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Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen

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Oesterle, J. (2016). Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54771-5
Oesterle, Jörg. Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54771-5
Oesterle, J (2016): Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54771-5

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Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen

Oesterle, Jörg

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 266

(2016)

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About The Author

Jörg Oesterle studierte Rechtswissenschaft am University College London (LL.B.) und an der Universität zu Köln (erstes Staatsexamen). Nach Tätigkeit für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Köln und einem Forschungsaufenthalt an der University of California, Berkeley, wurde er bei Prof. Dr. Matthias Jahn an der Goethe-Universität Frankfurt promoviert. Die Arbeit wurde durch ein Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert. Im Jahr 2014 erfolgte der Einstieg in das Referendariat am Kammergericht Berlin, unter anderem mit Stationen in New York und einer wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Frankfurt am Main.

Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit Grundfragen des Beschlagnahmeschutzes für anwaltliche Unterlagen. So haben eine Reihe landgerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren den Blick darauf gelenkt, dass die entsprechenden Schutzvorschriften der StPO keineswegs so umfassend und klar sind wie weithin angenommen. Potentiell weitreichende Konsequenzen hat dies insbesondere für die Möglichkeit von Unternehmen, etwaige eigene Rechtsverstöße innerhalb eines vor staatlichem Zugriff geschützten Raumes durch Internal Investigations aufzuklären. Dies wird zum Anlass genommen, zunächst die diesbezüglich teilweise vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Postulate zu analysieren und weitgehend zu widerlegen. Ein dennoch sehr umfassender Beschlagnahmeschutz wird schließlich auf Grundlage einer einfachgesetzlichen Auslegung von § 97 StPO entwickelt. Herausgearbeitet wird dabei insbesondere, dass dessen Absatz 2 - entgegen der bislang allgemeinen Meinung - einem Beschlagnahmeschutz für Unterlagen im Mandantengewahrsam nicht entgegensteht.

Ausgezeichnet mit dem WisteV-Preis 2015.
»The Attorney-Client Privilege and its Relevance for Corporate Compliance«

The study deals with the Attorney-Client Privilege under German law. With special regard to Corporate Compliance and Internal Investigations, it analyses the underlying constitutional framework and demonstrates a way to overcome the (perceived) shortcomings of the privilege as laid down in the Code of Criminal Procedure.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einführung 21
I. Allgemeines zur Thematik und dem Gegenstand der Untersuchung 21
II. Übersicht zu gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungenx03 der Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen 24
1. Grundlagen zum Beschlagnahmeschutz nach der StPO 24
2. Die Beschränkung auf den Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten 25
3. Die Erweiterung durch § 148 StPO 25
4. § 160a StPO 26
5. Unternehmen im System der StPO als Gegenstand der Untersuchung 27
a) Unternehmen als selbst von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Betroffene 27
b) Unternehmen als Einflussfaktoren im Strafverfahren gegen natürliche Personen 28
c) Einordnung in das System der Criminal Compliance 29
III. Übersicht über die schwerpunktmäßig zu behandelnden Problembereiche 31
1. Schutz anwaltlicher Unterlagen im Gewahrsam des Betroffenen 31
a) Zur Notwendigkeit schriftlicher Anwaltsunterlagen rim Gewahrsam des Mandanten 32
aa) Beratung von Unternehmen 32
(1) Notwendigkeit von Schriftlichkeit 32
(2) Notwendigkeit von Gewahrsam des Mandanten 34
(3) Ergebnis: kein Verzicht auf schriftliche Unterlagen im Gewahrsam des Mandanten möglich 36
bb) Andere Konstellationen 37
b) Normative Anknüpfungspunkte für die Lösung des Problems 37
2. Der allgemeine prozessuale Schutz von Unternehmen 38
3. Der Schutz von Gegenständen aus Mandatsverhältnissen mit Dritten, die nicht selbst Betroffene sind 39
IV. Methodik und Gang der Untersuchung 41
B. Mögliche verfassungsrechtliche Begründungsansätze für einen Beschlagnahmeschutz 44
I. Allgemeines 44
II. Geheimnisschutz 45
1. Ansätze eines inhaltlichen Geheimnisschutzes in Literatur und Rechtsprechung 45
2. Notwendigkeit einer Einzelfallabwägung 46
3. Der unantastbare Bereich privater Lebensführung 47
4. Inhaltlicher Geheimnisschutz für Unternehmen? 49
5. Ergebnis: Inhaltlicher Geheimnisschutz kann kein allgemeines Beschlagnahmeverbot begründen 50
III. Ableitung aus dem nemo-tenetur-Prinzip 51
1. Allgemein 51
a) Möglicher Ansatz für ein allgemeines Beschlagnahmeverbot 52
b) Ablehnung eines allgemeinen Beschlagnahmeverbots aufgrund des nemo-tenetur-Prinzips 53
2. Compliance-Pflichten als Anknüpfungspunkt für ein Beschlagnahmeverbot? 55
a) Das nemo-tenetur-Prinzip als Grundlage eines unternehmerischen Selbstevaluations-Privilegs? 56
aa) Kein Zwang, Internal Investigations gerade durch Anwälte durchführen zu lassen 56
bb) Die verwandte Diskussion im Umweltstrafrecht und das self-evaluative privilege 57
cc) Ablehnung eines allgemeinen Selbstevaluationsprivilegs 58
b) Weitere allgemeine Zweifel 59
aa) Keine Geltung des nemo-tenetur-Prinzips für Unternehmen 59
bb) Sachlicher Gehalt des nemo-tenetur-Prinzips 60
c) Kein Beschlagnahmeschutz aufgrund einer Selbstbelastung durch Entscheidungsträger 61
3. Ergebnis: Beschlagnahmeschutz nicht aus dem nemo-tenetur-Prinzip ableitbar 62
IV. Art. 12 GG – Berufsfreiheit des Rechtsanwalts 62
1. Bisherige Ansätze 62
2. Verfassungsrechtliche Prüfung 63
3. Die Abwesenheit einer eigenständigen Wertung in Art. 12 GG 65
4. Ergebnis: kein eigenständiger Beschlagnahmeschutz aus Art. 12 GG 66
V. Rechtsstaatsprinzip 66
1. Zur generellen Struktur des rechtsstaatlichen Arguments 67
2. Rechtsanwälte als notwendige Voraussetzung rfür die „effektive Verteidigung“? 69
a) Zwei grundverschiedene Konzepte von „effektiver Verteidigung“ 69
b) Das in der Rechtsprechung anerkannte Konzept der effektiven Verteidigung 70
c) Keine Erweiterung des Konzepts „Verteidigung“ durch den Zusatz der „Effektivität“ 73
d) Keine Erhöhung des Schutzniveaus durch Art. 6 EMRK 74
3. Rechtliches Gehör 74
4. Bestimmtheit 77
5. Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip 79
a) Formale Rechtsstaatlichkeit 80
b) Materielle Rechtstaatlichkeit 81
c) Die Verallgemeinerung der rechtsstaatlichen Argumentation 82
d) Anwendung auf Internal Investigations 83
VI. Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Grundlagen 84
C. Untersuchung der Abschreckungsthese 86
I. Zur Notwendigkeit der Untersuchung des Abschreckungseffekts 86
II. Vorgehensweise: Rational Choice vs. Empirie? 88
III. Zur Struktur der Rational-Choice-Betrachtung 89
1. Verschiebung der Entscheidungsparameter? 89
2. Eigene Ordnung der Rational-Choice-Betrachtung 90
IV. Die einzelnen Einflussfaktoren 92
1. Unabhängig von der Beschlagnahmemöglichkeit bestehende Abschreckungseffekte 92
a) Das Problem fehlender persönlicher Kontrolle im Mandat eines Unternehmensanwalts 92
b) Die Problematik der Entbindungsbefugnis 93
c) Ablehnung einer persönlichen Entbindungsbefugnis für Organwalter 95
d) Sonstige Zugriffsmöglichkeiten auf anwaltliche Unterlagen 96
e) Ergebnis: Fehlende persönliche Kontrolle über Kommunikationsvorgänge begründet einen von der Beschlagnahmemöglichkeit unabhängigen Abschreckungseffekt 99
2. Zusätzliche Abschreckungseffekte durch Versagen eines Beschlagnahmeschutzes 99
a) Vorbemerkung zur Bedeutung persönlichen Risikos für die Abschreckungsthese 100
b) Rein zukunftsbezogene Rechtsberatung 101
aa) Die Argumentation in der Literatur 101
bb) Kein Abschreckungseffekt bei rein zukunftsbezogener Rechtsberatung 102
(1) Allgemeines 102
(2) Bewusst rechtswidriges Verhalten auf Grundlage anwaltlicher Beratung 104
(3) Ergebnis: kein Abschreckungseffekt im Hinblick auf rein zukunftsbezogene Beratung 104
c) Anwaltliche Tätigkeit mit Vergangenheitsbezug 105
d) Zum Beschlagnahmeschutz zugunsten von Nichtbeschuldigten 106
aa) Strafrechtliche Konsequenzen 107
(1) Keine Schlechterstellung im Vergleich zur Aussagepflicht? 107
(2) Kein rechtlicher Nachteil durch Beschlagnahme aufgrund eines Verwertungsverbots 107
bb) Zivilrechtliche Nachteile 110
cc) Ergebnis: kein Abschreckungseffekt bei der Beschlagnahme von Unterlagen nichtbeschuldigter Dritter 111
e) Beratung von Unternehmen 111
aa) Staatliche Sanktionen für Organwalter 111
bb) Zivilrechtliche Ansprüche 112
f) Sonderfall des Abschreckungseffekts – beschränkte Möglichkeit von Vertraulichkeitszusagen rund Amnestievereinbarungen 114
aa) Die These von der durch die Beschlagnahmemöglichkeit geminderten Aussagebereitschaft von Mitarbeitern im Rahmen von Internal Investigations 114
bb) Hintergrund der Argumentation 115
cc) Widerlegen der These 116
dd) Ergebnis: Beschlagnahmemöglichkeit hemmt die Bereitschaft zur Aussage im Rahmen von Internal Investigations nicht 120
3. Den Abschreckungseffekt neutralisierende Faktoren 120
a) Unternehmen und Rechtsanwälte als „unvermeidbare Bettgefährten“? 120
b) Zivilrechtliche Pflichten zur Inanspruchnahme rechtlicher Beratung 122
aa) Allgemeine Pflichten zur Beratung 122
(1) Allgemeine Sorgfaltspflichten und die „Grundlage angemessener Information“ als Ansatzpunkt für eine Pflicht zur Inanspruchnahme rechtlicher Beratung 122
(2) Die Legalitätspflicht / Compliance-Pflicht 123
bb) Speziell zu Reaktionspflichten auf Verdachtsfälle im eigenen Unternehmen 126
(1) Zur Herleitung der Pflicht zum (repressiven) Vorgehen aus der Schadensabwendungspflicht 127
(2) Zur Herleitung der Pflicht zum (repressiven) Vorgehen aus der Legalitätspflicht 128
c) Die Auswirkungen einer Beschlagnahmemöglichkeit auf ndie zivilrechtliche Pflicht zur Inanspruchnahme rechtlicher nBeratung und der Sachverhaltsaufklärung 129
aa) Allgemeine Grundsätze zum gebotenen Maß an rechtlicher Beratung 129
bb) Auswirkungen auf allgemeine Rechtsberatung mit Vergangenheitsbezug 131
(1) Auswirkungen auf die Begründung über die Schadensabwendungspflicht 131
(2) Auswirkungen auf die Begründung über die Legalitätspflicht 133
(3) Ergebnis: Möglichkeit der Beschlagnahme schränkt Compliance-Pflichten nicht ein 134
cc) Auswirkungen auf interne Sachverhaltsaufklärung 135
dd) Der Einfluss von Treue- und Verschwiegenheitspflicht 136
d) Pflicht zur Inanspruchnahme von Rechtsanwälten nach dem OWIG / Strafrecht 137
aa) Rechtsvergewisserungspflicht 137
bb) Sachverhaltsaufklärung 138
e) Einschränkung der Pflichten aufgrund möglicher Selbstbelastung durch Geschäftsleiter? 138
aa) Der strukturelle Konflikt zwischen Compliance-Pflichten und Selbstbezichtigungsfreiheit 139
bb) Die Parallele zur allgemein zivilrechtlichen und insbesondere arbeitsrechtlichen Diskussion 140
cc) Keine Beschränkung der Pflichten auf das Verhältnis zwischen Privaten 141
dd) Ablehnung eines relevanten „Zwangs“ 142
ee) Einschränkung der Primärpflichten aufgrund allgemeiner Zumutbarkeitserwägungen? 144
ff) Folgeproblem – ein zivilrechtliches Verwertungsverbot? 145
gg) Ergebnis: keine Einschränkung von Compliance-Pflichten durch Selbstbelastungsfreiheit 146
f) Ergebnis: teilweise Neutralisierung des Abschreckungseffekts durch Rechtspflichten zur Hinzuziehung von Rechtsanwälten 146
V. Zur These von der reduzierten Gründlichkeit bei Internal Investigations als Folge einer Beschlagnahmemöglichkeit 146
VI. Bewertung der verschiedenen Einflussfaktoren im Hinblick auf die Abschreckungsthese 148
1. „Haftungsmühle“ als Ergebnis divergierender Haftungsfaktoren 148
2. Der Einfluss von D&O Versicherungen 149
VII. Empirische Untersuchungen zum Abschreckungseffekt 151
1. Übersicht über die bestehenden empirischen Untersuchungen 151
2. Generelle Zweifel an der Aussagekraft der Studien 151
3. Die ambivalenten Ergebnisse der empirischen Studien 153
4. Ergebnis: Vorhandene empirische Untersuchungen treffen keine verlässlichen Aussagen 156
VIII. Das ambivalente und differenzierte Gesamtergebnis zur Abschreckungsthese 156
D. Schlussfolgerungen für mögliche verfassungsrechtliche Beschlagnahmeverbote 158
I. Kein verfassungsrechtliches Beschlagnahmeverbot auf Grundlage des Bestimmtheitsgebots 158
II. Zur Begründung eines Beschlagnahmeverbots auf Grundlage des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips 159
1. Natürliche Personen 160
a) Weitgehende Bestätigung der Abschreckungsthese 160
b) Keine gegenläufigen verfassungsrechtlichen Prinzipien 160
c) Kein Beschlagnahmeverbot zugunsten von Nichtbeschuldigten 162
d) Ergebnis: eingeschränktes verfassungsrechtliches Beschlagnahmeverobt zugunsten von natürlichen Personen 162
2. Unternehmen 163
a) Die Ambivalenz des Abschreckungseffekts 163
b) Die Konkretisierungsbedürftigkeit des Rechtsstaatsprinzips 163
c) Normgeprägtheit 164
d) Ergebnis: Ablehnung eines verfassungsrechtlichen Beschlagnahmeschutzes zugunsten von Unternehmen 165
III. Die rechtspolitische Dimension der Beschlagnahmeproblematik 166
1. Bedeutung der Frage für die Untersuchung 166
2. Zum Bestehen eines Konflikts zwischen Aufdeckung und Bestrafung 167
a) Beeinträchtigung interner Aufklärung 167
b) Beeinträchtigung staatlicher Strafverfolgung 168
aa) Trübung von Beweisquellen 168
bb) Faktischer Rückzug des Staates aus der Ermittlungstätigkeit 168
c) Ausgleich der Beeinträchtigung staatlicher Ermittlungstätigkeit durch „freiwillige Kooperation“? 170
d) Ergebnis: struktureller Konflikt zwischen staatlicher Strafverfolgung und rein internen Compliance-Bemühungen 171
3. Die Rolle der Beschlagnahme 171
4. Abwägungskriterien einer rechtspolitischen Entscheidung 172
5. Ergebnis: eine im Hinblick auf verfassungsrechtliche Postulate noch unzureichend geklärte rechtspolitische Frage 173
IV. Die These von der Manipulierbarkeit von Strafverfahren durch Unternehmen 174
1. Formulierung der These in Rechtsprechung und Literatur 174
2. Ablehnung der Manipulations-These 175
a) Die Grundannahme in Literatur und Rechtsprechung: völlige Gestaltungsfreiheit bei der Offenbarung von Informationen aus der anwaltlichen Geheimsphäre 176
b) Die konkludente Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht 177
c) Die Berücksichtigung des Fairness-Gedankens bei der Bestimmung der sachlichen Reichweite einer konkludenten Entbindungserklärung 178
d) Auswirkungen auf die Manipulations-These 180
3. Ergebnis: Ablehnung der Manipulations-These 180
V. Gesamtergebnis zur Begründung eines verfassungsrechtlichen Beschlagnahmeverbots 181
E. Einfachgesetzliche Lösung der Beschlagnahmeproblematik 183
I. Einleitung und Übersicht 183
II. § 160a StPO 183
1. Einschränkung durch die innere Struktur des § 160a? 184
a) Eingeschränkte Reichweite von § 160a I 1 StPO 184
b) Bloßes Verwertungsverbot nach § 160a I 5 StPO? 185
c) Ergebnis: Innere Struktur des § 160a I StPO steht einem Beschlagnahmeverbot nicht entgegen 187
2. Verhältnis zwischen § 160a StPO und § 97 StPO 187
a) Meinungsstand 187
b) Grammatikalische Auslegung 188
c) Systematische Auslegung 189
d) Historische Auslegung 192
3. Ergebnis zu 160a: keine Entscheidung der Beschlagnahmefrage 194
III. § 148 StPO 194
1. Allgemeines zum Stand der Diskussion 194
2. Meinungsstand zum zeitlich-sachlichen Anwendungsbereich von § 148 StPO 195
a) Übersicht über die bisherigen Ansätze in Literatur und Rechtsprechung 195
aa) Das traditionelle Verständnis eines „Verteidigungsverhältnisses“ i. S. v. § 148 I StPO 195
(1) Der Beschuldigtenbegriff im Allgemeinen 196
(2) Kein Beschuldigter ohne staatliches Untersuchungsverfahren 197
(3) Kein Beschuldigter im Verwaltungsverfahren 198
bb) Die restriktive Ansicht 199
(1) Die Ansicht des LG Bonn 199
(2) Die restriktive Ansicht in der übrigen Rechtsprechung 201
(3) Die restriktive Ansicht in der Literatur 202
(4) Kritische Beurteilung der inhaltlichen Argumentation der restriktiven Ansicht 203
(5) Speziell zur eng verstandenen Zweckbindung des LG Bonn 205
cc) Die erweiternde Ansicht 207
(1) Übersicht über die vertretenen Erweiterungen 207
(2) Kritische Beurteilung der inhaltlichen Argumentation 208
dd) Höchstrichterliche Rechtsprechung? 211
(1) BGHSt 29, 99 – Zulässiges Verteidigerhandeln bei Terroristenverteidigung 212
(2) BVerfGE 38, 105 – Recht auf Zeugenbeistand 214
(3) Erstreckung von § 148 StPO auf das Anbahnungsverhältnis 214
(4) BVerfG, NJW 2010, 1740 – Sachliche Begrenzung des freien Verteidigerverkehrs 215
(5) Der Schutz von Unterlagen des sich selbst verteidigenden Beschuldigten 217
(6) Ergebnis: keine tragfähigen Anhaltspunkte in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 218
3. Eigene Auffassung und Einordnung 219
a) Der Wortlaut des § 148 StPO 219
aa) Der Begriff des „Verteidigers“ 219
bb) Der Begriff des „Beschuldigten“ in § 148 StPO 219
(1) § 137 StPO als rein deklaratorische Mindestgehaltsnorm? 220
(2) Die Beschuldigung als rein persönliches, nicht aber zeitliches Abgrenzungskriterium? 220
(3) Unterschiedliche Beschuldigtenbegriffe innerhalb der StPO? 221
(4) Eigene Auslegung des Beschuldigtenbegriffs in § 148 StPO 224
b) Systematik 225
aa) Der systematische Zusammenhang der §§ 137 ff. StPO 225
(1) Schutz „in jeder Lage des Verfahrens“ unvereinbar mit dem Erfordernis von Kenntnis auf Seiten des Beschuldigten 225
(2) Der Verfahrensbegriff der §§ 137 ff. StPO 226
(3) Überlegungen zu einem erweiterten Verfahrensbegriff 227
(4) Begrenzung des Verfahrensbegriffs 228
bb) Systematische Zusammenschau mit anderen normierten Rechten der Verteidigung 229
cc) Bestimmung der Reichweite von § 148 StPO anhand allgemeiner Aussagen über Funktion und Aufgaben des Verteidigers 230
c) Teleologische Auslegung 231
d) Zur Frage eines Schutzes von Unterlagen aus „anderen Verfahren“ 233
aa) Einem Ermittlungsverfahren vorgelagerte Unterlagen aus nicht strafrechtlichen Verfahren 233
bb) Parallel zu einem Ermittlungsverfahren laufende „andere Verfahren“ 234
cc) „Andere“ strafrechtliche Ermittlungsverfahren 234
4. Ergebnis zu § 148 StPO: Schutz nur innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens 237
5. Übertragung der gefundenen Grundsätze auf Unternehmen und sonstige Nebenbetroffene 237
a) Parallele zur Bestimmung der Beschuldigteneigenschaft? 238
b) Eigenständige Bestimmung im Rahmen der § 431 ff. StPO 239
c) Konkretisierung der Reichweite des § 148 StPO im Anwendungsbereich der §§ 431 ff. StPO 241
IV. § 97 StPO 243
1. Der persönliche Anwendungsbereich nvon § 97 StPO 244
a) § 97 I Nr. 3 StPO – natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Nichtbeschuldigte 245
aa) Ambivalenz von Wortlaut, Systematik und Historie 245
bb) Teleologische Auslegung 246
(1) Kein vollständiger Umgehungsschutz 246
(2) Schutz des Vertrauensverhältnisses 248
(3) Das nemo-tenetur-Prinzip 249
(a) Zum Meinungsstand in der Literatur 249
(b) Eigene Bewertung 250
(4) Schutz des Zeugnisverweigerungsberechtigten rvor Konflikten 251
(5) Materieller Geheimnisschutz 254
(6) Der freie Zugang zum durch Rechtsanwälte vermittelten Rechtsstaat 255
cc) Ergebnis: Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats als Schutzzweck des § 97 StPO / kein Beschlagnahmeschutz zugunsten von Nichtbeschuldigten 257
b) Anwendbarkeit von § 97 StPO auf Unternehmen 258
aa) Die bisherige Diskussion um die Anwendbarkeit nvon § 97 StPO auf Unternehmen 258
(1) Die Verortung des Problems ausschließlich in der Auslegung von § 97 I Nr. 3 StPO 259
(2) Die selbstverständliche Anwendung des § 97 StPO 260
bb) Eigene Einordnung der Diskussion 261
cc) Bedenken gegen die Anwendbarkeit aufgrund nder Systematik der §§ 431 ff. StPO 262
(1) Die Einordnung in die Systematik der §§ 431 ff. StPO 263
(2) Die Berücksichtigung der §§ 431 ff. in der bisherigen Literatur 264
(3) Die mögliche Nichanwendbarkeit von § 97 StPO aufgrund der Systematik der §§ 431 ff. StPO 265
(4) Überwindung der systematischen Bedenken 268
(a) Das (ursprüngliche) Regelungskonzept der §§ 431 ff. StPO – ein „Weniger“ gegenüber dem echten strafrechtlichen Vorwurf 269
(b) Konkretisierung des Unterschieds zwischen echten Strafen und bloßen Nebenfolgen nach der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers 270
(c) Die zweifelhafte Rechtsnatur der Verbandsgeldbuße 272
(d) Aufgabe der Nebenfolgekonstruktion 273
(e) Einführung des Bruttoprinzips im Rahmen des Verfalls 273
(5) Ergebnis: Systematik der §§ 431 ff. StPO steht der Anwendbarkeit des § 97 StPO auf Unternehmen nicht entgegen 274
dd) Konkretisierung des Schutzzwecks von § 97 StPO auf Unternehmen 275
ee) Normative Bestätigung des Abschreckungseffekts 276
(1) § 145 AktG 276
(a) Entwicklung einer möglichen Wertungsübertragung 276
(b) Ablehnung einer Wertungsübertragung 277
(2) Wertung aus §§ 444 I 2, 434 I 2, 148 StPO 278
(3) Wertung des § 160a StPO 280
(4) Ergebnis: ausreichender Abschreckungseffekt aufgrund der normativen Wertung der §§ 444 II 2, 434 I 2, 148 StPO 282
ff) Zur Frage des richtigen gesetzlichen Anknüpfungspunktes: § 97 I StPO oder § 97 I Nr. 3 StPO? 282
gg) Ergebnis: § 97 StPO auch auf Unternehmen anwendbar 283
c) Gesamtergebnis zum persönlichen Anwendungsbereich des § 97 StPO: Beschlagnahmeschutz zugunsten von (quasi-)beschuldigten natürlichen Personen und Unternehmen 285
2. Sachliche Reichweite von § 97 StPO: die Gewahrsamsfrage 285
a) Übersicht 285
b) Grammatikalische Auslegung: Kein zwingender Wortlaut 286
aa) Schweigerecht vs. Zeugnisverweigerung? 286
bb) Zeugnisverweigerungsrecht nicht allein dem Zeugen vorbehalten 287
c) Systematische Auslegung 289
d) Genetische Auslegung: widersprüchliche Anhaltspunkte in den Gesetzesmaterialien 291
e) Teleologische Auslegung: keine eindeutigen Hinweise auf den subjektiv verfolgten Zweck des Gewahrsamserfordernisses 293
f) Teleologische Auslegung: Objektive Bestimmung des Zwecks des Gewahrsamserfordernisses 294
aa) Versuche einer Zweckbestimmung in der Literatur 295
(1) Klarheit des Beschlagnahmeverbots und Parallelen zum Zwangsvollstreckungsrecht 295
(a) Die Zweiteilung des Verfahrens der Zwangsvollstreckung 296
(b) Die Notwendigkeit einer materiellen Prüfung durch die Ermittlungsbehörden 296
(c) Die Vermutung materieller Richtigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung 297
(d) Der fehlende materielle Anknüpfungspunkt des Gewahrsamserfordernisses im Zusammenhang mit der Beschlagnahme 298
(e) Ergebnis: Klarheit des Beschlagnahmeverbots kann das Gewahrsamserfordernis nicht erklären 299
(2) Fehlende Notwendigkeit eines weitergehenden Schutzes 300
(3) Geringere Schutzbedürftigkeit wegen faktisch erleichterter Kenntnisnahme durch Dritte 300
bb) Andere denkbare Erklärungsansätze für das Gewahrsamserfordernis 302
(1) Das Gewahrsamserfordernis als Korrektiv zur Vermeidung eines zu umfassenden Asyls von Beweisgegenständen 302
(2) Informationsfluss nur in eine Richtung geschützt 305
(a) Entwicklung eines möglichen Erklärungsansatzes 305
(b) Ablehnung des Erklärungsansatzes 305
(3) Der Rechtsanwalt als quasi außerrechtliches Korrektiv 306
(a) Entwicklung eines möglichen Erklärungsansatzes 306
(b) Das anwaltliche Berufsethos als Hintergrund der Argumentation 307
(c) Ablehnung des Erklärungsansatzes 311
(4) Gewahrsam als Instrument zur Harmonisierung der äußeren Grenzen von materiellem und gegenständlichem Geheimnisschutz 313
(a) Erläuterung eines möglichen Erklärungsansatzes 313
(b) Die Konsequenz für die Beschlagnahme im Gewahrsam des Beschuldigten 314
cc) Ergebnis: keine plausible Erklärung für ein Versagen des Beschlagnahmeschutzes im Gewahrsam des Mandanten 315
g) Sonstige Argumente gegen eine restriktive Auslegung des Gewahrsamserfordernisses 316
aa) Schutzzweck von § 97 StPO 316
bb) Praktische Erwägungen 316
h) Ergebnis zur grundsätzlichen sachlichen Reichweite des Gewahrsamserfordernisses: Schutz auch im Gewahrsam des Mandanten 317
i) Speziell zum Beschlagnahmeschutz für Unterlagen im Gewahrsam von Unternehmen 317
j) Alternative Begründungen für die Beschlagnahmefreiheit im Gewahrsam des Mandanten 318
aa) Teleologische Reduktion des Gewahrsamserfordernisses 319
bb) Verstoß des Gewahrsamserfordernisses gegen Art. 3 I GG 320
(1) Feststellen einer Ungleichbehandlung 320
(2) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 321
(a) Kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung erkennbar 321
(b) Rechtfertigung jenseits der bloßen Willkürkontrolle 322
(3) Ergebnis: herkömmliches Verständnis des Gewahrsamserfordernisses verstößt gegen das Gleichheitsgebot 323
k) Gesamtergebnis zur sachlichen Reichweite von § 97 StPO: Beschlagnahmeschutz auch im Gewahrsam des Mandanten 324
F. Endergebnis und Zusammenfassung 325
I. Überblick 325
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben 326
III. Einfachgesetzliche Lösung 329
IV. Zusammenfassung der wichtigsten Thesen 332
Literaturverzeichnis 335