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Actio utilis

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Harke, J. (2016). Actio utilis. Anspruchsanalogie im römischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54922-1
Harke, Jan Dirk. Actio utilis: Anspruchsanalogie im römischen Recht. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54922-1
Harke, J (2016): Actio utilis: Anspruchsanalogie im römischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54922-1

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Actio utilis

Anspruchsanalogie im römischen Recht

Harke, Jan Dirk

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 175

(2016)

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About The Author

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Abstract

$aActio utilis$z - »zweckdienliche Klage« - nennen die römischen Juristen einen Rechtsbehelf, der neu geschaffen werden muss, um eine Situation zu bewältigen, in der man die herkömmlichen Klagen nicht zur Anwendung bringen kann oder will. Der Begriff ist in der modernen Forschung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Klageformeltechnik behandelt und dabei insbesondere auf sein Verhältnis zur »Tatsachenklage« ($aactio in factum)$z untersucht worden. Genau besehen, hat er jedoch gar keinen formeltechnischen Gehalt, sondern abstrahiert gerade von der Klageformel, deren Konzeption dem Einzelfall überlassen bleibt. Interessanter als die Frage ihrer Gestaltung ist denn auch die Frage nach dem materiellen Zweck der als »zweckdienlich« bezeichneten Klagen. Hier stößt man durchaus auf übergreifende Muster, vor allem auf das Motiv, einer ungerechtfertigten Bereicherung zu wehren. Nicht wenige der $aactiones utiles$z entspringen zwar der Fiktion einer in Wahrheit nicht vorhandenen Vertragsbindung oder eines vertragsähnlichen Verhältnisses, haben aber die Aufgabe, einen unberechtigten Zufallsgewinn abzuschöpfen, der nicht dem Kondiktionsrecht unterliegt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 9
Einleitung 11
I. Actiones utiles als Formularproblem? 11
II. Struktur einer materiellrechtlichen Analyse 16
III. Actiones utiles zur Verfahrens- und Beweiserleichterung 18
Erstes Kapitel: Actiones utiles aus dem prätorischen Edikt 26
I. Ediktale Rechtsinstitute als actiones utiles 26
1. Das utile iudicium communi dividundo 26
2. Besitzschutz für und gegen einen Nießbraucher 30
3. Die actio ex iureiurando 33
4. Die actio negotiorum gestorum gegen den curator 36
5. Die dingliche Klage für Erbbauberechtigte, Erbpächter und Pfandgläubiger 39
6. Die actio praescriptis verbis 42
7. Die actio subsidiaria gegen den vormundsbestellenden Magistrat 46
8. Die actio de eo quod certo loco 49
9. Die actio in factum bei Gläubigerbenachteiligung 50
10. Die actio restitutoria aus dem vellejanischen Senatsbeschluss 54
11. Die Klage gegen den capite deminutus 56
12. Die Klage für und wider den Erbschaftsfideikommissar 59
II. Actiones utiles nach ediktalen Vorgaben 65
1. Die actio utilis des curator bonorum 65
2. Vollzug einer restitutio 66
3. Sonderfälle des ius se abstinendi 74
4. Ausdehnung der lex Cornelia de confirmandis testamentis 76
5. Vollzug des senatus consultum Pegasianum 78
6. Umsetzung des senatus consultum Silanianum 79
7. Vollzug des aurelianischen Privilegs für Nachlassübernehmer 80
8. Erbteilung bei erbenähnlicher Rechtsnachfolge 82
9. Schutz beschränkter dinglicher Rechte 85
10. Schutz der Rechte an beschränkten dinglichen Rechten 91
11. Durchführung der missio Antoniniana 95
12. Vollzug des senatus consultum Neronianum 97
13. Bereicherungshaftung eines Mündels nach dem rescriptum divi Pii 99
III. Ergebnis 103
Zweites Kapitel: Neu geschaffene actiones utiles im Zweipersonenverhältnis 106
I. Ausdehnung außervertraglicher Haftung 106
1. Interdikte zum Schutz öffentlicher Sachen 106
2. Rechtsbehelfe zum Schutz privater Wasserführung 110
3. Haftung für Tierschäden 113
4. Haftung für unbefugte Bestattung 114
5. Haftung für körperliche Emissionen 115
6. Haftung für die Körperverletzung oder Charakterveränderung eines Freien 116
7. Aquilische Haftung für mittelbare Schädigung 121
8. Besitzstörung durch einen Mittelsmann 134
9. Die Reederhaftung für Seeleute 137
10. Haftung für Gläubigerbenachteiligung 139
11. Entwendung unter Ehegatten 141
12. Haftung für Vertreibung 143
13. Haftung für Beleidigung eines vermeintlichen Sklaven 144
14. Ausdehnung der Vormundschaftshaftung 146
15. Entscheidungen gegen eine actio utilis 151
II. Vindicationes utiles 154
1. Ersatz für Rechtsverlust und Surrogation 154
2. Schutz des Schenkers 163
3. Schutz von Mündeln und Soldaten 170
4. Schutz eines Anwartschaftsrechts 171
III. Erweiterung der Vertrags- und vertragsähnlichen Haftung 181
1. Fiktion einer cautio 182
2. Annahme eines promissorischen Eides 184
3. Fiktion eines Darlehens 185
4. Unterstellung einer Pflicht zur Mitgiftrückgewähr 194
5. Annahme eines Pfandvertrags 196
6. Fiktion eines Kaufvertrags 197
7. Unterstellung einer Gesellschaft unter Hausbewohnern 204
8. Fiktion eines Auftrags 205
9. Fiktion einer negotiorum gestio 209
10. Unterstellung einer Vormundschaft 210
11. Ausgleich nach dem Recht der communio 215
12. Ausgleich nach dem Recht der Erbengemeinschaft 221
13. Analogie zur actio funeraria 226
14. Fiktion einer Vermächtnis- oder Fideikommissschuld 229
IV. Ergebnis 233
Drittes Kapitel: Dreipersonenverhältnisse 238
I. Überwälzung einer fremden Schuld 238
1. Klage gegen einen versklavten Schuldner 238
2. Transfer einer Hauptverpflichtung auf einen Nebenschuldner 239
3. Übertragung einer Verpflichtung unter alternativen Schuldnern 244
4. Rückübertragung einer abgelösten Verbindlichkeit 246
5. Überleitung einer Mitgift ohne Erbfolge 248
6. Schutz der Mitgift gegenüber Dritten 251
7. Transfer einer Verpflichtung mit Erbenstellung und Nachlassbesitz 253
8. Zurechnung eines Pfandverkaufs an den Verpfänder 263
9. Bindung an fremden Pfandvertrag? 267
II. Übertragung einer fremden Forderung 272
1. Abtretung von Forderungen 272
2. Überlassung dinglicher Rechte 280
3. Verpfändung von Forderungen 285
4. Verträge zugunsten Dritter? 287
5. Vom Erbschaftsbesitzer auf den Erben 297
6. Vom Vater auf den Sohn 302
III. Stellvertretung? 309
1. Vertretung vor dem Magistrat 309
2. Analogie zur actio institoria 317
3. Forderungserwerb im Gegenzug zur actio institoria 326
4. Drittberechtigung durch einen Betreuer 329
5. Drittverpflichtung durch einen Betreuer 333
IV. Ergebnis 337
Fazit 340
Quellenverzeichnis 342
Sach- und Personenverzeichnis 359