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Ziegler, K. (2002). Fluchtverursachung als völkerrechtliches Delikt. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Herkunftsstaates für die Verursachung von Fluchtbewegungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50601-9
Ziegler, Katja S.. Fluchtverursachung als völkerrechtliches Delikt: Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Herkunftsstaates für die Verursachung von Fluchtbewegungen. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50601-9
Ziegler, K (2002): Fluchtverursachung als völkerrechtliches Delikt: Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Herkunftsstaates für die Verursachung von Fluchtbewegungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50601-9

Format

Fluchtverursachung als völkerrechtliches Delikt

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Herkunftsstaates für die Verursachung von Fluchtbewegungen

Ziegler, Katja S.

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 147

(2002)

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Abstract

Zunächst erörtert Katja S. Ziegler grundlegende Fragen der Staatenverantwortlichkeit wie die der staatlichen Zurechnung fluchtauslösender Verhaltensweisen. Dabei behandelt sie "fluchtspezifisch" verletzte Menschenrechte als Primärnormen, die durch die Auslösung von Fluchtbewegungen verletzt werden.

Ein Schwerpunkt ist sodann der Problematik der Rechtsverletzung gegenüber dem Zufluchtsstaat gewidmet. Hierzu wird die Staatenpraxis des 20. Jahrhunderts, insbesondere der Völkerbundszeit, ausführlich auf Indizien hin untersucht, ob die notgedrungene Aufnahme von Flüchtlingen die Souveränität des Zufluchtsstaates verletzt. Schließlich beleuchtet Katja S. Ziegler neuere Ansätze einer internationalen Ordnung, die rudimentär in Form von normhierarchisch höher einzuordnenden einzelnen Belangen der internationalen Gemeinschaft vorhanden ist. Die Erörterung der Rechtsfolgen sowie die Frage nach ihrer Durchsetzung, z. B. im Wege humanitärer Intervention, machen die Untersuchtung auch für die Praxis interessant.

Die Ergebnisse sind auch auf die aktuelle Fluchtbewegung aus dem talibanischen Afghanistan anwendbar und können für eine völkerrechtlich fundierte Analyse des neuen internationalen Konflikts in der Folge des 11. September 2001 herangezogen werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 13
Erster Teil: Einleitung 37
A. Dimensionen des Flüchtlingsproblems 38
B. Vorbemerkung zur Definition des Begriffs „Flüchtling", „Vertreibung" und „Herkunftsstaat" bzw. „Vertreibungsstaat" 44
C. Präventiver Ansatz und seine Gefahren 47
I. Gründe für präventive Ansätze 48
II. Gefahren des präventiven Ansatzes 51
D. Zu den Fluchtursachen und ihnen zukommenden spezifischen Präventionsansätzen 53
I. Kategorien für Fluchtursachen 54
II. Präventionsansätze und Lösungsansätze 58
1. Entwicklungspolitik 58
2. Menschenrechtsschutz und -politik 59
3. Friedenssicherungspolitik 60
4. Vorübergehende Schutzgewährung 60
5. Humanitäre Intervention 62
E. Gang der Untersuchung 62
Zweiter Teil: Voraussetzungen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit 64
Erstes Kapitel: Abgrenzung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit 64
A. Das Verhältnis von Staaten Verantwortlichkeit und Individualverantwortlichkeit 64
I. Verhältnis der Exklusivität von Staaten- und Individualverantwortlichkeit am Beispiel der Immunität? 66
II. Korrelation von Individualverantwortlichkeit und subjektiver Rechtsfähigkeit des Individuums? 68
III. Individualverantwortlichkeit als eigener Normdurchsetzungsmechanismus 70
B. Deliktische oder poenale Verantwortlichkeit? 72
C. Responsibility for Risk (Liability) 75
Zweites Kapitel: Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Staatenverantwortlichkeit 79
A. Erster Schritt: Souveränitätsbeschränkungen gegenüber fremden Staatsangehörigen – Staatenverantwortlichkeit und Fremdenrecht 79
B. Zweiter Schritt: Herausbildung von Menschenrechten – Einschränkung staatlicher Souveränität auch gegenüber den eigenen Staatsangehörigen 81
C. Dritter Schritt: Herausbildung von Sekundärnormen 82
D. Vierter Schritt: Herausbildung einer Tertiärebene – Die Rechtsdurchsetzung 84
Drittes Kapitel: Die Voraussetzungen eines völkerrechtlichen Delikts: Internationally Wrongful Act als Voraussetzung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit 85
A. Einleitung 85
B. Zurechenbarkeit von Erfolgen zum Staat 87
I. Notwendigkeit eines Zurechnungserfordernisses 88
II. Verhältnis von Zurechnung und Völkerrechtsverletzung 92
III. Zurechnungsvoraussetzungen 93
1. Deliktsfähige Völkerrechtssubjekte 93
a) Staaten und Internationale Organisationen 93
b) Individuen 94
c) Aufständische 96
2. Zurechnungsregeln 98
a) Verantwortlichkeit des Staates für „eigenes Verhalten" als Verhalten seiner Organe 99
(1) Begriff des staatlichen Organs 100
(2) Modalitäten der Verantwortlichkeit für eigenes Verhalten 103
b) Zurechnung des Verhaltens Privater als staatliches 107
(1) Generelle Zurechnung des Verhaltens privater Akteure zum Staat 110
(a) Kollektivhaftung 110
(b) Garantenstellung des Staates 112
(c) Teilnahme des Staates an Handlungen Privater 114
(d) Zwischenergebnis 116
(2) Verantwortlichkeit des Staates kraft Autorisierung oder kraft staatlicher Funktionsausübung (de facto-Organe) 116
(a) „In Fact Acting on Behalf of the State" bzw. „on the Instructions of, or under the Direction or Control of, that State" 117
(aa) Ago: Abgrenzung nach der Natur der Aufgabe 118
(bb) ILC: „Real Link"-Theorie 121
(cc) „Kontrolldichte" des Staates: Kontrolle über die einzelne Handlung oder „Overall Control"? 125
(dd) Zwischenergebnis 128
(b) Staatliche „Übernahme" privaten Verhaltens – eine besondere Fallgruppe? 131
(c) Eigenmächtiges Handeln Privater bei notstandsbedingter Abwesenheit staatlicher Gewalt 139
(3) Verantwortlichkeit für „geliehene Staatsorgane" 141
(4) Handlungen ausländischer Staatsorgane 143
(5) Handlungen Aufständischer 145
(a) Noch andauernder und gescheiterter Aufstand 147
(b) Erfolgreicher Aufstand 153
c) Verantwortlichkeit des Staates für eigenes Verhalten im Zusammenhang mit dem Verhalten Privater 156
IV. Zwischenergebnis und Anwendung auf den Sachverhalt der Fluchtverursachung 162
C. Bruch einer völkerrechtlichen Verpflichtung – „Objective Element" 166
D. Weitere haftungsbegründende Elemente? 168
I. Erfordernis eines Schadens? 168
II. Verschuldenserfordernis (fault, culpa) 173
E. Rechtsmißbrauch als haftungsbegründender Tatbestand? 175
F. Circumstances Precluding Wrongfulness 176
Dritter Teil: Vorliegen eines Internationally Wrongful Act bei Fluchtbewegungen 180
Viertes Kapitel: Vorfragen und Systematisierung 182
A. Weiterer Gang der Untersuchung 182
B. Systematisierung auf der Grundlage einer Einordnung des Individuums als Völkerrechtssubjekt: Definition subjektiver Rechte im Völkerrecht 183
I. Rechtsreflex versus subjektives Recht 184
II. Völkerrechtssubjektivität und „Procedural Capacity" 184
III. Völkerrechtliche Verträge und Völkergewohnheitsrecht 187
C. Zum Problem der Universalität der Menschenrechte und anderer international anerkannter Werte 192
Fünftes Kapitel: Individualrechte 197
A. Fluchtspezifische Verletzung von Menschenrechten 199
I. Völkerrechtsverletzungen im Vorfeld und als Konsequenz von Flucht 199
II. Eingrenzung der Individualrechte: Fluchtspezifische Verletzung von Menschenrechten 201
B. Recht auf Freizügigkeit 203
I. Binnenfreizügigkeit: Bewegungsfreiheit und Wohnsitzfreiheit 204
1. Schutzbereich (Right to Liberty of Movement/Freedom to Choose his Residence) 204
2. Schranken 208
3. Zwischenergebnis 210
II. Grenzüberschreitende Freizügigkeit: Ausreise- und Einreisefreiheit 211
1. Ausreisefreiheit (Freedom to Leave a State) 211
a) Schutzbereich 211
b) Schranken 213
c) Zwischenergebnis 214
2. Einreiserecht (Freedom to Enter his Own Country) 214
a) Schutzbereich 214
b) Schranken 222
c) Zwischenergebnis 224
III. Ausweisungsverbot 225
1. Fremde Staatsangehörige 225
2. Eigene Staatsangehörige 227
3. Zwischenergebnis 230
IV. Zusammenfassung 231
C. Recht auf die Heimat 232
I. Zum Begriff der Heimat 234
1. Verrechtlichung des Begriffs der Heimat? 238
2. Bündel von Rechten oder eigenes Recht? 239
3. Vorteil einer eigenen Norm 240
4. Zur Geschichte des Terminus „Recht auf die Heimat" 244
II. Herleitung eines völkerrechtlichen Rechts auf die Heimat 249
1. Menschenrecht auf Freizügigkeit als Voraussetzung 249
2. Völkerrechtliche Praxis bezüglich des Rechts auf die Heimat 250
a) Rückschluß aus der völkerrechtlichen Praxis auf ein right to return 254
(1) Die Genese eines right to return: Palästina 255
(2) Bestätigung in der weiteren völkerrechtlichen Praxis 268
(a) Zypern 268
(b) Kambodscha 269
(c) Afghanistan 270
(d) Indochina-Flüchtlinge 272
(e) Ehemaliges Jugoslawien 273
(f) Ruanda 279
(g) Kosovo 283
(h) Sonstige 288
b) Recht auf die Heimat in der neuesten Praxis der UN 289
(1) Im Kontext liberaler Freiheitsrechte 289
(2) Im Kontext wirtschaftlicher und sozialer Rechte 294
c) Ergebnis 297
III. Inhalt und Grenzen des Rechts 298
1. Inhalt 298
a) Individualrecht 298
b) Gegenstand des Rechts 299
2. Grenzen 301
a) Kein absoluter Bestandsschutz 301
b) Zeitablauf 303
c) Fortfall der „alten" Heimat 304
d) Neuansiedlungen in der „alten" Heimat 305
3. Zwischenergebnis 307
IV. Verhältnis des Rechts auf Freizügigkeit und des Rechts auf die Heimat zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und zum Minderheitenschutz 308
1. Selbstbestimmungsrecht 308
2. Minderheitenschutz 311
D. Recht auf Staatsangehörigkeit 312
I. Staatsangehörigkeit im Kontext von Vertreibungen 316
II. Regelungskompetenz der Staaten 317
III. Rechtsverletzung 320
1. Staatenrechtliche Dimension 320
2. Menschenrechtliche Dimension 326
a) Grundsätzliche Anerkennung eines Rechts auf Staatsangehörigkeit 329
b) Ausgestaltung 337
(1) Schutz vor Entzug 338
(2) Anspruch auf Verleihung 339
c) Zwischenergebnis: Anwendung auf Fluchtbewegungen 342
E. Ergebnis 342
Sechstes Kapitel: Rechte des Zufluchtsstaates 344
A. Verletzung der Souveränität des Zufluchtsstaates durch die Auslösung von Flüchtlingsströmen: Argumentationsrahmen 345
I. Grundbegriffe, Inhalt und Einschränkungen des Souveränitätsprinzips 350
1. Grundbegriffe und Inhalt 350
a) Innere und äußere Souveränität 350
b) Materielle und immaterielle Souveränität 355
c) Territoriale Souveränität und territoriale Integrität 356
d) Negative und positive Souveränität 359
2. Inhaltliche Ausweitung des Souveränitätsprinzips: Von der Abwehr von Gewalt zum Anspruch auf Kooperation 360
a) Herleitung eines allgemeinen Prinzips der NichtSchädigung 361
b) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Souveränitätsbeeinträchtigungen 365
c) Inhaltliche Konkretisierung des Schädigungsverbotes 379
(1) Erheblichkeit 380
(2) Equitable Utilization und Kooperation 382
(3) Sozialadäquanz als Abgrenzungskriterium im wirtschaftlichen Bereich 384
(a) Qualität der Beeinträchtigung 386
(b) Rechtswidrigkeit des Mittels 386
(c) Inadäquanz des Motivs 390
d) Zwischenergebnis und Einordnung 390
II. Erzeugung von Flüchtlingsbewegungen als Souveränitätsverletzung 392
1. Vorüberlegungen zur Zurechnung 392
a) Zustrom privater Individuen als Souveränitätsverletzung 393
b) Zustrom von Menschen als Souveränitätsverletzung 394
c) Zurechnungszusammenhang trotz Dazwischentreten der individuellen Entscheidung zur Flucht? 395
d) Zurechnungszusammenhang trotz fehlender Zwangsläufigkeit der Flucht in einen bestimmten Zufluchtsstaat 396
e) Fehlender Zurechnungszusammenhang aufgrund „kumulativer Kausalität" des Verursacher- und des Aufnahmestaates wegen einer Aufnahmeverpflichtung des Zufluchtsstaates? 398
2. Dogmatische Konstruktionsmöglichkeiten der Verletzung des Souveränitätsprinzips durch die Erzeugung von Flüchtlingen 401
a) Verletzung der territorialen Souveränität durch den Grenzübertritt 403
(1) Verletzung der äußeren Souveränität (souveränen Gleichheit) durch die Tatsache des Grenzübertritts 403
(2) Verletzung der inneren Souveränität durch die Umgehung des staatlich vorgesehenen Verfahrens für den Grenzübertritt? 404
b) Verletzung der territorialen Souveränität und Integrität infolge der Belastung durch Flüchtlingsströme 406
(1) Belastung als Verletzung der territorialen Integrität als äußere Souveränität 406
(2) Belastung als Verletzung der inneren Souveränität 407
(3) Qualität der Belastung: Massenflucht 409
III. Staatenpraxis zur Ausweitung des Souveränitätsprinzips im 20. Jahrhundert im Flüchtlingskontext 410
1. Immaterielle Souveränitätsverletzung 412
2. Materielle Souveränitätsverletzung 414
a) Staatenpraxis bis zum Zweiten Weltkrieg, insbesondere während der Völkerbundszeit 414
(1) Direkte und indirekte Formulierungen oder Behauptungen einer Norm 419
(2) Indizien für die Existenz einer Norm und Normbehauptungen 424
(a) Betonung der Belastung durch die Flüchtlinge („burden") 425
(aa) Allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Belastung 426
(bb) Belastung des Arbeitsmarktes und Belastung wegen der Bevölkerungsdichte 435
(cc) Belastung für die innere Sicherheit wegen Knappheit der Ressourcen und politischer Aktivitäten der Flüchtlinge 438
(dd) Belastung fur die öffentliche Gesundheit 440
(ee) Belastung wegen politischer Aktivitäten der Flüchtlinge und Hervorrufen zwischenstaatlicher politischer Spannungen 441
(b) Abschottung 442
(c) Betonung von Kooperationspflichten oder Verhandlungspflichten des Verursacherstaates 444
(d) Betonung der Verantwortlichkeit des Herkunftsstaates für seine Staatsangehörigen durch Rücknahmeverpflichtung des Verursacherstaates und Betreiben der Repatriierung 448
(e) Betonung des an die Aufnahmestaaten gerichteten Verbots von Expulsion und Non-refoulement gegenüber anderen Staaten 451
(f) Finanzielle Forderungen (Schadensersatz, Aufwendungsersatz) gegenüber dem Verursacherstaat bzw. gegenüber den Flüchtlingen 454
(g) Die Rolle der Kooperation der Staaten bei der Lösung des Flüchtlingsproblems 458
(3) Erklärungsversuch: Die Gratwanderung zwischen Rüge des Völkerrechtsbruchs und Einmischung in die inneren Angelegenheiten 462
(a) Ausdrückliche Berufung auf die Verantwortlichkeit Deutschlands und Rüge der innenpolitischen Zustände in Deutschland als Ursache des Flüchtlingsproblems seitens der Aufnahmestaaten 465
(b) Entpolitisierung der Flüchtlingshilfe durch Ergebnisbezogenheit, nicht Ursachenbezogenheit: Betonung der Ausklammerung der Ursachen 471
(c) Protest der Herkunftsstaaten gegen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten und die Reaktion der Zufluchtsstaaten 477
b) Staatenpraxis vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis heute 483
(1) Ausdrückliche Formulierungen eines Verbots der Flüchtlingserzeugung 492
(a) UN Group of Governmental Experts on International Cooperation to Avert New Flows of Refugees 493
(b) ILA Draft Declaration: Principles of International Law on Mass Expulsion 495
(c) Draft Declaration on Population Transfer and the Implantation of Settlers (1997) des Expertenseminars 496
(d) UNHCR 497
(e) Internationale Flüchtlingskonferenzen 499
(f) Sonstige Äußerungen in der völkerrechtlichen Praxis 503
(g) Zwischenergebnis 508
(2) Indirekte Manifestation eines Verbots in der Staatenpraxis 508
(a) Betonung der Belastung durch die Flüchtlinge („burden") 508
(b) Abschottung 515
(c) Betonung von Kooperationspflichten oder Verhandlungspflichten des Verursacherstaates 519
(d) Betonung der Verantwortlichkeit des Herkunftsstaates für seine Staatsangehörigen durch Rücknahmeverpflichtung des Verursacherstaates und Betreiben der Repatriierung 521
(e) Betonung des an die Aufnahmestaaten gerichteten Verbots von Expulsion und Non-refoulement gegenüber anderen Staaten 524
(f) Finanzielle Forderungen (Schadensersatz, Aufwendungsersatz) gegenüber dem Verursacherstaat bzw. gegenüber den Flüchtlingen 525
(g) Die Rolle der Kooperation der Staaten bei der Lösung des Flüchtlingsproblems 526
3. Zwischenergebnis: materielle Souveränitätsverletzung durch zurechenbare Flüchtlingsströme 532
4. Zurechenbarkeit einer Zuflucht ausschließlich wegen unterlassener Grenzsicherung des Herkunftsstaates? – Abgrenzung von Flucht und illegaler Zuwanderung 536
IV. Ergebnis 538
Β. Sonstige Rechtsverletzungen gegenüber dem Zufluchtsstaat: Verletzungen von individualschützenden Normen als zwischenstaatliche Rechtsverletzung des Zufluchtsstaates 540
I. Völkerrechtliche Verträge 541
II. Völkergewohnheitsrecht 542
III. Ergebnis 545
Siebentes Kapitel: Interessen der internationalen Gemeinschaft 546
A. Zum Begriff der internationalen Gemeinschaft 546
I. Vorläufer: Universalistische Konzeption des Völkerrechts 547
II. Neuere Entwicklung des Völkerrechts 548
III. Die internationale Gemeinschaft als Rechtsträgerin? 553
1. Terminologische Vorbemerkung 554
2. Organisation der internationalen Gemeinschaft 555
B. Einzelne Interessen der internationalen Gemeinschaft 559
I. Relation von erga omnes-Verpflichtungen, ius cogens und international crimes 565
II. Verletzung fundamentaler, zum Schutz des Individuums bestimmter Normen: „A Serious Breach on a Widespread Scale of an International Obligation of Essential Importance for Safeguarding the Human Being" (Art. 19 Abs. 3 lit. c) (1996) 577
1. Vertreibung als Verletzung des humanitären Völkerrechts 582
a) Verletzungen des humanitären Völkerrechts als „International Crime" gemäß Art. 19 Abs. 3 lit. c) (1996) der ILC Draft Articles on State Responsibility 584
b) Vertreibungsverbot in internationalen Konflikten 587
(1) Haager Recht 587
(2) Deportationsverbot des Art. 6 des Statuts des IMT 589
(3) Genfer Recht 592
(4) Zwischenergebnis 595
c) Vertreibungsverbot in nicht-internationalen Konflikten 596
(1) Gemeinsamer Art. 3 der Genfer Konventionen 596
(a) Bewaffneter Konflikt 600
(b) Tatbestandsmäßiges Verhalten 607
(2) Zweites Zusatzprotokoll von 1977 über den Schutz der Opfer nicht-internationaler bewaffneter Konflikte 611
d) Zwischenergebnis 614
2. Vertreibung als Verletzung des Genozidverbotes 614
a) Objektiver Tatbestand 616
(1) Art. II lit. b) 618
(2) Art. II lit. c) 619
b) „Intent to Destroy in Whole or in Part, a National, Ethnical, Racial or Religious Group, as Such..." 620
(1) Diskriminierungselement 621
(2) Zerstörungsabsicht 623
c) Zwischenergebnis 628
3. Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Crime against Humanity) 629
a) Zur Herausbildung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 629
b) Abgrenzung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 630
c) Fluchtverursachung und Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit 634
d) Zwischenergebnis 638
III. Verletzung des Selbstbestimmungsrechts 639
IV. Vertreibung als Verletzung von Weltfrieden und internationaler Sicherheit 639
1. Zur Auslegung des Begriffs des Bruchs und der Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit 641
a) Friedensbegriff 641
b) Friedensbruch („Breach") und Friedensbedrohung („Threat") 647
2. Völkergewohnheitsrechtliche Bedeutung von Bruch und Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit 649
a) Friedensbedrohung durch grenzüberschreitende Flüchtlingsströme 650
b) Friedensbedrohung ratione materiae 658
c) Regionale oder internationale Friedensbedrohung 669
d) Zwischenergebnis 670
C. Ergebnis 674
Vierter Teil: Rechtsfolgen der Rechtsverletzung 677
Achtes Kapitel: Rechtsfolgen internationaler Delikte 677
A. Grundregeln 677
I. Rechtsfolgen 677
II. Zur Problematik der Rechtsfolgen bei einer Verletzung der „internationalen Gemeinschaft" 683
B. Beendigung des Völkerrechtsbruchs (cessation) 686
C. Reparation 688
I. Verletzung materieller Rechte 689
1. Restitution 689
a) Flüchtlinge 691
(1) Restitutionsanspruch der Flüchtlinge als Individuen aus dem Recht der Staatenverantwortlichkeit? 692
(2) Menschenrechtlicher Restitutionsanspruch 694
b) Zufluchtsstaat 695
(1) Wiedergutmachungsanspruch wegen unmittelbar eigener materieller Rechtsverletzungen 696
(2) Wiedergutmachungsanspruch für die Verletzung von Menschenrechten in analoger Umkehrung des Prinzips des diplomatischen Schutzes? 697
(a) Herleitung aus dem Flüchtlingsrecht? 701
(b) Herleitung aus der de facto-Staatenlosigkeit? 703
(c) Normhierarchische Herleitung 705
c) Internationale Gemeinschaft 708
2. Kompensation 709
a) Grundsatz der Entschädigung 709
b) Inhalt 712
c) Kausalität von Delikt und Schaden 713
d) Berechtigte 714
(1) Flüchtlinge 714
(a) Staatenpraxis der Entschädigung: Entschädigungspflicht des Vertreibungsstaates gegenüber dem Flüchtling 714
(b) Korrespondierendes Individualrecht? 720
(c) Zwischenergebnis 725
(d) Exkurs: Individualrecht auf Entschädigung im Spezialregime der UN Compensation Commission (Irak/Kuwait) 725
(2) Zufluchtsstaat 728
(a) Entschädigung für die materielle Souveränitätsverletzung 728
(b) Staatenpraxis zwischenstaatlicher Entschädigung 731
(c) Gründe für die Zurückhaltung der Zufluchtsstaaten bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen 734
(d) Entschädigung für die Verletzung von Menschenrechten 736
(3) Internationale Gemeinschaft 738
(a) Anspruch auf Entschädigung für Vermögensnachteile 739
(b) Anspruch der Drittstaaten/internationalen Gemeinschaft auf Entschädigung für den materiellen Schaden der Individuen? 741
(c) Entschädigung aus Geschäftsführung ohne Auftrag (negotiorum gestio)? 742
II. Verletzung immaterieller Rechte 743
1. Satisfaktion 743
a) Flüchtlinge 746
b) Zufluchtsstaat 746
c) Internationale Gemeinschaft 748
2. Sonderfall der Punitive Damages 748
III. Prävention: Guarantees of Non-repetition 754
1. Flüchtlinge 756
2. Zufluchtsstaat 757
3. Internationale Gemeinschaft 757
IV. Allgemeine Grenze der Reparationsansprüche 760
V. Zusätzliche Rechtsfolgen von International Crimes bzw. der Verletzung von „Obligations Owed to the International Community as a Whole" 761
1. Berechtigung aller Staaten 761
2. Besonderheiten hinsichtlich der Rechtsfolgen 762
a) Vorrang der Restitution 762
b) Weitergehende Eingriffe beim Verletzerstaat 763
3. Verpflichtung aller Staaten 763
4. Individualstrafbarkeit kraft Völkerrechts 765
D. Verzichtsmöglichkeiten der Verletzten 766
E. Ergebnis 767
Neuntes Kapitel: Durchsetzung der Rechte und Rechtsfolgen 771
A. Feststellung der Rechtsverletzung 772
B. Aktivlegitimation zur Rechtsdurchsetzung 779
C. Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung 782
I. Friedliche Maßnahmen 782
1. Retorsion 782
2. Gegenmaßnahmen 786
3. Grenzen von Gegenmaßnahmen 788
II. Zulässigkeit militärischer Gegenmaßnahmen: Befugnis zur humanitären Intervention? 791
1. Dogmatische Ansätze zur Rechtfertigung humanitärer Interventionen 796
a) Auslegung der UN-Charta 797
(1) Begriff der Gewalt nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta 798
(2) Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta 799
(3) Systematische Gegenargumentation 801
(4) Teleologische Gegenargumentation 802
(5) Staaten ohne effektive Regierungsgewalt – ein Sonderfall? 805
(6) Intervention auf Ersuchen oder mit Einwilligung des betroffenen Staates 807
(7) Zwischenergebnis 808
b) Überlagerung der UNCh durch späteres Gewohnheitsrecht (desuetudo) 808
(1) Keine Sperrwirkung der UNCh 808
(2) Staatenpraxis 810
(a) Eingreifen zur Rettung fremder Staatsangehöriger 810
(b) Exkurs: Rettungsaktionen zugunsten eigener Staatsangehöriger im Ausland 812
(3) Nothilferecht zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker 815
c) Rechtspolitische Einordnung der humanitären Intervention: wishful thinking oder Kapitulation vor den Tatsachen der Macht? 819
2. Entschuldigung der humanitären Intervention aus Gesichtspunkten des Notstands? 821
a) Kriterien für die Entschuldbarkeit der humanitären Intervention 823
(1) Offensichtliche, massive Menschenrechtsverletzungen als Interventionsgrund 823
(2) Untätigkeit des Sicherheitsrates aufgrund der Blockierstellung eines Mitglieds 825
(3) Scheitern friedlicher Streitbeilegung 826
(4) Kollektive Absicherung 826
(5) Verhältnismäßigkeit des Gewalteinsatzes nach Intensität und der Dauer des erforderlichen Eingriffs? 828
b) Zwischenergebnis 829
III. Weitergehende Befugnisse der Sanktion nach Kapitel VII der UN-Charta? 830
D. Ergebnis 832
Fünfter Teil: Zusammenfassung in Thesen 834
Annex I: State Responsibility – Titles and Texts of the Draft Articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts Adopted by the Drafting Committee on Second Reading 854
Annex II: Übereinstimmungstabelle der Draft Articles on State Responsibility nach erster und zweiter Lesung 869
Literaturverzeichnis 873
Sachwort- und Personenverzeichnis 951