Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen
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Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 266
(2016)
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Jörg Oesterle studierte Rechtswissenschaft am University College London (LL.B.) und an der Universität zu Köln (erstes Staatsexamen). Nach Tätigkeit für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Köln und einem Forschungsaufenthalt an der University of California, Berkeley, wurde er bei Prof. Dr. Matthias Jahn an der Goethe-Universität Frankfurt promoviert. Die Arbeit wurde durch ein Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert. Im Jahr 2014 erfolgte der Einstieg in das Referendariat am Kammergericht Berlin, unter anderem mit Stationen in New York und einer wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Frankfurt am Main.Abstract
Die Arbeit beschäftigt sich mit Grundfragen des Beschlagnahmeschutzes für anwaltliche Unterlagen. So haben eine Reihe landgerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren den Blick darauf gelenkt, dass die entsprechenden Schutzvorschriften der StPO keineswegs so umfassend und klar sind wie weithin angenommen. Potentiell weitreichende Konsequenzen hat dies insbesondere für die Möglichkeit von Unternehmen, etwaige eigene Rechtsverstöße innerhalb eines vor staatlichem Zugriff geschützten Raumes durch Internal Investigations aufzuklären. Dies wird zum Anlass genommen, zunächst die diesbezüglich teilweise vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Postulate zu analysieren und weitgehend zu widerlegen. Ein dennoch sehr umfassender Beschlagnahmeschutz wird schließlich auf Grundlage einer einfachgesetzlichen Auslegung von § 97 StPO entwickelt. Herausgearbeitet wird dabei insbesondere, dass dessen Absatz 2 - entgegen der bislang allgemeinen Meinung - einem Beschlagnahmeschutz für Unterlagen im Mandantengewahrsam nicht entgegensteht.Ausgezeichnet mit dem WisteV-Preis 2015.»The Attorney-Client Privilege and its Relevance for Corporate Compliance«The study deals with the Attorney-Client Privilege under German law. With special regard to Corporate Compliance and Internal Investigations, it analyses the underlying constitutional framework and demonstrates a way to overcome the (perceived) shortcomings of the privilege as laid down in the Code of Criminal Procedure.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einführung | 21 | ||
I. Allgemeines zur Thematik und dem Gegenstand der Untersuchung | 21 | ||
II. Übersicht zu gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungenx03 der Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen | 24 | ||
1. Grundlagen zum Beschlagnahmeschutz nach der StPO | 24 | ||
2. Die Beschränkung auf den Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten | 25 | ||
3. Die Erweiterung durch § 148 StPO | 25 | ||
4. § 160a StPO | 26 | ||
5. Unternehmen im System der StPO als Gegenstand der Untersuchung | 27 | ||
a) Unternehmen als selbst von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Betroffene | 27 | ||
b) Unternehmen als Einflussfaktoren im Strafverfahren gegen natürliche Personen | 28 | ||
c) Einordnung in das System der Criminal Compliance | 29 | ||
III. Übersicht über die schwerpunktmäßig zu behandelnden Problembereiche | 31 | ||
1. Schutz anwaltlicher Unterlagen im Gewahrsam des Betroffenen | 31 | ||
a) Zur Notwendigkeit schriftlicher Anwaltsunterlagen rim Gewahrsam des Mandanten | 32 | ||
aa) Beratung von Unternehmen | 32 | ||
(1) Notwendigkeit von Schriftlichkeit | 32 | ||
(2) Notwendigkeit von Gewahrsam des Mandanten | 34 | ||
(3) Ergebnis: kein Verzicht auf schriftliche Unterlagen im Gewahrsam des Mandanten möglich | 36 | ||
bb) Andere Konstellationen | 37 | ||
b) Normative Anknüpfungspunkte für die Lösung des Problems | 37 | ||
2. Der allgemeine prozessuale Schutz von Unternehmen | 38 | ||
3. Der Schutz von Gegenständen aus Mandatsverhältnissen mit Dritten, die nicht selbst Betroffene sind | 39 | ||
IV. Methodik und Gang der Untersuchung | 41 | ||
B. Mögliche verfassungsrechtliche Begründungsansätze für einen Beschlagnahmeschutz | 44 | ||
I. Allgemeines | 44 | ||
II. Geheimnisschutz | 45 | ||
1. Ansätze eines inhaltlichen Geheimnisschutzes in Literatur und Rechtsprechung | 45 | ||
2. Notwendigkeit einer Einzelfallabwägung | 46 | ||
3. Der unantastbare Bereich privater Lebensführung | 47 | ||
4. Inhaltlicher Geheimnisschutz für Unternehmen? | 49 | ||
5. Ergebnis: Inhaltlicher Geheimnisschutz kann kein allgemeines Beschlagnahmeverbot begründen | 50 | ||
III. Ableitung aus dem nemo-tenetur-Prinzip | 51 | ||
1. Allgemein | 51 | ||
a) Möglicher Ansatz für ein allgemeines Beschlagnahmeverbot | 52 | ||
b) Ablehnung eines allgemeinen Beschlagnahmeverbots aufgrund des nemo-tenetur-Prinzips | 53 | ||
2. Compliance-Pflichten als Anknüpfungspunkt für ein Beschlagnahmeverbot? | 55 | ||
a) Das nemo-tenetur-Prinzip als Grundlage eines unternehmerischen Selbstevaluations-Privilegs? | 56 | ||
aa) Kein Zwang, Internal Investigations gerade durch Anwälte durchführen zu lassen | 56 | ||
bb) Die verwandte Diskussion im Umweltstrafrecht und das self-evaluative privilege | 57 | ||
cc) Ablehnung eines allgemeinen Selbstevaluationsprivilegs | 58 | ||
b) Weitere allgemeine Zweifel | 59 | ||
aa) Keine Geltung des nemo-tenetur-Prinzips für Unternehmen | 59 | ||
bb) Sachlicher Gehalt des nemo-tenetur-Prinzips | 60 | ||
c) Kein Beschlagnahmeschutz aufgrund einer Selbstbelastung durch Entscheidungsträger | 61 | ||
3. Ergebnis: Beschlagnahmeschutz nicht aus dem nemo-tenetur-Prinzip ableitbar | 62 | ||
IV. Art. 12 GG – Berufsfreiheit des Rechtsanwalts | 62 | ||
1. Bisherige Ansätze | 62 | ||
2. Verfassungsrechtliche Prüfung | 63 | ||
3. Die Abwesenheit einer eigenständigen Wertung in Art. 12 GG | 65 | ||
4. Ergebnis: kein eigenständiger Beschlagnahmeschutz aus Art. 12 GG | 66 | ||
V. Rechtsstaatsprinzip | 66 | ||
1. Zur generellen Struktur des rechtsstaatlichen Arguments | 67 | ||
2. Rechtsanwälte als notwendige Voraussetzung rfür die „effektive Verteidigung“? | 69 | ||
a) Zwei grundverschiedene Konzepte von „effektiver Verteidigung“ | 69 | ||
b) Das in der Rechtsprechung anerkannte Konzept der effektiven Verteidigung | 70 | ||
c) Keine Erweiterung des Konzepts „Verteidigung“ durch den Zusatz der „Effektivität“ | 73 | ||
d) Keine Erhöhung des Schutzniveaus durch Art. 6 EMRK | 74 | ||
3. Rechtliches Gehör | 74 | ||
4. Bestimmtheit | 77 | ||
5. Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip | 79 | ||
a) Formale Rechtsstaatlichkeit | 80 | ||
b) Materielle Rechtstaatlichkeit | 81 | ||
c) Die Verallgemeinerung der rechtsstaatlichen Argumentation | 82 | ||
d) Anwendung auf Internal Investigations | 83 | ||
VI. Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Grundlagen | 84 | ||
C. Untersuchung der Abschreckungsthese | 86 | ||
I. Zur Notwendigkeit der Untersuchung des Abschreckungseffekts | 86 | ||
II. Vorgehensweise: Rational Choice vs. Empirie? | 88 | ||
III. Zur Struktur der Rational-Choice-Betrachtung | 89 | ||
1. Verschiebung der Entscheidungsparameter? | 89 | ||
2. Eigene Ordnung der Rational-Choice-Betrachtung | 90 | ||
IV. Die einzelnen Einflussfaktoren | 92 | ||
1. Unabhängig von der Beschlagnahmemöglichkeit bestehende Abschreckungseffekte | 92 | ||
a) Das Problem fehlender persönlicher Kontrolle im Mandat eines Unternehmensanwalts | 92 | ||
b) Die Problematik der Entbindungsbefugnis | 93 | ||
c) Ablehnung einer persönlichen Entbindungsbefugnis für Organwalter | 95 | ||
d) Sonstige Zugriffsmöglichkeiten auf anwaltliche Unterlagen | 96 | ||
e) Ergebnis: Fehlende persönliche Kontrolle über Kommunikationsvorgänge begründet einen von der Beschlagnahmemöglichkeit unabhängigen Abschreckungseffekt | 99 | ||
2. Zusätzliche Abschreckungseffekte durch Versagen eines Beschlagnahmeschutzes | 99 | ||
a) Vorbemerkung zur Bedeutung persönlichen Risikos für die Abschreckungsthese | 100 | ||
b) Rein zukunftsbezogene Rechtsberatung | 101 | ||
aa) Die Argumentation in der Literatur | 101 | ||
bb) Kein Abschreckungseffekt bei rein zukunftsbezogener Rechtsberatung | 102 | ||
(1) Allgemeines | 102 | ||
(2) Bewusst rechtswidriges Verhalten auf Grundlage anwaltlicher Beratung | 104 | ||
(3) Ergebnis: kein Abschreckungseffekt im Hinblick auf rein zukunftsbezogene Beratung | 104 | ||
c) Anwaltliche Tätigkeit mit Vergangenheitsbezug | 105 | ||
d) Zum Beschlagnahmeschutz zugunsten von Nichtbeschuldigten | 106 | ||
aa) Strafrechtliche Konsequenzen | 107 | ||
(1) Keine Schlechterstellung im Vergleich zur Aussagepflicht? | 107 | ||
(2) Kein rechtlicher Nachteil durch Beschlagnahme aufgrund eines Verwertungsverbots | 107 | ||
bb) Zivilrechtliche Nachteile | 110 | ||
cc) Ergebnis: kein Abschreckungseffekt bei der Beschlagnahme von Unterlagen nichtbeschuldigter Dritter | 111 | ||
e) Beratung von Unternehmen | 111 | ||
aa) Staatliche Sanktionen für Organwalter | 111 | ||
bb) Zivilrechtliche Ansprüche | 112 | ||
f) Sonderfall des Abschreckungseffekts – beschränkte Möglichkeit von Vertraulichkeitszusagen rund Amnestievereinbarungen | 114 | ||
aa) Die These von der durch die Beschlagnahmemöglichkeit geminderten Aussagebereitschaft von Mitarbeitern im Rahmen von Internal Investigations | 114 | ||
bb) Hintergrund der Argumentation | 115 | ||
cc) Widerlegen der These | 116 | ||
dd) Ergebnis: Beschlagnahmemöglichkeit hemmt die Bereitschaft zur Aussage im Rahmen von Internal Investigations nicht | 120 | ||
3. Den Abschreckungseffekt neutralisierende Faktoren | 120 | ||
a) Unternehmen und Rechtsanwälte als „unvermeidbare Bettgefährten“? | 120 | ||
b) Zivilrechtliche Pflichten zur Inanspruchnahme rechtlicher Beratung | 122 | ||
aa) Allgemeine Pflichten zur Beratung | 122 | ||
(1) Allgemeine Sorgfaltspflichten und die „Grundlage angemessener Information“ als Ansatzpunkt für eine Pflicht zur Inanspruchnahme rechtlicher Beratung | 122 | ||
(2) Die Legalitätspflicht / Compliance-Pflicht | 123 | ||
bb) Speziell zu Reaktionspflichten auf Verdachtsfälle im eigenen Unternehmen | 126 | ||
(1) Zur Herleitung der Pflicht zum (repressiven) Vorgehen aus der Schadensabwendungspflicht | 127 | ||
(2) Zur Herleitung der Pflicht zum (repressiven) Vorgehen aus der Legalitätspflicht | 128 | ||
c) Die Auswirkungen einer Beschlagnahmemöglichkeit auf ndie zivilrechtliche Pflicht zur Inanspruchnahme rechtlicher nBeratung und der Sachverhaltsaufklärung | 129 | ||
aa) Allgemeine Grundsätze zum gebotenen Maß an rechtlicher Beratung | 129 | ||
bb) Auswirkungen auf allgemeine Rechtsberatung mit Vergangenheitsbezug | 131 | ||
(1) Auswirkungen auf die Begründung über die Schadensabwendungspflicht | 131 | ||
(2) Auswirkungen auf die Begründung über die Legalitätspflicht | 133 | ||
(3) Ergebnis: Möglichkeit der Beschlagnahme schränkt Compliance-Pflichten nicht ein | 134 | ||
cc) Auswirkungen auf interne Sachverhaltsaufklärung | 135 | ||
dd) Der Einfluss von Treue- und Verschwiegenheitspflicht | 136 | ||
d) Pflicht zur Inanspruchnahme von Rechtsanwälten nach dem OWIG / Strafrecht | 137 | ||
aa) Rechtsvergewisserungspflicht | 137 | ||
bb) Sachverhaltsaufklärung | 138 | ||
e) Einschränkung der Pflichten aufgrund möglicher Selbstbelastung durch Geschäftsleiter? | 138 | ||
aa) Der strukturelle Konflikt zwischen Compliance-Pflichten und Selbstbezichtigungsfreiheit | 139 | ||
bb) Die Parallele zur allgemein zivilrechtlichen und insbesondere arbeitsrechtlichen Diskussion | 140 | ||
cc) Keine Beschränkung der Pflichten auf das Verhältnis zwischen Privaten | 141 | ||
dd) Ablehnung eines relevanten „Zwangs“ | 142 | ||
ee) Einschränkung der Primärpflichten aufgrund allgemeiner Zumutbarkeitserwägungen? | 144 | ||
ff) Folgeproblem – ein zivilrechtliches Verwertungsverbot? | 145 | ||
gg) Ergebnis: keine Einschränkung von Compliance-Pflichten durch Selbstbelastungsfreiheit | 146 | ||
f) Ergebnis: teilweise Neutralisierung des Abschreckungseffekts durch Rechtspflichten zur Hinzuziehung von Rechtsanwälten | 146 | ||
V. Zur These von der reduzierten Gründlichkeit bei Internal Investigations als Folge einer Beschlagnahmemöglichkeit | 146 | ||
VI. Bewertung der verschiedenen Einflussfaktoren im Hinblick auf die Abschreckungsthese | 148 | ||
1. „Haftungsmühle“ als Ergebnis divergierender Haftungsfaktoren | 148 | ||
2. Der Einfluss von D&O Versicherungen | 149 | ||
VII. Empirische Untersuchungen zum Abschreckungseffekt | 151 | ||
1. Übersicht über die bestehenden empirischen Untersuchungen | 151 | ||
2. Generelle Zweifel an der Aussagekraft der Studien | 151 | ||
3. Die ambivalenten Ergebnisse der empirischen Studien | 153 | ||
4. Ergebnis: Vorhandene empirische Untersuchungen treffen keine verlässlichen Aussagen | 156 | ||
VIII. Das ambivalente und differenzierte Gesamtergebnis zur Abschreckungsthese | 156 | ||
D. Schlussfolgerungen für mögliche verfassungsrechtliche Beschlagnahmeverbote | 158 | ||
I. Kein verfassungsrechtliches Beschlagnahmeverbot auf Grundlage des Bestimmtheitsgebots | 158 | ||
II. Zur Begründung eines Beschlagnahmeverbots auf Grundlage des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips | 159 | ||
1. Natürliche Personen | 160 | ||
a) Weitgehende Bestätigung der Abschreckungsthese | 160 | ||
b) Keine gegenläufigen verfassungsrechtlichen Prinzipien | 160 | ||
c) Kein Beschlagnahmeverbot zugunsten von Nichtbeschuldigten | 162 | ||
d) Ergebnis: eingeschränktes verfassungsrechtliches Beschlagnahmeverobt zugunsten von natürlichen Personen | 162 | ||
2. Unternehmen | 163 | ||
a) Die Ambivalenz des Abschreckungseffekts | 163 | ||
b) Die Konkretisierungsbedürftigkeit des Rechtsstaatsprinzips | 163 | ||
c) Normgeprägtheit | 164 | ||
d) Ergebnis: Ablehnung eines verfassungsrechtlichen Beschlagnahmeschutzes zugunsten von Unternehmen | 165 | ||
III. Die rechtspolitische Dimension der Beschlagnahmeproblematik | 166 | ||
1. Bedeutung der Frage für die Untersuchung | 166 | ||
2. Zum Bestehen eines Konflikts zwischen Aufdeckung und Bestrafung | 167 | ||
a) Beeinträchtigung interner Aufklärung | 167 | ||
b) Beeinträchtigung staatlicher Strafverfolgung | 168 | ||
aa) Trübung von Beweisquellen | 168 | ||
bb) Faktischer Rückzug des Staates aus der Ermittlungstätigkeit | 168 | ||
c) Ausgleich der Beeinträchtigung staatlicher Ermittlungstätigkeit durch „freiwillige Kooperation“? | 170 | ||
d) Ergebnis: struktureller Konflikt zwischen staatlicher Strafverfolgung und rein internen Compliance-Bemühungen | 171 | ||
3. Die Rolle der Beschlagnahme | 171 | ||
4. Abwägungskriterien einer rechtspolitischen Entscheidung | 172 | ||
5. Ergebnis: eine im Hinblick auf verfassungsrechtliche Postulate noch unzureichend geklärte rechtspolitische Frage | 173 | ||
IV. Die These von der Manipulierbarkeit von Strafverfahren durch Unternehmen | 174 | ||
1. Formulierung der These in Rechtsprechung und Literatur | 174 | ||
2. Ablehnung der Manipulations-These | 175 | ||
a) Die Grundannahme in Literatur und Rechtsprechung: völlige Gestaltungsfreiheit bei der Offenbarung von Informationen aus der anwaltlichen Geheimsphäre | 176 | ||
b) Die konkludente Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht | 177 | ||
c) Die Berücksichtigung des Fairness-Gedankens bei der Bestimmung der sachlichen Reichweite einer konkludenten Entbindungserklärung | 178 | ||
d) Auswirkungen auf die Manipulations-These | 180 | ||
3. Ergebnis: Ablehnung der Manipulations-These | 180 | ||
V. Gesamtergebnis zur Begründung eines verfassungsrechtlichen Beschlagnahmeverbots | 181 | ||
E. Einfachgesetzliche Lösung der Beschlagnahmeproblematik | 183 | ||
I. Einleitung und Übersicht | 183 | ||
II. § 160a StPO | 183 | ||
1. Einschränkung durch die innere Struktur des § 160a? | 184 | ||
a) Eingeschränkte Reichweite von § 160a I 1 StPO | 184 | ||
b) Bloßes Verwertungsverbot nach § 160a I 5 StPO? | 185 | ||
c) Ergebnis: Innere Struktur des § 160a I StPO steht einem Beschlagnahmeverbot nicht entgegen | 187 | ||
2. Verhältnis zwischen § 160a StPO und § 97 StPO | 187 | ||
a) Meinungsstand | 187 | ||
b) Grammatikalische Auslegung | 188 | ||
c) Systematische Auslegung | 189 | ||
d) Historische Auslegung | 192 | ||
3. Ergebnis zu 160a: keine Entscheidung der Beschlagnahmefrage | 194 | ||
III. § 148 StPO | 194 | ||
1. Allgemeines zum Stand der Diskussion | 194 | ||
2. Meinungsstand zum zeitlich-sachlichen Anwendungsbereich von § 148 StPO | 195 | ||
a) Übersicht über die bisherigen Ansätze in Literatur und Rechtsprechung | 195 | ||
aa) Das traditionelle Verständnis eines „Verteidigungsverhältnisses“ i. S. v. § 148 I StPO | 195 | ||
(1) Der Beschuldigtenbegriff im Allgemeinen | 196 | ||
(2) Kein Beschuldigter ohne staatliches Untersuchungsverfahren | 197 | ||
(3) Kein Beschuldigter im Verwaltungsverfahren | 198 | ||
bb) Die restriktive Ansicht | 199 | ||
(1) Die Ansicht des LG Bonn | 199 | ||
(2) Die restriktive Ansicht in der übrigen Rechtsprechung | 201 | ||
(3) Die restriktive Ansicht in der Literatur | 202 | ||
(4) Kritische Beurteilung der inhaltlichen Argumentation der restriktiven Ansicht | 203 | ||
(5) Speziell zur eng verstandenen Zweckbindung des LG Bonn | 205 | ||
cc) Die erweiternde Ansicht | 207 | ||
(1) Übersicht über die vertretenen Erweiterungen | 207 | ||
(2) Kritische Beurteilung der inhaltlichen Argumentation | 208 | ||
dd) Höchstrichterliche Rechtsprechung? | 211 | ||
(1) BGHSt 29, 99 – Zulässiges Verteidigerhandeln bei Terroristenverteidigung | 212 | ||
(2) BVerfGE 38, 105 – Recht auf Zeugenbeistand | 214 | ||
(3) Erstreckung von § 148 StPO auf das Anbahnungsverhältnis | 214 | ||
(4) BVerfG, NJW 2010, 1740 – Sachliche Begrenzung des freien Verteidigerverkehrs | 215 | ||
(5) Der Schutz von Unterlagen des sich selbst verteidigenden Beschuldigten | 217 | ||
(6) Ergebnis: keine tragfähigen Anhaltspunkte in der höchstrichterlichen Rechtsprechung | 218 | ||
3. Eigene Auffassung und Einordnung | 219 | ||
a) Der Wortlaut des § 148 StPO | 219 | ||
aa) Der Begriff des „Verteidigers“ | 219 | ||
bb) Der Begriff des „Beschuldigten“ in § 148 StPO | 219 | ||
(1) § 137 StPO als rein deklaratorische Mindestgehaltsnorm? | 220 | ||
(2) Die Beschuldigung als rein persönliches, nicht aber zeitliches Abgrenzungskriterium? | 220 | ||
(3) Unterschiedliche Beschuldigtenbegriffe innerhalb der StPO? | 221 | ||
(4) Eigene Auslegung des Beschuldigtenbegriffs in § 148 StPO | 224 | ||
b) Systematik | 225 | ||
aa) Der systematische Zusammenhang der §§ 137 ff. StPO | 225 | ||
(1) Schutz „in jeder Lage des Verfahrens“ unvereinbar mit dem Erfordernis von Kenntnis auf Seiten des Beschuldigten | 225 | ||
(2) Der Verfahrensbegriff der §§ 137 ff. StPO | 226 | ||
(3) Überlegungen zu einem erweiterten Verfahrensbegriff | 227 | ||
(4) Begrenzung des Verfahrensbegriffs | 228 | ||
bb) Systematische Zusammenschau mit anderen normierten Rechten der Verteidigung | 229 | ||
cc) Bestimmung der Reichweite von § 148 StPO anhand allgemeiner Aussagen über Funktion und Aufgaben des Verteidigers | 230 | ||
c) Teleologische Auslegung | 231 | ||
d) Zur Frage eines Schutzes von Unterlagen aus „anderen Verfahren“ | 233 | ||
aa) Einem Ermittlungsverfahren vorgelagerte Unterlagen aus nicht strafrechtlichen Verfahren | 233 | ||
bb) Parallel zu einem Ermittlungsverfahren laufende „andere Verfahren“ | 234 | ||
cc) „Andere“ strafrechtliche Ermittlungsverfahren | 234 | ||
4. Ergebnis zu § 148 StPO: Schutz nur innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens | 237 | ||
5. Übertragung der gefundenen Grundsätze auf Unternehmen und sonstige Nebenbetroffene | 237 | ||
a) Parallele zur Bestimmung der Beschuldigteneigenschaft? | 238 | ||
b) Eigenständige Bestimmung im Rahmen der § 431 ff. StPO | 239 | ||
c) Konkretisierung der Reichweite des § 148 StPO im Anwendungsbereich der §§ 431 ff. StPO | 241 | ||
IV. § 97 StPO | 243 | ||
1. Der persönliche Anwendungsbereich nvon § 97 StPO | 244 | ||
a) § 97 I Nr. 3 StPO – natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Nichtbeschuldigte | 245 | ||
aa) Ambivalenz von Wortlaut, Systematik und Historie | 245 | ||
bb) Teleologische Auslegung | 246 | ||
(1) Kein vollständiger Umgehungsschutz | 246 | ||
(2) Schutz des Vertrauensverhältnisses | 248 | ||
(3) Das nemo-tenetur-Prinzip | 249 | ||
(a) Zum Meinungsstand in der Literatur | 249 | ||
(b) Eigene Bewertung | 250 | ||
(4) Schutz des Zeugnisverweigerungsberechtigten rvor Konflikten | 251 | ||
(5) Materieller Geheimnisschutz | 254 | ||
(6) Der freie Zugang zum durch Rechtsanwälte vermittelten Rechtsstaat | 255 | ||
cc) Ergebnis: Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats als Schutzzweck des § 97 StPO / kein Beschlagnahmeschutz zugunsten von Nichtbeschuldigten | 257 | ||
b) Anwendbarkeit von § 97 StPO auf Unternehmen | 258 | ||
aa) Die bisherige Diskussion um die Anwendbarkeit nvon § 97 StPO auf Unternehmen | 258 | ||
(1) Die Verortung des Problems ausschließlich in der Auslegung von § 97 I Nr. 3 StPO | 259 | ||
(2) Die selbstverständliche Anwendung des § 97 StPO | 260 | ||
bb) Eigene Einordnung der Diskussion | 261 | ||
cc) Bedenken gegen die Anwendbarkeit aufgrund nder Systematik der §§ 431 ff. StPO | 262 | ||
(1) Die Einordnung in die Systematik der §§ 431 ff. StPO | 263 | ||
(2) Die Berücksichtigung der §§ 431 ff. in der bisherigen Literatur | 264 | ||
(3) Die mögliche Nichanwendbarkeit von § 97 StPO aufgrund der Systematik der §§ 431 ff. StPO | 265 | ||
(4) Überwindung der systematischen Bedenken | 268 | ||
(a) Das (ursprüngliche) Regelungskonzept der §§ 431 ff. StPO – ein „Weniger“ gegenüber dem echten strafrechtlichen Vorwurf | 269 | ||
(b) Konkretisierung des Unterschieds zwischen echten Strafen und bloßen Nebenfolgen nach der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers | 270 | ||
(c) Die zweifelhafte Rechtsnatur der Verbandsgeldbuße | 272 | ||
(d) Aufgabe der Nebenfolgekonstruktion | 273 | ||
(e) Einführung des Bruttoprinzips im Rahmen des Verfalls | 273 | ||
(5) Ergebnis: Systematik der §§ 431 ff. StPO steht der Anwendbarkeit des § 97 StPO auf Unternehmen nicht entgegen | 274 | ||
dd) Konkretisierung des Schutzzwecks von § 97 StPO auf Unternehmen | 275 | ||
ee) Normative Bestätigung des Abschreckungseffekts | 276 | ||
(1) § 145 AktG | 276 | ||
(a) Entwicklung einer möglichen Wertungsübertragung | 276 | ||
(b) Ablehnung einer Wertungsübertragung | 277 | ||
(2) Wertung aus §§ 444 I 2, 434 I 2, 148 StPO | 278 | ||
(3) Wertung des § 160a StPO | 280 | ||
(4) Ergebnis: ausreichender Abschreckungseffekt aufgrund der normativen Wertung der §§ 444 II 2, 434 I 2, 148 StPO | 282 | ||
ff) Zur Frage des richtigen gesetzlichen Anknüpfungspunktes: § 97 I StPO oder § 97 I Nr. 3 StPO? | 282 | ||
gg) Ergebnis: § 97 StPO auch auf Unternehmen anwendbar | 283 | ||
c) Gesamtergebnis zum persönlichen Anwendungsbereich des § 97 StPO: Beschlagnahmeschutz zugunsten von (quasi-)beschuldigten natürlichen Personen und Unternehmen | 285 | ||
2. Sachliche Reichweite von § 97 StPO: die Gewahrsamsfrage | 285 | ||
a) Übersicht | 285 | ||
b) Grammatikalische Auslegung: Kein zwingender Wortlaut | 286 | ||
aa) Schweigerecht vs. Zeugnisverweigerung? | 286 | ||
bb) Zeugnisverweigerungsrecht nicht allein dem Zeugen vorbehalten | 287 | ||
c) Systematische Auslegung | 289 | ||
d) Genetische Auslegung: widersprüchliche Anhaltspunkte in den Gesetzesmaterialien | 291 | ||
e) Teleologische Auslegung: keine eindeutigen Hinweise auf den subjektiv verfolgten Zweck des Gewahrsamserfordernisses | 293 | ||
f) Teleologische Auslegung: Objektive Bestimmung des Zwecks des Gewahrsamserfordernisses | 294 | ||
aa) Versuche einer Zweckbestimmung in der Literatur | 295 | ||
(1) Klarheit des Beschlagnahmeverbots und Parallelen zum Zwangsvollstreckungsrecht | 295 | ||
(a) Die Zweiteilung des Verfahrens der Zwangsvollstreckung | 296 | ||
(b) Die Notwendigkeit einer materiellen Prüfung durch die Ermittlungsbehörden | 296 | ||
(c) Die Vermutung materieller Richtigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung | 297 | ||
(d) Der fehlende materielle Anknüpfungspunkt des Gewahrsamserfordernisses im Zusammenhang mit der Beschlagnahme | 298 | ||
(e) Ergebnis: Klarheit des Beschlagnahmeverbots kann das Gewahrsamserfordernis nicht erklären | 299 | ||
(2) Fehlende Notwendigkeit eines weitergehenden Schutzes | 300 | ||
(3) Geringere Schutzbedürftigkeit wegen faktisch erleichterter Kenntnisnahme durch Dritte | 300 | ||
bb) Andere denkbare Erklärungsansätze für das Gewahrsamserfordernis | 302 | ||
(1) Das Gewahrsamserfordernis als Korrektiv zur Vermeidung eines zu umfassenden Asyls von Beweisgegenständen | 302 | ||
(2) Informationsfluss nur in eine Richtung geschützt | 305 | ||
(a) Entwicklung eines möglichen Erklärungsansatzes | 305 | ||
(b) Ablehnung des Erklärungsansatzes | 305 | ||
(3) Der Rechtsanwalt als quasi außerrechtliches Korrektiv | 306 | ||
(a) Entwicklung eines möglichen Erklärungsansatzes | 306 | ||
(b) Das anwaltliche Berufsethos als Hintergrund der Argumentation | 307 | ||
(c) Ablehnung des Erklärungsansatzes | 311 | ||
(4) Gewahrsam als Instrument zur Harmonisierung der äußeren Grenzen von materiellem und gegenständlichem Geheimnisschutz | 313 | ||
(a) Erläuterung eines möglichen Erklärungsansatzes | 313 | ||
(b) Die Konsequenz für die Beschlagnahme im Gewahrsam des Beschuldigten | 314 | ||
cc) Ergebnis: keine plausible Erklärung für ein Versagen des Beschlagnahmeschutzes im Gewahrsam des Mandanten | 315 | ||
g) Sonstige Argumente gegen eine restriktive Auslegung des Gewahrsamserfordernisses | 316 | ||
aa) Schutzzweck von § 97 StPO | 316 | ||
bb) Praktische Erwägungen | 316 | ||
h) Ergebnis zur grundsätzlichen sachlichen Reichweite des Gewahrsamserfordernisses: Schutz auch im Gewahrsam des Mandanten | 317 | ||
i) Speziell zum Beschlagnahmeschutz für Unterlagen im Gewahrsam von Unternehmen | 317 | ||
j) Alternative Begründungen für die Beschlagnahmefreiheit im Gewahrsam des Mandanten | 318 | ||
aa) Teleologische Reduktion des Gewahrsamserfordernisses | 319 | ||
bb) Verstoß des Gewahrsamserfordernisses gegen Art. 3 I GG | 320 | ||
(1) Feststellen einer Ungleichbehandlung | 320 | ||
(2) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung | 321 | ||
(a) Kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung erkennbar | 321 | ||
(b) Rechtfertigung jenseits der bloßen Willkürkontrolle | 322 | ||
(3) Ergebnis: herkömmliches Verständnis des Gewahrsamserfordernisses verstößt gegen das Gleichheitsgebot | 323 | ||
k) Gesamtergebnis zur sachlichen Reichweite von § 97 StPO: Beschlagnahmeschutz auch im Gewahrsam des Mandanten | 324 | ||
F. Endergebnis und Zusammenfassung | 325 | ||
I. Überblick | 325 | ||
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben | 326 | ||
III. Einfachgesetzliche Lösung | 329 | ||
IV. Zusammenfassung der wichtigsten Thesen | 332 | ||
Literaturverzeichnis | 335 |