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Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen

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Streng-Baunemann, A. (2016). Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen. Zugleich ein Beitrag zum »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und zum »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54465-3
Streng-Baunemann, Anne Franziska. Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen: Zugleich ein Beitrag zum »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und zum »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54465-3
Streng-Baunemann, A (2016): Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen: Zugleich ein Beitrag zum »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und zum »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54465-3

Format

Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen

Zugleich ein Beitrag zum »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und zum »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«

Streng-Baunemann, Anne Franziska

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 269

(2016)

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About The Author

Anne Franziska Streng-Baunemann (geb. 1979) studierte Rechtswissenschaften (mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung) an den Universitäten Bayreuth und Heidelberg und absolvierte anschließend den juristischen Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz. Seit 2007 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dr. Gerhard Dannecker tätig. Ende 2013 wurde sie durch die Juristische Fakultät Heidelberg promoviert. Ihre Dissertation, die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« am Lehrstuhl von Professor Dannecker entstanden ist, wurde mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V. ausgezeichnet.

Abstract

Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes, insbesondere das »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und der »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, untersucht und kritisch hinterfragt. Dabei plädiert die Verfasserin für eine konsequente Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Strafrecht.

Ausgezeichnet mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einleitung 21
Kapitel 2: Verfassungsrechtliche Grenzen der rRationierung medizinischer Leistungen rin einem öffentlichen Gesundheitswesen 25
A. Vorbehalt des Gesetzes 25
B. Existenz und Inhalt eines Anspruchs auf das medizinische Existenzminimum 27
I. Herrschende Lehre: Anerkennung eines medizinischen Existenzminimums 27
1. Existenz und Umfang des medizinischen Existenzminimums 27
2. Bedeutung des medizinischen Existenzminimums für die Rationierung medizinischer Leistungen 29
II. „Nikolaus-Beschluss“ des BVerfG 30
1. Entscheidungsgründe des BVerfG 31
2. Anerkennung eines medizinischen Existenzminimums durch das BVerfG im „Nikolaus-Beschluss“? 33
3. Bedeutung des „Nikolaus-Beschlusses“ für die Rationierung medizinischer Leistungen 36
C. „Gesundheitsrechtlich geschärftes Willkürverbot“ 40
D. Allgemeine Handlungsfreiheit bzw. Eigentumsfreiheit 41
E. Sozialstaatsprinzip 42
F. Verfassungsrechtlich zulässige und unzulässige Kriterien zur Allokation knapper finanzieller Ressourcen im Gesundheitswesen 43
I. Verfassungswidrige Differenzierungskriterien 43
II. Verfassungsrechtlich unbedenkliche Differenzierungskriterien 44
Kapitel 3: Denkbare Rationierungsszenarien und deren strafrechtliche Folgeprobleme im Überblick 50
A. Denkbare Rationierungsszenarien 50
B. Strafrechtliche Folgeprobleme im Überblick 53
I. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsfähigen und zahlungswilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellter Leistungen 53
II. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellter Leistungen bei Existenz von Behandlungsalternativen 53
III. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellter, alternativloser Leistungen 54
Kapitel 4: Behandlungs- und Aufklärungspflichten rgegenüber zahlungsfähigen und zahlungswilligen rPatienten hinsichtlich durch die öffentliche rGesundheitsversorgung nicht (mehr) zur rVerfügung gestellter Leistungen 57
A. Behandlungsverweigerung vor tatsächlicher Übernahme der Behandlung 58
I. Verweigerung der Behandlung einer Erkrankung ohne krisenhaften Verlauf 58
II. Verweigerung der Behandlung eines medizinischen Notfalls 60
B. Behandlungsverzicht nach rtatsächlicher Behandlungsübernahme / Suboptimale Behandlung 60
I. Offene Behandlungsverweigerung 61
II. Verdeckte Behandlungsverweigerung 62
1. Körperverletzung durch Unterlassen 62
a) Erfordernis des Zurückbleibens hinter dem medizinischen Standard 62
b) Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Verzögerung des Heilungsprozesses 63
c) Quasikausalität 63
2. Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge 64
III. (Verdeckte) Suboptimale Behandlung 65
1. Verdeckte Anwendung einer hinsichtlich der Risiken und / oder Nebenwirkungen suboptimalen Leistung 66
a) Körperverletzung infolge der Verletzung von Aufklärungspflichten über Behandlungsalternativen 66
aa) Inhalt und Grenzen der Aufklärungspflicht bei durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellten Leistungen 66
bb) Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen 68
(1) Regelfall: Strafbarkeit wegen Körperverletzung 68
(2) Sonderfall: Straflosigkeit aufgrund Vorinformiertheit des Patienten 69
(3) Sonderfall: Straflosigkeit infolge hypothetischer ­Einwilligung 70
b) Körperverletzung infolge fehlerhafter Behandlung 71
c) Körperverletzung mit Todesfolge / Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung 72
2. Verdeckte Anwendung einer hinsichtlich der Erfolgsaussichten suboptimalen Leistung 73
a) Körperverletzung durch Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen 73
b) Körperverletzung durch Unterlassen infolge fehlerhafter Behandlung 73
c) Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge/Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung 74
C. Problematik der zweifelhaften Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit 75
Kapitel 5: Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter Leistungen bei Existenz von Behandlungsalternativen 77
A. Durch die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitgestellte Behandlungsalternative entspricht medizinischem Standard 77
B. Durch die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitgestellte Behandlungsalternative unterschreitet den medizinischen Standard oder entspricht nicht der Indikation 78
Kapitel 6: Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter, alternativloser Leistungen 79
A. Behandlungspflichten des auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätigen Arztes 80
I. Lösungsansätze in der Literatur und deren Bewertung 80
1. Auffassung der herrschenden Lehre 80
2. Eigene Stellungnahme zur herrschenden Lehre 81
a) Unzureichende Begründung für die Posteriorisierung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit hinter wirtschaftlichen Interessen 82
b) Fehlende Konsistenz 83
c) Fehlende Diskussion alternativer Lösungsansätze, wie der Notstandslösung 84
II. Verfassungsorientierter Lösungsansatz: Verfassungskonforme Auslegung der §§ 223, 13 StGB; §§ 212, 13 StGB (§ 323 c StGB) 85
1. Vorgaben des Grundgesetzes für die strafrechtliche Bewertung des ökonomischen Behandlungsverzichts durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte 87
a) Eigentumsfreiheit 88
b) Berufsfreiheit 89
aa) GKV-System 89
Exkurs: Gegenwärtiges vertragsärztliches Vergütungssystem der GKV 91
bb) Alternatives öffentliches Gesundheitsversorgungssystem 92
c) Sozialstaatsprinzip 93
d) Allgemeiner Gleichheitssatz 93
e) Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 94
2. Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen durch die herrschende Strafrechtsdogmatik 98
a) Analyse strafrechtlicher Abwägungsentscheidungen, die das Rechtsgut Leben (hinter kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. Personenwerte hinter kollidierenden Sachinteressen posteriorisieren 98
aa) Anlass der Untersuchung: Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens; Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen 98
bb) Untersuchung von Abwägungsentscheidungen, die das Rechtsgut Leben (hinter kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. Personenwerte hinter kollidierenden Sachinteressen posteriorisieren 100
(1) Lebensverkürzendes Tun (Leben als Eingriffsgut) 103
(a) Rechtsgüterbinnenkollision 103
(aa) Indirekte Sterbehilfe 103
(α) Falldarstellung 103
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 103
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 106
(bb) Technischer Behandlungsabbruch durch einen Nicht-Arzt („Fall Putz“) 109
(α) Falldarstellung 109
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 110
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 114
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern ­zuzuordnenden Rechtgütern / Interessen 117
(aa) Notwehr zur Verteidigung gegen nicht-lebensbedrohliche Angriffe mit tödlichen Folgen für den Angreifer 117
(α) Fallkonstellation 117
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 118
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 120
(2) Lebensverkürzendes Unterlassen (Leben als Eingriffsgut) 122
(a) Rechtgüterbinnenkollision 122
(aa) Passive Sterbehilfe beim entscheidungsfähigen Patienten 122
(α) Falldarstellung 122
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 122
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 125
(bb) Geschehenlassen eines freiverantwortlichen Suizids („Wittig-Fall“) 126
(α) Falldarstellung 126
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 127
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 131
(cc) Unterlassen einer lebensrettenden Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten 133
(α) Falldarstellung 133
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 133
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 134
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern ­zuzuordnenden Rechtsgütern / Interessen 135
(aa) Dem Garanten unzumutbare Lebensrettung („Nierenspende-Fall“) 135
(α) Falldarstellung 135
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 135
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 137
(3) Zur Bewahrung menschlichen Lebens durchgeführte Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts (Rechtsgut Leben als Erhaltungsgut) 139
(a) Rechtsgüterbinnenkollision 139
(aa) Lebensrettende Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten 139
(α) Falldarstellung 139
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 139
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 140
(b) Interessenkollision zwischen unterschiedlichen Trägern zuzuordnenden Rechtsgütern / Interessen 145
(aa) „Zwangsblutspende-Fall“ 145
(α) Falldarstellung 145
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 145
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 147
(bb) Erzwungene Lebend(organ)spende 149
(α) Falldarstellung 149
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 149
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 150
(cc) Postmortale Organentnahme entgegen dem Willen des Spenders 151
(α) Falldarstellung 151
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 151
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 152
(dd) „Millionärs-Fall“ 154
(α) Falldarstellung 154
(β) Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung ­vertretenen Lösungsansätze 154
(γ) Analyse der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze 155
b) Ergebnis der Analyse: Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) und von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen durch die herrschende Strafrechtsdogmatik 158
aa) Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens 158
(1) Herrschende Meinung 159
(a) Anwendungsbereich 160
(b) Folgen der Eröffnung des Anwendungsbereichs 165
(c) Folgen der fehlenden Eröffnung des Anwendungsbereichs 166
(aa) Beispielsfälle 166
(α) § 32 StGB 167
(β) Leben als Erhaltungsgut im Rahmen des § 34 StGB 168
(γ) Lebensverkürzendes Unterlassen 169
(δ) Legitimierung eines lebensverkürzenden Tuns durch Einwilligung bzw. Zurechnungsausschluss 170
(bb) Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) außerhalb des Anwendungsbereichs des Höchstwertigkeitsdogmas 170
(2) Im Vordringen befindliche Literaturauffassung 173
(3) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen herrschender Meinung und im Vordringen befindlicher Literaturauffassung 173
bb) Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen 175
(1) Anwendungsbereich 176
(2) Folgen der Eröffnung des Anwendungsbereichs 179
(3) Folgen der fehlenden Eröffnung des Anwendungsbereichs 179
(a) Beispielsfälle 179
(aa) Tödliche Notwehrmaßnahmen zur Verteidigung von (nicht unbedeutenden) Sachwerten 180
(bb) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte 180
(cc) „Millionärs-Fall“ 181
(b) Regeln für die Bewertung von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen außerhalb des Anwendungsbereichs des Grundsatzes vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen 182
cc) Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung für die Bewertung des menschlichen Lebens (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern /Interessen) bzw. von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen 183
(1) Posteriorisierung des Rechtsguts Leben (hinter kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) sowie von Personenwerten hinter kollidierenden Sachinteressen infolge verfassungskonformer Auslegung 183
(2) Verfassungskonforme Auslegung und Höchstwertigkeitsdogma 187
(a) Herrschende Meinung 187
(b) Im Vordringen befindliche Literaturauffassung 191
(3) Verfassungskonforme Auslegung des Strafrechts und Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen 192
dd) Zwischenfazit: Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) bzw. von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen durch die herrschende Strafrechtsdogmatik 195
ee) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte aus Perspektive der herrschenden Strafrechtsdogmatik 199
3. Eigener Ansatz: Konsequente verfassungskonforme Auslegung des Strafrechts 200
a) Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) und von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen im Strafrecht im Licht der Grundrechtsdogmatik 202
aa) Bewertung des Rechtsguts Leben (im Verhältnis zu kollidierenden Rechtsgütern / Interessen) im Strafrecht im Licht der Grundrechtsdogmatik 202
(1) Verfassungsrechtlich gebotener und zulässiger strafrechtlicher Lebensschutz 202
(a) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jedes lebensverkürzenden Tuns 202
(aa) Schwangerschaftsabbruch 207
(bb) Notwehr 210
(cc) Indirekte Sterbehilfe 213
(dd) Technischer Behandlungsabbruch durch Nicht-Ärzte („Fall Putz“) 215
(b) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur ­Pönalisierung jedes lebensverkürzenden Unterlassens 219
(aa) Passive Sterbehilfe beim entscheidungsfähigen Patienten 223
(bb) Geschehenlassen eines freiverantwortlichen Suizids („Wittig-Fall“) 225
(cc) Unterlassen einer lebensrettenden Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten 227
(dd) Dem Garanten unzumutbare Lebensrettung ­(„Nierenspende-Fall“) 229
(c) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Legitimierung jeder zur Bewahrung menschlichen Lebens erforderlichen Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter 234
(aa) Lebensrettende Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten 238
(bb) Erzwungene Lebend(organ)spende 240
(cc) Postmortale Organentnahme entgegen dem Willen des Spenders 244
(dd) Zwangsblutspende („Zwangsblutspende-Fall“) 248
(ee) „Millionärs-Fall“ 249
(2) Bewertung des strafrechtlichen Dogmas vom Höchstwert des menschlichen Lebens im Licht der Grundrechtsdogmatik 254
(a) Herrschende Meinung 254
(b) Im Vordringen befindliche Literaturauffassung 260
bb) Bewertung von Personenwerten im Verhältnis zu kollidierenden Sachinteressen im Strafrecht im Licht der Grundrechtsdogmatik 263
(1) Verfassungsrechtlich gebotenes und zulässiges Verhältnis zwischen Personenwerten und kollidierenden Sachinteressen im Strafrecht 263
(a) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jeder, zur Bewahrung eines Sachinteresses erforderlichen, durch aktives Tun verwirklichten Verletzung eines Personenwerts 263
(aa) Notwehr 264
(b) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Pönalisierung jeder, zur Bewahrung eines Sachinteresses erforderlichen, durch Unterlassen verwirklichten Verletzung eines Personenwertes 265
(aa) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte 266
(c) Keine verfassungsrechtliche (Schutz-)Pflicht zur Legitimierung jeder zur Bewahrung eines Personenwerts erforderlichen Verletzung strafrechtlich geschützter Sachinteressen 267
(aa) „Millionärs-Fall“ 269
(2) Bewertung des strafrechtlichen Grundsatzes vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen im Licht der Grundrechtsdogmatik 270
cc) Strafrechtsdogmatische Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung aus Perspektive der Grundrechtsdogmatik 273
(1) Unzureichende Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben bei der Strafrechtsauslegung 275
(2) Unzureichende Berücksichtigung des (Verfassungs-)Grundsatzes vom Vorrang des Gesetzes bei der Strafrechtsauslegung 276
(3) Unzureichende Berücksichtigung des (Verfassungs-)Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes bei der Strafrechtsauslegung 278
b) Eigener Ansatz und Anwendung auf die geschilderten Beispielsfälle 279
aa) Konsequente verfassungskonforme Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Strafrecht 279
(1) Vorgaben für eine konsequente verfassungskonforme Auslegung strafrechtlicher Normen 280
(a) Verfassungskonforme Auslegung und Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens 280
(b) Verfassungskonforme Auslegung und Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen 283
(c) Verfassungskonforme Auslegung und (Verfassungs-)Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes 284
(d) Verfassungskonforme Auslegung und (Verfassungs-)Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes 285
(e) Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung im Verhältnis zu anderen Auslegungsmethoden und Argumenten 286
(2) Implementierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in den strafrechtlichen Deliktsaufbau 287
(a) Verfassungsrechtlich gebotene Legitimierung eines lebensverkürzenden Tuns 288
(b) Verfassungsrechtlich gebotene Legitimierung eines lebensverkürzenden Unterlassens durch einen (Lebensschutz-)Garanten (§§ 211 ff., 13 StGB) 293
(c) Verfassungsrechtlich gebotene Legitimierung eines lebensverkürzenden Unterlassens im Sinne des § 323 c StGB 297
(d) Verfassungswidrigkeit der Legitimierung einer zur Bewahrung menschlichen Lebens erforderlichen Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter 299
bb) Lösung der Fallbeispiele nach eigenem Ansatz 300
(1) Lebensverkürzendes Tun 300
(a) Rechtsgüterbinnenkollision 300
(aa) Indirekte Sterbehilfe 300
(bb) Technischer Behandlungsabbruch durch Nicht-Ärzte („Fall Putz“) 301
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zuzuordnenden Rechtsgütern / Interessen 302
(aa) Notwehr zur Verteidigung nicht-lebensbedrohlicher Angriffe mit tödlichen Folgen für den Angreifer 302
(2) Lebensverkürzendes Unterlassen 303
(a) Rechtgüterbinnenkollision 303
(aa) Passive Sterbehilfe beim entscheidungsfähigen Patienten 303
(bb) Tatenloses Geschehenlassen eines freiverantwortlichen Suizids („Wittig-Fall“) 304
(cc) Unterlassen einer lebensrettenden Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten 305
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zustehenden Rechtsgütern / Interessen 307
(aa) Dem Garanten unzumutbare Lebensrettung („Nierenspende-Fall“) 307
(3) Zur Bewahrung menschlichen Lebens durchgeführte Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter 309
(a) Rechtsgüterbinnenkollision 309
(aa) Lebensrettende Zwangsheilung beim entscheidungsfähigen Patienten 309
(b) Kollision zwischen unterschiedlichen Trägern zustehenden Rechtsgütern / Interessen 310
(aa) „Zwangsblutspende-Fall“ 310
(bb) Erzwungene Lebend(organ)spende 311
(cc) Postmortale Organentnahme entgegen dem Willen des Spenders 312
(dd) „Millionärs-Fall“ 313
cc) Ökonomischer Behandlungsverzicht durch auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätige Ärzte unter Zugrundelegung des eigenen Ansatzes 314
Exkurs: Behandlungspflichten des niedergelassenen Vertragsarztes (GKV-System) 318
B. Behandlungspflichten der in einem Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft angestellten Ärzte 319
C. Behandlungspflichten der in einem Krankenhaus in privater Trägerschaft angestellten Ärzte 322
Kapitel 7: Aufklärungspflichten über durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellte Leistungen gegenüber zahlungsunfähigen oder -unwilligen Patienten 326
A. Bei Nicht-Existenz einer durch die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitgestellten Behandlungsalternative 326
I. Verpflichtung zur Durchführung einer therapeutischen Aufklärung 326
II. Rechtsfolgen der Verletzung der Verpflichtung zur therapeutischen Aufklärung 328
1. Regelfall: Straflosigkeit infolge fehlender Quasikausalität 328
2. Sonderfall: Straflosigkeit aufgrund Vorinformiertheit des Patienten 329
3. Sonderfall: Straflosigkeit infolge Aufklärungsverzichts 329
a) Möglichkeit und Grenzen des Verzichts auf die ärztliche Aufklärung 330
b) Form des Aufklärungsverzichts 332
B. Bei Existenz einer durch die öffentliche Gesundheitsversorgung zur Verfügung gestellten Behandlungsalternative 333
I. Existenz und Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen 333
II. Rechtsfolgen der Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen 333
Kapitel 8: Zusammenfassung und Ausblick 335
Literaturverzeichnis 352
Sachwortverzeichnis 367