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20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen

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Uhle, A. (Ed.) (2016). 20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54915-3
Uhle, Arnd. 20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54915-3
Uhle, A (ed.) (2016): 20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54915-3

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20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen

Editors: Uhle, Arnd

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 55

(2016)

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About The Author

Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.

Abstract

Ermöglicht durch die friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung von 1990, erlebte Sachsen vor zwei Jahrzehnten einen Aufschwung des Staatskirchenvertragsrechts. In dessen Rahmen kam es zum Abschluss von Verträgen mit den beiden christlichen Kirchen (1994 und 1996) und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden (1994).

Wie jedes andere rechtliche Regelungswerk, stehen diese Verträge auch zwei Jahrzehnte nach ihrem Inkrafttreten immer wieder vor neuen Herausforderungen und Fragestellungen. Diese betreffen verschiedene Themenfelder, von der Präsenz der Religion in der staatlichen Schule bis zu den staatlichen Leistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das 20-jährige Bestehen der Staatskirchenverträge ist Anlass, die bestehenden vertraglichen Regelungen im Hinblick auf ihre Entstehung und Charakteristika zu untersuchen und hierbei auch ihre Zukunftstauglichkeit neu zu bedenken. Hierzu fand am 20. Mai 2015 unter dem Titel »20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen« ein Symposium im Sächsischen Landtag statt. Die in seinem Rahmen gehaltenen Vorträge werden mit dem vorliegenden Sammelband der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Geleitwort des Präsidenten des Sächsischen Landtages 9
Inhaltsverzeichnis 11
Teil A: Das Instrument der Staatskirchenverträge 13
Stefan Mückl: Die Kirchenverträge des Freistaates Sachsen als Instrumente einer freiheitsgerechten Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften 15
I. Einleitung 15
II. Regelungsgegenstände der Staatskirchenverträge 16
III. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 19
IV. Ratio des Staatskirchenvertrags im Verfassungsstaat 23
V. Pflicht zum Vertragsschluss? 26
VI. Ausblick 28
Teil B: Die Entstehung der Kirchenverträge des Freistaates Sachsen 29
Rolf Raum: Die Verhandlungen zu den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen 31
I. Ausgangslage 31
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben 32
2. Politische und kirchliche Verschränkungen 32
II. Staatsleistungen 33
1. Berechnungsansatz 34
2. Bewertung der reduzierten Zahl von Kirchenmitgliedern 35
3. Ansatz der Staatsleistungen in den Kirchenverträgen 35
4. Sonderproblem: Geistliches Haus 36
III. Religionsunterricht 36
IV. Bistumserrichtungsverträge 37
V. Katholischer Kirchenvertrag 38
VI. Vertrag mit dem Landesverband jüdischer Gemeinden 40
Teil C: Der Inhalt der Kirchenverträge des Freistaates Sachsen 41
Christian Waldhoff: Die Grundzüge des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften in den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen 43
I. Einleitung 43
II. Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates unter dem Grundgesetz 45
III. Die sächsischen Staatskirchenverträge und die Grunddeterminanten des Rechtsverhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften 52
1. Vertragliche Konkretisierung des Grundverhältnisses 52
2. Religionsfreiheit und Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften 54
3. Organisationsrecht 55
IV. Fazit 57
Jörg Ennuschat: Die in den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen geregelte kirchliche Mitwirkung im Bildungswesen 61
I. Einleitung 62
II. Verfassungsrechtlicher Rahmen 62
III. Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, Art. 5 SächsEvKV, Art. 3 SächsKathKV, Schlußprotokoll zu Art. 4 Abs. 2 SächsJüdKV 63
1. Aussagen zum Religionsunterricht in Art. 5 SächsEvKV, Art. 3 SächsKathKV 63
a) Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (Abs. 1) 65
b) Zustimmungsrecht der Kirchen zu Richtlinien, Lehrplänen und Lehrbüchern für den Religionsunterricht (Abs. 2) 66
c) Beteiligung der Kirchen an der staatlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (Abs. 2) 66
d) Beteiligung der Kirchen an der Aufsicht über den Religionsunterricht (Abs. 2) 67
e) Kirchliche Bevollmächtigung staatlicher Religionslehrer (Abs. 3) 67
f) Gestellung kirchlicher Religionslehrer für den Religionsunterricht (Abs. 4) 68
2. Erwähnung eines jüdischen Religionsunterrichts im Schlußprotokoll zu Art. 4 Abs. 2 SächsJüdKV 69
3. Bewährung in der Praxis 69
IV. Schulen in kirchlicher Trägerschaft 71
1. Kirchenvertragliche Regelungen, Art. 6 SächsEvKV, Art. 4 SächsKathKV 71
2. Bewährung in der Praxis 72
V. Theologie an staatlichen Hochschulen 73
1. Kirchenvertragliche Regelungen 73
a) Staatliche Bestandsgarantien, Art. 3 Abs. 1 SächsEvKV, Art. 5 Abs. 1 SächsKathKV 76
b) Kirchliche Bedenken gegenüber der Berufung eines Hochschullehrers 76
c) Nachträgliche kirchliche Bedenken gegenüber Lehre und/oder Lebenswandel eines Hochschullehrers 78
d) Kirchliche Einwendungen gegenüber Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen 79
2. Bewährung in der Praxis 80
VI. Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft 80
VII. Kirchliche Bildungsstätten zur Aus-, Fort- undWeiterbildung der Mitarbeiter in Diakonie und Caritas 82
VIII. Kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung 83
IX. Perspektiven und Fazit 84
Josef Isensee: Anstaltsseelsorge und Diakonie in den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen 87
I. Trennung – Eigenständigkeit – Vertrag 87
II. Anstaltsseelsorge und Diakonie 90
1. Themen des Landesrechts 90
2. Ausschließliche und konkurrierende Aufgaben 91
III. Gefängnisseelsorge als Beispiel der Anstaltsseelsorge 92
1. Gegenstand der Kirchenverträge 92
2. Grundrechtliche Ausgangslage der Gefängnisseelsorge 92
3. Aufgabenteilung zwischen Staat und Kirche 94
IV. Diakonie (Caritas) 97
1. Wesentliche Aufgabe der Kirche 97
2. Perspektiven von Diakonie und Staat 99
3. Kirchliches Proprium im sozialstaatlichen System 100
a) Der sichtbare Glaube 100
b) Das diakonische Personal 102
aa) Loyalitätsobliegenheit 102
bb) „Dritter Weg“ 106
4. Die religiöse Kapazität 107
Hans Ulrich Anke: „Praktizierbar im Alltag, einklagbar im Konfliktsfall“. Die finanziellen Angelegenheiten der Religionsgemeinschaftenin den Kirchenverträgen des Freistaates Sachsen 109
I. Einleitung 110
II. Die finanziellen Angelegenheiten als wesentliche Bausteine einer neuen verlässlichen Grundlage für das religiöse Wirken im Freistaat 111
1. Gemeinwohlorientierte Förderung kirchlichen Wirkens durch die Staatskirchenverträge 112
2. Der verfassungsrechtliche Rahmen für die vertragliche Gewährleistung der finanziellen Grundlagen freien kirchlichen Wirkens 114
3. Euphorie und Kritik in den sächsischen Debatten um verlässliche Vertragsgrundlagen 115
III. Grundfunktionen von Staatskirchenverträgen 117
1. Kooperationsfunktion 117
2. Förderfunktion 118
3. Verpflichtungsfunktion 119
4. Absicherungsfunktion 119
IV. Die finanziellen Vertragsregelungen im Evangelischenund im Katholischen Kirchenvertrag Sachsen 122
1. Bekräftigung der Grundlagen und des bewährten Zusammenwirkens bei der Kirchensteuerfinanzierung 123
a) Die Kirchensteuer als bewährte Beitragsform der Kirchenmitglieder 123
b) Vertragliche Absicherung der Grundlagen für die Kirchensteuerfinanzierung 128
c) Staatliche Anerkennungsvorbehalte im Hinblick auf rechtliche Vorgaben 129
d) Gewährleistung der Kirchensteuerverwaltung durch die staatlichen Finanzämter 129
e) Meldewesen, Datenübermittlung 131
f) Zwischenfazit 132
2. Gewährleistung des Kirchengutes 132
3. Vermögensentflechtung bei Gebäuden, Patronaten und Kirchschullehen 134
a) Vermögensentflechtung bei Kirchengebäuden in staatlichem Eigentum 135
b) Vermögensentflechtung bei Patronaten 136
c) Vermögensentflechtung bei den bisher noch nicht getrennten „Kirchschullehen, Küsterschulvermögen, Kirchen- und Schulämtern“ 138
d) Zwischenfazit 139
4. Vermögensentflechtung im Besonderen: die pauschalierte Abgeltung der Staatsleistungen 139
a) Der Umgang mit den Staatsleistungen als schwierigster Vertragsgegenstand 139
b) Die umfassende Abgeltung durch neue Pauschalbeträge 142
c) Von der pauschalen Gesamtabgeltung zur Ablösung? 144
5. Weitere finanzbezogene Vertragsangelegenheiten 147
a) Gleichheitswahrende Teilhabe der Kirchen an staatlicher Finanzierung für die Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben 148
b) Gemeinsame Aufgaben und gemeinsame Finanzierung 149
c) Finanzierung kirchlicher Friedhöfe 150
d) Sonstige finanzbezogene Vertragsbestimmungen 151
V. Die finanziellen Angelegenheiten im Jüdischen Vertrag Sachsen, insbesondere: die Gesamtzuwendung 152
1. Überblick über finanzbezogene Vertragsregelungen zu Friedhöfen und Gebäuden 153
2. Jährlicher Gesamtbetrag als wesentliche finanzielle Gewährleistung im Jüdischen Vertrag Sachsen 154
a) Die Regelungen zur Ausgestaltung des Gesamtbetrages 154
b) Verfassungsrechtliche Anfragen an das Verteilregime für den Gesamtbetrag 157
VI. Ausblick 160
Teil D: Anhang: Die Kirchenverträge des Freistaates Sachsen 163
Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. März 1994 165
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen Vom 2. Juli 1996 176
Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 7. Juni 1994 201
Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 17. Januar 2006 205
Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 4. Dezember 2015 207
Autoren und Herausgeber 211