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Thienel, T. (2016). Drittstaaten und die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs. Die Monetary Gold-Doktrin. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54387-8
Thienel, Tobias. Drittstaaten und die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs: Die Monetary Gold-Doktrin. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54387-8
Thienel, T (2016): Drittstaaten und die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs: Die Monetary Gold-Doktrin, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54387-8

Format

Drittstaaten und die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs

Die Monetary Gold-Doktrin

Thienel, Tobias

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 192

(2016)

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About The Author

Tobias Thienel hat von 1999 bis 2004 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert. Im Anschluss war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht (Lehrstuhl Prof. Dr. Zimmermann, LL.M. (Harvard)). In dieser Eigenschaft war er einer der beiden Assistant Editors der ersten Auflage des Werks von Zimmermann/Tomuschat/Oellers-Frahm (Hrsg.), »The Statute of the International Court of Justice, A Commentary«. Im November 2007 erwarb Tobias Thienel an der University of Edinburgh den Grad »Master of Laws (LL.M.) in International Law, with distinction«. Nach dem Referendariat mit Stationen in Kiel und Straßburg ist er in Kiel als Rechtsanwalt tätig.

Abstract

Der Internationale Gerichtshof (IGH) kann einen Streitfall zwischen zwei Staaten nur mit der Zustimmung der Parteien entscheiden. Auf dieser Grundlage hat der IGH in seiner Leitentscheidung im $aMonetary Gold-$zFall von 1954 ausgesprochen, dass er auch dann nicht entscheiden kann, wenn zwar die Parteien ihre Zustimmung erteilt haben, der Fall aber zentral einen dritten Staat betrifft, der nicht zugestimmt hat und nicht Prozesspartei ist.

Tobias Thienel geht den dogmatischen Grundlagen dieser sog. $aMonetary Gold-$zDoktrin nach. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Doktrin nur als Verbot einer Umgehung fundamentaler Normen des Statuts des IGH begründbar ist. Auf dieser Grundlage erläutert er, wann der IGH nicht entscheiden darf und wann die angebliche Betroffenheit eines Dritten nur ein Scheinproblem darstellt. Dabei werden zahlreiche Dreiecksverhältnisse des modernen Völkerrechts untersucht.

Ausgezeichnet mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. 2015
»Third States and the Jurisdiction of the International Court of Justice«

The International Court of Justice may decide a case between States only with the consent of the parties. In the leading $aMonetary Gold$z case of 1954, the Court further held that it could not decide a case in which the parties had given their consent, but in which the rights and duties of a third State that had not consented and was not a party formed the very subject-matter of the case. This book examines the considerations of principle behind the $aMonetary Gold$z rule, as well as its application.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
Erster Teil: Grundlagen der Monetary Gold-Doktrin 26
A. Die Rechtsprechung 26
I. Der Ursprung: Case of the Monetary Gold Removed from Rome in 1943 26
II. Military and Paramilitary Activities in and against Nicaragua 35
III. Certain Phosphate Lands in Nauru 36
IV. East Timor 41
V. Schiedsgerichtliche Rechtsprechung 44
1. Affaire relative à l’or de la Banque nationale de l’Albanie 44
2. Larsen v. Kingdom of Hawaii 45
VI. Zusammenfassung der Rechtsprechung 47
B. Die Begründung der Monetary Gold-Doktrin 48
I. Begründung aus dem Jurisdiktionsregime des IGH 52
1. Das Erfordernis der Zustimmung für die Jurisdiktion des IGH 54
a) Die Situation im allgemeinen Völkerrecht 54
b) Das Statut 58
aa) Der Jurisdiktionsbegriff: die Kategorien 59
(1) Generelle und spezielle Jurisdiktion 59
(2) Abstrakte und konkrete Jurisdiktion 66
(a) Die Begrifflichkeiten 66
(b) Die konkrete Jurisdiktion und das Erfordernis einer gesonderten Zustimmung 68
(aa) Die Rechtsprechung des IGH 70
(bb) Die Interessen- und Rechtslage 76
(3) Personelle, inhaltliche und zeitliche Jurisdiktion 81
(4) Zwischenergebnis: Zum hier verwendeten Jurisdiktionsbegriff 84
bb) Die Fälle der zwingenden Jurisdiktion 86
(1) Die Fälle der inzidenten Jurisdiktion 86
(a) Die Kompetenz-Kompetenz (Art. 36 Abs. 6 des Statuts) 86
(b) Die Anordnung einstweiliger Maßnahmen (Art. 41 des Statuts) 92
(c) Die Interpretation von Urteilen (Art. 60 des Statuts) 95
(d) Die Wiederaufnahme (Art. 61 des Statuts) 97
(e) Zusammenfassung zu den Fällen der inzidenten Jurisdiktion 97
(2) Mögliche Fälle einer zwingenden Jurisdiktion in der Hauptsache 97
(a) Jurisdiktionsbegründung durch den Sicherheitsrat? 98
(b) Zwingende Jurisdiktion kraft jus cogens? 100
(3) Zusammenfassung zur zwingenden Jurisdiktion des IGH 104
c) Zwischenergebnis zum Jurisdiktionsregime des IGH 104
2. Die Ausübung von Jurisdiktion über Drittstaaten als Voraussetzung einer Überschreitung der Jurisdiktion 104
a) Die Ausübung der Hauptsachejurisdiktion des IGH über Drittstaaten 105
aa) Der Begriff der Ausübung von Hauptsachejurisdiktion 105
(1) Das Konzept der Jurisdiktion im Statut 108
(2) Der Schutzumfang der staatlichen Souveränität 112
(3) Gegenprobe anhand der Betroffenheit staatlicher Interessen im Gutachtenverfahren 115
(a) Die Rechtsprechung des StIGH 117
(b) Die Rechtsprechung des IGH 121
(4) Zwischenergebnis zum Konzept der Ausübung gerichtlicher Hauptsachejurisdiktion 127
bb) Möglichkeit der Ausübung von Hauptsachejurisdiktion über Drittstaaten 127
(1) Die Relativität der Entscheidungswirkungen (Art. 94 Abs. 1 der Charta, Art. 59 des Statuts) und die Ausübung von Jurisdiktion über Drittstaaten 128
(2) Ausnahme bei Grenzziehungsfällen? 132
(3) Exkurs: Art. 59 des Statuts und die Präzedenzwirkung der Rechtsprechung 134
(4) Zwischenergebnis zur Ausübung von Hauptsachejurisdiktion über Drittstaaten 139
b) Die Ausübung der inzidenten Jurisdiktion des IGH über Drittstaaten 139
c) Zwischenergebnis zur Ausübung von Jurisdiktion über Drittstaaten 141
3. Zwischenergebnis zur Begründung der Monetary Gold-Doktrin aus dem Jurisdiktionsregime des IGH 142
4. Konsequenz für die Begründung der Monetary Gold-Doktrin aus der Maxime nemo dat quod non habet 143
II. Begründung aus dem Erfordernis eines dispute 144
III. Begründung als Aspekt der Zulässigkeit (admissibility) 148
1. Zu den inhärenten Kompetenzen des IGH 151
a) Inhärente Kompetenzen kraft eines allgemeinen Rechtsprinzips 153
b) Ableitung inhärenter Kompetenzen des IGH aus dem Statut 156
2. Monetary Gold als Fall einer inhärenten Abweisungskompetenz 158
a) Unzulässigkeit wegen einer rechtswidrigen mittelbaren Drittwirkung des Urteils 159
aa) Mittelbare Drittstaatsbelastung als pacta tertiis-Problem nach Art. 34 WVK? 164
(1) Unzulässiger Entzug von Rechten durch den mittelbar belastenden Vertrag? 165
(a) Rechtsfolgen eines mittelbar belastenden Vertrags für einen Drittstaat im Allgemeinen 166
(b) Abweichende Lösung wegen Art. 103 der Charta? 169
(aa) Geltung des Art. 103 der Charta für das Sekundärrecht 170
(bb) Bedeutung des Art. 103 der Charta: Vorrang oder Vorzugsanordnung? 171
(cc) Vereinbarkeit der Geltung des Art. 103 der Charta mit dem Statut 176
(c) Zwischenergebnis zum Entzug fremder Rechte durch einen mittelbar belastenden Vertrag 184
(2) Unzulässigkeit der faktischen mittelbaren Drittstaatsbelastung gemäß Art. 34 WVK? 185
bb) Sonstiges relevantes Verbot einer mittelbaren Drittstaatsbelastung? 190
(1) Verbot mittelbarer Drittstaatsbelastungen aufgrund der betroffenen Vertragsbeziehung 190
(2) Gewohnheitsrechtliches Verbot der Vereitlung fremder Vertragsbeziehungen 194
(3) Gewohnheitsrechtliches Verbot mittelbarer Drittstaatsbelastungen im Übrigen 194
cc) Zwischenergebnis zur mittelbaren Drittwirkung von Urteilen 195
b) Herleitung aus einem kollateralen Schutz des Jurisdiktionsregimes? 196
aa) Grundlagen 196
bb) Umfang der Unzulässigkeit des Drittstaatsbezugs 201
(1) Unzulässigkeit bei subjektivem Missbrauch? 201
(2) Anknüpfung an die Betroffenheit staatlicher Interessen im Gutachtenverfahren? 203
(3) Maßstab der hypothetischen Rechtskraft 208
(a) Grundlagen der Rechtskraft 214
(b) Die Rechtskraft inzidenter Feststellungen im innerstaatlichen Recht 215
(c) Die Rechtskraft inzidenter Feststellungen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs 217
cc) Zwischenergebnis zum Gebot der Zustimmung eines Drittstaats 222
c) Herleitung der Notwendigkeit der Anwesenheit des Drittstaats im Prozess 222
aa) Missachtung des Art. 53 Abs. 1 des Statuts? 224
bb) Zum Inhalt des Prinzips audiatur et altera pars 228
IV. Zwischenergebnis zur Begründung der Monetary Gold-Formel 234
V. Abgleich mit anderen Drittstaatsproblemen des allgemeinen Völkerrechts 236
1. Monetary Gold und Drittstaaten im Völkervertragsrecht 237
2. Monetary Gold und das Recht der Staatenimmunität 239
Zweiter Teil: Inhalt und prozessuale Behandlung der Monetary Gold-Doktrin 248
A. Der Inhalt der Monetary Gold-Doktrin 248
I. Mögliche Drittstaatsfragen 248
1. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit eines Drittstaats 249
a) Zur Anwendung der Monetary Gold-Formel im Nauru-Fall: Parallele Verantwortlichkeit mehrerer Staaten 252
b) Weitere Fallgruppen mit Bezug auf die Verantwortlichkeit eines Drittstaats 254
aa) Beihilfe und Anstiftung zu völkerrechtlichen Delikten eines Drittstaats 254
bb) Auslieferungs- und Abschiebungsverbote 257
cc) Beistandspflichten gegen bewaffnete Angriffe eines Drittstaats 261
dd) Andere Schutzpflichten 263
ee) Pflichten der Nichtanerkennung des deliktischen Handelns eines Drittstaats 264
(1) Zwingende vorherige Feststellung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit des Drittstaats 264
(2) Zwingende vorherige Feststellung über den Drittstaat betreffende Tatsachen 268
(3) Zwingende vorherige Feststellung der Gewaltsamkeit eines Gebietserwerbs 271
ff) Ungerechtfertigte Bereicherung des Beklagten durch die Anrechnung eines Guts des Klägers auf eine Forderung eines Drittstaats: der Certain Property-Fall 272
gg) Herausgabeansprüche des Eigentümers nach einer Wegnahme durch einen Drittstaat 273
hh) Berufung auf höhere Gewalt wegen Handlungen eines Drittstaats 275
ii) Völkerrechtswidrige Anerkennung eines Urteils aus einem Drittstaat: der Jurisdictional Immunities-Fall 276
jj) Prüfung einer nur hypothetischen Verantwortlichkeit des Drittstaats 277
2. Ansprüche eines Drittstaats auf streitgegenständliche Gebiete oder Sachen 280
a) Gebietsansprüche des Drittstaats 281
aa) Ansprüche eines Drittstaats auf Seegebiete 281
bb) Ansprüche eines Drittstaats auf Gebiete an Land 286
b) Eigentum des Drittstaats an einer streitbefangenen Sache 289
c) Zwischenergebnis: Zur Zweiteilung der Monetary Gold-Doktrin 291
3. Betroffenheit eines Drittstaats aufgrund des Rechtsfolgenausspruchs des IGH 296
a) Befähigung zur Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags mit einem Drittstaat 296
b) Befähigung zur Untersagung der Vertragserfüllung durch den Beklagten 303
c) Gemeinsame Verantwortlichkeit und anteilige oder gesamtschuldnerische Schadensersatzpflicht des Beklagten mit einem Drittstaat 306
4. Befähigung zur Anwendung eines im Verhältnis zu einem Drittstaat geltenden Völkerrechtssatzes 309
5. Unzulässigkeit wegen Fehlens nur bei einem Drittstaat vorliegender Beweismittel? 313
6. Fazit zur Anwendung ratione materiae der Monetary Gold-Doktrin 316
II. Anwendung der Monetary Gold-Doktrin ratione personae 317
III. Ausnahmen von der Anwendung der Monetary Gold-Doktrin? 322
1. Die Verantwortlichkeit eines Drittstaats als feststehende Tatsache („given“/„donnée“) 323
a) Die Antwort auf die Drittstaatsfrage als allgemeinkundige Tatsache 323
b) Die Antwort auf die Drittstaatsfrage als zugestandene Tatsache 326
c) Die Drittstaatsfrage ist bereits rechtskräftig entschieden 327
d) Verbindliche Beantwortung der Drittstaatsfrage durch die UN 329
2. Normen des jus cogens oder mit Wirkung erga omnes 336
3. Bloße Tatsachenfeststellungen über den Drittstaat 342
4. Untergang des Drittstaats 342
IV. Gebotene prozessuale Rolle des Drittstaats nach der Monetary Gold-Doktrin 346
V. Verzicht auf die Anwendung der Monetary Gold-Doktrin durch den Drittstaat? 355
1. Verzicht in einem konkreten Fall der Drittbetroffenheit 355
2. Vertraglicher Ausschluss der Monetary Gold-Doktrin? 357
VI. Zusammenfassung des Inhalts der Monetary Gold-Doktrin 363
B. Die prozessuale Behandlung der Monetary Gold-Doktrin 366
I. Prüfung der Monetary Gold-Doktrin von Amts wegen 366
II. Monetary Gold-Hindernis erst aufgrund des Vortrags einer Partei? 368
III. Intervention des Drittstaats im Prozess 372
IV. Die Berechtigung des Drittstaats zur Erhebung Vorgängiger Einreden 374
V. Der Monetary Gold-Einwand als nicht ausschließlich vorgängige Einrede 376
C. Exkurs: Die Anwendung der Monetary Gold-Doktrin durch andere internationale Gerichte 379
I. Zur völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit 380
II. Zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 383
III. Zur Streitbeilegung in der WTO 388
IV. Zum Internationalen Strafgerichtshof 390
1. Komplementarität des IStGH und Strafverfolgungspflichten der Staaten 390
2. Mitverurteilung eines Staates bei Verurteilungen wegen Völkermords, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit 392
3. Mitverurteilung eines Staates bei einer Verurteilung wegen Aggression 393
Zusammenfassung 398
Literaturverzeichnis 402
Stichwortverzeichnis 437