Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht
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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht
Schriften zum Völkerrecht, Vol. 218
(2016)
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Abstract
Unter dem Eindruck der Ereignisse des 11. September 2001 ist der UN-Sicherheitsrat mit S/Res 1373 (2001) und S/Res 1540 (2004) legislativ tätig geworden. Dieses Vorgehen findet jedoch - dem herkömmlichen Verständnis der Eingriffsbefugnisse unter Kapitel VII folgend - keine Grundlage in der UN-Charta. Ebenso wenig lässt sich derzeit aus den Reaktionen der Generalversammlung sowie den staatlichen Stellungnahmen zu den Themenkomplexen Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und Klimawandel eine »spätere Übung« der Staatengemeinschaft i.S.d. Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK analog ableiten, welche die ursprüngliche Rechtswidrigkeit des Organhandelns obliterieren würde. Das »weltgesetzgebende« Einschreiten des Sicherheitsrats ist mithin auch mehr als eine Dekade nach Verabschiedung der ersten Legislativresolution als $aultra vires$z zu bewerten. Es gilt deshalb aufzuzeigen, welche Konsequenzen der Befund zeitigt und wie sich ggf. zukünftiges Handeln strukturgleicher Art in rechtlich vertretbarer Weise gestalten könnte.»The Security Council as a World Legislator« Passing S/Res 1373 (2001) and S/Res 1540 (2004) after 11 September 2011, the Security Council entered its legislative phase. Until then it was perceived wisdom that there exists no corporate organ formally empowered to enact laws directly binding on states, since their »free will« to enter into legal obligations was firmly protected as a core aspect of sovereignty. Against this background the author questions the legality of the Security Council intervening as »world legislator«, and examines legally more acceptable ways for potential further action of this kind.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Teil 1: Einführung | 21 | ||
Teil 2: Gesetzgebung auf völkerrechtlicher Ebene | 30 | ||
A. Begriffsbestimmung | 30 | ||
I. Der Begriff des Gesetzes und der Gesetzgebung auf nationalstaatlicher Ebene | 30 | ||
II. Der Begriff der Gesetzgebung im institutionalisierten Bereich der Europäischen Union | 35 | ||
III. Die Begriffsbestimmung im völkerrechtlichen Schrifttum | 43 | ||
1. Die Definition des Gesetzgebungsbegriffs unter Rückgriff auf die völkerrechtliche Nomenklatura | 43 | ||
2. Übertragung der Definitionsmerkmale aus dem nationalen Kontext auf die völkerrechtliche Gesetzgebung | 46 | ||
3. Stellungnahme | 48 | ||
IV. Zwischenergebnis | 62 | ||
B. Legislativresolutionen als völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung | 62 | ||
I. Übertragung des Präfix „sekundär“ aus dem Europarecht auf die Gesetzgebung des Sicherheitsrats | 62 | ||
II. Abgrenzung zur Terminologie der Rechtstheorie | 66 | ||
C. Die völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung des Sicherheitsrats in Abgrenzung zu anderen vermeintlich legislativen Akten des Hauptorgans der Vereinten Nationen | 67 | ||
I. Die Waffen- und Finanzembargos gegen Irak und Libyen | 69 | ||
II. Internationale Strafgerichtshöfe | 70 | ||
III. Die Jurisdiktionsbeschränkung des IStGH durch S/Res 1422 (2002) und S/Res 1487 (2003) | 72 | ||
1. Die Bindungswirkung von S/Res 1422 (2002) und S/Res 1487 (2003) | 75 | ||
2. Die generelle Jurisdiktionsbeschränkung | 76 | ||
3. Eine abstrakte Bedrohung des Friedens als Anlass für S/Res 1422 (2002) und S/Res 1487 (2003)? | 78 | ||
IV. Zwischenergebnis | 82 | ||
D. Die Gesetzgebung durch UN-Sonderorganisationen | 82 | ||
I. Der Erlass von Rechtsetzungsakten unter Widerrufsvorbehalt („Opting-out“) | 83 | ||
II. Der Erlass von Rechtsetzungsakten unter Zustimmungsvorbehalt („Contracting-in“) | 85 | ||
III. Die unmittelbar verbindliche Außenrechtsetzung | 87 | ||
IV. Die Rechtsetzung durch Verweisung | 88 | ||
E. Rechtsetzung durch Staatenkonferenzen im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, im Besonderen der Klimarahmenkonvention | 90 | ||
F. Der Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber | 92 | ||
I. S/Res 1373 (2001) | 92 | ||
II. S/Res 1540 (2004) | 96 | ||
G. Legislativresolutionen in der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre | 99 | ||
I. Kein numerus clausus der Rechtsquellen – die lacunae des Art. 38 IGH-Statut | 100 | ||
II. Die Einordnung der Sekundärgesetzgebung in die Auflistung des Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut | 103 | ||
H. Ergebnis | 106 | ||
Teil 3: Die Rechtmäßigkeit gesetzgeberischen Handelns des UN-Sicherheitsrats | 108 | ||
A. Die Bindung des Sicherheitsrats an die Charta der Vereinten Nationen | 109 | ||
B. Die etablierten Auslegungskriterien zur Interpretation der Charta der Vereinten Nationen | 114 | ||
I. Die besondere rechtliche Stellung der Charta der Vereinten Nationen | 114 | ||
II. Die Auslegungsmethoden und ihre Verortung in der Wiener Vertragsrechtskonvention | 116 | ||
III. Der dynamisch-evolutive Interpretationsansatz | 118 | ||
IV. Die „spätere Übung“ als autonomes Interpretationselement (Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK analog) | 119 | ||
C. Das herkömmliche Verständnis der Kompetenz des Sicherheitsrats zum Erlass legislativer Maßnahmen unter Kapitel VII UN-Charta bis zur Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) | 124 | ||
I. Die Bewertung abstrakter Phänomene durch den Sicherheitsrat als Friedensbedrohung i. S. d. Art. 39 UN-Charta | 125 | ||
1. Die Einschätzungsprärogative des Sicherheitsrats | 125 | ||
2. Der Begriff der Friedensbedrohung | 127 | ||
a) Die bisherige Beschlusspraxis | 130 | ||
b) Friedensbedrohungen durch nichtstaatliche Akteure | 132 | ||
c) Abstrakte Bedrohungen des Weltfriedens im systematischen Kontext der Charta der Vereinten Nationen | 134 | ||
aa) Der Wortlaut der weiteren Bestimmungen des Kapitels VII UN-Charta | 135 | ||
bb) Der Anwendungsbereich des Kapitels VI UN-Charta | 136 | ||
cc) Effektive Friedenssicherung durch präventive Maßnahmen | 137 | ||
II. Der Erlass genereller Maßnahmen unter Art. 41 UN-Charta | 138 | ||
1. Wortlaut und Genese des Art. 41 UN-Charta | 139 | ||
a) Die bisherige Beschlusspraxis | 139 | ||
b) Die spezifische Aufgabenzuweisung an den Sicherheitsrat unter Berücksichtigung der travaux préparatoires | 141 | ||
c) Der Rückgriff auf die implied powers-Lehre | 145 | ||
2. Legislativresolutionen des Sicherheitsrats im systematischen Kontext der Charta der Vereinten Nationen | 147 | ||
a) Das gesetzgeberische Handeln des Sicherheitsrats als Eingriff in die Kompetenzen der Generalversammlung | 148 | ||
b) Der Erlass abstrakt-genereller Regelungen als Ausdruck staatlicher Souveränität | 151 | ||
c) Spezifische Einwände gegen Legislativresolutionen hinsichtlich Rüstungsregelungen | 155 | ||
d) Bestätigung des Befundes durch die völkerrechtliche Praxis – die Rechtsprechung des ICTY/ICTR und die Stellungnahmen der UN-Mitgliedstaaten | 156 | ||
aa) Die Urteile der Kriegsverbrechertribunale in den Rechtssachen Tadić und Kanyabashi | 157 | ||
bb) Die Staatenpraxis zur Inanspruchnahme von Legislativkompetenzen durch den Sicherheitsrat vor der Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) | 158 | ||
III. Zwischenergebnis | 160 | ||
D. Ein neues Verständnis der Kompetenzen des Sicherheitsrats zum Erlass abstrakt-genereller Regelungen? | 161 | ||
I. Die Reaktionen der Generalversammlung auf das legislative Einschreiten des Sicherheitsrats | 164 | ||
1. Resolutionen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus | 164 | ||
a) Resolutionen betreffend „Maßnahmen zur Beseitigung des Internationalen Terrorismus“ | 165 | ||
b) Ergebnisdokument des Weltgipfels | 168 | ||
c) Resolution betreffend die Verabschiedung der Anti-Terrorismus-Strategie der Vereinten Nationen | 170 | ||
d) Zwischenergebnis | 171 | ||
2. Resolutionen zur Proliferationsbekämpfung von Massenvernichtungswaffen | 172 | ||
a) Resolutionen betreffend die völlige Beseitigung von Kernwaffen | 172 | ||
b) Resolution betreffend die Proliferation von Massenvernichtungswaffen an Terroristen | 174 | ||
c) Resolutionen betreffend die „Förderung des Multilateralismus auf dem Gebiet der Abrüstung und der Nichtverbreitung“ | 176 | ||
d) Zwischenergebnis | 181 | ||
3. Resolutionen zum Klimawandel | 182 | ||
a) Ergebnisdokument des Weltgipfels | 183 | ||
b) Resolutionen betreffend den „Schutz des Weltklimas für die heutigen und die kommenden Generationen“ | 184 | ||
c) Resolution betreffend den Klimawandel und seine möglichen Folgen für die Sicherheit | 191 | ||
d) Zwischenergebnis | 192 | ||
II. Die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf das legislative Einschreiten des Sicherheitsrats | 193 | ||
1. Die Verhandlungen zu Sicherheitsratsresolution S/Res 1373 (2001) und ihre Verabschiedung | 194 | ||
2. Die Debatte der Generalversammlung bezüglich „Maßnahmen zur Beseitigung des Internationalen Terrorismus“ im Rahmen der Generaldebatte 2001 | 195 | ||
a) Ex- oder implizite Akzeptanz der Inanspruchnahme von Legislativkompetenzen durch den Sicherheitsrat | 195 | ||
b) Legislativresolution S/Res 1373 (2001) als Erinnerung oder Bestätigung bereits existenter Normen | 200 | ||
c) Befürwortung der Resolution unter Anerkennung ihres herausragenden Charakters und der Reichweite der Bestimmungen | 201 | ||
d) Einfache Befürwortung der Resolution | 205 | ||
e) Weder ex- oder implizite Befürwortung noch Ablehnung der Resolution | 216 | ||
f) Verkennung des Norminhalts | 220 | ||
g) Befürwortung der Resolution unter Bezugnahme auf das Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Vereinten Nationen bzw. von Sicherheitsrat und Generalversammlung | 222 | ||
h) Ex- oder implizite Ablehnung einer Legislativkompetenz des Sicherheitsrats | 225 | ||
i) Zwischenergebnis | 227 | ||
3. Debatte anlässlich des Jahresberichtes des Sicherheitsrats an die Generalversammlung im Jahre 2001 | 228 | ||
a) Ex- oder implizite Akzeptanz der Inanspruchnahme von Legislativkompetenzen durch den Sicherheitsrat | 229 | ||
b) Einfache Befürwortung der Resolution | 230 | ||
c) Befürwortung der Resolution bei Bezugnahme auf das Erfordernis der besseren Einbindung der Generalversammlung/der weiteren UN-Mitgliedschaft | 232 | ||
d) Stellungnahmen zur Durchführung thematischer Debatten | 233 | ||
e) Weder ex- oder implizite Befürwortung noch Ablehnung der Resolution | 238 | ||
f) Kritische Auseinandersetzung mit der Resolution | 239 | ||
g) Ablehnende Haltung zu einem gesetzgebenden Sicherheitsrat | 240 | ||
h) Zwischenergebnis | 243 | ||
4. Reaktionen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Verabschiedung von S/Res 1422 (2002) | 243 | ||
a) Befürwortung der Resolution und damit der vertragsmodifizierenden Wirkung | 244 | ||
b) Keine explizite Stellungnahme zur völkervertraglichen Abänderungskompetenz des Sicherheitsrats | 244 | ||
c) Keine Modifikation völkervertraglicher Regelungen durch bindende Sicherheitsratsresolutionen | 245 | ||
d) Zwischenergebnis | 255 | ||
5. Debatte anlässlich der Verabschiedung von S/Res 1487 (2003) | 255 | ||
a) Befürwortung der Resolution und damit der vertragsmodifizierenden Wirkung | 256 | ||
b) Keine explizite Stellungnahme zur Abänderungskompetenz des Sicherheitsrats | 257 | ||
c) Keine Modifikation von völkervertraglichen Regelungen durch verbindliche Sicherheitsratsresolutionen | 259 | ||
d) Zwischenergebnis | 262 | ||
6. Reaktionen der Mitgliedstaaten im Vorfeld der Verabschiedung von S/Res 1540 (2004) | 262 | ||
a) Vorbehaltlose Akzeptanz des Resolutionsentwurfs | 263 | ||
b) Unterstützung des Resolutionsentwurfs mit Vorbehalten hinsichtlich des vertragsähnlichen Charakters der Resolution oder der fehlenden Involvierung der Generalversammlung/der Staatengemeinschaft | 267 | ||
c) Unterstützung des Resolutionsentwurfs bei kritischer im- oder expliziter Bezugnahme auf den Legislativcharakter | 270 | ||
d) Unmittelbare Ablehnung einer Legislativkompetenz des Sicherheitsrats | 274 | ||
e) Zwischenergebnis | 278 | ||
7. Stellungnahmen der Sicherheitsratsmitglieder anlässlich der Verabschiedung von S/Res 1540 (2004) | 279 | ||
8. Debatte zum Klimawandel im April 2007 | 282 | ||
a) Grundsätzliche Befürwortung der Debatte | 285 | ||
b) Unterstützung der Debatte mit Vorbehalten zur Reichweite des Sicherheitsratsmandats bzw. hinsichtlich der fehlenden Involvierung anderer UN-Organe/der Staatengemeinschaft | 292 | ||
c) Befürwortung der Debatte bei gleichzeitiger Verneinung der Kompetenz des Sicherheitsrats zur Normgebung oder Entscheidung in der Sache | 297 | ||
d) Ablehnung der Debatte | 299 | ||
e) Zwischenergebnis | 309 | ||
9. Debatte zu den Sicherheitsimplikationen des Klimawandels im Juli 2011 | 310 | ||
a) Grundsätzliche Befürwortung eines Einschreitens des Sicherheitsrats | 314 | ||
b) Befürwortung einer Befassung des Sicherheitsrats mit Vorbehalten hinsichtlich der Reichweite des Sicherheitsratsmandats, der Zuständigkeitsbereiche anderer UN-Organe oder der Klimarahmenkonvention | 325 | ||
c) Befürwortung einer Befassung des Sicherheitsrats nur aufgrund konkreter Konfliktsituationen | 334 | ||
d) Im- bzw. explizite Ablehnung eines Einschreitens des Sicherheitsrats | 336 | ||
e) Zwischenergebnis | 347 | ||
III. Keine nachhaltige generelle Akzeptanz i. S. d. Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK analog für ein gesetzgeberisches Einschreiten | 347 | ||
E. Legislativresolutionen als rechtswidrige Maßnahmen des Sicherheitsrats | 348 | ||
Teil 4: Rechtswidrige Sicherheitsratsresolutionen: Rechtliche Konsequenzen und verfügbare Rechtsmittel | 349 | ||
A. Sicherheitsratsresolutionen als Akte ultra vires | 350 | ||
B. Die rechtlichen Konsequenzen und der Status von ultra vires-Sicherheitsratsakten | 350 | ||
I. Die Kompetenz des Sicherheitsrats über den rechtlichen Status zu entscheiden | 351 | ||
II. Gerichtliche Kontrolle durch den Internationalen Gerichtshof | 353 | ||
1. Entscheidungen in Streitsacheverfahren nach Art. 34 ff. IGH-Statut | 354 | ||
2. Die Überprüfung von Legislativresolutionen im Rahmen von Rechtsgutachten nach Art. 96 UN-Charta | 357 | ||
C. Die Bindung der Mitgliedstaaten an ultra vires-Resolutionen des Sicherheitsrats | 363 | ||
D. Rechtsschutz durch nationale und supranationale Gerichte | 367 | ||
I. S/Res 1267 (1999) und das Al Quaida and Taliban Sanctions Committee v. S/Res 1373 (2001) und das Counter-Terrorism Committee bzw. S/Res 1540 (2004) und das 1540-Committee | 371 | ||
II. Die Umsetzung von Legislativresolutionen am Beispiel der Implementierung von S/Res 1373 (2001) durch die Europäische Union | 373 | ||
III. Klagemöglichkeiten gegen Legislativresolutionen vor dem Europäischen Gerichtshof | 377 | ||
IV. Rechtsschutz durch regionale Gerichtshöfe für Menschenrechte | 378 | ||
E. Ergebnis | 380 | ||
Teil 5: Die Pflicht des Sicherheitsrats zur Überwachung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien bei staatlicher Implementierung von Legislativresolutionen | 382 | ||
A. Der Sicherheitsrat als Menschenrechtsverpflichteter | 386 | ||
B. Kein „Opting-out“ durch de facto-Derogation | 396 | ||
C. Die Involvierung menschenrechtlicher Fragestellungen in die Arbeit des Counter-Terrorism Committee und des 1540-Committee | 397 | ||
D. Verantwortlichkeit aufgrund Kontrollmöglichkeit und Schaffung einer Gefahrenquelle | 403 | ||
E. Ergebnis | 408 | ||
Teil 6: Ausblick | 409 | ||
A. Legislative Präzedenzfälle | 411 | ||
B. Das Erfordernis von Struktur- und Verfahrensreformen zur Verbesserung der Legitimität und konsekutiven Legalität des gesetzgeberischen Einschreitens des Sicherheitsrats | 416 | ||
I. Legitimität im völkerrechtlichen Kontext | 416 | ||
II. Das Konzept des Globalen Verwaltungsrechts | 418 | ||
III. Verbesserungsvorschläge unter Berücksichtigung der Grundsätze des Globalen Verwaltungsrechts | 421 | ||
1. Verfahren bei Entscheidungsfindung | 421 | ||
2. Defizitäre Zusammensetzung des Rates | 423 | ||
3. Gerichtliche Überprüfung | 424 | ||
4. Ausgestaltung eines potentiellen Gesetzgebungsverfahrens – „Opting-out“ als Lösungsweg | 425 | ||
a) Gesetzgebung im Zusammenspiel von Sicherheitsrat und Generalversammlung | 426 | ||
b) Die Vorteile des aufgezeigten Verfahrens | 428 | ||
IV. Prüfungsschema für Legislativresolutionen | 431 | ||
C. Schlussbetrachtung | 432 | ||
Literaturverzeichnis | 438 | ||
Stichwortverzeichnis | 464 |