorge | 92 | ||
3. Aufgabenteilung zwischen Staat und Kirche | 94 | ||
IV. Diakonie (Caritas) | 97 | ||
1. Wesentliche Aufgabe der Kirche | 97 | ||
2. Perspektiven von Diakonie und Staat | 99 | ||
3. Kirchliches Proprium im sozialstaatlichen System | 100 | ||
a) Der sichtbare Glaube | 100 | ||
b) Das diakonische Personal | 102 | ||
aa) Loyalitätsobliegenheit | 102 | ||
bb) „Dritter Weg“ | 106 | ||
4. Die religiöse Kapazität | 107 | ||
Hans Ulrich Anke: „Praktizierbar im Alltag, einklagbar im Konfliktsfall“. Die finanziellen Angelegenheiten der Religionsgemeinschaftenin den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen | 109 | ||
I. Einleitung | 110 | ||
II. Die finanziellen Angelegenheiten als wesentliche Bausteine einer neuen verlässlichen Grundlage für das religiöse Wirken im Freistaat | 111 | ||
1. Gemeinwohlorientierte Förderung kirchlichen Wirkens durch die Staatskirchenverträge | 112 | ||
2. Der verfassungsrechtliche Rahmen für die vertragliche Gewährleistung der finanziellen Grundlagen freien kirchlichen Wirkens | 114 | ||
3. Euphorie und Kritik in den sächsischen Debatten um verlässliche Vertragsgrundlagen | 115 | ||
III. Grundfunktionen von Staatskirchenverträgen | 117 | ||
1. Kooperationsfunktion | 117 | ||
2. Förderfunktion | 118 | ||
3. Verpflichtungsfunktion | 119 | ||
4. Absicherungsfunktion | 119 | ||
IV. Die finanziellen Vertragsregelungen im Evangelischenund im Katholischen Kirchenvertrag Sachsen | 122 | ||
1. Bekräftigung der Grundlagen und des bewährten Zusammenwirkens bei der Kirchensteuerfinanzierung | 123 | ||
a) Die Kirchensteuer als bewährte Beitragsform der Kirchenmitglieder | 123 | ||
b) Vertragliche Absicherung der Grundlagen für die Kirchensteuerfinanzierung | 128 | ||
c) Staatliche Anerkennungsvorbehalte im Hinblick auf rechtliche Vorgaben | 129 | ||
d) Gewährleistung der Kirchensteuerverwaltung durch die staatlichen Finanzämter | 129 | ||
e) Meldewesen, Datenübermittlung | 131 | ||
f) Zwischenfazit | 132 | ||
2. Gewährleistung des Kirchengutes | 132 | ||
3. Vermögensentflechtung bei Gebäuden, Patronaten und Kirchschullehen | 134 | ||
a) Vermögensentflechtung bei Kirchengebäuden in staatlichem Eigentum | 135 | ||
b) Vermögensentflechtung bei Patronaten | 136 | ||
c) Vermögensentflechtung bei den bisher noch nicht getrennten „Kirchschullehen, Küsterschulvermögen, Kirchen- und Schulämtern“ | 138 | ||
d) Zwischenfazit | 139 | ||
4. Vermögensentflechtung im Besonderen: die pauschalierte Abgeltung der Staatsleistungen | 139 | ||
a) Der Umgang mit den Staatsleistungen als schwierigster Vertragsgegenstand | 139 | ||
b) Die umfassende Abgeltung durch neue Pauschalbeträge | 142 | ||
c) Von der pauschalen Gesamtabgeltung zur Ablösung? | 144 | ||
5. Weitere finanzbezogene Vertragsangelegenheiten | 147 | ||
a) Gleichheitswahrende Teilhabe der Kirchen an staatlicher Finanzierung für die Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 148 | ||
b) Gemeinsame Aufgaben und gemeinsame Finanzierung | 149 | ||
c) Finanzierung kirchlicher Friedhöfe | 150 | ||
d) Sonstige finanzbezogene Vertragsbestimmungen | 151 | ||
V. Die finanziellen Angelegenheiten im Jüdischen Vertrag Sachsen, insbesondere: die Gesamtzuwendung | 152 | ||
1. Überblick über finanzbezogene Vertragsregelungen zu Friedhöfen und Gebäuden | 153 | ||
2. Jährlicher Gesamtbetrag als wesentliche finanzielle Gewährleistung im Jüdischen Vertrag Sachsen | 154 | ||
a) Die Regelungen zur Ausgestaltung des Gesamtbetrages | 154 | ||
b) Verfassungsrechtliche Anfragen an das Verteilregime für den Gesamtbetrag | 157 | ||
VI. Ausblick | 160 | ||
Teil D: Anhang: Die Kirchenverträge des Freistaates Sachsen | 163 | ||
Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. März 1994 | 165 | ||
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen Vom 2. Juli 1996 | 176 | ||
Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 7. Juni 1994 | 201 | ||
Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 17. Januar 2006 | 205 | ||
Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 4. Dezember 2015 | 207 | ||
Autoren und Herausgeber | 211 |