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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht

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Kloke, T. (2016). Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54727-2
Kloke, Theresia M.. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54727-2
Kloke, T (2016): Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54727-2

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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht

Kloke, Theresia M.

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 218

(2016)

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Abstract

Unter dem Eindruck der Ereignisse des 11. September 2001 ist der UN-Sicherheitsrat mit S/Res 1373 (2001) und S/Res 1540 (2004) legislativ tätig geworden. Dieses Vorgehen findet jedoch - dem herkömmlichen Verständnis der Eingriffsbefugnisse unter Kapitel VII folgend - keine Grundlage in der UN-Charta. Ebenso wenig lässt sich derzeit aus den Reaktionen der Generalversammlung sowie den staatlichen Stellungnahmen zu den Themenkomplexen Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und Klimawandel eine »spätere Übung« der Staatengemeinschaft i.S.d. Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK analog ableiten, welche die ursprüngliche Rechtswidrigkeit des Organhandelns obliterieren würde. Das »weltgesetzgebende« Einschreiten des Sicherheitsrats ist mithin auch mehr als eine Dekade nach Verabschiedung der ersten Legislativresolution als $aultra vires$z zu bewerten. Es gilt deshalb aufzuzeigen, welche Konsequenzen der Befund zeitigt und wie sich ggf. zukünftiges Handeln strukturgleicher Art in rechtlich vertretbarer Weise gestalten könnte.»The Security Council as a World Legislator«

Passing S/Res 1373 (2001) and S/Res 1540 (2004) after 11 September 2011, the Security Council entered its legislative phase. Until then it was perceived wisdom that there exists no corporate organ formally empowered to enact laws directly binding on states, since their »free will« to enter into legal obligations was firmly protected as a core aspect of sovereignty. Against this background the author questions the legality of the Security Council intervening as »world legislator«, and examines legally more acceptable ways for potential further action of this kind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Teil 1: Einführung 21
Teil 2: Gesetzgebung auf völkerrechtlicher Ebene 30
A. Begriffsbestimmung 30
I. Der Begriff des Gesetzes und der Gesetzgebung auf nationalstaatlicher Ebene 30
II. Der Begriff der Gesetzgebung im institutionalisierten Bereich der Europäischen Union 35
III. Die Begriffsbestimmung im völkerrechtlichen Schrifttum 43
1. Die Definition des Gesetzgebungsbegriffs unter Rückgriff auf die völkerrechtliche Nomenklatura 43
2. Übertragung der Definitionsmerkmale aus dem nationalen Kontext auf die völkerrechtliche Gesetzgebung 46
3. Stellungnahme 48
IV. Zwischenergebnis 62
B. Legislativresolutionen als völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung 62
I. Übertragung des Präfix „sekundär“ aus dem Europarecht auf die Gesetzgebung des Sicherheitsrats 62
II. Abgrenzung zur Terminologie der Rechtstheorie 66
C. Die völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung des Sicherheitsrats in Abgrenzung zu anderen vermeintlich legislativen Akten des Hauptorgans der Vereinten Nationen 67
I. Die Waffen- und Finanzembargos gegen Irak und Libyen 69
II. Internationale Strafgerichtshöfe 70
III. Die Jurisdiktionsbeschränkung des IStGH durch S/Res 1422 (2002) und S/Res 1487 (2003) 72
1. Die Bindungswirkung von S/Res 1422 (2002) und S/Res 1487 (2003) 75
2. Die generelle Jurisdiktionsbeschränkung 76
3. Eine abstrakte Bedrohung des Friedens als Anlass für S/Res 1422 (2002) und S/Res 1487 (2003)? 78
IV. Zwischenergebnis 82
D. Die Gesetzgebung durch UN-Sonderorganisationen 82
I. Der Erlass von Rechtsetzungsakten unter Widerrufsvorbehalt („Opting-out“) 83
II. Der Erlass von Rechtsetzungsakten unter Zustimmungsvorbehalt („Contracting-in“) 85
III. Die unmittelbar verbindliche Außenrechtsetzung 87
IV. Die Rechtsetzung durch Verweisung 88
E. Rechtsetzung durch Staatenkonferenzen im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, im Besonderen der Klimarahmenkonvention 90
F. Der Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber 92
I. S/Res 1373 (2001) 92
II. S/Res 1540 (2004) 96
G. Legislativresolutionen in der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre 99
I. Kein numerus clausus der Rechtsquellen – die lacunae des Art. 38 IGH-Statut 100
II. Die Einordnung der Sekundärgesetzgebung in die Auflistung des Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut 103
H. Ergebnis 106
Teil 3: Die Rechtmäßigkeit gesetzgeberischen Handelns des UN-Sicherheitsrats 108
A. Die Bindung des Sicherheitsrats an die Charta der Vereinten Nationen 109
B. Die etablierten Auslegungskriterien zur Interpretation der Charta der Vereinten Nationen 114
I. Die besondere rechtliche Stellung der Charta der Vereinten Nationen 114
II. Die Auslegungsmethoden und ihre Verortung in der Wiener Vertragsrechtskonvention 116
III. Der dynamisch-evolutive Interpretationsansatz 118
IV. Die „spätere Übung“ als autonomes Interpretationselement (Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK analog) 119
C. Das herkömmliche Verständnis der Kompetenz des Sicherheitsrats zum Erlass legislativer Maßnahmen unter Kapitel VII UN-Charta bis zur Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) 124
I. Die Bewertung abstrakter Phänomene durch den Sicherheitsrat als Friedensbedrohung i. S. d. Art. 39 UN-Charta 125
1. Die Einschätzungsprärogative des Sicherheitsrats 125
2. Der Begriff der Friedensbedrohung 127
a) Die bisherige Beschlusspraxis 130
b) Friedensbedrohungen durch nichtstaatliche Akteure 132
c) Abstrakte Bedrohungen des Weltfriedens im systematischen Kontext der Charta der Vereinten Nationen 134
aa) Der Wortlaut der weiteren Bestimmungen des Kapitels VII UN-Charta 135
bb) Der Anwendungsbereich des Kapitels VI UN-Charta 136
cc) Effektive Friedenssicherung durch präventive Maßnahmen 137
II. Der Erlass genereller Maßnahmen unter Art. 41 UN-Charta 138
1. Wortlaut und Genese des Art. 41 UN-Charta 139
a) Die bisherige Beschlusspraxis 139
b) Die spezifische Aufgabenzuweisung an den Sicherheitsrat unter Berücksichtigung der travaux préparatoires 141
c) Der Rückgriff auf die implied powers-Lehre 145
2. Legislativresolutionen des Sicherheitsrats im systematischen Kontext der Charta der Vereinten Nationen 147
a) Das gesetzgeberische Handeln des Sicherheitsrats als Eingriff in die Kompetenzen der Generalversammlung 148
b) Der Erlass abstrakt-genereller Regelungen als Ausdruck staatlicher Souveränität 151
c) Spezifische Einwände gegen Legislativresolutionen hinsichtlich Rüstungsregelungen 155
d) Bestätigung des Befundes durch die völkerrechtliche Praxis – die Rechtsprechung des ICTY/ICTR und die Stellungnahmen der UN-Mitgliedstaaten 156
aa) Die Urteile der Kriegsverbrechertribunale in den Rechtssachen Tadić und Kanyabashi 157
bb) Die Staatenpraxis zur Inanspruchnahme von Legislativkompetenzen durch den Sicherheitsrat vor der Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) 158
III. Zwischenergebnis 160
D. Ein neues Verständnis der Kompetenzen des Sicherheitsrats zum Erlass abstrakt-genereller Regelungen? 161
I. Die Reaktionen der Generalversammlung auf das legislative Einschreiten des Sicherheitsrats 164
1. Resolutionen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus 164
a) Resolutionen betreffend „Maßnahmen zur Beseitigung des Internationalen Terrorismus“ 165
b) Ergebnisdokument des Weltgipfels 168
c) Resolution betreffend die Verabschiedung der Anti-Terrorismus-Strategie der Vereinten Nationen 170
d) Zwischenergebnis 171
2. Resolutionen zur Proliferationsbekämpfung von Massenvernichtungswaffen 172
a) Resolutionen betreffend die völlige Beseitigung von Kernwaffen 172
b) Resolution betreffend die Proliferation von Massenvernichtungswaffen an Terroristen 174
c) Resolutionen betreffend die „Förderung des Multilateralismus auf dem Gebiet der Abrüstung und der Nichtverbreitung“ 176
d) Zwischenergebnis 181
3. Resolutionen zum Klimawandel 182
a) Ergebnisdokument des Weltgipfels 183
b) Resolutionen betreffend den „Schutz des Weltklimas für die heutigen und die kommenden Generationen“ 184
c) Resolution betreffend den Klimawandel und seine möglichen Folgen für die Sicherheit 191
d) Zwischenergebnis 192
II. Die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf das legislative Einschreiten des Sicherheitsrats 193
1. Die Verhandlungen zu Sicherheitsratsresolution S/Res 1373 (2001) und ihre Verabschiedung 194
2. Die Debatte der Generalversammlung bezüglich „Maßnahmen zur Beseitigung des Internationalen Terrorismus“ im Rahmen der Generaldebatte 2001 195
a) Ex- oder implizite Akzeptanz der Inanspruchnahme von Legislativkompetenzen durch den Sicherheitsrat 195
b) Legislativresolution S/Res 1373 (2001) als Erinnerung oder Bestätigung bereits existenter Normen 200
c) Befürwortung der Resolution unter Anerkennung ihres herausragenden Charakters und der Reichweite der Bestimmungen 201
d) Einfache Befürwortung der Resolution 205
e) Weder ex- oder implizite Befürwortung noch Ablehnung der Resolution 216
f) Verkennung des Norminhalts 220
g) Befürwortung der Resolution unter Bezugnahme auf das Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Vereinten Nationen bzw. von Sicherheitsrat und Generalversammlung 222
h) Ex- oder implizite Ablehnung einer Legislativkompetenz des Sicherheitsrats 225
i) Zwischenergebnis 227
3. Debatte anlässlich des Jahresberichtes des Sicherheitsrats an die Generalversammlung im Jahre 2001 228
a) Ex- oder implizite Akzeptanz der Inanspruchnahme von Legislativkompetenzen durch den Sicherheitsrat 229
b) Einfache Befürwortung der Resolution 230
c) Befürwortung der Resolution bei Bezugnahme auf das Erfordernis der besseren Einbindung der Generalversammlung/der weiteren UN-Mitgliedschaft 232
d) Stellungnahmen zur Durchführung thematischer Debatten 233
e) Weder ex- oder implizite Befürwortung noch Ablehnung der Resolution 238
f) Kritische Auseinandersetzung mit der Resolution 239
g) Ablehnende Haltung zu einem gesetzgebenden Sicherheitsrat 240
h) Zwischenergebnis 243
4. Reaktionen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Verabschiedung von S/Res 1422 (2002) 243
a) Befürwortung der Resolution und damit der vertragsmodifizierenden Wirkung 244
b) Keine explizite Stellungnahme zur völkervertraglichen Abänderungskompetenz des Sicherheitsrats 244
c) Keine Modifikation völkervertraglicher Regelungen durch bindende Sicherheitsratsresolutionen 245
d) Zwischenergebnis 255
5. Debatte anlässlich der Verabschiedung von S/Res 1487 (2003) 255
a) Befürwortung der Resolution und damit der vertragsmodifizierenden Wirkung 256
b) Keine explizite Stellungnahme zur Abänderungskompetenz des Sicherheitsrats 257
c) Keine Modifikation von völkervertraglichen Regelungen durch verbindliche Sicherheitsratsresolutionen 259
d) Zwischenergebnis 262
6. Reaktionen der Mitgliedstaaten im Vorfeld der Verabschiedung von S/Res 1540 (2004) 262
a) Vorbehaltlose Akzeptanz des Resolutionsentwurfs 263
b) Unterstützung des Resolutionsentwurfs mit Vorbehalten hinsichtlich des vertragsähnlichen Charakters der Resolution oder der fehlenden Involvierung der Generalversammlung/der Staatengemeinschaft 267
c) Unterstützung des Resolutionsentwurfs bei kritischer im- oder expliziter Bezugnahme auf den Legislativcharakter 270
d) Unmittelbare Ablehnung einer Legislativkompetenz des Sicherheitsrats 274
e) Zwischenergebnis 278
7. Stellungnahmen der Sicherheitsratsmitglieder anlässlich der Verabschiedung von S/Res 1540 (2004) 279
8. Debatte zum Klimawandel im April 2007 282
a) Grundsätzliche Befürwortung der Debatte 285
b) Unterstützung der Debatte mit Vorbehalten zur Reichweite des Sicherheitsratsmandats bzw. hinsichtlich der fehlenden Involvierung anderer UN-Organe/der Staatengemeinschaft 292
c) Befürwortung der Debatte bei gleichzeitiger Verneinung der Kompetenz des Sicherheitsrats zur Normgebung oder Entscheidung in der Sache 297
d) Ablehnung der Debatte 299
e) Zwischenergebnis 309
9. Debatte zu den Sicherheitsimplikationen des Klimawandels im Juli 2011 310
a) Grundsätzliche Befürwortung eines Einschreitens des Sicherheitsrats 314
b) Befürwortung einer Befassung des Sicherheitsrats mit Vorbehalten hinsichtlich der Reichweite des Sicherheitsratsmandats, der Zuständigkeitsbereiche anderer UN-Organe oder der Klimarahmenkonvention 325
c) Befürwortung einer Befassung des Sicherheitsrats nur aufgrund konkreter Konfliktsituationen 334
d) Im- bzw. explizite Ablehnung eines Einschreitens des Sicherheitsrats 336
e) Zwischenergebnis 347
III. Keine nachhaltige generelle Akzeptanz i. S. d. Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK analog für ein gesetzgeberisches Einschreiten 347
E. Legislativresolutionen als rechtswidrige Maßnahmen des Sicherheitsrats 348
Teil 4: Rechtswidrige Sicherheitsratsresolutionen: Rechtliche Konsequenzen und verfügbare Rechtsmittel 349
A. Sicherheitsratsresolutionen als Akte ultra vires 350
B. Die rechtlichen Konsequenzen und der Status von ultra vires-Sicherheitsratsakten 350
I. Die Kompetenz des Sicherheitsrats über den rechtlichen Status zu entscheiden 351
II. Gerichtliche Kontrolle durch den Internationalen Gerichtshof 353
1. Entscheidungen in Streitsacheverfahren nach Art. 34 ff. IGH-Statut 354
2. Die Überprüfung von Legislativresolutionen im Rahmen von Rechtsgutachten nach Art. 96 UN-Charta 357
C. Die Bindung der Mitgliedstaaten an ultra vires-Resolutionen des Sicherheitsrats 363
D. Rechtsschutz durch nationale und supranationale Gerichte 367
I. S/Res 1267 (1999) und das Al Quaida and Taliban Sanctions Committee v. S/Res 1373 (2001) und das Counter-Terrorism Committee bzw. S/Res 1540 (2004) und das 1540-Committee 371
II. Die Umsetzung von Legislativresolutionen am Beispiel der Implementierung von S/Res 1373 (2001) durch die Europäische Union 373
III. Klagemöglichkeiten gegen Legislativresolutionen vor dem Europäischen Gerichtshof 377
IV. Rechtsschutz durch regionale Gerichtshöfe für Menschenrechte 378
E. Ergebnis 380
Teil 5: Die Pflicht des Sicherheitsrats zur Überwachung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien bei staatlicher Implementierung von Legislativresolutionen 382
A. Der Sicherheitsrat als Menschenrechtsverpflichteter 386
B. Kein „Opting-out“ durch de facto-Derogation 396
C. Die Involvierung menschenrechtlicher Fragestellungen in die Arbeit des Counter-Terrorism Committee und des 1540-Committee 397
D. Verantwortlichkeit aufgrund Kontrollmöglichkeit und Schaffung einer Gefahrenquelle 403
E. Ergebnis 408
Teil 6: Ausblick 409
A. Legislative Präzedenzfälle 411
B. Das Erfordernis von Struktur- und Verfahrensreformen zur Verbesserung der Legitimität und konsekutiven Legalität des gesetzgeberischen Einschreitens des Sicherheitsrats 416
I. Legitimität im völkerrechtlichen Kontext 416
II. Das Konzept des Globalen Verwaltungsrechts 418
III. Verbesserungsvorschläge unter Berücksichtigung der Grundsätze des Globalen Verwaltungsrechts 421
1. Verfahren bei Entscheidungsfindung 421
2. Defizitäre Zusammensetzung des Rates 423
3. Gerichtliche Überprüfung 424
4. Ausgestaltung eines potentiellen Gesetzgebungsverfahrens – „Opting-out“ als Lösungsweg 425
a) Gesetzgebung im Zusammenspiel von Sicherheitsrat und Generalversammlung 426
b) Die Vorteile des aufgezeigten Verfahrens 428
IV. Prüfungsschema für Legislativresolutionen 431
C. Schlussbetrachtung 432
Literaturverzeichnis 438
Stichwortverzeichnis 464