Sportler, Arbeit und Statuten
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Sportler, Arbeit und Statuten
Herbert Fenn zum 65. Geburtstag. Red.: Stephan Ebeling / Grischka Petri
Editors: Bepler, Klaus
Beiträge zum Sportrecht, Vol. 7
(2000)
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Abstract
Sport und Recht waren und sind von Jugend auf zwei zunächst getrennt laufende, dann aber sich verschränkende Lebensthemen von Herbert Fenn. Geboren am 8. Februar 1935 in Offenbach, spielte er als A-Jugendlicher bei den damals noch höher als heute eingestuften Offenbacher Kickers, wandte sich dann aber dem Tanzsport zu. Dort erzielte er zusammen mit seiner Frau große nationale und internationale Erfolge, u. a. als Dritter bei den Amateureuropameisterschaften in den Standardtänzen. Nach Ende seiner aktiven Karriere opferte er einen großen Teil seiner Freizeit der Tätigkeit als Wertungsrichter und übernahm schließlich von 1992 bis 1998 die Präsidentschaft des Deutschen Tanzsportverbandes. Seit dem Jahre 2000 ist er ehrenamtlich tätiger Generalsekretär des Internationalen Tanzsportverbandes. Zeitweise war er für den Deutschen Sportbund in der Anti-Doping-Kommission sowie als Gutachter tätig.Das Studium der Rechtswissenschaften in München und Frankfurt am Main schloß er mit hoch bewertetem Staatsexamen ab, promovierte 1961 bei Gerhard Schiedermair über Anschlußrechtsmittel und habilitierte sich 1969 bei Hellmut Georg Isele mit einer Arbeit über "Die Mitarbeit in Diensten Familienangehöriger". 1971 nahm er einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn an. Am dortigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht blieb er trotz eines Rufs an die Universität Hamburg bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2000. Was Herbert Fenn an wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht hat, hatte stets Gewicht und wurde und wird bis heute vielfach zitiert. Angesichts der Klarheit seiner Gedanken und seiner Sprache wurde oft bedauert, daß er nicht mehr geschrieben hat. Aber er war immer in erster Linie akademischer Lehrer. Er bereitete seine Lehrveranstaltungen mit großem Einsatz vor, aktualisierte seine Skripten stets wieder umfassend und brachte das Vorbereitete anschaulich, lebhaft und motivierend in die gut besetzten Hörsäle.Dieses offenkundige Engagement für die ihm anvertrauten Studenten war es, neben der ihn kennzeichnenden Freundschaftlichkeit, welches die studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter seines Lehrstuhls seit 1971 anspricht und mit ihm in Verbindung hält. Zur Emeritierung haben deshalb einige von ihnen Fragestellungen aus dem Schnittfeld der Lebensthemen ihres Lehrers und Chefs bearbeitet und die Beiträge ihm gewidmet. Stets geht es darum, zu einer dem Sport, aber auch seinen grundlegenden Veränderungen angemessenen rechtlichen Struktur beizutragen. Neben dogmatischen Fragen, in denen Grundgedanken des kollektiven Arbeitsrechts für das Sportvereins- und -verbandsrecht nutzbar gemacht werden, geht es um aktuellste Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung des Phänomens Doping im Sport, zum einen im Verhältnis zum Sportler als "Beschuldigtem" mit den auch ihn begünstigenden Verfahrens- und Berufsausübungsrechten, zum anderen im Verhältnis zum Sponsor des betroffenen Sportlers oder Vereins. Noch nicht voll ausgeleuchtete arbeitsrechtliche Fragen behandeln die Beiträge zur Möglichkeit, Trainerverträge zu befristen, zum Beschäftigungsanspruch des Lizenzfußballers und zu Möglichkeiten, die ein grundsätzlich im Berufssport mögliches und in Teilen auch angestrebtes Tarifvertragssystem bieten kann. Um berufsständische und gesellschaftsrechtliche Fragen geht es schließlich in Aufsätzen zur Bewertung der Tätigkeit von Spielervermittlern angesichts des Rechtsberatungsgesetzes und zu den Vor- und Nachteilen, die die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, auch im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, für die Umgestaltung von im Berufssport tätigen Vereinen hat.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Arnd Arnold: Die KGaA - die ideale Rechtsform für die Bundesliga? | 9 | ||
I. Einleitung | 9 | ||
II. Die KGaA als Alternative zur AG | 12 | ||
1. Wesen und Struktur der KGaA | 12 | ||
2. Die KGaA ohne natürliche Person als Komplementär | 13 | ||
3. Vorteile der KGaA für Bundesligavereine | 14 | ||
4. Nachteile bei der Wahl der KGaA | 15 | ||
III. Der Weg in die KGaA | 16 | ||
1. Strukturüberlegungen | 16 | ||
a) Verein als Komplementär? | 16 | ||
b) GmbH oder GmbH & Co. KG als Komplementär | 18 | ||
2. Die Gestaltung der Umwandlung | 21 | ||
IV. Gesichtspunkte bei der Satzungsgestaltung | 22 | ||
1. Außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen | 22 | ||
2. Beteiligung von Sponsoren? | 23 | ||
3. Die Gewinnbeteiligung der Komplementärgesellschaft | 24 | ||
4. Rücklagenbildung | 25 | ||
V. Schlußbetrachtung | 26 | ||
André Beathalter: Das Ende befristeter Trainerverträge? | 27 | ||
I. Einleitung | 27 | ||
II. Die arbeitsrechtliche Problematik befristeter Verträge | 28 | ||
III. Der Trainervertrag als Arbeitsvertrag | 30 | ||
IV. Der sachliche Grund für eine Befristung | 33 | ||
1. Typisierung der Sachgründe und Arbeitgeberinteressen | 33 | ||
2. Ungewißheits- und Ausnahmetatbestände | 34 | ||
3. Verschleißtatbestand als Sachgrund | 34 | ||
4. Kritik und neuer Ansatz | 36 | ||
a) Zum Abwechslungsinteresse des Publikums | 36 | ||
b) Erfolg als arbeitsvertragliche Grundlage | 37 | ||
c) Erfolglosigkeit als Kündigungsgrund? | 39 | ||
d) Ungewißheitstatbestand als sachlicher Befristungsgrund | 41 | ||
V. Fazit | 42 | ||
Klaus Bepler: Lizenzfußballer: Arbeitnehmer mit Beschäftigungsanspruch? | 43 | ||
A. Der Lizenzfußballer als Arbeitnehmer | 44 | ||
I. Die Bezeichnung im Vertrag | 46 | ||
II. Die tatsächliche Vertragsgestaltung | 47 | ||
1. Der allgemeine Arbeitnehmerbegriff | 47 | ||
2. Das Beschäftigungsverhältnis des Lizenzfußballers | 48 | ||
3. Arbeitnehmeruntypische Besonderheiten im Lizenzspielerverhältnis | 52 | ||
4. Exkurs zur Befristungskontrolle von Lizenzspielerverträgen | 56 | ||
5. Zusammenfassendes Ergebnis | 60 | ||
B. Der Beschäftigungsanspruch im unangefochtenen Arbeitsverhältnis | 60 | ||
I. Die Gesetzeslage und erste Stellungnahmen hierzu | 61 | ||
II. Die Rechtslage seit 1954 | 63 | ||
C. Der Beschäftigungsanspruch unter den besonderen Bedingungen des Lizenzspielerverhältnisses | 66 | ||
I. Rechtsprechung und Literatur | 66 | ||
II. Stellungnahme | 69 | ||
1. Beschäftigung nach dem Mustervertrag | 71 | ||
2. Konsequenzen | 72 | ||
3. Konkretisierungen des Zwischenergebnisses | 74 | ||
a) Sachgerechte und nicht sachgerechte Entscheidungskriterien | 74 | ||
(1) Die Nichtaufstellung in einem konkreten Spiel | 74 | ||
(2) Die längerfristige Nichtberücksichtigung | 78 | ||
b) Mögliche Rechtsfolgen sachwidriger Einsatzentscheidungen | 80 | ||
(1) Gerichtlich erzwungener Einsatz im Pflichtspiel? | 80 | ||
(2) Schadensersatz und außerordentliche Kündigung | 81 | ||
c) Konsequenzen für den Deutschen Fußball-Bund | 83 | ||
D. Verrechtlichung als Problem? | 84 | ||
Verena Blum / Stephan Ebeling: Dynamische Verweisungen im Arbeits- und Verbandsrecht | 85 | ||
I. Einleitung | 86 | ||
II. Die (Un-)Zulässigkeit dynamischer Verweisungen | 88 | ||
1. Die dynamische Verweisung - verfassungsrechtliche Sicht | 89 | ||
2. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht | 92 | ||
a) Dynamische Verweisungen und das kollektive Arbeitsrecht | 92 | ||
aa) Verweisungen bei Tarifverträgen | 93 | ||
(1) Die Tarifautonomie als Schutzwall gegen dynamische Verweisungen | 94 | ||
(a) Von vornherein unbedenkliche Verweisungen | 95 | ||
(b) Sonstige erlaubte dynamische Verweisungen im Arbeitsrecht | 96 | ||
(2) Keine weiteren Schutzwälle | 100 | ||
bb) Verweisungen bei Betriebsvereinbarungen | 102 | ||
b) Individualarbeitsrecht | 106 | ||
3. Auswirkungen auf das Vereinsrecht | 109 | ||
a) Verweisungen in Verbandsordnungen | 109 | ||
aa) Keine generelle Unzulässigkeit von dynamischen Verweisungen | 110 | ||
bb) Die Vereinsautonomie als Schranke für dynamische Verweisungen | 111 | ||
cc) Keine weiteren vereinsrechtlichen Schranken | 114 | ||
dd) § 3.1 DFB-Satzung als Anwendungsbeispiel | 114 | ||
b) Verweisungen in vereinsrechtlichen Individualvereinbarungen | 115 | ||
III. Konsequenzen für Auslegungsfragen | 118 | ||
IV. Zusammenfassung | 120 | ||
Frank Johnigk: Spielervermittler, Spielerberater und Rechtsberatungsgesetz | 121 | ||
I. Einführung | 121 | ||
II. Die FIFA-Lizenz | 125 | ||
III. Vereinbarkeit der Spielerberatertätigkeit mit Art. 1 § 1 RBerG | 126 | ||
1. Der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes | 126 | ||
2. Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 Satz 1 RBerG | 128 | ||
3. Erlaubnisfreie Rechtsberatung kraft unmittelbaren Zusammenhangs mit erlaubter Tätigkeit, Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG? | 130 | ||
a) „ Unmittelbarer Zusammenhang" im Sinne des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG | 130 | ||
b) Rechtsbesorgung ohne Vermittlertätigkeit | 132 | ||
c) Rechtsbesorgung mit Vermittlertätigkeit | 133 | ||
d) Vermittlungsmakler | 134 | ||
IV. Fazit | 135 | ||
Oliver Klose / Uwe Zimmermann: Tarifvertrag als Regelungsinstrument: Perspektive für den deutschen Sport | 137 | ||
A. Einleitung | 138 | ||
B. Die potentiellen Tarifpartner | 138 | ||
I. Gewerkschaft auf Arbeitnehmerseite | 139 | ||
1. Arbeitnehmer | 139 | ||
a) Allgemeine Bestimmungskriterien | 140 | ||
b) Typische Arbeitnehmerstellung | 141 | ||
c) „Verselbständigtes Unternehmen" | 142 | ||
2. Gewerkschaft | 144 | ||
a) Begriffsbestimmung | 144 | ||
b) Arbeitsgerichtliche Feststellung | 145 | ||
c) Organisation in anerkannten Gewerkschaften | 146 | ||
d) Neue Sportlervereinigungen | 149 | ||
aa) Zusammenschluß | 149 | ||
bb) „Gegnerfreiheit " | 151 | ||
cc) „Soziale Mächtigkeit" | 153 | ||
e) Ergebnis | 154 | ||
II. Die Arbeitgeberseite | 154 | ||
1. Tariffahiger Arbeitgeber | 154 | ||
2. Arbeitgeberverband | 156 | ||
a) Bestehende Sportverbände | 156 | ||
b) Spitzen- und Fachverbände? | 157 | ||
c) Sport-Arbeitgeberverbände? | 158 | ||
3. Ergebnis | 159 | ||
C. Regelungsgegenstände eines Tarifvertrags im Sportbereich | 160 | ||
I. Die Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrages | 161 | ||
II. Tarifdispositives Gesetzesrecht | 165 | ||
III. Tarifverträge über Mindest- und Maximalgehälter | 169 | ||
IV. Mitbestimmung der Betroffenen in sportspezifischen Fragen | 173 | ||
D. Arbeitskämpfe im Sportbereich | 174 | ||
E. Schlußbemerkung | 175 | ||
Alexandra Kratz / Markus Quantius: Zur außerordentlichen Kündigung von Sportsponsoringverträgen in Dopingfällen | 177 | ||
I. Einleitung | 177 | ||
II. Zum Inhalt der Sportsponsoringverträge | 178 | ||
III. Zur Beendigung des Sponsoringvertrages in Dopingfällen | 182 | ||
1. Die Möglichkeit zur Kündigung des Sponsoringvertrages | 182 | ||
2. Doping und Dopingverdacht als Kündigungsgrund | 184 | ||
3. Ausschluß des Kündigungsrechts bei „Bösgläubigkeit" des Sponsors? | 189 | ||
4. Kündigung gegenüber Sportvereinen und Sportverbänden | 190 | ||
IV. Die Problematik im internationalen Rechtsverkehr | 193 | ||
1. Wahl des auf den Sponsoringvertrag anwendbaren Rechts | 193 | ||
2. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht | 195 | ||
Meike Lepa: Zur Auslegung von arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen und Vereinssatzungen | 199 | ||
A. Arbeitsrechtliche Kollektiwereinbarungen und Vereinssatzungen im Spannungsverhältnis von Verträgen und Gesetzen | 200 | ||
B. Die Auslegung von arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen | 202 | ||
I. Die Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags | 202 | ||
1. Gesetzesauslegung oder Vertragsauslegung | 202 | ||
2. Auslegungsprinzipien | 205 | ||
a) Der Wortlaut des Tarifvertrags - grammatische Auslegung | 205 | ||
b) Der Gesamtzusammenhang - systematische Auslegung | 206 | ||
c) Die Entstehungsgeschichte - historische Auslegung | 208 | ||
d) Sinn und Zweck - teleologische Auslegung | 210 | ||
e) Auslegung im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers? | 211 | ||
f) Rangkonforme Auslegung | 212 | ||
g) Auffassung der beteiligten Berufskreise | 214 | ||
3. Bestehen einer Rangfolge der Auslegungsprinzipien? | 214 | ||
4. Folgerungen für den Streit zwischen Vertrags- und Gesetzesauslegung | 215 | ||
a) Behandlung des Auseinanderfallens von Wille und Erklärung bei Tarifverträgen in Rechtsprechung und Literatur | 215 | ||
b) Vorrang des Erklärten | 217 | ||
c) Ergebnis: Entwicklung einer eigenen Auslegungsmethodik für Tarifverträge | 218 | ||
5. Richterrechtliche Fortbildung von Tarifverträgen | 218 | ||
a) Generelle Zulässigkeit einer Rechtsfortbildung durch den Richter | 219 | ||
b) Regelungslücken im Tarifvertrag | 220 | ||
c) Behandlung eines Redaktionsversehens | 221 | ||
II. Die Auslegung des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrags | 222 | ||
1. Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB | 222 | ||
2. Auslegung bei Abreden mit Schutzwirkung für Dritte | 223 | ||
3. Ergänzende Auslegung | 224 | ||
III. Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen | 224 | ||
1. Gesetzesauslegung oder Vertragsauslegung | 225 | ||
2. Modifikationen der Auslegungsprinzipien | 227 | ||
3. Auslegung von schuldrechtlichen Abreden auf Betriebsebene | 229 | ||
C. Die Auslegung von Vereinssatzungen | 229 | ||
I. Gesetzesauslegung oder Vertragsauslegung | 229 | ||
II. Auslegungsprinzipien | 230 | ||
1. Der Wortlaut - grammatische Auslegung | 230 | ||
2. Der Gesamtzusammenhang - systematische Auslegung | 231 | ||
3. Die Entstehungsgeschichte - historische Auslegung | 232 | ||
4. Sinn und Zweck - teleologische Auslegung | 234 | ||
5. Rangkonforme Auslegung | 234 | ||
III. Auswirkungen der dogmatischen Unterschiede in der Qualifikation von Vereinssatzungen | 236 | ||
IV. Ergänzende Auslegung | 236 | ||
D. Zusammenfassung der Ergebnisse | 237 | ||
Grischka Petri: Die Unschuldsvermutung im Verbandsstrafverfahren | 239 | ||
A. Verbandsstrafen als ausgeübte Vereinsautonomie | 242 | ||
I. Die Normentheorie als Ausgangspunkt der Rechtsprechung | 243 | ||
II. Gerichtliche Kontrolle von Satzungen sozialmächtiger Sportverbände | 243 | ||
III. Kritik der Vertragstheorie an der Vereinsstrafe | 247 | ||
IV. Probleme der Abgrenzung zwischen Strafen und Ordnungsmaßnahmen | 249 | ||
V. Dogmatische Skizze | 250 | ||
B. Die immanente Beschränkung der Vereinsautonomie | 253 | ||
I. Die Generalklauseln des BGB und die Grundrechte der Vereinsmitglieder | 254 | ||
II. Das Rechtsstaatsprinzip und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 256 | ||
III. Der Zweck des Vereins als Maßstab der Verhältnismäßigkeit | 259 | ||
1. Die notwendige Koppelung von Dopingverbot und Vereinszweck | 259 | ||
2. Die Zweckkongruenz von Staat und Sportverband beim Dopingverbot | 261 | ||
IV. Differenzierung der Sanktionszwecke: Disqualifikation als Gefahrenabwehr | 263 | ||
C. Übertragung des strafrechtlichen Grundrechtsschutzes ins Vereinsrecht | 264 | ||
I. Die Geltung des Schuldprinzips | 267 | ||
1. Das Schuldprinzip: Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 267 | ||
2. Das Argument aus dem Verbotszweck des Gesundheitsschutzes | 269 | ||
II. Die Geltung der Unschuldsvermutung | 272 | ||
1. Vereinsspezifische Modifikationen: nemo tenetur und Mitwirkungspflicht | 273 | ||
2. Unschuldsvermutung und Beweislast im Zivilprozeß | 275 | ||
3. Dopingverstoß, Unschuldsvermutung und Anscheinsbeweis | 278 | ||
D. Verbandssanktionen gegen Nichtmitglieder | 281 | ||
I. Der Regelanerkennungsvertrag zwischen Verband und Nichtmitglied | 282 | ||
II. Inhaltliche Voraussetzungen und Beschränkungen des Vertrags | 283 | ||
E. Zusammenfassung | 286 | ||
Anlage: DFB-Lizenzspielervertrag | 289 | ||
Die Autorinnen und Autoren | 303 |