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Matz-Lück, N. (Ed.) (2016). Der Status von Gruppen im Völkerrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54940-5
Matz-Lück, Nele. Der Status von Gruppen im Völkerrecht. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54940-5
Matz-Lück, N (ed.) (2016): Der Status von Gruppen im Völkerrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54940-5

Format

Der Status von Gruppen im Völkerrecht

Editors: Matz-Lück, Nele

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 194

(2016)

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Abstract

Der vorliegende Sammelband versucht, die Vielschichtigkeit des Begriffs der »Gruppe« im Völkerrecht umfassend abzubilden und die völkerrechtliche Entwicklung des Status bestimmter Gruppen nachzuzeichnen. Dazu wird der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang das Völkerrecht Gruppen von Personen als bedingt rechtsfähige Einheiten wahrnimmt. Der Begriff der Gruppe spielt in aktuellen Erörterungen zum Völkerrecht eine wichtige Rolle, wenn z.B. Flüchtlinge, Minderheiten oder indigene Völker als Kategorien erörtert werden, deren Mitglieder wegen der Gruppenzugehörigkeit schutzbedürftig erscheinen. Angesichts massenhafter Migrationsbewegungen rücken die Rechte international anerkannter Flüchtlinge und entsprechende Staatenpflichten in den Fokus einer Debatte, die Gruppen nach dem rechtlichen Status der Angehörigen unterscheidet. Aber auch die Rechte und Pflichten bewaffneter Gruppen in militärischen Konflikten lassen sich als Aspekt des völkerrechtlichen Umgangs mit Gruppen verorten.»The Status of Groups as Subjects of Public International Law«

The question whether groups of people can be considered at least partial subjects of public international law is highly relevant and can be addressed from different perspectives and with a view to different examples. The collected essays consider the question whether and to what extent public international law affirms specific rights for groups of people such as refugees, minorities or indigenous peoples and how the relevant rights have developed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 9
Torsten Stein: Begriff und Bedeutung des Volkes im Völkerrecht 13
A. Einleitung 13
B. Volk – Gruppe – Menschen 14
C. Wann ist eine Gruppe ein (Teil-)Volk? 16
D. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker 18
I. Nation 18
II. Staatsangehörigkeit 19
III. Volk oder nur Minderheit? 20
IV. Das Selbstbestimmungsrecht im Einzelnen 21
1. Aktuelle Beispiele 23
2. Referenden 24
E. Ein „europäisches“ Volk? 25
Eckart Klein: Die Evolution von Gruppenrechten im internationalen Menschenrechtsschutz 27
A. Einleitung 27
B. Gruppenansatz 28
I. Allgemeines: Gruppen und Gruppenrechte 28
II. Völker 29
III. Indigene Völker 30
IV. Minderheiten 36
V. Völker und Minderheiten 40
C. Normativer Ansatz 41
I. Recht auf Entwicklung 41
II. Recht auf (kulturelle) Diversität 42
III. Recht auf Demokratie 43
D. Zwei Grundsatzfragen 44
I. Gruppenrechte und Sezessionsgefahr 44
II. Gruppenrechte und Individualrechte 45
E. Abschließende Bemerkungen 47
Norman Weiß: Der Schutz von Minderheiten als Aufgabe des Völkerrechts 49
A. Begriffliche Annäherungen 49
B. Die Entwicklung des internationalen Minderheitenschutzes bis 1945 52
C. Minderheitenschutz im Rahmen der Vereinten Nationen 53
I. Welches Konzept: Minderheitenrechte oder Menschenrechte? 53
II. Art. 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte 54
III. Beispiele aus der Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses 55
D. Ausprägungen des europäischen Minderheitenschutzes 59
I. Europarat 59
1. Vorbemerkung 59
2. Allgemeiner Schutz 61
3. Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten 63
4. Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen 64
II. Europäische Union 65
III. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa [OSZE] 66
E. Aktuelle Herausforderungen, insbesondere durch neue Minderheiten 68
Hans-Joachim Heintze: Indigene Völker als Träger kollektiver Rechte – Kampf um die Zuerkennung des Selbstbestimmungsrechts 71
A. Einleitung 71
B. Kolonialismus und terra nullius-Konzept 75
C. Notwendigkeit des Schutzes wegen schlechter Arbeitsbedingungen: Übereinkommen Nr. 107 76
D. Notwendigkeit der Zuerkennung des Volkscharakters: Übereinkommen Nr. 169 79
E. Beitrag der regionalen Organisationen 83
F. Entscheidender Beitrag der UNO 85
G. Weltweite Akzeptanz des Selbstbestimmungsrechts: die UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker 86
H. Verständnis des Selbstbestimmungsrechts der indigenen Völker seitens der UN 92
I. Schlussbemerkung 96
Roland Bank: Die deutsche Praxis des Flüchtlingsschutzes und die Rolle der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland: Tendenz zur Öffnung für völkerrechtliche Standards? 99
A. Einleitung 99
B. Rechtlicher Rahmen 100
C. Restriktive Interpretation der Flüchtlingsdefinition 103
I. Verengung der Einschlussgründe 103
II. Weite Auslegung der Beendigungsgründe 107
D. Öffnung durch das europäische Flüchtlingsrecht – und partielle Restauration? 109
I. Die Bedeutung der europäischen Gesetzgebung 109
II. Rechtsprechung des EuGH zu Fragen der Auslegung der Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes und die Anwendung dieser Rechtsprechung in Deutschland 111
E. Abschließende Bemerkungen 117
Marco Sassòli: Die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Aufständische und bewaffnete Gruppen: Status und Durchsetzung 119
A. Allgemeines 119
I. Nicht-staatliche Akteure als allgemeine Herausforderung des Völkerrechts 119
II. Zu beachtende Besonderheiten für bewaffnete Gruppen 120
III. Können nur Subjekte einer Rechtsordnung in dieser Rechte und Pflichten haben? 121
B. Verpflichtungen bewaffneter Gruppen im humanitären Völkerrecht 123
I. Rechtsgrundlagen 123
II. Grund für eine Verpflichtung 126
III. Die Aufforderung an bewaffnete Gruppen, Sondervereinbarungen zu schließen 128
IV. Die Möglichkeit der Abgabe einseitiger Erklärungen 129
1. Tatsächliche Bedeutung 129
2. Rechtsnatur und Verpflichtungsgrund 131
V. Ergeben sich aus Verpflichtungen notwendigerweise auch Rechte bewaffneter Gruppen? 133
VI. Der Sonderfall einer Anerkennung des Kriegszustands durch die Regierung 135
VII. Der Sonderfall von Aufständischen, die zur Regierung eines Staates werden 135
C. Der gemeinsame Art. 3 sieht ausdrücklich vor, dass die Anwendung des humanitären Völkerrechts keinen Einfluss auf die Rechtsstellung bewaffneter Gruppen hat 136
D. Zusätzliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung 137
E. Beitrag bewaffneter Gruppen zur Fortentwicklung des Rechts? 139
I. Notwendigkeit der Berücksichtigung bewaffneter Gruppen bei der Fortentwicklung des Rechts 139
II. Teilnahme an der Ausarbeitung neuer Regeln 139
III. Beitrag zum Völkergewohnheitsrecht? 140
F. Durchsetzung des humanitären Völkerrechts gegenüber bewaffneten Gruppen 142
I. Durch wen? 142
1. Initiativrecht des IKRK 142
2. NGOs: Geneva Call 142
3. UNO-Organe im Allgemeinen 143
4. UNO-Sondermechanismus im Bereich Kinder in bewaffneten Konflikten 144
5. Vorschläge des IKRK und der Schweiz zu einem neuen Mechanismus 145
II. Mögliche Maßnahmen 145
1. Verbreitung 145
2. Beratung 146
3. Anreize zur Einhaltung 146
4. Überwachung 147
5. Öffentliche Kritik 147
6. Sanktionen 148
7. Bestrafung 149
G. Fazit 151
Thomas Fitschen: „Staatengruppen“: diplomatische und rechtliche Relevanz 153
A. Zum Begriff der „Staatengruppe“ 153
B. Staatengruppen als Akteure im VN-System 155
I. Die Regionalgruppen als Binnenstruktur von Gremien im VN-System 155
II. Regionalproporz in Gremien mit limitierter Mitgliedschaft 158
III. Gruppen als Sprachrohr und Interessengruppe 159
IV. Gruppen als „Beobachter“ 160
V. Sonstige Gruppen in den Vereinten Nationen – ein kleines Vademecum 162
VI. Staatengruppen auf Konferenzen 165
VII. Vom diplomatischen Nutzen und Nachteil der Gruppenbildung in internationalen Organisationen 166
1. Einigkeit macht stark: die Gruppe als Mehrheit 166
2. Vier Augen sehen mehr als zwei: die Gruppe als Resonanzraum 166
3. Vom Nachteil, gebunden zu sein: die Gruppe als Zwangsjacke 167
4. Verhandeln „im Auftrag“: der prozessuale Nutzen der Gruppenbildung aus der Sicht der Organisation 168
C. Internationale Organisationen als Normunternehmer und die Rolle von „Gruppen“ im Völkerrecht 169
Autorenverzeichnis 171