Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen
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Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen
Zugleich ein Beitrag zum »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und zum »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«
Streng-Baunemann, Anne Franziska
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 269
(2016)
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About The Author
Anne Franziska Streng-Baunemann (geb. 1979) studierte Rechtswissenschaften (mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung) an den Universitäten Bayreuth und Heidelberg und absolvierte anschließend den juristischen Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz. Seit 2007 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dr. Gerhard Dannecker tätig. Ende 2013 wurde sie durch die Juristische Fakultät Heidelberg promoviert. Ihre Dissertation, die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« am Lehrstuhl von Professor Dannecker entstanden ist, wurde mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V. ausgezeichnet.Abstract
Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes, insbesondere das »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und der »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, untersucht und kritisch hinterfragt. Dabei plädiert die Verfasserin für eine konsequente Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Strafrecht.Ausgezeichnet mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 21 | ||
Kapitel 2: Verfassungsrechtliche Grenzen der rRationierung medizinischer Leistungen rin einem öffentlichen Gesundheitswesen | 25 | ||
A. Vorbehalt des Gesetzes | 25 | ||
B. Existenz und Inhalt eines Anspruchs auf das medizinische Existenzminimum | 27 | ||
I. Herrschende Lehre: Anerkennung eines medizinischen Existenzminimums | 27 | ||
1. Existenz und Umfang des medizinischen Existenzminimums | 27 | ||
2. Bedeutung des medizinischen Existenzminimums für die Rationierung medizinischer Leistungen | 29 | ||
II. „Nikolaus-Beschluss“ des BVerfG | 30 | ||
1. Entscheidungsgründe des BVerfG | 31 | ||
2. Anerkennung eines medizinischen Existenzminimums durch das BVerfG im „Nikolaus-Beschluss“? | 33 | ||
3. Bedeutung des „Nikolaus-Beschlusses“ für die Rationierung medizinischer Leistungen | 36 | ||
C. „Gesundheitsrechtlich geschärftes Willkürverbot“ | 40 | ||
D. Allgemeine Handlungsfreiheit bzw. Eigentumsfreiheit | 41 | ||
E. Sozialstaatsprinzip | 42 | ||
F. Verfassungsrechtlich zulässige und unzulässige Kriterien zur Allokation knapper finanzieller Ressourcen im Gesundheitswesen | 43 | ||
I. Verfassungswidrige Differenzierungskriterien | 43 | ||
II. Verfassungsrechtlich unbedenkliche Differenzierungskriterien | 44 | ||
Kapitel 3: Denkbare Rationierungsszenarien und deren strafrechtliche Folgeprobleme im Überblick | 50 | ||
A. Denkbare Rationierungsszenarien | 50 | ||
B. Strafrechtliche Folgeprobleme im Überblick | 53 | ||
I. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsfähigen und zahlungswilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellter Leistungen | 53 | ||
II. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellter Leistungen bei Existenz von Behandlungsalternativen | 53 | ||
III. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellter, alternativloser Leistungen | 54 | ||
Kapitel 4: Behandlungs- und Aufklärungspflichten rgegenüber zahlungsfähigen und zahlungswilligen rPatienten hinsichtlich durch die öffentliche rGesundheitsversorgung nicht (mehr) zur rVerfügung gestellter Leistungen | 57 | ||
A. Behandlungsverweigerung vor tatsächlicher Übernahme der Behandlung | 58 | ||
I. Verweigerung der Behandlung einer Erkrankung ohne krisenhaften Verlauf | 58 | ||
II. Verweigerung der Behandlung eines medizinischen Notfalls | 60 | ||
B. Behandlungsverzicht nach rtatsächlicher Behandlungsübernahme / Suboptimale Behandlung | 60 | ||
I. Offene Behandlungsverweigerung | 61 | ||
II. Verdeckte Behandlungsverweigerung | 62 | ||
1. Körperverletzung durch Unterlassen | 62 | ||
a) Erfordernis des Zurückbleibens hinter dem medizinischen Standard | 62 | ||
b) Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Verzögerung des Heilungsprozesses | 63 | ||
c) Quasikausalität | 63 | ||
2. Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge | 64 | ||
III. (Verdeckte) Suboptimale Behandlung | 65 | ||
1. Verdeckte Anwendung einer hinsichtlich der Risiken und / oder Nebenwirkungen suboptimalen Leistung | 66 | ||
a) Körperverletzung infolge der Verletzung von Aufklärungspflichten über Behandlungsalternativen | 66 | ||
aa) Inhalt und Grenzen der Aufklärungspflicht bei durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellten Leistungen | 66 | ||
bb) Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen | 68 | ||
(1) Regelfall: Strafbarkeit wegen Körperverletzung | 68 | ||
(2) Sonderfall: Straflosigkeit aufgrund Vorinformiertheit des Patienten | 69 | ||
(3) Sonderfall: Straflosigkeit infolge hypothetischer Einwilligung | 70 | ||
b) Körperverletzung infolge fehlerhafter Behandlung | 71 | ||
c) Körperverletzung mit Todesfolge / Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung | 72 | ||
2. Verdeckte Anwendung einer hinsichtlich der Erfolgsaussichten suboptimalen Leistung | 73 | ||
a) Körperverletzung durch Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen | 73 | ||
b) Körperverletzung durch Unterlassen infolge fehlerhafter Behandlung | 73 | ||
c) Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge/Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung | 74 | ||
C. Problematik der zweifelhaften Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit | 75 | ||
Kapitel 5: Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter Leistungen bei Existenz von Behandlungsalternativen | 77 | ||
A. Durch die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitgestellte Behandlungsalternative entspricht medizinischem Standard | 77 | ||
B. Durch die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitgestellte Behandlungsalternative unterschreitet den medizinischen Standard oder entspricht nicht der Indikation | 78 | ||
Kapitel 6: Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter, alternativloser Leistungen | 79 | ||
A. Behandlungspflichten des auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätigen Arztes | 80 | ||
I. Lösungsansätze in der Literatur und deren Bewertung | 80 | ||
1. Auffassung der herrschenden Lehre | 80 | ||
2. Eigene Stellungnahme zur herrschenden Lehre | 81 | ||
a) Unzureichende Begründung für die Posteriorisierung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit hinter wirtschaftlichen Interessen | 82 | ||
b) Fehlende Konsistenz | 83 | ||
c) Fehlende Diskussion alternativer Lösungsansätze, wie der Notstandslösung | 84 | ||
II. Verfassungsorientierter Lösungsansatz: Verfassungskonforme Auslegung der §§ 223, 13 StGB; §§ 212, 13 StGB (§ 323 c StGB) | 85 | ||
1. Vorgaben des Grundgesetzes für die strafrechtliche Bewertung des ökonomischen Behandlungsverzichts durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte | 87 | ||
a) Eigentumsfreiheit | 88 | ||
b) Berufsfreiheit | 89 | ||
aa) GKV-System | 89 | ||
Exkurs: Gegenwärtiges vertragsärztliches Vergütungssystem der GKV | 91 | ||
bb) Alternatives öffentliches Gesundheitsversorgungssystem | 92 | ||
c) Sozialstaatsprinzip | 93 | ||
d) Allgemeiner Gleichheitssatz | 93 | ||
e) Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit | 94 | ||
2. Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen durch die herrschende Strafrechtsdogmatik | 98 | ||
a) Analyse strafrechtlicher Abwägungsentscheidungen, die das Rechtsgut Leben (hinter kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. Personenwerte hinter kollidierenden Sachinteressen posteriorisieren | 98 | ||
aa) Anlass der Untersuchung: Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens; Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen | 98 | ||
bb) Untersuchung von Abwägungsentscheidungen, die das Rechtsgut Leben (hinter kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. Personenwerte hinter kollidierenden Sachinteressen posteriorisieren | 100 | ||
(1) Lebensverkürzendes Tun (Leben als Eingriffsgut) | 103 | ||
(a) Rechtsgüterbinnenkollision | 103 | ||
(aa) Indirekte Sterbehilfe | 103 | ||
(α) Falldarstellung | 103 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 103 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 106 | ||
(bb) Technischer Behandlungsabbruch durch einen Nicht-Arzt („Fall Putz“) | 109 | ||
(α) Falldarstellung | 109 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 110 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 114 | ||
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zuzuordnenden Rechtgütern / Interessen | 117 | ||
(aa) Notwehr zur Verteidigung gegen nicht-lebensbedrohliche Angriffe mit tödlichen Folgen für den Angreifer | 117 | ||
(α) Fallkonstellation | 117 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 118 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 120 | ||
(2) Lebensverkürzendes Unterlassen (Leben als Eingriffsgut) | 122 | ||
(a) Rechtgüterbinnenkollision | 122 | ||
(aa) Passive Sterbehilfe beim entscheidungsfähigen Patienten | 122 | ||
(α) Falldarstellung | 122 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 122 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 125 | ||
(bb) Geschehenlassen eines freiverantwortlichen Suizids („Wittig-Fall“) | 126 | ||
(α) Falldarstellung | 126 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 127 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 131 | ||
(cc) Unterlassen einer lebensrettenden Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten | 133 | ||
(α) Falldarstellung | 133 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 133 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 134 | ||
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zuzuordnenden Rechtsgütern / Interessen | 135 | ||
(aa) Dem Garanten unzumutbare Lebensrettung („Nierenspende-Fall“) | 135 | ||
(α) Falldarstellung | 135 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 135 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 137 | ||
(3) Zur Bewahrung menschlichen Lebens durchgeführte Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts (Rechtsgut Leben als Erhaltungsgut) | 139 | ||
(a) Rechtsgüterbinnenkollision | 139 | ||
(aa) Lebensrettende Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten | 139 | ||
(α) Falldarstellung | 139 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 139 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 140 | ||
(b) Interessenkollision zwischen unterschiedlichen Trägern zuzuordnenden Rechtsgütern / Interessen | 145 | ||
(aa) „Zwangsblutspende-Fall“ | 145 | ||
(α) Falldarstellung | 145 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 145 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 147 | ||
(bb) Erzwungene Lebend(organ)spende | 149 | ||
(α) Falldarstellung | 149 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 149 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 150 | ||
(cc) Postmortale Organentnahme entgegen dem Willen des Spenders | 151 | ||
(α) Falldarstellung | 151 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 151 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 152 | ||
(dd) „Millionärs-Fall“ | 154 | ||
(α) Falldarstellung | 154 | ||
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 154 | ||
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze | 155 | ||
b) Ergebnis der Analyse: Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) und von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen durch die herrschende Strafrechtsdogmatik | 158 | ||
aa) Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens | 158 | ||
(1) Herrschende Meinung | 159 | ||
(a) Anwendungsbereich | 160 | ||
(b) Folgen der Eröffnung des Anwendungsbereichs | 165 | ||
(c) Folgen der fehlenden Eröffnung des Anwendungsbereichs | 166 | ||
(aa) Beispielsfälle | 166 | ||
(α) § 32 StGB | 167 | ||
(β) Leben als Erhaltungsgut im Rahmen des § 34 StGB | 168 | ||
(γ) Lebensverkürzendes Unterlassen | 169 | ||
(δ) Legitimierung eines lebensverkürzenden Tuns durch Einwilligung bzw. Zurechnungsausschluss | 170 | ||
(bb) Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) außerhalb des Anwendungsbereichs des Höchstwertigkeitsdogmas | 170 | ||
(2) Im Vordringen befindliche Literaturauffassung | 173 | ||
(3) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen herrschender Meinung und im Vordringen befindlicher Literaturauffassung | 173 | ||
bb) Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen | 175 | ||
(1) Anwendungsbereich | 176 | ||
(2) Folgen der Eröffnung des Anwendungsbereichs | 179 | ||
(3) Folgen der fehlenden Eröffnung des Anwendungsbereichs | 179 | ||
(a) Beispielsfälle | 179 | ||
(aa) Tödliche Notwehrmaßnahmen zur Verteidigung von (nicht unbedeutenden) Sachwerten | 180 | ||
(bb) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte | 180 | ||
(cc) „Millionärs-Fall“ | 181 | ||
(b) Regeln für die Bewertung von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen außerhalb des Anwendungsbereichs des Grundsatzes vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen | 182 | ||
cc) Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung für die Bewertung des menschlichen Lebens (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern /Interessen) bzw. von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen | 183 | ||
(1) Posteriorisierung des Rechtsguts Leben (hinter kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) sowie von Personenwerten hinter kollidierenden Sachinteressen infolge verfassungskonformer Auslegung | 183 | ||
(2) Verfassungskonforme Auslegung und Höchstwertigkeitsdogma | 187 | ||
(a) Herrschende Meinung | 187 | ||
(b) Im Vordringen befindliche Literaturauffassung | 191 | ||
(3) Verfassungskonforme Auslegung des Strafrechts und Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen | 192 | ||
dd) Zwischenfazit: Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen durch die herrschende Strafrechtsdogmatik | 195 | ||
ee) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte aus Perspektive der herrschenden Strafrechtsdogmatik | 199 | ||
3. Eigener Ansatz: Konsequente verfassungskonforme Auslegung des Strafrechts | 200 | ||
a) Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) und von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen im Strafrecht im Licht der Grundrechtsdogmatik | 202 | ||
aa) Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) im Strafrecht im Licht der Grundrechtsdogmatik | 202 | ||
(1) Verfassungsrechtlich gebotener und zulässiger strafrechtlicher Lebensschutz | 202 | ||
(a) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jedes lebensverkürzenden Tuns | 202 | ||
(aa) Schwangerschaftsabbruch | 207 | ||
(bb) Notwehr | 210 | ||
(cc) Indirekte Sterbehilfe | 213 | ||
(dd) Technischer Behandlungsabbruch durch Nicht-Ärzte („Fall Putz“) | 215 | ||
(b) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jedes lebensverkürzenden Unterlassens | 219 | ||
(aa) Passive Sterbehilfe beim entscheidungsfähigen Patienten | 223 | ||
(bb) Geschehenlassen eines freiverantwortlichen Suizids („Wittig-Fall“) | 225 | ||
(cc) Unterlassen einer lebensrettenden Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten | 227 | ||
(dd) Dem Garanten unzumutbare Lebensrettung („Nierenspende-Fall“) | 229 | ||
(c) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Legitimierung jeder zur Bewahrung menschlichen Lebens erforderlichen Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter | 234 | ||
(aa) Lebensrettende Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten | 238 | ||
(bb) Erzwungene Lebend(organ)spende | 240 | ||
(cc) Postmortale Organentnahme entgegen dem Willen des Spenders | 244 | ||
(dd) Zwangsblutspende („Zwangsblutspende-Fall“) | 248 | ||
(ee) „Millionärs-Fall“ | 249 | ||
(2) Bewertung des strafrechtlichen Dogmas vom Höchstwert des menschlichen Lebens im Licht der Grundrechtsdogmatik | 254 | ||
(a) Herrschende Meinung | 254 | ||
(b) Im Vordringen befindliche Literaturauffassung | 260 | ||
bb) Bewertung von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen im Strafrecht im Licht der Grundrechtsdogmatik | 263 | ||
(1) Verfassungsrechtlich gebotenes und zulässiges Verhältnis zwischen Personenwerten und kollidierenden Sachinteressen im Strafrecht | 263 | ||
(a) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jeder, zur Bewahrung eines Sachinteresses erforderlichen, durch aktives Tun verwirklichten Verletzung eines Personenwerts | 263 | ||
(aa) Notwehr | 264 | ||
(b) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jeder, zur Bewahrung eines Sachinteresses erforderlichen, durch Unterlassen verwirklichten Verletzung eines Personenwertes | 265 | ||
(aa) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte | 266 | ||
(c) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Legitimierung jeder zur Bewahrung eines Personenwerts erforderlichen Verletzung strafrechtlich geschützter Sachinteressen | 267 | ||
(aa) „Millionärs-Fall“ | 269 | ||
(2) Bewertung des strafrechtlichen Grundsatzes vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen im Licht der Grundrechtsdogmatik | 270 | ||
cc) Strafrechtsdogmatische Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung aus Perspektive der Grundrechtsdogmatik | 273 | ||
(1) Unzureichende Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben bei der Strafrechtsauslegung | 275 | ||
(2) Unzureichende Berücksichtigung des (Verfassungs-)Grundsatzes vom Vorrang des Gesetzes bei der Strafrechtsauslegung | 276 | ||
(3) Unzureichende Berücksichtigung des (Verfassungs-)Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes bei der Strafrechtsauslegung | 278 | ||
b) Eigener Ansatz und Anwendung auf die geschilderten Beispielsfälle | 279 | ||
aa) Konsequente verfassungskonforme Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Strafrecht | 279 | ||
(1) Vorgaben für eine konsequente verfassungskonforme Auslegung strafrechtlicher Normen | 280 | ||
(a) Verfassungskonforme Auslegung und Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens | 280 | ||
(b) Verfassungskonforme Auslegung und Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen | 283 | ||
(c) Verfassungskonforme Auslegung und (Verfassungs-)Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes | 284 | ||
(d) Verfassungskonforme Auslegung und (Verfassungs-)Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes | 285 | ||
(e) Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung im Verhältnis zu anderen Auslegungsmethoden und Argumenten | 286 | ||
(2) Implementierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in den strafrechtlichen Deliktsaufbau | 287 | ||
(a) Verfassungsrechtlich gebotene Legitimierung eines lebensverkürzenden Tuns | 288 | ||
(b) Verfassungsrechtlich gebotene Legitimierung eines lebensverkürzenden Unterlassens durch einen (Lebensschutz-)Garanten (§§ 211 ff., 13 StGB) | 293 | ||
(c) Verfassungsrechtlich gebotene Legitimierung eines lebensverkürzenden Unterlassens im Sinne des § 323 c StGB | 297 | ||
(d) Verfassungswidrigkeit der Legitimierung einer zur Bewahrung menschlichen Lebens erforderlichen Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter | 299 | ||
bb) Lösung der Fallbeispiele nach eigenem Ansatz | 300 | ||
(1) Lebensverkürzendes Tun | 300 | ||
(a) Rechtsgüterbinnenkollision | 300 | ||
(aa) Indirekte Sterbehilfe | 300 | ||
(bb) Technischer Behandlungsabbruch durch Nicht-Ärzte („Fall Putz“) | 301 | ||
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zuzuordnenden Rechtsgütern / Interessen | 302 | ||
(aa) Notwehr zur Verteidigung nicht-lebensbedrohlicher Angriffe mit tödlichen Folgen für den Angreifer | 302 | ||
(2) Lebensverkürzendes Unterlassen | 303 | ||
(a) Rechtgüterbinnenkollision | 303 | ||
(aa) Passive Sterbehilfe beim entscheidungsfähigen Patienten | 303 | ||
(bb) Tatenloses Geschehenlassen eines freiverantwortlichen Suizids („Wittig-Fall“) | 304 | ||
(cc) Unterlassen einer lebensrettenden Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten | 305 | ||
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zustehenden Rechtsgütern / Interessen | 307 | ||
(aa) Dem Garanten unzumutbare Lebensrettung („Nierenspende-Fall“) | 307 | ||
(3) Zur Bewahrung menschlichen Lebens durchgeführte Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter | 309 | ||
(a) Rechtsgüterbinnenkollision | 309 | ||
(aa) Lebensrettende Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten | 309 | ||
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zustehenden Rechtsgütern / Interessen | 310 | ||
(aa) „Zwangsblutspende-Fall“ | 310 | ||
(bb) Erzwungene Lebend(organ)spende | 311 | ||
(cc) Postmortale Organentnahme entgegen dem Willen des Spenders | 312 | ||
(dd) „Millionärs-Fall“ | 313 | ||
cc) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte unter Zugrundelegung des eigenen Ansatzes | 314 | ||
Exkurs: Behandlungspflichten des niedergelassenen Vertragsarztes (GKV-System) | 318 | ||
B. Behandlungspflichten der in einem Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft angestellten Ärzte | 319 | ||
C. Behandlungspflichten der in einem Krankenhaus in privater Trägerschaft angestellten Ärzte | 322 | ||
Kapitel 7: Aufklärungspflichten über durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellte Leistungen gegenüber zahlungsunfähigen oder -unwilligen Patienten | 326 | ||
A. Bei Nicht-Existenz einer durch die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitgestellten Behandlungsalternative | 326 | ||
I. Verpflichtung zur Durchführung einer therapeutischen Aufklärung | 326 | ||
II. Rechtsfolgen der Verletzung der Verpflichtung zur therapeutischen Aufklärung | 328 | ||
1. Regelfall: Straflosigkeit infolge fehlender Quasikausalität | 328 | ||
2. Sonderfall: Straflosigkeit aufgrund Vorinformiertheit des Patienten | 329 | ||
3. Sonderfall: Straflosigkeit infolge Aufklärungsverzichts | 329 | ||
a) Möglichkeit und Grenzen des Verzichts auf die ärztliche Aufklärung | 330 | ||
b) Form des Aufklärungsverzichts | 332 | ||
B. Bei Existenz einer durch die öffentliche Gesundheitsversorgung zur Verfügung gestellten Behandlungsalternative | 333 | ||
I. Existenz und Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen | 333 | ||
II. Rechtsfolgen der Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen | 333 | ||
Kapitel 8: Zusammenfassung und Ausblick | 335 | ||
Literaturverzeichnis | 352 | ||
Sachwortverzeichnis | 367 |