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Mensch und »Person« – Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit

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Hetterich, H. (2016). Mensch und »Person« – Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit. Eine rechtshistorisch-kritische Untersuchung zu § 1 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54909-2
Hetterich, Hellen. Mensch und »Person« – Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit: Eine rechtshistorisch-kritische Untersuchung zu § 1 BGB. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54909-2
Hetterich, H (2016): Mensch und »Person« – Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit: Eine rechtshistorisch-kritische Untersuchung zu § 1 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54909-2

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Mensch und »Person« – Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit

Eine rechtshistorisch-kritische Untersuchung zu § 1 BGB

Hetterich, Hellen

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 174

(2016)

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About The Author

Hellen Hetterich studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung war sie als Wiss. Mitarbeiterin an der dortigen Juristischen Fakultät am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Martin Lipp tätig. Die Promotion erfolgte im Juli 2015 in Gießen. Seit 2015 ist sie Referendarin am Landgericht Limburg a.d. Lahn.

Abstract

Rechtsperson, Rechtsfähigkeit und Rechtssubjekt sind Elementarbegriffe unseres modernen Rechtsdenkens. Zugleich sind sie Gegenstand aktueller Diskussionsfelder. Insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens zeigen Fragen um beispielsweise Nasciturus, Todesbegriff und Todeszeitpunkt ein Spannungsverhältnis auf, das sich regelmäßig zwischen rechtsethischen Prinzipien einerseits und rechtstechnischen Bedürfnissen andererseits bewegt. Vor diesem Hintergrund wird unser heutiges Verständnis von Person und allgemeiner Rechtsfähigkeit in seiner dogmengeschichtlichen Herkunft und Entwicklung untersucht und seine Umsetzung im System des BGB kritisch gewürdigt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Schriften von Savigny und Puchta sowie die Kodifikationsmaterialien zu § 1 BGB. Die aus der rechtshistorischen Darstellung gewonnenen Erkenntnisse werden sodann genutzt, um ein eigenes dogmatisches Modell zum Themenkreis »Rechtsperson und Rechtsfähigkeit« vorzuschlagen.

Ausgezeichnet mit dem Preis der Justus-Liebig-Universität Gießen für die beste Dissertation des akademischen Jahres 2016/2017 innerhalb der Sektion Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.
»Human and ›Legal Person‹ - Problems of a General Legal Capacity«

Legal person and capacity are fundamental terms of modern legal theory. They are also subjects of actual debates, especially with regard to the beginning and the end of human life. This legal historical study asks for the origin and development of »person« and »legal personality« and for their implementation in the system of German BGB.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
Kapitel 1: Person und Rechtsfähigkeit in der aktuellen Diskussion – Eine Bestandsaufnahme 20
A. Grundlagen und heutiges Begriffsverständnis 20
I. Grundprinzipien des gegenwärtigen Personenbegriffs 20
1. Definitionen und Zusammenhänge 20
2. Anfang und Ende der Rechtsfähigkeit 21
3. Allgemeine und gleiche Rechtsfähigkeit vs. konkrete Rechte und Pflichten 23
II. Die Qualität des heutigen Personen- und Rechtsfähigkeitsbegriffs 25
1. „Mensch“ und „Person“ als natürliche oder juristisch-normative Begriffe 26
a) Natürlich-biologische Interpretation 26
b) Juristisch-normative Interpretation 28
2. Der juristische Personen- und Rechtsfähigkeitsbegriff im Einzelnen 29
a) Abgrenzung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 29
b) Materiell-ethische Internalisierung der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen 33
c) Gesetzliche Normierung mit ethischer Vorgabe 34
B. Problemfelder und aktuelle Entwicklungen 42
I. Grenzen und Grenzbereiche der Rechtsfähigkeit 42
1. Naturwissenschaftliche Grundlage unter juristisch-normativer Wertung 42
2. Todeszeitpunkt und Todeskriterium 45
a) Vom klinischen Tod zum Hirntodkriterium 45
b) Der gespaltene Todesbegriff 47
3. Problemfälle jenseits der gesetzlichen Rechtsfähigkeitsgrenzen 51
a) Der Nasciturus 51
aa) Sondervorschriften und deren analoge Anwendung 51
bb) Formulierung einer allgemeinen Rechtsstellung des Nasciturus 53
(1) Gesetzesmaterialien 53
(2) Teilrechtsfähigkeit 55
b) Das postmortale Persönlichkeitsrecht 58
II. Tendenzen in anderen wissenschaftlichen Disziplinen 61
Kapitel 2: Problemverdichtung und Erklärungsansätze 66
A. Kritische Beobachtungen zum herrschenden Modell 66
I. Ausstrahlungswirkung der Anerkennung von Teilrechtsfähigkeit 66
II. Allgemeine und gleiche Rechtsfähigkeit des lebenden Menschen 67
B. Grundsätzliche Ausrichtung des Rechtsfähigkeitsbegriffs zwischen Werteorientierung und Rechtstechnik 73
C. Erklärungsansätze 76
I. Herkunft des Personenbegriffs des BGB 76
II. Spezifizierung auf zwei Fragenkreise 90
1. Rechtsfähigkeit, Persönlichkeit, Handlungsfähigkeit 90
2. Rechtsfähigkeit und Persönlichkeitsrecht im heutigen Bewusstsein 93
a) Zwei unabhängige Institute 93
b) Hinweise auf ein weitergehendes Persönlichkeitsrecht? 95
3. Rechtsvergleichende Betrachtung (europäische Rechtsordnungen) 97
D. Ergebnis: Historisch angelegte Aporien in § 1 BGB 100
Kapitel 3: Historische Modelle zu Persönlichkeit, Person und Rechtsfähigkeit 104
A. Friedrich Carl von Savigny – Konzeptionell gestufter Begriff von Rechtsfähigkeit 104
I. Grundlagen in Savignys Rechts- und Personenbegriff 105
1. Das Verhältnis von Sittlichkeit und Recht 105
2. Vertiefte metaphysische Betrachtungen und Gottesbezug 107
II. Die Ablehnung eines Rechts an der eigenen Person 112
1. Savignys Ausführungen im „System“ 112
2. Bemerkungen von Klenzes zur Ersten Redaktion des § 52 (04. Dezember 1836) 114
III. Person, Rechtssubjekt und Rechtsfähigkeit („System“, §§ 60 ff.) 116
1. Grundsätze 116
2. Grenzen der natürlichen Rechtsfähigkeit 118
3. Einschränkung der Rechtsfähigkeit 119
a) Drei Fälle verminderter Rechtsfähigkeit 119
b) Dreifache capitis deminutio und Lehre vom status 124
c) Anomalien 131
d) Bedeutung des römischen Rechts für Savignys Rechtsfähigkeitsbegriff 132
4. Natürliche und juristische Person 140
IV. Entstehung und Untergang der Rechtsverhältnisse. Die Handlungsfähigkeit 143
V. Weitere Schriften Savignys 146
1. Manuskripte zu Pandektenvorlesungen 146
2. „Stimmen für und wider neue Gesetzbücher“ (1816) 148
VI. Ergebnis: „Allgemeine Rechtsfähigkeit“ bei Savigny 150
B. Georg Friedrich Puchta – Rechtsfähigkeit in der Erscheinungsform als Recht 151
I. Grundlagen in Puchtas Rechts- und Personenbegriff 151
1. Freiheit und Wille als Ausgangspunkte 151
2. Rechtliche Freiheit 152
3. Ethische Grundlagen 153
II. Person, Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit 158
1. Grundbegriffe in Puchtas Personenrecht 158
2. Das Personenrecht im System der Rechte 162
3. Abstraktion als Grundsatz 164
a) Persönlichkeit als kleinster gemeinsamer Nenner 164
b) Bedeutung des Gleichheitsprinzips in Puchtas Personenbegriff 166
c) Konsequenzen aus dem abstrakten Charakter der Person 168
aa) Erster Fall: Nichtmenschliche Personen 168
bb) Zweiter Fall: Rechtsfähigkeit und Willensunfähigkeit 170
cc) Dritter Fall: Rechtsfähigkeit als allgemeine Rechtsregel ohne Ausnahme 173
III. Recht an der eigenen Person und Recht der Persönlichkeit 175
1. Fallgruppen 175
2. Persönlichkeit als Gegenstand von Rechten 179
a) Der Gegenstand des Rechts an der eigenen Person 179
b) Persönlichkeit als Grundelement im Systemaufbau 180
3. Qualifikation der Persönlichkeit als Recht 182
a) Entwicklungsgeschichte als Streit um ein „Recht des Besitzes“ 182
b) Stellungnahme Arndts („Recensionen. Cursus der Institutionen“, 1842) 187
c) Stellungnahme Sintenis („Bemerkungen über Rechtssysteme“, 1844) 189
d) Stellungnahme Unger („System des österreichischen allgemeinen Privatrechts. Band 1“, 1856) 192
e) Stellungnahme Jhering („Rechtsschutz gegen injuriöse Rechtsverletzungen“, 1857) 193
f) Zum Recht erhobene Rechtsfähigkeit oder inhaltliches Plus 195
4. Inhaltliche Ausgestaltung über Stufen der Rechtsfähigkeit 198
a) Römisches Recht 198
aa) Lehre von libertas, civitas und familia 198
bb) Lehre von der capitis deminutio 201
b) Recht der Persönlichkeit nach geltendem Recht 203
aa) Recht der Persönlichkeit überhaupt; Ehrenminderung 203
bb) Recht der selbstständigen Persönlichkeit 205
c) Zeitgenössischer Einfluss des römischen Rechts 208
aa) Auffälligkeiten in der Darstellung 208
bb) Parallelenbildung 210
5. Puchtas Persönlichkeit und moderne Persönlichkeitsrechte 213
6. Fortexistenz des Erblassers als juristische Person 220
IV. Ergebnis: Rechtsfähigkeit als Recht bei Puchta 223
Kapitel 4: BGB und 20. Jahrhundert 226
A. Die Kodifizierung der Rechtsfähigkeit in § 1 BGB 226
I. Überblick zum Kodifikationsverlauf (1873–1900) 226
II. Auswertung der Materialien unmittelbar zu § 3 BGB-E I bzw. § 1 BGB 227
1. Gesetzesmaterialien und die Redaktoren Gebhard und Planck 228
a) Qualität menschlicher Rechtsfähigkeit im Gesamtbild 228
b) Verhältnis von Rechtsfähigkeit, Person und Persönlichkeit 230
c) Allgemeinheit, Gleichheit und der Umgang mit Unterscheidungsfaktoren 234
2. Kritik am Ersten Entwurf (1888–1890) 239
a) „Person“ 239
b) Unzulänglichkeit der Gesetzesfassung 240
c) Rechtsstellung des Nasciturus 242
III. Auswertung der Materialien zu verwandten Normkomplexen 244
1. Juristische Personen 245
2. Rechte und Rechtsgüter im Deliktsrecht 247
3. Rechts- und Handlungsfähigkeit im Internationalen Privatrecht 250
IV. Ergebnis: Das Rechtsfähigkeitsbild um 1900 253
B. Relativierungen des Rechtsfähigkeitsbegriffs im 20. Jahrhundert 256
I. Die Lehre Binders als Muster eines Gegenmodells 256
1. „Das Problem der juristischen Persönlichkeit“ (1907) 256
2. Rezension zu Stammler (1911) 261
3. „Philosophie des Rechts“ (1925) 262
4. Grundstruktur der Argumentation 264
II. Kriterien und Schwerpunktsetzung im Rahmen der Neuausrichtung 265
1. Unmittelbare Bezugnahme auf die Figur der Handlungsfähigkeit 265
a) Hölder 266
b) Hanke 269
c) Fabricius 272
2. Element des „Könnens“ im weiteren Sinne (Husserl) 273
3. Abkehr von einem abstrakten Rechtsfähigkeits- und Personenbegriff 278
a) Fabricius (nachfolgend Heinze, Gitter) 278
b) John 280
c) Pawlowski 281
4. Differenzierungen zwischen Rechtssubjekt und Rechtsperson 284
5. Rechtsfähigkeit aus übergeordnetem Persönlichkeitsrecht (Leuze) 285
6. Demontage allgemeiner Rechtsfähigkeit im Nationalsozialismus 287
a) Larenz 288
b) Michaelis 292
c) Stellung des NS-Personenbegriffs 294
III. Ergebnis: Relativierung und Flexibilisierung von Rechtsfähigkeit 295
Kapitel 5: Eigene Perspektiven 297
A. Erkenntnisse aus der historischen Analyse 297
B. Entwicklung der Eckpunkte eines eigenen Modells 300
I. Werte- und Ordnungsbereich 300
II. Inhaltliche Komponenten 301
1. Angeborene Rechte und Rechtsgüter (Wertebereich) 301
a) Lebensgüter als Rechtsgüter 301
b) Allgemeines Persönlichkeitsrecht als angeborenes Recht 302
2. Subjektive Rechte und Pflichten (Ordnungsbereich) 304
3. „Rechtsfähigkeit“ (Werte- und Ordnungsbereich) 305
a) Eigenschaft oder Recht 305
b) Rechtsgutsfähigkeit (Wertebereich) 306
c) Rechtserwerbsfähigkeit und Rechtsträgerschaft (Ordnungsbereich) 306
III. Fallgruppen und Ertrag des vorgeschlagenen Modells 310
IV. Terminologie und Auswirkungen auf § 1 BGB 314
Zusammenfassung und Ausblick 318
Quellen- und Literaturverzeichnis 320
Personen- und Stichwortverzeichnis 341